Information Tierseuche Räude der Pferde bei Wernberger Betrieb

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Information Tierseuche Räude der Pferde bei Wernberger Betrieb
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT VILLACH-LAND
Bereich 2 - Gewerberecht und Bauwesen
DVR
Datum
Zahl
0006335
15.01.2015
VL14-VET-285/2015 (005/2015)
Bei Eingaben Geschäftszahl anführen!
Auskünfte
laut Verteiler
Telefon
Fax
E-Mail
Seite
Betreff:
Mag. Bettina Gassler
050 536-61363
050 536-61341
[email protected]
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Sabrina LEPUSCHITZ, Landesstraße 2/1, 9241 Wernberg
Tierseuche der Räude der Pferde
Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Betrieb der Frau Sabrina Lisa Maria Lepuschitz im Standort Landesstraße 2/1, 9241 Wernberg, VISBetriebsnummer 4845200, wurde durch den Befund vom 12.01.2015 des Amtes der Kärntner Landesregierung,
ILV Kärnten, Veterinärmedizinische Untersuchungen, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Tagebuchnr. 2015 -00288,
ha. eingelangt am 13.01.2015, und den Berichten des Amtstierarztes der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land
vom 13.01.2015, Zahl: VL14-VET-285/2015 (001/2015), und vom 14.01.2015, Zahl: VL10-TS-1462/2015,
nachgewiesen, dass die Tinkastute „Momo“, Pferdepassnummer AT 40-1028-09, an der anzeigepflichtigen
Tierseuche der Räude der Pferde (hochgradig Chorioptesmilben) erkrankt ist und somit der Ausbruch dieser
anzeigepflichtigen Tierseuche festgestellt.
Mit ha. Bescheid vom 15.01.2015, Zahl: VL14-VET-285/2015 (004/2015), wurde über den gesamten
Pferdebestand, das Gehöft und die Weideflächen, in dem und auf denen Pferde gehalten werden, der Frau
Sabrina Lisa Maria Lepuschitz im Standort Landesstraße 2/1, 9241 Wernberg, VIS-Betriebsnummer 4845200,
wegen des Ausbruchs der anzeigepflichtigen Tierseuche der Räude der Pferde mit sofortiger Wirkung die Sperre
verhängt und Maßnahmen gemäß § 20 Abs 1 lit a bis lit h Tierseuchengesetz – TSG, RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt
geändert durch BGBl. I Nr. 80/2013, sowie weiters angeordnet, dass das erkrankte Pferd tierärztlich bzw. unter
tierärztlicher Aufsicht und Anleitung mit dem Tierarzneimittel „Sebacil“ 0,05 %-ige Phoximlösung zu behandeln ist
und Stall- und Koppeleinrichtungen mit diesem Tierarzneimittel einzusprühen sind.
Ist der Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche festgestellt, so hat gemäß § 27 Tierseuchengesetz idgF das
die Erhebung pflegende Organ der politischen Behörde (§ 21) und, wenn eine Erhebung an Ort und Stelle nicht
stattgefunden hat, die genannte Behörde von dem Seuchenausbruche und den allenfalls verfügten
Beschränkungen des Verkehres die benachbarten Gemeinden zu verständigen. Die Gemeinden haben die zur
Verhinderung der Seuchenverschleppung getroffenen allgemein verbindlichen Verfügungen ohne Verzug in
ortsüblicher Weise zu verlautbaren. Die politische Behörde hat auch den nächstliegenden politischen
Bezirksverwaltungsbehörden I. Instanz, gegebenen Falles auch den Militärbehörden oder Pferdezuchtanstalten
unverzüglich Mitteilung zu machen und der politischen Landesbehörde zu berichten.
Im Sinne dieser Bestimmung wird der Ausbruch der Tierseuche der Räude der Pferde im obgenannten Betrieb zur
Kenntnisnahme und allfälligen weiteren Veranlassung mitgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen!
Für den Bezirkshauptmann:
Mag. Gassler
9500 Villach Meister-Friedrich-Straße 4 DVR: 0006335 Internet: http://www.bh-villach.ktn.gv.at
EINE TELEFONISCHE TERMINVEREINBARUNG ERSPART IHNEN BEI VORSPRACHEN WARTEZEITEN
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DVR: 0006335 | Zahl: VL14-VET-285/2015
(005/2015)
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Ergeht an:
1. den Magistrat der Stadt Villach, Rathausplatz 1, 9500 Villach, per e-mail: [email protected];
2. die Bezirkshauptmannschaft
Feldkirchen,
[email protected];
Milesistraße
10,
9560
Feldkirchen,
per
e-mail:
3. die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land, Völkermarkter Ring 19, 9010 Klagenfurt am Wörthersee, per email: [email protected];
4. die Gemeinde Wernberg, Bundesstraße 11, 9241 Wernberg, per e-mail: [email protected];
5. die Marktgemeinde Rosegg, Schlossallee 2, 9232 Rosegg, per e-mail: [email protected];
6. die Marktgemeinde Velden am Wörther See, Seecorso 2, 9220 Velden am Wörther See, per e-mail:
[email protected];
7. die Marktgemeinde Treffen am Ossiacher See, Marktplatz 2, 9521 Treffen am Ossiacher See, per e-mail:
[email protected];
8. die Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See, Marktstraße 21, 9584 Finkenstein am Faaker See, per email: [email protected];
9. die Gemeinde Steindorf am Ossiacher See, 10.-Oktober-Straße 1, 9551 Bodensdorf, per e-mail:
[email protected];
10. die Gemeinde Ossiach, 9570 Ossiach 8, per e-mail: [email protected];
Ergeht nachrichtlich an:
11. das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Gesundheit, Unterabteilung
Veterinärwesen,
Kirchengasse
43,
9020
Klagenfurt
am
Wörthersee,
per
e-mail:
[email protected].
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