Demokratie als Lebensform

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Demokratie als Lebensform
Demokratie als Lebensform
Die evangelische Kirche in Deutschland und ihre Einstellung zur politischen Kultur
Von: Martin Honecker, erschienen im Deutschen Pfarrerblatt, Ausgabe: 9 / 2013
Die heutige westeuropäische Demokratie ist eine Folge historischer Erfahrungen. Damit ist sie veränderbar und reformierbar.
Doch auch eine Erosion des bisherigen demokratischen Systems ist nicht auszuschließen. Martin Honecker fragt nach dem
Verhältnis der evangelischen Kirche zu Staat und Demokratie und nach den Aufgaben, die sich der Kirche wie einzelnen
Christen in einer politischen Kultur der Zukunft stellen.
Die Frage nach dem Verhältnis von deutscher evangelischer Kirche zur Staatsform der Demokratie hat einen doppelten
Aspekt. Einmal geht es um die historische Frage der Bewertung der modernen Demokratie seit der Aufklärung durch
evangelische Kirche und Demokratie, zum anderen um gegenwärtige aktuelle Probleme der Demokratie. Ausgangspunkt ist
dabei die Demokratiedenkschrift von 1985.(1) Dabei wird immer wieder eine doppelte Frage gestellt, nämlich einmal, warum
die EKD überhaupt eine Demokratiedenkschrift veröffentlicht hat, und zum anderen, warum sie sich erst so spät, 40 Jahre
nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und 36 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes geäußert hat. An der
Entstehung des Grundgesetzes hat die evangelische Kirche offiziell bekanntlich nicht teilgenommen, anders als die
katholische Kirche, die Einfluss auf einige Artikel des Grundgesetzes nehmen wollte und nahm.
Etikett "Demokratie"
Ehe auf den historischen Aspekt dieser Doppelfrage einzugehen ist, sollte festgehalten werden, dass das Wort Demokratie
vieldeutig ist. Es gibt keinen Staat, der sich selbst als undemokratisch oder antidemokratisch bezeichnen würde. Allenfalls
erkennt man sich das Prädikat eine "andere" Demokratie oder eine "bessere" Demokratie zu. Eine Reihe Epitheta bezeugt die
Variabilität, erst durch ein Adjektiv wird nämlich Demokratie bestimmt: repräsentative, parlamentarische, präsidiale, liberale,
pluralistische, elitäre, kommunitaristische, deliberative, partizipative, feministische, kritische, postmoderne, multikulturelle oder
ständisch verfasste usw. Demokratie oder auch Volksdemokratie sind solche Kennzeichen. Derartige Bezeichnungen gleichen
der Spitze eines begrifflichen Eisberges, dessen große Probleme sich unter Wasser befinden. Das Etikett "Demokratie" kann
also auf ganz unterschiedliche, ja sogar gegensätzliche Staatsformen aufgeklebt werden. Was also ist Kennzeichen einer
freiheitlichen, modernen Demokratie? Darauf ist später zurückzukommen.
Rückblick auf die Geschichte
Obrigkeitsstaatliche Hypothek
Zunächst ist eine historische Erinnerung angebracht. Denn das evangelische Verständnis des Staates und des Verhältnisses
von Staat und Kirche ist durch eine geschichtliche Hypothek belastet. Seit dem 16. Jh. waren evangelisch gewordene Staaten
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Obrigkeitsstaaten, wie übrigens auch in Deutschland katholische Territorialstaaten - sieht man von geistlichen Fürstentümern
und Herrschaften ab. In evangelischen Staaten wurde die obrigkeitsstaatliche Orientierung überdies unterstützt und verstärkt
durch das landesherrliche Kirchenregiment. Der Landesherr war zugleich summus episcopus. Er fiel daher auch unter den
Geltungsanspruch des vierten Gebotes. Die Obrigkeit wurde patriarchalisch verstanden.
Bündnis von Nation und Altar
Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs war dies in Deutschland zu Ende. Mit der Monarchie fiel der Summepiskopat. Im
Protestantismus mussten die partikularen Kirchenverfassungen neu auf kirchliche Selbstbestimmung hin formuliert und
gestaltet werden. Das ging soweit, dass man in manchen Kirchenverfassungen die Kirchengewalt auf das Kirchenvolk
begründete. Dazu kam eine im evangelischen Bürgertum und auch in der Pfarrerschaft verbreitete Skepsis gen die Weimarer
Republik. An die Stelle des Jahrhunderte lang bestehenden Bündnisses von "Thron und Altar" trat ein neues Bündnis von
"Nation und Altar". Dieses Denken, das noch in obrigkeitsstaatlichen Kategorien befangen war, erleichterte 1933 vielen im
Protestantismus die Zustimmung zum autoritären Regime des Dritten Reichs. Allerdings gab es auch eine andere Beurteilung
der Demokratie in der Weimarer Zeit. Exemplarisch dafür ist der Aufsatz des Juristen Rudolf Smend "Protestantismus und
Demokratie", 1932(2). Smend betont, dass es nach evangelischer Überzeugung kein politisches und soziales System gebe,
das mit dauerhaft religiöser Begründung ausgestattet sei; hingegen vertritt der Katholizismus eine naturrechtliche
Grundhaltung gegenüber dem Staat. Diese Grundsicht kann Schwäche des Protestantismus sein, aber auch Stärke, weil sich
daraus auch ein produktives Verhältnis zum Staat ergeben kann.
Entmythologisierung des Staates
Einen Gegenpunkt setzte 1934 die 5. These der Barmer Theologischen Erklärung. Hier wird der Staat sozusagen
entmythologisiert. Er wird nicht anhand seines Wesens definiert, sondern von seiner Aufgabe her bestimmt: er hat für Recht
und Frieden zusorgen. Ein Mangel der Barmer Aussagen ist freilich, dass die Aufgabe, für Freiheit zu sorgen, nicht genannt
ist. Aber der Staat darf und kann nicht die totale Ordnung des gesamten Lebens sein. Damit ist der totalitäre Staat abgelehnt.
Ausgesprochen wird ferner die Verantwortung der Regierenden und der Regierten. Darin kann man durchaus einen Ansatz
demokratischen Denkens sehen.
Staatsmetaphysik
Das Ende des Zweiten Weltkriegs erschütterte erneut zutiefst das deutsche Staatsbewusstsein. Prägend war in der
philosophischen und theologischen Tradition deutschen Staatsdenkens bis dahin eine Staatsmetaphysik. Man orientierte sich
an einem überzeitlichen Wesen des Staates. Der Staat, weithin mit der Obrigkeit gleichgesetzt, war Gottes Ordnung. Wenig
Aufmerksamkeit galt dabei jedoch der Frage der Staatsform. Dies führte nach 1945 in Teilen des deutschen Protestantismus
zu einem Umschlag: aus der Staatsverherrlichung wurde eine Staatsverachtung. Der Staat ist nur noch ein notwendiges Übel.
Es entstand eine Attitüde, wonach die Kirche ein prophetisches Mandat hat, durch das der Staat auf den rechten Weg geleitet
wird und darauf zu halten ist. Das zeigte sich in den Debatten um die Wiederaufrüstung Deutschlands, um die
Atombewaffnung, um die Notstandsgesetze und manch anderes. Der Staat ist möglichst in seine Schranken zu weisen(3). Die
Staatsform der Demokratie wurde nach wie vor kaum reflektiert. Sie war ein "weltlich" Ding, also nebensächlich. Wolfgang
Trillhaas konstatierte 1956, "dass bis zur Stunde die Demokratie für sie (sc. die politische Ethik des Luthertums) das
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unbewältigte Thema darstellt."(4)
Wächteramt der Kirche
Ein entscheidender Wendepunkt war die Debatte um die die Obrigkeitsschrift von Otto Dibelius(5). Dibelius vertrat die These,
wonach der moderne Staat kein christlicher Staat mehr, sondern weltanschaulich neutral ist. Umso mehr ist in dieser Situation
die Kirche als Vertreterin und Sprecherin der Wahrheit des Evangeliums herausgefordert und zu Stellungnahmen in der
Öffentlichkeit befugt. Sie hat ein Wächteramt wahrzunehmen. Nimmt sie dieses Amt nicht wahr, so tendiert jeder Staat
aufgrund seiner Eigengesetzlichkeit und seines Wesens als Machtorganisation zum Totalitarismus. Damit ist die Frage nach
Widerstandspflicht und Widerstandsrecht gestellt. Das gilt nicht nur im Blick auf den Totalitarismus des NS-Staates und auf
den Totalitarismus des SED-Staates. Dibelius spricht der DDR jede Legitimation ab. Dies veranschaulicht er am Beispiel der
Verkehrsordnung. In der DDR ist nicht einmal sie für ihn verbindlich. Vergleichbares gilt für die Bundesrepublik. Dibelius
schreibt, ein Regierender Bürgermeister in Berlin, der einer anderen Partei angehöre, als der, der man selbst folge, sei für ihn
keine Obrigkeit.
Solche Äußerungen wurden einhellig abgelehnt. Nicht nur barthianisch geprägte Theologen wie Martin Fischer, sondern auch
lutherische Theologen wie Walter Künneth oder Helmut Thielicke lehnten diese Sichtweise ab. Damit ist seit Beginn der
60erJahre für den deutschen Protestantismus das Thema Demokratie oder Obrigkeitsstaat erledigt. Die Zustimmung zur
Demokratie ist nahezu einhellig(6). Die Sozialethiker waren sich in der Beurteilung der Demokratie einig. 1971 enthielt mein
Buch "Konzept einer sozialethischen Theorie" einen Abschnitt zum Thema Demokratie(7). Ein Rezensent meinte seinerzeit,
das sei ja nichts Neues, sondern eine Selbstverständlichkeit, also ein "alter Hut".
"Hallelujawagen am staatlichen Zug"
Dazu kommt eine weitere Erinnerung: Die EKD-Denkschrift trägt bewusst den Titel "Evangelische Kirche und freiheitliche
Demokratie" mit dem Untertitel "Der Staat des Grundgesetzes als Angebot und Aufgabe". Es geht also um einen konkreten
Staat und seine konkrete Verfassung. Ein grundsätzlicher Einwand war damals: Kann die Evang. Kirche im geteilten
Deutschland sich so zur Bundesrepublik äußern? Erwartet dann nicht die Regierung der DDR ebenso vom Evang.
Kirchenbund in der DDR eine Loyalitätserklärung. Prompt übte nach der Veröffentlichung der Denkschrift Hanfried Müller in
den Weißenseer Blättern Kritik in diesem Sinne(8). Sein Vorwurf lautete, die EKD zeige nicht einmal eine "Spur von
Eigenständigkeit" gegenüber der Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik. Er sah in der Äußerung der EKD einen
"Hallelujawagen am staatlichen Zug". Ferner meinte er, die Denkschrift unterstelle, dass die Staatsordnung des
Grundgesetzes die für einen Christen einzig mögliche Staatsform sei. Dadurch sei die Zustimmung zum Grundgesetz nicht nur
politisch begründet, sondern werde auch theologisch sanktioniert.
Je atheistischer ein Staat desto besser?
Das ist und wäre in der Tat ein schlimmer Vorwurf, der, wenn er zuträfe, die Denkschrift völlig desavouieren würde. Dagegen
erklärt Müller, der Vorzug einer säkularen Verfassung eines sozialistischen Staates sei es gerade, dass er ausdrücklich auf
jegliche theologische Legitimation verzichte. D.h. im Klartext: Je atheistischer ein Staat ist desto besser. Den Autoren der
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Demokratiedenkschrift stand bei der Erarbeitung das Problem der Teilung Deutschlands freilich stets vor Augen. Die
Denkschrift behauptet keineswegs, der Staat des Grundgesetzes sei die für einen Christen einzige akzeptable Staatsform.
Vielmehr sehen sie im Grundgesetz eine aus bestimmten geschichtlichen Erfahrungen erwachsene Staatsverfassung. Sie
denken kontextuell. Das Grundgesetz ist gerade keine theologische Aussage, es enthält erst recht nicht eine theologische
Botschaft. Jede Staatsordnung ist Menschenwerk. In der Politik gibt es zudem keine letzte, absolute Wahrheit. Aber das
schließt keineswegs aus, dass es bessere und schlechtere, der Menschenwürde eher angemessene und weniger
angemessene Verfassungen gibt. Verfassungen sind relativ, somit auch verbesserungsfähig.
Christen sollten sich folglich für die Gestaltung institutioneller Regelungen einsetzen, diese wahrnehmen und ausfüllen,
erforderlichenfalls kritisieren und verbessern. Es geht der Denkschrift als Leitgedanke um die Mitverantwortung der Christen in
der Demokratie. Dazu bedarf es freilich nicht nur der Anerkennung der Staatsform der Demokratie, sondern Voraussetzung ist
Demokratie als Lebensform, eine demokratische Kultur.
Reaktion auf die Friedensbewegung
Kurz noch zum Kontext der Veröffentlichung der Demokratiedenkschrift durch die Kammer für öffentliche Verantwortung.
Aufsehen erregt hatte die sogenannte Ostdenkschrift "Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis zu den östlichen
Nachbarn", 1965, welche den Ausgleich und Versöhnung mit den östlichen Nachbarn den Weg ebnen sollte. Es folgte die
Studie zu "Gewalt und Gewaltanwendung in der Gesellschaft", 1973, welche sich auf die Diskussion der Gewaltfrage in der
Protestbewegung 1968/69 und das Antirassismusprogramm des ÖRK bezog. Sodann wurde eine Studie zu den
Menschenrechten erarbeitet: "Die Menschenrechte im ökumenischen Gespräch", 1979, die durch die ökumenische Debatte
um Menschenrechte ausgelöst war. Es folgte die Friedensdenkschrift der EKD(9). Die Demokratiedenkschrift ist also auch
eine Reaktion auf die Friedensbewegung, insofern sie die Themen Widerstand und Protest aufnimmt. Alle genannten
Äußerungen sind insofern bereits indirekt eine Stellungnahme zur Demokratie.
Die Demokratiedenkschrift der EKD
Anthropologische Grundlegung
Die Denkschrift besteht aus drei Teilen. Teil I "Demokratie im evangelischen Verständnis. Alte Fragen und neue Aufgaben"
beginnt mit der Feststellung, dass die Achtung der Menschenwürde die Grundlage von Demokratie ist. Demokratie beruht also
auf einem anthropologischen Fundament. In diesem Zusammenhang fällt der Begriff "christliches Menschenbild"(10). Die
demokratische Staatsform ist somit nicht einfach nur eine technische Regelung von Herrschaft. Vielmehr geht es um eine
anthropologische Grundlegung von Demokratie. Daraus ergeben sich dann die Anerkennung der Freiheit der Bürger und
deren Gleichheit. Dieses Recht des Bürgers hat der Staat als Ordnung menschlichen Zusammenlebens zu achten und zu
schützen. Freiheitliche Ordnung respektiert nicht nur, sondern fördert sogar einen Pluralismus, "unterschiedliche
Lebensauffassungen, Überzeugungen und Lebensstile"(11). Der Rechtsstaat ist ferner dem Grundsatz der "Gleichheit vor
dem Gesetz" verpflichtet(12). Weiterhin hat der Staat einschneidende soziale Ungerechtigkeiten zu verhindern. Er ist auch
Sozialstaat. Unabdingbar gehört schließlich zur Demokratie die Kontrolle und Beschränkung von Macht, somit eine
Gewaltenteilung. Der erste Teil befasst sich also mit der anthropologischen Basis von Staat und Demokratie und mit den
Maßstäben für eine humane bzw. weniger humane oder gar inhumane Staatsform.
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Prinzipien des Grundgesetzes
Teil II "Grundelemente des freiheitlichen, demokratischen Verfassungsstaates" gibt einen kurzgefassten Überblick über die
Prinzipien des Grundgesetzes. Dazu gehören: Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte, Gewaltenteilung, die Bedeutung des
Repräsentationsprinzips, das Mehrheitsprinzip und seine Probleme, der demokratische Prozess, Parteien und Öffentlichkeit.
Dieser Teil gibt einen Beitrag zur politischen Alphabetisierung. Die recht knappe Staatsbürgerkunde wurde vor allem
innerkirchlich begrüßt und höchst positiv aufgenommen. Der Tenor der Äußerungen lautete: Jetzt wissen wir endlich - gerade
als Christen - , was freiheitliche Demokratie ist.
Krise der Demokratie?
Teil III "Die Demokratie vor den Herausforderungen der Gegenwart" befasst sich mit den aktuellen gesellschaftlichen
Problemen. Aufgeführt werden die Auseinandersetzungen um die Kernenergie, die ökologische Herausforderung und die
Rechte kommender Generationen, ökonomische Probleme in den Industriegesellschaften und in der Dritten Welt, aus der
modernen Informationstechnologie entstehende Probleme wie der Datenschutz und ähnliches, der Rüstungswettlauf in
Friedenszeiten. Angesichts der Größe und des Ausmaßes dieser Herausforderungen stellt sich die Frage, ob die Demokratie
diese Aufgaben überhaupt bewältigen und ihnen standhalten kann. Dies bündelt sich in der Anfrage: "Krise der Demokratie?"
Denn die normalen demokratischen Entscheidungsverfahren scheinen überfordert zu sein, die Steuerungsfähigkeit des
Staates, gerade in der Staatsform der Demokratie, scheint begrenzt zu sein. Dazu kommen komplexe Organisationsstrukturen
und eine steigende Bürokratisierung, die für den Bürger undurchschaubar sind und eine demokratische Partizipation
erschweren, wenn nicht sogar verunmöglichen(13). Führt daher das politische System nicht zu einer Transformation der
bisherigen Demokratie der Bürger zu einer "Elitedemokratie"?
Plebiszitäre Gegenmaßnahmen
Die Denkschrift reflektiert und diskutiert in diesem Zusammenhang zwei Gegenmaßnahmen: Ein Vorschlag für eine
verbesserte Bürgerbeteiligung ist das Plebiszit, Volksbegehren, Volksentscheid. Bei der Bewertung dieses Vorschlags ist die
Denkschrift allerdings skeptisch und zurückhaltend. Denn bei einem Plebiszit führt die Zuspitzung auf klare und einfache
gegensätzliche Positionen zur frühzeitigen Aussonderung von Alternativen und einer weitgehenden Reduzierung der
Fragestellung des strittigen Sachverhalts auf ein einfaches "Ja" oder "Nein". Dies wird aber oft der Komplexität des
Sachverhalts nicht gerecht.
Plebiszite können außerdem die parlamentarische Demokratie nicht ersetzen. Gegen Plebiszite gab es in der Bundesrepublik
zudem Vorbehalte aufgrund der Erfahrung mit Volksentscheiden in der Weimarer Republik. Gleichwohl spricht vieles für ein
Ernstnehmen von Bürgerinitiativen und Bürgervoten und für einen Ausbau dieser Partizipationsmöglichkeit. Aber
Volksbegehren und Volksentscheide sind nicht die Lösung zur Entfremdung der Bürger vom Parlament, und damit auch nicht
das Heilmittel zur Überwindung von Distanz zur Demokratie.
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Protest und Widerstand
Besonders intensiv und kontrovers diskutiert und entsprechend bei der Rezeption in der Öffentlichkeit kritisiert wurden die
Aussagen zum Mehrheitsprinzip und zu Widerstand und Protest(14). Gegen parlamentarische Mehrheitsentscheidungen gibt
es immer wieder Protest und Widerstand. Zur Zeit der Abfassung der Denkschrift gab es Proteste gegen das Aufstellen von
Raketen der USA (Mutlangen) oder gegen die Einlagerung atomarer Abfälle (z.B. in Gorleben). Ein Widerstand gegen
Einzelentscheidungen kann zwar nicht als Widerstand gegen das Grundgesetz legitimiert werden. Hier gilt der Grundsatz der
Regelbefolgung und des Gesetzesgehorsams uneingeschränkt. So betont die Denkschrift: "Sich an Regeln zu halten ist für
den Christen innerhalb und außerhalb der Kirche eine Form von Nächstenliebe".(15)
Wie steht es freilich in dem Fall, dass man eine einzelne Entscheidung für völlig verfehlt hält? Gegen solche Entscheidungen
kann legitim das Demonstrationsrecht in Anspruch genommen werden und erlaubt ist ebenso öffentlicher Protest. Wie aber
steht es um ein aktives "Widerstehen" - die Denkschrift unterschiedet begrifflich zwischen Widerstand und Widerstehen(16).
An dieser Stelle bleibt die Denkschrift der EKD etwas unklar. "Es handelt sich dabei nicht um Widerstand, sondern um
demonstrative zeichenhafte Handlungen, die bis zu Rechtsverstößen gehen können." Sie müssen ernst genommen werden
als "Anfrage an Inhalt und Form demokratischer Entscheidungen."(17)
Kritiker unterstellten der Denkschrift, sie sei mit den Regelverletzern unterwegs zum Sonnenstaat. Die Denkschrift sei ein
"Selbstbedienungsladen", aus dem sich sowohl Demokraten als auch Transformierer gleichermaßen bedienen könnten. Die
Trierer Synode, welche die Denkschrift insgesamt sehr positiv aufnahm, hat in ihrer Kundgebung die Aussagen zu einer
begrenzten Regelverletzung präzisiert(18). Regelverletzungen sind zwar als Gewissensentscheidungen zu tolerieren; aber die
Regelverletzer der staatlichen Ordnung müssen die rechtlichen Konsequenzen tragen. Dabei können ihre Aktionen
zeichenhafte Handlungen sein, die eine Anfrage an staatliche Entscheidungen richten.
Soweit der Überblick über die Denkschrift. Es ging ihr einmal um eine Vermittlung von Sachkenntnis und Problembewusstsein,
zum andern darum, einem Reden von Demokratieverdrossenheit und Unregierbarkeit zu begegnen und gegenzusteuern.
Ausgeklammert waren in der Demokratie-Denkschrift alle wirtschaftlichen Fragen und der Einfluss der Globalisierung, der
später in der Finanzkrise massiv zutage trat(19). Die Denkschrift befasst sich außerdem ausdrücklich mit den Anforderungen
an Christen in der Demokratie(20). Dabei wird einerseits kirchlichen Amtsträgern, wie es evangelischem Verständnis
entspricht, keine Sonderstellung eingeräumt. "Auch der kirchliche Amtsträger ist ein Staatsbürger und hat als solcher gleiche
Rechte und Pflichten wie jeder andere Christ und Bürger."(21) Aber er steht zugleich in einer besonderen Funktion der
Verkündigung des Evangeliums. In dieser doppelten Funktion hat er seine Äußerungen und Handlungen sorgfältig zu
bedenken und ist zu parteipolitischer Zurückhaltung verpflichtet. Die Denkschrift will insgesamt evangelische Christen zur
aktiven Mitwirkung im Gemeinwesen und zur Mitverantwortung in der Demokratie ermutigen.
Gegenwärtige Herausforderungen
Merkmale einer freiheitlichen Demokratie
Die Erinnerung an die Grundaussagen der Demokratiedenkschrift ist inzwischen auch schon ein Rückblick. Vieles davon hat
nach wie vor Bestand und sich als zutreffend erwiesen. Aber in einem Ausblick sollen schließlich doch nochmals andere
Fragestellungen angesprochen werden.
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Die Merkmale einer freiheitlichen Demokratie sind Partizipation, Repräsentation und Inklusion. Partizipation ist grundlegend für
demokratische Entscheidungen; der Bürger soll beteiligt sein und seinem Willen Ausdruck geben können. Repräsentation ist
notwendig, weil in einer Massendemokratie nicht eine direkte Demokratie möglich ist, in der alle Bürger unmittelbar an
Entscheidungen beteiligt sind. Die Volksvertreter, Repräsentanten werden durch allgemeine Wahlen bestimmt. Wahlen
verleihen ein immer nur ein befristetes Mandat. Demokratie überträgt einen Herrschaftsauftrag auf Zeit. Inklusion schließlich
meint die Gleichheit aller Bürger und den Einbezug aller gesellschaftlichen Gruppen.
Diese Bedeutung der Demokratie anerkenne ich durchaus. Für mich hat freilich Demokratie als Form der
Herrschaftsübertragung keinen absoluten Rang. Prioritäten haben für mich vielmehr im Blick auf jeden konkreten Staat die
Achtung der Menschenwürde, die Wahrung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit der Gerichte,
Gewaltenteilung, Machtbeschränkung. Demokratie kann diese Grundlagen einer menschenwürdigen politischen Ordnung aller
geschichtlichen Erfahrung nach besser sicherstellen als andere Staatsverfassungen. Jedoch verbietet sich eine theologische
Überhöhung der Demokratie als Staatsform; sie ist eine menschliche, geschichtlich entstandene Einrichtung und eben gerade
nicht "gottgewollt", wie man es vom Monarchen im Obrigkeitsstaat behauptete.
Geschichtliche Erfahrungen sprechen also durchaus für die Demokratie. Daraus folgt, dass eine Äquidistanz oder gar
Gleichgültigkeit von Christen und Kirchen gegenüber der Staatsform nicht angemessen ist. Es gibt eben bessere und
schlechtere Verfassungen, Staatsordnungen, welche die Menschenwürde besser und effektiver achten als andere. Deshalb
empfiehlt sich für Christen eine Achtsamkeit auch auf institutionelle Regelungen. Und sie sollten dabei offen sein für
Korrekturen, so sie erforderlich werden. Voraussetzung für ein politisches Funktionieren der Demokratie als institutionelle
Ordnungen ist die Bewährung der Demokratie als Lebensform(22).
Mehrheitsentscheidungen und Minderheitenrechte
Zudem ist eine Übertragung des demokratischen Systems mit einem Mehrheitswahlrecht nicht auf jede Gesellschaft möglich.
In Staaten mit starken ethnischen Gruppierungen, wie auf dem Balkan, im Nahen Osten oder in afrikanischen Ländern ist die
formale Anwendung des Mehrheitsprinzips problematisch. Der Grundsatz "one man, one vote" funktioniert nur in homogenen
Gesellschaften. In ethnisch oder religiös gespaltenen Gesellschaften sind Minderheitenrechte und Minderheitenschutz
notwendig. Dies ist dann auch bei Wahlentscheidungen entsprechend zu berücksichtigen. Ein rein formales Verständnis von
Mehrheitsbildung durch Wahlen ist hier allein nicht zureichend.
An dieser Stelle ist nochmals auf das fundamentale Problem zurückzukommen, was denn überhaupt unter Demokratie zu
verstehen sei, Diese Frage nach dem Grundverständnis verbindet sich wieder mit dem Stichwort "Krise der Demokratie".
Denn man kann drei Verständnisse von Demokratie unterscheiden: ein minimalistisches Demokratieverständnis begreift
Demokratie rein formal als Herrschaftsübertragung durch Wahlen. Wahlen sind nach diesem Verständnis der Inbegriff von
Demokratie. Dabei stellt sich allerdings die Frage, ob dies freie oder manipulierte Wahlen sind. Das mittlere Modell nimmt als
Kriterium neben Wahlen gesicherte Bürgerrechte und Gewaltenkontrolle hinzu. Legitimierte Akteure sind dabei folglich nicht
Märkte, sondern gewählte Regierungen. Ein maximalistisches Verständnis nimmt als Aufgabe der Demokratie hinzu die
Herstellung von sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit. Je nach Verständnis kann und muss man daher unterschiedlich
von einer Krise der Demokratie sprechen.
Hinzuzunehmen ist eine Differenzierung nach Ebenen demokratischer Teilhabe. Demokratie kann sich auf die Kommune, das
jeweilige Bundesland oder die Region, den Bundesstaat oder auch auf die Europäische Gemeinschaft beziehen. Auf der
Ebene der Kommune kann so Demokratie funktionieren, wohingegen auf europäischer eben ein Demokratiedefizit
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festzustellen ist. Die Rede von einer Krise der Demokratie ist also vielschichtig.
Demokratie und Öffentlichkeit
Ein weiteres Problem stellt das Verhältnis von Öffentlichkeit und Demokratie dar. Demokratie setzt Öffentlichkeit, Transparenz
voraus. Nach und seit Kant sollen politische Entscheidungen zustande kommen durch einen öffentlichen Vernunftgebrauch
und durch einen freien Diskurs der Beteiligten und Betroffenen über politische Sachverhalte. Ohne öffentliche Diskussion sind
demokratische Kontrolle und demokratische Willensbildung unmöglich.
Öffentlichkeit ist freilich kein - abstrakter - Wert an sich, sondern Mittel der Verständigung. Das Postulat der Öffentlichkeit
droht heute überschätzt zu werden. Öffentlichkeit bildet aktuell einen neuralgischen Punkt im demokratischen Prozess.
Öffentlichkeit heißt nämlich nicht, dass alles öffentlich gemacht werden muss. Der Gegenbegriff zu publicus, öffentlich, ist
privatus, der Privatbereich. Eine öffentliche Zurschaustellung von Privatem ist moralisch fragwürdig. Im kirchlichen Bereich gilt
sogar die Verpflichtung zur seelsorgerlichen Verschwiegenheit, das Beichtgeheimnis. Und auch im politischen Beeich gibt es
einen legitimen Anspruch auf Vertraulichkeit.
Diese Eingrenzung von Öffentlichkeit wird vor allem durch die elektronischen Medien und das Internet in Frage gestellt. Die
liquid democracy fordert zu aktuellen Abstimmungen im Netz auf. Damit kann das Repräsentativprinzip ausgehebelt werden.
Durch die ungeheure Beschleunigung in den elektronischen Medien bleibt auch keine Zeit mehr für deliberative Überlegungen
und den Austausch von Argumenten. An die Stelle der Amtsverantwortung tritt die Meinungsumfrage. Zu einer
rechtsstaatlichen Demokratie gehört jedoch das demokratische Amt. Das parlamentarische Amt und das Amt eines Ministers
beruhen auf einer Herrschaftsübertragung auf Zeit. Zum Amt gehören Kompetenz, Zuständigkeit, Amtsverantwortung. An
Amtsträger sind auch höhere Anforderungen zu stellen als an den Bürger.
Der Einsatz des Internets kann darum zu einer Erosion der demokratischen Willensbildung führen, denn für eine sachliche
Prüfung und einen Austausch von Argumenten, die zu einem vernünftigen Abwägen führen sollen, bleibt keine Zeit. Überdies
kann die Öffentlichkeit durch Medien, insbesondere durch Massenmedien beeinflusst werden, so dass es zu einer "gelenkten"
Demokratie kommt. Die Manipulationsmöglichkeiten durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Beeinflussung der Medien, vor
allem der Massenmedien, sind erheblich.
Marktfreiheit
Ein zentrales Problem der These von einer Krise der Demokratie bildet die Europäische Union. Die europäische Einigung
wurde zunächst funktional begründet mit dem Hinweis auf den wirtschaftlichen Nutzen. Über ein Demokratiedefizit der
europäischen Institutionen wie über die beschränkten Kompetenzen des Europäischen Parlaments wird seit langem geklagt.
In Europa besteht eine Spannung zwischen Integrationsgedanken und Demokratieprinzip. Es zeichnet sich eine Alternative
ab: Mehr Integration ist nur um den Preis von weniger Demokratie zu haben. Oberster Wert ist die Marktfreiheit. Nationale
Parlamente sind immer wieder nur Zaungäste der Integration. Gelegentlich wird sogar gefragt, ob wir uns in einer Spätphase
des Parlamentarismus befinden. Denn wenn Märkte, Börsen, Banken und Finanzagenturen in der Eurokrise politische
Entscheidungen präformieren, so dass Politiker Entscheidungen für "alternativlos" halten - wozu benötigt man dann noch
Parlamente? Alternativlosigkeit schließt demokratische Willensbildung und Entscheidung aus.
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Postdemokratie
Der Begriff Postdemokratie drückt aus, dass internationale Konzerne und Banken die Politik bestimmen(23). Die Häufung von
Bürgerprotesten und von irrationalen Wahlentscheidungen, wie in Italien und Griechenland, ist dann kein Zufall. Krise ist das
Leitwort unserer Zeit: Finanzkrise, Eurokrise, Krise des Sozialstaates, Krise der politischen Parteien, Krise im Nahen Osten
und anderes mehr. Solche Teilkrisen können sich zu einer fundamentalen Vertrauenskrise auswachsen.
Dagegen kann man durchaus fragen, ob Krise nicht ein Dauerkennzeichen von Demokratie ist. Im Blick auf Europa ist zu
betonen, dass angesichts der wirtschaftlichen Krise Europas umso wichtiger die Pluralität der Kultur Europas und die Achtung
der kleineren Einheiten wie der Vielfalt der Kulturen ist; es geht dabei um das Subsidiaritätsprinzip.
Demokratisierung der Kirche?
Eine Nebenbemerkung zum Stichwort "Demokratisierung der Kirche". Die Demokratisierungsforderung steht im
Zusammenhang mit der Forderung nach Demokratisierung aller Lebensbereiche, wie Wissenschaft, Wirtschaft oder auch
Krankenhäuser. Demokratisierung als Forderung zielt auf eine Fundamentalpolitisierung aller Lebensbereiche. Es ist sehr
genau zu prüfen, ob und wieweit die Übertragung des politischen Modells der Demokratie auf andere Lebensbereiche wie
Familie, Wissenschaft, Kirche oder auch Kultur möglich ist. Allerdings behaupte ich ebenso wenig, dass Demokratie und
synodale Verfassung toto coelo verschieden seien(24). Es gibt durchaus Berührungspunkte zwischen politischer Demokratie
und kirchlicher Ordnung. Aber eine durchgehende Politisierung kirchlichen Handelns und christlicher Existenz wäre fatal für
das Grundverständnis des christlichen Glaubens.
Für das Zusammenleben und gemeinsame Wirken in Kirche und Gemeinde gelten theologische Grundsätze und Prinzipien.
Ausschlaggebend ist die Glaubensüberzeugung. Dazu gehört nach evangelischem Verständnis das Allgemeine Priestertum
der Gläubigen (nicht ein allgemeines Pfarramt!), die Gleichheit der Christen, gerade auch von Frauen und Männern,
Gewissens- und Glaubensfreiheit des einzelnen Christen, Gemeinschaft in Glaube, Liebe, Hoffnung, Solidarität. Diese
Grundaussagen sind sodann zeitgerecht und kontextuell zu konkretisieren, Dass bei diesen Konkretionen, bei einer
zeitgerechten Ausgestaltung kirchlicher Ordnung auch der Kontext und damit der Zeitgeist ins Spiel kommen, ist
unvermeidlich. Insofern gibt es zwar Affinitäten zwischen Demokratie und evangelischen Grundüberzeugungen. Aber das
Evangelium, die Verkündigung des Glaubens kann man nicht demokratisieren. Dem sollten Kirchen in ihrer Struktur und
Ordnung und in ihrem Handeln Rechnung ragen und darum auf Eigenständigkeit ihrer Verfahren und Ordnungen achten.
Die Grundlage kirchlicher Ordnung ist die christliche Gemeinde. Nach evangelischem Verständnis sind überörtliche
Institutionen und Organisationen ius humanum, menschlichen Rechts. Ziel kirchlichen Handelns ist die Aktivierung und die
Teilhabe der Kirchenglieder. Inwiefern dazu Veränderungen im kirchlichen Wahlsystem, um die Wahlbeteiligung zu steigern,
Direktwahl zu den Synoden statt Wahl durch überörtliche Gremien (Stufenwahl), Gruppenbildung in Synoden (analog zur
Parteibildung in Parlamenten), Plebiszite des Kirchenvolks und gestufte Formen von Kirchenmitgliedschaft beitragen können,
ist sehr genau zu prüfen. Demokratisierung der Kirche kann jedenfalls kein Selbstzeck sein und ist kein Wert an sich.
Demokratie - eine anspruchsvolle Staatsform
Demokratie ist keine einfache Staatsform. Der Demokratiebegriff als solcher ist nach seinem Gehalt betrachtet durchaus
Alle Rechte vorbehalten, Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Deutschen Pfarrerblatts.
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umstritten. Fragwürdig ist die Orientierung an einem Idealbegriff von Demokratie. Die heutige westeuropäische Demokratie ist
eine Folge historischer Erfahrungen. Sie ist damit veränderbar, reformierbar. Eine Erosion des bisherigen demokratischen
Systems ist allerdings nicht auszuschließen. In dieser Situation, in der von einer "Krise" der Demokratie durchaus in
mancherlei Hinsicht gesprochen werden kann, sind gerade Christen nach ihrer Mitverantwortung gefragt. Dabei ist
Nüchternheit geboten. Nach der Demokratiedenkschrift gehört demokratische Beteiligung und Mitverantwortung zum
weltlichen Beruf eines Christen. Dabei können sie, wenn sie sich politisch engagieren, keine Sonderrechte beanspruchen(25).
Demokratie ist die institutionelle Verfassung politischer Ordnung. Verfassungen kann man freilich ändern. Und Demokratie ist
nur solange lebendig, als Demokratie als Lebensform akzeptiert wird. Insofern ist Demokratie gerade kein zeitloses Prinzip,
sondern ein Prozess, den es zu gestalten und mit Leben zu erfüllen gilt.
Anmerkungen:
1 Evangelische Kirche und freiheitliche Demokratie. Der Staat des Grundgesetzes als Angebot und Aufgabe, Eine Denkschrift
der EKD, Gütersloh 1985.
2 Rudolf Smend, Protestantismus und Demokratie, 1932, 1955, in: Theodor Strohm/Heinz Dietrich Wendland, Kirche und
moderne Demokratie, Darmstadt 1973, 1-13.
3 Exemplarisch dafür ist Otto Dibelius, Grenzen des Staates, 1949.
4 Wolfgang Trillhaas, Die lutherische Lehre von der weltlichen Gewalt und der moderne Staat, in: Hans Dombois, Macht und
Recht, 1956, 22-33, 26.
5 Otto Dibelius, Obrigkeit, 1959; Dokumente zur Frage der Obrigkeit. Zur Auseinandersetzung um die Obrigkeitsschrift von
Bischof D. Otto Dibelius, Darmstadt 1960, darin 21ff der Text von O. Dibelius. Vgl. Eilert Herms, Obrigkeit, TRE 24, 1994,
723-759, 753.
6 Vgl. Strohm/Wendland, Kirche und moderne Demokratie; Hans Gerhard Fischer, Evangelische Kirche und Demokratie nach
1945. Ein Beitrag zum Problem der politischen Theologie, (Historische Studien 407) 1970; Heinz Eduart Tödt, Demokratie,
TRE 8, 1981, 434-459.
7 Martin Honecker, Konzept einer sozialethischen Theorie, Tübingen 1971, 146-168; ders. Grundriss der Sozialethik, Berlin
1995, 330-341.
8 Hanfried Müller, Bekenntnisschrift der EKD, Weißenseer Blätter Nr. 5/85. 47-51.
9 "Frieden wahren, fördern und erneuern". Eine Denkschrift der EKD, 1984.
10 Evangelische Kirche und freiheitliche Demokratie, 13.
11 A.a.O., 18.
12 A.a.O., 19.
Alle Rechte vorbehalten, Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Deutschen Pfarrerblatts.
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13 A.a.O., 38.
14 A.a.O., 19-22: Politische Macht und demokratische Legitimität; ferner 30-32.
15 A.a.O., 24.
16 A.a.O., 21: "Eine andere Frage ist das Widerstehen des Bürgers gegen einzelne gewichtige Entscheidungen staatlicher
Organe, wenn die Bürger die Entscheidung für verhängnisvoll und trotz formaler Legitimität für ethisch illegitim halten."
17 A.a.O., 22.
18 Vgl. Eberhard Jüngel/Roman Herzog/Helmut Simon, Evangelische Christen in unserer Demokratie,1986; Die Kundgebung,
75-79, 77.
19 Vgl. dazu die Wirtschaftsdenkschrift der EKD "Gemeinwohl und Eigennutz. Wirtschaftliches Handeln in Verantwortung für
die Zukunft", 1991.
20 Evangelische Kirche und freiheitliche Demokratie, 22-24: Christen in der Demokratie, 45-47: Anforderungen an uns selbst.
21 A.a.O., 47.
22 Vgl. das gemeinsame Wort des Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz zur Zukunft unsres demokratischen
Gemeinwesens "Demokratie braucht Tugenden", 2005.
23 Colin Crouch, Postdemokratie, 2008.
24 So Gustav Heinemann, Synode und Parlament. Gedenken an die Emdener Generalsynode von 1571, 1971, in: Reden und
Schriften I, Allen Bürgern verpflichtet, Frankfurt/M. 1971, 132-143. Heinemann wagt den Vergleich, Synode und Parlament
seien so verschieden wie Jesus und Pilatus!
25 Evangelische Kirche und Demokratie, 22f.
Deutsches Pfarrerblatt, ISSN 0939 - 9771
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Geschäftsstelle des Verbandes der ev. Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland e.V
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67105 Schifferstadt
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