Energieberatung für Kommunen - Öko

Transcription

Energieberatung für Kommunen - Öko
Steigerung der Energieeffizienz in
Kommunen: Die neue Energieberatung
und Förderung für Kommunen
Veranstaltung: Energieeffizienz und Nachhaltigkeit – Gebäude und
Klimaschutz – neue Anforderungen an Kommunen
Andreas Schüring
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Hamm, 24. April 2015
Ambitionierte Ziele der Energiepolitik
› Energiekonzept der Bundesregierung: Verringerung des
Primärenergieverbrauchs (Basisjahr 2008) um
 20 Prozent bis 2020
 50 Prozent bis 2050
› Zieltrias 2030 der Europäischen Union u.a.: Reduktion des
Primärenergieverbrauchs (PEV) um
 mind. 27 Prozent bis 2030
2
Die energiepolitischen Ziele im Gebäudebereich
› Bis 2020:
•
-20% des Wärmebedarfs
› Bis 2050:
•
-80% des Primärenergiebedarfs
•
nahezu klimaneutraler Gebäudebestand
Technische Realität: Wir bauen diese
hocheffizienten Standards bereits heute!
Koalitionsvertrag
› Aufstockung und Verstetigung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
› Verbesserung der Energieberatung
www.bmwi.de
Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz
Energieeffizienzstrategie der
18. Legislaturperiode
Sofortmaßnahmen
Weiterführende
Arbeitsprozesse
Prognostizierte Gesamtwirkungen (Verbrauch):
- 390-460 PJ bzw. - 25-30 THG in Mt CO -Äqv.
Zusätzlich: Einsparungen im Verkehrssektor und bei der
Energieerzeugung
Weiterentwicklung der Förderung, für investive Maßnahmen und Energieberatung, insbesondere für
Nichtwohngebäude auch bei Kommunen, kommunalen Unternehmen und sozialen Einrichtungen
4
Energieberatung
5
Programme zur Förderung von Energieberatungen
Energieberatung der
Verbraucherzentralen
Vor-Ort-Beratung der
BAFA
Energieberatung
Kommunen
Energieberatung
Mittelstand
Erst-/Initialberatung
ohne konkretes Sanierungsziel
Vertiefte Vor-OrtEnergieberatung
vor Gebäudesanierung
Vertiefte Vor-OrtEnergieberatung
vor Gebäudesanierung/Neubau
Energieberatung
für kleine und mittlere
Unternehmen
Antragsberechtigt sind alle privaten
Verbraucher:
•
•
Mieter
Wohnungs- und Hauseigentümer
Antragsberechtigt sind:
Antragsberechtigt sind:
Antragsberechtigt sind:
•
•
•
•
•
•
Private Wohnungs- und
Hauseigentümer
Wohnungseigentümergemeinschaft
en (WEG)
Gefördert wird:
• Beratung zu niedriginvestiven
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
(Heizung, Stromverbrauch,
Wärmeschutz)
• Erstellung von Checks (z.B. Basis-,
Detail-, Energie-Check)
• Tipps zur Vermeidung von ReboundEffekten (Fehlverhalten/-käufe)
Gefördert wird:
Der Verbraucher trägt nur einen
geringen Eigenbeteiligungsanteil,
z.B. für:
• Stationäre Beratung 5 €/30 min.
• Beratungs- und Energie-Checks
je nach Aufwand 20-50 €/Check
Die Differenzkosten übernimmt der
Bund.
Onlineberatung und Telefonberatung sind
kostenfrei!
Kommunen
Kommunale Unternehmen
Soziale Einrichtungen
•
gewerbliche Unternehmen
(Produktion, Handwerk, Handel)
Freiberufler
Gefördert wird:
• Sanierungskonzept für zum KfWEffizienzhaus (Komplettsanierung)
• Sanierungsfahrplan für Sanierung
in Einzelschritten
• Neubauberatungskonzept
• Energieeffizienz in der
Abwasserbehandlung
• Energieanalyse Gebäudeportfolio
Gefördert wird:
Zuschussbeteiligung durch Bund:
Zuschussbeteiligung durch Bund
Zuwendungen durch den Bund:
Ein- /Zweifamilienhäuser bis 800 €
Mehrfamilienhäuser ab 3 WE bis zu
1.100 €.
Es werden maximal 60 % des
Gesamtberaterhonorars übernommen.
Start Herbst 2015
80 % der förderfähigen Beratungskosten
einschließlich Umsetzungsberatung für
Unternehmen mit jährlichen
Energiekosten
•
Sanierungskonzept für zum KfWEffizienzhaus (Komplettsanierung)
•
Sanierungsfahrplan für Sanierung
in Einzelschritten
•
•
•
Energieberatungsbericht für WEG
einmalig 500 €
•
hochwertiges Energieaudit
•
Umsetzungsbegleitung
•
•
bis 10.000 € max. 800 €
>10.000 € max. 8.000 €
Energieberatung muss qualitätsgesichert und unabhängig von Verkaufsinteressen sein!
Energieberatung für Kommunen
› Ungenutztes Potenzial bei Energieeinsparungen im kommunalen Bereich
› Bausubstanz und Infrastruktur sind im Durchschnitt 35 Jahre alt
› Sanierung in rd. 1 % aller Gebäude und Anlagen pro Jahr
› Energieberater können Kommunen dabei unterstützen, die Energieeffizienz ihrer
eigenen Bestände zu verbessern => Auflösung Sanierungsstau
› Aktivierende Unterstützung der kommunalen Verwaltung und der Gemeinderäte
durch Energieberater
› Die Energieberatung dient zusätzlich dazu, Hemmnisse und den Investitionsstau
bei kommunalen Gebäuden und Anlagen abzubauen.
› Argumente für Aufnahme von Krediten ggü. der kommunalen Finanzaufsicht
7
Energieberatung für Kommunen
› Geht weit über eine Einstiegsberatung bei kommunalen Gebäuden und Anlagen
hinaus (wie z.B. Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative)
› Ingenieure aus spezialisierten Ingenieurbüros für Nichtwohngebäude sollen als
Energieberater tätig werden, um u.a. die Sanierungsaktivitäten bei kommunalen
Gebäuden und Anlagen zu erhöhen
› Information über Potenziale von Wärmeliefercontracting öffentlicher
Liegenschaften und Vernetzung mit umliegenden Gebäudebeständen
(gewerbliche und private Eigentümer)
› Entwicklung von Kommunikationskonzepten ist bereits Bestandteil des KfWProgramms „Energetische Stadtsanierung“ (Nr. 432 KfW)
8
Energieberatung für Kommunen
› 1. Fördermodul: Förderung kommunale Energieeffizienz-Netzwerke
› Start der Richtlinie am 01. Januar 2015
› Mehrjährige Netzwerkzusammenarbeit, Erschließung von Einsparpotenzialen, gegenseitiges
voneinander Lernen
› Förderung unterteilt sich in Gewinnungsphase und Netzwerkphase
› Gewinnungsphase
› Mind. 8 Kommunen mit bis zu 3.000 € pro Netzwerkprojekt
› Netzwerkphase
› Aufbau und Betrieb eines kommunalen Energieeffizienz-Netzwerks
› Vertraglich gesicherte Teilnahme von 5 – 8 Kommunen
› Qualifiziertes Netzwerkteam (Netzwerkmanager, energietechnischer Berater, Moderator)
› 10.000 € jährlich pro Netzwerkteilnehmer
› 1. Jahr: bis zu 20.000 € Personalkosten pro Netzwerkteilnehmer
9
Energieberatung für Kommunen
› 2. Fördermodul: Förderung der Energieberatung bei kommunalen Gebäuden
› Energetische Sanierung
› Energieeffiziente Neubauten
› Anstoß zur Umsetzung energetischer Sanierungen (EU-Energieeffizienz-Richtlinie)
› Unterstützung der Kommunen zur Erfüllung des „Niedrigstenergiegebäudestandards“ für kommunale
Gebäude (EU-Gebäude-Richtlinie)
› Hinweis auf investive Förderprogramme des Bundes z.B. KfW (CO2-Gebäudesanierungsprogramm)
› Unterstützung der Kommunen ggü. der Finanzaufsicht (Investition/Instandhaltung)
› Vorbildfunktion öffentliche Hand
› Förderung umfasst Erstellung eines Energieberatungsberichts für
› umfassende Sanierung bzw. Neubau des Gebäudes oder
› Sanierungsfahrplan mit schrittweise aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen
10
Energieberatung für Kommunen
› 3. Fördermodul: Förderung der Energieberatung bei kommunalen Anlagen
› Durchführung von Energieanalysen in kommunalen Abwasseranlagen
› 4. Fördermodul: Analyse des kommunalen Gebäudeportfolios – erster Schritt zum
Energiemanagementsystem
› Erfassung und Überblicksdarstellung aller Gebäude im kommunalen Eigentum
› Analyse der Ist-Situation (Energiedatenerfassung, Nutzung von Vergleichswerten)
› Identifizierung des Sanierungsbedarfs und Evaluierung des Sanierungspotentials
› Gewichtung der identifizierten Sanierungsobjekte nach spezifischen Zielen der Kommune
› Hierauf aufbauend kann das 2. Fördermodul (Energieberatung für Gebäude) genutzt
werden
11
Investive Förderung
12
Grundlagen der Förderung im Gebäudebereich
Energieeinsparverordnung (EnEV)
› Stellt u.a. gesetzliche Anforderungen an den Primärenergiebedarf bei Neubauten.
Berücksichtigt werden: der bauliche Wärmeschutz der Gebäudehülle und die
Energieeffizienz der eingesetzten Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung).
› Staatliche Förderung setzt Energieeffizienzstandards voraus, die über den gesetzlichen
Mindestanforderungen liegen.
Die Förderprogramme verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz
› Es gilt die freie Technologiewahl (Heizsysteme und Gebäudehülle)
› Förderziele sind Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energien
› 2 Wege:
› Förderung umfassender Sanierungen (KfW-Effizienzhaus)
› Förderung von Einzelmaßnahmen – schrittweise Sanierung
www.bmwi.de
KfW-Effizienzhaus –Anforderungen: 2 Kennwerte!
Jährlicher Primärenergiebedarf QP
Transmissionswärmeverlust HT´
(Lüftung, Energie für Heizung, Kühlung und
Warmwasserbereitung inkl. der Vorketten)
(Energieverlust des Gebäudes durch die
Gebäudehülle)
www.bmwi.de
CO2-Gebäudesanierungsprogramm (KfW) – im Überblick
Nichtwohngebäude
Wohngebäude
Sanierung
Neubau
kommunale/soziale
Einrichtungen
gewerbliche
-umfassend
+
+
+
-Einzelmaßnahmen
+
+
+
+
+
+
NEU ab Juli/Oktober 2015
www.bmwi.de
CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes
Wohngebäude
energieeffizient Sanieren
Wohngebäude
energieeffizient Bauen
Gebäude kommunaler und
sozialer Einrichtungen
Gewerbegebäude
KfW-Programme:
• Energieeffizient Sanieren –
Kredit (151/152)
• Energieeffizient Sanieren –
Zuschuss (430)
• Energieeffizient Sanieren –
Baubegleitung (431)
KfW-Programm:
• Energieeffizient Bauen (153)
Förderung von Investitionen zur
Energieeinsparung durch:
• Zinsverbilligte Kredite mit
zusätzl. Tilgungszuschuss
• Alternativ zum Kredit:
Investitionszuschuss
• Umfassende Sanierungen zum
KfW-Effizienzhaus (55, 70, 85,
100, 115 und „Denkmal“) und
Einzelmaßnahmen
• Zuschuss für Fachplanung
und Baubegleitung durch
einen Sachverständigen
Förderung von Investitionen zur
Energieeinsparung durch:
• Zinsverbilligte Kredite, ggf.
zusätzl. Tilgungszuschuss
• Neubauvorheben zum KfWEffizienzhaus 40, 55 und 70
(Wegfall ab 2016, stattdessen
EH 40plus)
Förderung von Investitionen zur
Energieeinsparung durch:
• Zinsverbilligte Kredite zusätzl.
Tilgungszuschuss
• Umfassende Sanierungen
zum KfW-Effizienzhaus (70,
100 und „Denkmal“) und
Einzelmaßnahmen
• Neubauvorhaben zum KfWEffizienzhaus 55 und 70
Förderung von Investitionen zur
Energieeinsparung durch:
• Zinsverbilligte Kredite zusätzl.
Tilgungszuschuss
• Umfassende Sanierungen
zum KfW-Effizienzhaus (70,
100 und „Denkmal“) und
Einzelmaßnahmen
• Neubauvorhaben zum KfWEffizienzhaus 55 und 70
Antragsberechtigt sind z. B. :
• Privatpersonen
• Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
• Wohnungsunternehmen und genossenschaften
• Bauträger
• Eigentümer, Betreiber von
Wohnheimen
Antragsberechtigt sind z. B. :
• Privatpersonen
• Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
• Wohnungsunternehmen und genossenschaften
• Bauträger
• Eigentümer, Betreiber von
Wohnheimen
Antragsberechtigt sind z. B. :
• Kommunale Gebietskörperschaften
• Kommunale Eigenbetriebe
• Kommunale Unternehmen
• Gemeindeverbände
• Gemeinnützige Organisationen einschl. Kirchen
Antragsberechtigt sind z. B. :
• Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft
• Freiberufler
KfW-Programm (ab 01.10.2015):
• IKK – Energieeffizient Bauen
und Sanieren (217/218)
• IKU – Energieeffizient Bauen
und Sanieren (220/219)
KfW-Programm (ab 01.07.2015):
• KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient
Bauen und Sanieren (276, 277,
278)
Bis 30.09.2015: IKK/IKU – Energetische
Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren
Je höher die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderkonditionen!
ab 01.10.2015
Förderung für Kommunen im Gebäudebereich
IKK/IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren
Einführung Neubauförderung:
› Förderung des energetischen Neubaus von kommunalen/sozialen Nichtwohngebäuden
als KfW-Effizienzhaus 55 und 70
Programmverbesserungen in Energieeffizient Sanieren:
› Einführung von Tilgungszuschüssen für Einzelmaßnahmen
› Wegfall des Baujahres
› Aufhebung des Förderhöchstbetrags
› Reduzierung der Förderstufen auf drei (bislang fünf)
› Flexibilisierung der Beihilfebestimmungen im IKU
17
Der Weg der Förderung
Bauherr
Sachverständiger
1
5
› Informieren auf www.kfw.de oder
› Neubau bzw.
› Kommunal-Hotline 0800/5399008
› Sanierungsmaßnahmen umsetzen
2
6
› Vorhaben planen
› Bestätigung zum Antrag erstellen
Hausbank
3
› Kreditvergabe prüfen
› Förderung beantragen
› Umsetzung begleiten
› Bestätigung nach Durchführung
erstellen
7
› Mittelverwendung bestätigen
4
8
› Förderantrag prüfen
› Bestätigungen prüfen
› Kredit zusagen und auszahlen
› Tilgungszuschuss gutschreiben
18
Finanzierung
Neubau
Förderstufen
KfW-Effizienzhaus 55
KfW-Effizienzhaus 70
Tilgungszuschuss
Förderkredit
einheitlicher
Zinssatz für alle
Förderstufen
Sanierung
KfW-Effizienzhaus Denkmal
Einzelmaßnahmen
einheitlicher
Zinssatz für alle
Förderstufen
jeweils pro m²
Nettogrundfläche
5,0 %
max.
50 EUR
-
-
17,5 %
max.
175 EUR
10,0 %
max.
100 EUR
7,5 %
max.
75 EUR
+
KfW-Effizienzhaus 70
KfW-Effizienzhaus 100
jeweils vom
Kreditbetrag
+
5,0 %
max.
50 EUR
19
Vorteile der aktuellen Zinssituation
Bundes- bzw. KfW-Förderung
Historische Niedrigzinsphase:
› Refinanzierungsmöglichkeiten der KfW
› spezielle Verwendungszwecke und Einhaltung technischer Mindestanforderungen:
› zusätzliche Zinsverbilligunsgmittel des Bundes:
› IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (Pr. 217/218) ab 0,05 % eff. p. a.
› Tilgungszuschüsse bis zu 17,5 % des Zusagebetrages
Dauerhafte Energieeinsparung des KfW-Effizienzhauses
20
Förderkredit versus Zuschuss
Vorteile KfW-Förderkredite
› Refinanzierungsvorteil der KfW wird an den Endkunden weitergereicht
› Flexible Zinskonditionensteuerung der Förderkredite passt sich dem Niedrigzinsniveau an
› Prüfung der Fördervoraussetzungen und Wirtschaftlichkeit durch die durchleitenden
Banken im IKU minimiert das Risiko von Fehlinvestitionen
› Planungssicherheit und Vermeidung teurer Ergänzungsfinanzierung, da i. d. R. keine
weiteren (höher verzinsten) Finanzierungsquellen in Anspruch genommen werden müssen
› Flexible Ausgestaltung durch eine Kombination mit weiteren Förderelementen
(z. B. Tilgungszuschüsse) möglich
21
Beispiel: Sanierung einer Schule
Vorhaben:
• Kommune plant die Sanierung einer Schule (3.500 m²) als KfW-Effizienzhaus 70
Investitionsplan
Baukosten
Summe
EUR
3.500.000
3.500.000
Finanzierungsplan
Zuschuss Land
EUR
500.000
IKK – EBS (217)
3.000.000
Summe
3.000.000
17,5% Tilgungszuschuss von 2,5 Mio. EUR
bzw. max. 175 EUR pro m²
- 525.000
Rückzahlbarer Kreditbetrag
2.475.000
22
Beispiel: Neubau einer Schule
Vorhaben:
• Landkreis plant den Neubau einer Schule (3.000 m²) als KfW-Effizienzhaus 55
Investitionsplan
Baukosten
Summe
EUR
12.000.000
12.000.000
Finanzierungsplan
EUR
Eigenmittel
6.000.000
IKK – EBS (217)
6.000.000
Summe
12.000.000
5% Tilgungszuschuss von 6 Mio. EUR
bzw. max. 50 EUR pro m²
- 150.000
Rückzahlbarer Kreditbetrag
5.850.000
23
Beispiel: Sanierung Vereinsheim
Vorhaben:
•Verein plant die Sanierung eines Vereinsheims (300 m²) zum KfW-Effizienzhaus 70
•Sachverständiger bestätigt die Mehrkosten gegenüber einer Vergleichsinvestition nach
§9 Energieeinsparverordnung auf 60.000 Euro
Investitionsplan
Baukosten
Summe
EUR
100.000
100.000
Finanzierungsplan
EUR
Zuschuss der Stadt
20.000
IKU – EBS (219)
80.000
Summe
100.000
17,5% Tilgungszuschuss von 80.000 EUR
bzw. max. 175 EUR pro m²
- 14.000
Rückzahlbarer Kreditbetrag
66.000
24
Berufsbildende Schule Haarentor,
Oldenburg aus dem Jahr 1970
Quelle: dena
Primärenergieeinsparung Qp: 74%, CO2-Einsparung: 205 Tonnen pro Jahr
Vorher: 271 kWh/m²a, gemäß EnEV 154 kWh/m²a, Nachher: 70kWh/m²a
Transmissionswärmeverlust Ht´: Vorher: 1,81 W/m²K, gemäß EnEV 1,07 W/m²K, Nachher: 0,54 W/m²K
Was wurde gemacht?
›Dämmung WDVS 16 cm, Dach 22cm
›Fenster: 2-Scheiben, gedämmter Rahmen
›Heizung: Grundlast Pellets und Spitzenlastkessel Gas-BW
›Lüftung: Lüftungsampeln und Lüftungsanlage mit WRG
Grund- und Hauptschule in
Höchenschwand aus dem Jahr 1972
Primärenergieeinsparung Qp: 74%, CO2-Einsparung: 82 Tonnen pro Jahr
Vorher: 264 kWh/m²a, gemäß EnEV 209 kWh/m²a, Nachher: 72kWh/m²a
Was wurde gemacht?
› PS-Dämmung 164cm
› Fenster: 2-Scheiben Wärmeschutzverglasung
› Heizung: Holzhackschnitzelheizung
› Lüftung: Klassenräume mit Fensterlüftung und Lüftungsampeln sowie Lüftungsanlage mit WRG
› 100 m² Photovoltaik
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Referat II C 4 – Förderung von Energieeffizienz im Gebäudebereich –
CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Energieberatung
Andreas Schüring
Scharnhorststraße 34-37
D-10115 Berlin
www.bmwi.de