Tarifnachrichten - IG Metall
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Tarifnachrichten - IG Metall
Tarifnachrichten Aktuelles für die Beschäftigten der Zeppelin Systems GmbH in Rödermark Nr. 2/ 4. Dezember 2015 +++ Verhandlungsergebnis am 3. Dezember 2015 erzielt +++ Verhandlungsbegleitende Aktion am 3. Dezember 2015 morgens um 8.30 Uhr ZURÜCK IN DEN TARIFVERTRAG! LIEBE KOLLEGINNEN, LIEBE KOLLEGEN, nach über 20 Jahren wird wieder eine Tarifbindung bei Zeppelin in Rödermark gelten. Am 3. Dezember 2015 konnte ein Verhandlungsergebnis zwischen der IG Metall und dem Arbeitgeberverband Hessenmetall für Zeppelin am Standort Rödermark erzielt werden. Wesentlicher Bestandteil sind Überleitungsregeln bis das Niveau des Flächentarifvertrages erreicht wird. Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 18. Dezember 2015 vereinbart. Die IG Metall-Tarifkommisson hat dem Ergebnis heute bereits einstimmig zugestimmt. Die Mitglieder der IG Metall müssen dem Verhandlungsergebnis ebenfalls noch zustimmen. Des weiteren muss der Vorstand der IG Metall noch die Zustimmung innerhalb der Erklärungsfrist geben. »Gemeinsame Solidarität in der IG Metall zeigt ihre Wirkung,« sagt Norbert Sydlik Betriebsratsvorsitzender und Mitglied der Tarifkommission. »Es hat lange gedauert bis ein grosser Teil der Belegschaft die Einsicht hatte, dass eine starke Gewerkschaft notwendig ist.« Hans-Werner Kunz, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender und Mitglied der Tarifkommission: »Wir haben bewiesen, dass Geschlossenheit zu Ergebnissen führt. Es gilt jetzt, dass die uns noch Fernstehenden Flagge zeigen und sich auch entscheiden!« Marita Weber, Erste Bevollmächtigte der IG Metall: »Mit diesem Ergebnis können wir zufrieden sein. Damit ist ein weiterer Schritt zur Angleichung der Arbeitsbedingungen erfolgt.« »NUR WER DRIN IST, IST FEIN RAUS!« SO KANNST DU BEI UNS MITGLIED WERDEN: Mehr Informationen gibt es bei den IG Metall-Betriebsräten oder bei der IG Metall in Offenbach. Bei der IG Metall bist du Mitglied einer starken Gemeinschaft. Telefon: 069 82 97 900; Email: [email protected] IMPRESSUM: IG METALL OFFENBACH, VERANTWORTLICH: MARITA WEBER - INTERNET: WWW.IGMETALL-OFFENBACH.DE. WESENTLICHE INHALTE DES VERHANDLUNGSERGEBNISSES VOM 3. DEZEMBER 2015: Zeppelin systems GmbH Standort Rödermark tritt zum 1. Januar 2016 in den Arbeitgeberverband Hessenmetall mit Tarifbindung ein. Damit gelten - sofern innerhalb der Erklärungsfrist nicht anderes mitgeteilt wird - ab 1. Januar 2016 alle Tarifverträge der hessischen Metallund Elektronindustrie für die IG Metall-Mitglieder außer den nachfolgenden Regelungen: Bis zum 1. April 2016 erfolgen keine Entgeltanpassungen. Bis zum gleichen Zeitpunkt muss der Arbeitgeber alle Beschäftigten nach dem ERA-Tarifvertrag eingruppieren. Der Betriebsrat sowie die Beschäftigten erhalten diese Mitteilung zur Stellungnahme. Sollten später nach Behandlung in der paritätischen Kommission von Einsprüchen positive Entscheidungen getroffen werden, wird die höhere Eingruppierung rückwirkend zum 1. April 2016 gezahlt. Ab 1. April 2016 gilt die Entgelttabelle vom 1. Mai 2012. Ab 1. Januar 2017 gilt die Entgelttabelle vom 1. Juli 2013 Ab 1. Juni 2017 gilt die Entgelttabelle vom 1. April 2014. Ab 1. März 2018 gilt die Entgelttabelle vom 1. April 2015 Im Zeitraum nach dem 1. März 2018 werden die Laufzeiten im Flächentarifvertrag der zukünftigen Tariferhöhungen auf 60 Prozent gekürzt, um das Flächenniveau zu erreichen. Die Anpassung an das Tarifniveau beim zusätzlichen Urlaubsgeld erfolgt zum 1. Juni 2017 Die Anpassung an das Tarifniveau bei der tariflichen Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) erfolgt im Jahre 2017 Die Leistungszulage wird z.Zt. auf 6,8 Prozent im Durchschnitt festgelegt. Ab 1. Januar 2022 wird diese auf 10 Prozent wie im Flächentarifvertrag angehoben. Ab 1. Januar 2023 gilt die 35-Stunden-Woche als tarifliche Arbeitszeit. Des weiteren wurde eine Protokollnotiz mit dem Ziel zur weiteren Angleichung bei Arbeitszeitregelungen im ersten Quartal 2016 und Einsatzbedingungen der Inbetriebnahme-, Service- und Montagemitarbeiter im zweiten Quartal 2016 zwischen den Betriebsparteien unter Hinzuziehung der Tarifvertragsparteien zu vereinbaren. Übrigens: einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Inhalte und Regelungen des Tarifvertrages haben nur IG Metall-Mitglieder nach dem Tarifvertragsgesetz § 3 Ziffer 2! Deshalb jetzt den Anspruch sichern - werden Sie Mitglied der IG Metall!