N i e d e r s c h r i f t über die 60. Sitzung des

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N i e d e r s c h r i f t über die 60. Sitzung des
Niederschrift
über die 60. Sitzung des Gemeinderates, stattgefunden am Donnerstag, den 5. November
2015, im Sitzungssaal der Marktgemeinde Zell am Ziller;
Anwesend:
Bürgermeister Robert Pramstrahler, Bürgermeister-Stellvertreter
Andreas Wildauer (ab Tagesordnungspunkt 5), GR Mag. Ursula
Langesee, Annelies Brugger, Christoph Steiner, Daniel Tipotsch,
Manuela Flörl, Siegfried Kerschdorfer, Matthias Wildauer, Christine
Binder-Egger, Andreas Eberharter, Martin Lechner und das ErsatzGemeinderatsmitglied Barbara Daum-Ossanna (ab Tagesordnungspunkt
5)
Abwesend:
---
Schriftführer: Alfons Turozzi
Beginn:
19.00 Uhr
Ende:
20.15 Uhr
Beratungsgegenstände:
1) Genehmigung der Niederschrift über die 59. Gemeinderatssitzung, stattgefunden
am Mittwoch, den 21. Oktober 2015;
2) Gemeindegutsagrargemeinschaft – Information;
3) Raumordnung:
Auflage eines Entwurfes zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich
von Gst. 354/1 (Teilfläche), GB 87124 Zell am Ziller, von derzeit „F – Freiland“
in künftig „Wg – gemischtes Wohngebiet;
4) Gästemeldewesen: Nachschaffung von Durchschreibeblöcken;
5) Beschlußfassung einer Resolution, womit sich die Marktgemeinde Zell am Ziller
als „TTIP/CETA/TiSA-freie Gemeinde“ erklärt;
6) Grundangelegenheiten:
a) Pachtverlängerung hinsichtlich Gst. 83/1, GB 87124 Zell am Ziller;
b) Eventuelle Verpachtung von Gst. 581/2, GB 87124 Zell am Ziller;
7) Subventionsangelegenheiten;
8) Anträge, Anfragen, Allfälliges (§ 35 Abs. 4 TGO);
Bürgermeister Robert Pramstrahler begrüßt vor Eingehen in die Tagesordnung die
Mitglieder des Gemeinderates. Sodann stellt er die Beschlußfähigkeit zur heutigen
Sitzung fest und eröffnet diese.
Vor Eingang in die Tagesordnung berichtet er, daß am heutigem Tage der GesamtTiroler-Gemeindetag in der Gemeinde Tux stattgefunden hat, an welcher er sowie sein
Stellvertreter teilgenommen haben. Dabei hat er mit dem Landeshauptmann sowie dem
Landeshauptmann-Stellvertreter Gespräche hinsichtlich der in der Tiroler Tageszeitung
kolportierten, angeblichen Schließung zweier Bezirksgerichte in Tirol, darunter auch
jenes von Zell am Ziller gesprochen. Dabei wurde ihm mitgeteilt, daß eine Schließung
derzeit nicht zur Diskussion steht und die Zeitungsmeldungen offensichtlich unrichtig
sind. Bürgermeister Pramstrahler berichtet weiters, daß auch mit dem Präsidenten des
Oberlandesgerichtes Innsbruck ein entsprechendes Gespräch geführt worden ist, in
welchem zum Ausdruck kam, daß die Meldungen nicht den Tatsachen entsprechen. Er
informiert darüber hinaus, daß er gemeinsam mit der Vorsteherin des Bezirksgerichtes
Zell am Ziller, Frau Dr. Heike Höllwarth-Lang, die ursprüngliche Resolution aller
Zillertaler Bürgermeister auf den neuesten Stand gebracht hat und diese am 2. November
2015 der Tiroler Landesregierung übergeben wurden.
Zu 1):
Die Niederschrift über die 59. Sitzung des Gemeinderates, stattgefunden am Mittwoch,
den 21. Oktober 2015, wird einstimmig genehmigt.
Zu 2):
Bürgermeister Robert Pramstrahler informiert den Gemeinderat, daß in den
vergangenen Wochen mehrere Gesprächsrunden hinsichtlich einer Neueinstufung der
Gemeindegutsagrargemeinschaft stattgefunden haben. Einer der Beratungsgegenstände
war ein Vorziehen der Erstellung des Waldwirtschaftsplanes, welcher noch bis zum
Jahre 2017 Gültigkeit besitzt. Zwischenzeitlich sind Ausschreibungen an vier
einschlägige Gutachter ergangen, die ersucht wurden, unter Berücksichtigung des durch
die Abteilung Forstplanung des Amtes der Tiroler Landesregierung erstellten
„Pflichtenheftes“ Angebote zu erstellen. Entsprechende Offerte haben nachstehend
angeführte Bestandteile zu enthalten:
Teil 1: Wuchsklassenkartierung (Bestandeskarte) unter Einarbeitung von Farborthofotos
und Erstellung einer digitalen Forstkarte
Teil 2: Bestandesbeschreibung im Rahmen der Wuchsklassenkartierung
Teil 3: Stichprobeninventur unter Zuhilfenahme der „Ein-Mann-Stichprobe“
Nach Vorlagen diesbezüglicher Angebote ergehen weitere Informationen.
Zu 3):
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Zell am Ziller hat im Rahmen seiner 60. Sitzung
vom 5. November 2015 zu Tagesordnungspunkt 3) gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, einstimmig beschlossen, den
von Architekt DI Thomas Scheitnagl, Sängerweg 17, 6263 Fügen, ausgearbeiteten
Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Zell am Ziller
im Bereich von Gst. 354/1, GB 87124 Zell am Ziller (Teilfläche im Ausmaß von 609
m²), laut des im Wege des elektronischen Flächenwidmungsplanes erstellten
Verordnungsplanes von derzeit „F - Freiland“ in künftig „Wg – gemischtes
Wohngebiet“ ab 9. November 2015 bis einschließlich 7. Dezember 2015 durch vier
Wochen hindurch im Marktgemeindeamt Zell am Ziller zur allgemeinen Einsichtnahme
aufzulegen.
Der Vollständigkeit halber wird angeführt, daß hinsichtlich der Vereinigung der zur
Umwidmung bestimmten Teilfläche mit Gst. 354/41 ein nach den Bestimmungen der
§§ 13 bis 15 TBO erforderliches Verfahren eingeleitet und seitens der Baubehörde
bescheidmäßig bereits abgeschlossen wurde.
Der Entwurf sieht demnach nachstehende Umwidmungen vor:
Grundstück 354/1 KG 87124 Zell (70940) (rund 609 m²)
von Freiland § 41 in
gemischtes Wohngebiet § 38.2
Die gegenständliche Flächenwidmungsplan-Änderung wird aufgrund von Erbfolge
vorgenommen und ist laut rechtskräftigem örtlichen Raumordnungskonzept möglich.
Darüber hinaus ist dieselbe raumordnungsfachlich als Abrundung der Grundparzellengeometrie dieses Ortsteiles begründbar und zulässig.
Die in Aussicht genommene Änderung steht nicht im Widerspruch zu einer geordneten
räumlichen Gesamtentwicklung des Gebietes der Gemeinde Zell am Ziller. Die als
Entwurf vorliegende Widmungsänderung berücksichtigt demnach die gesetzlichen
Vorgaben und widerspricht auch nicht den Zielen der örtlichen Raumordnung. Eine
Umweltprüfung nach § 65 ist für diesen Vorgang nicht erforderlich, nachdem kein
Natura 2000-Gebiet betroffen ist und auch keine UVP-pflichtigen Anlagen beinhaltet
sind.
Personen, die in der Marktgemeinde Zell am Ziller einen ordentlichen Wohnsitz haben
und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen,
steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist zum
Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemäß den Bestimmungen des § 70 (1) lit. c) TROG unterbleibt eine schriftliche
Verständigung der Nachbargemeinden (Aschau im Zillertal, Gerlosberg, Hainzenberg,
Hippach, Ramsau im Zillertal, Rohrberg und Zellberg), da die beschriebene Änderung
keine Grundflächen im Bereich von Gemeindegrenzen betrifft und darüber hinaus
örtliche Raumordnungsinteressen der Nachbargemeinden nicht berührt werden.
Wenngleich im Gesetz nicht vorgesehen, wird hierüber eine schriftliche Information an
die Eigentümer der Objekte „Dorfplatz 1, 2 und 2a“ sowie „Unterdorf 1“ gerichtet. Eine
Verständigung des öffentlichen Straßen- und Wegegutes von Zell am Ziller wird nicht
vorgenommen, da dieses nach entsprechender Beschlußfassung vom Vorgang bereits
Kenntnis hat. Weiters erfolgt – wie bereits eingangs erwähnt – die öffentliche
Kundmachung nach den Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes.
Gemeinsam mit dem Auflagebeschluß wird der Beschluß über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes (Eventualbeschluß) gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011, wie
oben beschrieben, gefaßt. Dieser Beschluß wird allerdings nur dann rechtswirksam,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Das Gemeinderatsmitglied Martin Lechner hat sich auf Grund von Befangenheit an der
Beratung und Beschlußfassung zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt nicht
beteiligt.
Zu 4):
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung erging an verschiedene Firmen das
Ersuchen, Offerte bezüglich des Nachdruckes von Gästeblatt-Sammlungen, 1.000
Blöcke zu jeweils 50 Blatt (vierfach), fortlaufende Nummerierung von 354.001 bis
404.000, Durchschreibeblöcke aus Selbstdurchschreibepapier, pro Block links geleimt
und gelocht, einmal Pappe eingelegt, Format A5, zu erstellen. Diesbezügliche Angebote
liegen nunmehr vor und lauten (jeweils zuzügl. Mwst.) wie nachstehend angeführt:
Zillerdruck, Zell am Ziller
1.000 Blöcke € 3.298,10 3 % Skonto
Typo Media Mäser, Hard
1.000 Blöcke € 2.510,00 2 % Skonto
Stern Druck, Fügen
1.000 Blöcke € 3.900,00 0 % Skonto
Dr. Grazer + Co, Großau
1.000 Blöcke € 4.500,00 2 % Skonto
Demnach wird einstimmig beschlossen, der Firma Typo Media Mäser GmbH, 6971
Hard, den Auftrag zur Lieferung von Gästeblatt-Sammlungen gemäß Angebot vom
23.10.2010 zu erteilen. Eine schriftliche Auftragserteilung sowie die Terminisierung
hinsichtlich einer Ausführung dieses Auftrages ist seitens des Meldeamtes
vorzunehmen.
Zu 5):
Im Rahmen der 59. Gemeinderatssitzung wurde seitens der Liste „FLZ – Freie List Zell“
der Antrag eingebracht, die Marktgemeinde Zell am Ziller möge sich mittels Resolution
als „TTIP/CETA/TiSA-freie Gemeinde“ erklären. Seitens des Gemeindevorstandes
wurden in diesem Zusammenhang Erhebungen gepflogen, welche zum Ergebnis
führten, dem vorliegenden Antrag zu entsprechen.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Zell am Ziller erhebt demnach im Rahmen seiner
am 5. November 2015 stattgefundenen 60. Sitzung mit 12 Stimmen „Ja“ und 1 Stimme
„Nein“ nachstehende Resolution zum Beschluß:
„Die Marktgemeinde 6280 Zell am Ziller in Tirol erklärt sich zur „TTIP/CETA/TiSAfreien Gemeinde.
Mit der Erklärung zur TTIP/CETA/TiSA-freien Gemeinde werden folgende
Forderungen an die Bundesregierung, an die Abgeordneten des Nationalrates und an das
europäische Parlament verbunden:
• kein Abschluß von Handels- und Investitionsabkommen, welche die
Gemeindeautonomie bei der Sicherstellung der öffentlichen Dienstleistungen
untergraben oder ihre Rechte auf Regulierung einschränken
• kein Abschluß von Handels- und Investitionsabkommen, die Instrumente des
Investitionsschutzes enthalten
• Aussetzen der TTIP & TiSA-Verhandlungen, solange die verhandlungsrelevanten
Dokumente nicht offengelegt sind und es keinen demokratischen Prozeß gibt
• Ablehnen des CETA-Abkommens durch die österreichische Regierung bzw. die
Abgeordneten des Nationalrates bzw. die österreichischen Abgeordneten zum
Europäischen Parlament
• die Offenlegung der Verhandlungsunterlagen aller derzeit verhandelten
Abkommen, insbesondere von TTIP, CETA und TiSA für BürgerInnen und
ParlamentarierInnen
• die begleitende öffentliche Auseinandersetzung mit den Verhandlungsinhalten
während der gesamten Verhandlungsdauer im österreichischen und Europäischen
Parlament unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Begründung:
Im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) sowie
der CETA- und TiSA-Abkommen verhandelt die EU-Kommission im Auftrag der
Mitgliedsländer weitere Deregulierungsmaßnahmen und -schritte, die alle
Lebensbereiche betreffen. Teilbereiche davon sind der Dienstleistungssektor und die
öffentliche Auftragsvergabe. Laut dem durchgesickerten Verhandlungsmandat für TTIP
und den durchgesickerten Verhandlungsdokumenten für CETA und TiSA ist das Ziel
dieser Abkommen, bestehende Liberalisierungen des Dienstleistungsbereichs über diese
Abkommen festzuschreiben.
Alle öffentlichen Dienstleistungen, die für den sozialen Zusammenhalt wichtig sind und
zu denen alle BürgerInnen freien Zugang haben müssen, sind von diesen Abkommen
betroffen: Gesundheit, Bildung, Energieversorgung, Wasser, Transporte, öffentlicher
Verkehr, Post, Telekommunikation, Kultur und Freizeit, Abfallwirtschaft, Alterspflege
usw.
Lediglich jene Bereiche, die explizit in Form eines Negativlistenansatzes ausgenommen
werden, fallen nicht darunter.
Darüber hinaus sollen Konzerne, die in einer der Regionen bzw. Ländern, die TTIP,
CETA und TiSA verhandeln, eine Niederlassung haben, in Zukunft bei der
Ausschreibung von öffentlichen Verträgen mitbieten können.
Freihandelsabkommen – so auch diese – sind für alle Gebietskörperschaften, also vom
Bund über die Bundesländer bis zu den Gemeinden gültig; sie sind für alle
Gebietskörperschaften verpflichtend. Bundesländer und Gemeinden sind also direkt
betroffen. TTIP, CETA und TiSA stellen das Subsidiaritätsprinzip in Frage, indem sie
namentlich
die
Möglichkeit
der
lokalen
Entscheidungsträger
und
Entscheidungsträgerinnen einschränken im Dienstleistungsbereich eine eigenständige
Politik zu betreiben. Die zwingende Gleichbehandlung von lokalen und ausländischen
Anbietern (Prinzip der „Inländerbehandlung“) macht Regionalpolitik oder die
Förderung von Nahversorgung unmöglich.
Im Rahmen von TTIP und CETA sollen Konzernen auch Klagerechte gegenüber Staaten
zugesprochen werden – der sogenannte Investitionsschutz. Solche Klagen sollen von
privaten Schiedsgerichten entschieden werden, die der Öffentlichkeit – wenn überhaupt
– nur beschränkt zugänglich sind und für die es keine Berufungsmöglichkeiten gibt.
Damit können diese Konzerne in Zukunft Staaten (und indirekt Gemeinden) auf
entgangenen Gewinn oder zu hohen Umweltauflagen klagen. Dies kann auch
Gemeinden treffen. So hat Vattenfall 2009 Deutschland wegen zu hoher
Umweltauflagen für das Kohlekraftwerk Moorburg in Hamburg geklagt.
Erstmalig wird im TTIP-Abkommen ein regulatorischer Rat verhandelt, der dieses
Abkommen zu einem „lebenden Abkommen“ machen soll. Dieser Rat soll von
Vertretern der Europäischen Kommission und der US-Regierung beschickt werden.
Nach Abschluß der Verhandlungen sollen bestehende und zukünftige Gesetze,
Vorschriften und Standards zum Schutz von Leben und Gesundheit, zum Umwelt- und
KonsumentenInnenschutz, insbesondere auch für den Handel mit landwirtschaftlichen
Produkten darauf überprüft werden, ob sie ein unnötiges Handelshemmnis zwischen den
betreffenden Ländern darstellen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Harmonisierung
gesetzt werden. Ausgewählte Stakeholder (vor allem Konzerne) sollen in die Arbeit des
regulatorischen Rates eingebunden werden.
Egal, welche Handels- und Investitionsabkommen verhandelt werden – ein
grundlegendes
Problem
ist
immer
die
fehlende
Offenlegung
von
Verhandlungsdokumenten. Alle Verhandlungsdokumente sind geheim, weder die
Position der Europäischen Kommission noch jene der verhandelnden Länder USA und
Kanada sind bekannt. Noch gravierender ist das diesen Verhandlungen eigene
Demokratiedefizit. Dadurch, daß die Verhandlungen streng geheim und abgeschirmt
von der Öffentlichkeit stattfinden, wird ein demokratischer Meinungsbildungsprozeß
unterbunden. Dies unterminiert die Grundpfeiler der Demokratie und muß deshalb
grundsätzlich geändert werden. Verschiedene Gemeinden in Europa haben bereits
Maßnahmen gegen TTIP, CETA und TiSA ergriffen und ähnlich lautende Resolutionen
unterschrieben.“
Sodann sind nach Rechtskraft des gegenständlichen Beschlusses seitens der
Gemeindeverwaltung die erforderlichen Schriftstücke – wie auf der Internet-Seite
www.ttip-stoppen.at – abzufertigen.
Zu 6a):
Bürgermeister Robert Pramstrahler bringt in Erinnerung, daß das auf Gst. 83/1, GB
87124 Zell am Ziller, befindliche Altstoff-Sammelzentrum – welches den fünf
Gemeinden des Großraumes Zell zur Verfügung steht – auf Pachtgrund situiert ist und
daß das entsprechende Rechtsverhältnis im Jahre 2020 ausläuft. Mehrere
Gesprächsrunden mit dem Eigentümer besagten Grundstückes (Alois Eberharter,
„Kracher“) haben in der unmittelbar letzten Zeit stattgefunden, wobei die Zusicherung
erwirkt werden konnte, das bestehende Rechtsverhältnis um weitere fünfundzwanzig
Jahre, also bis 2045, unter bestimmten, für die Marktgemeinde Zell am Ziller
akzeptablen Bedingungen zu verlängern.
Seitens des Gemeinderates wird dieser Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen
und gleichzeitig die Formulierung getroffen, mit Alois Eberharter möge ein neuer
Bestandvertrag bzw. eine Verlängerung des derzeit bestehenden Vertragswerkes
eingegangen werden. Ein diesbezüglicher Auftrag ergeht an das Notariat Dr. Hans
Singer, Zell am Ziller, wobei der Bürgermeister ersucht wird, die erforderlichen Schritte
einzuleiten und für eine umgehende Vertragsunterfertigung Sorge zu tragen.
Zu 6b):
Der Bürgermeister informiert, daß hinsichtlich des in Gemeindeeigentum stehenden
Gst. 581/2 – gewidmet als Sonderfläche „SPp – Parkplatz“ – Interessenten vorstellig
wurden, welche diese Fläche zum Zwecke der Errichtung von Betriebsgebäuden
anpachten möchten. Nach eingehender Diskussion wird die Meinung vertreten, daß
Betriebsansiedelungen grundsätzlich positiv zu bewerten sind. Sollte dem Ansinnen
näher getreten werden, wären zunächst unter Erhebung von Bebauungsgrundlagen mit
der Bundesstraßenverwaltung Kontakt aufzunehmen und in der Folge Änderungen des
örtlichen Raumordnungskonzeptes sowie des Flächenwidmungsplanes vorzunehmen.
GR Matthias Wildauer bringt hierauf den Antrag ein, der Gemeinderat möge
beschließen, mit dem Interessenten Andreas Platzer, Tischlermeister, Rohrerstraße 48,
6280 Zell am Ziller, ein Pachtverhältnis einzugehen.
Vor einer diesbezüglichen Beschlußfassung werden nochmals Details erörtert und wie
folgt zu Protokoll genommen:
* Interessenten sind die Firma Möbel Gruber, welche in Zell am Ziller, Rohrerstraße 38,
einen Schauraum mit Verkauf betreibt und weiters der Tischlermeister Andreas
Platzer, Rohrerstraße 48, welcher beabsichtigt, in Zell am Ziller einen neuen, bislang
noch nicht bestehenden Betrieb anzusiedeln;
* Beide Interessenten haben in Absprache mit der Bundesstraßenverwaltung
Bebauungsstudien ausarbeiten lassen, welche im Steuerungskreis vorgelegt und
darüber hinaus im Vorfeld der gegenständlichen Sitzung sämtlichen Mandataren zur
Kenntnis gebracht wurden.
* Beide Interessenten planen die Errichtung einer Produktionsstätte, wobei die Studie
„Platzer“ neben der Tischlereieinheit zusätzlich ein weiteres Geschäft sowie zwei
Büroeinheiten enthält.
* Beide Interessenten haben die Vorgaben der Bundesstraßenverwaltung hinsichtlich
LKW-Wendeplatz berücksichtigt. Die Studie „Gruber“ weist 12 und die Studie
„Platzer“ 24 Stellplätze für Kraftfahrzeuge auf.
* Laut Angaben der Interessenten werden von beiden jeweils rund 15 bis 20
Arbeitsplätze geschaffen.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß der Interessent Andreas Platzer, welcher
seinen ordentlichen Wohnsitz seit Geburt in Zell am Ziller begründet, bislang noch
keinen Firmenstandort innehat und demnach im Ort ein neuer, derzeit nicht bestehender
Betrieb angesiedelt wird, beschließt der Gemeinderat nach ausführlicher Beratung
einstimmig0, dem Interessenten Andreas Platzer den Vorzug zu geben und diesen als
möglichen Pächter des eingangs beschriebenen Grundstückes zu benennen.
Bürgermeister Robert Pramstrahler wird beauftragt, in einem Zeller Notariat einen
Termin zu vereinbaren, anläßlich welchem Grundlagen für einen durch den
Gemeinderat zu genehmigenden Bestand-/Pachtvertrag gemeinsam mit dem
Interessenten Platzer erarbeitet werden. Grundvoraussetzung ist, daß das Bauvorhaben
unter einem erstellt wird, das heißt, daß dieses nicht in diversen Bauphasen realisiert
wird. Eine Gesamtbebauung sollte möglichst mit Ende 2016, spätestens jedoch bis zum
Sommer 2017, abgeschlossen sein.
Hinsichtlich der im Zuge der Vertragserrichtung anfallenden Kosten wird fixiert, daß
diese vom Pächter zu tragen sind.
Seitens
der
Gemeindeverwaltung
ist
im
Wege
des
elektronischen
Flächenwidmungsplanes ein Verfahren zur Widmungsänderung einzuleiten, sobald
rechtliche Aspekte ausreichend abgeklärt sind.
Zu 7):
Veteranenverein Zell am Ziller:
Zum vorliegenden Antrag des Veteranenvereines Zell vom 28. Oktober 2015 wird
einstimmig beschlossen, als teilweise Abgeltung der im Rahmen des am 25. Oktober
stattgefundenen Jahrtages entstandenen Konsumationskosten eine finanzielle
Zuwendung in Höhe von € 2.338,00 (167 Personen je € 14,00) zu gewähren. Der
gegenständliche Betrag ist nach dem „Kultusschlüssel“ aufzuteilen.
Wintersportverein Zell am Ziller:
Bezugnehmend auf den vorliegenden Antrag des Wintersportvereines Zell am Ziller
vom 2. November 2015 wird einstimmig beschlossen, die im Voranschlag für das
Haushaltsjahr 2015 enthaltene Budgetpost in Höhe von € 3.000,00 zur Auszahlung
freizugeben. Durch die Gemeindekasse kann demnach eine entsprechende Anweisung
erfolgen.
Theaterverein Zell am Ziller:
Zum Antrag des Theatervereines Zell vom 29. Oktober 2015 wird einstimmig
beschlossen, eine finanzielle Zuwendung in Höhe von € 400,00 zu gewähren. Der
gegenständliche Betrag ist zweckgebunden zur Abdeckung anteiliger, im Rahmen des
diesjährigen Nikolaus-Einzuges entstehender Kosten zu verwenden.
Tourismusverband Zell – Tourismusförderung:
Mit Schreiben vom 29. Oktober 2015 wird seitens des Tourismusverbandes Zell-Gerlos
eine weitere Tranche in Höhe von € 6.000,00 hinsichtlich des TourismusförderungsBeitrages angefordert. Auch nach einer bereits im Juli dieses Jahres getätigten
Teilzahlung ist im Voranschlag des Haushaltsjahres 2015 hiefür die Bedeckung
gegeben, weshalb einstimmig beschlossen wird, den eingangs genannten Betrag zur
Zahlung freizugeben. Die Gemeindekasse wird angewiesen, eine entsprechende
Auszahlung vorzunehmen.
GR Matthias Wildauer hat sich an der Beratung und Beschlußfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht beteiligt (Funktionär des Tourismusverbandes).
Sportklub Zell am Ziller:
Hinsichtlich des seitens des Sportklub Zell mittels Eingabe vom 5. November 2015
ergangenen Antrages wird einstimmig beschlossen, die im Voranschlag 2015 verankerte
Subvention in Höhe von € 8.000,00 zur Zahlung freizugeben. Der gegenständliche
Betrag resultiert aus den Positionen „Jahressubvention 2015“ (€ 5.000,00) und
„Touristische Leistungen“ (Ausrichtung des Trainingslagers des Fußballclubs Werder
Bremen - € 3.000,00). Die Gemeindekasse wird ermächtigt, eine diesbezügliche
Überweisung zu tätigen.
Zu 8):
Austausch – Motorsäge:
Vbgm. Andreas Wildauer stellt den, Antrag die derzeit in Verwendung stehende, nahezu
zwanzig Jahre alte Motorsäge auszutauschen. Er legt in diesem Zusammenhang ein
Angebot der Firma Landmaschinen Eberharter, 6274 Aschau im Zillertal, vor und
ersucht, der Neuanschaffung zuzustimmen. Der Preis hiefür beträgt € 588,00 einschl.
Mwst., wobei eine Rücknahme des Altgerätes bereits berücksichtigt ist. Der
angesprochene Motorsägen-Tausch wird genehmigt, was einstimmig erfolgt.
Er informiert über ein vorliegendes Angebot der Firma Wacker Neuson, Wien, welches
er ausführlich erläutert. Mit diesem wird ein Kramer Allradlader 650 – entweder zum
Kauf oder zur Miete – offeriert. Nach eingehender Diskussion wird Vbgm. Wildauer
beauftragt, mit der Firma Wacker weitere Gespräche, insbesondere im Hinblick auf die
Angebotssumme zu führen und im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung das
entsprechende Ergebnis zu präsentieren, worauf seitens dieses Gremiums ein Beschluß
gefaßt wird.
Seitens der Liste 4 „Freie Liste Zell“ / Christoph Steiner“ wird folgender Antrag, datiert
mit 5. November 2015, gestellt:
„Es wird beantragt:
Der Bürgermeister wird ersucht, sich bei der Landes- und Bundesregierung gegen eine
Schließung des Bezirksgerichtes Zell am Ziller auszusprechen! Der Bürgermeister wird
beauftragt, alle Maßnahmen zu ergreifen, damit das Bezirksgericht in Zell am Ziller
erhalten bleibt.
Begründung:
Diese Maßnahme würde nicht nur zur Ausdünnung des ländlichen Raumes führen, noch
mehr wäre sie eine Belastung für die örtliche Bevölkerung, die den Amtstag und somit
die kostenlose Rechtsberatung durch den Richter verlieren würde. Auch würden
regionale hochwertige Arbeitsplätze dadurch verloren gehen.
Mit der Bitte um Zustimmung“
Festgestellt wird dazu seitens des Bürgermeister, daß zu Beginn der gegenständlichen
Niederschrift in dieser Angelegenheit bereits berichtet wurde und sich damit der
vorliegende Antrag als gegenstandslos darstellt.
Nachdem keine weiteren Anträge und Anfragen gestellt werden, schließt Bürgermeister
Robert Pramstrahler den gegenständlichen Tagesordnungspunkt.
Geschlossen und gefertigt:

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