Information über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in der

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Information über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in der
Sparkasse Bad Kissingen
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Information über die Ausgestaltung der
Vergütungssysteme in der Sparkasse Bad Kissingen
Stichtag: 31.12.2011
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Sparkasse Bad Kissingen
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Einleitung
Am 13.Oktober 2010 ist die Instituts-Vergütungsverordnung in Kraft getreten, die die
aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von im Kreditwesengesetz
definierten Instituten regelt. Nach § 7 InstitutsVergV sind die Institute dazu verpflichtet, die
Ausgestaltung ihrer Vergütungssysteme und die Gesamtbeträge von fixer und variabler
Vergütung zu veröffentlichen.
Im Folgenden sind diese für die Sparkasse Bad Kissingen gemäß der InstitutsVergV zu
veröffentlichenden Informationen zusammengestellt.
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1. Grundsätzliches
Die Beschäftigten der Sparkasse Bad Kissingen sind Angestellte des Zweckverbandes
Sparkasse Bad Kissingen. Der Zweckverband Sparkasse Bad Kissingen ist
tarifgebunden. Daher finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die
Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-S, Anwendung. Die
Vergütungsstruktur der Beschäftigten richtet sich deshalb zum wesentlichen Teil nach
diesem Tarifwerk.
Im Jahre 2011 hat die Sparkasse Bad Kissingen ihr variables Vergütungssystem für den
Geschäftsbereich Markt umgestellt. Die Sparkasse Bad Kissingen wendet für die
Darstellung der Beträge das Zuflussprinzip an. Die Grundlage für die dargestellten
variablen Vergütungsbestandteile bildet das bis zum 31.12.2010 gültige
Direktprovisionsmodell sowie untergeordnete Zahlungen von Leistungszulagen. Die
Zahlung der Prämien nach dem System ab 01.01.2011 findet erst im Jahre 2012 statt.
Daher sind diese Prämien in den dargestellten Beträgen der variablen Vergütung per
31.12.2011 noch nicht enthalten.
Die nachfolgenden Informationen über die Vergütungssysteme der Beschäftigten werden
getrennt nach den Geschäftsbereichen Markt - Stab dargestellt.
2. Geschäftsbereich Markt
2.1.
Ausgestaltung der Vergütungssysteme
Die Beschäftigten können neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang
Prämien aus einem zielorientierten Vergütungssystem erhalten, dessen Ziele aus der
Unternehmensstrategie abgeleitet sind und im Wege eines durchgängigen Prozesses
funktionsspezifisch bis auf die Ebene des einzelnen Vertriebsmitarbeiters
heruntergebrochen sind.
Für die Immobilienvermittlung besteht neben der Tarifvergütung eine gesonderte
Regelung für variable Vergütungsteile.
Außerdem können einzelne Beschäftigte in untergeordnetem Umfang individuelle
Leistungszulagen erhalten.
2.2.
Vergütungsparameter
Die Höhe der Prämie ist abhängig von der Höhe des erreichten
Gesamtzielerreichungsgrades nach Maßgabe von potentialorientiert ermittelten
Vertriebszielen. Der Zielerreichungsgrad ist auf einen langfristigen und nachhaltigen
Geschäftserfolg ausgerichtet. Die übertarifliche variable Vertriebsvergütung ist eine an
die Erreichung von Einzel- oder Teamzielen geknüpfte Zusatzvergütung. Die
Vergütungsparameter für den variablen Vergütungsteil im Immobiliengeschäft sind die in
diesem
Geschäftsfeld
erwirtschafteten
Provisionserträge.
Die
individuellen
Leistungszulagen orientieren sich an allgemeinen – nicht zielbezogenen –
Leistungsmerkmalen.
2.3.
Zusammensetzung der Vergütungen
Die Beschäftigten erhalten die tarifliche Vergütung. Die Prämien bzw. die individuellen
Leistungszulagen stellen daneben die einzigen variablen Vergütungsbestandteile
übertariflicher Art dar.
2.4.
Art und Weise der Gewährung
Die Prämien bzw. die Leistungszulagen werden einmal jährlich als Bestandteil des
Entgeltes ausgezahlt.
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2.5.
Gesamtbetrag aller Vergütungen
Gesamtbetrag der tariflichen Vergütungen (einschließlich Festvergütung der zuständigen
Vorstandsmitglieder) im Kalenderjahr 2011: 6.179 TEuro.
Gesamtbetrag der variablen Vergütungen aus der zielorientierten Zusatzvergütung
(einschließlich variable Vergütung der zuständigen Vorstandsmitglieder) im Kalenderjahr
2011:
193 TEuro.
2.6.
Anzahl der Begünstigten
Die Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung im Kalenderjahr 2011: 126.
3. Geschäftsbereich Stab
3.1.
Ausgestaltung der Vergütungssysteme
Einzelne Beschäftigte können neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang
individuelle Leistungszulagen erhalten. Das ab 01.01.2011 geltende neue System
variabler Vergütung ist für den Geschäftsbereich Stab nicht relevant.
3.2.
Vergütungsparameter
Vergütungsparameter für die Leistungszulagen sind individuelle nicht zielbezogene
Leistungsmerkmale.
3.3.
Zusammensetzung der Vergütungen
Die Beschäftigten erhalten die tarifliche Vergütung. Die individuellen Leistungszulagen
stellen die einzigen variablen Vergütungsbestandteile übertariflicher Art dar.
3.4.
Art und Weise der Gewährung
Die Leistungszulagen werden einmal jährlich als Bestandteil des Entgeltes ausgezahlt.
3.5.
Gesamtbetrag aller Vergütungen
Gesamtbetrag der tariflichen Vergütungen (einschließlich Festvergütung der zuständigen
Vorstandsmitglieder) im Kalenderjahr 2011:
4.419 TEuro.
Gesamtbetrag der variablen Vergütungen aus der zielorientierten Zusatzvergütung
(einschließlich variable Vergütung der zuständigen Vorstandsmitglieder) im Kalenderjahr
2011:
83 TEuro.
3.6.
Anzahl der Begünstigten
Die Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung im Kalenderjahr 2011: 58.
4. Vorständevergütung
Die Vorstandsmitglieder der Sparkasse Bad Kissingen sind Angestellte des
Zweckverbandes Sparkasse Bad Kissingen. Ihre Vergütung richtet sich nach den
Richtlinien des Sparkassenverband Bayern für die Vergütung und Versorgung der
Mitglieder von Sparkassenvorständen im Angestelltenverhältnis auf Zeit. Sie enthält
neben der Festvergütung auch eine variable nach oben begrenzte Komponente.
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5. Einbindung externer Berater
Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt.
6. Zusammenfassung
Die Vergütungssysteme der Beschäftigten der Sparkasse Bad Kissingen sind
angemessen ausgestaltet. Die Vergütungssysteme sind konform mit den in den
Strategien der Sparkasse Bad Kissingen niedergelegten Zielen und sind so ausgerichtet,
dass negative Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen
vermieden werden. Die Vergütungssysteme laufen nicht der Überwachungsfunktion der
Kontrolleinheiten zuwider.
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