Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
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Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH ABE RAD-GUTACHTEN NR. KBA STAND DESIGN GRÖSSE ZU RAD-ARTIKEL-NR. OCRS9__35 48616 NG2 08/2016 Crunch 8J x 17H2 LK 5x120 ET 35 OCRS9BP35 BITTE BEACHTEN Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde, säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 08/2016 WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN! 1. VOR MONTAGE DER REIFEN 1.1 1.2 1.3 1.4 Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen. Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile nach DIN freigegeben. Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe). Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen beachten. 2. NACH MONTAGE DER REIFEN 2.1 2.2 2.3 Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen. Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten beschriebenen Stellen verwenden. Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !! 3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN 3.1 3.2 3.3 3.4 Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform? Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ? Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im Fahrzeug empfohlen). Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren durchdrehen lassen! 4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER 4.1 4.2 4.3 Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel entfernen. Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen. Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung). 5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER 5.1 5.2 Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden. Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden. Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 08/2016 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien 2016-AUTO-RD-EX-0-000611 Seite: 1 von 5 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE 48 616 366-0152-11-WIRD/N2 Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH 396843/0000 53721 Siegburg Art: Sonderrad 8 J X 17 H2 Typ: OCRS Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48616 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung OCRS0BP20601 OCRS0BP35601 OCRS0BP35641 OCRS0BP35661 OCRS0BP20671 OCRS0BP35671 OCRS0BP20716 OCRS0BP35716 OCRS9BP35651 OCRSCBP35716 OCRSKBP30661 OCRSDBP35671 OCRSDBP35671 OCRSDBP201061 I.1. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring PCD114,3 ET20 PCD114,3 ET35 PCD114,3 ET35 PCD114,3 ET35 PCD114,3 ET20 PCD114,3 ET35 PCD114,3 ET20 PCD114,3 ET35 PCD120 ET35 PCD127 ET35 PCD114,3 ET30 PCD139,7 ET35 PCD139,7 ET35 PCD139,7 ET20 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne Lochkreis (mm) / -zahl Mittenl Einoch preß(mm) tiefe (mm) 114,3/5 60,1 114,3/5 60,1 114,3/5 64,1 114,3/5 66,1 114,3/5 67,1 114,3/5 67,1 114,3/5 71,6 114,3/5 71,6 120/5 65,1 127/5 71,6 114,3/6 66,1 139,7/6 67,1 139,7/6 67,1 139,7/6 106,1 20 35 35 35 20 35 20 35 35 35 30 35 35 20 zul. Radlast (kg) 930 930 930 930 930 930 930 930 930 930 930 870 900 900 Beschreibung der Sonderräder Antragsteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH 53721 Siegburg Hersteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH : : 53721 Siegburg Handelsmarke : Dotz Crunch Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. zul. Abroll umf. (mm) 2390 2390 2390 2390 2390 2390 2390 2390 2390 2390 2390 2452 2367 2367 gültig ab Fertig. Datum 05/11 05/11 05/11 05/11 05/11 05/11 05/11 05/11 05/11 05/11 05/11 05/11 05/11 05/11 Gutachten 366-0152-11-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48616 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OCRS Stand: 10.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 12,3 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung OCRS9BP35651: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : OCRS Radausführung : -- : PCD114,3 ET35 Radgröße : -- : 8 J X 17 H2 Typzeichen : KBA 48616 : -- Einpreßtiefe : -- : ET35 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 05.11 Herkunftsmerkmal : -- : MIC Gießereikennzeichnung : -- : BD Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : DOTZ Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen. II. Sonderradprüfung II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten Unterlagen überein. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Technischer Bericht Berichtnummer RP-004260-A0-144 Datum 14.09.2011 Technischer Dienst TÜV NORD Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0152-11-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48616 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OCRS Stand: 10.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl age 3 1 2 Hersteller Ausführung ET erstellt am SUZUKI TOYOTA TOYOTA, OCRS0BP35601 OCRS0BP20601 OCRS0BP35601 35 20 35 10.08.2016 10.08.2016 10.08.2016 Allg. Hinweise liegt bei liegt bei liegt bei OCRS0BP35641 35 10.08.2016 liegt bei TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA 5 HONDA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0152-11-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48616 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OCRS Stand: 10.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 4 ROVER 6 NISSAN, 24 Nissan International S. A. RENAULT CHRYSLER (USA) CITROEN FORD, FORD MOTOR HYUNDAI HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE KIA KIA KIA MOTORS (SK) MAZDA DIAMOND, MITSUBISHI PEUGEOT CHRYSLER, CHRYSLER (USA) CHRYSLER (USA) VOLKSWAGEN CHRYSLER (USA) NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. MITSUBISHI 25 26 28 29 27 ISUZU MITSUBISHI NISSAN TOYOTA VAUXHALL 7 12 11 18 8 10 9 15 17 16 14 13 19 20 21 22 23 V.2. OCRS0BP35641 OCRS0BP35661 35 35 10.08.2016 10.08.2016 liegt bei liegt bei OCRS0BP35661 OCRS0BP35671 OCRS0BP35671 OCRS0BP35671 OCRS0BP20671 OCRS0BP35671 35 35 35 35 20 35 10.08.2016 10.08.2016 10.08.2016 10.08.2016 10.08.2016 10.08.2016 liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei OCRS0BP20671 OCRS0BP35671 OCRS0BP35671 OCRS0BP35671 OCRS0BP35671 OCRS0BP35671 OCRS0BP20716 OCRS0BP35716 OCRS9BP35651 OCRSCBP35716 OCRSKBP30661 20 35 35 35 35 35 20 35 35 35 30 10.08.2016 10.08.2016 10.08.2016 10.08.2016 10.08.2016 10.08.2016 10.08.2016 10.08.2016 10.08.2016 10.08.2016 10.08.2016 liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei OCRSDBP35671; OCRSDBP35671 OCRSDBP201061 OCRSDBP201061 OCRSDBP201061 OCRSDBP201061 OCRSDBP201061 35 10.08.2016 liegt bei 20 20 20 20 20 10.08.2016 10.08.2016 10.08.2016 10.08.2016 10.08.2016 liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0152-11-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48616 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OCRS Stand: 10.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 10.08.2016 KUB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0152-11-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48616 ANLAGE: Technische Unterlagen Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OCRS Stand: 10.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Befestigungsteile Befestigungsteile Nabenkappe Radbeschreibung Radzeichnung Baody Bl.1-2 Tabelle AEZ Ring System Technischer Bericht Zentrierring Unterlagen AEZ M01 AEZ S01-01 ZO2080 1. Ausfertigung OCRS --RP-004260-A0-144 Ringe 71,6 und diverse Datum / Änderung / Datum 22.11.1994 12.04.2002 31.10.1999 01.09.2002 01.08.2007 11.07.2011 20.06.2011 17.06.2010 14.09.2011 09.08.2002 28.08.2006 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0152-11-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48616 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OCRS Stand: 10.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0152-11-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48616 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OCRS Stand: 10.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Gutachten 366-0152-11-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48616 ANLAGE: Radabdeckung Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OCRS Stand: 10.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 241 bzw. 245 Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 242 bzw. 246 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 244 bzw. 248 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 243 bzw. 247 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: OCRS des Herstellers / Importeurs: Alcar Leichtmetallräder GmbH 53721 Siegburg Datum: 10.08.2016 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Ort u. Datum der Abnahme: Unterschrift u. Name a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung B - 2.1 - 18 - 19 - 20 - G - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - 7.1 - 7.2 - 7.3 - - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 15.3 - R - K - 6 - 21 - 4 E D.1 D.2 3 - - 5 V.9 - 14 P.3 - 10 - 22 - 14.1 P.1 - 9 P.2 P.4 L J 2.2 - /- T S.1 - S.2 11 17 - 16 - - - - Gutachten 366-0152-11-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48616 ANLAGE: 21 VW Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OCRS Stand: 10.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung OCRS9BP35651 Kennzeichnung Rad PCD120 ET35 Kennzeichnung Zentrierring ohne Mittenl Zentrierringoch werkstoff (mm) 65,1 zul. Radlast (kg) 930 zul. Abroll umf. (mm) 2390 gültig ab Fertig datum 05/11 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJPV ww. Serienschrauben Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm AMAROK Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0356*.. 2H 90 - 132 235/65R17 108 e1*2007/46*0750*.. 2HS2 235/70R17 111 245/65R17 111 255/60R17 110 255/65R17 110 265/60R17 108 275/55R17 109 275/60R17 110 Auflagen zu Reifen 51J 51J 11A; 24M; 245 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M CALIFORNIA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 225/55R17 101 VB0; 11A; 245; 248; 7HMA 27P; 5KK 235/50R17 100 VB0; 11A; 24J; 248; 27P; 5KA 235/55R17 103 VB0; 11A; 24J; 248; 27P Auflagen Nur Pickup (Serie); Radhausverbreiterung ab Werk; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74C; 74D; 76S; 77E Auflagen nicht mit Höherlegung; nicht mit Tieferlegung; ab e1*2001/116*0289*25; T6; Lkw geschl.Kasten (Serie); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0152-11-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48616 ANLAGE: 21 VW Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OCRS Stand: 10.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 225/55R17 101 VB0; 11A; 245; 248; 7HC 27P; 5KK 235/50R17 100 VB0; 11A; 24J; 248; 27P; 5KA 235/55R17 103 VB0; 11A; 24J; 248; 27P TRANSPORTER Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e1*2007/46*0130*.. 7J0 62 - 150 225/55R17 101 VB0; 11A; 22P; 24J 235/50R17 100 VB0; 11A; 22P; 24J; 248 235/55R17 103 VB0; 11A; 22P; 24J; 248; 5LK 7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 225/55R17 101 VB0; 11A; 245; 248; 27P; 5KK 235/50R17 100 VB0; 11A; 24J; 248; 27P; 5KA 235/55R17 103 VB0; 11A; 24J; 248; 27P TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 225/55R17 101 VB0; 11A; 22P; 24J 7HC e1*2001/116*0289*.. 7HMA 235/50R17 100 VB0; 11A; 22P; 24J; 248 235/55R17 103 VB0; 11A; 22P; 24J; 248 Auflagen nicht mit Höherlegung; nicht mit Tieferlegung; T6; ab e1*2001/116*0220*36; Lkw geschl.Kasten (Serie); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E Auflagen bis e1*2007/46*0130*15; Lkw geschl.Kasten (Serie); 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74C; 76S; 77E nicht mit Höherlegung; nicht mit Tieferlegung; ab e1*2007/46*0130*16; T6; Lkw geschl.Kasten (Serie); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E Auflagen Ab e1*2001/116*0289*11; Ab e1*2001/116*0220*20; bis e1*2001/116*0289*24; bis e1*2001/116*0220*35; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74C; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0152-11-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48616 ANLAGE: 21 VW Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OCRS Stand: 10.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e1*2001/116*0220*.. 62 - 173 225/55R17 101 VB0; 5KK 7HC e1*2001/116*0286*.. 7HCA 235/50R17 100 VB0; 11A; 24J; 24M; L148 7HK 5KA L148 7HKX0 235/55R17 VB0; 11A; 24J; 24M; e1*2001/116*0218*.. 7HM 51G e1*2001/116*0289*.. 7HMA Auflagen Nur bis e1*2001/116*0289*10; Nur bis e1*2001/116*0220*19; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74C; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0152-11-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48616 ANLAGE: 21 VW Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OCRS Stand: 10.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1750kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0152-11-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48616 ANLAGE: 21 VW Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OCRS Stand: 10.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der Schiebetür zu prüfen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.