Merkblatt für Studienanfänger
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Merkblatt für Studienanfänger
Merkblatt für Studienanfänger (**) aus der Bundesrepublik Deutschland und den Staaten der EU sowie für Ausländer mit deutschem Reifezeugnis (Bildungsinländer) über die Zulassungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren im Wintersemester 2005/2006 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg 1. Studiengänge, die in das ZVS-Verfahren einbezogen sind: ABSCHLÜSSE DIPLOM UND STAATSEXAMEN (nicht Lehramt) Biologie Medizin Pharmazie Psychologie Zahnmedizin Für diese Studiengänge müssen Studienanfänger Ihre Bewerbungen direkt an die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) 44128 D O R T M U N D richten. Bewerbungsunterlagen sind bei allen Arbeitsämtern, Gymnasien, Dienststellen der Bundeswehr, Studienberatungsstellen und Studentensekretariaten der Fachhochschulen und Universitäten erhältlich und dort abzuholen. Die Zusendung der ZVS-Bewerbungsunterlagen durch die Universität Freiburg kann aus Kostengründen leider nicht erfolgen. Die Bewerbungsfrist ist der 15. Juli 2005 für alle diejenigen, die nach dem 15. Januar 2005 ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Für Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar 2005 erworben haben, sogen. Alt-Abiturienten, war die Bewerbungsfrist am 31. Mai 2005. Informationen zum Auswahlverfahren in den ZVS-Studiengängen finden Sie im Internet unter http://www.unifreiburg.de -> Studium -> Bewerbung & Zulassung. 2. Studiengänge, die nicht in das Verfahren der ZVS einbezogen sind, für die jedoch hochschuleigene Zulassungsbeschränkungen bestehen und ein Auswahlverfahren stattfindet (Verfahren siehe Ziffer 15): a) ABSCHLUSS DIPLOM Molekulare Medizin Volkswirtschaftslehre b) ABSCHLUSS STAATSEXAMEN LEHRAMT AN GYMNASIEN Biologie Deutsch Französisch Geographie Geschichte Italienisch Philosophie/Ethik Politikwissenschaft Spanisch Sport** (nur HF) c) ABSCHLUSS STAATSEXAMEN (nicht Lehramt) Rechtswissenschaft d) ABSCHLUSS MAGISTER ARTIUM (M.A.) Biologie (nur NF) Geographie Germanistik * (HF) - Ältere Deutsche Literatur und Sprache - Neuere Deutsche Literaturgeschichte - Sprachwissenschaft des Deutschen Geschichte * - Alte Geschichte - Mittelalterliche Geschichte - Neuere und Neueste Geschichte - Osteuropäische Geschichte - Wirtschafts- und Sozialgeschichte - Historische Hilfswissenschaften - Geschichte der Medizin (nur NF) Kunstgeschichte Philosophie Psychologie Rechtswissenschaft * - Bürgerliches Recht - Strafrecht - Öffentliches Recht Romanische Philologie * - Französisch - Italienisch - Portugiesisch - Rumänisch - Spanisch (nur NF) (nur NF) Soziologie Sportwissenschaft ** Völkerkunde Wirtschaftswissenschaft * - Betriebswirtschaftslehre - Finanzwissenschaft - Wirtschaftspolitik Wissenschaftliche Politik (nur NF) e) ABSCHLUSS MAGISTER SCIENTIARUM (M.Sc.) Biologie f) ABSCHLUSS BAKKALAUREUS ARTIUM/BACHELOR OF ARTS (B.A.) Bildungsplanung/Instructional Design Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft Europäische Ethnologie (Volkskunde) FrankoMedia IberoCultura Kunstgeschichte (nur HF) (nur HF) (nur HF) (nur NF) Philosophie Politikwissenschaft Psychologie Spanisch Sporttherapie** Sportwissenschaft ** (nur HF) (nur NF) (nur NF) (nur NF) (HF) Naturschutz und Landschaftspflege Umweltnaturwissenschaften Waldwirtschaft und Umwelt (nur NF) (nur NF) (HF) g) ABSCHLUSS BACHELOR OF SCIENCE (B.Sc.) Forst- und Holzwirtschaft Geographie Internationale Waldwirtschaft Meteorologie und Klimatologie (nur NF) (nur NF) (nur NF) (**) Alle Personenbegriffe in diesem Merkblatt beziehen sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer 3. Studiengänge, in denen ein Eignungsfeststellungsverfahren stattfindet (Verfahren siehe Ziffer 15) a) ABSCHLUSS STAATSEXAMEN LEHRAMT AN GYMNASIEN Englisch b) ABSCHLUSS MAGISTER ARTIUM (M.A.) Englische Philologie c) ABSCHLUSS BAKKALAUREUS ARTIUM/BACHELOR OF ARTS (B.A.) Deutsch als Fremdsprache (nur NF) English and American Studies Lateinische Philologie des Mittelalters Slavistik (nur HF) d) ABSCHLUSS BACHELOR OF SCIENCE Informatik (HF) 4. Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkungen: a) ABSCHLUSS DIPLOM Chemie Katholische Theologie Mathematik Physik b) ABSCHLUSS STAATSEXAMEN LEHRAMT AN GYMNASIEN Chemie Erziehungswissenschaft (HF) Griechisch Informatik Katholische Theologie Latein Mathematik Physik Griechische Philologie Indogermanische Sprachwissenschaft Informatik (nur NF) Islamwissenschaft * - Arabisch und eine weitere islamische Literatursprache - Arabisch - Persisch und Türkisch Judaistik Katholische Theologie * (2. HF oder NF) - Biblische und Historische Theologie - Philosophie der Religion und des Christentums - Praktische Theologie I - Praktische Theologie II Klassische Archäologie Kognitionswissenschaft (nur NF) Lateinische Philologie Lateinische Philologie des Mittelalters Mathematik (2. HF oder NF) Mineralogie (nur NF) Musikwissenschaft Nordgermanische Philologie Physik (nur NF) Provinzialrömische Archäologie Sinologie Slavische Philologie Urgeschichtliche Archäologie Vorderasiatische Archäologie c) ABSCHLUSS MAGISTER ARTIUM (M.A.) Allgemeine Sprachwissenschaft* (nur NF) - Grammatik-Semantik - Phonetik Altorientalische Philologie Biologische Anthropologie/ Paläoanthropologie (nur NF) Chemie (2. HF oder NF) Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte Europäische Ethnologie (Volkskunde) Frühgeschichtliche Archäologie Gender Studies/Geschlechterforschung (nur NF) Geologie (nur NF) Germanistik * (NF) - Ältere Deutsche Literatur und Sprache - Neuere Deutsche Literaturgeschichte - Sprachwissenschaft des Deutschen d) ABSCHLUSS MAGISTER SCIENTIARUM (M.Sc.) Chemie Geologie (2. HF oder NF) Informatik (nur NF) Mathematik (nur NF) Mineralogie Physik (nur NF) (nur NF) Katholische Theologie* (nur NF) - Biblische und Historische Theologie - Caritaswissenschaft, GesellschaftsIehre und Kirchenrecht - Pastoraltheologie und Religionspädagogik - Systematische Theologie und Theologiegeschichte Kognitionswissenschaft (nur NF) Latinistik (nur HF) Neuere Deutsche Literatur Ost-Slavistik Portugiesisch Russland-Studien Skandinavistik Sportwissenschaft** Sprachwissenschaft des Deutschen Süd-Slavistik West-Slavistik (nur NF) (nur NF) (nur NF) (nur HF) Mikrosystemtechnik Waldwirtschaft und Umwelt (NF) e) ABSCHLUSS BAKKALAUREUS ARTIUM/BACHELOR OF ARTS (B.A.) Ältere Deutsche Literatur und Sprache (nur NF) Französisch (nur NF) Gräzistik: Altgriechische,byzantinische (nur HF) und neugriechische Philologie Informatik (nur NF) Italienisch (nur NF) f) (NF) (nur NF) (nur NF) (nur NF) ABSCHLUSS BACHELOR OF SCIENCE (B.Sc.) Geowissenschaften (nur HF) (nur HF) g) ABSCHLUSS KIRCHLICHES EXAMEN Katholische Theologie Erläuterungen HF = Hauptfach; NF = Nebenfach; BF = Beifach * Bewerbungen nur für die fettgedruckten Fächer. Immatrikulation erfolgt zusätzlich in den nicht fettgedruckten Fächern (als Vertiefungen). ** Hinweise Seite 3, Ziffer 6 beachten. Bewerbungen für Studiengänge zu Ziffern 2 bis 4 sind direkt zu richten an das Studentensekretariat der Universität Freiburg, Postfach, 79085 Freiburg. Die übersandten Bewerbungsunterlagen müssen ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen versehen bis spätestens 15.07.2005 (Ausschlussfrist bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen) bei der Universität eingegangen sein. Es wird nur ein Antrag berücksichtigt. Sofern Sie mehrere Anträge einreichen, gilt nur der letzte fristgerechte Antrag. Dem Antrag sind außerdem für den Versand des Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheides die erforderlichen Portoauslagen in Form von Briefmarken im Wert von 0,55 Euro beizufügen. Sofern Sie zur Vorlage bei Behörden, Arbeitgebern, der Zimmervermittlung beim Studentenwerk usw. eine Bestätigung über Ihre Bewerbung benötigen, fügen Sie bitte der Bewerbung eine an Sie adressierte und ausreichend frankierte Postkarte (keinen Briefumschlag) bei. Achtung: Nachträgliche Bestätigungen werden nicht ausgestellt. 5. Wahl des Studiengangs bzw. der Studiengangkombination Die an der Universität Freiburg vorhandenen Studiengänge und Abschlussmöglichkeiten sind als Anlage dem Zulassungsantrag beigefügt. Prüfen Sie bitte vor dem Ausfüllen des Antrages, ob die von Ihnen gewünschte Studiengangkombination (Fächerkombination) auch nach den in BadenWürttemberg geltenden Prüfungsordnungen möglich ist (siehe hierzu Seite 4 des Zulassungsantrages). 6. Hinweise für Bewerber des Studienganges Sport Die Zulassung zum Studium des Faches Sport an den Hochschulen Baden-Württembergs setzt das Bestehen einer Eingangsprüfung nach den Bestimmungen der Sporteingangsprüfungsverordnung vom 12.03.1997 bei einer Hochschule des Landes Baden-Württemberg voraus. Bewerber mit Leistungskurs Sport können beim Institut für Sport und Sportwissenschaft der Universität Freiburg, Postfach, 79085 Freiburg, einen Antrag auf Befreiung von der Eingangsprüfung stellen. Die Prüfung fand am 27.05.2005 statt. Teilnehmen konnten nur Bewerber, die einen entsprechenden Antrag bis zum 8.05.2005 bei der Universität Freiburg gestellt hatten. Für Bewerber, die an diesem Termin aus wichtigem Grund nicht teilnehmen konnten oder wegen Verletzung abbrechen mussten, wird ein zentraler Nachtermin am 05.07.2005 durchgeführt. Der Antrag auf Zulassung zum Sportstudium kann nur dann bearbeitet werden, wenn dem Zulassungsantrag entweder eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Eingangsprüfung oder der Befreiungsbescheid beigefügt ist und die Unterlagen bis spätestens zum 15.07.2005 (Ausschlussfrist) bei der Universität Freiburg eingegangen sind. Die Bescheinigung über die bestandene Sporteingangsprüfung hat Gültigkeit für die Zulassungsverfahren der auf die Eingangsprüfung folgenden drei Studienjahre. Sollten Sie bereits in einem anderen Bundesland eine gleichwertige Sporteingangsprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Zulassungsvoraussetzung war, können Sie von der Sporteingangsprüfung in Baden-Württemberg befreit werden. Über die Gleichwertigkeit entscheidet das Institut für Sport und Sportwissenschaft der Universität Freiburg. Dem Zulassungsantrag ist in diesem Falle eine beglaubigte Kopie der Bescheinigung des Anerkennungsbescheides beizufügen. 7. Anerkennung von ausländischen Abiturzeugnissen und von Reifezeugnissen aus der ehemaligen DDR Wenn Sie ein ausländisches Abitur bzw. ein Reifezeugnis aus der ehemaligen DDR besitzen, müssen Sie eine Bescheinigung über die Anerkennung dieses Zeugnisses in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen. Sie erhalten diese Bescheinigung a) bei ausländischen Zeugnissen beim Kultusministerium des Bundeslandes, in dem Sie wohnen. Falls Sie zur Zeit der Antragstellung Ihren Wohnsitz im Ausland haben, müssen Sie die Anerkennungsbescheinigung bei der Zentralen Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium, Postfach 300 865, 40408 Düsseldorf, unter Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie Ihres Zeugnisses und, soweit erforderlich, einer amtlichen deutschen Übersetzung beantragen. b) Bei Reifezeugnissen aus den fünf neuen Bundesländern ist eine Anerkennung nur für Zeugnisse vor dem Abiturjahrgang 1991 erforderlich. Sofern das Zeugnis bisher noch nicht durch eine zuständige Stelle anerkannt wurde, ist das Oberschulamt in 70176 Stuttgart, Breitscheidstr. 42, zuständig. Der Bewerbung ist eine amtlich beglaubigte Kopie des Anerkennungsbescheides bzw., bei Zeugnissen ab Abiturjahrgang 1991, eine amtlich beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses beizufügen. Wollen Sie sich für ein Studienfach mit Zulassungsbeschränkungen (siehe Ziffer 2 und 3) bewerben, müssen Sie bei den vorgenannten Stellen zusätzlich die Festsetzung der Durchschnittsnote beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Anerkennungsbescheid einschließlich der festgesetzten Durchschnittsnote bis spätestens 15.07.2005 bei der Universität Freiburg eingegangen sein muss. 8. Studienfachliche Beratung für Fachwechsler gem. § 60 Abs. 2 Nr. 5 Landeshochschulgesetz Wenn Sie bereits an einer Hochschule eingeschrieben sind bzw. waren und Ihren Studiengang (Ihr Studienfach) bzw. Ihre Studiengangkombination (Ihre Fächerkombination) nach dem 3. Fachsemester wechseln wollen, müssen Sie vor der Immatrikulation in dem neuen Fach bzw. in den neuen Fächern an einer Studienfachberatung teilnehmen, sofern Sie eine Zulassung für das 1. Fachsemester erhalten. Der Zulassungsbescheid ergeht in diesen Fällen mit der Auflage, dass die Immatrikulation nur vollzogen werden kann, wenn Sie bei der Immatrikulation eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung vorlegen. Name und Anschrift der zuständigen Fachberater können Sie ggf. aus dem Info-Heft der Zentralen Studienberatung entnehmen, das den Einschreibungsunterlagen beigefügt wird. 9. Hinweise für Studien- bzw. Fachwechsler Sind Sie bereits an der Albert-Ludwigs-Universität immatrikuliert und wollen Ihren Studiengang oder Ihre Studiengangkombination ganz oder teilweise ändern, müssen Sie sich für die "neuen Fächer" nur dann bewerben, wenn sie zulassungsbeschränkt sind. Bei nicht zulassungsbeschränkten Fächern erfolgt der Fachwechsel im Rahmen der Rückmeldung zum Wintersemester 2005/2006 (vom 01.06.-30.06.2005). 10. Bescheide Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden Mitte August 2005 versandt. Als Einschreibungsfrist ist der Zeitraum vom 22. - 31. August 2005 vorgesehen. Die genauen Fristen werden im Zulassungsbescheid festgelegt. Geben Sie daher im Bewerbungsantrag unbedingt eine Anschrift an, unter der Sie im August 2005 zu erreichen sind. 11. Soziale Einrichtungen Zuständig für die Zimmervermittlung einschließlich der Studentenwohnheime und für alle Fragen der Studienförderung (BAföG usw.) ist das Studentenwerk, Schreiberstr. 12-16, 79098 Freiburg (Tel.Nr. 0761/2101-200). 12. 13. Termine Beginn des Wintersemesters: Ende des Wintersemesters: Verfahrensablauf 01.10.2005 31.03.2006 Beginn der Vorlesungen: Ende der Vorlesungen: 24.10.2005 18.02.2006 Sie können einen Hauptantrag und bis zu zwei Hilfsanträge stellen. Werden in den Hilfsanträgen Studiengänge genannt, die zulassungsbeschränkt sind, ist zu beachten, dass hier nur dann eine Zulassung erfolgen kann, wenn bereits alle Bewerber, die diese Studiengänge im Hauptantrag genannt haben, zugelassen sind. Da die Zahl der Bewerber in zulassungsbeschränkten Studiengängen in der Regel so hoch ist, dass nicht einmal alle Hauptantragsbewerber zugelassen werden können, bestehen bei Nennung eines zulassungsbeschränkten Studiengangs im Hilfsantrag nur geringe Zulassungschancen. 14. Studiengebühr für Langzeitstudierende Nach dem Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) vom 05. Mai 1997 (veröffentlicht im Gesetzblatt Baden-Württemberg 1997 ab Seite 173), neu gefasst durch Artikel 3 des zweiten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften vom 01. Januar 2005 (veröffentlicht im Gesetzblatt von Baden-Württemberg ab Seite 56), verfügen Studierende über ein einmaliges Bildungsguthaben in Höhe der Semesterzahl der Regelstudienzeit eines Studiums zuzüglich vier weiterer Hochschulsemester (z.B. Regelstudienzeit Rechtswissenschaften = 9 Semester + 4 weitere Hochschulsemester = 13 Semester. Zahlungspflicht ab dem 14. Semester). Bei Überschreiten dieser Semesterzahl ist gem. § 6 Abs. 1 des Gesetzes eine Studiengebühr in Höhe von 510,00 Euro pro Semester zu zahlen. Sollte sich nach Überprüfung Ihrer Unterlagen bei der Einschreibung zum Wintersemester 2005/2006 ergeben, dass Sie unter diese Regelung fallen, kann Ihre Einschreibung nur dann vollzogen werden, wenn Sie vorher die geforderte Studiengebühr bezahlt haben. Ein entsprechender Gebührenbescheid wird Ihnen in diesem Fall bei der Einschreibung ausgehändigt. Die Einschreibungsfrist wird dann für Sie verlängert. 15. Beschreibung des Verfahrens über die Vergabe von Studienplätzen in den zulassungsbeschränkten Fächern (nur für Fächer Ziffer 2 und 3) Vergabe der Studienplätze Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden in den zulassungsbeschränkten Studiengängen nach Ziffer 2 wie folgt vergeben: Von der Gesamtquote werden bis zu 5% für Fälle außergewöhnlicher Härte, 8% für ausländische Bewerber und 2% für Zweitstudienbewerber reserviert. Die restlichen Studienplätze werden zu 90% nach dem Ergebnis eines von der Hochschule durchgeführten Auswahlverfahrens (Leistung) und im übrigen nach der Wartezeit (Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulreife/Abitur) vergeben. Werden Anträge auf Vorwegauswahl (siehe Ziff. 18) gestellt und berücksichtigt, so sind diese Studienplätze zu Lasten der Quoten "Leistung" und "Wartezeit" vorrangig zu vergeben. Im Rahmen des Auswahlverfahrens finden in den Studiengängen Französisch Lehramt, Italienisch Lehramt, Spanisch Lehramt, FrankoMedia Bakkalaureus Artium und IberoCultura Bakkalaureus Artium im Zeitraum vom 11.07.2005 bis 14.07.2005 schriftliche Tests statt. Eine Anmeldung zu diesen Tests beim Romanischen Seminar der Universität ist erforderlich. Weitere Informationen auch zur Anmeldefrist erhalten Sie auf folgender Webseite: http://www.romanistik.uni-freiburg.de/zulassung. In den Studiengängen Philosophie Magister und Bakkalaureus Artium, Philosophie/Ethik Lehramt, Soziologie Magister, Wissenschaftliche Politik Magister, Politikwissenschaft Lehramt und Bakkalaureus Artium finden am 08.07.2005 schriftliche Tests statt. Weitere Informationen (insbesondere zu Uhrzeit und Ort der Tests) entnehmen Sie bitte aus den Internetseiten der betroffenen Fachbereiche. Eine Anmeldung zu diesen Tests ist nicht erforderlich. Sie erhalten hierzu auch keine gesonderte Einladung! Bitte bedenken Sie, dass erst nach Durchführung des Auswahlverfahrens festgestellt werden kann, welche Punktzahl bzw. Wartezeit zur Zulassung ausgereicht hat. Anfragen, die sich auf Ihre Zulassungschance beziehen, können deshalb vorher nicht beantwortet werden. In den Studiengängen nach Ziffer 3 werden die Studienplätze zu 100% im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens vergeben. Im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens findet in den Studiengängen Englisch Lehramt, Englische Philologie Magister und English and American Studies Bakkalaureus Artium im Zeitraum vom 08.07.2005 bis 10.07.2005 ein schriftlicher Test statt. Eine Anmeldung zu diesem Test beim Englischen Seminar der Universität ist erforderlich. Weitere Informationen auch zur Anmeldefrist erhalten Sie auf folgender Webseite: http://www.anglistik.uni-freiburg.de/studium/zulassung.php. Ein schriftlicher Test findet auch im Bakkalaureus-Studiengang Slavistik statt. Nähere Informationen erhalten die Bewerber/Bewerberinnen nach Ende der Bewerbungsfrist. Weitere Informationen zu den Auswahl- und Eignungsfeststellungsverfahren entnehmen Sie bitte den Informationsblättern bei den Fakultäten/Studienfachberatungen bzw. aus dem Internet (http//www.uni-freiburg.de → Studium → Bewerbung & Zulassung). 16. Berechnung der Wartezeit Bei der Auswahl nach der Wartezeit wird der Rang des Bewerbers durch die Zahl der Halbjahre bestimmt, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung/des Abiturs verstrichen sind. Der Bewerber, dessen Hochschulzugangsberechtigung in einem früheren Halbjahr als erworben gilt, hat den Vorrang. Halbjahre sind die Zeiten vom 01.04. bis 30.09. eines Jahres und vom 01.10. bis 31.03. des folgenden Jahres. Es werden nur Halbjahre gezählt, die vom Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung bis zum Beginn des Wintersemesters 2005/2006 in vollem Umfang verstrichen sind. Von der so errechneten Zahl der Halbjahre wird die Zahl der Halbjahre abgezogen (negativ angerechnet), die der Bewerber ab Sommersemester 1976 als ordentlich immatrikulierter Student an einer Hochschule (auch Fachhochschule) in den alten Ländern der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) eingeschrieben war. Dies gilt auch für Bewerber, die ab Sommersemester 1991 an einer Hochschule in den neuen Bundesländern immatrikuliert waren. 17. Bewerbungen für ein Zweitstudium Bewerber, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer Hochschule (auch Fachhochschule) in den alten Ländern der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) erfolgreich abgeschlossen haben, können nur im Rahmen einer Quote von 2% der zur Verfügung stehenden Studienplätze eines Studienganges zugelassen werden. Dies gilt auch für Bewerber, die ein Studium in den neuen Bundesländern ab dem 01.10.1991 abgeschlossen haben. Bei der Auswahl der Bewerber wird eine Messzahl zugrundegelegt, die sich aus dem Ergebnis des Erststudiums und der Bedeutung des Zweitstudiums im Hinblick auf die spätere berufliche Tätigkeit ergibt. Es ist daher erforderlich, dass Sie dem Antrag eine Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums und eine schriftliche Begründung für das geplante Zweitstudium beifügen. 18. Vorwegauswahl Studienbewerber, die 1. eine Dienstpflicht nach Art. 12 a Abs. 1 oder 2 GG (Grundwehrdienst/Zivildienst) erfüllt oder eine solche Dienstpflicht oder eine entsprechende Dienstpflicht auf Zeit bis zur Dauer von 3 Jahren übernommen haben oder 2. eine mindestens 2-jährige Tätigkeit als Entwicklungshelfer geleistet oder übernommen haben oder 3. das freiwillige soziale oder ökologische Jahr geleistet oder die Verpflichtung dazu übernommen haben oder 4. ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren betreut oder gepflegt haben, werden in dem im Hauptantrag genannten Studiengang vorweg ausgewählt, wenn sie bei oder nach Beginn ihres Dienstes oder der Pflegetätigkeit von der Universität Freiburg bzw. von der ZVS an der Universität Freiburg in diesem Studiengang zugelassen waren und den Studienplatz aus den vorgenannten Gründen nicht annehmen konnten. Dem Antrag sind eine Dienstzeitbescheinigung und eine Kopie des damaligen Zulassungsbescheides beizufügen. 19. Härtefälle und Nachteilsausgleich Die im Rahmen der Härtequote zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an solche Bewerber vergeben, bei denen die Ablehnung des Zulassungsantrages mit Nachteilen verbunden wäre, die bei Anlegung eines strengen Maßstabes über das Maß der mit der Ablehnung üblicherweise verbundenen Nachteile erheblich hinausgehen. In der Regel können nur solche Gründe anerkannt werden, die in der Person des Antragsstellers liegen. Außerdem können Anträge auf Verbesserung der Wartezeit gestellt werden, wenn die Bewerber aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen daran gehindert waren, eine bessere Wartezeit zu erreichen. Antragsformulare auf Anerkennung als Härtefall bzw. auf Verbesserung der Wartezeit können beim Studentensekretariat der Universität Freiburg, Postfach, 79085 Freiburg, angefordert werden und müssen mit den übrigen Unterlagen bis spätestens zum 15.07.2005 beim Studentensekretariat eingegangen sein. 20. Nachrückverfahren Zunächst wird im Hauptverfahren nur über die Hauptanträge entschieden. Danach noch freigebliebene Studienplätze werden in Nachrückverfahren vergeben; dabei wird auch über die Hilfsanträge entschieden. Falls Sie also im Hauptverfahren nicht zugelassen wurden, wird im 1. Nachrückverfahren erneut geprüft, ob Sie in dem an e r s t e r Stelle (Hauptantrag) genannten Studiengang zugelassen werden können. Ist dies wiederum nicht möglich, wird geprüft, ob eine Zulassung gemäß einem der Hilfsanträge möglich ist. Im Falle einer Zulassung in einem dieser Studiengänge nehmen Sie an den weiteren Nachrückverfahren nicht mehr teil. Sofern Sie also an allen Nachrückverfahren mit dem Studiengang des Hauptantrags teilnehmen wollen, dürfen Sie keine Hilfsanträge stellen. Stand: Mai 2005