Info Frauenklinik

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Info Frauenklinik
MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT
INNSBRUCK
UNIVERSITÄTSKLINIKEN
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Anonyme
Geburt
Universitätsklinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
Liebe anonyme Mutter!
Sie haben ein Kind geboren und sich entschlossen,
diesem Kind in einer anderen Familie ein Zuhause
zu geben. Für diese Familie, die schon lange auf
ein Kind wartet, ist dies ein großartiges Geschenk.
Vielen Dank dafür!
Falls Sie sich jedoch nicht sicher sind, ob Sie Ihr
Kind wirklich abgeben möchten und Hilfe für die
Entscheidungsfindung brauchen, dann können Sie
hier kostenlos die Hilfe unserer Klinikpsychologin
in Anspruch nehmen.
Ebenso stehen Ihnen unsere Krankenhaussozialarbeiterinnen zur Verfügung, wenn Sie rechtliche
Beratung, Finanzhilfe oder sonstige Unterstützung
benötigen.
Wenn Sie ein Kind zur Adoption frei geben, verzichten Sie dadurch auf alle Rechte und Pflichten
dem Kind gegenüber.
Bei einer anonymen Geburt brauchen Sie hierfür
nichts unterschreiben. Die Jugendwohlfahrt übernimmt die Obsorge für das Kind und sucht geeignete Adoptiveltern.
Für die Identitätsfindung des Kindes ist es später
enorm wichtig, auch etwas über die leiblichen
Eltern zu erfahren. Deshalb werden Sie gebeten,
einen Brief oder sonst irgendetwas für Ihr Kind zu
hinterlegen.
Bitte vereinbaren Sie vor der Entlassung aus dem
Krankenhaus einen Decknamen, der beim Stadtjugendamt Innsbruck bekannt gemacht wird, damit
eine spätere Kontaktaufnahme, ein Erkundigen,
wie es dem Kind geht, eine Hinterlegung eines
Briefes usw. überhaupt möglich gemacht werden
kann. Um Verwechslungen zu vermeiden, bitte
auch das Geburtsdatum des Kindes angeben!
Sie haben Ihr Kind in Innsbruck geboren. Deshalb
ist das Stadtjugendamt Innsbruck für Ihr Kind
zuständig.
Frau Neunhäuserer Tel. +43 (0)512 / 5360-9210
oder
Sekretaritat Tel. +43 (0)512 / 5360-9228
In einigen Jahren ist es möglich, dass andere Personen dort tätig sind. Ihr Deckname ist jedoch
vermerkt, sodass Sie bei Anruf oder persönlicher
Vorsprache mit der Angabe „Anonyme Geburt
– Ich bin die leibliche Mutter und das ist mein
Deckname“ bei der richtigen Stelle landen und Ihr
Anliegen vorbringen können.
Sie können:
• Dinge für das Kind hinterlegen
• sich erkundigen, wie es dem Kind geht
• nachfragen, ob ein Treffen mit dem Kind, mit
den Adoptiveltern möglich wäre (hierfür gibt
es kein Recht, das einklagbar wäre, wohl aber
würde das Jugendamt eine Vermittlungsfunktion übernehmen.)
Um auszuschließen, dass Ihr Kind in unmittelbarer
Umgebung von Ihnen aufwächst, können Sie einen
Bezirk angeben, wo die Adoptiveltern auf keinen
Fall wohnen sollten.
Wichtige Telefonnummern:
Stadtjugendamt Innsbruck
Frau Neuhäuserer Tel. +43 (0)512 / 5360-9210
Sekretaritat Tel. +43 (0)512 / 5360-9228
Sozialberatung
Univ.-Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
Tel. +43 (0)50 504-814 65
Psychologische Beratung
Univ.-Klinik f. Medizinische Psychologie
Tel. +43 (0)50 504-287 96 oder +43 (0)664 482 32 02
oder +43 (0)50 504-261 17 (Sekretariat)
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Christoph Lois Anton
Sie erreichen die Univ.-Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe unter:
Telefon +43(0)50 504-DW
Telefax +43(0)50 504-230 55
E-Mail [email protected]
Site www.frauenklinik.at
Impressum:
Herausgeber:
A.ö. Landeskrankenhaus - Universitätskliniken Innsbruck
Univ.-Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
Direktor: Univ.-Prof. Dr. Christian Marth
A-6020 Innsbruck • Anichstraße 35
Für den Inhalt verantwortlich:
Mag. Franz Preishuber
Layout: Günther Hofer, Werbegrafikdesign, Innsbruck
Herstellung:
Druck-Managemenent LKI, @2012

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