Tarifnachrichten - IG Metall

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Tarifnachrichten - IG Metall
Tarifnachrichten
Aktuelles für die Beschäftigten der Zeppelin Systems GmbH in Rödermark
Nr. 2/ 4. Dezember 2015
+++ Verhandlungsergebnis am 3. Dezember 2015 erzielt +++
Verhandlungsbegleitende Aktion am 3. Dezember 2015 morgens um 8.30 Uhr
ZURÜCK IN DEN TARIFVERTRAG!
LIEBE KOLLEGINNEN,
LIEBE KOLLEGEN,
nach über 20 Jahren wird
wieder eine Tarifbindung bei
Zeppelin in Rödermark gelten. Am 3. Dezember 2015
konnte ein Verhandlungsergebnis zwischen der IG Metall
und dem Arbeitgeberverband
Hessenmetall für Zeppelin am
Standort Rödermark erzielt
werden. Wesentlicher Bestandteil sind Überleitungsregeln bis das Niveau des Flächentarifvertrages
erreicht
wird. Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 18. Dezember 2015 vereinbart.
Die IG Metall-Tarifkommisson
hat dem Ergebnis heute bereits
einstimmig zugestimmt. Die Mitglieder der IG Metall müssen
dem
Verhandlungsergebnis
ebenfalls noch zustimmen. Des
weiteren muss der Vorstand der
IG Metall noch die Zustimmung
innerhalb der Erklärungsfrist geben.
»Gemeinsame Solidarität in
der IG Metall zeigt ihre Wirkung,« sagt Norbert Sydlik Betriebsratsvorsitzender und Mitglied der Tarifkommission. »Es
hat lange gedauert bis ein grosser Teil der Belegschaft die Einsicht hatte, dass eine starke Gewerkschaft notwendig ist.«
Hans-Werner Kunz, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender und Mitglied der Tarifkommission: »Wir haben bewiesen,
dass Geschlossenheit zu Ergebnissen führt. Es gilt jetzt,
dass die uns noch Fernstehenden Flagge zeigen und sich
auch entscheiden!«
Marita Weber, Erste Bevollmächtigte der IG Metall: »Mit
diesem Ergebnis können wir zufrieden sein. Damit ist ein weiterer Schritt zur Angleichung der
Arbeitsbedingungen erfolgt.«
»NUR WER DRIN IST,
IST FEIN RAUS!«
SO KANNST DU BEI UNS MITGLIED WERDEN: Mehr Informationen gibt es bei den IG Metall-Betriebsräten oder bei der
IG Metall in Offenbach. Bei der IG Metall bist du Mitglied einer starken Gemeinschaft. Telefon: 069 82 97 900;
Email: [email protected]
IMPRESSUM: IG METALL OFFENBACH, VERANTWORTLICH: MARITA WEBER - INTERNET: WWW.IGMETALL-OFFENBACH.DE.
WESENTLICHE INHALTE DES VERHANDLUNGSERGEBNISSES VOM
3. DEZEMBER 2015:

Zeppelin systems GmbH Standort Rödermark
tritt zum 1. Januar 2016 in den Arbeitgeberverband Hessenmetall mit Tarifbindung ein.
 Damit gelten - sofern innerhalb der Erklärungsfrist nicht anderes mitgeteilt wird - ab 1. Januar
2016 alle Tarifverträge der hessischen Metallund Elektronindustrie für die IG Metall-Mitglieder
außer den nachfolgenden Regelungen:
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Bis zum 1. April 2016 erfolgen keine Entgeltanpassungen.
Bis zum gleichen Zeitpunkt muss der Arbeitgeber alle Beschäftigten nach dem ERA-Tarifvertrag eingruppieren. Der Betriebsrat sowie die
Beschäftigten erhalten diese Mitteilung zur Stellungnahme. Sollten später nach Behandlung in
der paritätischen Kommission von Einsprüchen
positive Entscheidungen getroffen werden, wird
die höhere Eingruppierung rückwirkend zum 1.
April 2016 gezahlt.
Ab 1. April 2016 gilt die Entgelttabelle vom
1. Mai 2012.
Ab 1. Januar 2017 gilt die Entgelttabelle vom
1. Juli 2013
Ab 1. Juni 2017 gilt die Entgelttabelle vom
1. April 2014.
Ab 1. März 2018 gilt die Entgelttabelle vom
1. April 2015
Im Zeitraum nach dem 1. März 2018 werden die
Laufzeiten im Flächentarifvertrag der zukünftigen Tariferhöhungen auf 60 Prozent gekürzt, um
das Flächenniveau zu erreichen.
Die Anpassung an das Tarifniveau beim zusätzlichen Urlaubsgeld erfolgt zum 1. Juni 2017
Die Anpassung an das Tarifniveau bei der tariflichen Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) erfolgt
im Jahre 2017
Die Leistungszulage wird z.Zt. auf 6,8 Prozent
im Durchschnitt festgelegt. Ab 1. Januar 2022
wird diese auf 10 Prozent wie im Flächentarifvertrag angehoben.
Ab 1. Januar 2023 gilt die 35-Stunden-Woche
als tarifliche Arbeitszeit.
Des weiteren wurde eine Protokollnotiz mit dem
Ziel zur weiteren Angleichung bei Arbeitszeitregelungen im ersten Quartal 2016 und Einsatzbedingungen der Inbetriebnahme-, Service- und Montagemitarbeiter im zweiten Quartal 2016 zwischen
den Betriebsparteien unter Hinzuziehung der Tarifvertragsparteien zu vereinbaren.
Übrigens: einen einklagbaren Rechtsanspruch
auf Inhalte und Regelungen des Tarifvertrages
haben nur IG Metall-Mitglieder nach dem Tarifvertragsgesetz § 3 Ziffer 2!
Deshalb jetzt den Anspruch sichern - werden
Sie Mitglied der IG Metall!