Entlastung bei der Abrechnung

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Entlastung bei der Abrechnung
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BZB Mai 11
Praxis
BLZK
Entlastung bei der Abrechnung
eazf bietet neuen „Abrechnung Online-Service” an
Der Service kommt über das Internet. Sicher wird
der Zugriff durch ein sogenanntes Virtual Private
Network, das zwei Netzwerke beziehungsweise
Computer über das Internet miteinander verbindet. Mit einer speziellen Software (Teamviewer)
können die Abrechnungsexpertinnen der eazf,
Brigitte Kenzel und Regina Kraus, mit der Praxis
kommunizieren, als ob sie selbst vor Ort wären.
Der Hersteller der Software ist ISO 9001 zertifiziert. Die Software wurde vom Bundesverband der
IT-Sachverständigen und Gutachter mit dem Qualitätssiegel mit fünf Sternen (Maximalwert) ausgezeichnet. „Auch Banken verwenden diese Software“, sagt Brigitte Kenzel. Das Herunterladen des
Programms ist für den Zahnarzt kostenfrei, da die
eazf die Lizenz erworben hat. Zudem erhält die
Praxis eine umfassende Einführung in die technischen Gegebenheiten.
Voraussetzungen für die Online-Abrechnung
Wer sich für die Online-Abrechnung interessiert,
klärt in einem kostenfreien Vorgespräch mit den
Abrechnungsexpertinnen der eazf ab, welcher Teil
der Abrechnung von extern erledigt werden soll.
„Das reicht vom kompletten Abrechnungsvolumen bis zu einzelnen Teilen, zum Beispiel dem
Zahnersatz mit seinen komplexen Heil- und Kostenplänen“, berichtet Brigitte Kenzel. Nach dem
Vorgespräch erstellen die Abrechnungsexpertinnen eine Ist-Analyse und geben Tipps, wie die
Abrechnung verbessert werden könnte. Beginnen
kann die Online-Abrechnung, wenn in der Praxis
die entsprechende Software installiert ist. Durch
die Möglichkeit des Online-Zugriffs muss dafür in
der Praxis noch nicht einmal Platz für einen neuen
Schreibtisch geschaffen werden. Die Abrechnungsexpertinnen arbeiten vom Homeoffice aus. „Hilf-
Foto: iStockphoto
Das Abrechnen von Kassen- und Privatleistungen
ist die wirtschaftliche Grundlage einer Praxis. Die
eazf bietet im Rahmen ihrer Praxisberatung seit
Anfang des Jahres einen „Abrechnung Online-Service” an. Welcher Teil der Abrechnung für welchen
Zeitraum extern vergeben werden soll, kann je
nach Bedarf entschieden werden.
Abrechnung im Fokus: Das Abrechnen von Kassen- und Privatleistungen in der
Zahnarztpraxis ist mehr als das bloße Zusammenzählen von einzelnen Posten.
reich ist aber, wenn wir einen festen Ansprechpartner in der Praxis haben, zum Beispiel den Zahnarzt
oder eine Mitarbeiterin“, sagt Brigitte Kenzel.
Ob als Vertretung einer erkrankten Mitarbeiterin,
als Schwangerschaftsvertretung oder über einen
längeren Zeitraum als fester Bestandteil der Praxis – die Abrechnungsexpertinnen der eazf sind
flexibel. Sie sehen sich als Dienstleisterinnen, die
bei besonderer Dringlichkeit auch abends und
am Wochenende einspringen. Das Honorar richtet
sich nach dem benötigten Stundenaufwand, der
ebenfalls im Vorgespräch abgestimmt wird. Da
Brigitte Kenzel und Regina Kraus selbstständig
arbeiten, fallen für den Zahnarzt keine Sozialabgaben an. Beide sind Zahnmedizinische Verwaltungsassistentinnen (ZMV), Praxismanagerinnen
eazf (PM) und haben sich zu Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB) fortbilden lassen. Brigitte
Kenzel hat sich auf die privatzahnärztliche, Regina
Kraus auf die kassenzahnärztliche Abrechnung
spezialisiert.
Wer Interesse an dem „Abrechnung Online-Service“
der eazf hat, sendet den Coupon auf Seite 53 per
Fax an die angegebene Nummer. Fragen zum „Abrechnung Online-Service“ beantworten die Mitarbeiter der eazf unter Telefon 089 72480-182.
Dipl.-Volksw. Stephan Grüner
Geschäftsführer eazf GmbH
Praxis
BZB Mai 11
53
BLZK
Bayerische Landeszahnärztekammer
Kaufmännischer Geschäftsbereich
Fallstraße 34
81369 München
Praxisstempel / -anschrift:
Per Fax: 089 72480-272
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