Remscheid - Harald Thome

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Remscheid - Harald Thome
Stadt Remscheid
Fachdezernat für Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport
18.07.2012
Angemessene Unterkunftskosten
- Änderung der angemessenen Unterkunftskosten zum 01.06.2012
Der Mietrichtwert bestimmt sich nach der so genannten Produkttheorie. Hiernach ist er das
Produkt aus der abstrakt angemessenen Quadratmeterzahl und dem abstrakt angemessenen Quadratmeterpreis.
Bei der Ermittlung der angemessenen Quadratmeterzahl ist nach der Entscheidung des
Bundessozialgerichtes vom 16.05.2012 auf die in Nr. 8.2 der Wohnraumnutzungsbestimmungen NRW festgesetzten Werte zurückzugreifen.
Danach liegt die angemessene Wohnungsgröße für einen Ein-Personen-Haushalt bei 50 qm
Wohnfläche, für einen Haushalt mit zwei haushaltsangehörigen Personen bei 65 qm oder 2
Wohnräumen.
Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum
oder 15 qm Wohnfläche.
Die Ermittlung des angemessenen Quadratmeterpreises erfolgt unter Berücksichtigung der
örtlichen Gegebenheiten. Hier wird unverändert vom aktuellen Mietspiegel mit den Werten
der mittleren Mietstufe der Baualtersstufe 3 (Bezugsfertigkeit 1960 – 1969) bei normaler
Wohnlage und der dazugehörigen Hilfstabelle für Betriebskosten ausgegangen.
Tabelle der Betriebskosten :
Kostenart :
Wasser
Abwasser
Niederschlagswasser
Straßenreinigung
Müllabfuhr
Grundsteuer
Sach- und Haftpflichtversicherung
Schornsteinfeger
Strom (Hausbeleuchtung)
Waschmaschine
Reinigung / Wartung von Heizungen
Summe :
mtl. Preis je m² :
0,34 EUR
0,33 EUR
0,06 EUR
0,02 EUR
0,29 EUR
0,18 EUR
0,15 EUR
0,03 EUR
0,03 EUR
0,02 EUR
0,15 EUR
1,60 EUR
Tabelle der angemessenen Mietrichtwerte :
Personenzahl
m²
gemäß
WFB
1
2
3
4
5
6
7
8
50
65
80
95
110
125
140
155
NettoKaltmiete
je m²
max. NettoKaltmiete
4,99 EUR
4,95 EUR
4,95 EUR
4,94 EUR
5,20 EUR
5,20 EUR
5,20 EUR
5,20 EUR
249,50 EUR
321,75 EUR
396,00 EUR
469,30 EUR
572,00 EUR
650,00 EUR
728,00 EUR
806,00 EUR
Betriebskosten
je m²
1,60 EUR
1,60 EUR
1,60 EUR
1,60 EUR
1,60 EUR
1,60 EUR
1,60 EUR
1,60 EUR
max. Kaltmiete
einschl. Betriebskosten (ohne Heizkosten)
329,50 EUR
425,75 EUR
524,00 EUR
621,30 EUR
748,00 EUR
850,00 EUR
952,00 EUR
1054,00 EUR
Für jede weitere Person erhöht sich der Betrag der angemessenen Miete um 102,00 EUR
(= 15 m² x (5,20 EUR + 1,60 EUR)).
Abweichende Entscheidungen:
Entscheidungen zu den Kosten der Unterkunft, die ein Abweichen von der angemessenen
Wohnfläche gemäß obiger Tabelle betreffen, sind als Ermessensentscheidungen im Einzelfall zu treffen. Bei den Ermessensentscheidungen sind die im Bereich SGB II bzw. SGB XII
vorhandenen geltenden Regelungen/Ermessenshilfen anzuwenden.
Möblierter Wohnraum :
Soweit zu prüfen ist, ob die Miete für die Anmietung möblierten Wohnraums angemessen ist,
sind bei der entsprechenden Berechnung unverändert folgende Werte je m² zu berücksichtigen:
Grundmiete (bei Badmitbenutzung) :
Grundmiete (bei Zimmer mit eigenem Bad) :
Betriebskosten :
Möblierungszuschlag :
3,84 EUR (5,44 EUR – 1,60 EUR)
5,44 EUR
1,60 EUR
20 %
Die Änderungen gelten für den Bereich 2.51 und das Jobcenter und sind rückwirkend zum
01.06.2012 sukzessive zu erfassen.
Im Hinblick auf den im SGB XII leistungsberechtigten Personenkreis der älteren und behinderten Menschen muss eventuell noch eine ergänzende Regelung getroffen werden.
Mit dieser Verfügung wird die Verfügung vom 05.06.2012 aufgehoben.
Gez. 18.07.2012
Mast-Weisz
Stadtdirektor
Verteiler:
-
FD 2.51
JC Remscheid