Der rote Faden - Verwalterbestellung
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Der rote Faden - Verwalterbestellung
'Roter Faden' - Anleitungen zum glücklich sein... Verwaltung, Thema Bestellung Verwalter gem. §§ 26, 27 WEG, Beschlussvorschläge Verwalterbestellung, Verwaltervertrag, Verwalternachweis, Verwalter-Vollmacht Fassung 09.02.2014 - Seite 1 vom 1 Seiten Problem Die den Verwalter bestimmende Wahl-Versammlung muss den Wunschkandidat mehrheitlich wählen. Darüber hinaus muss ‚vorläufig‘ oder ‚endgültig‘ die Vollmachtenlage der Verwaltung geregelt werden und der Weg bis zum Abschluss einer zutreffenden Beauftragung geregelt werden. Sonst müssten nämlich später weitere Versammlungen mit diesen Orga-Themen befasst werden. In diesem ‚konstruktiv gemeinten Sinne‘ sind die nachfolgenden Anregungen zu verstehen. Antwort Zur Verwalterbestellung bitten wir, von folgenden Beschlussentwürfen Gebrauch zu machen, wenn Du unsere Firma bestellen möchtest. Die Beschlüsse sind unter Einschluss aller rechtlich notwendigen Gegebenheiten so klar als möglich formuliert. Die wörtliche Überprüfung und Anpassung an das Gewollte wird jedoch empfohlen. Bei Veränderungsabsichten am Wortlaut kann ein nochmaliger Anruf bei uns hilfreich sein. Dies könnte weitere Empfehlungen zur Folge haben. buero.gotthal Entwurf 1 (Verwalterbestellung) • Die Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt mit Wirkung ab 00.00.20xx die Firma Büro Gotthal Verwaltungsgesellschaft für Wohnungseigentum mbH Berlin, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer, geschäftsansässig Am Bahnhof Westend 2, 14059 Berlin-Charlottenburg, zur Verwalterin des gemeinschaftlichen Eigentums gem. §§ 26, 27 Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG). Über die Einzelheiten der Verwalterbestellung ist ein schriftlicher Verwaltervertrag abzuschließen. Hinweis Die Bestelldauer wird u.E. besser nicht beschlossen, dies im Zusammenhang mit dem „Schriftlichkeitsgebot“ zum Abschluss eines (schriftlichen) Verwaltervertrages. Der Entwurf unseres Verwaltervertrages zeitigt (deutlich geregelt) die Folge, dass die Verwalterin verabreden wird, sich jährlich per einfachem Mehrheitsbeschluss voneinander trennen zu dürfen. Vorstehenden Wortlaut empfehlen wir ausdrücklich nur für die Bestellung unserer Firma, da insoweit ein verlässliches, durchdachtes Geschäftsmodell vorliegt. buero.gotthal Entwurf 2 (Verwaltervertrag, Verwalternachweis) • Die WEG bevollmächtigt die Verwaltungsbeiräte/die Wohnungseigentümer A, B und/oder C zum Abschluss des Verwaltervertrages. Grundlage ist der Textentwurf aus den Bewerbungsunterlagen des Verwalters. Versammlungsleiter (i.d.R. der vormalige Verwalter), der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats Herr/Frau A/B/C und der/die weitere Wohnungseigentümer(in) Herr/Frau A/B/C sind beauftragt, den Verwalternachweis durch Hinterlegung des Verwalterbestellungsbeschlusses (Protokollurschrift oder Auszug hiervon) in notariell beglaubigter Form (§ 29 GBO) umgehend notariell auf Kosten der WEG beglaubigen zu lassen und unverzüglich beim zuständigen Grundbuchamt (zur niedrigsten Blattnummer der Wohnanlage) zu veranlassen. Hinweis Im Falle unserer Bestellung schließt die ‚Verwalterbestellung‘ (Entwurf 1) ein, dass 'in Anlehnung' an unser Muster eine individualisierte Textfassung des Vertrages erarbeitet wird. . buero.gotthal Entwurf Nr. 3 (Verwalter-Vollmacht) • Die (neue) Verwalterin ist ermächtigt, die Wohnungseigentümergemeinschaft außergerichtlich und gerichtlich wirksam zu vertreten, auch gegenüber der Vorverwaltung, um die Verwaltungsübergabe mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sicherzustellen. Dies schließt soweit erforderlich die Beauftragung eines Rechtsanwalts auf Kosten der WEG und die notwendige gerichtliche Inanspruchnahme ein. Davon macht die Verwalterin nach vorheriger Rücksprache mit dem Verwaltungsbeirat Gebrauch. Die Vorläufigkeit dieser Regelung ist durch Aufnahme einer zweckentsprechenden Klausel in den Verwaltervertrag ggf. zu Hinweis Nur erforderlich, wenn vorher bereits eine andere Verwalterin tätig war. Dieser Beschluss stellt eine Sofortvollmacht dar, denn erfahrungsgemäß ist ein schriftlicher Verwaltervertrag erst nach einer gewissen Zeit unterschrieben, und für die Zwischenzeit gilt dann sofort- dieser Beschluss. Das ist der Sinn davon. Hinweis: Andere Firmen, andere Riten! Verwende diesen Ratgeber nur im Verhältnis zu uns! Textumfang: 1 Seite Revision: Februar 14 Downloadlink: http://www.gotthal.de/epapers/roter.Faden.Verwalterbestellung.pdf