Jagdverpachtung

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Jagdverpachtung
Jagdverpachtung
Die Ortsgemeinde Kappel (Hunsrück) beabsichtigt im Wege der freihändigen Vergabe den gemeinschaftlichen Teiljagdbezirk Kappel West ab dem 1. April 2016 für die
Dauer von 9 Jahren neu zu verpachten. Der Teiljagdbezirk hat eine Größe von
567 ha (240 ha Wald, 255 ha Feld, davon sind 72 ha befriedete und sonstige Flächen). In den letzten 3 Jahren wurden für das Revier zum Abschuss freigegeben und
erlegt:
Jagdjahr
2012/2013
2013/2014
2014/2015
Rehwild
Abschuss w / m__________
8/6
10/14
10/15
Schwarzwild
_Abschuss__
49
12
20
Die Pachtbedingungen liegen in der Zeit vom 16.07.2015 bis 28.08.2015 bei der
Gemeindeverwaltung Kappel, Eschwieser Straße 12, 55483 Kappel und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg, Marktplatz 5, Zimmer 211, 55481 Kirchberg
(Hunsrück) zur Einsichtnahme aus. Sie können auch gegen Zahlung einer Gebühr
von 10,00 € schriftlich oder telefonisch angefordert werden (06763/910-163). Der
Anforderung ist der Nachweis der Entrichtung der Gebühr beizufügen.
Die Gebühr ist zu zahlen an die Verbandsgemeindekasse Kirchberg,
Bankverbindung: Kreissparkasse Rhein-Hunsrück
IBAN: DE76560517900011200185 BIC: MALADE51SIM
Volksbank Hunsrück-Nahe eG
IBAN: DE86560614720001030631 BIC: GENODED1KHK
Schriftliche Gebote sind mit dem Nachweis der Pachtfähigkeit und der Anerkenntniserklärung in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
„Jagdverpachtung Kappel West“ bis spätestens 31.08.2015, 16:30 Uhr bei Ortsbürgermeister Klemens Hartig, Eschwieser Straße 12, 55483 Kappel, abzugeben. Die
Öffnung der Gebote erfolgt am 12.09.2015 um 14:30 Uhr im Gemeindehaus Kappel.
Revierbesichtigungen sind nach vorheriger Terminabsprache mit dem Jagdvorsteher
Herrn Harald Müller (06763/307696) möglich.
Die Schutzgebühr wird nicht erstattet.
Kappel, den 16.07.2015
Klemens Hartig,
Ortsbürgermeister