Gerichtsverfahren in Frankreich – Die Handelsgerichte

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Gerichtsverfahren in Frankreich – Die Handelsgerichte
Gerichtsverfahren in Frankreich – Die Handelsgerichte
Gerichtsverfahren in Frankreich – Die Handelsgerichte
1. Gerichte in Handelssachen in Frankreich (außerhalb der Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und
Moselle)
Das französische Tribunal de commerce ist vergleichbar mit einer Handelskammer an einem deutschen
Landgericht. Als Richter sind in Frankreich (außerhalb der oben genannten Départements) Kaufleute tätig, die in
aller Regel Laienrichter sind.
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Das Handelsgericht ist ein erstinstanzliches Gericht, welches für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen
Kaufleuten und/ oder Handelsgesellschaften zuständig ist.
Berufung gegen Urteile des Handelsgerichts kann vor der Cour d’appel (Berufungsgericht), Revision vor der Cour
de Cassation (französischer Kassationsgerichtshof in Paris; funktionell etwa vergleichbar mit dem deutschen
Bundesgerichtshof) eingelegt werden.
Für weitere Information zu den Gerichten in Frankreich kann der Artikel „Gerichtsbarkeiten in Frankreich“
herangezogen werden.
2. Besonderheiten der Handelsgerichte in den französischen Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und
Moselle
Die grundsätzliche Besonderheit in den Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle besteht darin, dass dort
ein sogenanntes Tribunal de commerce (Handelsgericht) nicht existiert. Stattdessen werden Rechtsstreitigkeiten
unter Kaufleuten und/ oder Handelsgesellschaften, also handelsrechtliche Rechtsstreitigkeiten, entweder vor
dem örtlichen Tribunal d’Instance (Amtsgericht) oder vor der (nur in diesen Departements existierenden)
Handelskammer des Tribunal de Grande Instance (Landgericht) geführt.
3. Wann kann man vor dem Amtsgericht in Frankreich (Tribunal d’Instance) in den Departements HautRhin, Bas-Rhin und Moselle in Handelssachen klagen?
Das Tribunal d’Instance (Amtsgericht) ist ausschließlich für Angelegenheiten mit einem Streitwert von unter
10.000 Euro zuständig. Dies gilt auch für handelsrechtliche Streitigkeiten.
Außerdem führen die Geschäftsstellen der Tribunaux d’Instance (Amtsgerichte) anhand der
Grundbuchämter in den Einzugsbereichen der Tribunaux de Grande Instance (Landgerichte) das Handelsund Gesellschaftsregister (RCS: Registre du Commerce et des Sociétés).
4. Wann kann man vor dem Landgericht in Frankreich (Tribunal de Grande Instance) in den
Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle in Handelssachen klagen?
Das Tribunal de Grande Instance (TGI) verfügt in den französischen Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und
Moselle über eine eigene Kammer für Handelssachen. Allerdings ist diese erst ab einem Streitwert von
10.000 Euro zuständig.
Die Kammer für Handelssachen setzt sich aus einem Berufsrichter (in der Regel der Vizepräsident des TGI)
und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern zusammen.
5. Gerichtsprozess in Frankreich – Vertretung der Parteien (Anwalt in Frankreich)
Da es sich beim Handelsgericht in den französischen Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle um
eine Kammer des Tribunal de Grande Instance (Landgericht) handelt, besteht für die Parteien dort, ähnlich
wie vor den Landgerichten in Deutschland, Anwaltspflicht.
Allerdings ist bei einem Prozess vor dem TGI eine Zulassung des Anwalts in der örtlichen
Rechtsanwaltskammer (Barreau des Avocats) erforderlich. Wenn ein Anwalt folglich bei einer anderen
Anwaltskammer als der des zuständigen TGI zugelassen ist, muss er einen sogenannten Postulationsanwalt
(avocat postulant) beauftragen, welcher an seiner Stelle den Prozess vor dem zuständigen TGI führt.
Die Besonderheit in den Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle besteht hierbei darin, dass alle
Anwälte, unabhängig von ihrer örtlichen Anwaltszulassung, vor der Handelskammer eines jeden TGI
auftreten dürfen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Regelung ausschließlich die Handelskammern
bei den TGI betrifft; für alle anderen Abteilungen der TGI gilt diese flexible Regelung nicht.