Fragen und Antworten rund um eine Schülerbetriebspraktikum
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Fragen und Antworten rund um eine Schülerbetriebspraktikum
Polizeiinspektion Osnabrück Fragen und Antworten rund um ein Schülerbetriebspraktikum bei der Polizeiinspektion Osnabrück Wir freuen uns über Euer Interesse am Polizeiberuf und werden versuchen, Euch mit den folgenden Unterlagen ausführlich darüber zu informieren, wie eine Schülerin oder ein Schüler ein Schülerbetriebspraktikum bei der Polizeiinspektion (PI) Osnabrück absolvieren kann. Warum bietet die PI Osnabrück Plätze für ein Schülerbetriebspraktikum an? Ein Schülerbetriebspraktikum dient der Berufsorientierung und soll Euch die Möglichkeit einräumen, dass Berufsbild eines Polizeivollzugsbeamten näher kennen zu lernen. Aus unserer Sicht ist die Durchführung eines Schülerbetriebspraktikums eine sehr gute Möglichkeit, in dem gewählten Berufsfeld Erfahrungen zu sammeln, die dann möglicherweise entscheidenden Einfluss auf die spätere Berufswahl haben. Durch diese gezielte Form der Nachwuchsgewinnung beabsichtigen wir, junge Frauen und Männer zu finden, die daran interessiert sind, ein dreijähriges Studium zur Polizeikommissarin / zum Polizeikommissar aufzunehmen. Wie kann ich einen Praktikumsplatz erhalten? Die PI Osnabrück bietet über das gesamte Jahr verteilt verschiedene Termine zur Teilnahme an einem Schülerbetriebspraktikum an. Dabei orientieren wir uns an den von den Schulen vorgegebenen Terminen. Ein Praktikum dauert in der Regel 14 Tage. Eine erste Kontaktaufnahme kann formlos über alle zur Verfügung stehenden Medien (schriftlich, telefonisch, elektronisch) oder aber persönlich erfolgen. Eine Bewerbung für ein Schülerbetriebspraktikum muss dann schriftlich erfolgen. Dabei muss eine Bewerberin / ein Bewerber annähernd die schulischen Voraussetzungen erfüllen, die für eine Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen erforderlich sind. Sollten mehr Bewerbungen als zur Verfügung stehende Praktikumsplätze vorliegen, wird im Rahmen einer Bestenauslese die Vergabe entschieden. Maßgebend ist der Notendurchschnitt des eingereichten Zeugnisses. Allgemeine Hinweise: Die Einladung zu einem Praktikum erhaltet Ihr erst nach einer polizeilichen Überprüfung. Schülerinnen und Schüler, die Straftaten begangen haben oder Straftaten und polizeiliche Ermittlungsverfahren (auch eingestellte Verfahren) bei der Bewerbung verschweigen, werden nicht berücksichtigt. Aufgrund des erhöhten Risikos für Leben, Gesundheit und Eigentum und der nicht auszuschließenden psychischen Belastung werden keine Personen unter 15 Jahren zum Praktikum zugelassen. Bis wann muss ich mich bei der PI Osnabrück um einen Praktikumsplatz bewerben? Bewerbungen werden frühestens 6 Monate vor Praktikumsbeginn angenommen. Eine Bewerbung sollte spätestens 4 Monate vor dem gewünschten Praktikumstermin schriftlich vorliegen. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? • Mindestalter 15 Jahre • Besuch eines Gymnasiums, einer Realschule, einer IGS, eines Realschul- oder Gymnasialzweiges einer KGS (Hauptschüler können sich nicht bewerben) • Standort der Schule im Einzugsbereich Osnabrück (Stadt und Landkreis Osnabrück) • Zustimmung der Schule zum Praktikum • Haftpflicht- und Unfallversicherung • Unbescholtenheitserklärung (wird überprüft) • Pflicht zur Verschwiegenheit • Haftungsausschlusserklärung Schülerinnen und Schüler, die ein Gymnasium oder den Gymnasialzweig einer Schule besuchen, müssen in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens ausreichende Leistungen (5 Punkte) im Bewerbungszeugnis nachweisen können. Von Schülerinnen und Schülern, die eine Realschule oder den Realschulzweig einer Schule besuchen, erwarten wir im Bewerbungszeugnis folgende Bewertungen: • im Fach Deutsch und Mathematik die Note befriedigend oder besser • einen Notendurchschnitt von 3,3 oder besser und • im Sozialverhalten mindestens die Stufe „Entspricht den Erwartungen“ Welche Unterlagen muss ich für eine Bewerbung einreichen? Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf und Lichtbild Kopie des letzten Zeugnisses Erklärung zur Unbescholtenheit, Pflicht zur Verschwiegenheit und Haftungsausschluss Im Anschreiben bitte immer die Telefonnummer und E-Mailadresse angeben. Bitte auf Klarsichthüllen und aufwendige Bewerbungsmappen verzichten. Diese können aus verwaltungstechnischen Gründen nicht zurückgesendet werden. An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe? Michael Brink und Jens Badeda Polizeiinspektion Osnabrück Sachbereich Aus- und Fortbildung Kollegienwall 6-8 49074 Osnabrück Tel. 0541/327-2106 oder -2006 Mailto:[email protected] Wir freuen uns auf Eure Bewerbung!