PFV Ausbau Hof-Plauen

Transcription

PFV Ausbau Hof-Plauen
Bericht
über die Ermittlung von Fluglärmkonturen zur Bestimmung des
Siedlungsbeschränkungsbereiches
am Verkehrslandeplatz Strausberg
Strausberg , April 2005
Verkehrslandeplatz Strausberg
Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsbereiches
Auftraggeber:
Flugplatz Strausberg GmbH
Postfach 1150
15331 Strausberg
Auftragnehmer: AVIA Consult
Rüdiger Bartel & Klaus Schmelter GbR
Bahnhofstraße 15
15344 Strausberg
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. Rüdiger Bartel
Dipl.-Ing. Klaus Schmelter
Dipl.-Ing. Wolfgang Fleißner
2
Projektleiter
Verkehrslandeplatz Strausberg
Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsbereiches
Inhalt
Seite
1.
Aufgabenstellung
4
2.
Die Leitlinie zur Ermittlung und Beurteilung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung von Landeplätzen durch
die Immissionsschutzbehörden der Länder
(Landeplatz-Fluglärmleitlinie)
5
2.1
Geltungs- und Anwendungsbereich
5
2.2
Ermittlung der Fluglärmimmissionen an Landeplätzen
5
Ausgangsangaben für die Berechnungen
9
Beschreibung des Flugplatzes und der Flugverfahren
Luftverkehrsaufkommen und Zuordnung der Flugbewegungen
9
9
3.
3.1
3.2
4.
Bewertung der Ergebnisse der Berechnungen
4.1
14
Bewertung der Ergebnisunsicherheiten der Berechnungsergebnisse 14
4.2
Beurteilung der Zonen äquivalenter Dauerschallpegel
15
5.
Glossar
18
6.
Verzeichnis der Pläne
19
7.
Literaturverzeichnis
20
7.
Anlagen
Anlage 1 Kartografische Darstellung der Flugverfahren und der
Fluglärmkonturen
Anlage 2 Flugplatzangaben Verkehrslandeplatz Strausberg,
Kontrolldruck der Flugstreckenbeschreibung, Kontrolldrucklisten der Flugstreckenbelegung und der Flugbewegungszahlen
Anlage 3 Physikalisch-technische Daten der Flugzeugklassen
Analge 4 DIN 18 005, Beiblatt 1
3
Verkehrslandeplatz Strausberg
Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsbereiches
1. Aufgabenstellung
Die Flugplatz Strausberg GmbH plant, den Verkehrslandeplatz Strausberg so auszubauen, dass er nach Schliessung des Flughafens Berlin-Tempelhof einen Teil des
bisher dort angesiedelten Flugverkehrs mit Flugzeugen bis 5,7 t maximale Startmasse, in wenigen Ausnahmefällen bis 14 t aufnehmen kann. Dazu wird eine Verlängerung der Start- und Landebahn von bisher 1200 m auf eine Länge von 1500 m
in Richtung 05 und die Anlage einer Sicherheitsfläche mit einer Länge von 150 m in
Richtung 23 geplant.
Bei einer Realisierung dieses Vorhabens wird sich eine Veränderung Fluglärmbelastung für das Umfeld des Verkehrslandeplatzes Strausberg ergeben.
Deshalb wurde AVIA Consult von der Flugplatz Strausberg GmbH in Absprache mit
der Regionalen Planungsgemeinschaft beauftragt, im Rahmen des für das anstehende PFV vorzulegende Fluglärmgutachten die Auswirkungen des Vorhabens auch
unter dem Gesichtspunkt der städtebaulichen Planung zu untersuchen und für das
Prognosejahr 2020 gemäss den Bestimmungen der Landeplatz-Fluglärmleitlinie Unterlagen für die Bestimmung eines Siedlungsbeschränkungsbereiches zu erarbeiten.
Der entsprechende Bericht wird hiermit durch das Ingenieurbüro AVIA Consult vorgelegt.
Gemäss den Anforderungen der zuständigen Regionalplanung sind diese Fluglärmuntersuchungen für den Flugbetrieb im Prognosejahr 2020 nach erfolgtem Ausbau
durchzuführen
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Leitlinie zur Ermittlung und Beurteilung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung von Landeplätzen durch die Immissionsschutzbehörden der Länder (Landeplatz-Fluglärmleitlinie) sind entsprechend
den Anforderungen der DIN 18 005 „Schallschutz im Städtebau“ die Fluglärmkonturen für die Werte des energieäquivalenten Dauerschallpegels L eq3 ab 50 dB(A) in
Schritten von 5 dB(A) bis 65 dB(A) zu ermitteln. Dabei ist die Verteilung der Flugbewegungen auf die Wochentage zu berücksichtigen und der Bewertung der Belastung
der für die Betroffenen schlechteste Fall zu Grunde zu legen. Die Berechnungen
sind getrennt für jede Betriebsrichtung unter der Annahme durchzuführen, dass alle
Flugbewegungen in einer Betriebsrichtung erfolgen.
Die Berechnungen werden mit dem von AVIA Consult erarbeiteten und vom Umweltbundesamt zertifizierten und für Fluglärmberechnungen zugelassenen Programmsystem ANCAR durchgeführt.
Die Ausgangsangaben für die Durchführung der Fluglärmberechnungen wurden auf
der Grundlage der vom Ingenieurbüro SIGMA Consult übergebenen Prognose für
das Prognosejahr 2020 sowie der übergebenen Unterlagen zur technischen Planung
der Bahnverlängerung erarbeitet.
4
Verkehrslandeplatz Strausberg
Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsbereiches
Die übergebenen Daten bildeten die Grundlage für die Erstellung des Datenerfassungssystems für die Prognose 2020 .
2.
Leitlinie zur Ermittlung und Beurteilung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung von Landeplätzen durch die Immissionsschutzbehörden der Länder (Landeplatz-Fluglärmleitlinie)
2.1
Geltungs- und Anwendungsbereich
Die Landeplatz-Fluglärmleitlinie dient den für den Immissionsschutz zuständigen
Behörden zur Ermittlung (Berechnung von Lärmkonturen) und Beurteilung von Fluglärmimmissionen in der Umgebung von Landeplätzen und Segelfluggeländen, sofern
auf diesen Segelflugzeugschlepp mit Motorflugzeugen erfolgt.
Sie ist von den Immissionsschutzbehörden insbesondere anzuwenden und für die
Raumordnungs- und Bauleitplanungsbehörden geeignet bei
a)
der schalltechnischen Beurteilung im Rahmen der Aufstellung von Raumordnungsplänen und Bauleitplänen mit Wohngebietsausweisungen in der Umgebung bestehender Landeplätze gemäß § 1 des Baugesetzes,
b)
der Ermittlung der zu erwartenden Lärmimmissionen in der Umgebung von Landeplätzen im Rahmen der abzugebenden Stellungnahmen bei Genehmigungsverfahren gemäß § 6 des Luftverkehrsgesetzes,
c)
der Erstellung von Schallimmissionsplänen im Rahmen der Lärmminderungsplanung im Sinne des § 47 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
2.2
Ermittlung der Fluglärmimmissionen an Landeplätzen
Anleitung zur Berechnung von Lärmkonturen an Landeplätzen (AzB-L) und Datenerfassungssystem für Landeplätze (DES-L)
Zur rechnerischen Ermittlung der Fluglärmimmissionen an Landeplätzen ist das Datenerfassungssystem für die Ermittlung von Lärmschutzbereichen an zivilen Flugplätzen zu verwenden. Die genaue Erfassungsvorschrift für die Ausgangsdaten der
Berechnung und die exakte Methodik der Berechnung des äquivalenten Dauerschallpegels sowie die physikalisch-technischen Angaben der für die Berechnung zu
verwendenden Flugzeugklassen sind in der AzB-L beschrieben und werden im folgenden kurz erläutert.
5
Verkehrslandeplatz Strausberg
Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsbereiches
Beschreibung der Geometrie des Flugplatzes
Für die Beschreibung der exakten geographischen Lage des Flugplatzes und seiner
Start- und Landebahnen sind folgende Angaben genau zu erfassen:
- geographische Koordinaten des Flugplatzbezugspunktes
- ARP
(mit einer Genauigkeit von Tausendstel einer Sekunde)
- Länge der Start- und Landebahn(en)
- Koordinaten des Bezugspunktes der Start- und Landebahn(en) - RRP
(als Rechts- und Hochwert bezogen auf den ARP oder in genauen geographischen Koordinaten)
- rechtweisende Richtung der Start- und Landebahn(en)
(auf Hundertstel Grad genau)
- Abstand der Startpunkte und Landeschwellen vom RRP für jede Flugrichtung
Beschreibung der Geometrie der Flugbahnen
Die AzB-L unterscheidet folgende Arten von verschiedenen Flugbahnen:
-
Abflugbahnen
Anflugbahnen
Platzrunden und platznahe Manöver
Hubschrauberbahnen
Alle Flugbahnen werden in einzelne Geradeausabschnitte und Kurvenabschnitte
(Teilstrecken) unterteilt, die einzeln in ihrer tatsächlichen Reihenfolge zu beschreiben sind.
Dabei wird für Geradeausabschnitte die zugehörige Länge, für Kurvenabschnitte die
jeweilige Kursänderung in Grad und der Kurvenradius angegeben. Zur Berücksichtigung der im realen Flugbetrieb auftretenden Abweichungen von der beschriebenen
Ideallinie der Flugbahn wird für jede Teilstrecke am Anfang und am Ende eine Korridorbreite angegeben, die für alle Flugbewegungen einer Klasse auf dieser Flugbahn
gilt. Dieser Korridor wird in Abhängigkeit von der Entfernung zum Immissionsort in
eine vorgegebene Zahl von Teilkorridoren unterteilt. Die Verteilung der Flugbewegungen auf die Teilkorridore erfolgt nach der Gauß'schen Glockenkurve.
Die in der Landeplatz-Fluglärmleitllinie festgelegte Vorschrift zur Erstellung des
DES-L definiert Flugzeuggruppen, die die Grundlage für eine Zuordnung der Flugbewegungen zu dem an einem Flugplatz vorhandenen Flugzeugmix ermöglichen.
Die Definition der Flugzeuggruppen der Landeplatz-Fluglärmleitlinie ist in der Tabelle 2.2.1 dargestellt..
6
Verkehrslandeplatz Strausberg
Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsbereiches
Tabelle 2.2.1
Definition der Flugzeuggruppen für Fluglärmberechnungen
Lfd. Nr.
Bezeichnung
Beschreibung
1
P 1.0
Ultraleichtflugzeuge und Motorsegler
2
P 1.2
Propellerflugzeuge mit einer Höchststartmasse (Maximum Take-Off Mass, MTOM) von 2 t oder Motorsegler
beim Segelflugzeugschlepp
3
P 1.3
Propellerflugzeuge mit einer MTOM bis 2 t
4
P 1.4
Propellerflugzeuge mit einer MTOM über 2 t bis 5,7 t
5
P 2.1
Propellerflugzeuge mit einer MTOM über 5,7 t, die den
Anforderungen von Annex 16, Band I, Kapitel 3 oder
Kapitel 10 entsprechen
6
S 5.1
Strahlflugzeuge mit einer MTOM bis 50 t, die den Anforderungen von Annex 16, Band I, Kap. 3, entsprechen
6
H1
Hubschrauber mit einer MTOM bis zu 2,5 t
7
H2
Hubschrauber mit einer MTOM über 2,5 t
Die detaillierten physikalisch-technischen Daten der in den Berechnungen verwendeten Flugzeugklassen (Start- und Landeklasse je Flugzeuggruppe) sind dem Bericht als Anlage 4 beigefügt.
Eine Besonderheit gegenüber der AzB des Fluglärmgesetzes besteht in der Möglichkeit der Auswahl unterschiedlicher Kennzeichnungszeiten (Bezugszeitraum für
die Berechnung des äquivalenten Dauerschallpegels) und in der Festlegung, dass
eine Ermittlung der Fluglärmkonturen getrennt für jede Startrichtung unter der Vorgabe durchzuführen ist, dass alle Flugbewegungen im Bezugszeitraum in dieser
Richtung erfolgen.
Kennzeichnungszeiten können dabei sein:
¾ alle Kalendertage innerhalb der 6 verkehrsreichsten Monate des Jahres,
¾ alle Werktage (Montag bis Freitag) innerhalb der 6 verkehrsreichsten Monate
des Jahres,
¾ alle Samstage innerhalb der 6 verkehrsreichsten Monate des Jahres,
¾ alle Samstage und Sonntage innerhalb der 6 verkehrsreichsten Monate des
Jahres,
7
Verkehrslandeplatz Strausberg
Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsbereiches
¾ alle Sonn- und Feiertage innerhalb der 6 verkehrsreichsten Monate des Jahres.
Berechnungsverfahren gemäß AzB-L
In Anlehnung an die DIN 45 643 erfolgt die Berechnung des energieäquivalenten
Dauerschallpegels L Aeq nach folgender Formel:
L Aeq = 10 lg
[
1/T
∑ 0,5 t10,i
N
10
0,1L ASmax,i / dB
]
dB
I=1
Darin bedeuten:
T
∑
N
- Bezugszeitraum bezogen auf die Tage der Kennzeichnungszeit
der sechs verkehrsreichsten Monate
- Summe aller Fluglärmereignisse N im Bezugszeitraum T
i =1
t 10,i
- Geräuschdauer des i-ten Fluglärmereignisses nach AzB-L (Zeitraum, in dem der Schalldruckpegel L AS (t) um nicht mehr als 10
dB unter dem Schalldruckpegelmaximum L ASmax des Fluglärmereignisses liegt
(10 dB-down-time))
i
- laufender Index des einzelnen Fluglärmereignisses
L ASmax,i - Maximalwert des Schalldruckpegels des i-ten Fluglärmereignisses
2.3
Beurteilung von Fluglärmimmissionen
Die Beurteilung der Fluglärmimmissionen erfolgt gemäß Ziffer 4 der LandeplatzFluglärmleitlinie durch Vergleich der ermittelten Berechnungsergebnisse (Zonen
äquivalenter Dauerschallpegel, Dauerschallpegel an ausgewählten Immissionsorten)
mit den auf die Tageszeit bezogenen Orientierungswerten nach DIN 18 005 Teil 1
Beiblatt 1.
Eine Kopie des Beiblattes 1 ist dem Bericht als Anlage 3 beigefügt.
8
Verkehrslandeplatz Strausberg
Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsbereiches
3.
Beschreibung der Ausgangsangaben für die
Berechnungen
3.1
Beschreibung des Flugplatzes und der Flugverfahren
Die Daten zur geographischen Beschreibung des Flugplatzes Strausberg wurden
dem Luftfahrthandbuch Deutschland AIP VFR entnommen.
Die technische Planung für den vorgesehenen Ausbau einschliesslich der geplanten
Flugverfahren wurden vom Büro SIGMA Consult erarbeitet und an den Gutachter als
Grundlage für die Beschreibung des Flugplatzes übergeben. Die wichtigsten, für die
Fluglärmberechnungen relevanten Angaben zum Flugplatz sind zusammengefasst in
Anlage 2 enthalten.
Die den Fluglärmberechnungen zu Grunde liegenden Flugverfahren sind für jede
Berechnungsvariante einschliesslich der vorhandenen und geplanten Start- und
Landebahn in Anlage 1 in den Plänen EDAY-FL-03.pl01 bis –pl06 gemeinsam mit
den Fluglärmkonturen dargestellt.
3.2
Luftverkehrsaufkommen und Zuordnung der Flugbewegungen
Die ausschlaggebende Grundlage für die Berechnungen sind neben den bereits angeführten Berechnungsvorschriften, den technischen Daten der am Flugplatz verkehrenden Flugzeuge und den Angaben zum Flugplatz die Flugbewegungszahlen
des Ist-Standes (Bezugsjahr 2003 und des zu erwartenden Luftverkehrsaufkommens
(Prognose 2015) für den Ausbauzustand und ohne Ausbau). Diese Angaben wurden
in Form einer Prognose durch SIGMA Consult übergeben und durch AVIA Consult in
das Datenerfassungssystem DES 04/2005 umgesetzt. Die wichtigsten Angaben sind
in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. Entsprechend den Vorgaben der Planfeststellungsbehörde ist bei der Ermittlung der Fluglärmbelastung für die Betroffenen
der schlechteste Fall zu Grunde zu legen. Deshalb werden für die Fluglärmberechnungen die Flugbewegungszahlen der optimistischen Prognose verwendet.
Die Ausgangsangaben für die Fluglärmberechnungen sind in den folgenden Tabellen
dargestellt.
9
Verkehrslandeplatz Strausberg
Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsbereiches
Tabelle 3.2.1 Flugbewegungszahlen der 6 verkehrsreichsten Monate für den Ist-Stand 2003
und das Prognosejahr 2020
(statistische Angaben, alle Starts und Landungen)
Startgewichtsklasse
Anzahl der Flugbewegungen
Flugzeuggruppe
Ist-Stand 2003
Ausbauprognose
M
P 1.1
7.776
9.000
K
P 1.1
2.618
3.800
E
P 1.2
88
90
E, G
P 1.3
9.938
12.610
F, I
P 1.4
268
450
C*
P 2.1
0
62
C*
S 5.1
0
138
H
H1
360
400
21.048
26.550
Summe
* Die Unterteilung der Startgewichtsklasse C in propellergetriebene und strahlgetriebene Flugzeuge erfolgte
auf der Grundlage des Anteils am aktuellen Bestand in Deutschland (Stand 31.12.2004)
Der Anteil der Platzrunden an den Starts differenziert zwischen den einzelne Flugzeuggruppen, ist aber im Mittel der Jahre für jede Flugzeuggruppe im wesentlichen
konstant und wird deshalb auch für die Prognose 2020 angenommen. Der Anteil der
Platzrunden an den Starts ist für die jeweiligen Flugzeuggruppen in der folgenden
Tabelle 3.3.2 dargestellt.
Bei der Ermittlung der Anzahl der Flugbewegungen für die Fluglärmberechnungen
ist zu beachten, daß im Gegensatz zu den statistischen Meldungen zum Luftverkehr
in den Fluglärmberechnungen eine Platzrunde wegen der Besonderheiten der Modellierung der zusätzlichen Schallimmissionen in der Flugplatzumgebung nur als
eine Flugbewegung betrachtet wird. Aus diesem Grund ist beim Vergleich der Flugbewegungszahlen der statistischen Meldungen mit denen der Fluglärmberechnungen bei Durchführung von Platzrunden stets eine der Anzahl der Platzrunden entsprechende Differenz festzustellen. Unter Beachtung dieses Sachverhaltes ergeben
sich für die Fluglärmberechnungen die in der Tabelle 3.2.3 auf der folgenden Seite
dargestellten Flugbewegungszahlen.
10
Verkehrslandeplatz Strausberg
Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsbereiches
Tabelle 3.2.2 Anteil der Platzrunden an den Starts der sechs verkehrsreichsten Monate Ist-Stand 2003 und Prognose 2020
Flugzeuggruppe nach
AzB
Anteil der
Platzrundenflüge
Ist-Stand 2003
Gesamtzahl der
Starts
Ausbauprognose 2020
Anzahl der GesamtPlatzrunzahl der
denflüge
Starts
Anzahl der
Platzrundenflüge
P 1.1
55 %
3.888
2.138
4.500
2.475
P 1.1
30 %
1.309
393
1.900
570
P 1.2
100 %
44
44
45
45
P 1.3
55 %
4.969
2.733
6.305
3.468
P 1.4
0%
134
0
225
0
P 2.1
0%
0
0
31
0
S 5.1
0%
0
0
69
0
40 %
180
72
200
80
H1
Tabelle 3.2.3 Flugbewegungszahlen der 6 verkehrsreichsten Monate für die Fluglärmberechnungen – Kennzeichnungszeit „6 verkehrsreichste Monate gesamt“
Startgewichtsklasse
Flugzeuggruppe
Anzahl der Flugbewegungen
Ist-Stand 2003
Ausbauprognose
M
P 1.1
5.638
6.525
K
P 1.1
2.225
3.230
E
P 1.2
44
45
E, G
P 1.3
7.205
9.145
F, I
P 1.4
268
450
C
P 2.1
0
62
C
S 5.1
0
138
15.380
19.592
288
320
15.668
19.912
Summe Flugz.
H
H1
Summe
11
Verkehrslandeplatz Strausberg
Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsbereiches
Da die Ermittlung Fluglärmbelastung unter Berücksichtigung der verkehrsreichsten
Flugtage der Durchschnittswoche der 6 verkehrsreichsten Monate durchzuführen ist,
wurde die Verteilung der Flugbewegungen auf die Wochentage untersucht. Dabei
wurde festgestellt, dass die meisten Flugbewegungen an Samstagen und Sonntagen
mit jeweils ca. 20% des Wochenanteils erfolgen. Für die einzelnen Flugzeuggruppen
ergibt sich dabei folgendes Bild:
Tabelle 3.2.4
Anteil der Flugzeuggruppen an den Samstagen und Sonntagen der
6 verkehrsreichsten Monate
Flugzeuggruppe
P 1.0
P 1.1
P 1.2
P 1.3
P 1.4
P 2.1
S 5.1
H1
Anteil (%)
35,9
30,1
100
43,8
30
0
0
59,8
Unter Berücksichtigung dieser Anteile ergeben sich für die Fluglärmberechnungen
mit der Kennzeichnungszeit „alle Samstage und Sonntage der 6 verkehrsreichsten
Monate die in der folgenden Tabelle 3.2.5 enthaltenen Flugbewegungszahlen für die
Fluglärmberechnungen.
Tabelle 3.2.5 Flugbewegungszahlen der 6 verkehrsreichsten Monate für die Fluglärmberechnungen – Kennzeichnungszeit „alle Samstage und Sonntage der 6 verkehrsreichsten Monate“
Startgewichtsklasse
Flugzeuggruppe
Anzahl der Flugbewegungen
Ist-Stand 2003
Ausbauprognose
M
P 1.1
2.030
2.349
K
P 1.1
668
969
E
P 1.2
44
45
E, G
P 1.3
3.170
4.022
F, I
P 1.4
80
136
C
P 2.1
0
0
C
S 5.1
0
0
5.992
7.521
173
192
6.165
7.713
Summe Flugz.
H
H1
Summe
12
Verkehrslandeplatz Strausberg
Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsbereiches
Die Zuordnung der Flugbewegungen zu den einzelnen Ab- und Anflugrichtungen
erfolgte auf der Grundlage der Angaben der Flugplatz Strausberg GmbH. Bei der
Zuordnung der Flugbewegungen für die Prognose wurde dabei berücksichtigt, dass
von Seiten der Oberen Landesluftfahrtbehörde gefordert wird, dass zukünftig Abund Anflüge über das Stadtgebiet von Strausberg nicht mehr zugelassen werden, da
diese Flüge trotz ihres geringen Anteils an den Gesamtzahlen ständig Gegenstand
von Beschwerden sind.
Tabelle 3.2.6 Verteilung der VFR-Ab- und Anflüge auf die Ab- und Anflugrichtungen
Bezeichnung des
Abfluges
Anteil (%)
Bezeichnung des
Anfluges
Anteil (%)
Betriebsrichtung 05
AB05-direkt
10
AB05-Nord
0 (5)
AN05-direkt
12
AN05-Südost
15
AB05-Ost
10
AN05-Ost
60
AB05-Südost
60
An05-Nordost
10
AB05-Südwest
15
AN05-Nordwest
3 (0)*
AB05-Nordwest
5 (0)*
AN05-Nord
0 (3)*
Betriebsrichtung 23
AB23-direkt
10
AN23-direkt
10
AB23-Südost
10
AN23-Ost
12
AB23-Ost
60
AN23-Südost
55
AB23-Nordost
10
AN23-Südwest
15
AB23-Nordwest
AB23-Nord
5 (0)*
5 (10)*
AN23-West
3 (0)*
AN23-Nordwest
5 (0)*
AN23-Nord
0 (8)*
(x)* - Zahlen für Prognose 2020
Die genaue Zuordnung der Flugbewegungen zu den einzelnen Flugstrecken ist den
Kontrolldrucklisten der Eingabedaten in Anlage 3 zu entnehmen.
13
Verkehrslandeplatz Strausberg
Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsbereiches
4.
Bewertung der Ergebnisse der Berechnungen
Gemäss den Anforderungen der Planfeststellungsbehörde wurden für die Ermittlung
der Fluglärmbelastung am Flugplatz Strausberg Berechnungen für folgende Szenarien und nur für die Realverteilung der Flugbewegungen auf die Betriebsrichtungen
durchgeführt:
Variante V01
Lärmkonturen für den L eq3 von 50, 55, 60 und 65 dB(A)
Prognose 2020; 6 verkehrsreichsten Monate gesamt,
100% Flugbewegungen in Betriebsrichtung 05;
Variante V02
Lärmkonturen für den L eq3 von 50, 55, 60 und 65 dB(A)
Prognose 2020; 6 verkehrsreichsten Monate gesamt,
100% Flugbewegungen in Betriebsrichtung 23;
Variante V03
Lärmkonturen für den L eq3 von 50, 55, 60 und 65 dB(A)
Prognose 2020; alle Samstage und Sonntage der 6 verkehrsreichsten Monate,
100% Flugbewegungen in Betriebsrichtung 05;
Variante V04
Lärmkonturen für den L eq3 von 50, 55, 60 und 65 dB(A)
Prognose 2020; alle Samstage und Sonntage der 6 verkehrsreichsten Monate,
100% Flugbewegungen in Betriebsrichtung 23.
Auf der Grundlage dieser Varianten ist es möglich, die zu erwartende Fluglärmbelastung an Hand der von den ermittelten Fluglärmzonen betroffenen Gebiete im Umfeld
des Flugplatzes zu bewerten und Schlussfolgerungen für die eventuell erforderliche
Ausweisung von Siedlungsbeschränkungen ziehen.
4.1 Bewertung der Ergebnisunsicherheiten der Berechnungsergebnisse
Wie alle rechnerischen Untersuchungen von zu erwartenden Schallimmissionen sind
auch die Ergebnisse der Fluglärmuntersuchungen mit einer gewissen Unsicherheit
behaftet:
Ergebnisunsicherheiten sind dabei auf folgende Faktoren zurückzuführen:
- Zuverlässigkeit der Prognose der Flugbewegungszahlen;
- Genauigkeit der Modellierung der Flugverfahren, insbesondere der Abweichungen von der Idealflugbahn, die mit zunehmender Entfernung vom Flugplatz deutlich größer werden;
- Abweichungen der physikalisch-technischen Daten der am Flugplatz verkehrenden Luftfahrzeuge von den für eine Flugzeugklasse in den Berechnungsvorschriften veröffentlichten Daten (Schallemissionen, Startrollstrecke, Steigwinkel);
- Einfluss der meteorologischen Bedingungen (Windrichtung und –stärke, Tempe14
Verkehrslandeplatz Strausberg
Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsbereiches
ratur) auf die Schallausbreitung, die Startrollstrecke und den Steigwinkel über
Grund.
Während sich für die Mittelungspegel die Abweichungen durch meteorologische Einflüsse und Abweichungen von der Flugstrecke im Nahbereich eines Flugplatzes aufgrund der Mittelung über einen langen Zeitraum nur geringfügig auswirken, können
sich bei einer relativ konstanten Typenzusammensetzung des Flugzeugmixes durch
die Abweichungen der Daten eines Flugzeugtyps von den für die entsprechende
Flugzeugklasse veröffentlichten Daten der AzB (siehe auch Anlage 4) merkliche Unterschiede zwischen berechneten und durch Messungen ermittelten Ergebnissen
ergeben.
So können z. B. die maximalen A-Schallpegel von Strahlflugzeugen der Flugzeuggruppe S 5.1 (Strahlflugzeuge bis 50 t, Kapitel 3) in Abhängigkeit von der Startmasse und der Triebwerksausstattung z. B zwischen einer BAe 146 und einem Learjet
60 um bis zu 15 dB unterscheiden. Da sich die Daten der Flugzeugklassen vorrangig
an den Flugzeugmustern mit den höchsten Schallemissionen orientieren, kann dies
bei einem vorrangigen Flugverkehr mit modernen kleinen Jets zu einer deutlichen
Überschätzung der zu erwartenden Fluglärmbelastung führen. 1 .
Die Auswirkungen dieser objektiven Abweichungen von den Daten der Flugzeuggruppen auf den Mittelungspegel hängen vorrangig von der Zusammensetzung des
Flugzeugmixes ab und können für eine Prognose nur qualitativ abgeschätzt werden.
Für den konkreten Fall am Verkehrslandeplatz Strausberg ist davon auszugehen,
dass trotz der relativ geringen Anzahl der prognostizierten Flüge der Flugzeuggruppe S 5.1 durch Berechnung eine überhöhte Fluglärmbelastung ermittelt wird.
Aus dem Vergleich von Langzeitmessungen durch Landesbehörden von Niedersachsen und Brandenburg und Berechnungen gemäss Landeplatz-Fluglärmleitlinie
für die entsprechenden Messzeiträume ist durch die Autoren des Berichtes festgestellt worden, dass die Berechnungsergebnisse mit einer hohen Sicherheit (0,5 bis 2
dB(A) ) über den Messergebnissen liegen.
4.2
Beurteilung der Zonen äquivalenter Dauerschallpegel
Beim Vergleich der für das Fluglärmgutachten zum Planfeststellungsverfahren ermittelten Fluglärmzonen zwischen Ausgangszustand und Ausbauprognose ist festzustellen, dass sich durch die für das optimistische Szenario prognostizierte Zunahme
der Flugbewegungszahlen und die zusätzliche Einbeziehung einer wenn auch geringen Anzahl von Flugbewegungen größerer Flugzeuge (Flugzeuggruppen P 2.1 und
S 5.1) die Flächen der Zonen vergrößern.
Entsprechend der Aufgabenstellung wurden die Fluglärmkonturen sowohl für die
durchschnittlichen Fluglärmbelastung der 6 verkehrsreichsten Monate als für die
1 Luftfahrtbundesamt; Veröffentlichung der Lärmwerte für Luftfahrzeuge vom 18.01.2005, Teil Strahlflugzeuge
15
Verkehrslandeplatz Strausberg
Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsbereiches
Fluglärmbelastung an den Wochenenden ermittelt. Dabei ist wie erwartet festzustellen, dass die Fluglärmzonen am Wochenende deutlich größer sind, als im Durchschnitt der 6 verkehrsreichsten Monate, obwohl an den Wochenenden kein Flugbetrieb von Flugzeugen mit einer Startmasse über 5,7 t auftreten wird.
Ein Vergleich der Größen der Fluglärmzonen für den durchschnittlichen Flugbetrieb
der 6 verkehrsreichsten Monate insgesamt und den durchschnittlichen Flugbetrieb
der Wochenenden der 6 verkehrsreichsten Monate ist in der folgenden Tabelle 4.2.1
dargestellt.
Tabelle 4.2.1
Flächenvergleich der Fluglärmzonen berechnet mit q=3
Fläche in ha
Bezeichnung des
Zone 60 – 65
dB(A)
Zone 55 – 60
dB(A
Zone 50 – 55
dB(A)
6 verkehrsreichste Monate insgesamt
21,66
38,27
213,38
Wochenenden der 6
verkehrsreichsten Monate
27,68
61,06
300,71
Szenarios
Als wichtigstes Ergebnis der Berechnungen ist jedoch festzustellen, dass die Fluglärmkontur für den Pegelwert von 55 dB(A) nur geringfügig über die Flugplatzgrenzen hinausgeht und im gesamten Stadtgebiet von Strausberg nur ein Wohnhaus
(Provinzialsiedlung Nr. 5) erfassen wird. Die im Flächennutzungsplan der Stadt
Strausberg vorgesehenen Zuwachsflächen für Wohnbebauung sind von dieser Zone
nicht betroffen, so dass aus Sicht des Schutzes vor Fluglärm für diese Gebiete keine
Regelungen erforderlich sein werden. Im südlichen Teil der Straße Am Flugplatz
wird ein schmaler Streifen der dort befindlichen Garagenkomplexe von der Zone 55
bis 60 dB(A) betroffen, was im Fall der Planung einer anderen Nutzung dieser Flächen zu berücksichtigen wäre.
Durch die Verlängerung der Start- und Landebahn und der damit im Zusammenhang
stehenden Verschiebung der Flugverfahren werden einerseits südwestlich des Flugplatzes bisher von der Fluglärmzone mit einem L eq3 zwischen 55 dB(A) und 50
dB(A) betroffene Gebiete nicht mehr belastet werden und andererseits nordöstlich
des Flugplatzes zusätzliche Gebiete von dieser Zone erfasst werden.
In dieser Zone befinden sich südwestlich des Flugplatzes für den Ist-Stand 2003 und
für die Ausbauprognose 2020 die östlich der Garzauer Chaussee/Heinrich-RauStraße an der Hohensteiner Chaussee, Kirschallee, Beerenstraße und Grenzweg
gelegene Wohnbebauung und die an der Garzauer Chaussee befindliche Kita Am
Weiher. Dabei ist für die Ausbauprognose eine Verkürzung diese Zone um ca. 200
16
Verkehrslandeplatz Strausberg
Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsbereiches
m zu verzeichnen. Diese Verkürzung betrifft aber vor allem die hier vorhandenen
Kleingartenanlagen.
Nordöstlich des Flugplatzes verbreitert und verlängert sich diese Zone gegenüber
dem Ist-Stand 2003 und erfasst zusätzlich alle Wohngebäude der Provinzialsiedlung.
In Klosterdorf reicht diese Zone bis an den südlichen Ortsrand heran, ohne jedoch
Wohnbebauung zu erfassen. Das im Nordwesten von Klosterdorf ausgewiesene allgemein Wohngebiet wird von dieser Zonen nicht betroffen.
Folglich hat der vorgesehene Ausbau des Flugplatzes Strausberg nach den Kriterien
der DIN 18005 keine Auswirkungen auf die derzeit bekannten städtebaulichen Planungen.
Die Ergebnisse der vorliegenden Fluglärmberechnungen sollten jedoch bei der Planung von besonders vor Lärm zu schützenden Einrichtungen berücksichtigt werden.
Strausberg, 04.04.2005
Rüdiger Bartel
Beratender Ingenieur
17
Verkehrslandeplatz Strausberg
Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsbereiches
5.
Glossar
AzB
- Anleitung zur Berechnung
ARP
- Aerodrome Reference Point (Flugplatzbezugspunkt)
DES
- Datenerfassungssystem für Fluglärmberechnungen für zivile Flugplätze
DES-MIL - Datenerfassungssystem für Fluglärmberechnungen für Militärflugplätze
ICAO
- International Civil Aviation Organization (Internationale Zivilluftfahrtorganisation)
IO
- Immissionsort (Nachweisort)
Leq
- äquivalenter Dauerschallpegel (Mittelungspegel über alle Lärmereignisse innerhalb eines vorgegebenen Bezugszeitraumes)
LAs
- Maximaler A-Schallpegel mit Messverfahren „slow“ ermittelt
LAm
- Mittlerer Maximalpegel (logarithmisches Mittel der maximalen A-Schallpegel
aller Schallereignisse im Bezugszeitraum)
LAm5%
- Mittlerer Maximalpegel der lautesten (energiereichsten) einzelnen Schallereignisse mit dem Anteil von 5% an allen Ereignissen
LuftVG
- Luftverkehrsgesetz
LuftVZO - Luft-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung
MTOM
- Maximum Take-Off Mass (Maximale Startmasse)
PFV
- Planfeststellungsverfahren
ROV
- Raumordnungsverfahren
RRP
- Runway Reference Point (Bahnbezugspunkt)
UBA
- Umweltbundesamt
18
Verkehrslandeplatz Strausberg
Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsbereiches
6. Verzeichnis der Pläne
Nr.
Bezeichnung
Maßstab
EDAY-FL-03 Fluglärmkonturen Ausbauprognose 2020, 100% der
-pl01
Flugbewegungen in Richtung 05, Kennzeichnungszeit „6 verkehrsreichste Monate gesamt“
Grösse
1 : 25 000
580 x 396 mm
-pl02
Fluglärmkonturen Ausbauprognose 2020, 100% der
Flugbewegungen in Richtung 23, Kennzeichnungszeit „6 verkehrsreichste Monate gesamt“
1 : 25 000
580 x 396 mm
-pl03
Überlagerung der Fluglärmkonturen der Betriebsrichtungen 05 und 23, Kennzeichnungszeit „6 verkehrsreichste Monate gesamt“
1 : 25 000
580 x 396 mm
-pl04
Fluglärmkonturen Ausbauprognose 2020, 100% der
Flugbewegungen in Richtung 05, Kennzeichnungszeit „alle Samstage und Sonntage der 6 verkehrsreichsten Monate“
1 : 25 000
580 x 396 mm
-pl05
Fluglärmkonturen Ausbauprognose 2020, 100% der
Flugbewegungen in Richtung 23, Kennzeichnungszeit „alle Samstage und Sonntage der 6 verkehrsreichsten Monate“
1 : 25 000
580 x 396 mm
-pl06
Überlagerung der Fluglärmkonturen der Betriebsrichtungen 05 und 23, Kennzeichnungszeit „alle
Samstage und Sonntage der 6 verkehrsreichsten
Monate“
1 : 50 000
580 x 396 mm
19
Verkehrslandeplatz Strausberg
Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsbereiches
7. Literaturverzeichnis
1.
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vom 14. Januar 1981, BGBl. I, S.61)
2.
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung, (LuftVZO) vom 13. März 1979, BGBl. I, S.
291
3.
Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971, BGBl. I S. 282,
geändert durch Gesetz vom 2. März 1974, BGBl. I S. 469 (554) und vom
14. Dezember 1976, BGBl.I S. 3341
4.
Bekanntmachung der Datenerfassungssysteme für die Ermittlung von Lärmschutzbereichen an zivilen (DES) und militärischen Flugplätzen (DES-MIL) sowie einer
Anleitung zur Berechnung (AzB)
- Bek. d. BMI v. 27.2.1975 - GMBl. I S. 125 ff
5.
Leitlinie zur Ermittlung und Beurteilung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung von Landeplätzen durch die Immissionsschutzbehörden der Länder (Landeplatz-Fluglärmleitlinie)
- Länderausschuß für Immissionsschutz , 14.05.1997
Neufassung vom 15. November 2002
6.
DIN 45 643 - Messung und Beurteilung von Flugzeuggeräuschen
Oktober 1984, Beuth Verlag GmbH Berlin
7.
Umweltfreundliche Propellerflugzeuge bis 9000 kg Höchstmasse und Motorsegler, - Veröffentlichung der Lärmwerte - , Stand 18.Januar 2005
Herausgegeben im Auftrag des Luftfahrtbundesamtes durch die DFS Deutsche
Flugsicherung
8.
Liste der Lärmwerte für Luftfahrzeuge, Teil Strahlflugzeuge
Luftfahrtbundesamt, 18.Januar 2005
9.
Lärmbekämpfung '88, Umweltbundesamt Juli 1988, Erich Schmidt Verlag Berlin
10. Internationales Abkommen über die Zivile Luftfahrt, Annex 16
11. Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung vom 05. Januar 1999
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 3 vom 27. Januar 1999
10. Entwurf der neuen zivilen Flugzeugklassen der Anleitung zur Berechnung
Umweltbundesamt, Berlin, Dezember 2001
11. Erarbeitung von Fluglärmkriterien für ein Schutzkonzept bei wesentlichen Änderungen oder Neuanlagen von Flughäfen/Flugplätzen
Griefahn, Jansen, Scheuch, Spreng, Zeitschrift für Lärmbekämpfung 49 (2002)
Nr. 5, S 171 ff
12. Technische Pläne und Unterlagen der SIGMA Consult GmbH
13. Verkehrsprognose für den Verkehrslandeplatz Strausberg bis zum Jahr 2020
SIGMA Consult, 04.03.2005
20