AUSLANDSGARANTIE Die wichtigsten Garantiearten im

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AUSLANDSGARANTIE Die wichtigsten Garantiearten im
AUSLANDSGARANTIE
Sehr geehrter Kunde,
nachstehend wollen wir Ihnen einige Hinweise bezüglich Garantien geben.
Bei der Garantie besteht ein vom Grundgeschäft unabhängiges Schuldverhältnis, der Garant hat seine eigene Verpflichtung
zu erfüllen. Der Garant, dem die Rechte und Pflichten des Hauptschuldners nicht zukommen, ist also auch nicht verhalten,
die Leistung des Hauptschuldners selbst zu erbringen, sondern er hat im Falle der Behauptung des Ausbleibens dieser
Leistung lediglich einen finanziellen Ersatz zu bringen.
Die Garantie ist unabhängig vom Bestehen der Hauptschuld; deren Existenz oder Gültigkeit hat von der garantierenden
Bank nicht überprüft zu werden.
Es kann auch die Behauptung des Begünstigten, dass der Auftraggeber seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt
habe, vom Garanten nicht auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüft werden: Die Bank darf also keine „Beweisstücke“
(z.B. Kopien von Lieferdokumenten), die ihr eventuell vom Auftraggeber zwecks Abwehr einer Garantieinanspruchnahme
überbracht werden, annehmen, wenn in der Garantie „Zahlung auf erste Aufforderung unter Verzicht auf jegliche Einreden
oder Einwendungen“ versprochen wurde.
Die wichtigsten Garantiearten im internationalen Handel
Offert- oder Bietungsgarantie (Bid Bond)
Diese Sicherstellung wird im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen verlangt. Beteiligt sich eine Firma an einer
solchen Ausschreibung, so hat sie zusammen mit ihrer Offerte eine Bietungsgarantie einzureichen. Diese sichert die
Bezahlung des garantierten Betrages bei Rückzug der Offerte vor Verfall, sollte der Auftrag nach dessen Zuschlag vom
Offerteinreicher nicht angenommen werden, sollte die Offertgarantie nach Zuschlag des Auftrages nicht durch eine
Erfüllungsgarantie (Performance Bond) abgelöst werden.
Garantiebetrag:
1 – 5 % des Offertbetrages
Gültigkeitsdauer:
Bis zur Vertragsunterzeichnung bzw. bis zur Stellung des Performance Bond, in der Regel
zwischen 3 und 6 Monaten.
Erfüllungsgarantie (Performance Bond)
Mit der Erfüllungsgarantie verpflichtet sich die Bank, im Auftrag des Verkäufers dem Begünstigten den garantierten Betrag
zu zahlen, sofern der Lieferant seine vertraglichen Lieferverpflichtungen nicht oder nicht vertragskonform erfüllen sollte.
Garantiebetrag:
Üblicherweise 10 % des Vertragswertes.
Gültigkeitsdauer:
Für den vollen Betrag bis zur Vertragserfüllung, die in den meisten Fällen die werkvertragliche
Garantiefrist z.B. für das richtige Funktionieren der Maschine oder der Anlage einschließt. Die
Gültigkeitsdauer von Erfüllungsgarantien kann zwei und mehr Jahre betragen.
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Anzahlungsgarantie (Advance Payment Guarantee)
Die Zahlungsbedingungen für größere Exportaufträge sehen in den meisten Fällen vor, dass der Käufer eine Anzahlung für
den Einkauf von Rohmaterialien und für Fertigungskosten zu leisten hat. Eine solche Vorauszahlung wird der Käufer jedoch
erst nach Erhalt einer so genannten Anzahlungsgarantie erbringen, die die Rückerstattung der geleisteten Anzahlung für
den Fall vorsieht, dass der Verkäufer seinen vertraglichen Lieferverpflichtungen nicht nachkommen sollte.
Garantiebetrag:
Betrag der Anzahlung
Gültigkeitsdauer:
Die Anzahlungsgarantie sollte zeitlich so limitiert werden, dass sie mit der Lieferung des
Vertragsgegenstandes erlischt.
Inkraftsetzung:
Nachdem die Anzahlungsgarantie in der Regel vor Erhalt der Anzahlung zu stellen ist, soll sie
erst nach Eingang der Anzahlung in Kraft treten. Ein diesbezüglicher Vermerk ist in der Garantie
wenn immer möglich vorzusehen.
Ausfallzahlungsgarantie (Payment Guarantee)
Die Ausfallzahlungsgarantie wird insbesondere zur Absicherung des Zahlungsmodus „offene Rechnung“ eingesetzt, wobei
verschiedene Einsatzvarianten möglich sind. So kann die Bankgarantie als Sicherheit für die vollständige Bezahlung einer
Warenlieferung oder Dienstleistung gestellt werden. Eine Beanspruchung seitens des Begünstigten erfolgt in der Regel
gegen dessen schriftliche Erklärung, dass er die Ware geliefert, aber bei Fälligkeit keine Zahlung erhalten habe.
Eine weitere Anwendungsmöglichkeit der Ausfallzahlungsgarantie besteht in der teilweisen Sicherstellung eines
Jahresvertrages, den Käufer und Verkäufer für die Lieferung von Konsumgütern oder die Ausführung von Dienstleistungen
abgeschlossen haben. Darin vereinbaren sie monatliche Auslieferungen, zahlbar gegen offene Rechnung, zB 10 Tage nach
Erhalt derselben, mittels Banküberweisung. Anstelle einer Akkreditivsicherheit für den Gesamtbetrag vereinbaren die
Vertragsparteien die Stellung einer Ausfallzahlungsgarantie, die das Zahlungsrisiko einer 1-3-Monats-Lieferung abdecken
soll. Diese Verpflichtung der Bank bleibt bis zur vollständigen Abwicklung des Jahresvertrages bestehen und würde nur in
Anspruch genommen, wenn die Bezahlung eines fällig gewordenen Betrages durch den Käufer der Ware oder der
Dienstleistung nicht direkt erfolgen sollte.
Die Befristung einer Bankgarantie
Der Befristung einer Bankgarantie kommt eine außerordentlich wichtige Bedeutung zu. Nur wenn klar und eindeutig
festgelegt ist, wann eine derartige Verpflichtung erlischt, wird die Bank sie bei Verfall automatisch annullieren. Die
Rückgabe des Originaldokumentes durch den Empfänger ist in diesen Fällen kein Erfordernis.
Einheitliche Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien (ICC Uniform Rules for Demand Guarantees, 2010
Revision, URDG 758)
Werden Garantien den URDG 758 unterworfen, so regeln sie weltweit standardisiert die Haftung und Verantwortung der
Vertragsparteien während der Geltungsdauer einer Garantie. Dadurch entsteht trotz unterschiedlichen lokalen
Gesetzgebungen mehr Rechtssicherheit und Berechenbarkeit. Die Richtlinien sind ein umfassendes Werk für die
praxisorientierte Anwendung im Garantiegeschäft und berücksichtigen die Interessen aller Beteiligter. Des Weiteren
enthalten sie Mustertexte für Garantien, die einen einheitlichen Ansatz haben und daher für alle Garantiearten genutzt
werden können sowie Spezialklauseln für bestimmte Garantiearten.
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