Kleine Anfrage - Grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg

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Kleine Anfrage - Grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
20/11315
20. Wahlperiode
04.04.14
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Blömeke (GRÜNE) vom 27.03.14
und
Betr.:
Antwort des Senats
Passgenaue Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche mit komplexen Hilfebedarfen – aktueller Sachstand
Ich frage den Senat:
1.
Hat die zuständige Fachbehörde mittlerweile eine Vereinbarung mit freien Trägern der Jugendhilfe zur Schaffung eines Trägerverbundes für
junge Menschen mit komplexen Hilfebedarfen geschlossen?
Wenn ja,
a)
welchen Inhalt hat diese Vereinbarung bezogen auf die Zielgruppen,
Fallzuständigkeiten und Fallbearbeitung, Personal und Finanzierung?
Es ist nicht vorgesehen, für die Umsetzung von flexiblen Hilfen für Kinder und Jugendliche mit komplexem Hilfebedarf zwischen der zuständigen Behörde und freien Trägern eine spezielle Vereinbarung abzuschließen. Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtverband Hamburg e.V. (PARITÄTISCHER) hat allerdings auf der Grundlage eines konzeptionellen Eckpunktepapiers einen Zuwendungsantrag für die Einrichtung einer
Koordinierungsstelle gestellt. Das konzeptionelle Eckpunktepapier wurde von der
zuständigen Behörde erarbeitet und mit dem PARITÄTISCHEM, freien Trägern und
den Hamburger Jugendämtern abgestimmt. Darin ist unter anderem geregelt, dass
sich mehrere freie Träger in einem Trägerverbund gegenseitig bei der Umsetzung von
passgenauen, flexiblen Hilfen unterstützen.
Bei der Zielgruppe handelt es sich um Kinder und Jugendliche im Alter von neun bis
17 Jahren mit komplexem Hilfebedarf:
Hierzu gehören die Kinder und Jugendlichen, die in einer stationären Hilfe untergebracht waren und bei denen diese Hilfe aufgrund von erheblichen Konflikten vorzeitig,
ohne Zielerreichung und ohne eine alternative Unterbringung beendet wurde sowie
darüber hinaus erheblicher weiterer Hilfebedarf vorliegt.
Des Weiteren umfasst die Zielgruppe, die Kinder und Jugendlichen, die in einer stationären Hilfe untergebracht sind, bei denen jedoch eine vorzeitige Beendigung ohne
Zielerreichung droht.
Einbezogen sind auch Kinder und Jugendliche, die ambulant betreut werden, deren
Hilfeverlauf sich negativ entwickelt und bei denen eine Verschlechterung der Lebenssituation nach Einschätzung der Fachkräfte erkennbar ist und für die zudem eine stationäre Unterbringung vorgesehen ist.
Darüber hinaus gehören die Kinder und Jugendlichen zur Zielgruppe, die trotz umfassender Jugendhilfeunterstützung häufig delinquentes und/oder gewalttätiges Verhalten zeigen. Insbesondere handelt es sich hierbei um Kinder und Jugendliche, die häufig durch Schulabstinenz und/oder Drogenmissbrauch auffallen und/oder ihre sozialen
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Beziehungen sowohl zum Freundes- und Familienkreis als auch zu dem professionellen Unterstützungssystem der Jugendhilfe abgebrochen haben beziehungsweise bei
denen eine solche Situation einzutreten droht.
Die Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) beziehungsweise des Familienintegrationsteams (FIT) bleibt stets fallführend und entscheidet damit über die
geeignete und notwendige Hilfe. Über die Regionalleitungen der Jugendämter beziehungsweise den Sachgebietsleitern des FIT kann ein Fall in die Koordinierungsstelle
des PARITÄTISCHEN gegeben werden. Gemeinsam mit der fallführenden ASDbeziehungsweise FIT-Fachkraft, dem Koordinator und Trägervertretern werden
besonders schwierige Einzelfälle gemeinsam beraten und alle weiteren Schritte zur
Hilfedurchführung vereinbart. Der Koordinator entwickelt gemeinsam mit allen Beteiligten einen Umsetzungsplan für die Hilfe im Einzelfall. Dieser enthält unter anderem:
• Hilfeziele
• Schritte zur Zielerreichung,
• die dafür einzusetzenden Methoden und Hilfemodule,
• die Aufgabenverteilung unter den beteiligten Personen,
• Absprachen für Kriseninterventionen.
Im weiteren Hilfeverlauf finden regelmäßige Fallbesprechungen statt.
Stellen alle Beteiligten im Hilfeverlauf fest, dass eine Unterstützung und Begleitung
der Hilfedurchführung durch den Koordinator nicht mehr erforderlich ist, wird der Fall
vom Koordinator für beendet erklärt. Die Fallzuständigkeit im ASD bleibt davon unberührt.
Die freien Träger stellen die vorhandenen Personalmittel durch festangestelltes Personal zur Verfügung oder sie suchen geeignetes Personal für die qualifizierte Arbeit
im Einzelfall.
Die Träger setzen für die Betreuung der jungen Menschen Sozialpädagogen, Pädagogen oder Psychologen ein und zusätzlich im Einzelfall geeignete Zusatzkräfte und
Bezugspersonen.
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln der Hilfen zur Erziehung finanziert: Die Koordinierungsstelle erhält eine Zuwendung, die Arbeit der freien Träger im Fallverbund erfolgt
einzelfallfinanziert auf der Grundlage von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen.
b)
welche Träger beteiligen sich an dem Verbund?
Folgende Träger sind Teil des Verbundes:
• Vereinigung Pestalozzi gGmbH,
• Basis & Woge e.V.,
• Gangway e.V.,
• ASB,
• S&S Sozialarbeit und Segeln e.V.,
• Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V.
Der Trägerverbund wird bei Bedarf um weitere Träger, auch Leistungsarten übergreifend, ergänzt, sodass für jeden Einzelfall ein passgenaues Hilfesetting entwickelt werden kann.
c)
wann soll der Trägerverbund seine Arbeit aufnehmen?
d)
soll eine Koordinierungsstelle für den Trägerverbund eingerichtet
werden beziehungsweise hat diese bereits ihre Arbeit aufgenommen, und welche Aufgaben soll sie wahrnehmen?
Die Koordinierungsstelle beim PARITÄTISCHEN und damit auch der Trägerverbund
nehmen Mitte April 2014 ihre Arbeit auf.
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Die Koordinierungsstelle übernimmt unter anderem folgende Aufgaben:
• Sicherstellung des Falleingangs in die Koordinierungsstelle,
• Überleitung des Falls in den Trägerverbund,
• Organisation, Moderation und Dokumentation der Fall- und Fachgespräche mit
allen am Fall beteiligten Akteuren,
• Entwicklung, Dokumentation und fortlaufende Überprüfung des Umsetzungsplans
für die Flexible Hilfe im Einzelfall in enger Abstimmung mit allen am Fall Beteiligten, insbesondere der fallführenden Fachkraft des ASD beziehungsweise FIT,
• Recherche und Sicherstellung des Einbezugs von weiteren möglichen Personen,
Einrichtungen und Hilfeangeboten im Sinne einer ressourcen- und sozialraumorientierten Hilfegestaltung
• Verlaufs-, Krisen- und Fallberatung der am Fall beteiligten Einrichtungen, Träger
und Personen,
• gemeinsame fortlaufende Hilfedurchführungsplanung in Kooperation mit der
zuständigen ASD- beziehungsweise FIT-Fachkraft und der zuständigen ASDLeitung beziehungsweise Sachgebietsleitung des FIT,
• Schulung der Teilnehmer des Fallverbunds im ressourcenorientierten Case-Management,
• Interessenvertretung des Kindes durch einen Mentor,
• Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem zuständigen Regionalleiter und der zuständigen Fachbehörde.
Wenn nein,
e)
warum nicht und wann sollen die Gespräche über das neue Vorhaben abgeschlossen sein?
Entfällt.
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