Korruption - Zentrum polis - Politik Lernen in der Schule

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Korruption - Zentrum polis - Politik Lernen in der Schule
polis aktuell
Nr. 1
Korruption
oo Was ist Korruption?
oo Formen von Korruption
oo Korruption in Österreich und international
oo Der Kampf gegen Korruption
oo Unterrichtsbeispiele
2013
p o l i s aktuell
„Macht ist immer korrumpierend,
und keinem Menschen und keiner Gruppe
darf man zu viel davon und auf lange Zeit anvertrauen.“
Aldous Huxley
Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Das erste polis aktuell des Jahres 2013 widmet sich mit
dem Stichwort Korruption einem Thema, das derzeit in aller
Munde ist und Politik, Medien und Stammtisch gleichermaßen beschäftigt. Die neuen gesetzlichen Regelungen des
„Transparenzpakets“, die mit 1.1.2013 in Kraft treten, nehmen wir daher zum Anlass, das Thema für den Unterricht
aufzubereiten.
Wir bedanken uns herzlich bei Lukas Achathaler, Sherin
Gharib, Sonja Haagen, Anna Ailsa Loitsch und Magdalena Reinberg-Leibel vom Österreichischen Büro von Transparency International, die diese Ausgabe für Sie gestaltet
haben.
Das Heft bietet zunächst eine Definition des Begriffs und
stellt dar, welche Formen von Korruption es gibt sowie welche
politischen und gesellschaftlichen Folgen Korruption nach
sich zieht. Kurz wird der Blick auf die internationale Situation gelenkt, besonderes Augenmerk danach jedoch auf die
Situation in Österreich gelegt: zum einen werden die neuen
gesetzlichen Regelungen kurz dargestellt, zum anderen die
wichtigsten Akteure im Kampf gegen Korruption vorgestellt.
Wie immer finden Sie Vorschläge für die Umsetzung des
Themas im Unterricht, unter anderem ein Beispiel aus
der unmittelbaren Lebenswelt der SchülerInnen: Welche
Geschenke dürfen Lehrkräfte annehmen bzw. ab wann fällt
die Annahme eines solchen Geschenks in den Bereich der
Korruption?
Wir wünschen Ihnen spannende und interessante Unterrichtseinheiten und freuen uns wie immer über Ihr Feedback
zum Heft.
Patricia Hladschik
für das Team von Zentrum polis
[email protected]
1 Was ist Korruption?
Über das Thema „Korruption“ wird in der österreichischen
Medienlandschaft oft und breit berichtet. Es scheint ein
omnipräsentes Thema zu sein. Was aber genau ist Korruption? Handelt es sich dabei um „nur“ ein Kavaliersdelikt
oder doch um eine kriminelle und daher strafbare Handlung? Zunächst einmal kann gesagt werden, dass Korruption (lat. corrumpere: verderben, vernichten) alle Dimensionen einer Gesellschaft betrifft und in jedem Staat, in
jedem politischen System und in jeder sozialen Schicht
vorzufinden ist.
Aufgrund ihrer vielfältigen Erscheinungsformen ist es
schwierig, Korruption klar zu definieren – eine sehr verbreitete und geläufige Definition lautet, dass Korruption
der Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil ist.*
Es sind immer mindestens zwei oder mehrere Personen an
einer korrupten Tat beteiligt, es findet also ein Tauschgeschäft statt („Eine Hand wäscht die andere.“). Korruption
ist somit ein Delikt der Doppeltäterschaft, denn alle Betei* Definition von Transparency International (TI)
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ligten werden zu Tätern/Täterinnen. Deshalb anzunehmen, dass allen Beteiligten nur Vorteile entstehen und
niemand dadurch zu Schaden kommt, ist falsch und verdeckt, dass Korruption immer zu Lasten Dritter geht und
ein beträchtlicher Schaden entstehen kann. Es ist kein
opferloses Delikt – wenn etwa öffentliche Gelder durch
Korruption versickern, sind wir alle Geschädigte!
Eine korrupte Tauschbeziehung verschafft den Beteiligten Vorteile durch die unrechtmäßige Aneignung von
Geld, Leistungen usw., führt jedoch auch zu einer gegenseitigen Abhängigkeit: entweder durch ihr Wissen um
einen ungebührlichen Vorteilsgewinn, durch einen selbst
erhaltenen ungebührlichen Vorteil (oder wegen beidem)
oder wegen des Vollzugs bzw. der Mittäterschaft an der
Straftat selbst. Um einer Strafe zu entgehen, setzen korrupte Menschen daher untereinander stark auf Verschwiegenheit und Geheimhaltung der Straftat.
Es kann auch dazu kommen, dass sich korrupte Menschen in einer sogenannten Korruptionsspirale wieder-
finden. Das heißt, die „Verschwörungsgemeinschaft“ ist
durch wechselseitiges Geben und Nehmen bereits zu so
engem Bande verstrickt, dass die unter den Beteiligten
aufgeladene gegenseitige „Bring-Schuld“ es nicht mehr
notwendig macht, sich weiterhin gegenseitige Geschenke
für einen Vorteilserhalt zu machen. Ist dieser Status
erreicht, so werden die Beteiligten mitunter untereinander erpressbar.
Tipp Link
Das Politiklexikon für junge Leute
bietet einen einfachen Einstieg
in die Welt der Politik – mit kompakten Definitionen wichtiger
Begriffe wie Korruption, Parteienfinanzierung oder
Lobbyismus.
www.politik-lexikon.at/lobby-lobbyismus/
www.politik-lexikon.at/korruption/
www.politik-lexikon.at/parteienfinanzierung/
2 Formen von Korruption
Korruption ist facettenreich, sie hat viele Formen der
Ausgestaltung, zum Beispiel:
Günstlingswirtschaft
Freunderlwirtschaft
VorteilsgeberIn
Patronage
•• Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils
(materiell oder immateriell),
•• auf den der Empfänger/die Empfängerin keinen
Anspruch hat.
Beispiel für den öffentlichen Dienst
Korruption
Bestechung
Folgende Tatbestandsmerkmale sind charakteristisch für
das Delikt der Bestechung:
VorteilsnehmerIn
Klientelismus
Schmiergeldwesen
Durchführung einer bestimmten Diensthandlung, die
rechtswidrig ist, durch einen Amtsträger/eine Amtsträgerin als Gegenleistung für eine (erbrachte oder noch
nicht erbrachte) materielle oder immaterielle Leistung.
Beispiel für den geschäftlichen Verkehr/Wirtschaft
Bestechung und Bestechlichkeit
Bestechung ist eine Form der Korruption. Eine Vielzahl
von Delikten, also unrechtmäßigen Handlungsweisen
im öffentlichen Dienst wie auch im geschäftlichen (privaten) Verkehr, zählt dazu.
Ein Angestellter/eine Angestellte eines geschäftlichen
Betriebs erhält einen ungebührlichen Vorteil, der seine/
ihre Stellung im geschäftlichen Wettbewerb verbessert.
Dieser unlautere Wettbewerb führt dazu, dass andere
MitbewerberInnen benachteiligt werden und so das
Nachsehen haben. Als Gegenleistung für die unlautere
Bevorzugung dieser Person wird von der anderen „gewährenden“ Person eine Gegenleistung eingefordert, z.B.
eine gewerbliche Leistung.
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Beispiele für das Gesundheitswesen
•• Ein Patient/eine Patientin muss operiert werden. Der
Arzt/die Ärztin bietet an, dass er oder sie gegen „Sonderzahlungen“ schneller einen Termin bekommt.
•• Eine Firma verspricht einem Arzt/einer Ärztin einen
bestimmten Bonus, wenn ihr Medikament verschrieben
wird. Diese Medikamente sind jedoch teurer als das
vergleichbare Medikament einer anderen Firma. Hier
hat Korruption eine direkte Auswirkung auf die
Patienten und Patientinnen, da sie mehr zahlen müssen für ein Produkt, das billiger zu bekommen wäre.
Bestechlichkeit ist die passive Form der Bestechung, also
die Annahme des Vorteils.
Schmiergeldwesen
Schmiergeldwesen und Bestechung bzw. Bestechlichkeit
sind eng miteinander verbunden. Als Schmiergeld wird in
der Regel der Vorteil bezeichnet, der aus der Bestechung/
Bestechlichkeit resultiert.
Günstlings- und Freunderlwirtschaft
Damit ist gemeint, dass eine (einflussreiche) Person einer
ihr nahestehenden Person („Günstling“) einen persönlichen Vorteil verschafft. Die „Günstlinge“ entspringen
oft der Familie und dem Freundeskreis. Der Begriff Freunderlwirtschaft ist vor allem in Österreich weit verbreitet.
Klientelismus/Patronage
Darunter versteht man die gezielte Begünstigung und
Förderung von Menschen durch einflussreiche Personen,
aber nicht wegen deren Leistungen, sondern wegen Wohlverhaltens der begünstigten Personen. Es geht hier um
die missbräuchliche Zuteilung von einflussreichen Positionen an diese Personen (Ämterpatronage …). Patronage
bedeutet, dass ein Machthaber/eine Machthaberin oder
ein Amtsträger/eine Amtsträgerin öffentliche Ressourcen an AnhängerInnen, diese können z.B. aus dem Freundeskreis stammen oder Verwandte sein, verteilt. Patrone/
Patroninnen können Individuen, aber auch Organisationen sein. Patronage unterminiert das Vertrauen in politische Systeme.
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Methodentipp
Diskutieren Sie mit Ihren SchülerInnen, welche Formen
von Korruption ihnen bekannt sind und welche Fälle
von Korruption sie aus den Medien kennen.
Lassen Sie die SchülerInnen Zeitungen, Zeitschriften,
Radio- und Fernsehsendungen analysieren:
•• Welche Formen der Korruption finden sich in welchen
Medien?
•• Gibt es Unterschiede in der Darstellung?
•• Welche Bevölkerungsgruppen werden mit dem Phänomen der Korruption in Verbindung gebracht?
Lobbyismus
Hierbei handelt es sich um eine spezifische Form der
Interessenvertretung in Wirtschaft und Politik: Lobbyismus ist ein (ständiger) Versuch, den politischen Entscheidungsprozess zu beeinflussen. Lobbyisten und
Lobbyistinnen versuchen, verschiedene wirtschaftliche,
gesellschaftliche oder kulturelle Interessen zu vertreten.
Es geht also um die gezielte Einflussnahme auf Entscheidungen, was in Korruption münden kann – die Grenze
ist meist schwer zu ermitteln. Doch wenn mit Geld oder
Erpressung versucht wird, bestimmte Ziele zu erreichen,
ist die Grenze zur Korruption klar überschritten.
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3 Korruption in Österreich
„Eine Vettern- oder Freunderlwirtschaft ist in Österreich bedauerlicherweise Realität.
Dies hängt in erster Linie mit der Kleinheit des Landes zusammen, in dem die einflussreichen
Personen aus Politik und Wirtschaft einander sehr gut kennen und dieses Netzwerk leider
nicht nur im Positiven, sondern auch im Negativen zu ihrem Vorteil nutzen.“
Franz Fiedler
Korruption ist ein Phänomen, das jeden Staat und jedes
politische System betrifft – so auch Österreich. Auch hier
gibt es immer wieder Fälle von Missbrauch von anvertrauter
Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.
Korruption wird nicht immer als solche wahrgenommen
und man kann in korrupte Handlungen verwickelt sein,
ohne es zu erkennen. Damit leichter eine klare Grenze
gezogen werden kann, muss die Aufmerksamkeit für das
Thema gestärkt werden. Daher gibt es in vielen Firmen und
Organisationen einen Verhaltenskodex, damit Beschäftigte wissen, ab wann eine Handlung als korrupt gilt.
Und selbstverständlich braucht jedes Land klare Gesetze,
die Korruption verhindern. Allerdings stehen nicht alle
ethisch und moralisch abzulehnenden Handlungsweisen,
die unter Korruption fallen, gesetzlich unter Strafe. Daher
sind bestimmte Formen auch für Antikorruptionseinrichtungen nur schwer greifbar.
Methodentipp
Die Gesetze sind eines der Instrumente im Kampf
gegen Korruption.
Antikorruptionseinrichtungen müssen aber abseits
davon auch ethische und moralische Normen etablieren, um Korruption wirksam zu bekämpfen. Diskutieren
Sie mit den SchülerInnen die Frage, ob und wie durch
gesellschaftliche Bewusstseinsbildung ein Selbstverständnis geschaffen werden kann, sodass diese Normen auch ohne Strafandrohung eingehalten werden.
Diskutieren Sie dazu einerseits Korruptionsdelikte, die
das Gesetz kennt (z.B. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und -annahme oder Geldwäscherei im Strafgesetzbuch) und andererseits ethisch und moralisch
als korrupt zu bezeichnende Tätigkeiten (z.B. gewisse
Ausprägungen des Lobbying).
Ende Juni 2012 wurde in Österreich das so genannte
„Transparenzpaket“ verabschiedet. Mit 1.1.2013 sind
dadurch neue Regeln in Kraft getreten, die zum Ziel
haben, Korruption zu verhindern. Hier einige Beispiele
(vollständige Gesetzestexte unter www.ris.bka.gv.at):
Parteiengesetz
Informationen über die Ein- und Ausgaben der Parteien
sind dem Rechnungshof zu übermitteln und zu veröffentlichen. Es ist verboten, besonders viel Geld an Parteien
zu spenden, um zu verhindern, dass SpenderInnen versuchen, die Partei dadurch zu beeinflussen. Ab einem
bestimmten Betrag muss offengelegt werden, wer wie viel
gespendet hat. Werden diese Bestimmungen nicht eingehalten, wird die betroffene Partei mit Geldbußen bestraft.
Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz
Parlamentsabgeordnete müssen bekannt geben, womit
sie abseits der Parlamentsarbeit Geld verdienen. Auch leitende ehrenamtliche Tätigkeiten müssen gemeldet und
veröffentlicht werden. So soll Machtmissbrauch verhindert werden.
Korruptionsstrafrecht
Eine „Anfütterung“, also die Möglichkeit, durch regelmäßige Geschenke und Zuwendungen AmtsträgerInnen zu
beeinflussen, damit diese in ihren Beschlüssen bestimmte
Interessen berücksichtigen, soll unterbunden werden.
Wenn AmtsträgerInnen einen nicht gebührenden Vorteil
annehmen, können sie strafrechtlich verfolgt werden.
Lobbying- und InteressenvertretungsTransparenzgesetz
Das neue LobbyistInnen-Gesetz soll die Interessenvertretung transparent machen. LobbyistInnen müssen eingetragen sein und einem Verhaltenskodex folgen. Zudem
dürfen sie keine Provision erhalten.
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Diese Maßnahmen sollen bestimmte Vorgänge transparenter machen. Transparenz bedeutet „Durchsichtigkeit“,
sprich, Entscheidungen bzw. Vorgänge sollen für alle
Menschen zugänglich und nachvollziehbar sein, wodurch
Kontrolle leichter möglich ist und somit auch Korruption
leichter aufgedeckt und eliminiert werden kann.
3.1 Ö sterreichische A k teure
im K ampf gegen K orruption
Es gibt in Österreich einige Institutionen, die versuchen,
gegen Korruption vorzugehen. Wichtig ist, dass jeder und
jede Einzelne weiß, dass Korruption gefährlich und schädigend ist, und man eben nicht „eh mitmachen muss“.
Korruption kann verhindert werden. Wer eine korrupte
Handlung miterlebt, sollte diese an dafür zuständige Stellen melden.
Wichtige Akteure, die sich mit Korruptionsbekämpfung
auseinandersetzen, sind:
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
(WKStA)
Die seit September 2011 in der neuen Form bestehende
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, offiziell die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von
Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, stellt die Speerspitze der Justiz im Bereich der Korruptionsbekämpfung
dar. Zuständig ist sie unter anderem für Korruption,
Amtsdelikte sowie für Wirtschaftsstrafsachen als auch
Finanzdelikte, bei denen die Schadenshöhe fünf Millionen Euro übersteigt. Wirtschaftsstrafsachen sind besonders komplexe Angelegenheiten, bei denen die Gefahr der
Vertuschung der Straftat von Seiten der TäterInnen sehr
groß ist. Für eine wirksame Verfolgung und erfolgreiche
Aufklärung durch die Justiz sind entsprechend viele,
vor allem finanzielle, Ressourcen notwendig. Ermittlungsverfahren können sich über Jahre erstrecken, weil
sich während des Verfahrens immer wieder Hindernisse,
etwa langwierige Prozesse um Kontenöffnungen, auftun.
Die WKStA ist gegenüber der Justizministerin bzw. dem
Justizminister nicht weisungsfrei, was nicht ganz unproblematisch ist. Zwar sind die Weisungen streng geregelt,
doch bereits die Möglichkeit, Weisungen an die Behörde
zu erteilen, könnte den Anschein der politischen Einflussnahme wecken.
www.justiz.gv.at/internet/html/default/wksta
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Bundesamt zur Korruptionsprävention
und Korruptionsbekämpfung (BAK)
Das BAK ist beim österreichischen Bundesministerium
für Inneres (BM.I) angesiedelt und arbeitet als Ermittlungsbehörde eng mit der WKStA als Anklagebehörde
zusammen. Zu seinen Aufgaben zählen die Vorbeugung,
Verhinderung und Bekämpfung von Korruption. Das
Amt ermittelt bei Verdacht auf einen strafrechtlichen
Tatbestand, der in seine Zuständigkeiten fällt, wie etwa
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und -annahme. In
Verfahren des BAK wird auch gegen beteiligte AußentäterInnen – also Personen, die nicht etwa beim Bund, bei den
Ländern oder bei Gemeinden angestellt sind – ermittelt.
Zu den Kernkompetenzen des BAK zählen des Weiteren
auch die europäische und internationale Zusammenarbeit und die Amtshilfe. So ist das BAK unter anderem
Ansprechpartner für das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und Interpol. Es tritt als Kompetenzzentrum im Bereich der Korruptionsbekämpfung auf und
trägt der Komplexität des Phänomens Rechnung, indem
es einen holistischen Ansatz verfolgt, der sich aus vier
Säulen zusammensetzt: Prävention, Bildung, kriminalpolizeiliche Ermittlungen und internationale Kooperation.
www.bak.gv.at/
Parlament (Untersuchungsausschuss)
Im Zusammenhang mit Korruption stellen die Untersuchungsausschüsse des Parlaments ein wichtiges Instrument zur politischen Kontrolle der Regierung dar. Diese
können vom Nationalrat mittels Mehrheitsbeschluss
eingesetzt werden – es handelt sich demnach also nicht
um ein Minderheitenrecht – und sie sind, auch wenn es
manchmal den Anschein macht, keine Gerichte. Vielmehr
soll etwa die politische Verantwortlichkeit in einer Angelegenheit geklärt werden. In der Vergangenheit wurde
in U-Ausschüssen beispielsweise der Bau des Wiener
AKH, die Lucona-Affäre oder die Eurofighterbeschaffung
behandelt. Zuletzt sorgte der Ende 2012 abgeschlossene
Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen für großes Aufsehen, wodurch einmal mehr
auf Korruption als ein auch in Österreich stark präsentes
Problem aufmerksam gemacht wurde.
Obwohl die vor den Ausschuss geladenen Personen unter
Auskunfts- und Wahrheitspflicht stehen und sogar eine
Zwangsvorführung möglich ist, sind sie keine Zeugen/
Zeuginnen im eigentliche Sinne, sondern Auskunftspersonen. Gerichte und Behörden können aber bei der
Beweisfindung Unterstützung leisten. Der Ausschuss
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selbst kann auch niemanden zur Rechenschaft ziehen,
dieses Recht kommt nur dem Nationalrat zu. Es ist aber
nicht ausgeschlossen, dass Anklagebehörden wie etwa
die WKStA aufgrund von sich im U-Ausschuss erhärteten
Verdachtslagen aktiv werden und ein Ermittlungsverfahren gegen die betreffenden Personen einleiten (bzw.
ausweiten, wenn parallel zur Ausschussarbeit bereits
ein Ermittlungsverfahren im Gange ist). Die öffentlichkeitswirksame Arbeit der U-Ausschüsse trägt wesentlich
zur Problembewusstseinsbildung der Bevölkerung zum
Thema Korruption bei. In manchen Korruptionsverfahren gelangen so Informationen an die Öffentlichkeit, die
sonst für die Bevölkerung unzugänglich wären (weil sie
z.B. versteckt in Ermittlungsakten der WKStA lagern).
www.parlament.gv.at/PERK/KONTR/POL/4U_AUS
SCHUESSE/index.shtml
Rechnungshof
Auch der Rechnungshof leistet in seiner Funktion als
Kontrollorgan einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung
und Prävention von Korruption. Die Kernaufgabe des
Rechnungshofs ist die Prüfung der finanziellen Gebarung
von Bund, Ländern und manchen Gemeinden sowie unter
anderem Staatsbetrieben und staatsnahen Unternehmen
mit einer Mindestbeteiligung der öffentlichen Hand von
50 %. Gemäß Bundes-Verfassungsgesetz untersteht der
Rechnungshof unmittelbar dem Nationalrat, wird aber
funktionell beispielsweise zu einem Organ der Landtage,
wenn er die Gebarung der Länder prüft. In seiner Arbeit
ist der Rechnungshof aber unabhängig und nicht weisungsgebunden. Seine Prüfungstätigkeit zielt auf die
Kontrolle der Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Einsatzes
öffentlicher Mittel ab. Er kann im Nachhinein jederzeit
prüfen und wenn sich im Rahmen des Prüfverfahrens
der Verdacht einer Straftat erhärtet, ist der Rechnungshof verpflichtet, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu
erstatten.
Werden im Zuge einer Untersuchung durch den Rechnungshof Fehler und Missstände aufgedeckt, so werden
in weiterer Folge auch Empfehlungen für Maßnahmen zur
künftigen Vermeidung solcher formuliert. Das Finanzkontrollorgan wird hier in seiner zweiten Kernaufgabe
neben der Prüfung aktiv, nämlich der Beratung. Durch
die Veröffentlichung der Prüfberichte wird aber vor allem
Transparenz geschaffen und es werden Einblicke in mitunter enorm komplexe Angelegenheiten gewährt. Die
geschaffene Transparenz ist im Hinblick auf Korrup-
tion einerseits ein abschreckendes Signal an mögliche
zukünftige TäterInnen und andererseits ein wichtiges
Signal für die Gesetzgebung, um in bestimmten Bereichen
nachzubessern.
www.rechnungshof.gv.at
Transparency International – Austrian Chapter
Transparency International – Austrian Chapter
(TI-AC) ist Teil der weltumspannenden Nichtregierungsorganisation Transparency International. Die Bewegung setzt sich aktiv im Kampf gegen Korruption in allen
Bereichen der Gesellschaft ein (Politik, Gesundheitswesen, Wirtschaft …) und setzt auf ein Mehr an Transparenz,
z.B. Offenlegung von Vorgängen im Geschäftsverkehr
oder der Parteienfinanzierung. Transparency International nimmt als politisch unabhängige Organisation sozusagen die Rolle eines Watchdog („Aufpasser“) ein. Missstände im österreichischen Integritätssystem werden von
TI-AC aufgezeigt und Maßnahmen zur Beseitigung dieser
Lücken ausgearbeitet und eingefordert. Entsprechende
Forderungen zur Verbesserung der Situation in Österreich
werden an Gesetzgebung, Politik und Verwaltung weitergeleitet. Ein großes Anliegen von Transparency International ist ein umfassender Schutz von HinweisgeberInnen,
so genannten Whistleblowern, in Korruptionsverfahren,
der noch weiter als die derzeitige KronzeugInnenregelung gehen soll.
TI-AC handelt selbst keine juristischen Fälle ab, für diese
sind die jeweiligen Staatsanwaltschaften zuständig.
www.ti-austria.at
http://facebook.com/TIAustria
Methodentipp
Diskutieren Sie mit den SchülerInnen die Rolle von
Whistleblowern.
•• Sind diese als „Vernaderer“ zu sehen oder leisten sie
einen wichtigen Beitrag als HinweisgeberInnen im
Kampf gegen Korruption?
•• Wie wäre die Bereitschaft der SchülerInnen, als
HinweisgeberInnen auf korrupte Machenschaften
aufmerksam zu machen und warum wäre diese in
bestimmten Situationen vorhanden oder nicht?
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4 Korruption auf internationaler Ebene
“In our globalised, highly interconnected world,
corruption represents one of our greatest challenges.
There is no country or territory untouched by this threat,
which erodes democratic institutions and undermines the rule of law.”
Yury Fedotov
Weltweiter Index zur Korruptionswahrnehmung 2012
Quelle: http://cpi.transparency.org/cpi2012/results/ (zuletzt aktualisiert am 12.12.2012). In rot eingefärbten Ländern (niedrige Punktezahl) wird Korruption
als stark präsent wahrgenommen, in gelb eingefärbten Ländern (hohe Punktezahl) hingegen als sehr schwach.
Da Korruption üblicherweise im Verborgenen stattfindet,
stützt sich der Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, CPI) darauf, wie sehr bestimmte
Personengruppen Korruption in einem Land wahrnehmen
– es geht also nicht um konkrete Fälle, sondern um die
allgemeine Wahrnehmung.
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abschneidet, obwohl die Korruption de facto nicht gestiegen ist, sie jedoch viel stärker wahrgenommen wird.
Was uns diese Rankings jedoch klar zeigen, ist das ungefähre Verhältnis, in welchem die Länder zueinander stehen. Besonders auffällig ist, dass Länder mit entwickelter
Demokratie, in denen Pressefreiheit, politischer Wettbewerb und ein guter Bildungsstandard herrschen, weniger
korrupt sind.
Österreich nimmt mit einer Bewertung von 69 Punkten Rang 25 im direkten Ländervergleich ein. Somalia
wurde mit 8 Punkten als das korrupteste Land ausgewiesen und belegt Rang 174. Dänemark liegt ex aequo
mit Finnland und Neuseeland auf dem ersten Platz im
Antikorruptionsranking.
4.1 I nstrumente zur
K orruptionsbekämpfung
Der Nachteil von Wahrnehmungsrankings ist, dass sie
eine begrenzte Aussagekraft haben – wenn beispielsweise
in einem Land viele Korruptionsfälle aufgedeckt werden,
worüber in den Medien berichtet wird, kann es geschehen, dass das Land im darauffolgenden Jahr schlechter
In Politik und Wissenschaft gilt Korruption als einer der
Hauptfaktoren für erfolglose politische, wirtschaftliche
und soziale Entwicklung. Auch für die Entwicklungszusammenarbeit bedeutet Korruption ein großes Problem.
Zahlreiche nationale und regionale wie auch internatio-
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nale Instrumente sagen daher der Korruption den Kampf
an. So verpflichten einige dieser Instrumente ihre Mitgliedstaaten dazu, Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption zu ergreifen.
Wichtige Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung für
den europäischen Raum:
International Anti-Corruption Academy (IACA)
Die IACA, eine junge Organisation mit Sitz in Laxenburg
bei Wien, trägt u.a. durch Bildungsarbeit, Forschung und
praktisches Training zur internationalen Korruptionsbekämpfung bei. www.iaca.int/
Internationaler Währungsfonds (IWF) und Weltbank
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
OLAF untersucht Fälle von Korruption und Betrug
auf Ebene der EU. Werden innerhalb der EU-Organe
oder Einrichtungen der EU Fälle von Korruption oder
andere kriminelle Machenschaften wahrgenommen,
so schaltet sich OLAF ein und bekämpft diese korrupten Akte, etwa mittels einer eigens dafür entwickelten
Betrugsbekämpfungsstrategie.
http://ec.europa.eu/anti_fraud/index_de.htm
Europarat und dessen Suborganisation (GRECO)
Bei GRECO (Group of States against corruption) handelt
es sich um einen Staatenbund von 47 Ländern (Stand:
Dezember 2012), die gemeinsam der Korruption den
Kampf ansagen.
www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/default_en.asp
Institutionen und Mittel zur Korruptionsbekämpfung auf
internationaler Ebene:
UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC)
Die UNCAC (United Nations Convention against Corruption) gilt als das derzeit umfassendste Vertragswerk im
Kampf gegen Korruption.
www.unodc.org/unodc/en/treaties/CAC/
Internationale Finanzierungsorganisationen, wie der IWF
oder die Weltbank, haben zur Bekämpfung der Korruption
eigene Maßnahmen etabliert.
www.imf.org/
www.worldbank.org/
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Die OECD, die mehrere Mitgliedstaaten umfasst, setzt sich
für den Kampf gegen die Korruption ein. www.oecd.org/
Transparency International (TI)
Die politisch unabhängige Bewegung Transparency International, die weltweit vernetzt ist, sagt der Korruption
auf internationaler Ebene den Kampf an.
www.transparency.org
9. Dezember: Internationaler Anti-Korruptions-Tag:
Sag NEIN zur Korruption
Anlässlich der Unterzeichnung der UN-Konvention
gegen Korruption wurde der 9. Dezember zum weltweiten Anti-Korruptions-Tag erklärt. Ziel ist es, auf die
Gefahren von Korruption aufmerksam zu machen und
eine Sensibilität für das Thema zu schaffen.
Methodentipp
Österreichischer Anti-Korruptions-Tag
Lassen Sie die SchülerInnen recherchieren:
Fachleute aus dem gesamten öffentlichen Dienst,
staatsnaher Betriebe und Institutionen sowie namhafte WissenschafterInnen setzen sich im Rahmen der
Anti-Korruptions-Tage gemeinsam mit den aktuellsten
Aspekten und Herausforderungen in der Korruptionsbekämpfung auseinander.
•• Ist Österreich der UN-Konvention gegen Korruption
beigetreten?
•• Welche Inhalte hat dieser Vertrag?
•• Welche Staaten haben ihn nicht unterzeichnet bzw.
ratifiziert?
Antikorruptionsmaßnahmen seitens der Vereinten Nationen, etwa durch das United Nations Office on Drugs and
Crime (UNODC)
www.unodc.org/
Der 7. Österreichische
Anti-Korruptions-Tag
findet 2013 am 14.
und 15. Mai statt.
www.bak.gv.at/cms/BAK_dt/anti_korr_tag/start.aspx
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5 Korruption und ihre Folgen
“The cost of corruption is measured not just in the billions of dollars
of squandered or stolen Government resources, but most poignantly
in the absence of the hospitals, schools, clean water, roads and
bridges that might have been built with that money and would have
certainly changed the fortunes of families and communities.”
Ban Ki-moon
Korruption führt zu massiven monetären Auswirkungen.
Nicht selten geht es hierbei um Summen, die in unbegreiflicher Höhe rangieren. So hat etwa die Weltbank im
Jahr 2004 die Summe der Bestechungsgelder weltweit auf
1000 Mrd. US-Dollar pro Jahr geschätzt. Korruption hat
jedoch noch weitere Auswirkungen, unter anderem auf
die unmittelbare Umgebung eines Menschen und auch
auf den Menschen selbst. Moral und Ethik werden korrumpiert, Institutionen und politische Entscheidungen
werden untergraben bzw. beeinflusst und das Vertrauen
zu verschiedenen Systemen wird dadurch getrübt.
Konsequenzen von Korruption sind:
•• Umverteilung nach oben
•• Verlust von Kapital/Umleitung von Ressourcen
•• Hemmung der Gesamtwirtschaft
•• Verzerrung des Wettbewerbs
•• Untergrabung demokratischer Prozesse
•• Verzerrung des freien Marktes durch Gefährdung der
Preisstabilität
•• Verlust von Ethik und Moral
•• Organisierte Kriminalität
•• Rechtliche Konsequenzen
•• Vertrauensverlust in Autoritäten/Verlust der
Legitimität von Regierungen
•• Kriegerische Auseinandersetzungen und Gewalt
•• Hemmung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes
•• Ausbleiben von ausländischen Investitionen bzw.
Investoren und Investorinnen
•• Scheitern von Staaten (Entwicklungsländer, aber
auch andere Länder sind davon betroffen)
•• Schadensformen sind sowohl materieller* als auch
immaterieller** Natur
* Anm.: Dazu zählen ungebührliche Formen von Bereicherung, Wettbewerbsvorteil, Gewinnvermehrung, Erzielen von Nebeneinkünften u.a.
** Anm.: Dazu zählen Streben nach Macht und Einfluss, Schutz gegen
behördliche Eingriffe, ungebührliche Karrierevorteile, ungebührlicher
vorzeitiger Kenntnisgewinn über (andere) unternehmerische Vorhaben
(verbesserter Informationsstand) u.a.
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Quellenangaben
Jerabek, Robert/Marek, Eva: Korruption und Amtsmissbrauch. Grundlagen, Definitionen und Beispiele zu den
§§ 302, 304 bis 307c, 310 und 311 StGB sowie weitere
praxisrelevante Tatbestände im Korruptionsbereich.
Wien, 2013
Rauch, Hans-Jörg: Korruptionsstrafrecht: Vorteilsannahme und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Wien,
2012
Stockhammer, Andreas Marco: Politische Korruption in
Österreich. Dipl.-Arb. Wien, 2011
Wenk, Rene: Korruption im öffentlichen Bereich: Die
Herausforderung der Umsetzung (straf)rechtlicher Maßnahmen im Lichte internationaler Vorgaben. Linz, 2012
International Association of Penal Law: Landesgruppe
Österreich (AIDP): Internationale Bekämpfung der Korruption: Vortrag und Diskussion am 21. November 2003
im Bundesministerium für Justiz in Wien. Wien, 2004
Was ist Korruption?
Definition von Korruption:
www.ti-austria.at > Korruption > Was ist Korruption*
Unbewusstes korruptes Handeln (OnlineKurier vom 25.9.2012): http://kurier.at/politik/
nachlese-franz-fiedler-im-kurier-chat/812.633
Formen von Korruption
Zitat Freunderlwirtschaft (Online-Kurier vom 25.9.2012):
http://kurier.at/politik/nachlese-franz-fiedler-im-kurierchat/812.633
BAK
Wenk, Rene (2011): Korruptionsbekämpfung in Österreich
– Entwicklungen seit dem GRECO-Bericht. In: Achathaler/
Hofmann/Pázmándy (Hrsg.): Korruptionsbekämpfung als
globale Herausforderung. Beiträge aus Praxis und Wissenschaft, S. 37–56, Wiesbaden: VS Verlag
BAK Jahresbericht 2011:
www.bak.gv.at/cms/BAK_dt/service/downloads/files/
Jahresberichte/BAK_Jahresbericht_2011.pdf
BAK – Vorstellung, Aufgaben, Korruptionsprävention:
www.bak.gv.at/cms/BAK_dt/vorstellung/
www.bak.gv.at/cms/BAK_dt/vorstellung/aufgaben/
www.bak.gv.at/cms/BAK_dt/kor_praev/
Rechnungshof
Rechnungshof – Korruptionsbekämpfung:
www.rechnungshof.gv.at/internationales/korruptions
bekaempfung.html
Rechnungshof – Nutzen, Wirkungen:
www.rechnungshof.gv.at/ueber-den-rh/auftrag-undziele/nutzen.html
www.rechnungshof.gv.at/ueber-den-rh/auftrag-undziele/wirkungen.html
U-Ausschuss
Parlament – Klärung von Korruptionsvorwürfen:
www.parlament.gv.at/PERK/KONTR/POL/UAAKTUELL/
index.shtml
Parlament – Untersuchungsausschüsse:
www.parlament.gv.at/PERK/FAQ/UNTERS/
WKStA
WKStA – Zuständigkeiten:
www.justiz.gv.at/internet/html/default/2c94848525f84
a6301321fda9b5c5410.de.html
WKStA – Presseinformationen:
www.justiz.gv.at/internet/file/8ab4a8a422985de30122a
929678c6355.de.0/presseinformation.pdf
Interview mit Walter Geyer vom 29.9.2012:
http://kurier.at/politik/die-unbestechlichen-vom-donau
kanal/822.478
Korruption auf internationaler Ebene
Zitat: www.actagainstcorruption.org/actagainstcorruption/en/about-the-campaign/message-from-mr-yuryfedotov-executive-director-of-unodc-on-2012-anticorruption-day.html
http://cpi.transparency.org/cpi2012/results/
http://ec.europa.eu/anti_fraud/index_de.htm
www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/default_en.asp
www.unodc.org/unodc/en/treaties/CAC/
www.imf.org/external/index.htm
www.worldbank.org/
www.oecd.org/
Sonstige
www.transparency.org/
www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/
NOR12101456/NOR12101456.pdf
https://www.kommunalnet.at/news/artikel/article/dasneue-korruptionsstrafrecht-fuenf-beispiele.html?cHash=
d522b1b90415a7e2d51cdbf6d1993fbc
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6 Aufgaben für den Schulunterricht
6.1 H andle ich korrupt oder nicht ?
Korruption ist kein Kavaliersdelikt. Korrupt zu handeln, heißt, kriminell zu handeln und eine Straftat zu begehen.
Aber: • Wo genau fängt Korruption an?
• Wann wird eine menschliche Handlung zu einem korrupten Akt?
• Wie würdest du in den hier dargestellten, konkreten Fällen handeln?
Fall 1: Ich bin Angestellter in der Einkaufsabteilung einer Gärtnerei. Zu meinem Aufgabengebiet gehört der Ankauf
von Blumen verschiedenster Art. Die Geschäftsführerin N erteilt mir die Weisung, nur Rosen aus österreichischem
Bestand anzukaufen. Der holländische Rosenzüchter K tritt mit mir in Kontakt und nennt mir ein Angebot, das die
Preise der heimischen Rosen-LieferantInnen um eine beachtliche Summe unterbietet. Als ich das Angebot ablehne,
bietet mir K 4000 Euro für den Fall, dass wir doch noch ins Geschäft kommen. Ich denke mir: Na gut, was soll’s! Ich verdiene mir etwas Geld dazu und dem Unternehmen entsteht auch kein Schaden, da es die Waren billiger einkaufen kann.
Fall 2: Ich bin Kriminalbeamtin und mit dem Gastwirt T gut befreundet (bin Stammgast bei ihm). Gastwirt T hat mir
schon oft im Vertrauen von kriminellen Vorgängen und Machenschaften erzählt, die ihm bei seinen Gästen zu Ohren
gekommen seien. Auf Grund der gewachsenen Freundschaft und um mich meinerseits erkenntlich zu zeigen, setze ich
T darüber in Kenntnis, dass am nächsten Tag für seine Gaststätte eine polizeiliche Kontrollrazzia vorgesehen ist.
Fall 3: Ich bin Juwelier im Ruhestand und möchte meiner Heimatgemeinde, von der ich die Ehrenbürgerschaft erhalten habe, etwas zurückgeben. Meinen Dank über die mir verliehene Auszeichnung möchte ich dadurch zum Ausdruck
bringen, dass ich der Bürgermeisterin der Gemeinde für die Ausstattung der ortsansässigen Schule einen stattlichen
finanziellen Betrag übergebe. Die Entscheidung über die Verwendung des Geldes soll der hiesige Elternverein treffen,
dieser entscheidet sich für die Anschaffung neuer PC-Geräte.
Fall 4: Ich bin Bauamtsleiterin und werde samt meiner Familie von einem örtlichen Bauträger zu einem Fußballspiel in
die VIP-Lounge eingeladen. Der Bauträger zielt darauf ab, die guten Kontakte zur Gemeinde zu pflegen und sich mein
Wohlwollen als beruflich-kompetente Bedienstete auch für die Zukunft zu sichern.
Auflösungen
Ad 1.) Begehe ich damit eine korrupte Tat oder nicht?
Auflösung: JA. Als AngestellteR bin ich BediensteteR
eines Unternehmens und deshalb bin ich taugliches
Tatsubjekt. Die Annahme des Geldbetrags von 4000 €
(Vorteil) stellt für mich eine pflichtwidrige Handlung dar,
nämlich den Verstoß gegen die ausdrückliche Weisung
von Geschäftsführerin N. Somit begehe ich eine korrupte
Tat und bin zu bestrafen.
Ad 2.) Habe ich mich durch diese Mitteilung strafbar gemacht – obwohl ich am nächsten Tag selbst nicht an der Razzia beteiligt bin? Auflösung: JA. Zwar bin ich selbst an der
konkreten Amtshandlung der Razzia am nächsten Tag nicht
beteiligt, dennoch bin ich kraft meiner dienstlichen Stellung funktionell zuständig. Die Bekanntgabe eines solchen
Termins fällt in meinen Kompetenzbereich. Objektiv habe
ich somit Missbrauch der Amtsgewalt begangen (Verrat).
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www.politik-ler ne n . a t
Ad 3.) Führt meine Geldspende zu ungebührlichen Vorteilen? Auflösung: NEIN. Ich kann das Geld ruhig überreichen. Deshalb, weil Vorteile für gemeinnützige Zwecke
(zu diesen Zwecken zählt auch die Schulbildung/Erziehung), auf deren Verwendung der/die AmtsträgerIn keinen bestimmenden Einfluss ausübt, keine ungebührlichen
Vorteile sind. Die Vorteilszuwendung ist dann grundsätzlich zulässig, wenn die Bürgermeisterin auf die Verwendung des Geldes keinen bestimmenden Einfluss ausübt.
Ad 4.) Kann ich strafrechtlich belangt werden, wenn ich
der Einladung folge? Auflösung: JA. Denn der Bezug zur
amtlichen Tätigkeit und der Tatvorsatz können deutlich
hergestellt werden. In diesem konkreten Fall befinden
sich beide, sowohl die Eingeladene als auch der Einladende, unmittelbar im Korruptionsstrafrecht (Vorteilsannahme und Vorteilszuwendung zur Beeinflussung).
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Nr. 1
K o r r up tion
6.2 A nalyse eines Z eitungsartikels anhand eines F ragenkatalogs
Geschenke an Lehrer fallen unter Korruption
Landesschulräte und Elternvertreter warnen vor übertriebenen Geschenken bei der Zeugnisverteilung
Blumen reichen offensichtlich nicht aus: Teure
Geschenke wie Schmuck, Turnschuhe oder ein Kaffeeservice von Eltern für die Lehrer ihrer Kinder sind zum
Schulschluss keine Seltenheit mehr. Das Geld dafür
wird kollektiv eingesammelt, am letzten Schultag bei
der Zeugnisverteilung wird das Geschenk überreicht.
Wie das Magazin „Datum“ berichtet, handelt es sich
dabei um Korruption. Nach dem Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz ist Lehrern die Annahme von Geschenken
verboten.
Geschenke über 100 Euro unzulässig
„An und für sich sind Geschenke an Lehrer eine nette
Geste. Aber ich würde mich als Lehrer hüten, unverhältnismäßig große Geschenke anzunehmen“, sagt Karl
Maier, Landesschulrat in Kärnten. Sein Kollege aus der
Steiermark, Wolfgang Erlitz, ergänzt: „In der Praxis
wird der Gesetzestext so ausgelegt, dass Geschenke
über 100 Euro unzulässig sind.“
Hermann Helm, Landesschulrat in Niederösterreich, rät
den Lehrern, Geschenke generell nicht anzunehmen:
„Das schönste Geschenk für einen Lehrer sollte sein,
wenn die Kinder die Sekundarstufe erreichen. Alles
andere sollte man ablehnen.“
Fragen
••Warum kann es unter Korruption fallen, LehrerInnen
zu beschenken? Wann ist Korruption gegeben?
••Inwieweit ist die Annahme von Geschenken durch
LehrerInnen erlaubt?
••Um welche Form der Korruption könnte es sich hier
handeln?
••In welchen Bereich fällt diese Form der Korruption?
••Wer ist VorteilnehmerIn und wer VorteilgeberIn?
••Ab wann ist es LehrerInnen nicht erlaubt, Geschenke
anzunehmen?
••Wie sollte gehandelt werden, sowohl von LehrerInnen- als auch von SchülerInnenseite?
„Übermotivierte Eltern“
Dass Geschenke für die Lehrer zum Problem werden können, haben auch die Elternvertreter bereits erkannt.
Andreas Ehlers, Pressesprecher des Österreichischen
Verbandes der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen, warnt vor übertriebenen Geschenken: „Es gibt
in dieser Hinsicht sehr viele übermotivierte Eltern, aber
teure Geschenke bringen Lehrer und Eltern gleichermaßen in Verlegenheit. Es gibt Familien, die jeden Cent
umdrehen müssen.“ Um Schwierigkeiten zu vermeiden,
rät Ehlers, die Geschenkideen mit der Schuldirektion
abzusprechen, das Einverständnis aller Eltern einzuholen und erst dann abzukassieren. (red, derStandard.at,
27.6.2012)
Quelle: Online Standard vom 27.6.2012 http://derstandard.at/1339639113487/SchulschlussGeschenke-an-Lehrer-fallen-unter-Korruption
Tipp Weitere Ar t ikel für eine Analyse
Danke für die Blumen:
www.datum.at/artikel/danke-fuer-die-blumen/
Lehrergeschenke: Pralinen ja, Wellness nein:
www.kleinezeitung.at/kaernten/klagenfurt/klagenfurt/2771141/lehrergeschenke-pralinen-ja-wellnessnein.story
Gesetzeslage (Bundesrecht)
Geschenkannahme
§ 41. (1) Dem Lehrer ist es untersagt, im Hinblick auf
seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten
ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder
sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich
versprechen zu lassen.
(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von
geringem Wert gelten nicht als Geschenk im Sinne des
Abs. 1.
(3) Ehrengeschenke darf der Lehrer entgegennehmen. Er hat seine Dienstbehörde hiervon in Kenntnis
zu setzen. Untersagt die Dienstbehörde innerhalb
eines Monates die Annahme, so ist das Ehrengeschenk
zurückzugeben.
www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/
NOR12101456/NOR12101456.pdf
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6.3 U nterrichtsimpulse
Quiz
••Welche Formen von Korruption kennst du?
••Was ist Schmiergeld?
••Nenne ein Beispiel für Bestechung!
••Was ist „Günstlings-/Freunderlwirtschaft“?
••Versuche den Begriff „Lobbyismus“ zu erklären!
••Nenne ein Beispiel für Patronage!
••Welche Instrumente der Korruptionsbekämpfung
kennst du?
••Was ist Korruption?
Umfrage
Die SchülerInnen führen im Verwandtenkreis (drei Personen) eine Umfrage zum Thema Korruption durch:
••Was bedeutet für dich Korruption?
••Bist du einmal mit Korruption in Kontakt gekommen?
••Wurde dir Geld angeboten?
••Wurde von dir erwartet, Schmiergeld zu leisten?
••Was bedeutet für dich „Freunderlwirtschaft“?
••Bist du bereits mit „Freunderlwirtschaft“ in Kontakt
gekommen? Welche Erfahrungen hast du gemacht?
••Wie sollen deiner Meinung nach Leute im Falle von Korruption reagieren?
••Kennst du öffentliche Institutionen, an die du dich im
Falle von Korruption wenden kannst?
Rollenspiele mit Situationsanalyse
Die SchülerInnen teilen sich in Gruppen und stellen je
einen Fall von Korruption schauspielerisch in der Klasse
dar. Das Fallbeispiel kann frei gewählt sein. Die Aufgabe der MitschülerInnen ist es nun zu erraten, welche
Form von Korruption hier vorliegt. Sie sollen konkret
begründen, warum bzw. wie sie zu ihrem Urteil kommen.
Folgende Fragen können als Grundlage für die Analyse
dienen:
••Wo konkret zeichnen sich in der dargestellten Szene die
Merkmale von Korruption ab?
••Wer ist VorteilsnehmerIn und wer VorteilsgeberIn?
••Gibt es einen Leidtragenden, ein Opfer?
••Hätte in der Situation auch anders gehandelt werden
können – und warum/warum nicht?
••Wie würdest du dich in so einer Situation verhalten?
Alternativ: Die SchülerInnen stellen Korruption in einer
Zeichnung dar.
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Medienanalyse
Die SchülerInnen analysieren die Zeitungen der vergangenen Woche:
••In welchen Zeitungsartikeln wird Korruption
thematisiert?
••Wie oft wurde in dieser Woche das Thema Korruption
behandelt?
Zwei der Korruptionsmeldungen sollen anhand folgender
Fragen analysiert werden:
••Worum geht es im konkreten Fall? Was genau wurde
thematisiert?
••Wo findet der Akt statt?
••Wer ist betroffen? Wer ist VorteilsnehmerIn und wer
VorteilgeberIn?
••Was sind die Vorteile?
••Warum kann hier von Korruption gesprochen werden?
••Welche Form der Korruption findet statt?
••In welchem Bereich erfolgt Korruption?
••Warum hat die Person so gehandelt?
••Wie hätte anders reagiert werden können?
••Gibt es Akteure, die sich mit diesem Tatbestand
befassen?
Alternativ könnten die SchülerInnen auch TV-Nachrichten
untersuchen.
Eurobarometer-Analyse
Die SchülerInnen analysieren die EurobarometerBefragung zum Thema „Einstellung der EuropäerInnen
gegenüber Korruption“:
••Was bedeuten die Zahlen?
••Wie wird laut Eurobarometer Korruption in Österreich
wahrgenommen?
••Welche Unterschiede zu anderen europäischen Ländern
lassen sich erkennen?
••Wie ist der EU-Durchschnitt?
http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/
ebs_325_de.pdf
Textanalyse Harry Potter
Die SchülerInnen analysieren Kapitel 9 aus „Harry Potter
und der Orden des Phönix“.
Inhalt: Harry Potter muss vor Gericht. Nach der Verhandlung
sieht er wie Lucius Malfoy, Vater seines Erzfeindes Draco
Malfoy, mit dem Minister Cornelius Fudge redet. Die Münzen,
die in Lucius Malfoys Taschen klimpern, sind dabei nicht zu
überhören ...
Quelle: Rowling, Joanne K.: Harry Potter und der Orden
des Phönix. Kapitel 9. Hamburg: Carlsen, 2003.
••In welcher Form kommt Korruption in diesem Text vor?
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K o r r up tion
7 Links und Materialientipps
Bücher
Jerabek, Robert/Marek, Eva: Korruption und Amtsmissbrauch. Grundlagen, Definitionen und Beispiele zu den
§§ 302, 304 bis 307c, 310 und 311 StGB sowie weitere
praxisrelevante Tatbestände im Korruptionsbereich.
Wien: Manz, 2013. 138 Seiten. ISBN 978-3-214-03872-4
Achathaler, Lukas/Hofmann, Domenica/Pázmándy,
Matthias (Hrsg.): Korruptionsbekämpfung als globale
Herausforderung. Wiesbaden: VS Springer, 2011. 243 Seiten. ISBN 978-3-531-18019-9
Sickinger, Hubert: Politikfinanzierung in Österreich.
Wien: Czernin, 2009. 528 Seiten.
ISBN: 978-3-7076-0233-3
Edelbacher, Maximilian/Felsenreich, Christian/Kriechbaum, Karl: Der korrupte Mensch: Ein psychologisch-kriminalistischer Blick in menschliche Abgründe. Goldegg:
Berlin, 2012. 416 Seiten. ISBN 978-3-902-72978-1
Kontrolle zahlt sich aus. Der Rechnungshof erklärt für
Kinder und Junggebliebene. Wien: Rechnungshof, 2011.
Comic. 68 Seiten.
www.rechnungshof.gv.at/home/250-jahr-feier/
blaetterbuch/blaetterbuch-comic.html
Kontrolle zahlt sich aus. Flipbook zur Ausstellung anlässlich des 250-jährigen Jubiläums des Rechnungshofs 2011.
www.rechnungshof.gv.at/home/250-jahr-feier.html
Die VERANTWORTUNG liegt bei mir. Verhaltenskodex zur
Korruptionsprävention. Wien: Bundeskanzleramt, 2012.
26 Seiten. Download in deutscher und englischer Sprache
sowie als barrierefreie Version:
www.bka.gv.at/site/6485/default.aspx
Filme für den Einsatz im Unterricht
Die Firma. USA, 1993. 148 Min.
Mitch McDeere (Tom Cruise) will als Anwalt durchstarten
und bekommt von einer Firma ein Angebot, das er nicht
ablehnen kann. Überhäuft mit Geld und Geschenken,
manövriert er sich in eine Situation, aus der er sich kaum
mehr befreien kann. Der Film basiert auf dem Roman „Die
Firma“ (engl. "The firm") von John Grisham (1991).
Syriana. USA, 2005. 128 Min.
Die Gier nach Öl, Geld, Macht und die Folgen davon werden in verschiedenen Handlungssträngen dargestellt.
Der Film mit George Clooney, Matt Damon u.a. basiert auf
dem Buch "See No Evil" von Robert Baer (2002).
Thank you for smoking. USA, 2005. 92 Min.
Nick Naylor (Aaron Eckhart) arbeitet in der Tabakindustrie
als Lobbyist und als Pressesprecher eines Forschungszentrums. Der Film zeigt, wie Lobbyismus funktioniert
und mit welchen Mitteln vorgegangen wird, um Ziele zu
erreichen. Der Film basiert auf dem Roman "Thank you for
smoking" von Christopher Buckley (1994).
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➽

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


 ➹
polis aktuell Nr. 1
2013
23. April bis 9. Mai 2013
Aktionstage
Politische
Bildung
beteiligen und mitgestalten
www.aktionstage.politische-bildung.at
P.b.b. Verlagspostamt 1010 Wien, GZ 03Z035275M
polis aktuell: Korruption, Nr. 1/2013
Herausgeber: Zentrum polis – Politik Lernen in der Schule, Helferstorferstraße 5, 1010 Wien
T 01/42 77-274 44, [email protected], www.politik-lernen.at
AutorInnen dieser Ausgabe: Lukas Achathaler, Sherin Gharib, Sonja Haagen, Anna Ailsa Loitsch,
Magdalena Reinberg-Leibel (alle: Transparency International Austria)
Titelbild: fotolia.com (Calado), Fotos im Kern: fotolia.com (fotivo, fuzzbones, Composer, Alexander
Raths, Calado)
Zentrum polis arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur –
Abteilung I/6. Projektträger: Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte – Forschungsverein

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