1/3 2013-134 TOP 4 GR 22.04.2013 G9 am Ludwig

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1/3 2013-134 TOP 4 GR 22.04.2013 G9 am Ludwig
TOP
4
Drucksache Nr.:
Sitzung:
2013-134
GR 22.04.2013
Federführender Dezernent:
Bürgermeister Pfirrmann, Dezernat III
Federführende/r Fachbereich/Dienststelle:
KB 8.10
Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:
TOP:
G9 am Ludwig-Wilhelm-Gymnasium - weiteres Vorgehen aufgrund der
Anmeldezahlen
Beratungsfolge:
Sitzungstermin
Gemeinderat
22.04.2013
Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO):
-
Abstimmung mit städt. Gesellschaften:
-
Finanzielle Auswirkungen:
-
Öffentlichkeitsstatus
Zuständigkeit
öffentlich
Entscheidung
Anlagen:
vorangegangene Drucksachen:
-
2012-021/1
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu bitten, allen Schülerinnen und Schülern, die sich für die G9-Züge am Ludwig-WilhelmGymnasium für das kommende Schuljahr angemeldet haben, den Besuch eines
G 9-Zuges zu ermöglichen.
***
Beratungsergebnis:
einstimmig
mit Stimmenmehrheit
Anzahl
JA
Anzahl
NEIN
Anzahl
Enthaltungen
1/3
laut Beschlussvorschlag
abweichender Beschlussvorschlag
I. Sachdarstellung und Begründung:
Im Rahmen eines Schulversuchs hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Einrichtung von neunjährigen gymnasialen Züge (G 9) am Ludwig-Wilhelm-Gymnasium (LWG)
zum Schuljahr 2012/2013 genehmigt. Zuvor hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am
27. Februar 2012 beschlossen, einen entsprechenden Antrag für beide Rastatter Gymnasien
zu stellen und dabei das LWG gegenüber dem Tulla-Gymnasium zu priorisieren. Auf die
Drucksache 2012-021/1 wird dabei verwiesen. Mit Schreiben vom 27. April 2012 hat das
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Durchführung des Schulversuchs am LWG genehmigt.
Nachdem in diesem Schuljahr drei G 9-Züge und zwei G 8-Züge am LWG eingerichtet sind,
liegen für das kommende Schuljahr dort insgesamt zwischenzeitlich 201 Anmeldungen vor,
189 davon für die dortigen G 9-Züge. Nahezu alle Anmeldungen stammen aus dem üblichen
Einzugsgebiet des LWG. Die Anmeldungen hätten aufgrund des Klassenteilers sieben G 9Züge und keinen G 8-Zug am LWG zur Folge. Das LWG ist jedoch auf maximal fünf Züge
ausgelegt. Entsprechend müsste nun durch Lenkungsmaßnahmen des Regierungspräsidiums Karlsruhe so viele SchülerInnen anderweitig untergebracht werden, dass die Fünfzügigkeit des LWG weiterhin gegeben ist.
Laut einer Pressemitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 22. März
2013 zum Thema G9 soll laut Herrn Minister Stoch für jedes angemeldete Kind eine gute
Lösung gefunden werden.
Aus Sicht der Stadt Rastatt sollte im Interesse eines starken Schulstandortes unbedingt versucht werden, im kommenden Schuljahr allen 189 angemeldeten SchülerInnen die Teilnahme am G 9 zu ermöglichen. Gelingt dies nicht, ist davon auszugehen, dass der Schulstandort einen Großteil der abgewiesenen SchülerInnen aus den Umlandgemeinden auf Dauer
verliert. Dies würde zu einer Schwächung des Schulstandortes Rastatt führen.
Nach Kenntnis der Verwaltung hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport am fünfzügigen Theodor-Heuss-Gymnasium in Pforzheim der Einrichtung weiterer vier G 9-Züge zugestimmt. Dies ist durch die Kooperation des Theodor-Heuss-Gymnasiums mit einem weiteren Gymnasium der Stadt Pforzheim ermöglicht worden.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass auch in Rastatt im Rahmen der Gleichbehandlung
ein solches Vorgehen grundsätzlich möglich wäre. Entsprechend schlägt die Verwaltung vor,
das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu ersuchen, dass auch im Fall des LudwigWilhelm-Gymnasiums für alle SchülerInnen G 9-Züge eingerichtet werden können. Da die
Raumkapazität des LWG lediglich für eine fünfzügige Belegung ausgelegt ist, könnten z.B.
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beim Tulla-Gymnasium vorhandene Platzkapazitäten durch verstärkte Kooperationen genutzt werden, mit dem Ergebnis, dass insgesamt die erforderlichen Raumkapazitäten für den
Bedarf an G 9-Plätzen bereitstünden.
II. Finanzielle Auswirkungen
1. Beschaffungs- bzw. Herstel-
derzeit nicht bezifferbar
lungskosten
2. Jährliche Folgekosten bzw.
derzeit nicht bezifferbar
-lasten
3. Bereitstellung der Mittel
***
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