Software ambulante Pflegedienste

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Software ambulante Pflegedienste
Software ambulante Pflege
Einfache, intuitive Bedienung
Zeitersparnis = Mehr Zeit für den Patienten
Überall verfügbar
Preiswerte und einfache DTA-Abrechnung
Kompetenter, kostenloser Support
Kein Installationsaufwand
Kein Mindestvolumen, keine Mindestvertragslaufzeit
Die Software für ambulante Pflegedienste: Pflegeplanung, Pflege-Dokumentation, Pflege-Tourenplanung, Pflege-Dienstpläne und mobile
Erfassung für ambulante Pflegeleistungen kostenlos; Abrechnung für nur 0,5 Prozent*
Die kostenlose Pflegedienst-Software für ambulante Pflege des DMRZ!
Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) beschreitet im Bereich "Software ambulante Pflege" neue Wege. Bislang mussten Sie für hochwertige
Pflegesoftware mitunter tief in die Tasche greifen und unter Umständen mehrere tausend Euro ausgeben.
Warum soll ich Leistungen der ambulanten Pflege mit der DMRZ Software für ambulante Pflegedienste abrechnen?
Mit der Software für ambulante Pflegedienste des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ) rechnen ambulante Pflegedienste bequem und einfach
per Internet ab. Dazu benötigen Sie nur einen PC mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Sie können sowohl Leistungen nach § 105 SGB XI
als auch nach §302 SGB V abrechnen. Positiv: Für die Abrechnung zahlen Sie nur 0,5 Prozent* der Rechnungssumme.
Kostenlose Software ambulante Pflege?
Doch das ist noch nicht alles! Sie können die Software für ambulante Pflegedienste als Softwarelösung nutzen und Ihre Pflegeadministration darüber
erledigen. Die Software für ambulante Pflegedienste können Sie als Lösung wie gewohnt online - über das DMRZ-Portal - nutzen. Sie brauchen keine
Software zu installieren und müssen sich um Updates und Sicherheit Ihrer Daten nicht mehr zu kümmern.
Warum muss ich elektronisch Pflegeleistungen per DTA (Datenträgeraustausch) abrechnen?
Für amulante Pflegedienste wurde in den meisten Bundesländern bereits die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch
(DTA) eingeführt. Rechnen sie Pflegeleistungen nach Einführung dieser Pflicht zur elektronischen Abrechnung noch per Papier mit den Pflegekassen ab,
riskieren Sie Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent wegen fehlender DTA.
Die optionale Abrechnung zu 0,5%* neben der Software. Welche Leistungen der ambulanten Pflege kann ich mit
allen Kostenträgern nach § 105 SGB XI und §302 SGB V abrechnen?
Als ambulanter Pflegedienst betreuen Sie eine Vielzahl an Pflege-Patienten und erbringen im Rahmen der ambulanten Pflege und der häuslichen
Krankenpflege individuelle Pflegeleistungen - im gewohnten Umfeld des Patienten.
Bei der Abrechnung ambulanter Pflege sollten Sie beachten, dass zwischen "Pflege" und "häuslicher Krankenpflege" unterschieden wird. Unter dem
Begriff "Pflege" werden Leistungen zusammengefasst, die aufgrund eines Pflegevertrages zwischen Patient und Pflegedienst erbracht werden und die je nach Pflegestufe - die Pflegekasse bezahlt. Mit der Pflegekasse wird nach § 105 SGB XI abgerechnet.
Verordnet dagegen ein Arzt die "häusliche Krankenpflege", z. B. für die Dauer einer schweren Erkrankung eines Patienten, mit dem Ziel, einen
Krankenhausaufenthalt zu vermeiden, werden diese Leistungen nach § 302 SGB V mit den Krankenkassen abgerechnet. Um Ihren Aufwand erstattet zu
bekommen, müssen Sie der Krankenkasse eine Rechnung stellen und die Verordnung des Patienten mit einreichen.
So einfach rechnen Sie für ambulante Pflegedienste ab
Wer mit allen gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit
Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also
keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit
einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten
werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten
Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die
jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto.
Pflegesoftware Statistik
Pflege Software Statistik: Kostenlos Erlösstatistiken ausgeben lassen nach Pflege Tour oder nach Pflege Stufe, so haben Sie die wichtigsten Kennzahlen
jederzeit im Überblick.
Schlüsselfunktionen
Die DMRZ Pflegesoftware bietet Pflegeplanung, Dienstpläne, Dokumentation, Tourenplanung und mobile Erfassung kostenlos an und zusätzlich
Abrechnung für 0,5%*.
Pflegeplanung und Dokumentation
Die kostenlose Pflegesoftware3 bietet ambulanten Pflegediensten Formulare, die sie für die Pflegeplanung und Pflegedokumentation benötigen.
Dienstplan
Die Dienstplanfunktion des DMRZ erlaubt die Pflegeplanung per DragandDrop.
Tourenplanung
Die kostenlose DMRZ.de Pflegesoftware3 beinhaltet eine automatische Tourenplanung. So können Pflegedienste ihre Dienstpläne kinderleicht gestalten.
Abrechnung
Sie können die kostenlose Pflegesoftware3 des DMRZ um die optional kostenpflichtige Abrechnung erweitern, um Ihre in der Software bereits geplanten
Leistungen mit den Kostenträgern abzurechnen.
Mobile Erfassung
Mit der kostenlosen Pflegesoftware3 des DMRZ können Pflegedienste ihre Leistungen vor Ort beim Patienten mobil erfassen.
Vorfinanzierung
Das DMRZ bietet zusätzlich zur günstigen Abrechnung mit den Kassen und allen Kostenträgern, auch die Privatabrechnung und Zuzahlungsrechnungen
für nur 0,5 %* Bruttorechnungsumme zzgl. MwSt für Rechnungspositionen.
Smartphone-Paket
Leistungen in der Pflege direkt beim Patienten vor Ort erfassen mit der kostenlosen Pflege-App des DMRZ. Optional nutzen Sie die günstige 0,5%
Abrechnung der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt.
Infomaterial
Downloads der kostenlosen Pflegesoftware3: Abrechnung für Pflegedienste, Mobile-Pflege-Cloud, mobile Dokumentation für Pflegedienste,
Produktdatenblatt Pflegesoftware, Anwenderbericht Pflegedienst
Kostenlose Inklusivleistungen
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich
einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang
beim DMRZ an für unsere Abrechnungssoftware! Sie zahlen nur dann die günstige Abrechnung zu 0,5%*, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den
Krankenkassen abrechnen. Sonst nicht!
Rechtliche Hinweise: * = Beim DMRZ bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die Abrechnung mit allen Kostenträgern.
** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus der jeweiligen
Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung
*2 = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife. Belegerfassung
3 = "Kostenlose Software" bezeichnet die kostenlose Software-Nutzung bei kostenloser, gültiger Anmeldung für die DMRZ-Onlineplattform, Abrechnung
ist kein Teil der Software. Bei der zusätzlichen Nutzung von Apps (mobile Dienste) fallen ggf. Verbindungskosten an.
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