Sparkasse XXX - Sparkasse Bad Kissingen
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Sparkasse Bad Kissingen Offenlegungsbericht nach § 26a des Kreditwesengesetzes und nach §§ 319 ff. Solvabilitätsverordnung sowie Information über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme nach § 7 Instituts-Vergütungsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Sparkasse Bad Kissingen Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4 2 Risikomanagement 5 3 Anwendungsbereich 5 4 Eigenmittelstruktur 6 5 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung 6 6 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen 8 7 Adressenausfallrisiko 8 7.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsarten 9 7.2 Forderungsarten nach geographischen Hauptgebieten 10 7.3 Forderungsarten nach Branchen 10 7.4 Forderungsarten nach vertraglichen Restlaufzeiten 11 7.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach Branchen 11 7.6 Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach geografischen Hauptgebieten 12 7.7 Entwicklung der Risikovorsorge 12 8 Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz 13 9 Marktrisiken 15 10 Operationelles Risiko 15 11 Adressenausfallrisiko Beteiligungen 15 12 Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene 17 13 Verbriefungen 18 14 Kreditrisikominderungstechniken 18 15 Information über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in der Sparkasse Bad Kissingen 21 Seite 2 von 25 Sparkasse Bad Kissingen Abkürzungsverzeichnis CDS Credit Default Swap CLN Credit Linked Note EStG Einkommensteuergesetz EWB Einzelwertberichtigung EWR Europäischer Wirtschaftsraum HGB Handelsgesetzbuch KRMT Kreditrisikominderungstechniken KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute PWB Pauschalwertberichtigung S&P Standard and Poor’s SolvV Solvabilitätsverordnung Seite 3 von 25 Sparkasse Bad Kissingen 1 Einleitung Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat mit dem Regelwerk „Basel II“ internationale Standards zur angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken definiert. Das Grundkonzept dieser Eigenkapitalvereinbarung besteht aus drei sich ergänzenden Säulen, mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Im Rahmen dieses Drei-Säulen-Modells verfolgt die Bankenaufsicht mit der Umsetzung der 3. Baseler Säule in nationales Recht das Ziel, durch das Instrument der Offenlegung von Informationen zu den Eigenmitteln und Risikopositionen bzw. zum Risikomanagement der Kreditinstitute die Mechanismen des Kapitalmarkts zur Stärkung der Solidität und der Sicherheit des Finanzsystems zu nutzen. Die Säule 3 ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule 1) und das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren (Säule 2). Nach § 26a Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz in der bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung (KWG) haben Institute regelmäßig Informationen über ihre Eigenkapitalsituation, eingegangene Risiken, Risikomessverfahren und Risikomanagement zu veröffentlichen. Die näheren Anforderungen sind nach § 10 Abs. 1 Satz 9 Nr. 7 KWG in der entsprechenden Rechtsverordnung - der Solvabilitätsverordnung in der bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung (SolvV) - geregelt (§§ 319 – 337 SolvV). Für diesen Offenlegungsbericht zum Stichtag 31. Dezember 2013 kommen die Vorgaben des Kreditwesengesetzes und der Solvabilitätsverordnung in den bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassungen zur Anwendung. Die neuen Vorgaben zur Offenlegung gemäß den Artikeln 431 ff. der ab dem 1. Januar 2014 anzuwendenden Eigenkapitalverordnung CRR sind für den Offenlegungsbericht zum 31.12.2014 einschlägig. Die Sparkasse Bad Kissingen kommt den Offenlegungspflichten in wesentlichen Teilen durch den Lagebericht und den Jahresabschluss nach. Darüber hinaus enthält dieser Bericht zur Offenlegung die nach der Solvabilitätsverordnung erforderlichen Angaben, die nicht schon im Lagebericht 2013 oder im Jahresabschluss 2013 enthalten sind. Den quantitativen Angaben zu den Beteiligungen (Kap. 11) und zur Risikovorsorge (Kap. 7.5 bis 7.7) liegen Bilanzwerte zugrunde. Diese wurden dem Jahresabschluss entnommen, der am 14.07.2014 festgestellt wurde. Alle anderen quantitativen Angaben beziehen sich auf den Datenstand, der im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldung zur Eigenkapitalausstattung zum Meldestichtag 31. Dezember 2013 verwendet wurde. Seite 4 von 25 Sparkasse Bad Kissingen Bei dem Verweis auf die qualitativen Aussagen zum Risikomanagement, zur Angemessenheit des internen Kapitals und den qualitativen Angaben zu den Beteiligungen (Kap. 11) liegt der festgestellte Jahresabschluss zugrunde. Die anderen qualitativen Angaben (insb. zu den Eigenkapitalbestandteilen) beziehen sich auf den Meldestichtag 31. Dezember 2013. Aufgrund der kaufmännisch gerundeten Einzelbetragsangaben in Mio. € oder in Tsd. € in den Tabellen können bei den Summenpositionen Rundungsdifferenzen auftreten. 2 Risikomanagement Die Informationen zum Risikomanagement sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt „Risikobericht“ offen gelegt. 3 Anwendungsbereich Die Offenlegung erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Die Sparkasse Bad Kissingen ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe gem. § 10a KWG und erstellt keinen handelsrechtlichen Konzernabschluss. Daher erfolgen keine Angaben über Unterschiede zwischen handelsrechtlicher Konsolidierung und der Zusammenfassung zu einer Institutsgruppe nach § 10a KWG. Seite 5 von 25 Sparkasse Bad Kissingen 4 Eigenmittelstruktur Das Kernkapital besteht aus offenen Rücklagen in Höhe von 86,8 Mio. €. Im Kernkapital ist außerdem ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340 g HGB in Höhe von 30,0 Mio. € enthalten. T€ Gesamtbetrag Kernkapital nach § 10 Abs. 2a KWG 116.750 Offene Rücklagen 86.764 Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340 g des HGB 30.000 Summe der Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 KWG vom Kernkapital 14 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG 17.000 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG vom Ergänzungskapital --- nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 6 und 6a KWG --- Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach § 10 Abs. 1d Satz 1 133.750 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG 5 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung Für die interne Risikosicht hat die Sparkasse Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditätssowie operationelle Risiken als wesentliche Risiken identifiziert. Für das Management der Liquiditätsrisiken verfügt die Sparkasse über ein internes Liquiditätsmanagementsystem, das Zahlungsverpflichtungen und die dafür vorhandenen Zahlungsmittel dynamisch betrachtet und dabei auch Stressszenarien berücksichtigt. Somit ist die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Sparkasse gesichert. Die Sparkasse nimmt das Management der Adressenausfall- und der Marktpreisrisiken sowie der operationellen Risiken auf Basis einer Risikotragfähigkeitsbetrachtung vor. Die Berücksichtigung des operationellen Risikos im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung erfolgt auf Basis langjähriger Erfahrungswerte. Der Vorstand legt im Rahmen der Risikostrategie die Komponenten sowie die Höhe der Risikodeckungsmasse fest, die zur Abschirmung der Risiken dient. Die Berechnung der Auslastungsbeträge der Risikotragfähigkeit erfolgt für die Adressenausfall- und Marktpreisrisiken auf Basis verschiedener Szenarien, wobei die von der Sparkasse prognostizierte Zinsund Konjunkturentwicklung die Basis der Szenarien bildet. Dabei werden sowohl erwartete Seite 6 von 25 Sparkasse Bad Kissingen als auch Stressszenarien berücksichtigt. Auf diese Weise stellt die Sparkasse sicher, dass zur Abschirmung der potentiellen Risiken jederzeit ausreichendes Eigenkapital vorhanden ist. Die Angemessenheit der gesetzlichen Eigenmittelausstattung der Sparkasse richtet sich nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung. Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatzes. Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Kapitalanforderungen Kreditrisiko Eigenkapitalanforderung in T € Standardansatz (ohne Verbriefungen) - Zentralregierungen - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften --3 - Sonstige öffentliche Stellen 91 - Multilaterale Entwicklungsbanken --- - Internationale Organisationen --- - Institute 3.264 - Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 2.212 - Unternehmen 16.736 - Mengengeschäft 18.121 - Durch Immobilien besicherte Positionen - Investmentanteile - Sonstige Positionen - Überfällige Positionen --7.699 698 1.552 Verbriefungen Verbriefungen im Standardansatz --- Risiken aus Beteiligungswerten Beteiligungswerte im Standardansatz 2.944 Marktrisiken Fremdwährungs- und Rohwarenrisiken 619 operationelle Risiken Operationelle Risiken gemäß Basisindikatoransatz Eigenmittelanforderung insgesamt 5.928 59.866 Seite 7 von 25 Sparkasse Bad Kissingen Kapitalquoten Zum 31.12.2013 ergaben sich für die Sparkasse eine Gesamtkennziffer von 17,87 % und eine Kernkapitalquote von 15,60 %. 6 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen Die Sparkasse hat keine derivativen Adressenausfallpositionen, daher erfolgen hier keine Angaben. Von außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen („Netting“) machen wir keinen Gebrauch. 7 Adressenausfallrisiko Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt nach den Forderungsarten. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit der SolvV-Bemessungsgrundlage vor Kreditrisikominderung gem. § 49 Abs. 2 SolvV ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2013. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Für latente Seite 8 von 25 Sparkasse Bad Kissingen Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Definition „in Verzug“ und „notleidend“ Die Sparkasse wendet die kundenbezogene Ausfalldefinition gem. § 25 Abs. 16 i.V.m. § 125 SolvV an. Forderungen werden als „überfällig“ für Zwecke der Ermittlung des Eigenkapitalbedarfs klassifiziert, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass den Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen werden kann oder wenn ein wesentlicher Teil der Gesamtschuld eines Kreditnehmers mehr als 90 aufeinander folgende Kalendertage überfällig ist. Diese Definition liegt bei der Angabe des Eigenkapitalbedarfs für überfällige Positionen in Kapitel 5 dieses Berichts zugrunde. Als „notleidende Forderungen“ definieren wir für den Offenlegungsbericht alle Forderungen eines Kunden, für den Einzelwertberichtigungen, asservierte Zinsen (Zinskorrekturposten) oder Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter vorliegen oder für den der Ausfallgrund „Abschreibung“ erfasst ist. Als „in Verzug“ werden im Offenlegungsbericht alle Forderungen eines Kunden ausgewiesen, wenn der Kunde als „überfällig“ klassifiziert wurde, aber nicht als „notleidend“ gilt. 7.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsarten Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen, wird auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet. Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsarten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Forderungen Derivative Instrumente TEUR TEUR Aktiva TEUR Gesamtbetrag der Wertpapiere 942.210 655.438 --- Seite 9 von 25 Sparkasse Bad Kissingen 7.2 Forderungsarten nach geographischen Hauptgebieten Kredite, Zusagen Geografische Hauptgebiete und andere nichtderivative außer- Wertpapiere Derivative Instrumente bilanzielle Aktiva TEUR Deutschland TEUR TEUR 934.502 423.917 --- EWR (ohne Deutschland) 6.268 231.521 --- Sonstige 1.440 --- --- 942.210 655.438 --- Summe 7.3 Forderungsarten nach Branchen Kredite, Zusagen Branche und andere nichtderivative außer- Wertpapiere Derivative Instrumente bilanzielle Aktiva TEUR Banken TEUR TEUR 118.256 498.356 --- Investmentfonds (inkl. Geldmarkfonds) 18.064 109.635 --- Öffentliche Haushalte 48.067 40.780 --- Privatpersonen 300.431 --- --- Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen 437.140 6.667 --- Davon: --- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 10.048 --- --- Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 42.790 --- --- Verarbeitendes Gewerbe 66.495 --- --- Baugewerbe 49.668 --- --- Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 36.487 --- --- Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 14.941 --- --- Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 42.043 6.667 --- Grundstücks- und Wohnungswesen 56.015 --- --- Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 118.653 --- --- 3.873 --- --- 16.379 --- --- 942.210 655.438 --- Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Positionen Gesamt Seite 10 von 25 Sparkasse Bad Kissingen 7.4 Forderungsarten nach vertraglichen Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und Restlaufzeiten andere nichtderivative Derivative Wertpapiere Instrumente ausserbilanzielle Aktiva TEUR TEUR TEUR < 1 Jahr 352.894 105.210 --- 1 Jahr bis 5 Jahre 155.264 295.676 --- > 5 Jahre bis unbefristet 434.052 254.552 --- Summe 942.210 655.438 --- TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Kredite in Verzug *) **) auf abgeschriebene Forderungen Direktabschreibungen/ Eingänge EWB bzw. Rückstellungen*) Nettozuführung / -auflösung von Wertberichtigungscharakter) Bestand Rückstellungen (mit turposten) Bestand EWB (inkl. Zinskorrek- Branche notleidenden Krediten Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach Branchen Gesamtinanspruchnahme aus 7.5 TEUR Banken ------------Investmentfonds (inkl. Geldmarkfonds) ------------Öffentliche Haushalte ------------Privatpersonen 1.830 733 --15 -8 455 Unternehmen und wirtschaftlich selb14.327 7.639 --2.114 901 3.401 ständige Privatpersonen Davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 34 ---23 11 --34 und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung ------------von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe 2.050 1.349 --86 --381 Baugewerbe 385 101 ---18 --217 Handel; Instandhaltung und Repara2.032 726 ---81 -9 1.033 tur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichten215 162 --99 ----übermittlung Finanz- und Versicherungsdienst7 6 ---3 863 --leistungen Grundstücks- und Wohnungswesen 30 131 ---8 --1.195 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 9.574 5.130 --2.062 36 575 Organisationen ohne Erwerbszweck ------------Gesamt 16.157 8.372 --2.129 893 3.856 *) negatives Vorzeichen bei Überhang Auflösung EWB bzw. Überhang Eingänge auf abgeschriebene Forderungen **) inkl. Zuschreibungen bzw. Abschreibungen auf Beteiligungen Seite 11 von 25 Sparkasse Bad Kissingen Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen kann nicht auf einzelne Branchen heruntergebrochen werden und beträgt insgesamt 1.107 TEUR. TEUR Deutschland TEUR TEUR Kredite in Verzug gen*) **) auf abgeschriebene Forderun- Direktabschreibungen / Eingänge Wertberichtigungscharakter)*) EWB bzw. Rückstellungen (mit Nettozuführung / -auflösung von Wertberichtigungscharakter) Bestand Rückstellungen (mit TEUR TEUR TEUR 16.157 8.372 --- 2.129 893 3.854 --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- 2 16.157 8.372 --- 2.129 893 3.856 EWR (ohne Deutschland) Sonstige Summe turposten) notleidenden Krediten Geografische Hauptgebiete Bestand EWB (inkl. Zinskorrek- Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach geografischen Hauptgebieten Gesamtinanspruchnahme aus 7.6 *) negatives Vorzeichen bei Überhang Auflösung / Verbrauch EWB bzw. Überhang Eingänge auf abgeschriebene Forderungen **) inkl. Zuschreibungen bzw. Abschreibungen auf Beteiligungen EWB (inkl. Zinskorrekturposten) TEUR Periode Endbestand der gen TEUR tige Veränderun- TEUR dingte und sons- wechselkursbe- Verbrauch der Periode TEUR Auflösung TEUR Fortschreibung der Periode Entwicklung der Risikovorsorge Anfangsbestand 7.7 TEUR 6.182 3.181 981 10 --- 8.372 61 --- 61 --- --- --- 1.108 --- 1 --- --- 1.107 7.351 3.181 1.043 10 --- 9.479 Rückstellungen (mit Wertberichtigungscharakter) PWB Summe Seite 12 von 25 Sparkasse Bad Kissingen 8 Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz Nachfolgende Übersicht enthält die Ratingagenturen und die KSA-Forderungsklassen, für die die Ratingagenturen bei der Sparkasse jeweils nominiert sind. Forderungskategorie Staaten Forderungsklasse Ratingagentur Zentralregierungen Moody’s Investors Service Regionalregierungen Standard & Poor’s Rating Sonstige Öffentliche Stellen Services Institute Gedeckte Schuldverschreibungen Banken Multilaterale Entwicklungsbanken Unternehmen Moody’s Investors Service Standard & Poor’s Rating Services Moody’s Investors Service Unternehmen Standard & Poor’s Rating Services Investmentanteile Investmentanteile Verbriefungen Keine Moody’s Investors Service Verbriefungen Standard & Poor’s Rating Services Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungskategorien auf Grundlage der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagentur /Ratingagenturen (externe Ratings). Für die Forderungsklasse „Institute“ und „Gedeckte Schuldverschreibungen“ kommt das Rating des Sitzstaates gem. § 31 SolvV zur Anwendung. Für die benannten Forderungskategorien wird jeder Emission – falls vorhanden – deren externes Rating zugeordnet (Emissionsrating). Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß § 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die den angegebenen Risikogewichtsbändern zugeordnet sind. Dabei erfolgt die Darstellung der Positionswerte vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten. Seite 13 von 25 Sparkasse Bad Kissingen Bei Risikogewichten, die nicht genau einer der dargestellten Prozentangaben zugeordnet werden können (z.B. bei Fondsanteilen), wird das vorliegende Risikogewicht kaufmännisch gerundet und dann der naheliegendsten Prozentzahl zugeordnet. Sollte die Zuordnung auch dann nicht eindeutig erfolgen können (z. B. da 5,3 % auf 5 % gerundet gleich weit von 0 % und 10 % entfernt ist), so erfolgt die Zuordnung zum jeweils höheren Risikogewicht. Risikogewicht in % Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung TEUR TEUR 0 337.742 375.520 10 119.583 119.583 20 208.155 209.826 35 --- 287 50 95.647 95.678 70 18.712 24.047 75 328.887 312.045 90 --- --- 100 323.943 296.452 115 --- --- 150 11.955 11.186 --- --- 1.444.624 1.444.624 > 150 bzw. Kapitalabzug Summe Seite 14 von 25 Sparkasse Bad Kissingen 9 Marktrisiken Für Zwecke der Solvabilitätsverordnung verwendet die Sparkasse derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die folgende Tabelle stellt die Marktrisiken dar, die gemäß SolvV mit Eigenkapital zu unterlegen sind: Anrechnungs- bzw. Teilanrechnungsbeträgen zum Marktrisiko gem. § 330 SolvV Fremdwährungspositionen Währungsgesamtposition gem. § 294 SolvV 619 Rohwarenpositionen Rohwarenposition gem. § 296 SolvV --- Optionspositionen Anrechnungsbetrag für das Gammafaktor- --- risiko (§ 309 SolvV) Anrechnungsbetrag für das Vegafaktorrisiko --- (§ 310 SolvV) Andere Marktrisikopositionen Andere Marktpreisrisikopositionen --- (§ 312 SolvV) 10 Operationelles Risiko Zur Bestimmung des bankaufsichtlichen Anrechnungsbetrags für das operationelle Risiko nutzt die Sparkasse den Basisindikatoransatz. 11 Adressenausfallrisiko Beteiligungen Die Beteiligungen werden in strategische Beteiligungen, wirtschaftliche Beteiligungen mit Eigenanlagecharakter und operative Beteiligungen eingeteilt. Die Sparkasse verfolgt bei Ihren Beteiligungen nachstehende Ziele: Seite 15 von 25 Sparkasse Bad Kissingen Strategische Beteiligungen • Pflichtmitgliedschaft beim Sparkassenverband • Nutzung gemeinsamer Vertriebswege • Nutzung der Zentralbankfunktion • Realisierung von Synergieeffekten • Erschließung von Kosteneinsparungspotenzialen und • Erfüllung des öffentlichen Auftrags Wirtschaftliche Beteiligungen mit Eigenanlagecharakter • Erzielung angemessener Rendite bei positiven Chance-Risiko-Verhältnis Operative Beteiligungen • Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur • Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftsförderung • Schaffung preiswerten Wohnraums für die ortsansässige Bevölkerung Die Beteiligungen der Sparkasse wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung. Die Beteiligungen werden nach rechnungsspezifischen Kriterien gem. HGB bewertet. Bei den Beteiligungspositionen werden der Bilanzwert, der beizulegende Zeitwert und der Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Offenlegungsstichtag. Seite 16 von 25 Sparkasse Bad Kissingen Bilanzwert Strategische Beteiligungen 28.548 beizulegender Zeitwert TEUR 28.548 börsennotiert andere Wirtschaftliche Beteiligungen mit Eigenanlagecharakter börsennotiert andere --28.548 5.520 --28.548 5.520 ----- --5.520 --5.520 --- 94 94 --94 --94 34.162 34.162 TEUR Operative Beteiligungen börsennotiert andere Summe Börsenwert TEUR --- --- ----------- Realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten Realisierter Gewinn / Verlust aus Verkauf / Abwicklung Gesamt TEUR 0,0 Latente Neubewertungsgewinne / -verluste Davon im Kern- und Ergänzungskapital insgesamt berücksichtigte Beträge TEUR TEUR 0,0 0,0 12 Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene Hinsichtlich der Zinsänderungsrisiken verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht des Lageberichts. Die Zinsänderungsrisiken der Sparkasse ergeben sich im Zusammenhang mit Handelsgeschäften und auf Gesamtbankebene aus der Fristentransformation. Die Risiken resultieren durch ansteigen, absinken oder drehen der Zinsstrukturkurve. Zur Berechnung des Risikos simuliert die Sparkasse unterschiedliche Zinsentwicklungen. Bei der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden vorzeitige Kreditrückzahlungen berücksichtigt. Bei Einlagen mit festem Zinssatz und möglichen Kündigungs- oder Verfügungsmöglichkeiten werden mittels getroffener Annahmen vorzeitige Verfügungen eingeplant. Für variable Produkte wie Spar- und Sichteinlagen mit unbestimmter Zins- und/oder Kapitalbindung werden für die Steuerung des Zinsänderungsrisikos mittels eines Modells gleitender Durchschnitte Ablauffiktionen ermittelt, für die durch die Berücksichtigung kurzSeite 17 von 25 Sparkasse Bad Kissingen fristiger gleitender Durchschnitte in ausreichendem Ausmaß Vorsorge für kurzfristige Volumenschwankungen gegeben ist. Diese Annahmen werden laufend, mindestens jährlich überprüft. Die Messung des Zinsänderungsrisikos erfolgt monatlich. Nachfolgende Übersicht enthält den Zuwachs bzw. Rückgang des ökonomischen Werts. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht für externe Zwecke vorgegebenen Verschiebungen um + 200 bzw. - 200 Basispunkte verwendet: Wirtschaftlicher Wert Zinsänderungsrisiken Verschiebung um + 200 und – 200 Basispunkte Rückgang Zuwachs TEUR TEUR 25.690 18.781 13 Verbriefungen Die Sparkasse war zum 31.12.2013 in der Forderungsklasse "Verbriefungen" nicht investiert. 14 Kreditrisikominderungstechniken Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Position einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit zu gewährleisten wird in der Regel mit Vertragsstandardisierungen gearbeitet. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir eine Arbeitsanweisung „Bewertungsobergrenze für Kreditsicherheiten“ in unseren Organisationsrichtlinien. Diese entsprechen den Beleihungsgrundsätzen der bayerischen Sparkassen. Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Marktfolge und umfasst den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditrisikominderungstechnik. Seite 18 von 25 Sparkasse Bad Kissingen Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden für Zwecke der Solvabilitätsverordnung als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Gewährleistungen • Bürgschaften und Garantien • Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten • an die Sparkasse abgetretene oder verpfändete Lebensversicherungen, Bausparguthaben, Schuldverschreibungen, die auf Verlangen des Inhabers vom emittierenden Kreditinstitut zurückerworben werden müssen Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen, Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften bzw. inländische Kreditinstitute. Kreditderivate werden von der Sparkasse nicht genutzt. b) Finanzielle Sicherheiten • Bareinlagen in der Sparkasse Innerhalb den von der Sparkasse verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumenten sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen mit Adressen aus der Sparkassenorganisation eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind im Rahmen der Gesamtbanksteuerung integriert. Aufgrund des diversifizierten Kreditportfolios bestehen derzeit keine Konzentrationsrisiken im Bereich der Sicherungsinstrumente. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die Sparkasse Bad Kissingen verzichtet allerdings darauf, die Grundpfandrechte als eigene Forderungsklasse nach der SolvV zu behandeln. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Seite 19 von 25 Sparkasse Bad Kissingen Forderungsklasse Zentralregierungen Finanzielle Si- Garantien und cherheiten Kreditderivate TEUR TEUR --- --- --- --- Sonstige öffentliche Stellen --- 122 Multilaterale Entwicklungsbanken --- --- Internationale Organisationen --- --- Institute --- --- Von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen --- --- 483 26.982 2.138 14.459 Durch Immobilien besicherte Positionen --- --- Investmentanteile --- --- Beteiligungen --- --- Verbriefungen --- --- Sonstige Positionen --- --- 164 875 2.785 42.438 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften Unternehmen Mengengeschäft Überfällige Positionen Summe Seite 20 von 25 Sparkasse Bad Kissingen 15 Information über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in der Sparkasse Bad Kissingen Information über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in der Sparkasse Bad Kissingen Stichtag: 31.12.2013 Seite 21 von 25 Sparkasse Bad Kissingen Einleitung Am 13.Oktober 2010 ist die Instituts-Vergütungsverordnung in Kraft getreten, die die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von im Kreditwesengesetz definierten Instituten regelt. Nach § 7 InstitutsVergV sind die Institute dazu verpflichtet, die Ausgestaltung ihrer Vergütungssysteme und die Gesamtbeträge von fixer und variabler Vergütung zu veröffentlichen. Im Folgenden sind diese für die Sparkasse Bad Kissingen gemäß der InstitutsVergV zu veröffentlichenden Informationen zusammengestellt. Seite 22 von 25 Sparkasse Bad Kissingen 1. Grundsätzliches Die Beschäftigten der Sparkasse Bad Kissingen sind Angestellte des Zweckverbandes Sparkasse Bad Kissingen. Der Zweckverband Sparkasse Bad Kissingen ist tarifgebunden. Daher finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-S, Anwendung. Die Vergütungsstruktur der Beschäftigten richtet sich deshalb zum wesentlichen Teil nach diesem Tarifwerk. Die Sparkasse Bad Kissingen wendet für die Darstellung der Beträge das Zuflussprinzip an. Die Grundlage für die dargestellten variablen Vergütungsbestandteile bildet ein zielorientiertes Vergütungssystem sowie untergeordnete Zahlungen von Leistungszulagen. Die im Jahre 2013 ausgezahlten Prämien resultieren aus dem Kalenderjahr 2012. Die nachfolgenden Informationen über die Vergütungssysteme der Beschäftigten werden getrennt nach den Geschäftsbereichen Markt - Stab dargestellt. 2. Geschäftsbereich Markt 2.1. Ausgestaltung der Vergütungssysteme Die Beschäftigten können neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Prämien aus einem zielorientierten Vergütungssystem erhalten, dessen Ziele aus der Unternehmensstrategie abgeleitet sind und im Wege eines durchgängigen Prozesses funktionsspezifisch bis auf die Ebene des einzelnen Vertriebsmitarbeiters heruntergebrochen sind. Für die Immobilienvermittlung besteht neben der Tarifvergütung eine gesonderte Regelung für variable Vergütungsteile. Außerdem können einzelne Beschäftigte in untergeordnetem Umfang individuelle Leistungszulagen erhalten. 2.2. Vergütungsparameter Die Höhe der Prämie ist abhängig von der Höhe des erreichten Gesamtzielerreichungsgrades nach Maßgabe von potentialorientiert ermittelten Vertriebszielen. Der Zielerreichungsgrad ist auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet. Die übertarifliche variable Vertriebsvergütung ist eine an die Erreichung von Einzel- oder Teamzielen geknüpfte Zusatzvergütung. Die Vergütungsparameter für den variablen Vergütungsteil im Immobiliengeschäft sind die in diesem Geschäftsfeld erwirtschafteten Provisionserträge. Die individuellen Leistungszulagen orientieren sich an allgemeinen – nicht zielbezogenen – Leistungsmerkmalen. Seite 23 von 25 Sparkasse Bad Kissingen 2.3. Zusammensetzung der Vergütungen Die Beschäftigten erhalten die tarifliche Vergütung. Die Prämien bzw. die individuellen Leistungszulagen stellen daneben die einzigen variablen Vergütungsbestandteile übertariflicher Art dar. 2.4. Art und Weise der Gewährung Die Prämien bzw. die Leistungszulagen werden einmal jährlich als Bestandteil des Entgeltes ausgezahlt. 2.5. Gesamtbetrag aller Vergütungen Gesamtbetrag der tariflichen Vergütungen (einschließlich Festvergütung der zuständigen Vorstandsmitglieder) im Kalenderjahr 2013: 6.371 TEuro. Gesamtbetrag der variablen Vergütungen aus der zielorientierten Zusatzvergütung (einschließlich variable Vergütung der zuständigen Vorstandsmitglieder) im Kalenderjahr 2013: 321 TEuro. 2.6. Anzahl der Begünstigten Die Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung im Kalenderjahr 2013: 140. 3. Geschäftsbereich Stab 3.1. Ausgestaltung der Vergütungssysteme Einzelne Beschäftigte können neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang individuelle Leistungszulagen erhalten. Das ab 01.01.2011 geltende neue System variabler Vergütung ist für den Geschäftsbereich Stab nicht relevant. 3.2. Vergütungsparameter Vergütungsparameter für die Leistungszulagen sind individuelle nicht zielbezogene Leistungsmerkmale. 3.3. Zusammensetzung der Vergütungen Die Beschäftigten erhalten die tarifliche Vergütung. Die individuellen Leistungszulagen stellen die einzigen variablen Vergütungsbestandteile übertariflicher Art dar. 3.4. Art und Weise der Gewährung Die Leistungszulagen werden einmal jährlich als Bestandteil des Entgeltes ausgezahlt. 3.5. Gesamtbetrag aller Vergütungen Gesamtbetrag der tariflichen Vergütungen (einschließlich Festvergütung der zuständigen Vorstandsmitglieder) im Kalenderjahr 2013: 4.576 TEuro. Seite 24 von 25 Sparkasse Bad Kissingen Gesamtbetrag der variablen Vergütungen aus der zielorientierten Zusatzvergütung (einschließlich variable Vergütung der zuständigen Vorstandsmitglieder) im Kalenderjahr 2013: 90 T€. 3.6. Anzahl der Begünstigten Die Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung im Kalenderjahr 2013: 54. 4. Vorständevergütung Die Vorstandsmitglieder der Sparkasse Bad Kissingen sind Angestellte des Zweckverbandes Sparkasse Bad Kissingen. Ihre Vergütung richtet sich nach den Richtlinien des Sparkassenverbandes Bayern für die Vergütung und Versorgung der Mitglieder von Sparkassenvorständen im Angestelltenverhältnis auf Zeit. Sie enthält neben der Festvergütung auch eine variable nach oben begrenzte Komponente. 5. Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. 6. Zusammenfassung Die Vergütungssysteme der Beschäftigten der Sparkasse Bad Kissingen sind angemessen ausgestaltet. Die Vergütungssysteme sind konform mit den in den Strategien der Sparkasse Bad Kissingen niedergelegten Zielen und sind so ausgerichtet, dass negative Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen vermieden werden. Die Vergütungssysteme laufen nicht der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten zuwider. Seite 25 von 25