Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

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Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
20/14157
20. Wahlperiode
13.01.15
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Finn-Ole Ritter und Robert Bläsing (FDP) vom 06.01.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
Minderjährige Alkoholtestkäufer (VIII)
Seit 2013 setzt die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) minderjährige
Alkoholtestkäufer zur Kontrolle des Jugendschutzgesetzes ein. Nach dem
Ende der Weihnachtsmarktzeit und auf Basis der Inhalte der Drs. 20/14075
ergeben sich erneute Nachfragen bezüglich ihres Einsatzes, zumal der
genannten Drucksache zufolge das Konzept mittlerweile in der Praxis auch
auf Tabakwaren-Testkäufe ausgeweitet wurde.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1.
Wie viele Minderjährige jeweils welchen Alters standen beziehungsweise
stehen der FHH 2014 aktuell für Alkohol- sowie für Tabakwaren-Testkäufe zur Verfügung?
Insgesamt standen im Jahr 2014 fünf Personen für Testkäufe zur Verfügung. Es handelte sich um Auszubildende, Anwärterinnen oder Anwärter des öffentlichen Dienstes
der Freien und Hansestadt Hamburg, die ihr Einverständnis zur Teilnahme an Testkäufen erklärt hatten, geschult worden waren und deren Sorgeberechtigte ihr Einverständnis schriftlich erklärt hatten. Vier Personen waren bei den Einsätzen 17 bis 17,5
Jahr alt; eine Person war 16 Jahre alt. Aktuell steht eine Testperson zur Verfügung. Im
Januar 2015 werden weitere Auszubildende, Anwärterinnen und Anwärter angesprochen, die ihre Ausbildung im Jahr 2014 begonnen haben.
2.
Wie viele Alkoholtestkäufe durch minderjährige Testpersonen fanden
2014 insgesamt jeweils wo genau (Stadtteil + gegebenenfalls Straße)
statt? Wie viele fanden auf welchen Hamburger Weihnachtsmärkten
statt?
3.
Wie viele Tabakwaren-Testkäufe durch minderjährige Testpersonen fanden 2014 insgesamt jeweils wo genau (Stadtteil + gegebenenfalls Straße) statt?
4.
An welchen Wochentagen und zu welchen Uhrzeiten haben die jeweiligen Testkäufe stattgefunden?
5.
Welche Bezirksämter waren jeweils für die zu kontrollierende Verkaufsstelle zuständig? Aus welchen Gründen hat sich das Bezirksamt Wandsbek beziehungsweise das dortige Verbraucherschutzamt (bislang) gegen
die Durchführung von Testkäufen entschieden?
Siehe Anlage 1. An der Angabe der Straßen, in denen Betriebe kontrolliert worden
sind, ist der Senat im Hinblick auf § 5 i.V.m. §§ 14 Absatz 1, 13 Absatz 2 Hamburgisches Datenschutzgesetz gehindert, weil die Angaben Rückschlüsse auf natürliche
Personen ermöglichen würden, gegen die ein Verdacht auf Rechtsverstöße gegen
das Jugendschutzgesetz bestand; siehe dazu Antwort zu 6. Nach Mitteilung des
Drucksache 20/14157
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Bezirksamts Wandsbek hat die Bezirksversammlung Wandsbek mit Beschluss vom
12. Dezember 2013 (Drs. XIX/4619) das Bezirksamt Wandsbek gebeten, bis zur Evaluation und einer anschließenden Diskussion im zuständigen bezirklichen Fachausschuss der Bezirksversammlung die Durchführung von Testkäufen im Rahmen der
fachbehördlichen Anweisungen zu vermeiden. Die Beratungen des zuständigen Ausschusses für Soziales und Bildung zum Umgang mit dem Konzept zur Verbesserung
der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei der Abgabe von Alkoholika und
Tabakwaren durch Gewerbetreibende (Testkäufe) seien derzeit noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund haben im Bezirk Wandsbek bisher keine Testkäufe stattgefunden.
6.
Vor jeweils welchen konkreten Hintergründen beziehungsweise aus welchen konkreten Anlässen wurden die zu kontrollierenden Verkaufsstellen
ausgesucht?
Die kontrollierten Verkaufsstellen sind ausgewählt worden, weil es Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz oder einen entsprechenden Verdacht der Polizei gab oder weil dort in der Vergangenheit Verstöße
gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt worden sind.
7.
Wie viele Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz wurden bei den
Testkäufen 2014 festgestellt?
a.
Wie viele Bußgeldverfahren hatten die jeweiligen Testkäufe zur Folge?
b.
Welche Gesamtbußgeldhöhe wurde dabei verhängt?
(Bitte für alle Fragen nach Alkohol- und Tabakwaren-Testkäufen differenzieren.)
8.
Inwieweit beziehungsweise in wie vielen Fällen handelt es sich bei den
2014 kontrollierten und gegebenenfalls mit einem Bußgeld belegten Verkaufsstellen um „Wiederholungstäter“?
Siehe Anlage 2.
9.
Aus welchen Gründen und auf wessen Vorschlag hin wurde das Testkäufer-Konzept offenbar im Sommer 2014 im Rahmen seiner erstmaligen Evaluation auf Tabakwaren und damit über das sich lediglich auf
Alkoholika beziehende Petitum der ursprünglich zugrunde liegenden Drs.
20/5970 hinaus ausgedehnt?
Die für den gesetzlichen Jugendschutz zuständige Fachbehörde hat Hinweise von
Bezirksämtern und der Polizei auf unrechtmäßige Verkäufe von Tabakwaren an Minderjährige aufgegriffen und den Bezirksämtern aufgrund der positiven Erfahrungen mit
den Alkoholtestkäufen eine Ausweitung der Testkäufe auf Tabakwaren vorgeschlagen.
10. Welche Resonanz erzielte die in den Drs. 20/14075 sowie 20/10330
genannte, im September 2013 gestartete Jugendschutzkampagne zur
Sensibilisierung für das Alkoholabgabeverbot an Minderjährige (bislang)
bei den „betroffenen“ Gewerbetreibenden?
a.
Wie groß war beziehungsweise ist die Reichweite der Kampagne in
etwa?
b.
Inwieweit sensibilisiert(e) sie auch für das Tabakwarenabgabeverbot
und die mittlerweile hierauf ausgeweiteten Testkäufe?
Die Kampagne richtete sich an die gesamte Öffentlichkeit. Eine Erhebung zur Reichweite und Wirkung war von der zuständigen Behörde nicht geplant und ist auch nicht
durchgeführt worden.
11. Welcher konkrete Zusammenhang besteht zwischen faktischen Erkenntnissen aus den Alkoholtestkäufen und dem Vorschlag des Leiters des
Bezirksamts Hamburg-Mitte, die gesetzliche Möglichkeit zum Erlass
2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/14157
eines nachmittags beginnenden, temporären Alkoholverkaufsverbots zu
schaffen1?
a.
Liegt zu diesem Vorschlag bereits ein Konzeptentwurf vor beziehungsweise befindet sich ein solcher in der Erarbeitung?
Wenn ja, seit wann liegt er vor beziehungsweise bis wann ist mit
diesem zu rechnen?
Wenn nein, vor welchem Hintergrund hat der Leiter des Bezirksamts
Hamburg-Mitte sich entsprechend geäußert?
b.
Inwieweit waren der Senat sowie zuständige Landessdienststellen
vorab in die Überlegungen zum oben genannten Vorschlag des
Bezirksamtsleiters Hamburg-Mitte involviert? Wie standen beziehungsweise stehen der Senat respektive andere Bezirksämter und
sonstige zuständige Landesdienststellen zu diesem Vorschlag
beziehungsweise inwieweit hat sich die Bewertung des Senats aus
Drs. 20/10330 (Seite 6) gegebenenfalls aus welchen Gründen
geändert?
Nach Auskunft des Bezirksamtsleiters besteht kein Zusammenhang.
Er hat auf die betreffende Option in verschiedenen verwaltungsinternen Kontexten
hingewiesen. Der Senat hat sich damit nicht befasst.
1
Vergleiche zum Beispiel Artikel im „Hamburger Abendblatt“ vom 30.12.2014.
3
Drucksache 20/14157
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Anlage 1
zuständiges
Bezirksamt
Bergedorf
Datum
03.02.2014
Anzahl
Testkäufe
1
Alkoholtestkäufe
1
Harburg
Eimsbüttel
19.02.2014
06.03.2014
5
2
5
2
Hamburg-Nord
Altona
Altona
Hamburg-Mitte
06.03.2014
04.09.2014
02.12.2014
10.12.2014
5
6
10
1
insgesamt
30
Tabakwarentestkäufe
0
0
0
5
0
6
4
10
3
1
0
insgesamt insgesamt 7
30
Stadtteil
Neu-Allermöhe
Neugraben-Fischbek, Hausbruch,
Harburg und Eißendorf
Eimsbüttel und Schnelsen
Winterhude, Langenhorn, Barmbek
und Ohlsdorf
Flottbek, Othmarschen und Lurup
Sternschanze und Ottensen
Hamburg-Altstadt
Quelle: Statistiken der Bezirksämter und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration.
4
Weihnachtsmarkt
nein
Wochentag
Montag
Uhrzeit (ca.
Beginn und
Ende)
15.30 - 15.45
nein
nein
Mittwoch
Donnerstag
15.00 - 18.00
13.50 - 15.30
nein
nein
in 7 Fällen
ja
Donnerstag
Donnerstag
Dienstag
Mittwoch
16.00 - 18.00
15.30 - 18.00
15.30 - 18.30
14.15 - 14.45
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
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Anlage 2
zuständiges
Bezirksamt
Datum
Anzahl
festgeTestkäufe stellte
Rechtsverstöße
davon bei
Alkoholtestkäufen
Bergedorf
Harburg
Eimsbüttel
HamburgNord
Altona
Altona
HamburgMitte
03.02.2014
19.02.2014
06.03.2014
1
5
2
0
4
1
0
3
1
06.03.2014
04.09.2014
02.12.2014
5
6
10
2
4
3
2
3
3
10.12.2014
1
0
0
eingeleitete Bußgeldverfahren 1
davon bei
Alkoholtestkäufen 1
Gesamtbußgeldhöhe in
€
davon bei
Alkoholtestkäufen
in €
0
4
1
0
3
1
0
2.849
375
0
2.849
375
4
7
5
4
5
5
500
6.500
5.000
500
5.250
5.000
Testkäufe
bei Wiederholungstätern
0
2
1
3
1
0
0
2
0
0
nein
nein
0
0
0
0
0
0
Da bei Rechtsverstößen Bußgeldverfahren sowohl gegen die Betreiber als auch gegen das
Verkaufspersonal eingeleitet werden können, kann die Zahl der Verfahren die der Rechtsverstöße übersteigen.
1
insgesamt insgesamt
30
14
Bußgeldverfahren gegen
Wiederholungstäter
Quelle: Statistiken der Bezirksämter und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration.
5