1410_s43_freyer_flatrate_ergaenzung_1

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1410_s43_freyer_flatrate_ergaenzung_1
Flatrate ist nicht gleich Flatrate
Was macht eine Flatrate aus?
Ulrich G. P. Freyer
Eine Flatrate betrifft stets TK-Services, auf die der Nutzer zum monatlichen Festpreis
theoretisch beliebig häufig und lange zugreifen kann. Sie wird entweder für alle drei
Dienstleistungen oder separat bzw. kombiniert für Internet, Telefonie und SMS
angeboten. Mittlerweile hat sich die Flatrate als probates Mittel im Wettbewerb der
Netz- und Service Provider zur Kundenbindung entwickelt. Mit ihr sind gleichermaßen
die Ausgaben für den Kunden und die Einnahmen für den Anbieter kalkulierbar. Was
aber steckt genau hinter einer Flatrate? Wo sind die Hintertürchen für die Anbieter?
Flatrate ist ein typisch neudeutscher Ausdruck, der dieselbe Bedeutung hat wie der eindeutige
Begriff Pauschale und sich aus „flat“ (für flach oder eben) und „rate“ (für Tarif)
zusammensetzt. Dieses pauschale (konstante) Entgelt gilt jeweils für vereinbarte Zeitspannen;
typisch ist hierbei ein Monat. Häufig wird in der Werbung für Flatrate auch nur das
Schlagwort „Flat“ verwendet.
Internet, Telefonie und SMS sind über Festnetze oder Mobilfunknetze realisierbar. Da es sich
bei Festnetzen um leitungsgebundene Infrastrukturen handelt, ist hier nur stationärer Betrieb
möglich, während die funkgestützten Mobilnetze auch mobilen Zugriff auf die Angebote
bieten. Wichtig ist, dass es mehrere Festnetze und Mobilfunknetze gibt und damit eine
entsprechende Zahl von Netzbetreibern, die zum Teil auch beide Netzarten betreiben. Hinzu
kommen ebenso zahlreiche Diensteanbieter (Service Provider), die keine eigene Infrastruktur
besitzen, sondern Kapazitäten bei Netzbetreibern anmieten und diese vermarkten. Dabei ist
bei ihnen in gleicher Weise wie bei den Netzbetreibern die Flatrate ein probates Mittel im
Wettbewerb untereinander, weil jeder Nutzer ein vertraglich gebundener Kunde ist.
Die inzwischen bei fast allen Anbietern etablierte Flatrate hat auch wirtschaftliche
Hintergründe, weil damit einerseits die Ausgaben für den Kunden und andererseits die
Einnahmen für den Anbieter kalkulierbar sind – ohne Bezug auf die Nutzungsdauer der
angebotenen Dienste.
In der Theorie bedeutet Flatrate: Der Kunde kann für den als Flatrate vereinbarten Betrag die
angebotenen Dienste im Rahmen des monatlichen Zeitbudgets dauernd nutzen. Ihm steht
somit eine Dienstleistung für einen definierten Festpreis ständig zur Verfügung und zwar
unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme während des Abrechnungszeitraums.
Darauf bezogen lassen sich folgende Typen von Nutzern unterscheiden:
• Wenignutzer (Light User);
• Durchschnittsnutzer (Average User);
• Vielnutzer (Heavy User.
Bei Einführung der Flatrate basierte die Kalkulation der Tarife auf der Annahme, dass sich die
Nutzung an die übliche Gaußsche Verteilung anlehnt, also eine glockenförmige
Nutzungsverteilung, deren Maximum bei den Durchschnittsnutzern liegt und zu den Wenigund Vielnutzern hin stark abnimmt. Die damit verbundene Mischkalkulation ist allerdings
durch die zunehmende Änderung des Nutzungsverhaltens der Kunden nicht mehr tragfähig,
weil die Zahl der Vielnutzer merkbar zunimmt. Die Konsequenz: Einschränkungen bei den
verschiedenen Flatrates, die fast ausnahmslos nur im Kleingedruckten des Vertrags aufgeführt
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sind, wobei es sich in der Regel auch noch um stark verklausuliert formulierte Vorgaben
handelt. Zu diesen Abweichungen von der „idealen“ Flatrate zählen unter anderem:
• Bei Telefonie und SMS sind nicht alle Teilnehmernummern erreichbar.
• Bei Telefonie und SMS gilt das Angebot nur für bestimmte Netze.
• Bei Internetverbindungen gilt die Flatrate nur bis zu einem vorgegebenen Datenvolumen.
• Die in der Werbung angegebene Flatrate gilt meist nur für sechs oder zwölf Monate.
Danach steigt sie automatisch auf den „üblichen“ Tarif, der durchaus bis zu 50 % höher
liegen kann. Diese Situation wird meist durch einen kleinen Stern am Tarif für die
Einstiegsmonate signalisiert, wobei die darauf basierenden Erklärungen wieder nur im
Kleingedruckten erscheinen.
• Ergänzend zur Flatrate werden einmalige, als Bereitstellungspreis oder Aktivierungspreis
bezeichnete Beträge für die Nutzung der jeweiligen Dienste gefordert.
Das gilt in gleicher Weise für Fest- und Mobilfunknetze. Diese Infrastrukturen haben
allerdings für die Nutzer bezogen auf die angebotenen Dienste Internet, Telefonie und SMS
unterschiedliche Stellenwerte.
Bei den Festnetzen sind für die Kunden besonders die Internetverbindungen von Interesse,
weil hier für die im Jargon auch als Surfgeschwindigkeiten bezeichneten Datenraten Werte
bis 150 Mbit/s zur Verfügung stehen. Telefonie und SMS stellen eher eine zweckmäßige
Ergänzung dar. Die bisherigen Mobilfunknetze der zweiten (2G/GSM) und der dritten
Generation (3G/UMTS) punkten dagegen besonders durch die Dienste Telefonie und SMS, da
die im Laufe der Jahre entwickelten Ergänzungen für die Datenübertragung, nämlich GPRS
und EDGE bei GSM sowie HSDPA und HSUPA bei UMTS, keine Werte erreichten, die den
heutigen Ansprüchen hinsichtlich breitbandiger Internetzugänge genügen. Erst durch die im
Aufbau befindlichen LTE-Netze (Long Term Evolution), also die vierte Mobilfunkgeneration
(4G), wird sich diese Situation aufgrund der dann möglichen Datenraten bis zu 100 Mbit/s
und mehr ändern. Bei dieser optimistischen Angabe ist allerdings zu berücksichtigen, dass
sich der Wert auf die Funkzelle bezieht, in der sich alle gleichzeitig aktiven Nutzer diese
Datenrate teilen müssen (Shared Medium). Greifen also zum Beispiel zehn Kunden in einer
Funkzelle gleichzeitig auf das Internet zu, dann reduziert sich die für jeden Kunden
verfügbare Datenrate auf 10 Mbit/s. Dieses Problem lässt sich zwar durch neue Funkzellen
entschärfen, die kleinere Flächen abdecken, erfordert jedoch weitere Investitionen der
Netzbetreiber.
Bei den drei typischen Flatrate-Diensten hat für die Kunden der Internetzugang die höchste
Priorität, gefolgt von der Telefonie und der SMS. Da die SMS vom Konzept her die
Telefonieübertragungswege mitnutzt, können beide Dienste zusammen betrachtet werden,
obgleich es sich auch um unterschiedliche Flatrates handeln kann. Bezüglich der realen
Situation bei den Flatrates soll nachfolgend eine genauere Betrachtung erfolgen. Dabei wird
sich auch die relativ große Zahl der verschiedenen eigenständigen Fest- und Mobilfunknetze
als nicht zu vernachlässigender Aspekt zeigen.
Für eine SMS wird wie bei der Telefonie eine Individualverbindung zwischen Teilnehmern
aufgebaut, bei denen allerdings anstelle der Sprachkommunikation die einseitig gerichtete
Übertragung von Kurzmitteilungen in Textform erfolgt. Eine SMS-Flatrate bedeutet jedoch
keine absolute Freiheit für diesen Dienst, sondern weist üblicherweise folgende
Einschränkungen auf:
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•
•
•
Es ist im Rahmen der Flatrate nur eine vorgegebene Zahl von SMS-Verbindungen pro
Monat möglich. Wird diese überschritten, erfolgt entweder kein Verbindungsaufbau mehr
oder jede weitere SMS wird nach dem SMS-Normaltarif gesondert abgerechnet.
Es sind gegebenenfalls nur SMS-Verbindungen in das eigene Netz oder eine begrenzte
Zahl in andere Netze möglich. Letzteres betrifft vorrangig den Übergang von Festnetzen
auf Mobilfunknetze oder umgekehrt. Sind neben dem eigenen Netz auch andere Netze
erreichbar, dann wird häufig die Bezeichnung „AllNet-Flat“ verwendet. Dabei bedarf es
allerdings unbedingt der Prüfung, ob diese Flatrate tatsächlich alle Fest- und
Mobilfunknetze umfasst.
Es sind, unabhängig von einer möglichen Begrenzung auf bestimmte Netze, nicht alle
Teilnehmernummern erreichbar, beispielsweise solche im Ausland.
Gerade der letzte Punkt wird in den Verträgen der Anbieter mit den Kunden eigentlich nie
transparent gemacht.
Bei der Telefonie handelt es sich um individuelle bidirektionale Sprachkommunikation, wobei
jeder Nutzer durch seine Teilnehmernummer (Telefonnummer) identifizierbar ist. Dem
Namen nach sollte eine Telefonie-Flatrate weltweites „Dauertelefonieren“ zum monatlichen
Festpreis ermöglichen. In der Praxis bestehen jedoch zahlreiche Beschränkungen gegenüber
diesem Idealfall, zum Beispiel:
• Die Gesamtdauer der monatlichen Telefongespräche wird gegebenenfalls begrenzt, also
ein Zeitvolumen vorgegeben. Dies gilt dann unabhängig davon, in welchen Netzen die
Telefongespräche geführt werden.
• Es sind gegebenenfalls nur Gespräche in das eigene Netz oder eine begrenzte Zahl anderer
Netze möglich. Letzteres betrifft oftmals den Übergang vom Festnetz auf Mobilfunknetze.
Wird vom Anbieter die Bezeichnung „AllNet-Flat“ verwendet, dann sollte geprüft
werden, ob tatsächlich der Zugang zum gesamten deutschen Festnetz und alle deutschen
Mobilfunknetze im Rahmen der Flatrate möglich ist.
• Es stehen, unabhängig von der Zahl der erreichbaren Netze, nicht alle
Teilnehmernummern zur Verfügung. Das gilt insbesondere für Anschlüsse im Ausland,
180-er Nummern und sonstige mit einer Bezahlfunktion verbundene Teilnehmernummern.
Weder in der Werbung noch in den Verträgen der Anbieter mit den Kunden werden die
aufgezeigten Abweichungen von einer echten Flatrate ausreichend transparent gemacht.
Es sei an dieser Stelle auch noch darauf hingewiesen, dass die Abwicklung der Telefonie über
das klassische analoge Telefon, über ISDN, aber auch über VoIP (Voice over Internet
Protocol – IP) erfolgen kann. Deshalb sollten eigentlich auch alle drei Varianten durch die
Flatrate abgedeckt sein. In den meisten Fällen ist jedoch die Nutzung von VoIP „nicht
Gegenstand des Vertrags“ und stellt damit eine Einschränkung der Flatrate dar, weil dafür
eine gesonderte Abrechnung vorgesehen ist.
Beim Internet haben derzeit die Festnetze vorrangige Bedeutung. Sie sind fast flächendeckend
verfügbar, stellen bereits hohe Datenraten zur Verfügung, die tendenziell – durch Einführung
von Docsis 3.1 und bald auch G.fast – in Richtung 1 Gbit/s gehen. Die für breitbandige
Internetzugänge ebenfalls geeigneten LTE-Netze befinden sich dagegen noch in der
Aufbauphase; der Beweis ihrer Leistungsfähigkeit steht daher noch aus.
Bei jeder Flatrate für das Internet steht die vom Kunden gewählte Datenrate als
„Surfgeschwindigkeit“ im Vordergrund, da sie das für den Betrieb wesentliche
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Leistungsmerkmal darstellt. Theoretisch sollte sie den Kunden ständig zur Verfügung stehen.
In der Praxis sind allerdings folgende Einschränkungen bei einer Flatrate typisch:
• Es erfolgt die Begrenzung der Internetnutzung bei einem vom Anbieter vorgegebenen
Datenvolumen (z.B. 80 Gbyte). Wird dieser Wert erreicht, dann erfolgt für den
Downstream (DS) und meist auch für den Upstream (US) die Reduzierung auf sehr kleine
Datenraten (kbit/s-Bereich). Damit ist dann allerdings keine sinnvolle Internetnutzung
mehr möglich.
Dieser am Datenvolumen orientierte „Absturz“ der Datenrate wird als Drosselung
bezeichnet und ist praktisch Bestandteil aller Verträge mit Betreibern von
Mobilfunknetzen; typischerweise im Kleingedruckten. Die Drosselung stellt eine geplante
Nutzungsbeschränkung der Vielnutzer dar, kann aber abhängig vom Wert des
Datenvolumens auch für Teile der Durchschnittsnutzer zur Geltung kommen.
Grundsätzlich ist feststellbar, dass mit der Drosselung der Sinn der Flatrate signifikant
unterlaufen wird.
• Der Aufbau von Internetverbindungen kann unterschiedlich lange dauern. Das hängt unter
anderem davon ab, wie der jeweilige Netzbetreiber die Shared-Medium-Situation in
seinem Betriebskonzept berücksichtigt hat. Zu viele Nutzer in einem solchen Bereich
konterkarieren das Konzept der Flatrate.
• Es können Priorisierungen von Internetinhalten durch den Anbieter erfolgen, was
bezüglich der Flatrate eine klare Diskriminierung der von dieser Bevorzugung nicht
betroffenen Kunden bedeutet.
Bei den Datenraten ist zu beachten, dass der Downstream bisher stets erheblich größere Werte
als der Upstream aufweist, obwohl für die neueren Nutzungsformen des Internet (soziale
Netze, Cloud-Dienste, User Generated Content – UGC usw.) symmetrische Anschlüsse
hilfreicher wären, also gleiche Datenraten für den Downstream und Upstream.
Bei den Festnetzen besteht bezüglich Internet ein ausgeprägter Wettbewerb zwischen den
meist nur als Kabelnetze bezeichneten Breitbandkabel- und den DSL-Netzen. Dabei steht die
Koaxialtechnik der Technik mit verdrillten Zweidrahtleitungen (Twisted Pair – TP)
gegenüber, zumindest auf der „letzten Meile“, da inzwischen die Glasfaser immer näher zu
den Kunden rückt. Dabei wird die bisher vorrangige Position der DSL-Internetanschlüsse
zunehmend durch Internet via Kabel bedroht. Da beide Infrastrukturen häufig gleichzeitig zur
Auswahl stehen, sind für die Netzbetreiber nicht nur neue Kunden von Interesse, sondern
auch mögliche Wechselkunden.
Da bei Kabel- und DSL-Netzen Drosselungen derzeit kein Thema (mehr) sind, wären auf
Basis der verschiedenen angebotenen Datenraten überschaubare Tarife möglich. Eine solche
Transparenz wird allerdings vom Marketing der Anbieter nicht wirklich angestrebt. Die Tarife
setzen sich vielmehr aus verschiedenen Positionen zusammen. Dazu gehört auch die Bildung
von Paketen aus verschiedenen Einzelangeboten, wie zum Beispiel Triple Play, bei dem
Internet, Telefonie (inkl. SMS) sowie Rundfunk (also Fernsehen und Radio) gleichzeitig und
ohne gegenseitige Beeinflussung über den Teilnehmeranschluss nutzbar sind. Inzwischen
binden Festnetzanbieter auch den Mobilfunk mit ein, was dann zu einer Flatrate für
Quad(ruple) Play führen kann.
Die Tabellen 1 bis 11 geben einen Überblick, wie sich die Flatrate-Situation bei den
Festnetzen ausgewählter Netzbetreiber bzw. Service Provider darstellt, basierend auf einer
Anfang September 2014 durchgeführten Recherche im Internet, also einer auch für den
Nutzer üblichen Informationsquelle. Die Laufzeit aller Verträge beträgt 24 Monate. Auch
wenn zahlreiche Anbieter in der Zusammenstellung erfasst sind, wird kein Anspruch auf
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Vollständigkeit erhoben. Bezüglich der Angaben in den Tabellen gelten folgende
Erläuterungen:
• Die Zahlen in den runden Klammern in der Spalte „Monatlicher Tarif“ geben an, in
welchen Monaten die Entgelte nach Vertragsabschluss anfallen.
• Die Bezeichnung „inkl.“ bedeutet, dass die Entgelte für den jeweiligen Dienst im Tarif
enthalten sind.
• Die Bezeichnung „kA“ bedeutet, dass bei der Recherche keine verwertbaren
Informationen gefunden oder bereitgestellt wurden.
• Die Festnetz-Flatrates für Telefonie gelten nicht für alle Verbindungen. Folgende
Nutzungen werden stets separat abgerechnet:
o Verbindungen zu Mobilnetzen;
o Verbindungen in das Ausland;
o Verbindungen zu Sonderrufnummern (z.B. 180-er Nummern);
o Verbindungen zu Interneteinwahlnummern.
Die „Flatrate“ umfasst damit nur Verbindungen zu „normalen“ Teilnehmernummern in
deutschen Festnetzen.
Die Recherche zeigt deutlich die Vielfalt der Leistungsmerkmale und Kosten für die Nutzung
von Flatrates in Festnetzen. Hinzu kommen auch noch die unterschiedlich strukturierten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieter. Das erschwert einem Kunden die
Auswahl erheblich (Bild 1).
Er ist deshalb gut beraten, vor einer Entscheidung eine seinen individuellen Bedürfnissen
angepasste Anforderungsliste zu erstellen und diese Punkte einzeln abzuklären. Dazu sollten
neben den technischen Daten und Kosten auch die betrieblichen Aspekte der Servicequalität
des Anbieters gehören.
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Fazit
Für Flatrates gibt es bisher keine verbindliche Definition. Das ist aus Sicht der Nutzer
unbefriedigend. Für ihn wäre es günstiger, wenn sich Netzbetreiber und Diensteanbieter
gemeinsam auf Mindestanforderungen für Flatrates verständigen könnten. Dazu würde dann
verständlicherweise auch die transparente Darstellung aller für den Nutzer relevanten Fakten
in der Werbung und in den Verträgen der Anbieter mit seinen Kunden gehören.
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