Software ambulante Pflegedienste
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Software ambulante Pflegedienste
Software ambulante Pflege Einfache, intuitive Bedienung Zeitersparnis = Mehr Zeit für den Patienten Überall verfügbar Preiswerte und einfache DTA-Abrechnung Kompetenter, kostenloser Support Kein Installationsaufwand Kein Mindestvolumen, keine Mindestvertragslaufzeit Die Software für ambulante Pflegedienste: Pflegeplanung, Pflege-Dokumentation, Pflege-Tourenplanung, Pflege-Dienstpläne und mobile Erfassung für ambulante Pflegeleistungen kostenlos; Abrechnung für nur 0,5 Prozent* Die kostenlose Pflegedienst-Software für ambulante Pflege des DMRZ! Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) beschreitet im Bereich "Software ambulante Pflege" neue Wege. Bislang mussten Sie für hochwertige Pflegesoftware mitunter tief in die Tasche greifen und unter Umständen mehrere tausend Euro ausgeben. Warum soll ich Leistungen der ambulanten Pflege mit der DMRZ Software für ambulante Pflegedienste abrechnen? Mit der Software für ambulante Pflegedienste des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ) rechnen ambulante Pflegedienste bequem und einfach per Internet ab. Dazu benötigen Sie nur einen PC mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Sie können sowohl Leistungen nach § 105 SGB XI als auch nach §302 SGB V abrechnen. Positiv: Für die Abrechnung zahlen Sie nur 0,5 Prozent* der Rechnungssumme. Kostenlose Software ambulante Pflege? Doch das ist noch nicht alles! Sie können die Software für ambulante Pflegedienste als Softwarelösung nutzen und Ihre Pflegeadministration darüber erledigen. Die Software für ambulante Pflegedienste können Sie als Lösung wie gewohnt online - über das DMRZ-Portal - nutzen. Sie brauchen keine Software zu installieren und müssen sich um Updates und Sicherheit Ihrer Daten nicht mehr zu kümmern. Warum muss ich elektronisch Pflegeleistungen per DTA (Datenträgeraustausch) abrechnen? Für amulante Pflegedienste wurde in den meisten Bundesländern bereits die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) eingeführt. Rechnen sie Pflegeleistungen nach Einführung dieser Pflicht zur elektronischen Abrechnung noch per Papier mit den Pflegekassen ab, riskieren Sie Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent wegen fehlender DTA. Die optionale Abrechnung zu 0,5%* neben der Software. Welche Leistungen der ambulanten Pflege kann ich mit allen Kostenträgern nach § 105 SGB XI und §302 SGB V abrechnen? Als ambulanter Pflegedienst betreuen Sie eine Vielzahl an Pflege-Patienten und erbringen im Rahmen der ambulanten Pflege und der häuslichen Krankenpflege individuelle Pflegeleistungen - im gewohnten Umfeld des Patienten. Bei der Abrechnung ambulanter Pflege sollten Sie beachten, dass zwischen "Pflege" und "häuslicher Krankenpflege" unterschieden wird. Unter dem Begriff "Pflege" werden Leistungen zusammengefasst, die aufgrund eines Pflegevertrages zwischen Patient und Pflegedienst erbracht werden und die je nach Pflegestufe - die Pflegekasse bezahlt. Mit der Pflegekasse wird nach § 105 SGB XI abgerechnet. Verordnet dagegen ein Arzt die "häusliche Krankenpflege", z. B. für die Dauer einer schweren Erkrankung eines Patienten, mit dem Ziel, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden, werden diese Leistungen nach § 302 SGB V mit den Krankenkassen abgerechnet. Um Ihren Aufwand erstattet zu bekommen, müssen Sie der Krankenkasse eine Rechnung stellen und die Verordnung des Patienten mit einreichen. So einfach rechnen Sie für ambulante Pflegedienste ab Wer mit allen gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto. Pflegesoftware Statistik Pflege Software Statistik: Kostenlos Erlösstatistiken ausgeben lassen nach Pflege Tour oder nach Pflege Stufe, so haben Sie die wichtigsten Kennzahlen jederzeit im Überblick. Schlüsselfunktionen Die DMRZ Pflegesoftware bietet Pflegeplanung, Dienstpläne, Dokumentation, Tourenplanung und mobile Erfassung kostenlos an und zusätzlich Abrechnung für 0,5%*. Pflegeplanung und Dokumentation Die kostenlose Pflegesoftware3 bietet ambulanten Pflegediensten Formulare, die sie für die Pflegeplanung und Pflegedokumentation benötigen. Dienstplan Die Dienstplanfunktion des DMRZ erlaubt die Pflegeplanung per DragandDrop. Tourenplanung Die kostenlose DMRZ.de Pflegesoftware3 beinhaltet eine automatische Tourenplanung. So können Pflegedienste ihre Dienstpläne kinderleicht gestalten. Abrechnung Sie können die kostenlose Pflegesoftware3 des DMRZ um die optional kostenpflichtige Abrechnung erweitern, um Ihre in der Software bereits geplanten Leistungen mit den Kostenträgern abzurechnen. Mobile Erfassung Mit der kostenlosen Pflegesoftware3 des DMRZ können Pflegedienste ihre Leistungen vor Ort beim Patienten mobil erfassen. Vorfinanzierung Das DMRZ bietet zusätzlich zur günstigen Abrechnung mit den Kassen und allen Kostenträgern, auch die Privatabrechnung und Zuzahlungsrechnungen für nur 0,5 %* Bruttorechnungsumme zzgl. MwSt für Rechnungspositionen. Smartphone-Paket Leistungen in der Pflege direkt beim Patienten vor Ort erfassen mit der kostenlosen Pflege-App des DMRZ. Optional nutzen Sie die günstige 0,5% Abrechnung der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. Infomaterial Downloads der kostenlosen Pflegesoftware3: Abrechnung für Pflegedienste, Mobile-Pflege-Cloud, mobile Dokumentation für Pflegedienste, Produktdatenblatt Pflegesoftware, Anwenderbericht Pflegedienst Kostenlose Inklusivleistungen Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an für unsere Abrechnungssoftware! Sie zahlen nur dann die günstige Abrechnung zu 0,5%*, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen. Sonst nicht! Rechtliche Hinweise: * = Beim DMRZ bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die Abrechnung mit allen Kostenträgern. ** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus der jeweiligen Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung *2 = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife. Belegerfassung 3 = "Kostenlose Software" bezeichnet die kostenlose Software-Nutzung bei kostenloser, gültiger Anmeldung für die DMRZ-Onlineplattform, Abrechnung ist kein Teil der Software. Bei der zusätzlichen Nutzung von Apps (mobile Dienste) fallen ggf. Verbindungskosten an. Android, Google Play, Google und das Google Play-Logo sind Marken von Google Inc. Sämtliche Marken, eingetragene Warenzeichen und Produktnamen sind Eigentum des jeweiligen Inhabers. Sollten wir ein Marken- oder Warenzeichen irrtümlich benutzt oder einen Copyright-Hinweis übersehen haben, teilen Sie uns das bitte mit.