Beitragsordnung

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Beitragsordnung
BEITRAGSORDNUNG 2015
ab 02.01.2015
A) Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt 10 Euro inkl.
gesetzlicher Umsatzsteuer (Regelsteuersatz, derzeit 19%)
B) Mitgliederbeiträge
Unsere Jahresbeiträge sind sozial gestaffelt. Die Jahresbeiträge der
Mitglieder sind für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft zu
entrichten. Bemessungsgrundlage des Mitglieds sowie seines
Ehegattens sind die Brutto-Jahreseinnahmen aus sämtlichen
Einkunftsarten, sowie Zulagen, Lohnersatzleistungen und sonstige
steuerfreie Einnahmen, die vom Arbeitgeber steuerfrei bezahlten
Sozialversicherungsbeiträge
und
gezahlte
Spesen
und
Reisekostenpauschalen, sowie Bezüge, die dem Progressionsvorbehalt
nach § 32b EStG unterliegen. Bei getrennter Veranlagung werden
zwei einzelne Jahresmitgliedsbeiträge erhoben, die sich nach den
Einnahmen des jeweiligen Ehepartners bemessen.
Ist das Mitglied Eigentümer oder Miteigentümer von Grundbesitz , wie
von geförderten oder
vermieteten Immobilien, wird der Beitrag um 3 Beitragsstufen erhöht.
Bei Einnahmen aus Kapitalvermögen von über 2.000 EUR.
Rückwirkender Beitritt
Im Falle eines rückwirkenden Beitritts wird für den in der
Vergangenheit liegenden Zeitraum derjenige Mitgliedsbeitrag
erhoben, der bei einer bereits bestehenden Mitgliedschaft erhoben
worden wäre.
C) Erstattung von Auslagen und Gebühren
Die jährlich entstehenden Kosten für die erstmalige Aufforderung zur
Zahlung des Mitgliedsbeitrags hat ausschliesslich der Verein zu tragen.
Etwas anders gilt für Gebühren und Auslagen, die dem Verein im
Rahmen der Beitragserhebung entstehen. Diese sind von den
Mitgliedern zu erstatten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verein
Belastungen deshalb zu tragen hat,
Kontoverbindung für Mitgliedsbeiträge
Deutsche Bank München
Konto Nr. : 40 49 995
BLZ:
700 700 10
IBAN:
DE13 7007 0024 0404 9995 00
BIC:
DEUTDEDBMUC
Vereinsregister des Amtsgerichts München
VR 18144
Vorstandsvorsitzende:
Silvia B. Steffen
Steuerberater
St.-Nr. 143/222/50739
weil die Mitglieder Adressänderungen oder – bei Teilnahme am
Lastschriftverfahren (SEPA) – Änderungen der Bank- oder
Kontenverbindungen nicht oder nicht rechtzeitig mitteilen. Wenn als
zahlungsweg
SEPA-Basislastschrift
vereinbart
wurde,
ist
der
Beitragszahler verpflichtet, das dazu notwendige Mandat zu erteilen
und für eine ausreichende Deckung des Kontos bei Fälligkeit zu
sorgen. Die Frist für die Vorabankündigung (Prenotification) wird auf
einen
Tag
verkürzt.
Im
Mahnverfahren
richtet
sich
der
Beitragsanspruch nach der zuletzt erhobenen Beitragsgruppe.
D) Leisungen nach Zahlung
Leistungen des Vereins können erst nach Zahlung des jeweiligen
Jahresbeitrages in Anspruch genommen werden.
§ 1 Mitgliedsbeitrag / Beitragsstaffelung
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf:
bei der Bemessungsgrundlage
Tarif
Preis
Bemessungsgrundlage
A
B
C
D
49,90 EUR
89,90 EUR
109,90 EUR
129,90 EUR
bis 11.999 EUR
ab 12.000 EUR
ab 35.000 EUR
ab 45.000 EUR
E
149,90 EUR
ab 60.000 EUR
F
G
H
I
169,90 EUR
209,90 EUR
249,90 EUR
289,90 EUR
ab 80.000 EUR
ab 90.000 EUR
ab 120.000 EUR
ab 140.000 EUR
§ 2 Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich am 01.Januar zur Zahlung fällig. Im
Jahr des Beitritts ist der Beitrag 14 Tage nach Beitritt zur Zahlung fällig.
Kontoverbindung für Mitgliedsbeiträge
Deutsche Bank München
Konto Nr. : 40 49 995
BLZ:
700 700 10
IBAN:
DE13 7007 0024 0404 9995 00
BIC:
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Silvia B. Steffen
Steuerberater
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§ 3 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft während eines laufenden
Kalenderjahres lassen die Entstehung und die Höhe des
Mitgliedsbeitrages für dieses Kalenderjahr unberührt.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am 02.01.2015 in Kraft.
Die Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2015 unserer Bestandsmitglieder sind
von der Änderung der Beitragsordnung 2015 nicht betroffen. Es gilt die
alte Beitragsstaffel.
München, 08.12.2014
Kontoverbindung für Mitgliedsbeiträge
Deutsche Bank München
Konto Nr. : 40 49 995
BLZ:
700 700 10
IBAN:
DE13 7007 0024 0404 9995 00
BIC:
DEUTDEDBMUC
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