Der rote Faden - Verwalterbestellung

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Der rote Faden - Verwalterbestellung
'Roter Faden' - Anleitungen zum glücklich sein...
Verwaltung, Thema Bestellung Verwalter gem. §§ 26, 27 WEG, Beschlussvorschläge Verwalterbestellung, Verwaltervertrag,
Verwalternachweis, Verwalter-Vollmacht
Fassung 09.02.2014
- Seite 1 vom
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Problem Die den Verwalter bestimmende Wahl-Versammlung muss den Wunschkandidat mehrheitlich wählen. Darüber
hinaus muss ‚vorläufig‘ oder ‚endgültig‘ die Vollmachtenlage der Verwaltung geregelt werden und der Weg bis zum
Abschluss einer zutreffenden Beauftragung geregelt werden. Sonst müssten nämlich später weitere Versammlungen mit
diesen Orga-Themen befasst werden. In diesem ‚konstruktiv gemeinten Sinne‘ sind die nachfolgenden Anregungen zu
verstehen.
Antwort Zur Verwalterbestellung bitten wir, von folgenden Beschlussentwürfen Gebrauch zu machen, wenn
Du unsere Firma bestellen möchtest. Die Beschlüsse sind unter Einschluss aller rechtlich notwendigen
Gegebenheiten so klar als möglich formuliert. Die wörtliche Überprüfung und Anpassung an das Gewollte wird
jedoch empfohlen. Bei Veränderungsabsichten am Wortlaut kann ein nochmaliger Anruf bei uns hilfreich sein.
Dies könnte weitere Empfehlungen zur Folge haben.
buero.gotthal
Entwurf 1 (Verwalterbestellung)
•
Die Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt mit Wirkung ab 00.00.20xx die Firma Büro Gotthal
Verwaltungsgesellschaft für Wohnungseigentum mbH Berlin, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer,
geschäftsansässig Am Bahnhof Westend 2, 14059 Berlin-Charlottenburg, zur Verwalterin des
gemeinschaftlichen Eigentums gem. §§ 26, 27 Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG). Über die
Einzelheiten der Verwalterbestellung ist ein schriftlicher Verwaltervertrag abzuschließen.
Hinweis Die Bestelldauer wird u.E. besser nicht beschlossen, dies im Zusammenhang mit dem „Schriftlichkeitsgebot“ zum Abschluss
eines (schriftlichen) Verwaltervertrages. Der Entwurf unseres Verwaltervertrages zeitigt (deutlich geregelt) die Folge, dass die Verwalterin
verabreden wird, sich jährlich per einfachem Mehrheitsbeschluss voneinander trennen zu dürfen. Vorstehenden Wortlaut empfehlen wir
ausdrücklich nur für die Bestellung unserer Firma, da insoweit ein verlässliches, durchdachtes Geschäftsmodell vorliegt.
buero.gotthal
Entwurf 2 (Verwaltervertrag, Verwalternachweis)
•
Die WEG bevollmächtigt die Verwaltungsbeiräte/die Wohnungseigentümer A, B und/oder C zum Abschluss des
Verwaltervertrages. Grundlage ist der Textentwurf aus den Bewerbungsunterlagen des Verwalters.
Versammlungsleiter (i.d.R. der vormalige Verwalter), der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats Herr/Frau A/B/C und
der/die weitere Wohnungseigentümer(in) Herr/Frau A/B/C sind beauftragt, den Verwalternachweis durch
Hinterlegung des Verwalterbestellungsbeschlusses (Protokollurschrift oder Auszug hiervon) in notariell beglaubigter
Form (§ 29 GBO) umgehend notariell auf Kosten der WEG beglaubigen zu lassen und unverzüglich beim zuständigen
Grundbuchamt (zur niedrigsten Blattnummer der Wohnanlage) zu veranlassen.
Hinweis Im Falle unserer Bestellung schließt die ‚Verwalterbestellung‘ (Entwurf 1) ein, dass 'in Anlehnung' an unser Muster eine
individualisierte Textfassung des Vertrages erarbeitet wird. .
buero.gotthal
Entwurf Nr. 3 (Verwalter-Vollmacht)
•
Die (neue) Verwalterin ist ermächtigt, die Wohnungseigentümergemeinschaft außergerichtlich und gerichtlich wirksam
zu vertreten, auch gegenüber der Vorverwaltung, um die Verwaltungsübergabe mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns sicherzustellen. Dies schließt soweit erforderlich die Beauftragung eines Rechtsanwalts auf Kosten der
WEG und die notwendige gerichtliche Inanspruchnahme ein. Davon macht die Verwalterin nach vorheriger
Rücksprache mit dem Verwaltungsbeirat Gebrauch. Die Vorläufigkeit dieser Regelung ist durch Aufnahme einer
zweckentsprechenden Klausel in den Verwaltervertrag ggf. zu
Hinweis Nur erforderlich, wenn vorher bereits eine andere Verwalterin tätig war. Dieser Beschluss stellt eine Sofortvollmacht dar, denn
erfahrungsgemäß ist ein schriftlicher Verwaltervertrag erst nach einer gewissen Zeit unterschrieben, und für die Zwischenzeit gilt dann sofort- dieser Beschluss. Das ist der Sinn davon.
Hinweis: Andere Firmen, andere Riten! Verwende diesen Ratgeber nur im Verhältnis zu uns!
Textumfang: 1 Seite
Revision: Februar 14
Downloadlink: http://www.gotthal.de/epapers/roter.Faden.Verwalterbestellung.pdf