Merkblatt für die Feldpostversorgung HG Ralf Mustersoldat 4
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Merkblatt für die Feldpostversorgung HG Ralf Mustersoldat 4
-1Feldpostbeauftragter der Bundeswehr SKUKdo Log/G 4 Merkblatt für die Feldpostversorgung fachlich zustSt für die Aktualisierung : SKUKdo Log/G4 III 3 Stand 01.04.2011 1. Vorbemerkungen Für die Dauer des Einsatzes wurde durch das BMVg die Durchführung der Feldpostversorgung angeordnet. Dazu sind in DEUTSCHLAND eine Feldpostleitstelle und ein Feldpostamt im Materialdepot DARMSTADT sowie im Einsatzgebiet Feldpostumschlagämter /Feldpostämter/Feldpoststellen eingerichtet. Diese werden durch Beschäftigte (Reservisten) der Deutschen Post DHL als Feldpostsoldaten betrieben 2. Feldpostnutzer Die Nutzung der Feldpost ist grundsätzlich für Angehörige der Bundeswehr im Einsatz und Ihre Familienangehörigen vorgesehen. Ausnahmen für die Mitnutzung der Feldpostversorgung bedürfen der vorherigen Genehmigung des BMVg. Berechtigte Nutzer werden anteilig an den zur Verfügung gestellten Leistungen der Bundeswehr (Transportkosten) durch BAWV an den Kosten beteiligt 3. Einsatzanschrift: Die Einsatzanschrift ist gemäß dem folgenden Beispiel zu verwenden: Dienstgrad Vorname, Name Truppenteil oder Einheit über Feldpost 64298 Darmstadt HG Ralf Mustersoldat 4./ LogUBtl ** MES über Feldpost 64298 Darmstadt Änderungen/Ergänzungen an der o.a. beispielhaft genannten Einsatzanschrift führen zu Fehlleitungen, sehr langen Laufzeiten, Zollproblemen im Bestimmungsland, möglicherweise zu Verlusten der Sendung und damit ggf. zu vermeidbaren kostenintensiven Nachforschungsaufträgen oder Anfragen. Die o.a. Anschrift ist mit dem jeweils gültigen und für die Einsatzländer befohlenen Länderkürzel ** zu versehen. Diese sind derzeit festgelegt für: Kosovo Bosnien Afghanistan (KABUL) Afghanistan (FAYZABAD) Afghanistan (KUNDUZ) Afghanistan (MAZAR-E-SHARIF), Usbekistan (TERMEZ) Sudan (KARTHOUM) – Uganda (BIHANGA) – „KOS“ „BOH“ „KAB“, „FAY“, „KDZ“, „MES“, „UZB“, „SDN” „UGA” -2Bei Versand von Feldpostsendungen in die Heimat ist die jeweilige Heimatanschrift zu verwenden. Die Absenderangaben sind gemäß der Einsatzanschrift zu fertigen. 4. Leistungsangebot der Feldpostversorgung: Nachfolgende Leistungen der Deutschen Post DHL können durch berechtigte Nutzer der Feldpostversorgung grundsätzlich in Anspruch genommen werden: a. Postdienst Postkarten und Briefe auch als Einschreiben (keine SB-Einschreiben) Päckchen bis 2 kg Pluspäckchen bis 10 kg (nicht versichert), Post-Pakete bis 31,5 kg, Abmessungen max. 120x60x60 cm (versichert), Sendungen, die o.a. Abmessungen und Gewichte überschreiten, werden von der Feldpostleitstelle/den Feldpostämtern an den Absender zurückgewiesen. Für Sendungen anderer Transportunternehmen in das Einsatzgebiet gelten die o.g. Abmessungen und Gewichtsgrenzen. b. Postbank (nur in Feldpostämtern!) Aus- und Einzahlungen über Postsparbuch und/oder Postgirokonto sind möglich. Zahlungsverkehr über andere Banken / Sparkassen sind kostenpflichtig. Transaktionen unterliegen den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes. Wesentliche Hinweise zu den Leistungsangeboten der Feldpostversorgung: Die Dauer der Beförderung der Feldpost kann (Regellaufzeit Feldpostleitstelle – Feldpostamt) zwischen 5 bis 14 Tagen betragen. Hinderungsgründe/-höhere Gewalt (Sicherheitslage, Ausfall eines geplanten Transportes wegen schlechter Wetterlage/technischer Defekt bei Lufttransport, Problemen bei der Grenzabfertigung, etc.) können diese negativ beeinflussen. Das Leistungsangebot kann lageabhängig geändert/angepasst werden. Für den Postversand gelten, sowohl Briefe als auch Päckchen und Pakete nach/von Deutschland Inlandskonditionen. Elektronische Freimachung (z.B. Onlinefrankierung, Handyporto) aus dem Einsatzgebiet nach Deutschland ist nicht möglich. Entgeltfreiheit innerhalb der Bw-Einsatzräume, die mit Feldpost versorgt werden gilt nur für gewöhnliche Standard-/Kompaktbriefe bis 50g und Postkarten (keine Waren! Keine Zusatzleistungen!) Im Einsatz besteht die Möglichkeit, beim Feldpostamt/bei der Feldpoststelle Postwertzeichen käuflich zu erwerben. Es wird darüber hinaus allen Bundeswehrangehörigen empfohlen, für den Beginn des Einsatzes Postwertzeichen in ausreichender Menge mitzuführen. Die Zollvorschriften des deutschen Zolls sowie der jeweiligen ausländischen Zollverwaltungen sind durch alle Bundeswehrangehörigen und durch genehmigte Mitnutzer, die die Feldpostversorgung in Anspruch nehmen einzuhalten! Der Postversand ist auf haushaltsübliche Mengen beschränkt. Sammelaktionen o.ä. bedürfen der vorherigen Genehmigung des BMVg. Die Feldpostbeförderung unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DP DHL. Diese sind ggf. im Internet, über die nächste Geschäftsstelle der Deutschen Ä -3Post DHL oder im Feldpostamt einzusehen. Der Versand von Gefahrgut ist gemäß Luftsicherheitsgesetz nicht zulässig. Auf die Einhaltung der aktuellen Zollbestimmungen (siehe www.zoll.de) wird hingewiesen. Für andere Länder als die Bundesrepublik Deutschland gelten ggf. abweichende Bestimmungen! 5. Zuständigkeiten a. Bei Problemen in Bezug auf die Feldpostversorgung wenden sich Bundeswehrangehörige an ihren nächsten Postbeauftragten bzw. Leiter des zuständigen Feldpostamtes. b. Fragen zur Ablauforganisation, Fragen der Durchführung der Feldpostversorgung im Einsatz und der Mitnutzung durch Dritte sind an das Einsatzführungskommando der Bundeswehr (EinsFüKdoBw, J4) zu richten. Der Dienstweg ist einzuhalten. c. Feldpostbeauftragter Bw/Leiter von eingerichteten Feldpostämtern haben die Nutzer der Feldpostversorgung über ggf. bestehende Einschränkungen der Feldpostversorgung unmittelbar in geeigneter Form zu informieren! d. Nachforschungen zu Feldpostsendungen sind an den Feldpostbeauftragten DP DHL zu richten. 6. Aushändigung des Merkblattes für die Feldpostversorgung Die Verteilung des Feldpostmerkblatt ist im Zuge der Einsatz vorbereitenden Ausbildung für Soldaten durch den Leitverband und durch die Familienbetreuungszentren (Familienangehörige) sicherzustellen. In allen Feldpostämtern/Feldpoststellen im Einsatz ist es gut sichtbar auszuhängen.