Sparkasse XXX - Sparkasse Bad Kissingen

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Sparkasse XXX - Sparkasse Bad Kissingen
Sparkasse Bad Kissingen
Offenlegungsbericht
nach § 26a des Kreditwesengesetzes und nach §§ 319 ff.
Solvabilitätsverordnung
sowie
Information über die Ausgestaltung der
Vergütungssysteme
nach § 7 Instituts-Vergütungsverordnung
Stichtag: 31.12.2013
Sparkasse Bad Kissingen
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung
4
2
Risikomanagement
5
3
Anwendungsbereich
5
4
Eigenmittelstruktur
6
5
Angemessenheit der Eigenmittelausstattung
6
6
Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen
8
7
Adressenausfallrisiko
8
7.1
Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsarten
9
7.2
Forderungsarten nach geographischen Hauptgebieten
10
7.3
Forderungsarten nach Branchen
10
7.4
Forderungsarten nach vertraglichen Restlaufzeiten
11
7.5
Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach Branchen
11
7.6
Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach geografischen Hauptgebieten
12
7.7
Entwicklung der Risikovorsorge
12
8
Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz
13
9
Marktrisiken
15
10
Operationelles Risiko
15
11
Adressenausfallrisiko Beteiligungen
15
12
Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene
17
13
Verbriefungen
18
14
Kreditrisikominderungstechniken
18
15
Information über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in der Sparkasse Bad
Kissingen
21
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Abkürzungsverzeichnis
CDS
Credit Default Swap
CLN
Credit Linked Note
EStG
Einkommensteuergesetz
EWB
Einzelwertberichtigung
EWR
Europäischer Wirtschaftsraum
HGB
Handelsgesetzbuch
KRMT
Kreditrisikominderungstechniken
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute
PWB
Pauschalwertberichtigung
S&P
Standard and Poor’s
SolvV
Solvabilitätsverordnung
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1
Einleitung
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat mit dem Regelwerk „Basel II“ internationale
Standards zur angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken definiert. Das Grundkonzept dieser Eigenkapitalvereinbarung besteht aus drei sich ergänzenden Säulen, mit
dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern.
Im Rahmen dieses Drei-Säulen-Modells verfolgt die Bankenaufsicht mit der Umsetzung der
3. Baseler Säule in nationales Recht das Ziel, durch das Instrument der Offenlegung von
Informationen zu den Eigenmitteln und Risikopositionen bzw. zum Risikomanagement der
Kreditinstitute die Mechanismen des Kapitalmarkts zur Stärkung der Solidität und der Sicherheit des Finanzsystems zu nutzen. Die Säule 3 ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule 1) und das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren (Säule 2).
Nach § 26a Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz in der bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung
(KWG) haben Institute regelmäßig Informationen über ihre Eigenkapitalsituation, eingegangene Risiken, Risikomessverfahren und Risikomanagement zu veröffentlichen. Die näheren Anforderungen sind nach § 10 Abs. 1 Satz 9 Nr. 7 KWG in der entsprechenden Rechtsverordnung - der Solvabilitätsverordnung in der bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung
(SolvV) - geregelt (§§ 319 – 337 SolvV).
Für diesen Offenlegungsbericht zum Stichtag 31. Dezember 2013 kommen die Vorgaben
des Kreditwesengesetzes und der Solvabilitätsverordnung in den bis zum 31. Dezember
2013 geltenden Fassungen zur Anwendung. Die neuen Vorgaben zur Offenlegung gemäß
den Artikeln 431 ff. der ab dem 1. Januar 2014 anzuwendenden Eigenkapitalverordnung
CRR sind für den Offenlegungsbericht zum 31.12.2014 einschlägig.
Die Sparkasse Bad Kissingen kommt den Offenlegungspflichten in wesentlichen Teilen
durch den Lagebericht und den Jahresabschluss nach. Darüber hinaus enthält dieser Bericht zur Offenlegung die nach der Solvabilitätsverordnung erforderlichen Angaben, die
nicht schon im Lagebericht 2013 oder im Jahresabschluss 2013 enthalten sind.
Den quantitativen Angaben zu den Beteiligungen (Kap. 11) und zur Risikovorsorge (Kap. 7.5
bis 7.7) liegen Bilanzwerte zugrunde. Diese wurden dem Jahresabschluss entnommen, der
am 14.07.2014 festgestellt wurde. Alle anderen quantitativen Angaben beziehen sich auf
den Datenstand, der im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldung zur Eigenkapitalausstattung zum Meldestichtag 31. Dezember 2013 verwendet wurde.
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Sparkasse Bad Kissingen
Bei dem Verweis auf die qualitativen Aussagen zum Risikomanagement, zur Angemessenheit des internen Kapitals und den qualitativen Angaben zu den Beteiligungen (Kap. 11)
liegt der festgestellte Jahresabschluss zugrunde. Die anderen qualitativen Angaben (insb.
zu den Eigenkapitalbestandteilen) beziehen sich auf den Meldestichtag 31. Dezember 2013.
Aufgrund der kaufmännisch gerundeten Einzelbetragsangaben in Mio. € oder in Tsd. € in
den Tabellen können bei den Summenpositionen Rundungsdifferenzen auftreten.
2
Risikomanagement
Die Informationen zum Risikomanagement sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt „Risikobericht“ offen gelegt.
3
Anwendungsbereich
Die Offenlegung erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Die Sparkasse Bad Kissingen ist kein
übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe gem. § 10a KWG und erstellt keinen
handelsrechtlichen Konzernabschluss. Daher erfolgen keine Angaben über Unterschiede
zwischen handelsrechtlicher Konsolidierung und der Zusammenfassung zu einer Institutsgruppe nach § 10a KWG.
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4
Eigenmittelstruktur
Das Kernkapital besteht aus offenen Rücklagen in Höhe von 86,8 Mio. €.
Im Kernkapital ist außerdem ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340 g HGB
in Höhe von 30,0 Mio. € enthalten.
T€
Gesamtbetrag Kernkapital nach § 10 Abs. 2a KWG
116.750
Offene Rücklagen
86.764
Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340 g des HGB
30.000
Summe der Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 KWG vom Kernkapital
14
Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG
17.000
nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG vom Ergänzungskapital
---
nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 6 und 6a KWG
---
Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach § 10 Abs. 1d Satz 1
133.750
KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG
5
Angemessenheit der Eigenmittelausstattung
Für die interne Risikosicht hat die Sparkasse Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditätssowie operationelle Risiken als wesentliche Risiken identifiziert.
Für das Management der Liquiditätsrisiken verfügt die Sparkasse über ein internes Liquiditätsmanagementsystem, das Zahlungsverpflichtungen und die dafür vorhandenen Zahlungsmittel dynamisch betrachtet und dabei auch Stressszenarien berücksichtigt. Somit ist
die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Sparkasse gesichert.
Die Sparkasse nimmt das Management der Adressenausfall- und der Marktpreisrisiken sowie der operationellen Risiken auf Basis einer Risikotragfähigkeitsbetrachtung vor. Die Berücksichtigung des operationellen Risikos im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung
erfolgt auf Basis langjähriger Erfahrungswerte.
Der Vorstand legt im Rahmen der Risikostrategie die Komponenten sowie die Höhe der Risikodeckungsmasse fest, die zur Abschirmung der Risiken dient. Die Berechnung der Auslastungsbeträge der Risikotragfähigkeit erfolgt für die Adressenausfall- und Marktpreisrisiken auf Basis verschiedener Szenarien, wobei die von der Sparkasse prognostizierte Zinsund Konjunkturentwicklung die Basis der Szenarien bildet. Dabei werden sowohl erwartete
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als auch Stressszenarien berücksichtigt. Auf diese Weise stellt die Sparkasse sicher, dass
zur Abschirmung der potentiellen Risiken jederzeit ausreichendes Eigenkapital vorhanden
ist.
Die Angemessenheit der gesetzlichen Eigenmittelausstattung der Sparkasse richtet sich
nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung. Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatzes. Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt.
Kapitalanforderungen
Kreditrisiko
Eigenkapitalanforderung in T €
Standardansatz (ohne Verbriefungen)
- Zentralregierungen
- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften
--3
- Sonstige öffentliche Stellen
91
- Multilaterale Entwicklungsbanken
---
- Internationale Organisationen
---
- Institute
3.264
- Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen
2.212
- Unternehmen
16.736
- Mengengeschäft
18.121
- Durch Immobilien besicherte Positionen
- Investmentanteile
- Sonstige Positionen
- Überfällige Positionen
--7.699
698
1.552
Verbriefungen
Verbriefungen im Standardansatz
---
Risiken aus Beteiligungswerten
Beteiligungswerte im Standardansatz
2.944
Marktrisiken
Fremdwährungs- und Rohwarenrisiken
619
operationelle Risiken
Operationelle Risiken gemäß Basisindikatoransatz
Eigenmittelanforderung insgesamt
5.928
59.866
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Kapitalquoten
Zum 31.12.2013 ergaben sich für die Sparkasse eine Gesamtkennziffer von 17,87 % und
eine Kernkapitalquote von 15,60 %.
6
Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen
Die Sparkasse hat keine derivativen Adressenausfallpositionen, daher erfolgen hier keine
Angaben. Von außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen („Netting“) machen wir keinen Gebrauch.
7
Adressenausfallrisiko
Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt nach den Forderungsarten. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte
werden jeweils mit der SolvV-Bemessungsgrundlage vor Kreditrisikominderung gem. § 49
Abs. 2 SolvV ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.
Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken
bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss
durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum
Jahresabschluss vom 31. Dezember 2013. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen,
die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der
wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um
einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden
per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der
Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit
erkennen lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Für latente
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Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen
Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die
Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt.
Definition „in Verzug“ und „notleidend“
Die Sparkasse wendet die kundenbezogene Ausfalldefinition gem. § 25 Abs. 16 i.V.m. § 125
SolvV an. Forderungen werden als „überfällig“ für Zwecke der Ermittlung des Eigenkapitalbedarfs klassifiziert, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass den Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen werden kann oder wenn ein wesentlicher Teil der Gesamtschuld eines Kreditnehmers mehr als 90 aufeinander folgende Kalendertage überfällig
ist. Diese Definition liegt bei der Angabe des Eigenkapitalbedarfs für überfällige Positionen
in Kapitel 5 dieses Berichts zugrunde.
Als „notleidende Forderungen“ definieren wir für den Offenlegungsbericht alle Forderungen
eines Kunden, für den Einzelwertberichtigungen, asservierte Zinsen (Zinskorrekturposten)
oder Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter vorliegen oder für den der Ausfallgrund „Abschreibung“ erfasst ist.
Als „in Verzug“ werden im Offenlegungsbericht alle Forderungen eines Kunden ausgewiesen, wenn der Kunde als „überfällig“ klassifiziert wurde, aber nicht als „notleidend“ gilt.
7.1
Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsarten
Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen, wird auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet.
Gesamtbetrag der
Forderungen nach
Forderungsarten
Kredite, Zusagen und
andere nichtderivative außerbilanzielle
Forderungen
Derivative Instrumente
TEUR
TEUR
Aktiva
TEUR
Gesamtbetrag der
Wertpapiere
942.210
655.438
---
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7.2
Forderungsarten nach geographischen Hauptgebieten
Kredite, Zusagen
Geografische Hauptgebiete
und andere nichtderivative außer-
Wertpapiere
Derivative Instrumente
bilanzielle Aktiva
TEUR
Deutschland
TEUR
TEUR
934.502
423.917
---
EWR (ohne Deutschland)
6.268
231.521
---
Sonstige
1.440
---
---
942.210
655.438
---
Summe
7.3
Forderungsarten nach Branchen
Kredite, Zusagen
Branche
und andere nichtderivative außer-
Wertpapiere
Derivative
Instrumente
bilanzielle Aktiva
TEUR
Banken
TEUR
TEUR
118.256
498.356
---
Investmentfonds (inkl. Geldmarkfonds)
18.064
109.635
---
Öffentliche Haushalte
48.067
40.780
---
Privatpersonen
300.431
---
---
Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen
437.140
6.667
---
Davon:
---
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
und Aquakultur
10.048
---
---
Energie- und Wasserversorgung,
Entsorgung, Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden
42.790
---
---
Verarbeitendes Gewerbe
66.495
---
---
Baugewerbe
49.668
---
---
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
36.487
---
---
Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung
14.941
---
---
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
42.043
6.667
---
Grundstücks- und Wohnungswesen
56.015
---
---
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
118.653
---
---
3.873
---
---
16.379
---
---
942.210
655.438
---
Organisationen ohne Erwerbszweck
Sonstige Positionen
Gesamt
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7.4
Forderungsarten nach vertraglichen Restlaufzeiten
Kredite, Zusagen und
Restlaufzeiten
andere nichtderivative
Derivative
Wertpapiere
Instrumente
ausserbilanzielle Aktiva
TEUR
TEUR
TEUR
< 1 Jahr
352.894
105.210
---
1 Jahr bis 5 Jahre
155.264
295.676
---
> 5 Jahre bis unbefristet
434.052
254.552
---
Summe
942.210
655.438
---
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Kredite in Verzug
*) **)
auf abgeschriebene Forderungen
Direktabschreibungen/ Eingänge
EWB bzw. Rückstellungen*)
Nettozuführung / -auflösung von
Wertberichtigungscharakter)
Bestand Rückstellungen (mit
turposten)
Bestand EWB (inkl. Zinskorrek-
Branche
notleidenden Krediten
Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach Branchen
Gesamtinanspruchnahme aus
7.5
TEUR
Banken
------------Investmentfonds (inkl. Geldmarkfonds)
------------Öffentliche Haushalte
------------Privatpersonen
1.830
733
--15
-8
455
Unternehmen und wirtschaftlich selb14.327
7.639
--2.114
901
3.401
ständige Privatpersonen
Davon:
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
34
---23
11
--34
und Aquakultur
Energie- und Wasserversorgung,
Entsorgung, Bergbau und Gewinnung
------------von Steinen und Erden
Verarbeitendes Gewerbe
2.050
1.349
--86
--381
Baugewerbe
385
101
---18
--217
Handel; Instandhaltung und Repara2.032
726
---81
-9
1.033
tur von Kraftfahrzeugen
Verkehr und Lagerei, Nachrichten215
162
--99
----übermittlung
Finanz- und Versicherungsdienst7
6
---3
863
--leistungen
Grundstücks- und Wohnungswesen
30
131
---8
--1.195
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
9.574
5.130
--2.062
36
575
Organisationen ohne Erwerbszweck
------------Gesamt
16.157
8.372
--2.129
893
3.856
*) negatives Vorzeichen bei Überhang Auflösung EWB bzw. Überhang Eingänge auf abgeschriebene
Forderungen
**) inkl. Zuschreibungen bzw. Abschreibungen auf Beteiligungen
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Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen kann nicht auf einzelne Branchen heruntergebrochen werden und beträgt insgesamt 1.107 TEUR.
TEUR
Deutschland
TEUR
TEUR
Kredite in Verzug
gen*) **)
auf abgeschriebene Forderun-
Direktabschreibungen / Eingänge
Wertberichtigungscharakter)*)
EWB bzw. Rückstellungen (mit
Nettozuführung / -auflösung von
Wertberichtigungscharakter)
Bestand Rückstellungen (mit
TEUR
TEUR
TEUR
16.157
8.372
---
2.129
893
3.854
---
---
---
---
---
---
---
---
---
---
---
2
16.157
8.372
---
2.129
893
3.856
EWR (ohne Deutschland)
Sonstige
Summe
turposten)
notleidenden Krediten
Geografische Hauptgebiete
Bestand EWB (inkl. Zinskorrek-
Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach geografischen Hauptgebieten
Gesamtinanspruchnahme aus
7.6
*) negatives Vorzeichen bei Überhang Auflösung / Verbrauch EWB bzw. Überhang Eingänge
auf abgeschriebene Forderungen
**) inkl. Zuschreibungen bzw. Abschreibungen auf Beteiligungen
EWB (inkl. Zinskorrekturposten)
TEUR
Periode
Endbestand der
gen
TEUR
tige Veränderun-
TEUR
dingte und sons-
wechselkursbe-
Verbrauch
der Periode
TEUR
Auflösung
TEUR
Fortschreibung
der Periode
Entwicklung der Risikovorsorge
Anfangsbestand
7.7
TEUR
6.182
3.181
981
10
---
8.372
61
---
61
---
---
---
1.108
---
1
---
---
1.107
7.351
3.181
1.043
10
---
9.479
Rückstellungen (mit Wertberichtigungscharakter)
PWB
Summe
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8
Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz
Nachfolgende Übersicht enthält die Ratingagenturen und die KSA-Forderungsklassen, für
die die Ratingagenturen bei der Sparkasse jeweils nominiert sind.
Forderungskategorie
Staaten
Forderungsklasse
Ratingagentur
Zentralregierungen
Moody’s Investors Service
Regionalregierungen
Standard & Poor’s Rating
Sonstige Öffentliche Stellen
Services
Institute
Gedeckte Schuldverschreibungen
Banken
Multilaterale Entwicklungsbanken
Unternehmen
Moody’s Investors Service
Standard & Poor’s Rating
Services
Moody’s Investors Service
Unternehmen
Standard & Poor’s Rating
Services
Investmentanteile
Investmentanteile
Verbriefungen
Keine
Moody’s Investors Service
Verbriefungen
Standard & Poor’s Rating
Services
Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungskategorien auf
Grundlage der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagentur /Ratingagenturen
(externe Ratings). Für die Forderungsklasse „Institute“ und „Gedeckte Schuldverschreibungen“ kommt das Rating des Sitzstaates gem. § 31 SolvV zur Anwendung. Für die benannten
Forderungskategorien wird jeder Emission – falls vorhanden – deren externes Rating zugeordnet (Emissionsrating). Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob
das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß § 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating
des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die
beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt.
Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die den angegebenen Risikogewichtsbändern zugeordnet sind. Dabei erfolgt die Darstellung der Positionswerte vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten.
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Bei Risikogewichten, die nicht genau einer der dargestellten Prozentangaben zugeordnet
werden können (z.B. bei Fondsanteilen), wird das vorliegende Risikogewicht kaufmännisch
gerundet und dann der naheliegendsten Prozentzahl zugeordnet. Sollte die Zuordnung
auch dann nicht eindeutig erfolgen können (z. B. da 5,3 % auf 5 % gerundet gleich weit von
0 % und 10 % entfernt ist), so erfolgt die Zuordnung zum jeweils höheren Risikogewicht.
Risikogewicht in
%
Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
TEUR
TEUR
0
337.742
375.520
10
119.583
119.583
20
208.155
209.826
35
---
287
50
95.647
95.678
70
18.712
24.047
75
328.887
312.045
90
---
---
100
323.943
296.452
115
---
---
150
11.955
11.186
---
---
1.444.624
1.444.624
> 150 bzw.
Kapitalabzug
Summe
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9
Marktrisiken
Für Zwecke der Solvabilitätsverordnung verwendet die Sparkasse derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren.
Die folgende Tabelle stellt die Marktrisiken dar, die gemäß SolvV mit Eigenkapital zu unterlegen sind:
Anrechnungs- bzw. Teilanrechnungsbeträgen zum Marktrisiko gem. § 330 SolvV
Fremdwährungspositionen
Währungsgesamtposition gem. § 294 SolvV
619
Rohwarenpositionen
Rohwarenposition gem. § 296 SolvV
---
Optionspositionen
Anrechnungsbetrag für das Gammafaktor-
---
risiko (§ 309 SolvV)
Anrechnungsbetrag für das Vegafaktorrisiko
---
(§ 310 SolvV)
Andere Marktrisikopositionen
Andere Marktpreisrisikopositionen
---
(§ 312 SolvV)
10 Operationelles Risiko
Zur Bestimmung des bankaufsichtlichen Anrechnungsbetrags für das operationelle Risiko
nutzt die Sparkasse den Basisindikatoransatz.
11 Adressenausfallrisiko Beteiligungen
Die Beteiligungen werden in strategische Beteiligungen, wirtschaftliche Beteiligungen mit
Eigenanlagecharakter und operative Beteiligungen eingeteilt.
Die Sparkasse verfolgt bei Ihren Beteiligungen nachstehende Ziele:
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Strategische Beteiligungen
•
Pflichtmitgliedschaft beim Sparkassenverband
•
Nutzung gemeinsamer Vertriebswege
•
Nutzung der Zentralbankfunktion
•
Realisierung von Synergieeffekten
•
Erschließung von Kosteneinsparungspotenzialen und
•
Erfüllung des öffentlichen Auftrags
Wirtschaftliche Beteiligungen mit Eigenanlagecharakter
•
Erzielung angemessener Rendite bei positiven Chance-Risiko-Verhältnis
Operative Beteiligungen
•
Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur
•
Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftsförderung
•
Schaffung preiswerten Wohnraums für die ortsansässige Bevölkerung
Die Beteiligungen der Sparkasse wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen
eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung
des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund.
Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung. Die Beteiligungen werden nach rechnungsspezifischen Kriterien gem. HGB bewertet.
Bei den Beteiligungspositionen werden der Bilanzwert, der beizulegende Zeitwert und der
Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen
ergibt sich aus dem Schlusskurs am Offenlegungsstichtag.
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Bilanzwert
Strategische Beteiligungen
28.548
beizulegender
Zeitwert
TEUR
28.548
börsennotiert
andere
Wirtschaftliche Beteiligungen
mit Eigenanlagecharakter
börsennotiert
andere
--28.548
5.520
--28.548
5.520
-----
--5.520
--5.520
---
94
94
--94
--94
34.162
34.162
TEUR
Operative Beteiligungen
börsennotiert
andere
Summe
Börsenwert
TEUR
---
---
-----------
Realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten
Realisierter Gewinn / Verlust
aus Verkauf / Abwicklung
Gesamt
TEUR
0,0
Latente Neubewertungsgewinne / -verluste
Davon im Kern- und
Ergänzungskapital
insgesamt
berücksichtigte
Beträge
TEUR
TEUR
0,0
0,0
12 Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene
Hinsichtlich der Zinsänderungsrisiken verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht
des Lageberichts.
Die Zinsänderungsrisiken der Sparkasse ergeben sich im Zusammenhang mit Handelsgeschäften und auf Gesamtbankebene aus der Fristentransformation. Die Risiken resultieren
durch ansteigen, absinken oder drehen der Zinsstrukturkurve. Zur Berechnung des Risikos
simuliert die Sparkasse unterschiedliche Zinsentwicklungen.
Bei der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden vorzeitige Kreditrückzahlungen berücksichtigt. Bei Einlagen mit festem Zinssatz und möglichen Kündigungs- oder Verfügungsmöglichkeiten werden mittels getroffener Annahmen vorzeitige Verfügungen eingeplant. Für variable Produkte wie Spar- und Sichteinlagen mit unbestimmter Zins- und/oder
Kapitalbindung werden für die Steuerung des Zinsänderungsrisikos mittels eines Modells
gleitender Durchschnitte Ablauffiktionen ermittelt, für die durch die Berücksichtigung kurzSeite 17 von 25
Sparkasse Bad Kissingen
fristiger gleitender Durchschnitte in ausreichendem Ausmaß Vorsorge für kurzfristige Volumenschwankungen gegeben ist. Diese Annahmen werden laufend, mindestens jährlich
überprüft.
Die Messung des Zinsänderungsrisikos erfolgt monatlich.
Nachfolgende Übersicht enthält den Zuwachs bzw. Rückgang des ökonomischen Werts. Für
die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht für externe
Zwecke vorgegebenen Verschiebungen um + 200 bzw. - 200 Basispunkte verwendet:
Wirtschaftlicher Wert
Zinsänderungsrisiken
Verschiebung um + 200 und – 200 Basispunkte
Rückgang
Zuwachs
TEUR
TEUR
25.690
18.781
13 Verbriefungen
Die Sparkasse war zum 31.12.2013 in der Forderungsklasse "Verbriefungen" nicht investiert.
14 Kreditrisikominderungstechniken
Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen
Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der
Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Position
einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit
zu gewährleisten wird in der Regel mit Vertragsstandardisierungen gearbeitet. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir eine Arbeitsanweisung „Bewertungsobergrenze für Kreditsicherheiten“ in unseren Organisationsrichtlinien. Diese entsprechen den Beleihungsgrundsätzen der bayerischen Sparkassen.
Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Marktfolge und umfasst
den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditrisikominderungstechnik.
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Sparkasse Bad Kissingen
Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments
zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der
Kreditrisikostrategie. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden für Zwecke der Solvabilitätsverordnung als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Gewährleistungen
•
Bürgschaften und Garantien
•
Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
•
an die Sparkasse abgetretene oder verpfändete Lebensversicherungen, Bausparguthaben, Schuldverschreibungen, die auf Verlangen des Inhabers vom emittierenden
Kreditinstitut zurückerworben werden müssen
Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen, Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften bzw. inländische Kreditinstitute.
Kreditderivate werden von der Sparkasse nicht genutzt.
b) Finanzielle Sicherheiten
•
Bareinlagen in der Sparkasse
Innerhalb den von der Sparkasse verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumenten sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen mit Adressen aus der
Sparkassenorganisation eingegangen.
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind im Rahmen
der Gesamtbanksteuerung integriert. Aufgrund des diversifizierten Kreditportfolios bestehen derzeit keine Konzentrationsrisiken im Bereich der Sicherungsinstrumente.
Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die Sparkasse Bad Kissingen verzichtet allerdings darauf, die Grundpfandrechte als eigene Forderungsklasse nach der SolvV zu behandeln.
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch.
Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten
Positionswerten:
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Sparkasse Bad Kissingen
Forderungsklasse
Zentralregierungen
Finanzielle Si-
Garantien und
cherheiten
Kreditderivate
TEUR
TEUR
---
---
---
---
Sonstige öffentliche Stellen
---
122
Multilaterale Entwicklungsbanken
---
---
Internationale Organisationen
---
---
Institute
---
---
Von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen
---
---
483
26.982
2.138
14.459
Durch Immobilien besicherte Positionen
---
---
Investmentanteile
---
---
Beteiligungen
---
---
Verbriefungen
---
---
Sonstige Positionen
---
---
164
875
2.785
42.438
Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften
Unternehmen
Mengengeschäft
Überfällige Positionen
Summe
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Sparkasse Bad Kissingen
15 Information über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in der Sparkasse Bad
Kissingen
Information über die Ausgestaltung der
Vergütungssysteme in der Sparkasse Bad Kissingen
Stichtag: 31.12.2013
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Sparkasse Bad Kissingen
Einleitung
Am 13.Oktober 2010 ist die Instituts-Vergütungsverordnung in Kraft getreten, die die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von im Kreditwesengesetz definierten Instituten regelt. Nach § 7 InstitutsVergV sind die Institute dazu verpflichtet, die
Ausgestaltung ihrer Vergütungssysteme und die Gesamtbeträge von fixer und variabler
Vergütung zu veröffentlichen.
Im Folgenden sind diese für die Sparkasse Bad Kissingen gemäß der InstitutsVergV zu veröffentlichenden Informationen zusammengestellt.
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Sparkasse Bad Kissingen
1. Grundsätzliches
Die Beschäftigten der Sparkasse Bad Kissingen sind Angestellte des Zweckverbandes
Sparkasse Bad Kissingen. Der Zweckverband Sparkasse Bad Kissingen ist tarifgebunden.
Daher finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge
für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-S, Anwendung. Die Vergütungsstruktur der Beschäftigten richtet sich deshalb zum wesentlichen Teil nach diesem Tarifwerk.
Die Sparkasse Bad Kissingen wendet für die Darstellung der Beträge das Zuflussprinzip
an. Die Grundlage für die dargestellten variablen Vergütungsbestandteile bildet ein
zielorientiertes Vergütungssystem sowie untergeordnete Zahlungen von Leistungszulagen. Die im Jahre 2013 ausgezahlten Prämien resultieren aus dem Kalenderjahr
2012.
Die nachfolgenden Informationen über die Vergütungssysteme der Beschäftigten werden getrennt nach den Geschäftsbereichen Markt - Stab dargestellt.
2. Geschäftsbereich Markt
2.1.
Ausgestaltung der Vergütungssysteme
Die Beschäftigten können neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Prämien aus einem zielorientierten Vergütungssystem erhalten, dessen Ziele aus der Unternehmensstrategie abgeleitet sind und im Wege eines durchgängigen Prozesses funktionsspezifisch bis auf die Ebene des einzelnen Vertriebsmitarbeiters heruntergebrochen sind.
Für die Immobilienvermittlung besteht neben der Tarifvergütung eine gesonderte Regelung für variable Vergütungsteile.
Außerdem können einzelne Beschäftigte in untergeordnetem Umfang individuelle Leistungszulagen erhalten.
2.2.
Vergütungsparameter
Die Höhe der Prämie ist abhängig von der Höhe des erreichten Gesamtzielerreichungsgrades nach Maßgabe von potentialorientiert ermittelten Vertriebszielen. Der Zielerreichungsgrad ist auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet.
Die übertarifliche variable Vertriebsvergütung ist eine an die Erreichung von Einzel- oder Teamzielen geknüpfte Zusatzvergütung. Die Vergütungsparameter für den variablen
Vergütungsteil im Immobiliengeschäft sind die in diesem Geschäftsfeld erwirtschafteten
Provisionserträge. Die individuellen Leistungszulagen orientieren sich an allgemeinen –
nicht zielbezogenen – Leistungsmerkmalen.
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Sparkasse Bad Kissingen
2.3.
Zusammensetzung der Vergütungen
Die Beschäftigten erhalten die tarifliche Vergütung. Die Prämien bzw. die individuellen
Leistungszulagen stellen daneben die einzigen variablen Vergütungsbestandteile übertariflicher Art dar.
2.4.
Art und Weise der Gewährung
Die Prämien bzw. die Leistungszulagen werden einmal jährlich als Bestandteil des Entgeltes ausgezahlt.
2.5.
Gesamtbetrag aller Vergütungen
Gesamtbetrag der tariflichen Vergütungen (einschließlich Festvergütung der zuständigen Vorstandsmitglieder) im Kalenderjahr 2013: 6.371 TEuro.
Gesamtbetrag der variablen Vergütungen aus der zielorientierten Zusatzvergütung (einschließlich variable Vergütung der zuständigen Vorstandsmitglieder) im Kalenderjahr
2013: 321 TEuro.
2.6.
Anzahl der Begünstigten
Die Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung im Kalenderjahr 2013: 140.
3. Geschäftsbereich Stab
3.1.
Ausgestaltung der Vergütungssysteme
Einzelne Beschäftigte können neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang
individuelle Leistungszulagen erhalten. Das ab 01.01.2011 geltende neue System variabler Vergütung ist für den Geschäftsbereich Stab nicht relevant.
3.2.
Vergütungsparameter
Vergütungsparameter für die Leistungszulagen sind individuelle nicht zielbezogene
Leistungsmerkmale.
3.3.
Zusammensetzung der Vergütungen
Die Beschäftigten erhalten die tarifliche Vergütung. Die individuellen Leistungszulagen
stellen die einzigen variablen Vergütungsbestandteile übertariflicher Art dar.
3.4.
Art und Weise der Gewährung
Die Leistungszulagen werden einmal jährlich als Bestandteil des Entgeltes ausgezahlt.
3.5.
Gesamtbetrag aller Vergütungen
Gesamtbetrag der tariflichen Vergütungen (einschließlich Festvergütung der zuständigen Vorstandsmitglieder) im Kalenderjahr 2013: 4.576 TEuro.
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Sparkasse Bad Kissingen
Gesamtbetrag der variablen Vergütungen aus der zielorientierten Zusatzvergütung (einschließlich variable Vergütung der zuständigen Vorstandsmitglieder) im Kalenderjahr
2013: 90 T€.
3.6.
Anzahl der Begünstigten
Die Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung im Kalenderjahr 2013: 54.
4. Vorständevergütung
Die Vorstandsmitglieder der Sparkasse Bad Kissingen sind Angestellte des Zweckverbandes Sparkasse Bad Kissingen. Ihre Vergütung richtet sich nach den Richtlinien des
Sparkassenverbandes Bayern für die Vergütung und Versorgung der Mitglieder von
Sparkassenvorständen im Angestelltenverhältnis auf Zeit. Sie enthält neben der Festvergütung auch eine variable nach oben begrenzte Komponente.
5. Einbindung externer Berater
Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt.
6. Zusammenfassung
Die Vergütungssysteme der Beschäftigten der Sparkasse Bad Kissingen sind angemessen ausgestaltet. Die Vergütungssysteme sind konform mit den in den Strategien der
Sparkasse Bad Kissingen niedergelegten Zielen und sind so ausgerichtet, dass negative
Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen vermieden werden.
Die Vergütungssysteme laufen nicht der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten
zuwider.
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