Merkblatt für die Feldpostversorgung HG Ralf Mustersoldat 4

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Merkblatt für die Feldpostversorgung HG Ralf Mustersoldat 4
-1Feldpostbeauftragter der Bundeswehr
SKUKdo Log/G 4
Merkblatt für die Feldpostversorgung
fachlich zustSt für die Aktualisierung : SKUKdo Log/G4 III 3
Stand 01.04.2011
1. Vorbemerkungen
Für die Dauer des Einsatzes wurde durch das BMVg die Durchführung der
Feldpostversorgung angeordnet.
Dazu sind in DEUTSCHLAND eine Feldpostleitstelle und ein Feldpostamt im
Materialdepot DARMSTADT sowie im Einsatzgebiet Feldpostumschlagämter
/Feldpostämter/Feldpoststellen eingerichtet. Diese werden durch Beschäftigte
(Reservisten) der Deutschen Post DHL als Feldpostsoldaten betrieben
2. Feldpostnutzer
Die Nutzung der Feldpost ist grundsätzlich für Angehörige der Bundeswehr im Einsatz
und Ihre Familienangehörigen vorgesehen.
Ausnahmen für die Mitnutzung der Feldpostversorgung bedürfen der vorherigen
Genehmigung des BMVg.
Berechtigte Nutzer werden anteilig an den zur Verfügung gestellten Leistungen der
Bundeswehr (Transportkosten) durch BAWV an den Kosten beteiligt
3. Einsatzanschrift:
Die Einsatzanschrift ist gemäß dem folgenden Beispiel zu verwenden:
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

Dienstgrad Vorname, Name
Truppenteil oder Einheit
über Feldpost
64298 Darmstadt
HG Ralf Mustersoldat
4./ LogUBtl
** MES
über Feldpost
64298 Darmstadt
Änderungen/Ergänzungen an der o.a. beispielhaft genannten Einsatzanschrift
führen
zu Fehlleitungen, sehr langen Laufzeiten, Zollproblemen im
Bestimmungsland, möglicherweise zu Verlusten der Sendung und damit ggf. zu
vermeidbaren kostenintensiven Nachforschungsaufträgen oder Anfragen.
Die o.a. Anschrift ist mit dem jeweils gültigen und für die Einsatzländer befohlenen
Länderkürzel ** zu versehen. Diese sind derzeit festgelegt für:
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
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
Kosovo Bosnien Afghanistan (KABUL) Afghanistan (FAYZABAD) Afghanistan (KUNDUZ) Afghanistan (MAZAR-E-SHARIF),
Usbekistan (TERMEZ) Sudan (KARTHOUM) –
Uganda (BIHANGA) –
„KOS“
„BOH“
„KAB“,
„FAY“,
„KDZ“,
„MES“,
„UZB“,
„SDN”
„UGA”
-2Bei Versand von Feldpostsendungen in die Heimat ist die jeweilige Heimatanschrift zu
verwenden. Die Absenderangaben sind gemäß der Einsatzanschrift zu fertigen.
4. Leistungsangebot der Feldpostversorgung:
Nachfolgende Leistungen der Deutschen Post DHL können durch berechtigte Nutzer
der Feldpostversorgung grundsätzlich in Anspruch genommen werden:
a.



Postdienst
Postkarten und Briefe auch als Einschreiben (keine SB-Einschreiben)
Päckchen bis 2 kg Pluspäckchen bis 10 kg (nicht versichert),
Post-Pakete bis 31,5 kg, Abmessungen max. 120x60x60 cm (versichert),
Sendungen, die o.a. Abmessungen und Gewichte überschreiten, werden von der
Feldpostleitstelle/den Feldpostämtern an den Absender zurückgewiesen.
Für Sendungen anderer Transportunternehmen in das Einsatzgebiet gelten die o.g.
Abmessungen und Gewichtsgrenzen.
b. Postbank (nur in Feldpostämtern!)
 Aus- und Einzahlungen über Postsparbuch und/oder Postgirokonto sind möglich.
Zahlungsverkehr über andere Banken / Sparkassen sind kostenpflichtig.
 Transaktionen unterliegen den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes.
Wesentliche Hinweise zu den Leistungsangeboten der Feldpostversorgung:
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Die Dauer der Beförderung der Feldpost kann (Regellaufzeit Feldpostleitstelle –
Feldpostamt) zwischen 5 bis 14 Tagen betragen. Hinderungsgründe/-höhere Gewalt
(Sicherheitslage, Ausfall eines geplanten Transportes wegen schlechter
Wetterlage/technischer
Defekt
bei
Lufttransport,
Problemen
bei
der
Grenzabfertigung, etc.) können diese negativ beeinflussen.
Das Leistungsangebot kann lageabhängig geändert/angepasst werden.
Für den Postversand gelten, sowohl Briefe als auch Päckchen und Pakete nach/von
Deutschland Inlandskonditionen.
Elektronische Freimachung (z.B. Onlinefrankierung, Handyporto) aus dem
Einsatzgebiet nach Deutschland ist nicht möglich.
Entgeltfreiheit innerhalb der Bw-Einsatzräume, die mit Feldpost versorgt werden gilt
nur für gewöhnliche Standard-/Kompaktbriefe bis 50g und Postkarten (keine
Waren! Keine Zusatzleistungen!)
Im Einsatz besteht die Möglichkeit, beim Feldpostamt/bei der Feldpoststelle
Postwertzeichen käuflich zu erwerben. Es wird darüber hinaus allen
Bundeswehrangehörigen empfohlen, für den Beginn des Einsatzes Postwertzeichen
in ausreichender Menge mitzuführen.
Die Zollvorschriften des deutschen Zolls sowie der jeweiligen ausländischen
Zollverwaltungen sind durch alle Bundeswehrangehörigen und durch genehmigte
Mitnutzer, die die Feldpostversorgung in Anspruch nehmen einzuhalten!
Der Postversand ist auf haushaltsübliche Mengen beschränkt.
Sammelaktionen o.ä. bedürfen der vorherigen Genehmigung des BMVg.
Die Feldpostbeförderung unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DP
DHL. Diese sind ggf. im Internet, über die nächste Geschäftsstelle der Deutschen
Ä
-3Post DHL oder im Feldpostamt einzusehen. Der Versand von Gefahrgut ist gemäß
Luftsicherheitsgesetz nicht zulässig.
 Auf die Einhaltung der aktuellen Zollbestimmungen (siehe www.zoll.de) wird
hingewiesen. Für andere Länder als die Bundesrepublik Deutschland gelten
ggf. abweichende Bestimmungen!
5. Zuständigkeiten
a. Bei Problemen in Bezug auf die Feldpostversorgung wenden sich
Bundeswehrangehörige an ihren nächsten Postbeauftragten bzw. Leiter des
zuständigen Feldpostamtes.
b. Fragen zur Ablauforganisation, Fragen der Durchführung der Feldpostversorgung im
Einsatz und der Mitnutzung durch Dritte sind an das Einsatzführungskommando der
Bundeswehr (EinsFüKdoBw, J4) zu richten. Der Dienstweg ist einzuhalten.
c. Feldpostbeauftragter Bw/Leiter von eingerichteten Feldpostämtern haben die Nutzer
der
Feldpostversorgung
über
ggf.
bestehende
Einschränkungen
der
Feldpostversorgung unmittelbar in geeigneter Form zu informieren!
d. Nachforschungen zu Feldpostsendungen sind an den Feldpostbeauftragten DP DHL
zu richten.
6. Aushändigung des Merkblattes für die Feldpostversorgung
Die Verteilung des Feldpostmerkblatt ist im Zuge der Einsatz vorbereitenden
Ausbildung
für
Soldaten
durch
den
Leitverband
und
durch
die
Familienbetreuungszentren
(Familienangehörige)
sicherzustellen.
In
allen
Feldpostämtern/Feldpoststellen im Einsatz ist es gut sichtbar auszuhängen.

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