N i e d e r s c h r i f t über die 60. Sitzung des
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N i e d e r s c h r i f t über die 60. Sitzung des
Niederschrift über die 60. Sitzung des Gemeinderates, stattgefunden am Donnerstag, den 5. November 2015, im Sitzungssaal der Marktgemeinde Zell am Ziller; Anwesend: Bürgermeister Robert Pramstrahler, Bürgermeister-Stellvertreter Andreas Wildauer (ab Tagesordnungspunkt 5), GR Mag. Ursula Langesee, Annelies Brugger, Christoph Steiner, Daniel Tipotsch, Manuela Flörl, Siegfried Kerschdorfer, Matthias Wildauer, Christine Binder-Egger, Andreas Eberharter, Martin Lechner und das ErsatzGemeinderatsmitglied Barbara Daum-Ossanna (ab Tagesordnungspunkt 5) Abwesend: --- Schriftführer: Alfons Turozzi Beginn: 19.00 Uhr Ende: 20.15 Uhr Beratungsgegenstände: 1) Genehmigung der Niederschrift über die 59. Gemeinderatssitzung, stattgefunden am Mittwoch, den 21. Oktober 2015; 2) Gemeindegutsagrargemeinschaft – Information; 3) Raumordnung: Auflage eines Entwurfes zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich von Gst. 354/1 (Teilfläche), GB 87124 Zell am Ziller, von derzeit „F – Freiland“ in künftig „Wg – gemischtes Wohngebiet; 4) Gästemeldewesen: Nachschaffung von Durchschreibeblöcken; 5) Beschlußfassung einer Resolution, womit sich die Marktgemeinde Zell am Ziller als „TTIP/CETA/TiSA-freie Gemeinde“ erklärt; 6) Grundangelegenheiten: a) Pachtverlängerung hinsichtlich Gst. 83/1, GB 87124 Zell am Ziller; b) Eventuelle Verpachtung von Gst. 581/2, GB 87124 Zell am Ziller; 7) Subventionsangelegenheiten; 8) Anträge, Anfragen, Allfälliges (§ 35 Abs. 4 TGO); Bürgermeister Robert Pramstrahler begrüßt vor Eingehen in die Tagesordnung die Mitglieder des Gemeinderates. Sodann stellt er die Beschlußfähigkeit zur heutigen Sitzung fest und eröffnet diese. Vor Eingang in die Tagesordnung berichtet er, daß am heutigem Tage der GesamtTiroler-Gemeindetag in der Gemeinde Tux stattgefunden hat, an welcher er sowie sein Stellvertreter teilgenommen haben. Dabei hat er mit dem Landeshauptmann sowie dem Landeshauptmann-Stellvertreter Gespräche hinsichtlich der in der Tiroler Tageszeitung kolportierten, angeblichen Schließung zweier Bezirksgerichte in Tirol, darunter auch jenes von Zell am Ziller gesprochen. Dabei wurde ihm mitgeteilt, daß eine Schließung derzeit nicht zur Diskussion steht und die Zeitungsmeldungen offensichtlich unrichtig sind. Bürgermeister Pramstrahler berichtet weiters, daß auch mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck ein entsprechendes Gespräch geführt worden ist, in welchem zum Ausdruck kam, daß die Meldungen nicht den Tatsachen entsprechen. Er informiert darüber hinaus, daß er gemeinsam mit der Vorsteherin des Bezirksgerichtes Zell am Ziller, Frau Dr. Heike Höllwarth-Lang, die ursprüngliche Resolution aller Zillertaler Bürgermeister auf den neuesten Stand gebracht hat und diese am 2. November 2015 der Tiroler Landesregierung übergeben wurden. Zu 1): Die Niederschrift über die 59. Sitzung des Gemeinderates, stattgefunden am Mittwoch, den 21. Oktober 2015, wird einstimmig genehmigt. Zu 2): Bürgermeister Robert Pramstrahler informiert den Gemeinderat, daß in den vergangenen Wochen mehrere Gesprächsrunden hinsichtlich einer Neueinstufung der Gemeindegutsagrargemeinschaft stattgefunden haben. Einer der Beratungsgegenstände war ein Vorziehen der Erstellung des Waldwirtschaftsplanes, welcher noch bis zum Jahre 2017 Gültigkeit besitzt. Zwischenzeitlich sind Ausschreibungen an vier einschlägige Gutachter ergangen, die ersucht wurden, unter Berücksichtigung des durch die Abteilung Forstplanung des Amtes der Tiroler Landesregierung erstellten „Pflichtenheftes“ Angebote zu erstellen. Entsprechende Offerte haben nachstehend angeführte Bestandteile zu enthalten: Teil 1: Wuchsklassenkartierung (Bestandeskarte) unter Einarbeitung von Farborthofotos und Erstellung einer digitalen Forstkarte Teil 2: Bestandesbeschreibung im Rahmen der Wuchsklassenkartierung Teil 3: Stichprobeninventur unter Zuhilfenahme der „Ein-Mann-Stichprobe“ Nach Vorlagen diesbezüglicher Angebote ergehen weitere Informationen. Zu 3): Der Gemeinderat der Marktgemeinde Zell am Ziller hat im Rahmen seiner 60. Sitzung vom 5. November 2015 zu Tagesordnungspunkt 3) gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, einstimmig beschlossen, den von Architekt DI Thomas Scheitnagl, Sängerweg 17, 6263 Fügen, ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Zell am Ziller im Bereich von Gst. 354/1, GB 87124 Zell am Ziller (Teilfläche im Ausmaß von 609 m²), laut des im Wege des elektronischen Flächenwidmungsplanes erstellten Verordnungsplanes von derzeit „F - Freiland“ in künftig „Wg – gemischtes Wohngebiet“ ab 9. November 2015 bis einschließlich 7. Dezember 2015 durch vier Wochen hindurch im Marktgemeindeamt Zell am Ziller zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen. Der Vollständigkeit halber wird angeführt, daß hinsichtlich der Vereinigung der zur Umwidmung bestimmten Teilfläche mit Gst. 354/41 ein nach den Bestimmungen der §§ 13 bis 15 TBO erforderliches Verfahren eingeleitet und seitens der Baubehörde bescheidmäßig bereits abgeschlossen wurde. Der Entwurf sieht demnach nachstehende Umwidmungen vor: Grundstück 354/1 KG 87124 Zell (70940) (rund 609 m²) von Freiland § 41 in gemischtes Wohngebiet § 38.2 Die gegenständliche Flächenwidmungsplan-Änderung wird aufgrund von Erbfolge vorgenommen und ist laut rechtskräftigem örtlichen Raumordnungskonzept möglich. Darüber hinaus ist dieselbe raumordnungsfachlich als Abrundung der Grundparzellengeometrie dieses Ortsteiles begründbar und zulässig. Die in Aussicht genommene Änderung steht nicht im Widerspruch zu einer geordneten räumlichen Gesamtentwicklung des Gebietes der Gemeinde Zell am Ziller. Die als Entwurf vorliegende Widmungsänderung berücksichtigt demnach die gesetzlichen Vorgaben und widerspricht auch nicht den Zielen der örtlichen Raumordnung. Eine Umweltprüfung nach § 65 ist für diesen Vorgang nicht erforderlich, nachdem kein Natura 2000-Gebiet betroffen ist und auch keine UVP-pflichtigen Anlagen beinhaltet sind. Personen, die in der Marktgemeinde Zell am Ziller einen ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Gemäß den Bestimmungen des § 70 (1) lit. c) TROG unterbleibt eine schriftliche Verständigung der Nachbargemeinden (Aschau im Zillertal, Gerlosberg, Hainzenberg, Hippach, Ramsau im Zillertal, Rohrberg und Zellberg), da die beschriebene Änderung keine Grundflächen im Bereich von Gemeindegrenzen betrifft und darüber hinaus örtliche Raumordnungsinteressen der Nachbargemeinden nicht berührt werden. Wenngleich im Gesetz nicht vorgesehen, wird hierüber eine schriftliche Information an die Eigentümer der Objekte „Dorfplatz 1, 2 und 2a“ sowie „Unterdorf 1“ gerichtet. Eine Verständigung des öffentlichen Straßen- und Wegegutes von Zell am Ziller wird nicht vorgenommen, da dieses nach entsprechender Beschlußfassung vom Vorgang bereits Kenntnis hat. Weiters erfolgt – wie bereits eingangs erwähnt – die öffentliche Kundmachung nach den Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes. Gemeinsam mit dem Auflagebeschluß wird der Beschluß über die Änderung des Flächenwidmungsplanes (Eventualbeschluß) gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011, wie oben beschrieben, gefaßt. Dieser Beschluß wird allerdings nur dann rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Das Gemeinderatsmitglied Martin Lechner hat sich auf Grund von Befangenheit an der Beratung und Beschlußfassung zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt nicht beteiligt. Zu 4): Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung erging an verschiedene Firmen das Ersuchen, Offerte bezüglich des Nachdruckes von Gästeblatt-Sammlungen, 1.000 Blöcke zu jeweils 50 Blatt (vierfach), fortlaufende Nummerierung von 354.001 bis 404.000, Durchschreibeblöcke aus Selbstdurchschreibepapier, pro Block links geleimt und gelocht, einmal Pappe eingelegt, Format A5, zu erstellen. Diesbezügliche Angebote liegen nunmehr vor und lauten (jeweils zuzügl. Mwst.) wie nachstehend angeführt: Zillerdruck, Zell am Ziller 1.000 Blöcke € 3.298,10 3 % Skonto Typo Media Mäser, Hard 1.000 Blöcke € 2.510,00 2 % Skonto Stern Druck, Fügen 1.000 Blöcke € 3.900,00 0 % Skonto Dr. Grazer + Co, Großau 1.000 Blöcke € 4.500,00 2 % Skonto Demnach wird einstimmig beschlossen, der Firma Typo Media Mäser GmbH, 6971 Hard, den Auftrag zur Lieferung von Gästeblatt-Sammlungen gemäß Angebot vom 23.10.2010 zu erteilen. Eine schriftliche Auftragserteilung sowie die Terminisierung hinsichtlich einer Ausführung dieses Auftrages ist seitens des Meldeamtes vorzunehmen. Zu 5): Im Rahmen der 59. Gemeinderatssitzung wurde seitens der Liste „FLZ – Freie List Zell“ der Antrag eingebracht, die Marktgemeinde Zell am Ziller möge sich mittels Resolution als „TTIP/CETA/TiSA-freie Gemeinde“ erklären. Seitens des Gemeindevorstandes wurden in diesem Zusammenhang Erhebungen gepflogen, welche zum Ergebnis führten, dem vorliegenden Antrag zu entsprechen. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Zell am Ziller erhebt demnach im Rahmen seiner am 5. November 2015 stattgefundenen 60. Sitzung mit 12 Stimmen „Ja“ und 1 Stimme „Nein“ nachstehende Resolution zum Beschluß: „Die Marktgemeinde 6280 Zell am Ziller in Tirol erklärt sich zur „TTIP/CETA/TiSAfreien Gemeinde. Mit der Erklärung zur TTIP/CETA/TiSA-freien Gemeinde werden folgende Forderungen an die Bundesregierung, an die Abgeordneten des Nationalrates und an das europäische Parlament verbunden: • kein Abschluß von Handels- und Investitionsabkommen, welche die Gemeindeautonomie bei der Sicherstellung der öffentlichen Dienstleistungen untergraben oder ihre Rechte auf Regulierung einschränken • kein Abschluß von Handels- und Investitionsabkommen, die Instrumente des Investitionsschutzes enthalten • Aussetzen der TTIP & TiSA-Verhandlungen, solange die verhandlungsrelevanten Dokumente nicht offengelegt sind und es keinen demokratischen Prozeß gibt • Ablehnen des CETA-Abkommens durch die österreichische Regierung bzw. die Abgeordneten des Nationalrates bzw. die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament • die Offenlegung der Verhandlungsunterlagen aller derzeit verhandelten Abkommen, insbesondere von TTIP, CETA und TiSA für BürgerInnen und ParlamentarierInnen • die begleitende öffentliche Auseinandersetzung mit den Verhandlungsinhalten während der gesamten Verhandlungsdauer im österreichischen und Europäischen Parlament unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Begründung: Im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) sowie der CETA- und TiSA-Abkommen verhandelt die EU-Kommission im Auftrag der Mitgliedsländer weitere Deregulierungsmaßnahmen und -schritte, die alle Lebensbereiche betreffen. Teilbereiche davon sind der Dienstleistungssektor und die öffentliche Auftragsvergabe. Laut dem durchgesickerten Verhandlungsmandat für TTIP und den durchgesickerten Verhandlungsdokumenten für CETA und TiSA ist das Ziel dieser Abkommen, bestehende Liberalisierungen des Dienstleistungsbereichs über diese Abkommen festzuschreiben. Alle öffentlichen Dienstleistungen, die für den sozialen Zusammenhalt wichtig sind und zu denen alle BürgerInnen freien Zugang haben müssen, sind von diesen Abkommen betroffen: Gesundheit, Bildung, Energieversorgung, Wasser, Transporte, öffentlicher Verkehr, Post, Telekommunikation, Kultur und Freizeit, Abfallwirtschaft, Alterspflege usw. Lediglich jene Bereiche, die explizit in Form eines Negativlistenansatzes ausgenommen werden, fallen nicht darunter. Darüber hinaus sollen Konzerne, die in einer der Regionen bzw. Ländern, die TTIP, CETA und TiSA verhandeln, eine Niederlassung haben, in Zukunft bei der Ausschreibung von öffentlichen Verträgen mitbieten können. Freihandelsabkommen – so auch diese – sind für alle Gebietskörperschaften, also vom Bund über die Bundesländer bis zu den Gemeinden gültig; sie sind für alle Gebietskörperschaften verpflichtend. Bundesländer und Gemeinden sind also direkt betroffen. TTIP, CETA und TiSA stellen das Subsidiaritätsprinzip in Frage, indem sie namentlich die Möglichkeit der lokalen Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen einschränken im Dienstleistungsbereich eine eigenständige Politik zu betreiben. Die zwingende Gleichbehandlung von lokalen und ausländischen Anbietern (Prinzip der „Inländerbehandlung“) macht Regionalpolitik oder die Förderung von Nahversorgung unmöglich. Im Rahmen von TTIP und CETA sollen Konzernen auch Klagerechte gegenüber Staaten zugesprochen werden – der sogenannte Investitionsschutz. Solche Klagen sollen von privaten Schiedsgerichten entschieden werden, die der Öffentlichkeit – wenn überhaupt – nur beschränkt zugänglich sind und für die es keine Berufungsmöglichkeiten gibt. Damit können diese Konzerne in Zukunft Staaten (und indirekt Gemeinden) auf entgangenen Gewinn oder zu hohen Umweltauflagen klagen. Dies kann auch Gemeinden treffen. So hat Vattenfall 2009 Deutschland wegen zu hoher Umweltauflagen für das Kohlekraftwerk Moorburg in Hamburg geklagt. Erstmalig wird im TTIP-Abkommen ein regulatorischer Rat verhandelt, der dieses Abkommen zu einem „lebenden Abkommen“ machen soll. Dieser Rat soll von Vertretern der Europäischen Kommission und der US-Regierung beschickt werden. Nach Abschluß der Verhandlungen sollen bestehende und zukünftige Gesetze, Vorschriften und Standards zum Schutz von Leben und Gesundheit, zum Umwelt- und KonsumentenInnenschutz, insbesondere auch für den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten darauf überprüft werden, ob sie ein unnötiges Handelshemmnis zwischen den betreffenden Ländern darstellen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Harmonisierung gesetzt werden. Ausgewählte Stakeholder (vor allem Konzerne) sollen in die Arbeit des regulatorischen Rates eingebunden werden. Egal, welche Handels- und Investitionsabkommen verhandelt werden – ein grundlegendes Problem ist immer die fehlende Offenlegung von Verhandlungsdokumenten. Alle Verhandlungsdokumente sind geheim, weder die Position der Europäischen Kommission noch jene der verhandelnden Länder USA und Kanada sind bekannt. Noch gravierender ist das diesen Verhandlungen eigene Demokratiedefizit. Dadurch, daß die Verhandlungen streng geheim und abgeschirmt von der Öffentlichkeit stattfinden, wird ein demokratischer Meinungsbildungsprozeß unterbunden. Dies unterminiert die Grundpfeiler der Demokratie und muß deshalb grundsätzlich geändert werden. Verschiedene Gemeinden in Europa haben bereits Maßnahmen gegen TTIP, CETA und TiSA ergriffen und ähnlich lautende Resolutionen unterschrieben.“ Sodann sind nach Rechtskraft des gegenständlichen Beschlusses seitens der Gemeindeverwaltung die erforderlichen Schriftstücke – wie auf der Internet-Seite www.ttip-stoppen.at – abzufertigen. Zu 6a): Bürgermeister Robert Pramstrahler bringt in Erinnerung, daß das auf Gst. 83/1, GB 87124 Zell am Ziller, befindliche Altstoff-Sammelzentrum – welches den fünf Gemeinden des Großraumes Zell zur Verfügung steht – auf Pachtgrund situiert ist und daß das entsprechende Rechtsverhältnis im Jahre 2020 ausläuft. Mehrere Gesprächsrunden mit dem Eigentümer besagten Grundstückes (Alois Eberharter, „Kracher“) haben in der unmittelbar letzten Zeit stattgefunden, wobei die Zusicherung erwirkt werden konnte, das bestehende Rechtsverhältnis um weitere fünfundzwanzig Jahre, also bis 2045, unter bestimmten, für die Marktgemeinde Zell am Ziller akzeptablen Bedingungen zu verlängern. Seitens des Gemeinderates wird dieser Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen und gleichzeitig die Formulierung getroffen, mit Alois Eberharter möge ein neuer Bestandvertrag bzw. eine Verlängerung des derzeit bestehenden Vertragswerkes eingegangen werden. Ein diesbezüglicher Auftrag ergeht an das Notariat Dr. Hans Singer, Zell am Ziller, wobei der Bürgermeister ersucht wird, die erforderlichen Schritte einzuleiten und für eine umgehende Vertragsunterfertigung Sorge zu tragen. Zu 6b): Der Bürgermeister informiert, daß hinsichtlich des in Gemeindeeigentum stehenden Gst. 581/2 – gewidmet als Sonderfläche „SPp – Parkplatz“ – Interessenten vorstellig wurden, welche diese Fläche zum Zwecke der Errichtung von Betriebsgebäuden anpachten möchten. Nach eingehender Diskussion wird die Meinung vertreten, daß Betriebsansiedelungen grundsätzlich positiv zu bewerten sind. Sollte dem Ansinnen näher getreten werden, wären zunächst unter Erhebung von Bebauungsgrundlagen mit der Bundesstraßenverwaltung Kontakt aufzunehmen und in der Folge Änderungen des örtlichen Raumordnungskonzeptes sowie des Flächenwidmungsplanes vorzunehmen. GR Matthias Wildauer bringt hierauf den Antrag ein, der Gemeinderat möge beschließen, mit dem Interessenten Andreas Platzer, Tischlermeister, Rohrerstraße 48, 6280 Zell am Ziller, ein Pachtverhältnis einzugehen. Vor einer diesbezüglichen Beschlußfassung werden nochmals Details erörtert und wie folgt zu Protokoll genommen: * Interessenten sind die Firma Möbel Gruber, welche in Zell am Ziller, Rohrerstraße 38, einen Schauraum mit Verkauf betreibt und weiters der Tischlermeister Andreas Platzer, Rohrerstraße 48, welcher beabsichtigt, in Zell am Ziller einen neuen, bislang noch nicht bestehenden Betrieb anzusiedeln; * Beide Interessenten haben in Absprache mit der Bundesstraßenverwaltung Bebauungsstudien ausarbeiten lassen, welche im Steuerungskreis vorgelegt und darüber hinaus im Vorfeld der gegenständlichen Sitzung sämtlichen Mandataren zur Kenntnis gebracht wurden. * Beide Interessenten planen die Errichtung einer Produktionsstätte, wobei die Studie „Platzer“ neben der Tischlereieinheit zusätzlich ein weiteres Geschäft sowie zwei Büroeinheiten enthält. * Beide Interessenten haben die Vorgaben der Bundesstraßenverwaltung hinsichtlich LKW-Wendeplatz berücksichtigt. Die Studie „Gruber“ weist 12 und die Studie „Platzer“ 24 Stellplätze für Kraftfahrzeuge auf. * Laut Angaben der Interessenten werden von beiden jeweils rund 15 bis 20 Arbeitsplätze geschaffen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß der Interessent Andreas Platzer, welcher seinen ordentlichen Wohnsitz seit Geburt in Zell am Ziller begründet, bislang noch keinen Firmenstandort innehat und demnach im Ort ein neuer, derzeit nicht bestehender Betrieb angesiedelt wird, beschließt der Gemeinderat nach ausführlicher Beratung einstimmig0, dem Interessenten Andreas Platzer den Vorzug zu geben und diesen als möglichen Pächter des eingangs beschriebenen Grundstückes zu benennen. Bürgermeister Robert Pramstrahler wird beauftragt, in einem Zeller Notariat einen Termin zu vereinbaren, anläßlich welchem Grundlagen für einen durch den Gemeinderat zu genehmigenden Bestand-/Pachtvertrag gemeinsam mit dem Interessenten Platzer erarbeitet werden. Grundvoraussetzung ist, daß das Bauvorhaben unter einem erstellt wird, das heißt, daß dieses nicht in diversen Bauphasen realisiert wird. Eine Gesamtbebauung sollte möglichst mit Ende 2016, spätestens jedoch bis zum Sommer 2017, abgeschlossen sein. Hinsichtlich der im Zuge der Vertragserrichtung anfallenden Kosten wird fixiert, daß diese vom Pächter zu tragen sind. Seitens der Gemeindeverwaltung ist im Wege des elektronischen Flächenwidmungsplanes ein Verfahren zur Widmungsänderung einzuleiten, sobald rechtliche Aspekte ausreichend abgeklärt sind. Zu 7): Veteranenverein Zell am Ziller: Zum vorliegenden Antrag des Veteranenvereines Zell vom 28. Oktober 2015 wird einstimmig beschlossen, als teilweise Abgeltung der im Rahmen des am 25. Oktober stattgefundenen Jahrtages entstandenen Konsumationskosten eine finanzielle Zuwendung in Höhe von € 2.338,00 (167 Personen je € 14,00) zu gewähren. Der gegenständliche Betrag ist nach dem „Kultusschlüssel“ aufzuteilen. Wintersportverein Zell am Ziller: Bezugnehmend auf den vorliegenden Antrag des Wintersportvereines Zell am Ziller vom 2. November 2015 wird einstimmig beschlossen, die im Voranschlag für das Haushaltsjahr 2015 enthaltene Budgetpost in Höhe von € 3.000,00 zur Auszahlung freizugeben. Durch die Gemeindekasse kann demnach eine entsprechende Anweisung erfolgen. Theaterverein Zell am Ziller: Zum Antrag des Theatervereines Zell vom 29. Oktober 2015 wird einstimmig beschlossen, eine finanzielle Zuwendung in Höhe von € 400,00 zu gewähren. Der gegenständliche Betrag ist zweckgebunden zur Abdeckung anteiliger, im Rahmen des diesjährigen Nikolaus-Einzuges entstehender Kosten zu verwenden. Tourismusverband Zell – Tourismusförderung: Mit Schreiben vom 29. Oktober 2015 wird seitens des Tourismusverbandes Zell-Gerlos eine weitere Tranche in Höhe von € 6.000,00 hinsichtlich des TourismusförderungsBeitrages angefordert. Auch nach einer bereits im Juli dieses Jahres getätigten Teilzahlung ist im Voranschlag des Haushaltsjahres 2015 hiefür die Bedeckung gegeben, weshalb einstimmig beschlossen wird, den eingangs genannten Betrag zur Zahlung freizugeben. Die Gemeindekasse wird angewiesen, eine entsprechende Auszahlung vorzunehmen. GR Matthias Wildauer hat sich an der Beratung und Beschlußfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht beteiligt (Funktionär des Tourismusverbandes). Sportklub Zell am Ziller: Hinsichtlich des seitens des Sportklub Zell mittels Eingabe vom 5. November 2015 ergangenen Antrages wird einstimmig beschlossen, die im Voranschlag 2015 verankerte Subvention in Höhe von € 8.000,00 zur Zahlung freizugeben. Der gegenständliche Betrag resultiert aus den Positionen „Jahressubvention 2015“ (€ 5.000,00) und „Touristische Leistungen“ (Ausrichtung des Trainingslagers des Fußballclubs Werder Bremen - € 3.000,00). Die Gemeindekasse wird ermächtigt, eine diesbezügliche Überweisung zu tätigen. Zu 8): Austausch – Motorsäge: Vbgm. Andreas Wildauer stellt den, Antrag die derzeit in Verwendung stehende, nahezu zwanzig Jahre alte Motorsäge auszutauschen. Er legt in diesem Zusammenhang ein Angebot der Firma Landmaschinen Eberharter, 6274 Aschau im Zillertal, vor und ersucht, der Neuanschaffung zuzustimmen. Der Preis hiefür beträgt € 588,00 einschl. Mwst., wobei eine Rücknahme des Altgerätes bereits berücksichtigt ist. Der angesprochene Motorsägen-Tausch wird genehmigt, was einstimmig erfolgt. Er informiert über ein vorliegendes Angebot der Firma Wacker Neuson, Wien, welches er ausführlich erläutert. Mit diesem wird ein Kramer Allradlader 650 – entweder zum Kauf oder zur Miete – offeriert. Nach eingehender Diskussion wird Vbgm. Wildauer beauftragt, mit der Firma Wacker weitere Gespräche, insbesondere im Hinblick auf die Angebotssumme zu führen und im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung das entsprechende Ergebnis zu präsentieren, worauf seitens dieses Gremiums ein Beschluß gefaßt wird. Seitens der Liste 4 „Freie Liste Zell“ / Christoph Steiner“ wird folgender Antrag, datiert mit 5. November 2015, gestellt: „Es wird beantragt: Der Bürgermeister wird ersucht, sich bei der Landes- und Bundesregierung gegen eine Schließung des Bezirksgerichtes Zell am Ziller auszusprechen! Der Bürgermeister wird beauftragt, alle Maßnahmen zu ergreifen, damit das Bezirksgericht in Zell am Ziller erhalten bleibt. Begründung: Diese Maßnahme würde nicht nur zur Ausdünnung des ländlichen Raumes führen, noch mehr wäre sie eine Belastung für die örtliche Bevölkerung, die den Amtstag und somit die kostenlose Rechtsberatung durch den Richter verlieren würde. Auch würden regionale hochwertige Arbeitsplätze dadurch verloren gehen. Mit der Bitte um Zustimmung“ Festgestellt wird dazu seitens des Bürgermeister, daß zu Beginn der gegenständlichen Niederschrift in dieser Angelegenheit bereits berichtet wurde und sich damit der vorliegende Antrag als gegenstandslos darstellt. Nachdem keine weiteren Anträge und Anfragen gestellt werden, schließt Bürgermeister Robert Pramstrahler den gegenständlichen Tagesordnungspunkt. Geschlossen und gefertigt: