Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
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Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/14157 20. Wahlperiode 13.01.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Finn-Ole Ritter und Robert Bläsing (FDP) vom 06.01.15 und Betr.: Antwort des Senats Minderjährige Alkoholtestkäufer (VIII) Seit 2013 setzt die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) minderjährige Alkoholtestkäufer zur Kontrolle des Jugendschutzgesetzes ein. Nach dem Ende der Weihnachtsmarktzeit und auf Basis der Inhalte der Drs. 20/14075 ergeben sich erneute Nachfragen bezüglich ihres Einsatzes, zumal der genannten Drucksache zufolge das Konzept mittlerweile in der Praxis auch auf Tabakwaren-Testkäufe ausgeweitet wurde. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Minderjährige jeweils welchen Alters standen beziehungsweise stehen der FHH 2014 aktuell für Alkohol- sowie für Tabakwaren-Testkäufe zur Verfügung? Insgesamt standen im Jahr 2014 fünf Personen für Testkäufe zur Verfügung. Es handelte sich um Auszubildende, Anwärterinnen oder Anwärter des öffentlichen Dienstes der Freien und Hansestadt Hamburg, die ihr Einverständnis zur Teilnahme an Testkäufen erklärt hatten, geschult worden waren und deren Sorgeberechtigte ihr Einverständnis schriftlich erklärt hatten. Vier Personen waren bei den Einsätzen 17 bis 17,5 Jahr alt; eine Person war 16 Jahre alt. Aktuell steht eine Testperson zur Verfügung. Im Januar 2015 werden weitere Auszubildende, Anwärterinnen und Anwärter angesprochen, die ihre Ausbildung im Jahr 2014 begonnen haben. 2. Wie viele Alkoholtestkäufe durch minderjährige Testpersonen fanden 2014 insgesamt jeweils wo genau (Stadtteil + gegebenenfalls Straße) statt? Wie viele fanden auf welchen Hamburger Weihnachtsmärkten statt? 3. Wie viele Tabakwaren-Testkäufe durch minderjährige Testpersonen fanden 2014 insgesamt jeweils wo genau (Stadtteil + gegebenenfalls Straße) statt? 4. An welchen Wochentagen und zu welchen Uhrzeiten haben die jeweiligen Testkäufe stattgefunden? 5. Welche Bezirksämter waren jeweils für die zu kontrollierende Verkaufsstelle zuständig? Aus welchen Gründen hat sich das Bezirksamt Wandsbek beziehungsweise das dortige Verbraucherschutzamt (bislang) gegen die Durchführung von Testkäufen entschieden? Siehe Anlage 1. An der Angabe der Straßen, in denen Betriebe kontrolliert worden sind, ist der Senat im Hinblick auf § 5 i.V.m. §§ 14 Absatz 1, 13 Absatz 2 Hamburgisches Datenschutzgesetz gehindert, weil die Angaben Rückschlüsse auf natürliche Personen ermöglichen würden, gegen die ein Verdacht auf Rechtsverstöße gegen das Jugendschutzgesetz bestand; siehe dazu Antwort zu 6. Nach Mitteilung des Drucksache 20/14157 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Bezirksamts Wandsbek hat die Bezirksversammlung Wandsbek mit Beschluss vom 12. Dezember 2013 (Drs. XIX/4619) das Bezirksamt Wandsbek gebeten, bis zur Evaluation und einer anschließenden Diskussion im zuständigen bezirklichen Fachausschuss der Bezirksversammlung die Durchführung von Testkäufen im Rahmen der fachbehördlichen Anweisungen zu vermeiden. Die Beratungen des zuständigen Ausschusses für Soziales und Bildung zum Umgang mit dem Konzept zur Verbesserung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei der Abgabe von Alkoholika und Tabakwaren durch Gewerbetreibende (Testkäufe) seien derzeit noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund haben im Bezirk Wandsbek bisher keine Testkäufe stattgefunden. 6. Vor jeweils welchen konkreten Hintergründen beziehungsweise aus welchen konkreten Anlässen wurden die zu kontrollierenden Verkaufsstellen ausgesucht? Die kontrollierten Verkaufsstellen sind ausgewählt worden, weil es Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz oder einen entsprechenden Verdacht der Polizei gab oder weil dort in der Vergangenheit Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt worden sind. 7. Wie viele Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz wurden bei den Testkäufen 2014 festgestellt? a. Wie viele Bußgeldverfahren hatten die jeweiligen Testkäufe zur Folge? b. Welche Gesamtbußgeldhöhe wurde dabei verhängt? (Bitte für alle Fragen nach Alkohol- und Tabakwaren-Testkäufen differenzieren.) 8. Inwieweit beziehungsweise in wie vielen Fällen handelt es sich bei den 2014 kontrollierten und gegebenenfalls mit einem Bußgeld belegten Verkaufsstellen um „Wiederholungstäter“? Siehe Anlage 2. 9. Aus welchen Gründen und auf wessen Vorschlag hin wurde das Testkäufer-Konzept offenbar im Sommer 2014 im Rahmen seiner erstmaligen Evaluation auf Tabakwaren und damit über das sich lediglich auf Alkoholika beziehende Petitum der ursprünglich zugrunde liegenden Drs. 20/5970 hinaus ausgedehnt? Die für den gesetzlichen Jugendschutz zuständige Fachbehörde hat Hinweise von Bezirksämtern und der Polizei auf unrechtmäßige Verkäufe von Tabakwaren an Minderjährige aufgegriffen und den Bezirksämtern aufgrund der positiven Erfahrungen mit den Alkoholtestkäufen eine Ausweitung der Testkäufe auf Tabakwaren vorgeschlagen. 10. Welche Resonanz erzielte die in den Drs. 20/14075 sowie 20/10330 genannte, im September 2013 gestartete Jugendschutzkampagne zur Sensibilisierung für das Alkoholabgabeverbot an Minderjährige (bislang) bei den „betroffenen“ Gewerbetreibenden? a. Wie groß war beziehungsweise ist die Reichweite der Kampagne in etwa? b. Inwieweit sensibilisiert(e) sie auch für das Tabakwarenabgabeverbot und die mittlerweile hierauf ausgeweiteten Testkäufe? Die Kampagne richtete sich an die gesamte Öffentlichkeit. Eine Erhebung zur Reichweite und Wirkung war von der zuständigen Behörde nicht geplant und ist auch nicht durchgeführt worden. 11. Welcher konkrete Zusammenhang besteht zwischen faktischen Erkenntnissen aus den Alkoholtestkäufen und dem Vorschlag des Leiters des Bezirksamts Hamburg-Mitte, die gesetzliche Möglichkeit zum Erlass 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/14157 eines nachmittags beginnenden, temporären Alkoholverkaufsverbots zu schaffen1? a. Liegt zu diesem Vorschlag bereits ein Konzeptentwurf vor beziehungsweise befindet sich ein solcher in der Erarbeitung? Wenn ja, seit wann liegt er vor beziehungsweise bis wann ist mit diesem zu rechnen? Wenn nein, vor welchem Hintergrund hat der Leiter des Bezirksamts Hamburg-Mitte sich entsprechend geäußert? b. Inwieweit waren der Senat sowie zuständige Landessdienststellen vorab in die Überlegungen zum oben genannten Vorschlag des Bezirksamtsleiters Hamburg-Mitte involviert? Wie standen beziehungsweise stehen der Senat respektive andere Bezirksämter und sonstige zuständige Landesdienststellen zu diesem Vorschlag beziehungsweise inwieweit hat sich die Bewertung des Senats aus Drs. 20/10330 (Seite 6) gegebenenfalls aus welchen Gründen geändert? Nach Auskunft des Bezirksamtsleiters besteht kein Zusammenhang. Er hat auf die betreffende Option in verschiedenen verwaltungsinternen Kontexten hingewiesen. Der Senat hat sich damit nicht befasst. 1 Vergleiche zum Beispiel Artikel im „Hamburger Abendblatt“ vom 30.12.2014. 3 Drucksache 20/14157 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Anlage 1 zuständiges Bezirksamt Bergedorf Datum 03.02.2014 Anzahl Testkäufe 1 Alkoholtestkäufe 1 Harburg Eimsbüttel 19.02.2014 06.03.2014 5 2 5 2 Hamburg-Nord Altona Altona Hamburg-Mitte 06.03.2014 04.09.2014 02.12.2014 10.12.2014 5 6 10 1 insgesamt 30 Tabakwarentestkäufe 0 0 0 5 0 6 4 10 3 1 0 insgesamt insgesamt 7 30 Stadtteil Neu-Allermöhe Neugraben-Fischbek, Hausbruch, Harburg und Eißendorf Eimsbüttel und Schnelsen Winterhude, Langenhorn, Barmbek und Ohlsdorf Flottbek, Othmarschen und Lurup Sternschanze und Ottensen Hamburg-Altstadt Quelle: Statistiken der Bezirksämter und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. 4 Weihnachtsmarkt nein Wochentag Montag Uhrzeit (ca. Beginn und Ende) 15.30 - 15.45 nein nein Mittwoch Donnerstag 15.00 - 18.00 13.50 - 15.30 nein nein in 7 Fällen ja Donnerstag Donnerstag Dienstag Mittwoch 16.00 - 18.00 15.30 - 18.00 15.30 - 18.30 14.15 - 14.45 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/14157 Anlage 2 zuständiges Bezirksamt Datum Anzahl festgeTestkäufe stellte Rechtsverstöße davon bei Alkoholtestkäufen Bergedorf Harburg Eimsbüttel HamburgNord Altona Altona HamburgMitte 03.02.2014 19.02.2014 06.03.2014 1 5 2 0 4 1 0 3 1 06.03.2014 04.09.2014 02.12.2014 5 6 10 2 4 3 2 3 3 10.12.2014 1 0 0 eingeleitete Bußgeldverfahren 1 davon bei Alkoholtestkäufen 1 Gesamtbußgeldhöhe in € davon bei Alkoholtestkäufen in € 0 4 1 0 3 1 0 2.849 375 0 2.849 375 4 7 5 4 5 5 500 6.500 5.000 500 5.250 5.000 Testkäufe bei Wiederholungstätern 0 2 1 3 1 0 0 2 0 0 nein nein 0 0 0 0 0 0 Da bei Rechtsverstößen Bußgeldverfahren sowohl gegen die Betreiber als auch gegen das Verkaufspersonal eingeleitet werden können, kann die Zahl der Verfahren die der Rechtsverstöße übersteigen. 1 insgesamt insgesamt 30 14 Bußgeldverfahren gegen Wiederholungstäter Quelle: Statistiken der Bezirksämter und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. 5