aufnahmebedingungen

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aufnahmebedingungen
AUFNAHMEBEDINGUNGEN
Hotelfachschule
Allgemeines
• Alter: 20 bis 35 Jahre
• Fremdsprachige Studierende benötigen sehr gute Kenntnisse der
deutschen Sprache in Wort und Schrift (eine obligatorische Deutsch prüfung entscheidet über die Aufnahme).
• Alle Interessenten mit deutscher Muttersprache haben nachzuweisen
(Zeugnis) und in einer Selbsteinschätzung zu bestätigen, dass ihre
aktuellen schriftlichen und mündlichen Sprachkenntnisse dem Niveau
der Lehrabschlussprüfung entsprechen.
• Interessenten müssen zu Beginn des Hauptkurses die MS-Office Programme Word, Excel, PowerPoint so weit beherrschen, dass sie
Routinearbeiten am PC erledigen können.
Diese Voraussetzungen sind für die Aufnahme massgebend
• Erfüllte obligatorische Schulpflicht mit mindestens Sekundarstufe B
(Schulsystem des Kantons Zürich) und abgeschlossene gastgewerb liche Lehre (Köchin/Koch EFZ, Restaurationsfachfrau/-mann EFZ,
Hotelfachfrau/-mann EFZ, Kauffrau/-mann EFZ HGT, Bäcker-Konditor Confiseurin/Bäcker-Konditor-Confiseur EFZ, Fleischfachfrau/-mann EFZ)
oder
• Abschluss einer branchenfremden Lehre oder einer anerkannten Mit telschule (z.B. Fachmittelschule, Matura, Abitur, Zulassungs bescheinigung zum Universitätsstudium).
• Die Direktion entscheidet bei anderen, gleichwertigen Ausbildungen
über die Aufnahme (Aufnahmeprüfung kann verlangt werden).
Aufnahmeverfahren
Die Bewerbungsunterlagen müssen von dem/der Bewerber/in zusammen
mit den verlangten Unterlagen eingereicht werden.
Schulgeld und Zahlungsbedingungen (individuell anfallende Kosten)
Unterkunft
Nicht inbegriffen ist die Unterkunft sowie Taschengeld und Fahrspesen.
Berufskleider
Die einheitliche Arbeitskleidung für Küche und Service wird am Eintrittstag angepasst und mit den Studierenden individuell abgerechnet.
Die Kosten betragen ca. CHF 1100.–. Bereits vorhandene, dem Standard
der Schule entsprechende Berufskleider müssen nicht gekauft werden.
Krankenpflegeversicherung
In der Schweiz ist eine Krankenpflegeversicherung (Heilungskosten)
obligatorisch. Wer über keine verfügt, muss sich am Eintrittstag der
Krankenversicherung der Schule anschliessen.
Anfallende Kosten bei Vertragsabschluss
Die Einschreibegebühr CHF 600.– und das Depot von CHF 500.–
müssen bei Vertragsabschluss geleistet werden.
Promotionspraktikum
Während des 40-wöchigen Promotionspraktikums verdienen die
Studierenden monatlich CHF 2200.– brutto.
Stipendienanträge
Die Studierenden können frühzeitig beim zuständigen Wohnsitzkanton
Stipendien beantragen.
Sind die Aufnahmebedingungen bis zum Beginn des 1. Semesters,
respektive 3. Semesters erfüllt (und ein etwaiger Deutschtest erfolgreich bestanden), erhält der/die Studierende den Schulvertrag mit allen
notwendigen Unterlagen zugestellt. Der Vertrag sollte bis spätestens
30 Tage nach Empfang vom Interessenten oder seinem gesetzlichen
Vertreter (bei unvollendetem 18. Altersjahr) unterschrieben zurückgesandt werden. Innert gleicher Frist sind auch die Einschreibegebühr
von CHF 600.– sowie ein Depot von CHF 500.– zu bezahlen. Sobald
die Einschreibegebühr entrichtet worden ist, wird dem/der künftigen
Studierenden das vom Direktor gegengezeichnete Vertragsexemplar
zugesandt. Der Vertrag wird somit rechtsgültig.
Belvoirpark Hotelfachschule Zürich
Höhere Fachschule HF
Seestrasse 141
CH-8002 Zürich
T: +41 44 286 88 11
F: +41 44 286 88 10
[email protected] Unternehmen
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von GastroSuisse
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