Fragen und Antworten rund um eine Schülerbetriebspraktikum

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Fragen und Antworten rund um eine Schülerbetriebspraktikum
Polizeiinspektion Osnabrück
Fragen und Antworten rund um ein Schülerbetriebspraktikum
bei der Polizeiinspektion Osnabrück
Wir freuen uns über Euer Interesse am Polizeiberuf und werden versuchen, Euch mit den
folgenden Unterlagen ausführlich darüber zu informieren, wie eine Schülerin oder ein Schüler
ein Schülerbetriebspraktikum bei der Polizeiinspektion (PI) Osnabrück absolvieren kann.
Warum bietet die PI Osnabrück Plätze für ein Schülerbetriebspraktikum an?
Ein Schülerbetriebspraktikum dient der Berufsorientierung und soll Euch die Möglichkeit
einräumen, dass Berufsbild eines Polizeivollzugsbeamten näher kennen zu lernen. Aus
unserer Sicht ist die Durchführung eines Schülerbetriebspraktikums eine sehr gute
Möglichkeit, in dem gewählten Berufsfeld Erfahrungen zu sammeln, die dann möglicherweise
entscheidenden Einfluss auf die spätere Berufswahl haben. Durch diese gezielte Form der
Nachwuchsgewinnung beabsichtigen wir, junge Frauen und Männer zu finden, die daran
interessiert sind, ein dreijähriges Studium zur Polizeikommissarin / zum Polizeikommissar
aufzunehmen.
Wie kann ich einen Praktikumsplatz erhalten?
Die PI Osnabrück bietet über das gesamte Jahr verteilt verschiedene Termine zur Teilnahme
an einem Schülerbetriebspraktikum an. Dabei orientieren wir uns an den von den Schulen
vorgegebenen Terminen. Ein Praktikum dauert in der Regel 14 Tage.
Eine erste Kontaktaufnahme kann formlos über alle zur Verfügung stehenden Medien
(schriftlich, telefonisch, elektronisch) oder aber persönlich erfolgen.
Eine Bewerbung für ein Schülerbetriebspraktikum muss dann schriftlich erfolgen.
Dabei muss eine Bewerberin / ein Bewerber annähernd die schulischen Voraussetzungen
erfüllen, die für eine Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen
erforderlich sind. Sollten mehr Bewerbungen als zur Verfügung stehende Praktikumsplätze
vorliegen, wird im Rahmen einer Bestenauslese die Vergabe entschieden. Maßgebend ist der
Notendurchschnitt des eingereichten Zeugnisses.
Allgemeine Hinweise:
Die Einladung zu einem Praktikum erhaltet Ihr erst nach einer polizeilichen Überprüfung.
Schülerinnen und Schüler, die Straftaten begangen haben oder Straftaten und polizeiliche
Ermittlungsverfahren (auch eingestellte Verfahren) bei der Bewerbung verschweigen, werden
nicht berücksichtigt. Aufgrund des erhöhten Risikos für Leben, Gesundheit und Eigentum und
der nicht auszuschließenden psychischen Belastung werden keine Personen unter 15 Jahren
zum Praktikum zugelassen.
Bis wann muss ich mich bei der PI Osnabrück um einen Praktikumsplatz bewerben?
Bewerbungen werden frühestens 6 Monate vor Praktikumsbeginn angenommen.
Eine Bewerbung sollte spätestens 4 Monate vor dem gewünschten Praktikumstermin
schriftlich vorliegen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
• Mindestalter 15 Jahre
• Besuch eines Gymnasiums, einer Realschule, einer IGS, eines Realschul- oder
Gymnasialzweiges einer KGS (Hauptschüler können sich nicht bewerben)
• Standort der Schule im Einzugsbereich Osnabrück (Stadt und Landkreis Osnabrück)
• Zustimmung der Schule zum Praktikum
• Haftpflicht- und Unfallversicherung
• Unbescholtenheitserklärung (wird überprüft)
• Pflicht zur Verschwiegenheit
• Haftungsausschlusserklärung
Schülerinnen und Schüler, die ein Gymnasium oder den Gymnasialzweig einer Schule
besuchen, müssen in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens ausreichende
Leistungen (5 Punkte) im Bewerbungszeugnis nachweisen können.
Von Schülerinnen und Schülern, die eine Realschule oder den Realschulzweig einer Schule
besuchen, erwarten wir im Bewerbungszeugnis folgende Bewertungen:
• im Fach Deutsch und Mathematik die Note befriedigend oder besser
• einen Notendurchschnitt von 3,3 oder besser und
• im Sozialverhalten mindestens die Stufe „Entspricht den Erwartungen“
Welche Unterlagen muss ich für eine Bewerbung einreichen?
Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf und Lichtbild
Kopie des letzten Zeugnisses
Erklärung zur Unbescholtenheit, Pflicht zur Verschwiegenheit und Haftungsausschluss
Im Anschreiben bitte immer die Telefonnummer und E-Mailadresse angeben.
Bitte auf Klarsichthüllen und aufwendige Bewerbungsmappen verzichten. Diese können aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht zurückgesendet werden.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Michael Brink und Jens Badeda
Polizeiinspektion Osnabrück
Sachbereich Aus- und Fortbildung
Kollegienwall 6-8
49074 Osnabrück
Tel. 0541/327-2106 oder -2006
Mailto:[email protected]
Wir freuen uns auf Eure Bewerbung!

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