Rahmenbedingungen für Nachqualifizierung in der Altenpflege

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Rahmenbedingungen für Nachqualifizierung in der Altenpflege
Rahmenbedingungen für Nachqualifizierung
in der Altenpflege
Vortrag im Rahmen der Fachbesprechung
„Nachqualifizierung in der Pflegebranche“
31.8.2011 in Bremen
Dr. Martina Hörmann, INBAS
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und
aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Aufbau
1.
Struktur der Altenpflegeausbildung in Deutschland
- Unterschiede zur dualen Ausbildung
- Unterschiede zwischen den Bundesländern
- Lernortstrukturen in der Altenpflegeausbildung
- Aktuelle Entwicklungen und Ansätze
2.
Relevante gesetzliche Grundlagen für Nachqualifizierung in der
Altenpflege
Zielgruppen für eine Nachqualifizierung in der Altenpflege
Konzeption einer Nachqualifizierung in der Altenpflege
Finanzierung einer Nachqualifizierung in der Altenpflege
Netzwerke zur Altenpflegeausbildung bzw. Pflegbranche
Empfehlungen für eine Vorgehensweise zur Realisierung von
Nachqualifizierung in der Pflege
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© INBAS GmbH 2011
Vortrag Dr. Martina Hörmann, 31.8.2011
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1. Struktur der Altenpflegeausbildung in Deutschland
1.1 Unterschiede zur dualen Ausbildung
Die Altenpflegeausbildung
basiert auf dem bundeseinheitlichen Altenpflegegesetz (AltPflG)
Regelung der Umsetzung der Altenpflegeausbildung ist
Ländersache
gilt formal als vollschulische Ausbildung
Das AltPflG kennt keine Externenprüfung.
Es gibt im Feld Pflege (bisher) keine Kammern.
Zuständige Stelle sind zumeist die entsprechenden Ministerien
oder deren nachgeordnete Behörden.
wird nicht in der Berufsbildungsstatistik des BIBB erfasst.
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Struktur der Altenpflegeausbildung
1.2 Unterschiede zwischen den Bundesländern
Art und Anzahl der zuständigen Ministerien
Trägerschaft der Altenpflegeschulen (staatlich / privat / beides)
Rechtliche Verortung der Altenpflegeschule
Finanzierung der Altenpflegeausbildung
- schulischer Teil
- betrieblicher Teil (Umlageverfahren)
Kostenbeteiligung der Auszubildenden
Qualifikation, Anzahl und Status der Lehrkräfte
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Struktur der Altenpflegeausbildung
1.2 Unterschiede zwischen den Bundesländern
Zeitstruktur
- Beginn der Ausbildung
- Zeitstruktur der Ausbildung
Rahmenlehrpläne für die Altenpflegeausbildung
- Umfang
- Grad der Kompetenzorientierung
- Verzahnung der Lernorte
Regelungen / Niveau / Umfang der Helferausbildung
Möglichkeit einer Externen- oder Nicht-Schüler-Prüfung auf
Helferniveau
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Struktur der Altenpflegeausbildung
1.3 Lernortstrukturen in der Altenpflegeausbildung
Seit dem AltPflG von 2003 ist die Ausbildung dualisiert
- mindestens 2100 Stunden am Lernort Schule
- mindestens 2500 Stunden am Lernort Betrieb (Praxis)
Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei der Schule
die Ausbildung im Betrieb muss durch eine berufspädagogisch
qualifizierte Praxisanleitung angeleitet werden
(gemäß Weiterbildungsverordnung des jeweiligen Landes)
einige Rahmenlehrpläne berücksichtigen die Verzahnung der
Lernorte (z.B. RP, HE).
In stationären Pflegeeinrichtungen gibt es eine lange
Ausbildungstradition, in ambulanten Diensten nicht.
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Struktur der Altenpflegeausbildung
1.4 Aktuelle Entwicklungen und Ansätze auf Bundesebene
Gemeinsame Pflegeausbildung basierend auf den Ergebnissen des
Modellvorhabens „Pflegeausbildung in Bewegung“
(BMFSFJ und BMG + Ländervertreter)
Modell einer gestuften und modularisierten Altenpflegequalifizierung
(BMFSFJ und MGEPA NRW)
Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive des Bundes
(BMG, BMFSFJ, BMBF, BMAS)
Jugendmagazin SPIESSER (Jan./Feb. 2011) : Sonderheft Altenpflege
Servicenetzwerk Altenpflegeausbildung (2008-2010)
Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen im Rahmen der
Einstiegsqualifizierung für die Altenpflegeausbildung gemäß SGB III
(2009) (INBAS und dip im Auftrag des BMFSFJ)
Entwicklung und Implementierung von Modulen für eine kultursensible
Altenpflegeausbildung (BMFSFJ)
DQR Arbeitsgruppe Gesundheitsberufe
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Struktur der Altenpflegeausbildung
1.5 Aktuelle Entwicklungen und Ansätze auf Länderebene
Modellversuche, Evaluationen und Projekte auf Länderebene
darunter insbesondere
1. Ansätze Branchenmonitoring zur Ermittlung des
Fachkräftebedarfs (z.B. Hessischer Pflegemonitor,
Branchenmonitoring Gesundheitsberufe RP)
2. Evaluation / Entwicklung Rahmenlehrpläne (HE, SN)
3. Projekte im Feld Nachqualifizierung z.B.
HH: 2. Hamburger Qualifizierungsoffensive in der Altenpflege
HE: AjuMA – Ausbildung junger Männer mit
Migrationshintergrund in der Altenpflegehilfe
HE: AiQuA - Arbeitsintegrierte Qualifizierung in der Altenpflege
4. Imagekampagnen
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2. Relevante gesetzliche Grundlagen für Nachqualifizierung
in der Altenpflege
Zuständig auf Bundesebene ist das BMFSFJ (für GKP und GKKP => BMG)
AltPflG - Altenpflegegesetz (2003)
AltPflAPrV – Altenpflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung
definiert die 14 Lernfelder der Fachkraftausbildung
Die Verkürzungstatbestände sind im AltPflG § 7 geregelt.
§ 7 (2) sieht vor, dass die Dauer der Ausbildung im „Umfang der
fachlichen Gleichwertigkeit um bis zu zwei Jahre verkürzt werden kann,
wenn eine andere abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen
wird“.
Das BMFSFJ sowie die zuständigen Landesministerien vereinbarten für
das Projekt „Servicestellen Nachqualifizierung Altenpflege
Niedersachsen und Rheinland-Pfalz“ die Erprobung der Verkürzung
auch bei Personen, die über eine pflegefremde Ausbildung und
mehrjährige Arbeitserfahrung in der Pflege verfügen und eine
Kompetenzfeststellung erfolgreich absolviert haben.
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3. Zielgruppen für eine Nachqualifizierung in der Altenpflege
Gruppe der An- und Ungelernten ist sehr heterogen, differenzierte
Erfassung der formalen Voraussetzung der Hilfskräfte in der Pflege im
Rahmen der Bedarfserhebung => Verkürzungstatbestände
ohne formale
Qualifikation
35,30%
niedrigschwellige
Qualifikation
25,70%
Abschluss andere
Ausbildung
19,20%
einjährige Ausbildung
zweijährige Ausbildung
19,50%
0,30%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
40%
Quelle: Ergebnisse INBAS-Bedarfserhebung RP (2011): Pflegehilfskräfte nach Qualifikation (N= 719)
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3. Zielgruppen für eine Nachqualifizierung in der Altenpflege
Formale Berechtigung für eine Nachqualifizierung mit Ziel Fachkraft
Altenpflege:
Pflegehilfskräfte mit einjähriger/zweijähriger Qualifizierung (APH,
GKPH) ABER: bei zweijähr. keine Finanzierung durch die BA
Hilfskräfte in der Pflege mit anderer abgeschlossener Ausbildung
(pflegenah / pflegefremd)
Notwendigkeit einer Nachqualifizierung mit Zwischenschritt APH
Hilfskräfte in der Pflege mit niedrigschwelliger Qualifikation (z. B.
Betreuungskraft nach §87b SGB XI – Alltagsbegleiter/in,
Schwesternhelfer/in, Haushaltsassistenz)
Hilfskräfte in der Pflege ohne formale Qualifikation
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4. Konzeption einer Nachqualifizierung in der Altenpflege
Ausgangslage:
Fachkräftemangel ist im Feld Pflege deutlich sichtbar
Übertragbare Erfahrungen mit abschlussbezogener Nachqualifizierung in
der Altenpflege liegen nicht vor
Instrumente für eine Kompetenzbilanzierung bei An- und Ungelernten in
der Pflege liegen nicht vor
Die dreijährige Umschulung zur Fachkraft ist im Feld Pflege (auch
quantitativ) weit verbreitet.
NQ mit Ziel Fachkraft AP KANN nur in Kooperation mit einer staatlich
anerkannten Altenpflegeschule durchgeführt werden.
Alterstruktur der Hilfskräfte: zumeist älter als 30 Jahre
Teilweise fehlende AZWV-Zertifizierung der Altenpflegeschulen
Schulaufsicht als zuständige Stelle hat wichtige Funktion
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4. Konzeption einer Nachqualifizierung in der Altenpflege
Ansatz im Projekt Servicestellen Nachqualifizierung Altenpflege:
vorhandene NQ-Konzepte auf ihre Übertragbarkeit in die Pflege
überprüfen,
Modelle für NQ in der Altenpflege entwickeln und erproben,
NQ-Module entwickeln,
Modelle der Kompetenzbilanzierung bzw. -feststellung und der
Dokumentation erreichter Kompetenzen in der Altenpflege (weiter-)
entwickeln.
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Konzeption einer Nachqualifizierung in der Altenpflege
ENTWURF für Rheinland-Pfalz:
Verlauf einer Nachqualifizierung mit Ziel Fachkraft Altenpflege
Kompetenzbilanzierung
HKP mit
anderer
Ausbildung
(pflegenah/
pflegefremd)
PHK
einjährig
Methodik
Verfahren
…
…
Anrechnung
auf
Dauer /
Anzahl
Module
NQ
Durchführung
Nachqualifizierungsmodule
Modul
Modul
13
Modul
14
Modul
15
Modul
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Verkürzung um ein Jahr
Modul
…
an den Lernorten
Schule und Betrieb
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A
B
S
C
H
L
U
S
S
P
R
Ü
F
U
N
G
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Konzeption einer Nachqualifizierung in der Altenpflege
ENTWURF für Rheinland-Pfalz: Verlauf einer Nachqualifizierung mit
(Zwischen-) Ziel Altenpflegehelferin / Altenpflegehelfer
HKP mit
niedrig
schwelliger
Qualifizierung
Kompetenzbilanzierung
Methodik
Verantwortlich
…
…
HKP ohne
Qualifikation
Anrechnung
auf
Dauer
Vorbereitung
Externenprüfung
Vorbereitung
Nicht-SchülerPrüfung APH
Modul
Modul
3
Modul
4
Modul
5
Modul
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an den Lernorten
Bildungsträger
und Betrieb
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N
I
C
H
T
S
C
H
Ü
L
E
R
P
R
Ü
F.
APH
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ggf.
AP
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5. Finanzierung einer Nachqualifizierung in der Altenpflege
Finanzierung der Nachqualifizierung ist abhängig von der jeweiligen
Länderregelungen zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung
Beispiel Niedersachsen
Nachqualifizierung
Lernort Schule
Nachqualifizierung
Lernort Betrieb
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Schulgeld 140 € monatlich / Zuschuss Land: 100 € monatl.
Einmalige Prüfungsgebühr 25 €
Freistellungskosten/Vergütung
(Verständigung zwischen AG und AN)
Einzelfallprüfung: Förderungsmöglichkeiten „WeGebAU“
Einzelfallprüfung: Förderungsmöglichkeiten „WeGebAU“
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5. Finanzierung einer Nachqualifizierung in der Altenpflege
Beispiel Rheinland-Pfalz Variante A (Ziel AP)
Nachqualifizierung
Lernort Schule
Finanzierung des schulischen Teils durch das
Bildungsministerium (MBWWK) analog zur Finanzierung der Regelausbildung (pauschale Refinanzierung)
Kein Schulgeld erlaubt
Nachqualifizierung
Lernort Betrieb
Einzelfallprüfung: Förderungsmöglichkeiten „WeGebAU“
Überlegungen mittelfristig Umlageverfahren
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6. Netzwerke zur Altenpflegeausbildung bzw. Pflegebranche
Bundesebene:
Bund-Länder-Arbeitskreis Altenpflegeausbildung des BMFSFJ
BMFSFJ und BMG:
Arbeitsgruppe „Gemeinsame Pflegeausbildung“
Länderebene (am Beispiel RP)
Landespflegekonferenz (Leitung Staatssekretärin
Sozialministerium)
Regionale Pflegekonferenzen
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7. Empfehlungen für eine Vorgehensweise zur Realisierung
von Nachqualifizierung in der Pflege
Hoher Fachkräftebedarf in der Pflege erzeugt hohen Handlungsdruck
sowohl bei Betrieben als auch auf der politischen Ebene.
TROTZDEM
Fundierte Vorgehensweise unter Berücksichtigung der
Rahmenbedingungen und aktuellen Diskurse in der Pflege
(feldspezifisches Wissen ist unabdingbar)
Akzeptanz im Feld schaffen
- „leidvolle“ Erfahrungen der Pflegeakteure mit „Vorschlägen“
- ausgeprägte Akademisierungs- und Professionalisierungstendenzen
im Feld (Befürchtung: „quick-and-dirty“-Ausbildung)
qualitativ hoher konzeptioneller Standard der Altenpflegeausbildung
auch in der Nachqualifizierung
Einbindung der relevanten Akteure unverzichtbar
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Kontakt:
Dr. Martina Hörmann [email protected]
Projekt:
Servicestellen Nachqualifizierung Altenpflege Niedersachsen und Rheinland-Pfalz
Regionale Servicestelle für Niedersachsen
Birgit Voigt
[email protected]
Gabriele Jörgensen
[email protected]
Regionale Servicestelle für Rheinland-Pfalz
Tina Bickel
[email protected]
Heike Blumenauer
[email protected]
www.nachqualifizierung-altenpflege.de
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und
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ausMartina
dem Europäischen
Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
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