Kunststoffverarbeitung

Transcription

Kunststoffverarbeitung
Umweltschutz
in der
Kunststoffverarbeitung
Kunststoffverarbeitung
Ein praktischer Ratgeber
1
Impressum
Das der Broschüre zugrunde
liegende Vorhaben wurde
mit Mitteln der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und des Europäischen
Fonds für Regionale
Entwicklung unter dem
Förderkennzeichen
20594/1 UFP V gefördert.
Die Verantwortung für den
Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor.
Herausgeber:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Fachliche Beratung:
Dr. Adrian Saupe
Fraunhofer Management Gesellschaft mbH
Autor
ARGUS e.V. an der TU Berlin
Dipl.-Ing. Jürgen Gonser
Betriebsuntersuchungen:
LAWS Unternehmensberatung
und Umwelttechnik
Gestaltung, Layout und Druckvorlagen:
PROPAGANDAdESIGN.de
Titefoto:
Celanese
Druck:
pinguin druck
Stand
November 2000
Die Broschüre ist auf
100 % Recyclingpapier gedruckt.
2
Inhalt
Inhalt
Seite
1.
Einführung ........................................................................................... 4
2.
Umweltmanagement ............................................................................. 5
2.1 Umweltmanagementsysteme ............................................................ 5
2.2 Umweltcontrolling .......................................................................... 6
3.
Energie .............................................................................................. 11
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
4.
Stromverbrauch in der Kunststoffverarbeitung ..................................
Wärmerückgewinnung ...................................................................
Energieeinsparung beim Spritzgießen .............................................
Druckluft .....................................................................................
Trocknung ...................................................................................
Lastmanagement ..........................................................................
Beleuchtung ................................................................................
Nutzung von Solarstrom ................................................................
11
12
15
17
18
19
20
21
Abfall ................................................................................................ 22
4.1 Produktionsabfälle ....................................................................... 22
4.2 Verpackungen .............................................................................. 25
4.3 Sonderabfälle .............................................................................. 26
5.
Wasser ............................................................................................... 29
5.1 Reduzierung des Wasserverbrauchs ................................................. 29
5.2 Wassergefährdende Stoffe .............................................................. 30
6.
Arbeitsschutz ..................................................................................... 32
6.1
6.2
6.3
6.4
Gefahrstoffverordnung ..................................................................
Einsatzstoffe ...............................................................................
Luftbelastung ..............................................................................
Lärm ..........................................................................................
32
33
34
35
7.
Förderung von Umweltschutzmaßnahmen ............................................. 36
8.
Rechtliche Grundlagen im Überblick .................................................... 37
9.
Literatur- und Quellenverzeichnis ........................................................ 40
10. Adressen ............................................................................................ 43
3
Einführung
1. Einführung
Ziel dieses Leitfadens ist es, kunststoffverarbeitenden Betrieben über die Einhaltung
der gesetzlichen Bestimmungen des Umweltund Arbeitsschutzes hinaus Anregungen und
Hilfestellung für ein umweltbewusstes Arbeiten zu geben.
Umweltbewusste Unternehmensführung in
der Kunststoffverarbeitung besteht vor allem
in
– der Minimierung des Energieverbrauchs,
– der Vermeidung von umwelt- und gesundheitsschädlichen Einsatzstoffen,
– der Vermeidung und Verwertung von Abfällen
– und nicht zuletzt in einer qualitativ hochwertigen Produktion.
Die Inhalte des Leitfadens basieren u. a. auf
zahlreichen Gesprächen mit Berliner Kunststoffverarbeitern sowie auf vertiefenden
Betriebsanalysen. Für die konstruktive
Zusammenarbeit, die wesentlich zum Gelingen des Leitfadens beigetragen hat, möchten wir uns an dieser Stelle bedanken.
4
Hinweise für den Nutzer
Allgemeine Erläuterungen finden Sie im normalen Fließtext.
Die äußere Spalte jeder Seite ist Begriffsbestimmungen und dem Verweis
auf weiterführende Informationen vorbehalten.
Kursiv und fett gedruckte Textpassagen
enthalten Empfehlungen für umweltentlastende Maßnahmen, in denen die
wesentlichen Punkte des jeweiligen
Kapitels zusammengefasst werden.
Zusatz- und Hintergrundformationen
wie Erläuterungen zu gesetzlichen Regelungen sind grün hinterlegt.
Die verwendete sowie weiterführende Literatur ist im Kapitel 9 nach Themengebieten
geordnet aufgeführt.
Umweltmanagement
2. Umweltmanagement
2.1
Umweltmanagementsysteme
Wozu ein Umweltmanagementsystem?
Der Einsatz von Rohstoffen und Energie belastet nicht nur die Umwelt, er kostet auch
Geld und sollte daher möglichst effizient erfolgen. Ein Umweltmanagementsystem (UMS)
hilft Ihnen, systematisch zu erkennen, wo
Sie Energie, Stoffe oder Wasser einsparen und
die Umwelt entlasten können. Ein UMS kann
außerdem zur Verbesserung der betrieblichen
Organisation führen, die Rechtssicherheit
erhöhen und zur Imageverbesserung und
Mitarbeitermotivation beitragen.
Die Befragung von Unternehmen, die ein UMS
eingeführt haben, hat ergeben, dass dies bei
etwa 50 % der Betriebe mit Kostenreduzierungen verbunden war. Die größten Einsparungen konnten in den Bereichen Abfallentsorgung, Energie und Wasser/Abwasser
erzielt werden. Auch mehrere Berliner
Kunststoffverarbeiter haben in den letzten
Jahren ein Umweltmanagementsystem in
ihren Betrieben eingeführt.
Vorteile aus der Einführung eines UMS können sich im Umgang mit Behörden ergeben.
Die branchenübergreifende Umweltallianz
Berlin, die im Februar 1999 von der Berliner
Wirtschaft und der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung unterzeichnet wurde, sieht
vor, dass Unternehmen, die über ein anerkanntes Umweltmanagementsystem verfügen, in Absprache mit den Umweltbehörden
Vollzugserleichterungen in Anspruch nehmen
können.
EG-Öko-Audit und DIN EN ISO 14001
Die Einführung eines UMS kann nach zwei
Normsystemen erfolgen:
– EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS)
– DIN ISO 14001
Beiden Systemen ist die Zielsetzung gemeinsam,
– die Einhaltung der umweltrechtlichen
Vorschriften zu gewährleisten sowie
– den betrieblichen Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern.
Im Rahmen des Öko-Audit sind konkrete Ziele zu formulieren und in Form einer Umwelterklärung der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen. Es bedarf einer Validierung durch
einen zugelassenen Umweltgutachter, die alle
drei Jahre zu wiederholen ist.
Die Zertifizierung des UMS nach DIN ISO
14001 erfolgt durch akkreditierte Zertifizierungsgesellschaften oder zugelassene Umweltgutachter. Eine verpflichtende Umwelterklärung ist nicht vorgesehen.
Trotz einiger Unterschiede sind beide Systeme bei Bedarf auch ohne großen Zusatzaufwand kombinierbar.
Zur Einführung eines UMS liegen zahlreiche
spezielle Veröffentlichungen vor, von denen
einige in der Randspalte und im Literaturverzeichnis aufgeführt sind. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher in diesem
Leitfaden verzichtet.
• Sollten Sie sich für die Einführung
eines Umweltmanagementsystems
entscheiden, ist es meist sinnvoll,
externe Berater hinzuzuziehen, die die
Einführung begleiten. Dabei ist
insbesondere auf die Branchenerfahrung der Berater zu achten.
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Allgemeine Informationen zur
Einführung eines Umweltmanagementsystems bietet der
Wegweiser „EU-Umwelt-Audit“ der
Industrie- und Handelskammer. Er ist
gegen eine Schutzgebühr von
20.- DM erhältlich bei:
Industrie- und Handelskammer
zu Berlin
Bereich Umwelt und Energie
Fasanenstr. 85
10623 Berlin
Tel. 030 / 315 10-328
Branchenspezifische Hilfestellung
bei der Einführung eines Umweltmanagementsystems in kunststoffverarbeitenden Betrieben gibt der
Leitfaden „Umweltmanagement in
der Kunststoffverarbeitung“. Er ist zu
beziehen bei:
Bayerisches Staatsministerium
für Landesentwicklung und
Umweltfragen
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
www.bayern.de/stmlu
Informationen zur Berliner Umweltallianz erhalten Sie bei der IHK
Berlin unter
Tel. 030 / 315 10-437
oder im Internet:
http://www.berlin.de/ihk
unter
Service/Umweltinfo/Öko-Audit
Umweltmanagement
2.2
Umweltcontrolling
Die Identifizierung von Schwachstellen und
Optimierungspotenzialen setzt voraus, dass
die Material- und Energieflüsse im Unternehmen bekannt sind und die entstehenden Kosten den einzelnen betrieblichen Prozessen
zugeordnet werden können. In kleinen und
mittelständischen Betrieben ist dies erfahrungsgemäß häufig nicht der Fall. Das
Umweltcontrolling stellt ein geeignetes Instrument dar, um:
– die Stoff- und Energieflüsse im Unternehmen systematisch zu erfassen,
– die anfallenden Kosten sachgerecht zuzuordnen,
– gezielte Maßnahmen zur Kosten- und
Verbrauchssenkung zu entwickeln und
– den Erfolg dieser Maßnahmen zu beobachten.
Das Umweltcontrolling kann Bestandteil eines umfassenden Umweltmanagementsystems sein (s. Kap. 2.1). Ein Umweltcontrolling ist jedoch auch dann sinnvoll, wenn der
Betrieb kein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach EMAS oder DIN 14001 anstrebt. Maßgeblich für den Nutzen des
Umweltcontrolling ist seine betriebsspezifische Ausgestaltung. Dies bedeutet, dass jeder Betrieb, basierend auf allgemeinen
Grundsätzen, sein eigenes Umweltcontrolling
entwickeln sollte, das den betrieblichen Erfordernissen und Möglichkeiten angemessen
ist.
Wichtige Bausteine des Umweltcontrolling
sind:
– die betriebliche Umweltbilanz (Input-/
Output-Bilanz der Stoff- und Energieflüsse),
– die Ermittlung von Umweltkennzahlen als
Steuerungs- und Kontrollgrößen.
6
Betriebliche Umweltbilanz
(Input-/Output-Bilanz)
Unter einer betrieblichen Umweltbilanz versteht man die Darstellung aller Stoff- und
Energieflüsse, die in ein Unternehmen eingehen (Input) und die das Unternehmen verlassen (Output). Die betriebliche Umweltbilanz gibt Ihnen beispielsweise Auskunft auf
folgende Fragen:
– Wie hoch ist mein jährlicher Strom-, Heizöl- und Kraftstoffverbrauch?
– Welcher Anteil der eingesetzten Kunststoffe geht in die Produkte ein und wie hoch
ist der Anteil an Angüssen, Ausschuss etc.,
der als Abfall zu entsorgen ist?
– Welche Mengen an Wasser gehen durch
Verdunstung im Kühlsystem oder durch
Leckagen verloren?
– Wie hat sich mein Material- und Energieverbrauch oder mein Abfallaufkommen im
Vergleich zum Vorjahr entwickelt?
Wenn Sie die Mengenangaben der betrieblichen Umweltbilanz anhand von Rechnungen
mit den jeweiligen Einkaufs- bzw. Entsorgungspreisen verknüpfen, gewinnen Sie einen guten Überblick über die Kostenstruktur ihres Betriebes.
Festlegen von Bilanzgrenzen
Vor jeder Bilanzierung sind die räumlichen
und zeitlichen Grenzen (Standortabgrenzung,
Erfassungszeitraum) der Bilanz zu klären. In
aller Regel bietet es sich an, die Bilanz auf
das Kalenderjahr und auf das Betriebsgelände zu beziehen. Probleme bei der räumlichen
Abgrenzung können sich ergeben, wenn
Werksteile ausgelagert sind oder das Betriebsgelände von anderen Unternehmen
mitgenutzt wird. Hier ist im Einzelfall zu
entscheiden, wie den Gegebenheiten in der
Bilanz Rechnung zu tragen ist. Bei der zeitlichen Abgrenzung ist die Lagerhaltung zu
berücksichtigen.
Umweltmanagement
Festlegen der Bilanzstruktur
Die Bilanzstruktur ist so zu gestalten, dass
alle ein- und ausgehenden Stoffströme
erfasst werden, Doppelzählungen dabei aber
vermieden werden. Es empfiehlt sich, die
Stoffströme aufzulisten und in sinnvolle
Obergruppen zusammenzufassen. Dabei kann
meist auf Klassifizierungen zurückgegriffen
werden, die im Rechnungswesen des Betriebes Anwendung finden. Diese Klassifizierungen sind gegebenenfalls um fehlende Stoffströme zu ergänzen. Ein Beispiel für die
Bilanzstruktur eines kunststoffverarbeitenden Betriebes ist in Tabelle 1 abgebildet.
Datenerhebung
Daten zum Energie-, Rohstoff- und Wasserverbrauch sowie zur Abfallentsorgung sind
meist der betrieblichen Buchhaltung zu entnehmen. An anderer Stelle werden jedoch
beim ersten Ausfüllen der Bilanz mit hoher
Wahrscheinlichkeit Datenlücken auftreten,
weil manche Informationen bisher gar nicht
erfasst wurden oder nur verstreut im Betrieb
vorliegen und mühsam zusammengetragen
werden müssen. Die Produktmenge liegt z. B.
häufig nur als Stückangabe, nicht aber in
Gewichtsangaben vor. Hier können durch das
Auswiegen repräsentativer Artikel Umrechnungsfaktoren gebildet werden.
Tabelle 1: Beispiel einer Input-/Output-Bilanz in einem kunststoffverarbeitenden Betrieb
7
Umweltmanagement
Hilfestellung bei der Einführung von
Umweltkennzahlen bieten folgende
Veröffentlichungen:
Leitfaden
Betriebliche Umweltkennzahlen
Herausgeber:
Bundesumweltministerium/
Umweltbundesamt.
Kostenlos zu beziehen bei:
Umweltbundesamt
Bismarckplatz 1
14193 Berlin
Tel. 030 / 8903 - 0
VDI 4050 (Entwurf):
Betriebliche Kennzahlen für das
Umweltmanagement - Leitfaden zu
Aufbau, Einführung und Nutzung
VDI-Koordinierungsstelle
Umwelttechnik
Postfach 10 11 39
40002 Düsseldorf
Weitere Literatur zum Thema finden
Sie im Literaturverzeichnis auf
Seite 40.
Weiterentwicklung zur Prozessbilanz
Die Bilanz gewinnt erheblich an Aussagekraft, wenn nicht nur der Betrieb als Ganzes,
sondern einzelne Unternehmensbereiche
und/oder Produktionsprozesse abgebildet
werden. Energieeinsatz, Abfälle und Emissionen können dann einzelnen Produktionsstufen zugeordnet werden. Wirtschaftliche und
ökologische Schwachstellen können so besser aufgedeckt und analysiert werden, Optimierungsmöglichkeiten und Kostensenkungspotenziale lassen sich zielgerichteter ermitteln.
Umweltkennzahlen
In der Betriebswirtschaftslehre sind Kennzahlen ein gängiges Instrument zur Steuerung und Kontrolle betrieblicher Vorgänge.
Sie verdichten Informationen in knapper,
aussagekräftiger und vergleichbarer Form.
Dieses Prinzip lässt sich auf Umweltkennzahlen übertragen. Umweltkennzahlen stellen ein einfaches und wirkungsvolles Mittel
dar, um:
– die Effizienz des Material- und Energieeinsatzes zu ermitteln und Schwachstellen zu identifizieren,
– die Wirksamkeit von eingeleiteten Maßnahmen zu beobachten,
– die zeitliche Entwicklung von Verbrauch
und Effizienz darzustellen.
Die Umweltkennzahlen bauen auf den Mengenangaben der Betriebsbilanz auf, erhöhen
jedoch deren Aussagekraft, indem sinnvolle
Verhältniszahlen gebildet werden. Die Mengenangaben der Betriebsbilanz schwanken
mit der Höhe der Produktion. Die Verbräuche
verschiedener Jahre sind daher nur bedingt
vergleichbar. Um den Einfluss des Produktionsniveaus auszugleichen, ist es sinnvoll,
Energie-, Material- und Wasserverbrauch sowie das Abfallaufkommen auf die Produktmenge (in t) zu beziehen (spezifischer Verbrauch bzw. Aufkommen). Die produktspezifischen Verbräuche stellen damit auch
eine gute Basis für die produktbezogene Kostenrechnung dar.
Sollten keine verlässlichen Zahlen zur Produktmenge vorliegen, was insbesondere in
der Anfangsphase des Umweltcontrolling
häufig der Fall ist, kann als Bezugsgröße
ersatzweise auch der Jahresumsatz herangezogen werden. Wie für das Umweltcontrolling
als Ganzes gilt auch für die Umweltkenn-
8
zahlen, dass die betriebsspezifische Ausgestaltung eine maßgebliche Voraussetzung für
deren Nutzen ist.
Dies bedeutet, dass jedes Unternehmen sein
individuelles Kennzahlensystem entwickeln
sollte.
Die wichtigsten Umweltkennzahlen werden
im Folgenden kurz erläutert und sind in Tabelle 3 zusammenfassend dargestellt.
Energiekennzahlen
Die wichtigste Kennzahl ist zunächst der
Gesamtenergieverbrauch sowie der Verbrauch der einzelnen eingesetzten Energieträger (Strom, Heizöl, Erdgas etc.). Um
die Verbrauchswerte addieren und vergleichen zu können, sollten sie in kWh umgerechnet werden. Umrechnungsfaktoren für
Heizöl und Erdgas in kWh können Tabelle 2
entnommen werden
Tab. 2:
Umrechnungsfaktoren
Energie in kWh
Energieträger
Faktor
Erdgas
10,0 kWh/m³
Heizöl leicht
9,93 kWh/l
Heizöl schwer
10,27 kWh/l
Quelle:
BMU/UBA, 1997:
Leitfaden Betriebliche
Umweltkennzahlen
Aus dem Verhältnis zwischen Gesamtenergieverbrauch (oder dem Elektroenergieverbrauch) und Produktmenge errechnet sich der
spezifische Energieverbrauch, also die
Energiemenge, die zur Produktion einer
Produkteinheit (in t oder kg) eingesetzt wird.
Ein differenzierteres Bild des Energieverbrauchs ergibt die Ermittlung der Energieintensität, die den Anteil einzelner Prozesse, Anlagen oder Abteilungen am Gesamtenergieverbrauch ausdrückt. Am einfachsten
zu ermitteln ist die Energieintensität, wenn
separate Zähler installiert sind, was besonders für energieintensive Prozesse oder Abteilungen sinnvoll sein kann. Ansonsten können Energieverbräuche aus den Herstellerangaben und der durchschnittlichen Maschinenlaufzeit errechnet werden oder mit nicht
ortsfesten Stromzählern gemessen werden.
Umweltmanagement
Materialkennzahlen
Die wichtigsten Materialkennzahlen sind der
absolute Materialverbrauch (in t) sowie die
Materialeffizienz, die sich aus dem Verhältnis der erzeugten Produktmenge zum Materialverbrauch ergibt. Materialkennzahlen sollten zumindest für die eingesetzten Kunststoffe und für die umweltrelevanten Problemstoffe getrennt berechnet werden.
Die Effizienz des Kunststoffeinsatzes zeigt
auf, welcher Prozentsatz des eingesetzten
Materials im Produktionsprozess beispielsweise als Ausschuss, Anguss oder in anderer Form
verloren geht. Diese Information ist auch für
das Qualitätsmanagement von Bedeutung.
Die Aussagekraft der Materialkennzahlen
kann durch weitere Differenzierung, z. B. Berechnung der Effizienz für verschiedene
Kunststoffarten und/oder Produkte, weiter
erhöht werden, soweit die verfügbaren Daten dies mit vertretbarem Aufwand erlauben.
Gleiches gilt für die im Betrieb eingesetzten
Problemstoffe. Getrennte Verbrauchskennzahlen können z. B. für Hydrauliköle und
Lösemittel gebildet werden. Der Vergleich der
Kennzahlen verschiedener Jahre ermöglicht
Aussagen darüber, inwieweit die Anstrengungen zur Reduzierung von Gefahrstoffen im
Betrieb zum Erfolg geführt haben.
Zur Dokumentation des Einsatzes von Mahlgut und Regeneraten sollte auch der
Sekundärrohstoffverbrauch sowie die
Sekundärrohstoffeinsatzquote (Sekundärrohstoffeinsatz pro Produkteinheit) ermittelt
werden. Die Dokumentation des Sekundärrohstoffeinsatzes für einzelne Produkte ist
auch aus Gründen der Qualitätssicherung zu
empfehlen.
Tabelle 3: Umweltkennzahlen in der Kunststoffverarbeitung
9
Umweltmanagement
Abfallkennzahlen
Bei der Bildung von Abfallkennzahlen
sollte unterschieden werden zwischen:
– Gewerbeabfällen zur Verwertung und zur
Beseitigung sowie
– Sonderabfällen (besonders überwachungsbedürftige Abfälle).
Aus dem Verhältnis der Abfallmenge zur
Produktmenge lässt sich das spezifische
Abfallaufkommen berechnen, dessen ständige Verringerung schon aus Kostengründen
Ziel des Betriebes sein sollte.
Auskunft über den Verwertungsanteil an
Gewerbeabfällen gibt die Verwertungsquote,
die sich aus dem Quotienten der Gewerbeabfallmenge zur Verwertung und dem gesamten Aufkommen an Gewerbeabfällen ergibt.
Wasserkennzahlen
Auch beim Wasserverbrauch bietet es sich
an, den absoluten Wasserverbrauch auf den
Produktoutput zu beziehen, um so Auskunft
über die pro t Produkt benötigte Wassermenge zu erhalten. Kommt Wasser verschiedener Herkunft zum Einsatz (Trinkwasser aus
öffentlicher Versorgung, eigene Brunnen,
Regenwasser), kann es sinnvoll sein, getrennte Kennzahlen zu berechnen, da je nach
Herkunft unterschiedliche Kosten mit dem
Wasserverbrauch verbunden sind.
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Weiterentwicklung und Verfeinerung
der Kennzahlen
Insbesondere in der Anfangsphase eines
Umweltcontrolling werden wiederholt Gesichtspunkte auftreten, die eine Anpassung
der Kennzahlen verlangen. Diese sollten in
regelmäßigen Abständen auf ihre Aussagekraft und ihren Nutzen für den Betrieb überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Außerdem lassen sich die vorgeschlagenen
Kennzahlen natürlich weiter verfeinern, wodurch ihre Aussagekraft und Interpretationsmöglichkeit erhöht werden. Inwieweit die
Bildung weiterer Kennzahlen sinnvoll ist,
hängt vor allem davon ab, in welchem Verhältnis der zusätzliche Informationsgewinn
für den Betrieb zum Aufwand der erforderlichen Datenerhebung steht.
• Betriebliche Entscheidungen erfordern verlässliche Informationen.
• Verschaffen Sie sich hierfür eine solide Datengrundlage, indem Sie die
Energie- und Stoffflüsse in Ihrem
Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Umweltbilanz systematisch erfassen.
• Entwickeln Sie ein an Ihre Erfordernisse angepasstes Controllingsystem
zur Identifizierung von Schwachstellen und Einsparpotenzialen sowie zur
Erfolgskontrolle betrieblicher Maßnahmen.
Energie
3. Energie
Der hohe Energieverbrauch trägt maßgeblich
zu den drängendsten Umweltproblemen unserer Zeit bei. Der Reduzierung des Energieverbrauchs kommt ökologisch daher hohe Bedeutung zu.
– Es verbleiben ca. 11 % für Materialtransport, Trocknung, Beleuchtung etc.
Einsparungen lassen sich durch geeignete
Maßnahmen in nahezu allen genannten Bereichen erzielen.
3.1
• Erfassen Sie den Energieverbrauch im
Rahmen der betrieblichen Umweltbilanz
regelmäßig und möglichst differenziert
nach Verbrauchergruppen. So lassen sich
Einsparpotentiale und Einsparerfolge am
besten ermitteln. (s. auch Kap.2).
• Prüfen Sie systematisch die Möglichkeiten zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Die folgenden Kapitel geben
Ihnen hierzu wichtige Hinweise.
Stromverbrauch in der Kunststoffverarbeitung
Die Kunststoffverarbeitung zählt zu den
energieintensiven Branchen. Energie kommt
hier hauptsächlich in Form von Strom zum
Einsatz. Dabei ist zu bedenken, dass aufgrund
des niedrigen Wirkungsgrades von ca. 36 %
bei der Stromerzeugung jede verbrauchte Kilowattstunde an Strom mit dem Einsatz der
dreifachen Menge an Primärenergie verbunden ist.
Folgen des Energieverbrauchs
für die Umwelt:
Tabelle 4 zeigt die Emissionen an Treibhausgasen und Luftschadstoffen, die in Deutschland mit der Produktion jeder kWh Strom
verbunden sind.
Tab. 4: Luftschadstoffemissionen
durch die Stromerzeugung
Luftschadstoff
• Klimaerwärmung durch die Emission von Kohlendioxid- (CO2), Methan
(CH4) und Lachgas (N2O)
• Boden- und Gewässerversauerung
durch Stickoxide (NOx) und
Schwefeldioxid (SO2)
• Abbau der Ozonschicht durch Lachgasemissionen (N2O)
• Beitrag zum Sommersmog durch
Emission von Stickstoffdioxid (NO2)
und flüchtigen Kohlenwasserstoffen
(VOC)
• Direkte Umweltschäden durch Erdölförderung und Abbau von Kohle
und Uran
Stromverbrauch 100%
Umrechnungs
faktor (g/kWh)
sonstige 11,1%
CO2 (Kohlendioxid)
648,00
CH4 (Methan)
1,54
N2O (Lachgas)
0,03
NOx (Stickstoffoxide)
0,93
SO2 (Schwefeldioxid)
0,43
VOC (flüchtige org.
Verbindungen)
0,09
Drucklufterzeugung
10,6%
Kühlanlage
15,5%
Heißkanalwerkzeuge
4,0%
Maschinenheizung
10,9%
Quelle: GEMIS 3.0
In Abbildung 1 ist die Verteilung des Elektroenergieverbrauches auf die verschiedenen
Verbraucher am Beispiel eines Berliner
Spritzgießbetriebes dargestellt.
– Fast 50 % des Elektroenergieverbrauchs
gehen in die Maschinenantriebe und
weitere 11 % in die Maschinenheizung.
Der gesamte Spritzgießprozess verbraucht
damit insgesamt etwa 60 % der eingesetzten Elektroenergie.
– Weitere relevante Stromverbraucher im
Betrieb sind die Kühlanlage und die
Drucklufterzeugung (zusammen 26 %).
Maschinenantrieb 47,9 %
Abb. 1:
Verteilung des Stromverbrauch am Beispiel eines Spritgießbetriebes
11
Energie
3.2
Wärmerückgewinnung
Der eingesetzte Strom wird in der Produktion nahezu vollständig in Wärme umgewandelt. Im oben angeführten Berliner Betrieb
entsteht auf diese Weise jährlich eine Wärmemenge von mehreren Mio. kWh.
Trotz der enormen Abwärmemengen werden
in vielen Betrieben zusätzlich Anlagen für
Raumheizung und die Warmwasserbereitung
betrieben. Die konsequente Nutzung der
Abwärme macht den Betrieb zusätzlicher
Heizungsanlagen in aller Regel überflüssig oder beschränkt deren Einsatz auf die
produktionsfreien Zeiten. Die entsprechenden Kosten für Heizöl oder Gas lassen sich
einsparen.
Der Großteil der Abwärme wird in der Regel
über das Kühlsystem und, beim Betrieb von
Absauganlagen, über die Abluft aus dem
Betrieb abgeführt. Die Nutzung dieser Abwärme zur Raumheizung und zur Warmwasseraufbereitung ist technisch problemlos möglich und sollte grundsätzlich geprüft werden.
Geeignete Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung sind im Einzelfall von einer Vielzahl betriebsspezifischer Faktoren abhängig
wie z. B. dem zeitlichen und örtlichen Abwärmeanfall und Wärmebedarf sowie den
baulichen und technischen Gegebenheiten.
12
Um optimale Lösungen zu erzielen, sollte
deshalb eine Energieanalyse durchgeführt
werden, die alle Energieflüsse im Zusammenhang betrachtet und bewertet. Die isolierte
Betrachtung einzelner Energieflüsse und
-verbraucher führt häufig nicht zu den
besten Ergebnissen. So ist zwar der Einbau
einer verbrauchs- und emissionsarmen Heizung für sich genommen eine sinnvolle Maßnahme, die aber möglicherweise durch die
Nutzung von Abwärme überflüssig gemacht
werden kann.
Die Möglichkeiten der Abwärmenutzung im
Betrieb sind auf den folgenden Seiten anhand der Ergebnisse von Betriebsanalysen
in Berliner Betrieben illustriert.
• Prüfen Sie die Möglichkeiten der
Abwärmenutzung in Ihrem Betrieb.
• Lassen Sie eine Energieanalyse des
Betriebes erstellen, um Maßnahmen
zur Energieeinsparung zu ermitteln.
Ziehen Sie hierzu ein Fachbüro zu
Rate.
• Prüfen Sie, ob Sie für die Energieberatung und die Umsetzung von
Maßnahmen Fördermittel in Anspruch
nehmen können. (s. auch Kap. 7)
Energie
Wärmerückgewinnung: Fallbeispiel 1
Die Firma FAB Folien GmbH ist Hersteller von Tiefziehfolien aus
Polystyrol. Während der Fertigung werden 90%
(ca. 900.000 kWh pro Jahr) der insgesamt eingesetzten Elektroenergie in der Fertigungshalle als Wärme frei.
Eine Analyse der Energieflüsse im Betrieb ergab folgendes Bild:
· 50% der entstehenden Abwärme werden über das Kühlsystem
abgeleitet.
· Über eine Absauganlage an den Extrudern werden weitere 33 %
der Wärme nach außen abgeführt.
· Als Transmissionswärme der Halle gehen 10 % der Wärmeenergie verloren.
Trotz der beträchtlichen Abwärmemenge reicht die verbleibende
Wärme bei niedrigen Außentemperaturen selbst bei zusätzlichem
Betrieb der Hallenheizung nicht aus, um den Wärmebedarf der
Halle zu decken.
Abb. 2: Wärmebilanz der Fertigungshalle (Ist-Zustand)
Maßnahme 1:
Wärmerückgewinnung aus der Abluft
Über Wärmetauscher werden ca. 2/3 der Abwärme aus der Abluft
zurückgewonnen und zur Erwärmung der Zuluft eingesetzt. Auf
diese Weise kann bei gleichzeitiger Abschaltung der momentan
betriebenen Hallenheizung mit einem Wärmeüberschuss gerechnet werden.
Maßnahme 2:
Wärmerückgewinnung aus dem Kühlsystem
Für die Beheizung der Büros wird ein Wärmetransfer aus dem Kühlsystem in die Büroheizanlage vorgenommen. Die Werkstatt wird
mit einem zusätzlichen Heizkreis an diese Heizanlage angeschlossen.
Die Gesamtheit der Maßnahmen lässt erwarten, dass die Heizanlagen in der Fertigungshalle und in der Werkstatt abgeschaltet werden können und die erweiterte Büroheizung nur noch
an kalten Wintertagen und in produktionsfreien Zeiten in Betrieb genommen werden muß.
Unter Beachtung von Energiekosten und Investitionsvolumen
ist mit einer Amortisation nach 3-4 Jahren zu rechnen.
Abb. 3: Wärmebilanz der Fertigungshalle mit Wärmerückgewinnung
Quelle: Betriebsuntersuchung der LAWS Unternehmensberatung und Umwelttechnik
13
Energie
Wärmerückgewinnung: Fallbeispiel 2
Die Firma INDIA DREUSICKE stellt im
Spritzgießverfahren Produkte aus über
fünfzig verschiedenen Kunststoffen her.
95% der aufgewendeten Elektroenergie
werden während des Fertigungsprozesses
als Wärme in der Produktionshalle frei.
Über Kühlsystem und Hallenlüftung wird
jährlich eine Wärmemenge von ca. 450 MWh
nach außen abgeführt.
Büro und Sanitäranlagen werden über eine
ölbeheizte Fußbodenheizung mit Wärme
versorgt.
Abb. 4: Wärmebilanz des Betriebes (Ist-Zustand)
Maßnahme 1:
Wärmetransfer aus dem Kühlkreislauf in
die Fußbodenheizung
Für die Beheizung von Büro und Sanitärräumen wird ein Wärmetransfer aus dem
Kühlkreislauf vorgenommen. Das Temperaturniveau von ca. 35°C reicht zur Beheizung aus. An produktionsfreien Tagen muß
mit der vorhandenen Anlage nachgeheizt
werden.
Abb. 5:
Wärmebilanz mit Abwärmenutzung für die Fußbodenheizung
Abb 6:
Wärmebilanz nach Einrichtung eines Nahwärmenetzes
Maßnahme 2:
Wärmetransfer aus dem Kühlkreislauf in
die Fußbodenheizung und in ein Nahwärmenetz
In der nächsten Ausbaustufe können weitere Abnehmer mit Wärmeenergie über ein
Nahwärmenetz versorgt werden. Sinnvoll
ist bei diesem niedrigen Temperaturniveau
die Einbindung von weiteren Fußbodenheizungen in unmittelbarer Nachbarschaft
des Unternehmens.
Der Wärmetransfer vom Kühlsystem in die Fußbodenheizung führt zur Einsparung
von ca. 80% des bisher eingesetzten Heizöls und zur Reduzierung des Kühlaufwandes. Die Einbindung zusätzlicher Abnehmer für Wärme ermöglicht eine
weitere Reduzierung des Kühlaufwandes.
Quelle: Betriebsuntersuchung der LAWS Unternehmensberatung und Umwelttechnik
14
Energie
3.3 Energieeinsparung beim Spritzgießen
Prozessführung
Bei der Einrichtung der Maschinen sollte
neben Formteilqualität und Zykluszeit auf
einen niedrigen Energieverbrauch geachtet
werden. Um den Betriebspunkt energetisch
zu optimieren, muss der Einrichter erkennen
können, wie sich Änderungen der Maschineneinstellungen auf den Stromverbrauch auswirken. Zu diesem Zweck sollten Maschinen
mit Leistungsmessgeräten ausgestattet sein.
Abbildung 7 zeigt die Auswirkungen verschiedener Maschineneinstellungen auf den spezifischen Energiebedarf für ein Formteil. Die
geforderte Formteilqualität wurde mit allen
Einstellungen erreicht. Die jeweiligen Einstellungen hatten nur geringen Einfluss auf
die Zykluszeit.
einer erhöhten Wärmeabgabe an die Umgebung. Durch den Einsatz von Schnecken mit
anderen Aufschmelzprinzipien und Scherbzw. Mischteilen kann die für die Produktqualität nötige Plastifizierung bei niedrigerem Staudruck erreicht werden.
Sehr schnelle Werkzeugbewegungen und
schneller Schließkraftaufbau erfordern ebenfalls hohe Leistungen. Hier sollte im Einzelfall geprüft werden, ob eine Verkürzung der
Zykluszeit den höheren Energieverbrauch und
den erhöhten Verschleiß an Maschine und
Werkzeug tatsächlich rechtfertigt.
Als echter „Energiefresser“ erweist sich hier
ein hoher Staudruck. Dieser führt zu einer
Erhöhung der Schmelzetemperatur und zu
Abb 7:
• Achten Sie auf energetisch optimale
Maschineneinstellungen. Setzen sie hierzu Leistungsmessgeräte an den Maschinen ein.
• Halten Sie den Staudruck so gering wie
möglich.
• Verzichten Sie auf extrem schnelle Werkzeugbewegungen bzw. sehr schnellen
Schließkraftaufbau.
• Achten Sie darauf, dass die Spritzgießmaschine für ein zu fertigendes Formteil nicht überdimensioniert ist.
• Verzichten Sie beim Neukauf auf unnötige Leistungsreserven.
• Auch die Maschinenperipherie braucht
Energie. Achten Sie z. B. bei Entnahmevorrichtungen auf die richtige Dimensionierung und passen Sie die Taktung
von Förderbändern dem Maschinenzyklus
an.
• Prüfen Sie bei Neuanschaffungen den
Einsatz elektrischer oder hybrider Antriebssysteme.
Leistungsbedarf und spezifischer Stromverbrauch einer Spritzgussmaschine über einen Zyklus bei verschiedenen P
Parametereinstellungen.
Quelle: Wortberg, J., Michels, R., Neumann, M, 1999.
15
Energie
Zuordnung von Formteil und Maschine
Formteile sollten grundsätzlich auf der
kleinstmöglichen Spritzgießmaschine gefertigt werden. Da der Wirkungsgrad stark vom
Lastfall abhängt, führt eine Überdimensionierung der Maschine zu einem unnötig hohen Energieverbrauch. Dies gilt besonders für
hydraulische Maschinen. Bei diesen beträgt
der Wirkungsgrad bei Volllast etwa 0,8, kann
aber bei Teillast bis auf Werte um 0,4 absinken. Bei vollelektrischen Spritzgießmaschinen ist dieser Effekt weniger ausgeprägt.
Deren Gesamtwirkungsgrad liegt zwischen 0,7
und 0,9.
Beim Maschinenneukauf großzügig eingeplante, aber nie genutzte Leistungsreserven
tragen aus demselben Grund zu einem unnötig hohen Energieverbrauch bei.
Wie stark sich eine Überdimensionierung der
Maschine auf den spezifischen Stromverbrauch auswirkt, ist in Abbildung 8 zu sehen. Der spezifische Energiebedarf ist bei geringer Auslastung (Formteil 1) um ein vielfaches höher als beim Betrieb an der
Auslastungsgrenze (Formteil 3).
Holmlose Maschinen bieten aufgrund ihrer
großen nutzbaren Aufspannplatte den Vor-
teil, dass Formteile nicht allein wegen der
Maße des Werkzeugs auf einer größeren Maschine gefertigt werden müssen.
Energiesparende Antriebe
Vollelektrische Spritzgießmaschinen wandeln
elektrische Energie ohne Umwege über die
Hydraulik direkt in mechanische Energie um
und erzielen dadurch einen hohen Gesamtwirkungsgrad. Leitungs-, Steuer- und Leckageverluste hydraulischer Systeme entfallen.
Abhängig von Formteil, Zykluszeit und dem
zum Vergleich herangezogenen hydraulischen
Maschinentyp können Energieeinsparungen
im Bereich von 30 bis 70 % erzielt werden.
Hybride Maschinen kombinieren elektrische
und hydraulische Antriebssysteme. Sie verfügen über einen elektrischen Antrieb im
Bereich der Plastifizierung. Andere Bewegungen werden über eine kleinere Zentralhydraulik ausgeführt. Der Energieverbrauch
der hybriden Maschinen liegt zwischen dem
der vollelektrischen und der hydraulischen
Maschinen.
Weitere Vorteile elektrischer Antriebe liegen
in der geringen Geräuschbelastung und der
„sauberen“ Produktionsweise.
Spezifischer
Energieverbrauch
[kWh/kg]
hydraulische Maschine
3,0
vollelektrische Maschine
2,5
2,0
1,5
1,0
0,5
15,4 g
Abb. 8:
16
55,0 g
85,7g
Zusammenhang zwischen Maschinenantrieb und Auslastung
von Spritzgießmaschinen auf den spezifischen Strombedarf.
Quelle: Wortberg, J., Michels, R., Neumann, M., 1999
Gewicht [g]
als
Maß für die
Maschinenauslastung
Energie
3.4 Druckluft
Substitution von Druckluft
als Energieträger
Druckluft ist eine teure und ineffiziente
Energieform: Nur etwa 7 % der eingesetzten
Energie werden in nutzbare mechanische
Arbeit umgesetzt, der Rest geht als Abwärme oder in anderer Form verloren (s. Abb.
9). Im Vergleich dazu hat Hydraulik einen
10-fach besseren und Elektromechanik einen
14-fach besseren Wirkungsgrad.
Deshalb sollten Sie vor allem bei Reinvestitionen überlegen, ob Sie pneumatische Systeme nicht durch hydraulische oder elektrische Antriebe ersetzen können. Dies gilt
besonders für Antriebe mit einer hohen Laufzeit (Betriebsstundenzahl).
Oft wird Druckluft für Reinigungszwecke verschwendet, wobei in vielen Fällen andere
Reinigungsmethoden wie Staubsauger sinnvoller wären. Lässt sich der Gebrauch von
Druckluft hier nicht vermeiden, sollten spezielle Injektordüsen verwendet werden, die
neben dem Luftdurchsatz auch den entstehenden Lärm reduzieren.
die Standzeit des Kompressors. In den Leerlaufzeiten werden je nach Bauart des
Kompressors bis zu 28 % der Motorleistung
benötigt. Da der Druckluftverbrauch im Allgemeinen schwankt, sollten die zugehörigen
Anlagen über eine automatische Regelung
verfügen. In vielen Fällen, besonders bei
Motoren über 50 kW, erweist sich eine
Drehzahlregelung als rentabel. Energetisch
ist eine Aussetzregelung am günstigsten.
Durch Installation eines ausreichend großen
Pufferspeichers kann hier ein zu häufiges
Schalten des Motors vermieden werden.
Selbstverständlich sollten Druckluftanlagen
außerhalb der Arbeitszeit abgeschaltet werden. Dies gilt ebenso für Kältetrockner, welche aber schon eine halbe Stunde vor dem
Kompressorstart wieder eingeschaltet werden
sollten (Zeitschaltuhr).
• Prüfen Sie, ob pneumatische Systeme
nicht durch hydraulische oder elektrische Antriebe ersetzt werden können.
• Verwenden Sie zum Reinigen Druckluft
nur dort, wo sich keine Alternativen
bieten.
Stromverbrauch 100%
Richtige Dimensionierung und
Vermeidung von Leerlaufverlusten
Zwei häufige Ursachen für einen hohen Energieverbrauch und unnötig hohe Betriebskosten bei der Drucklufterzeugung sind überdimensionierte Kompressoranlagen mit entsprechend langen Leerlaufzeiten und ein zu
hoher Enddruck.
Bei Neuanschaffungen kommt daher der Ermittlung des tatsächlichen Druckluftbedarfs
(Höhe des erforderlichen Drucks, zeitlicher
Verlauf des Druckluftbedarfs) große Bedeutung zu. Häufig ist die Installation von zwei
Kompressoren mit Pufferspeicher die beste
Lösung. Für die Grundlast empfiehlt sich ein
Schraubenkompressor, da diese Kompressoren auf kontinuierlichen Betrieb ausgelegt
sind. Für die Lastspitzen kann hingegen ein
Kolbenkompressor die geeignete Wahl sein.
Kompressoren werden oft bei einem Nenndruck von bis zu 10 bar betrieben, dabei
reicht für die meisten Anwendungen ein
Druck von 5 bar aus. Durch die Verringerung
des Nenndrucks von 10 bar auf 6 bar werden
etwa 25 % bis 30 % weniger Strom verbraucht. Zusätzlich verringert eine Reduktion des Drucks die Leckverluste und erhöht
Motorverluste 10%
Kompressions- und
Leerlaufverluste
78%
Druckverluste in Filter,
Kältetrockner und Netz,
Leckageverlsute 4%
Expansionsverluste 1%
mechanische Expansionsarbeit 7%
Abb. 9:
Energieflussdiagramm der Druckluftversorgung mit Elektroantrieb
Quelle: Ilmberger/Seyfried, 1994, zitiert nach Kreisel, K., Jochem, E.,
1999
17
Energie
Minimierung von Druckverlusten
und Leckagen
Für die Qualität einer Druckluftanlage ist
nicht nur ein richtig ausgelegter Kompressor ausschlaggebend, sondern auch das
Leitungssystem. Dieses führt in Betrieben
häufig ein Schattendasein, weil die Leckagen meist nicht sichtbar sind und keine unmittelbaren Umweltprobleme oder
Sicherheitsmängel nach sich ziehen.
So ist es keine Seltenheit, dass in vernachlässigten Druckluftrohrsystemen Druckabfälle
von 2 bar auftreten und 30 % der erzeugten
Druckluft durch Leckagen verloren gehen.
Dies verdoppelt in etwa die Energiekosten.
Leckagen lassen sich nicht völlig vermeiden,
aber jedes Loch mit einem Durchmesser von
1 mm schlägt mit mindestens 100 DM/Jahr
zu Buche. Leckagen treten häufig an Verbindungsstellen und porös gewordenen
Schlauchführungen auf. Sie lassen sich lokalisieren, indem bei Produktionsstillstand
das Verteilernetz auf Betriebsdruck gebracht
und das Leitungsnetz abgegangen wird. Veränderungen können Sie feststellen, indem
Sie Maschinen und Kompressor bei erreichtem Nenndruck abschalten, die Zeit stoppen,
in der der Druck um ein Bar fällt und diesen
Wert mit früheren vergleichen. Ebenso gilt
es, den Druckverlust im Leitungsnetz zu minimieren. Im Optimalfall liegt dieser nicht
über 0,6 bar. Die wichtigsten Einflüsse für
Druckverlust sind zu geringer Leitungsquerschnitt, die Strömungswiderstände in
Fittings und Leitungszubehör, rauhe
Leitungswandungen und lange Versorgungsleitungen. Gerade weil Drucklufterzeugung so
energieaufwendig ist, kann sich eine Sanierung des Leitungsnetzes durchaus lohnen. Bei
sehr langen Leitungen sollten Sie über eine
dezentrale Druckluftversorgung nachdenken.
Belüftung des Kompressorraumes
Die angesaugte Luft sollte möglichst kühl
sein, denn je kälter die Luft ist, desto niedriger ist der Arbeitsaufwand zu deren Verdichtung. So bewirkt eine Temperaturerhöhung von 10 °C eine Zunahme des Energiebedarfs um immerhin 2 - 4 %.
Wärmerückgewinnung
Etwa 75% der Leistungsaufnahme eines
Kompressors wird in rückgewinnbare Wärme
umgewandelt. Bei luftgekühlten Anlagen fällt
18
die Wärme bei ca. 50 bis 60 °C an, bei wassergekühlten Anlagen bei 80 °C. Allerdings
ist der Installationsaufwand zur Wärmerückgewinnung bei verschiedenen Kompressorsystemen unterschiedlich hoch.
• Ermitteln Sie vor der Neuanschaffung
einer Druckluftanlage den tatsächlichen Druckluftbedarf, um eine
Überdimensionierung zu vermeiden
• Minimieren Sie Leerlaufzeiten des
Kompressors durch Steuerung des
Motors und begrenzen Sie den
Enddruck auf etwa 6 bar.
• Minimieren Sie Leckagen und unnötigen Druckverlust im Leitungssystem.
Der Gesamtdruckverlust sollte 0,6 bar
nicht überschreiten.
• Stellen Sie sicher, dass die angesaugte
Luft möglichst kühl ist, indem Sie für
ausreichende Raumlüftung und gute
Abführung der Kompressorwärme
sorgen.
• Die entstehende Abwärme des
Kompressors kann über eine Wärmerückgewinnung genutzt werden.
3.5 Trocknung
Kondenswasser an den Granulatkörnern und
die innere Feuchtigkeit hygroskopischer
Kunststoffe machen aus Qualitätsgründen
eine Trocknung des Kunststoffs erforderlich.
Zur Entfernung der Oberflächenfeuchte werden meist Warmlufttrockner verwendet.
Dabei wird Raumluft auf die jeweilige
Trocknungstemperatur erhitzt und durch das
Granulat geblasen. In der Anschaffung sind
sie zwar günstiger als Trockenlufttrockner,
verbrauchen aber aufgrund des hohen Luftdurchsatzes erheblich mehr Energie. Der hohe
Luftdurchsatz ist nötig, weil schon die angesaugte Umgebungsluft im Vergleich zu
getrockneter Luft viel Wasser enthält. Zudem
schwankt der Wassergehalt der angesaugten
Luft in Abhängigkeit von der Temperatur und
der relativen Luftfeuchte. Daher ist eine konstante Trocknung nicht gewährleistet.
Zur Trocknung von hygroskopischen Kunststoffen sind Warmlufttrockner aus physikalischen Gründen ungeeignet, da mit ihnen die
zur Entfernung des kapillargebundenen Wassers nötige Dampfdruckdifferenz nicht immer
erreicht wird. Dies ist nur bei Verwendung
von Trockenlufttrocknern sicher gegeben.
Energie
Bei diesen Umlufttrocknern wird die Rückluft aus dem Trockengutbehälter über ein
Adsorptionsmittel geführt, wobei ihr das
aufgenommene Wasser entzogen wird. Ein
absolutes Maß für den Wassergehalt der Luft
ist der Taupunkt. Er bezeichnet die Temperatur, bei welcher sich die Luftfeuchtigkeit als
Tau niederschlägt. Der energetisch optimale
Taupunkt liegt bei ca. -30°C. Ein niedrigerer
Taupunkt bringt keine wesentliche Verbesserung des Trocknungsprozesses, erhöht aber
unnötig den Energieverbrauch.
Bei Trockenlufttrocknern ist heute die ZweiKammer-Technologie üblich. Während sich
eine Trockenmittelpatrone im Trocknungszyklus befindet und die Rückluft aus dem
Trocknungstrichter entfeuchtet, wird die
zweite Patrone automatisch mit heißer Luft
regeneriert und anschließend gekühlt. Gerade die Art der Regenerierung ist für den Energieaufwand entscheidend, da deren Anteil
am gesamten Energieverbrauch bis zu 40 %
beträgt. Zu bevorzugen sind Anlagen mit taupunktgesteuerter oder zeit- und temperaturgesteuerter Regenerierung,m wobei letzteres die kostengünstigere Variante ist. Durch
die prozessinterne Rückgewinnung der entstehenden Abwärme lässt sich der Energieverbrauch des Trockners erheblich reduzieren.
mittelt werden. Daraus ist ersichtlich, zu
welchen Betriebszeiten Lastspitzen auftreten.
Eine Vergleichmäßigung des Lastgangs ist
durch die zeitliche Verschiebung von Arbeitsprozessen möglich. Dies kann schon bei der
Planung des Betriebsablaufs geschehen oder
durch kontrolliertes Zu- und Abschalten von
Verbrauchern durch den Einsatz von Zeitschaltuhren und Maximumwächtern. Diese
können den oft zufälligen gleichzeitigen Betrieb mehrerer Verbraucher verhindern, wenn
deren Arbeit für einige Minuten verschoben
werden kann. So können beispielsweise Ventilatoren, Gebläse oder Mühlen oft problemlos für gewisse Zeit abgeschaltet werden.
Die meisten Energieversorger bieten über
Beratungsstellen bei Fragen zur Spitzenlastbegrenzung Hilfe an.
• Die Hauptleistungsnehmer sollten bei
Produktionsbeginn zeitversetzt
angefahren werden.
• Prüfen Sie die Verlagerung von
Produktionsprozessen in Zeiten
niedriger Leistungsaufnahme.
• Verwenden Sie automatische Lastkontrollsysteme wie z.B. Maximumwächter.
• Beachten Sie bei der Neuanschaffung
von Trocknern neben den technischen
Erfordernissen den Energieverbrauch.
Ein höherer Anschaffungspreis kann
sich durch einen geringeren Energieverbrauch bezahlt machen.
• Jeder Kunststoff erfordert eine
spezifische Trocknungstemperatur.
Achten Sie auf die optimale Geräteeinstellung in Bezug auf Temperatur
und Taupunkt.
3.6 Lastmanagement
Neben dem Arbeitspreis trägt der sog.
Bereitstellungspreis maßgeblich zum Strompreis bei. Der Bereitstellungspreis wird vom
Energieversorger auf der Basis des Spitzenwertes an elektrischer Leistung ermittelt. Es
gilt daher, aus Kostengründen hohe Spitzenverbräuche zu vermeiden und einen gleichmäßigen Leistungsgang anzustreben.
Durch die Aufnahme eines Leistungsdiagramms kann die Tagesbelastungskurve er-
19
Energie
Für elektronische Vorschaltgeräte, die
bestimmte Prüfkriterien erfüllen, wird
das Umweltzeichen „Blauer Engel“
vergeben.
Information über Eigenschaften und
Hersteller von Vorschaltgeräten mit
dem Umweltzeichen erhalten Sie im
Internet unter
http://www.blauer-engel.de
oder beim
Umweltbundesamt,
Bismarckplatz 1
14193 Berlin
030 / 89 03-0
3.7
Beleuchtung
Eine hochwertige und bedarfsgerechte Beleuchtung schafft optimale Arbeitsbedingungen und spart Energie. Die Beleuchtungsstärke sollte je nach Arbeitsplatz eine Nennbeleuchtungsstärke von 300 lx bis 500 lx
betragen. Die gesetzlichen Anforderungen an
die Arbeitsplatzbeleuchtung sind in der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 7/3 festgelegt.
Für die meisten Anwendungen sind Leuchtstofflampen am besten geeignet. Zu bevorzugen sind so genannte Dreibanden-Leuchtstofflampen. Diese weisen verglichen mit
Standard-Leuchtstofflampen eine um 35 %
bessere Lichtausbeute, eine gute Farbwiedergabe und eine längere Nutzlebensdauer auf.
Mit modernen Spiegelrasterleuchten mit Dreibanden-Leuchtstofflampen lässt sich eine
Verbesserung der Lichtqualität mit einer Energieersparnis von bis zu 30 % verbinden.
Eine weitere Reduktion des Stromverbrauchs,
eine Verbesserung der Lichtqualität und eine
Verlängerung der Nutzungsdauer von Leuchtstofflampen lässt sich auch durch den Einbau von elektronischen Vorschaltgeräten
erreichen. Diese Vorschaltgeräte ersetzen die
konventionelle Technik (Drossel, Starter,
Kompensationskondensator, Funkentstörkondensator) und betreiben Leuchtstofflampen effizienter. Spezielle digitale Vorschaltgeräte können außerdem mit Dimmern kombiniert werden. Vorschaltgeräte sollten nicht
lampenintegriert sein, um nicht mit der
Leuchtstofflampe ausgewechselt werden zu
müssen, sondern für die mehrfache Lebensdauer einer Leuchtstofflampe ausgelegt sein.
Wichtig ist die tageslichtabhängige Steuerung der Beleuchtung. Häufig wird morgens
vergessen, mit zunehmendem Tageslicht die
Beleuchtung abzuschalten oder die komplette
Beleuchtung brennt, obwohl nur an einigen
Arbeitsplätzen Kunstlicht benötigt wird. Dies
kann durch die Installation von Lichtsteuergeräten vermieden werden. Diese steuern die
Beleuchtung in Abhängigkeit vom Tageslichtanteil durch Zu- oder Abschalten von
Leuchtengruppen. Hierdurch sind Energieeinsparungen von etwa 30 % möglich. Diese
20
Geräte können problemlos in bestehende
Beleuchtungsanlagen eingebaut werden. Sie
sind mit allen Vorschaltgeräten verträglich.
Die Gerätekosten belaufen sich auf ca.
500,- DM.
Häufig kommt es in Büroräumen zu Kunstlichteinsatz, weil Fenster durch Jalousien
verdeckt werden, sei es gegen die sommerliche Überhitzung oder als Blendschutz. Mit
speziellen Jalousien oder durch geschickt
angeordnete Vordächer kann das Tageslicht
ohne die Sommerhitze blendfrei im Raum
verteilt werden.
Durch den Einbau von Bewegungsmeldern
oder Zeitschaltuhren sollte sichergestellt
werden, dass Räume und Bereiche, die in der
Regel nur selten oder für kurze Zeit benutzt
werden, nicht unnötig beleuchtet werden.
• Stellen Sie eine ausreichende
Arbeitsplatzbeleuchtung sicher.
• Ersetzen Sie herkömmliche
Leuchtstoffröhren duch effizientere
Dreibanden-Leuchtstofflampen.
• Prüfen Sie, ob eine Ausstattung der
Leuchtstofflampen mit elektronischen
Vorschaltgeräten sinnvoll ist.
• Sorgen Sie durch den Einsatz von
Bewegungsmeldern und Zeitschaltuhren dafür, dass ungenutzte Räume
nicht unnötig beleuchtet werden.
• Prüfen Sie die Installation einer
tageslichtabhängigen Lichtsteuerung.
• Reinigen Sie die Beleuchtungskörper in
regelmäßigen Abständen, um eine
gleichbleibende Beleuchtungsstärke zu
gewährleisten.
• Ziehen Sie bei einer Erneuerung Ihrer
Beleuchtungsanlage ein Fachbüro zu
Rate, um optimale Ergebnisse zu
erzielen.
Energie
3.8
Nutzung von Solarstrom
Im Interesse des Klima- und Umweltschutzes ist es notwendig, den Einsatz fossiler
Brennstoffe zu reduzieren und durch erneuerbare Energieformen wie Wasser-, Wind- und
Sonnenenergie zu ersetzen.
Die Kosten der Solarstromerzeugung liegen
bisher um ein Vielfaches über denjenigen
anderer Energieträger. Mit der Verabschiedung des „Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ wurden im März 2000 Rah-
menbedingungen geschaffen, die einen wirtschaftlichen Betrieb von Fotovoltaikanlagen
ermöglichen sollen.
Kern des Gesetzes ist die Abnahme- und
Vergütungspflicht der Netzbetreiber sowie die
vorgeschriebene Vergütung für Energie aus
erneuerbaren Energiequellen. Netzbetreiber
sind demzufolge verpflichtet, Solarstrom in
ihr Netz einzuspeisen und mit 99 Pf/kWh zu
vergüten.
Prüfen Sie die Möglichkeiten der Sonnenergienutzung in Ihrem Betrieb. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen hierfür sind günstiger denn je.
Informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten. Im Internet steht Ihnen unter der
Adresse
http://www.solarfoerderung.de/
ein Förderberater zur Verfügung, mit dem Sie schnell und einfach die für Sie günstigsten
Fördermöglichkeiten ermitteln können (s. hierzu auch Kapitel 7).
21
Abfall
4. Abfall
4.1
Produktionsabfälle
Ziel des Betriebes sollte es sein, das Abfallaufkommen und den Einsatz umweltschädlicher Stoffe so gering wie möglich zu halten.
Abfallvermeidung beginnt mit der Formteilgestaltung. Werkstoffauswahl, Geometrie,
Produktaufbau und Beschichtungen beeinflussen Materialverbrauch und Abfallaufkommen in der Produktion sowie die
Verwertungsmöglichkeiten des gebrauchten
Produktes.
Als Zulieferbetriebe sind kunststoffverarbeitende Betriebe bei der Produktgestaltung
häufig an die Vorgaben der Kunden gebunden. Dort, wo dies nicht der Fall ist, sollten
Sie die Möglichkeit nutzen, Ihre Kunden bei
der umwelt- und recyclinggerechten Gestaltung der Produkte zu beraten.
Produktverantwortung
Um den wachsenden Abfallmengen
durch gebrauchte Konsum- und Gebrauchsgüter zu begegnen, werden
Hersteller vom Gesetzgeber zunehmend
für die Entsorgung und Wiederverwertung ihrer Produkte in die Verantwortung genommen. Seit 1993 müssen
Verpackungen von den Vertreibern zurückgenommen und zu einem vorgeschriebenen Prozentsatz wiederverwertet werden. Für Altautos und
Elektro- und Elektronikgeräte sind entsprechende Regelungen bereits in Kraft
ober in nächster Zukunft zu erwarten.
Es ist deshalb davon auszugehen, dass
sowohl die Recyclingfähigkeit der Produkte bzw. Produktbestandteile als
auch der Einsatz von Recyclaten zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen werden.
Formteilgestaltung
Durch eine umsichtige Formteilgestaltung
lassen sich Produktgewicht und Angüsse reduzieren. Beides erlaubt Materialeinsparungen, die sich für Sie und Ihre Kunden direkt
als Kosteneinsparungen niederschlagen.
Bei der Konstruktion von Spritzgussformteilen sollten deshalb folgende Grundsätze
beachtet werden:
– Wanddicken sollten so dünn wie möglich
gehalten werden. Auf diese Weise wird
nicht nur Material, sondern auch Energie
gespart, indem die Kühlzeit des Formteils
verkürzt wird.
– Wanddicken im Formteil sollten möglichst
gleichmäßig gestaltet sein, da die
dickste Wand die Kühlzeit bestimmt.
– Konstruktive Verstärkungen wie Stege und
Rippen sind hohen Wanddicken vorzuziehen.
Zur Füllbildanalyse stehen Computersimulationsprogramme zur Verfügung, mit denen
schon während der Konstruktion das Füllen
des Formteils simuliert werden kann. Mit Hilfe
dieser Programme können Angusssysteme im
Hinblick auf die Anzahl der Anspritzpunkte
und die Dimensionierung der Verteilerkanäle
optimiert werden. Das Formteil lässt sich über
derartige Berechnungen für die erforderliche
Festigkeit optimal dimensionieren.
Wahl der Formmasse
Verbundmaterialien sind schwer zu verwerten. Formteile sollten daher, wenn möglich,
22
aus einem einheitlichen Werkstoff bestehen.
Konstruktive Verstärkungsmaßnahmen sind
einer Fremdverstärkung durch Fasern oder
Füllstoffe vorzuziehen. Ist die Herstellung aus
einer Kunststoffsorte nicht machbar, sind die
einzusetzenden Kunststoffe auf möglichst
wenige gut verträgliche Sorten zu begrenzen.
Um Brandschutzanforderungen zu erfüllen,
sollten vorrangig flammwidrige Kunststoffe
eingesetzt werden.
Einsatz angussloser Werkzeuge
Beim Spritzgießen von thermoplastischen
Kunststoffen lassen sich Angüsse durch den
Einsatz von Heißkanalwerkzeugen vermeiden.
Dies führt zu Materialeinsparungen und zu
einer Verringerung des Nachbearbeitungsaufwandes. Heißkanalwerkzeuge sind grundsätzlich für alle thermoplastischen Kunststoffe einsetzbar, können jedoch bei thermisch
gering belastbaren Sorten zu Qualitätsverlusten führen. Die höheren Werkzeugkosten amortisieren sich bei hohen Stückzahlen durch die Materialeinsparung. Der
Einsatz von Heißkanalwerkzeugen sollte daher grundsätzlich in die Überlegungen einbezogen und im Einzelfall geprüft werden.
Abfall
Recyclateinsatz
Viele Betriebe setzen in ihrer Produktion bisher ausschließlich Kunststoffrecyclate ein,
die in der eigenen Produktion anfallen. Gegen Fremdrecyclate, insbesondere solche, die
aus Altprodukten hergestellt werden, bestehen derzeit aus Qualitätsgründen noch starke Vorbehalte.
Die gesetzliche Pflicht zur Rücknahme und
Wiederverwertung von Altprodukten lässt
jedoch ein zunehmendes Angebot an
Kunststoffrecyclaten sowie einen Bedarf an
neuen Anwendungsgebieten erwarten. Für
kunststoffverarbeitende Betriebe ist es daher unternehmerisch sinnvoll, sich frühzeitig auf die steigende Bedeutung der Recyclatverarbeitung einzustellen.
Probleme beim Einsatz von Recyclaten resultieren vor allem aus:
– Qualitätsschwankungen innerhalb einer
Recyclatcharge hinsichtlich Fließverhalten und Farbe,
– Verunreinigungen und Anteilen anderer
Kunststoffe,
– Qualitätsverlusten der Recyclate infolge
wiederholter thermischer Belastung.
Um dennoch Produkte konstanter Qualität zu
erhalten, ist es wichtig, dass Schwankungen
der Materialeigenschaften im Verarbeitungsprozess ausgeglichen werden und die Recyclate intensiv homogenisiert, dabei aber
möglichst gering belastet werden.
Diese Bedingungen lassen sich mit herkömmlichen Verarbeitungsmaschinen nicht immer
erfüllen, können jedoch durch entsprechende Nachrüstung gewährleistet werden:
– Durch die Anpassung der Maschinensteuerung, insbesondere der Nachdruckregulierung, lässt sich erreichen, dass
Fließschwankungen des Materials, die sich
beim Spritzgießen unmittelbar auf das
Teilegewicht und die Schwindung auswirken, automatisch ausgeglichen werden.
– Die Forderung nach intensiver und gleichzeitig schonender Durchmischung kann
durch den Einbau geeigneter Schnecken
ebenfalls erfüllt werden.
Interessante Möglichkeiten zur Erhöhung des
Recyclatanteils in Anwendungsbereichen mit
hohen Anforderungen bieten die Mehrkomponententechnik und die Coextrusion.
Diese Techniken ermöglichen es, Formteile
und Folien im Wesentlichen aus Recyclaten
herzustellen und den Einsatz von Neuware
auf hochbelastete Bereiche bzw. Bereiche mit
hohen optischen Anforderungen zu beschränken.
Beim Einsatz dieser Techniken sollte man
jedoch die Recyclingfähigkeit der Produkte
im Auge behalten und keine unverwertbaren
Verbunde erzeugen.
Fortschritte bei der Sortier- und Aufbereitungstechnik von Kunststoffen sowie Qualitätsnormen für Recyclate lassen erwarten,
dass zukünftig hochwertige Recyclate von
konstanter Qualität zur Verfügung stehen. Ein
Gütesiegel für Recyclate aus Standardpolymeren wurde im Januar 2000 von der
Gütegemeinschaft Recyclate aus Standardpolymeren veröffentlicht.
• Machen Sie die umwelt- und recyclinggerechte Gestaltung von Produkten
zum Bestandteil Ihrer Unternehmensstrategie.
• Beraten Sie Ihre Kunden im Hinblick
auf Formteilgestaltung, Wahl des
Kunststoffs und Recyclateinsatz. Von
Materialeinsparungen profitieren
beide Seiten.
• Stellen Sie sich auf die steigende
Bedeutung der Recyclatverarbeitung
ein, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu erwarten ist.
• Beachten Sie, dass Sie bei der Entwicklung neuer Recyclingprodukte oder der
Umstellung von Produktionsverfahren
eventuell Fördermittel in Anspruch
nehmen können (s. auch Kapitel 7).
• Beziehen sie bei neuen Produkten
grundsätzlich die Verwendung
angussloser Werkzeuge in Ihre Überlegungen ein.
• Schulen Sie Ihre Einrichter regelmäßig.
So erreichen Sie schnell optimale
Prozesse und sparen Zeit und Material.
23
Gütesiegel für Recyclate
Im Januar 2000 wurde das erste Gütesiegel für Recyclate aus den Standardpolymeren PE, PP und PS vom Deutschen Institut für Gütesicherung anerkannt. Ein Gütesiegel für PETRecyclate soll folgen. Das Gütezeichen
wird für Recyclate vergeben, die
reproduzierbare Eigenschaften mit
festgelegten Toleranzen über einen
kontinuierlichen Zeitraum gewährleisten. Das Gütezeichen berücksichtigt
geltende europäische und deutsche
Richtlinien, Gesetze, Verordnungen und
sonstige relevante Vorschriften.
Gütezeichenbenutzer haben für die
Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen kontinuierliche Eigenüberwachungen durchzuführen und
sich regelmäßigen Prüfungen durch ein
unabhängiges Institut zu unterziehen.
Die Güte- und Prüfbestimmungen können über den Beuth-Verlag, Postfach
11 45, 10772 Berlin, bezogen werden.
Abfall
Betriebsinterne Verwertung
Vorteile der direkten Verwertung
Betriebs- und abfallwirtschaftlich am effektivsten ist die Verwertung direkt an der
Verarbeitungsmaschine. Die Rückstände fallen dort typenrein an und können mit Beistellmühlen an Ort und Stelle eingemahlen
und der Neuware zugemischt werden. Diese
Vorgehensweise bietet zahlreiche Vorteile:
– eine Vermischung verschiedener Kunststofftypen oder -farben ist ausgeschlossen,
– die Gefahr der Verschmutzung ist gering,
– die Schädigung der Kunststoffe, die mit
jedem Plastifiziervorgang verbunden ist,
wird gering gehalten,
– es entstehen keinerlei Kosten für Lagerung, Transport oder betriebsexterne Aufbereitung und Verwertung,
– die Investitionen, die mit der Anschaffung der Mühlen sowie zusätzlicher Dosier- und Mischeinrichtungen verbunden
sind, amortisieren sich durch die Einsparung von Neuware in der Regel innerhalb
kurzer Zeit.
Die Möglichkeiten zur direkten Verwertung
sollten deshalb in jedem Fall ausgeschöpft
werden.
Der Farbleitplan des Modells
Hohenlohe kann bezogen werden
bei:
Modell Hohenlohe
Fördergemeinschaft Betrieblicher
Umweltschutz e.V.
Mörikestr. 2
74638 Waldenburg
Tel. 07942 / 3857
Verwerterverzeichnisse und
Recyclingbörsen
Datenbank Kunststoff-Recycling
1999 (CD-ROM, Disketten),
Forschungsinstitut Kunststoff und
Recycling (FkuR), Willich.
Enthält Angaben zu etwa 250
Verwertern, Entsorgern,
Lohnaufbereitern und Händlern
IHK-Recyclingörse
http://recy.ihk.de/ryseite2.asp
EUWID-Recyclingbörse
http://www.recycle.de/
Wieviel Mahlgut kann zugegeben
werden ?
Bis zu welchem Prozentsatz Mahlgut eingesetzt werden kann, hängt vor allem von den
Produktanforderungen und den eingesetzten
Kunststoffsorten ab. Während bei der Herstellung schlagbeanspruchter Teile meist
weniger als 30 % Regenerat zugegeben werden sollten, können bei geringeren Anforderungen Regeneratanteile von 60 % völlig
unproblematisch sein. Angaben von Rohstoffherstellern, die meist eine Obergrenze
von 20 % nennen, sind nur bedingt hilfreich,
da diese Angaben aus Gründen der Produkthaftung sowie aus ökonomischen Interessen
eher vorsichtig ausfallen dürften.
Wieviel Mahlgut eingesetzt werden kann,
muss deshalb für die jeweilige Anwendung
gezielt bestimmt werden. Hilfestellung leisten hier Computerprogramme, die die Berechnung der zulässigen Regeneratzugabe in
Abhängigkeit von Qualitätsanforderungen,
Verfahren, Werkstoff und Formteilgeometrie
ermöglichen.
24
Getrenntsammlung und Kennzeichnung
Rückstände, die nicht direkt verwertet werden können, sollten für eine spätere Verwertung oder für die Abgabe an externe Verwerter getrennt gesammelt werden. Die Getrenntsammlung und die Zwischenlagerung verlangt
eine gute Logistik und Dokumentation.
Um eine sortenreine Trennung von
Kunststoffabfällen zu gewährleisten, hat die
Arbeitsgruppe Kunststoffe des Modells Hohenlohe einen Farbleitplan zur Kennzeichnung
der Sammel- und Lagerbehälter entwickelt.
Das Farbleitsystem erleichtert nicht nur dem
Betrieb, sondern auch den Entsorgern und
Recyclingbetrieben den Umgang mit den
Kunststoffabfällen.
Abgabe an Verwertungsbetriebe
Angüsse, Ausschussteile und andere
Kunststoffabfälle, die nicht innerbetrieblich
verwertet werden können, sollten an
Verwertungsbetriebe abgegeben werden. Dies
ist in der Regel auch die kostengünstigste
Lösung. Die Trennung der Kunststoffabfälle
nach Typen und Farben zahlt sich aus, weil
dadurch gute Abnahmekonditionen zu erzielen sind. Kleine Rückstandsmengen sind dagegen weniger gefragt, da für den Verwerter
der Aufwand für die Aufbereitung im Verhältnis höher ausfällt und die Vermarktung kleiner Recyclatmengen schwieriger ist. Die
Abnahmebedingungen für den Betrieb verschlechtern sich entsprechend. Es mag daher im Einzelfall sinnvoll sein, verträgliche
Kunststofftypen und verschiedene Farben
gemeinsam zu erfassen, um mit vertret barem Aufwand zu absetzbaren Mengen zu gelangen. Über die effektivste Erfassung der
Rückstände muß betriebsbezogen und am
besten in Abstimmung mit den Verwertungsbetrieben entschieden werden.
Kunststoffrückstände werden teilweise auch
von den Herstellern der jeweiligen Granulate,
Harze oder Halbzeuge zurückgenommen. Diese Lösung bietet sich vor allem für seltene
Kunststoffsorten an, die bei Verwertern
schwer unterzubringen sind. Möglicherweise läßt sich eine entsprechende Vereinbarung schon beim Kauf der Produkte treffen.
Für die Suche nach Verwertungsbetrieben
stehen Verwerterhandbücher und in steigender Zahl auch Recycling-Börsen im Internet
zur Verfügung.
Abfall
• Schöpfen Sie die Möglichkeiten der
internen Verwertung aus.
• Machen Sie Ihren Kunden deutlich,
dass der Einsatz von Mahlgut dort, wo
keine besonders hohen optischen oder
materialtechnischen Anforderungen
gestellt sind, nicht zu merkbaren
Qualitätseinbußen führt.
• Führen Sie Kunststoffabfälle, die
innerbetrieblich nicht verwertet
werden können, einer Verwertung zu.
• Sammeln Sie die Abfälle typenrein
oder stimmmen Sie die Getrennthaltung mit Ihren Verwertern ab.
4.2
Verpackungen
Grundsätzlich getrennt gesammelt werden
sollten:
– Papier und Pappe
– nicht wiederverwendbare Holzpaletten
– Kunststoffverpackungen wie Folien, Kanister, Hobbocks und Umreifungsbänder
– Metalle
– Altglas
– Verkaufsverpackungen mit dem Grünen
Punkt (Gelbe Tonne)
Die Entsorgungskosten für Papier und Pappe
sind stark vom Marktpreis für Altpapier abhängig. Es lohnt sich daher, von Zeit zu Zeit
Preisvergleiche anzustellen, um sicher zu
gehen, dass günstige Preise für Altpapier vom
Entsorger an den Betrieb weitergegeben werden.
Mehrwegverpackungen
Verpackungsabfälle lassen sich am wirkungsvollsten durch Einsatz von Mehrwegbehältern
vermeiden. Für große Granulatmengen ist die
Anlieferung in Tankwagen oder Containern
die beste Lösung. Für kleinere Granulatmengen stehen u. a. Big-Bags, Octabins und
Kunststoff-Holz-Behälter als Mehrwegausführungen zur Verfügung. Harze können ab
bestimmten Mengen in Austauschcontainern
bezogen werden.
Die Lieferung in Mehrwegbehältern wird häufig nur auf Kundenwunsch angeboten. Beim
Einkauf sollte deshalb ausdrücklich danach
verlangt werden.
Auch für die eigenen Produkte sollte geprüft
werden, ob Mehrwegsysteme eingesetzt werden können. Auf dem Markt stehen inzwischen eine Reihe praxisbewährter Verpackungssysteme zur Verfügung.
Verwertung von Einwegverpackungen
Bei der Verpackungsentsorgung sollten
grundsätzlich die Lieferanten in die Pflicht
genommen werden. Dies ist die einfachste
und kostengünstigste Lösung.
Trotz Verpackungsverordnung bleiben viele
Betriebe auf ihren Verpackungen „sitzen“ und
müssen die Entsorgung selb er in die Hand
nehmen. Die getrennte Sammlung und Verwertung lohnt sich, da für fast alle Packstoffe
Verwertungsmöglichkeiten existieren, die
deutlich kostengünstiger sind als die Beseitigung mit dem Gewerbeabfall.
25
Verpackungsverordnung
Hersteller und Vertreiber von Verpackungen sind verpflichtet, in Verkehr gebrachte Verpackungen zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen.
Diese Regelung umfasst alle Verpackungen, also auch Verpackungen mit
schadstoffhaltigen Inhaltsstoffen wie
z.B. Farben, Lacke, Lösemittel, Öle etc.
Die Lieferanten können sich der Pflicht
zur Rücknahme entledigen, indem sie
stellvertretend eine Rücknahmeorganisation mit der Sammlung und
Verwertung der Verpackungen beauftragen.
In diesem Fall ist die Verpackung mit
dem Logo der zuständigen Rücknahmeorganisation gekennzeichnet.
Die Rücknahmeorganisationen nehmen
die Verpackungen an den eingerichteten Annahmestellen in der Regel kostenlos entgegen. Für die Abholung
muss dagegen bezahlt werden. Verpakkungen sind grundsätzlich restentleert
(spachtelrein bzw. rieselfrei) anzuliefern. Die Verpackungen sind zum Teil
nach Füllgütern und Verpackungsmaterialien vorzusortieren.
Annahmestellen und –bedingungen
sind bei den zuständigen Organisationen zu erfragen.
Abfall
Büro- und Sozialräume im Betrieb sollten
grundsätzlich mit gut gekennzeichneten
Sammelbehältern für Papier/Pappe, Altglas
und Leichtverpackungen (Kunststoffverpackungen, Dosen und Verbundverpackungen mit
dem Grünen Punkt) ausgestattet werden.
Besonders überwachungsbedürftige
Abfälle (Sonderabfälle)
Besonders überwachungsbedürftige
Abfälle, umgangssprachlich auch als
Sonderabfälle bezeichnet, sind Abfälle, die in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend,
explosibel oder brennbar sind. An die
Überwachung und Beseitigung dieser
Abfälle werden daher besondere Anforderungen gestellt.
Welche Abfälle besonders überwachungsbedürftig sind, ist in der Verordnung zur Bestimmung von besonders
überwachungsbedürftigen Abfällen
(BestbüAbfV) festgelegt. Die wichtigsten Sonderabfälle, die in der Kunststoffverarbeitung anfallen, sind in
Tab. 5 auf Seite 28 aufgeführt.
In Berlin sind Sonderabfälle gemäß
Sonderabfallentsorgungsverordnung
(SoAbfEV) grundsätzlich der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/Berlin (SBB) anzudienen.
Ausnahme: Sonderabfälle, die unter
500 kg je Erzeuger und Jahr anfallen,
sind, soweit sie nicht der SBB angedient werden, über die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zu entsorgen.
• Nehmen Sie beim Thema Verpackungen
die Hersteller und Lieferanten in die
Pflicht.
• Bevorzugen Sie Lieferanten, die
Einsatzstoffe in Mehrweggebinden
anbieten.
• Machen Sie bei künftigen Lieferverträgen die Rücknahme von Einwegverpackungen zur Bedingung.
• Prüfen Sie auch für die Verpackung
eigener Produkte den Einsatz von
Mehrwegsystemen.
• Bieten Sie Ihren Kunden die Rücknahme von Verpackungen an und verwenden Sie diese mehrfach.
• Statten Sie Büro- und Sozialräume mit
gut gekennzeichneten
Sammelbehältern für Verkaufsverpackungen aus.
• Entsorgen Sie Verkaufsverpackungen
mit Grünem Punkt über die Gelbe
Tonne der DASS.
4.3
Sonderabfälle
Hydrauliköl
In hydraulisch betriebenen Anlagen wie
Spritzgießmaschinen kommen beträchtliche
Mengen an Hydraulikölen zum Einsatz.
Hydrauliköle unterliegen einem nutzungsbedingten Alterungsprozess durch Verunreinigungen aus Abrieb- und Abbauprodukten,
durch Verkokungen infolge von Überhitzungen und durch Schmutzeintrag von außen.
Die Folgen sind erhöhter Verschleiß, vor allem an den beweglichen Hydraulikteilen, und
die Gefahr schnell wachsender Leckagen.
Außerdem leidet die Produktqualität, da die
Präzision der Maschinen abnimmt. Durch
Achtsamkeit im Umgang mit dem Frischöl und
durch kontinuierliche oder regelmäßige Reinigung wird der Alterungsprozeß des Öls stark
verlangsamt. Das schont die Aggregate, gewährleistet eine konstante Produktqualität
und vermindert den Ölverbrauch und Altölanfall des Betriebes.
26
Sorgfalt beim Umgang mit Frischölen
Durch Nachlässigkeit beim Ölwechsel wird
häufig schon beim Einfüllen des Frischöls
Schmutz in das Ölsystem eingetragen. Ein
verschmutzter Schlauch oder Trichter reicht
aus, um die Ölqualität merklich herabzusetzen. Die einfachste Maßnahme zur Verlängerung des Wechselintervalls ist deshalb, bei
Lagerung und Umgang mit Frischöl auf größtmögliche Sauberkeit zu achten. Die Befüllung
des Öltanks sollte grundsätzlich über ein Filter erfolgen.
Nachrüstung mit Feinstfiltern
Die Filtersysteme vieler Verarbeitungsmaschinen halten Verschmutzungen oft nur
unzureichend zurück und sollten deshalb
durch zusätzliche Feinstfilter ergänzt werden.
Für eine Nachrüstung stehen verschiedene
Varianten zur Verfügung, zwischen denen je
nach betrieblichen Gegebenheiten abgewogen werden muss. Eine Verbesserung der
Ölqualität kann beispielsweise durch den
nachträglichen Einbau zusätzlicher Vollstrom- oder Bypassfilter erreicht werden.
Während diese Variante die Nachrüstung jeder einzelnen Maschine erfordert, können mit
mobilen Nebenstromanlagen die Hydrauliksysteme mehrerer Maschinen im Wechsel gepflegt werden. Die Anlagen werden an den
Hydrauliköltank der Maschinen angeschlossen und führen dessen Inhalt solange über
ein Feinstfilter im Kreis, bis der gewünschte
Reinheitsgrad erreicht ist. Auf diese Weise
kann das Verschmutzungsniveau des gesamten Hydrauliksystems in regelmäßigen Abständen gesenkt werden.
Die Geräte können auch zum Befüllen der
Maschinen eingesetzt werden, womit sich
verhindern lässt, dass schon mit dem Frischöl
Schmutz in das System eingetragen wird.
Mit einer Nebenstromfilterung, die zusätzlich zur integrierten Ölfiltration alle 200 bis
500 Betriebsstunden eingesetzt wird, lässt
sich die Standzeit des Öls auf das Doppelte
bis Fünffache erhöhen. Durch die Öleinsparung ist in der Regel eine rasche Amortisation der Anlage gegeben.
Überprüfung der Ölqualität
Der richtige Zeitpunkt für den Ölwechsel lässt
sich nach Augenschein nur unzuverlässig
bestimmen. Schmierstoffe sind häufig besser, als man auf den ersten Blick hin an-
Abfall
nimmt. Bei größeren Ölfüllungen ist es deshalb sinnvoll, durch Öluntersuchungen zu
überprüfen, ob der Wechselzyklus richtig
gewählt ist. Um unnötige Kosten zu vermeiden, empfiehlt es sich, die optimale Ölstandzeit an einer oder einigen wenigen Maschinen gründlich zu untersuchen und die so
gewonnenen Erfahrungswerte auf die anderen Maschinen zu übertragen. So lassen sich
ohne Qualitätseinbußen die Kosten für
Frischöl senken und Altöle vermeiden.
trennt und für teures Geld zu entsorgen. Verschiedene Dienstleister bieten einen Mietservice für Mehrwegputztücher an, der die
Lieferung frischer Tücher, das Waschen und
die Abholung verschmutzter Tücher umfasst.
Tücher können in der jeweiligen vom Betrieb
benötigten Zahl gemietet werden. Die Abholung kann regelmäßig oder auf Abruf erfolgen. Die Inanspruchnahme eines Mietservice ist auch bei kleinen Mengen problemlos möglich.
Mehrwegputztücher
Für die Entfernung von Ölverunreinigungen
an den Maschinen werden häufig Einwegputztücher eingesetzt. Ölverunreinigte Tücher sind Sonderabfall und als solcher ge-
• Holen Sie bei Textilvermietern Angebote für Ihren Bedarf an Putztüchern
ein. Sie werden feststellen, dass sich
auf diese Weise Sonderabfall vermeiden und Geld sparen lässt.
Altölverordnung
Altöle, die nicht mit Schadstoffen belastet sind, können wieder zu Zweitraffinaten aufgearbeitet werden oder zumindest als Brennstoff (thermische Verwertung) eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht mit schadstoffhaltigen Ölen oder anderen Abfällen
wie z. B. Lösemitteln vermischt werden.
Um die Verwertung sicherzustellen, erlegt
die Altölverordnung den Abfallbesitzern
deshalb die Pflicht zur Getrennthaltung
verschiedener Öle auf.
Getrennt zu halten sind:
• Altöle, die zu Zweitraffinaten aufgearbeitet werden können. Hierzu zählen in der Regel mineralische Maschinen- und Hydrauliköle sowie gebrauchte Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle.
• Altöle, die thermisch verwertet werden können, z. B. Metallbearbeitungsöle, mineralische Trafoöle sowie synthetische Kühl- und Schmiermittel.
• Altöle, die als Sonderabfälle beseitigt
werden müssen, z. B. stark additivierte
Metallbearbeitungsöle.
• Die meisten mineralischen Altöle, die
im Betrieb anfallen, sind der Gruppe
der aufarbeitbaren Öle zuzuordnen. Bestehen Zweifel bei der Zuordnung, sollte mit dem Verwertungsbetrieb Rücksprache gehalten werden.
27
Abfall
Tabelle 5:
Abfallschlüsselnummer
(ASN)
nach EAK
Besonders überwachungsbedürftige Abfälle in der Kunststoffverarbeitung
Bezeichnung der Abfallart
nach Europäischem Abfallkatalog
(EAK)
Beispiele für
Herkunft und Entstehung
Hinweise zu
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung
060404
Quecksilberhaltige Abfälle
·
Leuchtstoffröhren
·
Unzerstört an Handel, Problemabfallsammlung oder
Entsorger geben.
070207
Halogenierte Reaktions- und
Destillationsrückstände
Andere Reaktions- und Destillationsrückstände
·
Kunststoffdispersionen oder
–emulsionen, Kunststoffschlämme mit
organischen Lösemitteln
·
·
Energetische Verwertung prüfen.
Im ausgehärteten Zustand Entsorgung als hausmüllähnlicher
Gewerbeabfall.
080199
Abfälle a. n. g.
·
Nicht ausgehärtete Harzrückstände
080301
Alte Farben und Lacke, die halogenierte
Lösemittel enthalten
Alte Farben und Lacke, die keine
halogenierten Lösemittel enthalten
·
Nicht ausgehärtete Reste von
Druckfarben
·
Beseitigung über Sonderabfallkleinmengensammlung oder
Entsorger.
Ausgehärtete Druckfarbenreste sind hausmüllähnlicher
Gewerbeabfall.
·
Überalterte wasserfreie Bohr-,
Dreh-, Schneid- und Schleiföle auf
Mineralölbasis
·
Für die Verwertung von Kühlschmierstoffen ist die getrennte Sammlung verschiedener Schmierstoffe erforderlich.
120107
Verbrauchte Bearbeitungsöle,
halogenhaltig
Verbrauchte Bearbeitungsöle, halogenfrei
120108
120109
Bearbeitungsemulsionen, halogenhaltig
Bearbeitungsemulsionen, halogenfrei
·
Bohr- und Kühlemulsionen, Kühlflüssigkeit, Kühlschmierstoff
·
Für die Verwertung von Kühlschmierstoffen ist die getrennte Sammlung verschiedener Schmierstoffe erforderlich.
120110
Synthetische Bearbeitungsöle
·
Bohr- und Kühlemulsionen, Kühlflüssigkeit, Kühlschmierstoff
·
Mit dem Entsorger klären, ob mineralische und synthetische Kühlschmiermittel gemeinsam aufgearbeitet werden
können, ansonsten getrennt sammeln.
120111
Bearbeitungsschlämme
·
Erodierschlamm aus dem Werkzeugbau
·
·
Mengen reduzieren durch Entwässern und Entölen.
Verwertung prüfen.
130103
130106
Nichtchlorierte Hydrauliköle
Ausschließlich mineralische Hydrauliköle
·
Hydrauliköle von Spritzgießmaschinen
oder Pressen
·
·
Hydraulikölverbrauch durch Ölpflege minimieren.
Mineralische Hydrauliköle können aufgearbeitet werden.
Vermischungsverbot der Altölverordnung beachten.
130202
Nichtchlorierte Maschinen-, Getriebeund Schmieröle
·
Getriebeöl aus Schnecken- oder
Extrudergetrieben
·
Mineralische Maschinen- und Getriebeöle können aufgearbeitet werden. Vermischungsverbot der Altölverordnung beachten.
130203
Andere Maschinen-, Getriebe- und
Schmieröle
·
Altöle (z.B. Kühlschmierstoffe) auf
pflanzlicher Basis
·
Öle auf pflanzlicher Basis haben günstigere Eigenschaften
hinsichtlich Arbeitsschutz als andere Kühlschmierstoffe (z. B.
hautverträglicher). Für die Verwertung getrennt von anderen Altölen halten.
130505
Andere Emulsionen
·
Öliges Kondensatwasser aus
Kompressoren
·
Einsatz ölfreier Kompressoren prüfen.
Aufsaug- und Filtermaterialien,
Wischtücher und Schutzkleidung mit
schädlichen Verunreinigungen
·
Feste fett- und ölverschmutzte
Betriebsmittel, z.B. mit Öl verschmutzte Putzlappen, Erodierpatronenfilter,
verbrauchter Ölbinder
·
Ölhaltige Lappen durch Einsatz von Mehrwegtüchern
(Mietservice) vermeiden.
Erodierpatronenfilter an Lieferanten zurückgeben.
Einsatz rückspülbarer Filtersysteme prüfen.
Verpackungen mit schädlichen
Verunreinigungen
·
Metall- und Kunststoffbehältnisse
(Fässer, Hobbocks, Kanister, Eimer,
Dosen, Spraydosen, Kartuschen, Tuben
etc.) mit Resten schädlicher
Inhaltsstoffe
·
·
Bevorzugt Mehrwegverpackungen verwenden.
Entleerte, tropffreie, pinsel- oder spachtelreine Behältnisse
unterliegen gemäß Verpackungsverordnung der Rücknahmepflicht durch den Lieferanten oder durch die beauftragte
Rücknahmeorganisation (s. auch Kapitel 4.2).
160503
Andere Abfälle mit organischen
Chemikalien
·
Z. B. Härterreste von Polyesterharzsystemen
190806
Gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
·
Harz für Drahterodierer
·
Zur Regeneration an den Lieferanten zurückgeben.
070208
080302
120106
150299 D1
150199D1
28
·
·
·
Wasser
5. Wasser
Wasser wird in der Kunststoffverarbeitung
hauptsächlich für die Kühlung und im Sanitärbereich eingesetzt. Ziel des Betriebes sollte es sein, unnötigen Wasserverbrauch sowie den Eintrag wassergefährdender Stoffe
ins Abwasser oder in den Boden zu vermeiden.
5.1
Reduzierung des
Wasserverbrauchs
Kühlung
Die Kühlung der Maschinenantriebe und der
Werkzeuge sollte aus ökologischen wie aus
Kostengründen vorrangig über geschlossene
Kühlkreisläufe erfolgen. Verglichen mit offenen oder halboffenen Kühlsystemen weisen geschlossene Kühlkreisläufe mit Kälteanlagen mehrere Vorteile auf:
– Es treten keine Verdunstungsverluste auf;
der Wasserverbrauch lässt sich erheblich
reduzieren.
– Der Chemikalieneinsatz, der beim Betrieb
eines Kühlturms zur Verhinderung der
Algenbildung notwendig ist, entfällt.
– Die Kältemaschinen gewährleisten eine
konstante, jahreszeitlich unabhängige
Kühltemperatur und damit eine hohe
Prozessstabilität.
– Die Abwärme kann für Heizzwecke genutzt
und der Energieverbrauch entsprechend
gesenkt werden (s. Kap.3).
• Prüfen Sie die Installation geschlossener Kühlkreisläufe. Binden Sie die Abwärmenutzung in das Energiekonzept
Ihres Betriebes ein. Sie können damit
Wasser- und Energiekosten reduzieren.
Fragen zu Niederschlagswasserabgabe
und Regenwassernutzung beantworten
die Berliner Wasser Betriebe unter:
Tel. 0800 292 73 748 (gebührenfrei)
Regenwassernutzung
Je nach Größe der Firmengebäude und angrenzender Parkplätze oder Lagerflächen gehen auf dem Unternehmensgelände jährlich
mehrere 100 m³ Regenwasser nieder, die in
der Regel in die öffentliche Kanalisation
abgeführt werden. Seit 1. Januar 2000 muss
in Berlin für die Einleitung des Regenwassers ein Niederschlagswasserentgelt von derzeit 2,44 DM pro m² versiegelter Fläche entrichtet werden. Dabei könnte das Wasser in
den meisten Fällen zur Kühlung, zur Toilettenspülung oder auch für Reinigungsbäder
genutzt werden. Auf diese Weise können ein
Teil der Trinkwasserkosten und das Niederschlagsentgelt eingespart werden. Die Möglichkeiten der Regenwassernutzung werden
auf Seite 31 am Beispiel eines Berliner Betriebes illustriert.
• Prüfen Sie die Möglichkeiten der
Regenwassernutzung in Ihrem Betrieb.
• Informationen und Beratung zur Nutzung und zur Versickerung von Regenwasser erhalten Sie unter den in der
Randspalte angegebenen Adressen.
Regenwasserabgabe
Die Kosten für die Einleitung und Behandlung von Niederschlagswasser betragen in
Berlin etwa 20 % der gesamten Abwasserkosten. Diese Kosten wurden bisher pauschal über das Entwässerungsentgelt von
4,85 DM/m³ Abwasser von jedem Abwassereinleiter erhoben.
Seit 1. Januar 2000 ist in Berlin das frühere Entwässerungsentgelt dem Verursacherprinzip entsprechend aufgeteilt in
ein Schmutzwasserentgelt von 3,86 DM/
m 3 für Abwasser und in ein Niederschlagswasserentgelt von 2,44 DM/m2
und Jahr für Regenwasser, das in das
öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird.
Das Schmutzwasserentgelt errechnet sich
nach dem Frischwasserverbrauch, abzüglich der Menge, die nachweislich nicht
in öffentliche Entsorgungsanlagen geleitet wird (z. B. Verdunstungsverluste in
Kühlsystemen).
Das Niederschlagswasserentgelt wird nach
der bebauten und befestigten Fläche (Flächen, auf denen kein Wasser versickern
kann wie Dächer, Wege, versiegelte Parkplätze) berechnet, von der aus
Niederschlagswasser in das öffentliche
Kanalnetz gelangt. Für Betriebe mit geringem Abwasseraufkommen und großen
versiegelten Flächen führt die Neuregelung zu Mehrkosten, da sich die Senkung
der Abwasserkosten im Vergleich zur neuen Flächenabgabe kaum auswirkt.
Das Niederschlagswasserentgelt entfällt,
wenn das anfallende Regenwasser genutzt
oder versickert wird.
29
Informationen zu Möglichkeiten und
Techniken der Entsiegelung befestigter Flächen oder Versickerung von
Niederschlagswasser erteilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unter:
Tel. 030 / 90 25-0
Weitere Informationen zum Thema
Regenwassernutzung und -versikkerung erhalten Sie bei der
Fachvereinigung Betriebsund Regenwassernutzung e.V.
(fbr)
Havelstraße 7A
64295 Darmstadt
Tel. 06151 / 339257
http://www.fbr.de/
Wasser
Sanitärbereich
Im Sanitärbereich lässt sich der Wasserverbrauch in einfacher Weise durch den Einbau
von Durchflussbegrenzern für Dusch- und
Waschtischarmaturen senken. Zur Toilettenspülung sollten wassersparende Spülkästen
mit Stopptaste installiert werden.
Durchflussbegrenzer und wassersparende
Spülkästen sind im Handel mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ ausgezeichnet.
Wassergefährdungsklassen (WGK)
WGK 3:
stark wassergefährdende Stoffe
z. B. Altöl
WGK 2:
wassergefährdende Stoffe
z. B. Schmieröle, Heizöl EL, Dieselkraftstoff
5.2
Wassergefährdende Stoffe
Um die Verschmutzung von Grund- und
Oberflächenwasser zu verhindern, enthält das
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) spezielle Regelungen für wassergefährdende Stoffe.
Entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial
werden solche Stoffe in die Wassergefährdungsklassen 1 bis 3 eingeteilt. Zu den
wassergefährdenden Stoffen, die in der
Kunststoffverarbeitung zum Einsatz kommen,
zählen u. a. Hydrauliköle, Kühlschmierstoffe
und einige Lösemittel. Hinweise zur Wassergefährdungsklasse eines Stoffes enthalten
die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller.
Anforderungen an die Lagerung von und den
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
sowie an Anlagen, in denen diese Stoffe zum
Einsatz kommen, sind im Einzelnen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) zu entnehmen.
WGK 1:
schwach wassergefährdende Stoffe
z. B. schweres Heizöl
30
• Erstellen Sie ein Verzeichnis der in
Ihrem Betrieb eingesetzten wassergefährdenden Stoffe.
• Suchen Sie nach unbedenklicheren
Ersatzstoffen. Sie reduzieren damit
den betrieblichen Aufwand im täglichen Umgang mit diesen Stoffen.
• Informieren Sie sich über die Anforderungen an die Lagerung und den
Umgang mit den in Ihrem Betrieb
eingesetzten wassergefährdenden
Stoffen.
• Bedenken Sie, dass Altöle den stark
wassergefährdenden Stoffen zuzuordnen sind und grundsätzlich in Fässern
auf Auffangwannen gelagert werden
müssen.
• Stellen Sie sicher, dass wassergefährdende Stoffe keinesfalls in das
Abwasser gelangen.
• Schulen Sie Ihre Beschäftigten
regelmäßig im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Wasser
Fallbeispiel Regenwassernutzung
Die Firma Georg Menshen GmbH & Co. Kunststoffe KG verarbeitet Polyethylen und Polypropylen im Spritzgießverfahren. Für
die kontinuierliche Kühlung im Produktionsprozeß werden
Kältemaschinen und ein Kühlturm eingesetzt, die über verschiedene Kreisläufe die anfallende Wärme an die Umgebung
abgeben.
Verdunstung
Niederschlagswasser
Bei der Firma Menshen ergibt sich nachfolgendes Bild der Wassernutzung:
· Der gesamte Wasserbedarf wird aus der
öffentlichen Trinkwasserversorgung
gedeckt.
· 75 % des Trinkwassers werden über den
Kühlturm verdunstet, 25 % werden für
Sanitäranlagen und Garten genutzt.
· Das Unternehmen ist an das Trennsystem der öffentlichen Entwässerungsanlagen angeschlossen. Das Niederschlagswasser wird vollständig und direkt in den Regenwasserkanal, das
Schm utzwasser in die Abwasserkanalisation eingeleitet.
Trinkwasser
Kühlturm
Sanitäranlagen,
Büros
100% ungenutzt
Abwasser
Abb.10: Wasserbilanz (Ist-Zustand)
Nutzung des Niederschlagswassers im
Kühlturm
· Das Niederschlagswasser kann
vollständig ohne weitere Vorbehandlung im Kühlturm verwendet werden.
Zur Speicherung reicht ein offener
Teich aus.
· Auf diese Weise können bis zu 30 %
des Trinkwassers ersetzt werden.
· Die Gebühren für die Einleitung des
Niederschlagswassers in das Trennsystem entfallen.
Verdunstung
Niederschlagswasser
Kühlturm
Trinkwasser
Sanitäranlagen,
Büros
Mit der Senkung des Trinkwasserverbrauchs und dem volls+tändigen
Entfallen der Regenwasserabgabe
entsteht ein Einsparpotenzial von
ca. 20.000 DM jährlich.
Abwasser
Abb.11: Optimierte Wasserbilanz mit Regenwassernutzung
Quelle: Betriebsuntersuchung der LAWS Unternehmensberatung und Umwelttechnik
31
Arbeitsschutz
6. Arbeitsschutz
6.1
Gefahrstoffverordnung
Von zentraler Bedeutung für den betrieblichen Arbeitsschutz sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie die Technischen Regeln Gefahrstoffe (TRGS bzw. TRgA),
die die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung näher ausführen.
Ziel der Gefahrstoffverordnung ist der Schutz
des Menschen und der Umwelt vor gefährlichen Stoffen. Sie regelt die Einstufung, den
Umgang, Verbote und Beschränkungen sowie die Kennzeichnung und Verpackung von
Gefahrstoffen.
Die genaue Bezeichnung der eingesetzten
Stoffe, deren Gefährdungspotenzial sowie
Hinweise zu Umgang und Entsorgung sind
den Sicherheitsdatenblättern zu entnehmen,
die von Herstellern und Vertreibern von Produkten kostenlos und in aktueller Form zur
Verfügung gestellt werden müssen.
Das umfangreiche Gefahrstoffinformationssystem (GESTIS) wird
vom „Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitssicherheit - BIA“ im
Internet kostenfrei bereitgestellt. Der
Datenbestand umfasst ca. 7.000
Gefahrstoffe mit Informationen zu physikalisch-chemischen Eigenschaften,
zum Umgang sowie zu den geltenden
gesetzlichen Vorschriften. Die Informationen können abgerufen werden
unter der Adresse
http://www.hvbg.de/d/bia/fac/zesp/
zesp.htm
Weitere Informationen zum Arbeitsschutz bei speziellen Verarbeitungsverfahren liefern die Merkblätter der
Berufsgenossenschaft Chemie:
• M 023 1/80
Polyester- und Epoxidharze
• M 044 4/97, ZH 1/34
Polyurethan-Herstellung und
Verarbeitung / Isocyanate
• M 054 1/99, ZH 1/289
Styrol und styrolhaltige
Zubereitungen
• T 009
Spritzgießmaschinen
• Erstellen Sie ein Verzeichnis der im
Betrieb eingesetzten Gefahrstoffe mit
Angaben zu den Einsatzbereichen, den
Einsatzmengen und dem
Gefährdungspotenzial.
• Fordern Sie beim Kauf von Einsatzstoffen grundsätzlich die aktuellen
Sicherheitsdatenblätter an.
• Prüfen Sie, ob für alle im Betrieb
verwendeten Stoffe die aktuellen
Sicherheitsdatenblätter vorliegen und
fordern Sie diese gegebenenfalls nach.
• Überprüfen Sie systematisch und
regelmäßig, ob einzelne Gefahrstoffe
durch unschädlichere Produkte ersetzt
werden können.
• Suchen Sie gemeinsam mit Ihren
Lieferanten nach Substitutionsmöglichkeiten für umwelt- und
gesundheitsgefährdende Stoffe.
• Halten Sie die Anzahl und Lagermenge
an Gefahrstoffen möglichst gering.
• Achten Sie auf die korrekte Kennzeichnung von Behältnissen, die Gefahrstoffe enthalten.
• Beachten Sie die Pflicht zur regelmäßigen Schulung Ihrer Beschäftigten
zum Umgang mit Gefahrstoffen.
Maximale Arbeitsplatzkonzentration
(MAK):
Konzentration eines Stoffes am Arbeitsplatz, bei der im Allgemeinen die
Gesundheit des Arbeitnehmers nicht
beeinträchtigt wird.
Technische Richtkonzentration
(TRK):
Konzentration eines krebserzeugenden (kanzerogenen) Stoffes am
Arbeitsplatz, die nach dem Stand der
Technik eingehalten werden kann.
32
Pflichten des Arbeitgebers nach
Gefahrstoffverordnung
Ermittlungspflicht (§ 16)
Der Arbeitgeber muss ermitteln, ob es sich
bei den im Betrieb verwendeten Stoffen um
Gefahrstoffe handelt. Er hat die mit diesen
Stoffen verbundenen Gefahren zu ermitteln
und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu
treffen. Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten sind Gefahrstoffe durch unbedenklichere Stoffe zu ersetzen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Verzeichnis der verwendeten Gefahrstoffe (Gefahrstoffkataster) anzulegen, das neben der Bezeichnung des Stoffes Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften, den eingesetzten
Mengen und den betroffenen Arbeitsbereichen enthält.
Überwachungspflicht (§ 18)
Kann das Auftreten gefährlicher Stoffe in der
Luft am Arbeitsplatz nicht ausgeschlossen
werden, ist die Einhaltung der MAK- und TRKWerte zu prüfen.
Betriebsanweisung (§ 20)
Der Arbeitgeber hat Betriebsanweisungen zu
erstellen, in denen auf die Gefahren im Umgang mit Gefahrstoffen hingewiesen wird
sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen
festgelegt werden.
Die Beschäftigten müssen anhand der Betriebsanweisung mindestens einmal jährlich
über die Gefahren und die Schutzmaßnahmen unterrichtet werden.
Arbeitsschutz
6.2
Einsatzstoffe
Die Wahl der zu verarbeitenden Kunststoffe
und Additive wird häufig vom Kunden vorgegeben. Kunden sollten vom Verarbeiter auf
gefährliche Inhaltsstoffe hingewiesen und
bei der Suche nach Ersatzstoffen beraten
werden. Die Wahl der Hilfs- und Betriebsstoffe liegt in aller Regel beim Betrieb selbst
und sollte grundsätzlich unter Gesichtspunkten des Umwelt- und Arbeitsschutzes erfolgen. Im Folgenden wird auf einige Stoffe hingewiesen, die nach Möglichkeit nicht eingesetzt werden sollten.
Farbmittel
Cadmiumverbindungen werden als krebserzeugend eingestuft. Nach der
Chemikalienverbotsverordnung ist ihr Einsatz als Färbe- und Stabilisierungsmittel
bis auf wenige Ausnahmen verboten.
Bleichromat, das als Chromgelb, Molybdatrot
und Chromechtgrün zum Einsatz kommt,
ist giftig, fruchtschädigend, beeinträchtigt die Fortpflanzungsfähigkeit und steht
im Verdacht krebserzeugend zu sein.
Dichlorbenzidinpigmente zersetzen sich
oberhalb von 200°C und setzen ab 240°C
krebserzeugendes Dichlorbenzidin frei.
Diarylpigmente dürfen aus arbeitshygienischen Gründen nicht bei Temperaturen über 200°C verarbeitet werden.
• Verzichten Sie auf die genannten
Farbmittel. Als Alternativen stehen
thermostabile BismutvanadatPigmente und organische Farbstoffe
und Pigmente zur Verfügung.
• Verwenden Sie aus Gründen des
Arbeitsschutzes grundsätzlich staubarme, rieselfähige Pigmente oder
staubfreie Pigmentpräparationen in
flüssiger oder in Pastenform.
Flammschutzmittel
Halogenierte Flammschutzmittel (chloroder bromhaltige Verbindungen) können
bei der Verbrennung hochgiftige Dioxine
und Furane bilden.
Antimontrioxid-Stäube stehen im Verdacht,
krebserzeugend zu sein. Gesundheitsschädliche Stäube können beim mechanischen Bearbeiten entstehen.
Phosphorsäureester gelten als giftig und
können bei der Verarbeitung über die
Schmelze entweichen.
Als unbedenklichere Ersatzstoffe können z. B.
– roter Phosphor und Ammoniumpolyphosphat,
– Aluminium- und Magnesiumhydroxid
– Zinkverbindungen eingesetzt werden
Da die genannten Ersatzstoffe nicht so universell einsetzbar sind wie halogenhaltige
Flammschutzmittel, verlangt jeder Werkstoff
einen angepassten Flammschutz.
Bei niedrigen Sicherheitsanforderungen kann
der erforderliche Brandschutz in vielen Fällen ohne Flammschutzmittel durch den Einsatz schwer entflammbarer Kunststoffe gewährleistet werden.
• Verzichten Sie auf den Einsatz von
halogenhaltigen Mitteln,
Antimontrioxid und Phosphorsäuren
als Flammschutzmittel.
• Informieren Sie sich über Neuentwicklungen im Bereich alternativer
Flammschutzsysteme.
Lösemittel
Viele organische Lösemittel sind mit beträchtlichen Gefahren für Mensch und Umwelt verbunden und sollten, wo dies möglich ist, ersetzt werden. In der Kunststoffverarbeitung kommen Lösemittel und
lösemittelhaltige Stoffe bei der Duroplastverarbeitung, zur Oberflächenreinigung (z. B.
vor dem Kleben und Bedrucken) sowie in
Druckfarben und Lacken zum Einsatz.
• Verzichten Sie auf den Einsatz
organischer Reinigungsmittel. Verwenden Sie statt dessen Reinigungsmittel
auf wässriger Basis.
• Setzen Sie anstelle lösemittelhaltiger
Klebstoffe Produkte ein, die keine
flüchtigen Bestandteile freisetzen
(z. B. Dispersionsklebstoffe auf
wässriger Basis).
• Ersetzen Sie lösemittelhaltige Druckfarben und Lacke. Fragen Sie Ihren
Lieferanten nach Alternativen.
33
Gefahrstoffsymbole
Arbeitsschutz
6.3
Luftbelastung
In der Kunststoffverarbeitung können folgende Luftbelastungen am Arbeitsplatz auftreten:
– Stäube bei der Aufbereitung von Kunststoffen (Einwiegen und Zumischen von
Additiven), beim Einmahlen von Kunststoffabfällen sowie bei Schleifarbeiten.
– Ausgasungen von Additiven und thermische Zersetzungsprodukte an den Verarbeitungsmaschinen, z. B. Formaldehyd
bei der Verarbeitung von Polyformaldehyd
(POM).
– Dämpfe an Arbeitsplätzen, an denen mit
Lösemitteln, Klebern und Lacken umgegangen wird.
– im Bereich des Werkzeugbaus (z. B.
Öldämpfe und -nebel von Kühlschmierstoffen, Lösemitteldämpfe aus der Entfettung, Dämpfe und Rauche an Schneid-,
Schweiß- und Lötarbeitsplätzen).
Die genannten Belastungen der Beschäftigten sind vorrangig durch den Einsatz gesundheitlich unbedenklicher Stoffe oder emissionsarmer Verfahren zu vermeiden.
Wo dies nicht möglich ist, sind Belastungen
durch technische Schutzmaßnahmen wie z. B.
Absaugvorrichtungen oder geeignete Lüftungsmaßnahmen zu verhindern.
34
• Setzen Sie aus Gründen des Arbeitsschutzes Kunststoffe und Additive
ausschließlich in staubarmen oder
staubfreien Formulierungen ein.
• Vermeiden Sie Überhitzungen von
Kunststoffen, da diese zur Freisetzung
von Additiven und thermischen
Zersetzungsprodukten führen können.
• Führen Sie Arbeiten mit Lösemitteln
oder lösemittelhaltigen Stoffen nur in
gut durchlüfteten Räumen aus.
• Prüfen Sie an Arbeitsplätzen mit
hoher Staub- oder Geruchsbelastung
die Einrichtung von Absauganlagen
oder anderen technischen Schutzmaßnahmen.
Arbeitsschutz
6.4
Lärm
Grenzwerte zum Schutz der Beschäftigten vor
Lärmbelastung und zur Vermeidung von
Gehörschäden sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und in der Unfallverhütungsvorschrift Lärm (VBG 121) festgelegt.
Für Produktionsräume schreibt die ArbStättV
einen generellen Grenzwert von 85 dB (A)
vor, der um 5 dB (A) überschritten werden
darf, wenn er nicht mit zumutbarem Aufwand
für den Betrieb einzuhalten ist.
• Lassen Sie an stark belasteten
Arbeitsplätzen Lärmmessungen
durchführen.
• Prüfen Sie, ob durch technische und
organisatorische Möglichkeiten eine
Lärmreduktion erreicht werden kann.
• Berücksichtigen Sie beim Neukauf von
Maschinen die Lärmemissionen.
Bevorzugen Sie möglichst lärmarme
Ausführungen.
• Treffen Sie gegebenenfalls Schutzmaßnahmen gegen Gehörschäden.
Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“
(VBG 12)
– Der Betrieb ist verpflichtet zu überprüfen, ob an bestehenden Arbeitsplätzen gehörschädigender Lärm
auftritt.
– Es ist zu unterscheiden zwischen
Lärmbereichen (85 bis 89 dB (A))
und kennzeichnungspflichtigen
Lärmbereichen (ab 90 dB (A)).
– Bei einem andauernden Lärmpegel
von mehr als 85 dB (A) sind vom
Arbeitgeber Lärmschutzmittel bereitzustellen.
– Ab 90 dB (A) ist ein Programm zur
Lärmminderung aufzustellen; Mitarbeiter sind verpflichtet, Gehörschutzmittel zu tragen.
– Bei allen in Lärmbereichen Beschäftigten sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nach VBG 100
durchzuführen.
• Lärm von mehr als 90 dB (A) ist
gehörschädigend und nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig.
In der Kunststoffverarbeitung treten hohe
Lärmbelastungen hauptsächlich beim Betrieb
von Mühlen und an hydraulischen Maschinenantrieben auf. Unangenehm hohe Geräuschpegel können auch durch den Einsatz
von Druckluft und durch Fördereinrichtungen
verursacht werden.
Abhilfe kann häufig durch bauliche und organisatorische Maßnahmen geschaffen werden, wie z. B.:
– Kapselung lauter Anlagen oder Anlagenteile, wie z. B. hydraulische Antriebe,
– Zusammenlegen lärmintensiver Maschinen
in baulich abgeschirmte Lärmbereiche
– Unterdrückung von Resonanzen durch
Gewichtsänderung oder Einbau von Verstrebungen,
– Ersetzen geräuschintensiver Verfahren
durch lärmarme Verfahren (z. B. langsamlaufende anstelle schnelllaufender Beistellmühlen, Pressnieten statt Schlagnieten, Einsatz lärmarmer Sägeblätter),
– Einsatz von schallmindernden Druckluftdüsen zur Verminderung von Ausblasgeräuschen,
– Betrieb geräuschintensiver Maschinen nur
zu bestimmten Tageszeiten,
– Einrichten von Lärmpausen für die Beschäftigten.
35
Förderung von Umweltschutzmaßnahmen
7
Förderung von Umweltschutzmaßnahmen
Zur Wirtschaftsförderung im Allgemeinen und zur Förderung von Umweltschutzmaßnahmen
im Speziellen steht eine ganze Reihe von Förderprogrammen zur Verfügung. Das Berliner
Umweltentlastungsprogramm und das 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm werden im Folgenden kurz vorgestellt.
Umweltentlastungsprogramm
Ziel des Umweltentlastungsprogramms (UEP)
ist die Verbesserung der Berliner Umweltsituation durch betriebliche Umweltförderung. Das UEP richtet sich vorrangig an
kleine und mittelständische Unternehmen
und gewährt Förderung in Form von Zuschüssen.
Im Rahmen des UEP werden u. a. Vorhaben
der folgenden Art gefördert:
– betriebliche Investitionen, die die Umwelt entlasten, einschließlich Planungsund Beratungsleistung,
– Maßnahmen zum Ersatz von umweltgefährdenden Stoffen,
– Einsatz regenerativer Energien,
– Einführung von Umweltmanagementsystemen,
– umweltorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Fragen und Anträge zum Umweltentlastungsprogramm sind an die B. & S. U. Beratungsund Servicegesellschaft Umwelt zu richten.
100.000-Dächer-Solarstrom-Programm
Ziel des 100.000-Dächer-Solarstrom-Programms ist die langfristige Investitionsförderung zur Errichtung von Fotovoltaik-Anlagen.
Die Förderung richtet sich u. a. an kleine
und mittelständische Unternehmen und erfolgt wahlweise als zinsgünstiges Darlehen
oder als Zuschuss. Es können grundsätzlich
bis zu 100 % der Investitionskosten finanziert werden.
Die Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank an:
KfW
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Informationszentrum
Tel. 01 80-1 33 55 77
(bundesweit zum Ortsnetztarif)
Internet http://www.kfw.de
Eine Übersicht über aktuelle Förderprogramme gibt die von der Investitionsbank Berlin herausgegebene Förderfibel.
Die Förderfibel wird auf der Internetseite
der IBB unter dem Stichwort „Wirtschaftsförderung“ bereitgestellt.
Auskunft über die Förderung von Umweltmaßnahmen in Berlin erteilen:
B. & S.U. Beratungs- und
Servicegesellschaft Umwelt
Cicerostr. 28
10709 Berlin
Tel. 030 / 390 42-0
Investitionsbank Berlin (IBB)
Kundenberatung
Wirtschaftsförderung
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel. 030 / 21 25-47 47
http://www.investitionsbank.de
Industrie- und Handelskammer
zu Berlin
Fasanenstr. 85
10623 Berlin
Tel. 030 / 315 10 328
http://www.berlin.ihk.de/
36
Rechtliche Grundlagen
8. Rechtliche Grundlagen im Überblick
Tab. 6: Überblick über wichtige rechtliche Regelungen für den betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz
Arbeitsschutz
(Gefahrstoffe; Luft und Lärm am Arbeitsplatz)
Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
(Chemikaliengesetz - ChemG)
· Definition und Eigenschaften gefährlicher Stoffe
· bildet die gesetzliche Grundlage der Gefahrstoffverordnung
Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV), Neufassung vom 15. November 1999
· konkretisiert die allgemeinen Vorgaben des Chemikaliengesetzes
· enthält Vorschriften zur Einstufung und zur Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen sowie allgemeine Umgangsvorschriften mit
Gefahrstoffen (s. auch Seite 32)
Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der
Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und
Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
· Anhang I der Richtlinie beinhaltet neben der Stoffidentifikation die
Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen und ersetzt Anhang
II der Gefahrstoffverordnung
· umfassende Informationen über einzelne Gefahrstoffe im Gefahrstoffinformationssystem GESTIS (s. Seite 32)
TRGS 201
Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen zur Beseitigung beim Umgang
· regelt die Anwendung der Kennzeichnungsvorschriften des Chemikaliengesetzes (ChemG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
TRGS 402
Ermittlung und Beurteilung für der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
· beschreibt, wie festgestellt werden kann, ob Luftgrenzwerte für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz eingehalten sind
TRGS 514
Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen
und ortsbeweglichen Behältern
· Regelungen gelten für Betriebe, die mindestens 200 kg an giftigen
Stoffen oder mindestens 50 kg an sehr giftigen Stoffen lagern
TRGS 515
Lagern brandfördernder Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern
· Regelungen gelten für Betriebe, die mindestens 200 kg an brandfördernden Stoffen lagern
TRGS 540
Sensibilisierende Stoffe
· beschreibt Schutzmaßnahmen und mögliche Ersatzstoffe
· betrifft u. a. den Umgang mit Epoxidharzen, Härtern, Acrylaten, Melamin-,
Harnstoff-, Phenol-Formaldehydharzen, Isocyanaten, Peroxiden sowie
mit Kühlschmierstoffen
TRGS 555
Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffV
· enthält Empfehlungen für die Aufstellung von Betriebsanweisungen und
die Durchführung von Unterweisungen
TRGS 611
Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw.
wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz
N-Nitrosamine auftreten können
· enthält sicherheitstechnische Hinweise für die Zusammensetzung und
die Anwendung von wassermischbaren bzw. wassergemischten Kühlschmierstoffen
TRGS 900
Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz
· enthält Liste mit Luftgrenzwerten (MAK- und TRK-Werte) für Gefahrstoffe
TRGS 905
Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder
fortpflanzungsgefährdender Stoffe
· enthält Liste von krebserzeugenden, erbgutverändernden oder
fortpflanzungsgefährdenden Stoffen
Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV
· enthält Regelungen zum Schutz vor Luft- und Lärmbelastungen am
Arbeitsplatz
Unfallverhütungsvorschrift (UVV) “Lärm” (VBG 121)
· Festlegung von Grenzwerten zum Schutz vor Lärmbelastungen am Arbeitsplatz
· Pflicht zu Überprüfung des Betriebes auf gehörschädigenden Lärm,
Ausweisung von Lärmbereichen und zur Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen
37
Rechtliche Grundlagen
Tab. 6: Überblick über wichtige rechtliche Regelungen für den betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz (Fortsetzung)
Abfall
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
· Grundsätze der Kreislaufwirtschaft: Abfälle sind in erster Linie zu vermeiden und in zweiter Linie stofflich oder energetisch zu verwerten
· Pflicht zur Erstellung eines Abfallwirtschaftkonzeptes und einer Abfallbilanz für Betriebe, die mehr als insgesamt 2000 kg/Jahr besonders
überwachungsbedürftiger Abfälle oder 2000 t/Jahr überwachungsbedürftiger Abfälle je Abfallschlüsselnummer erzeugen
· Produktverantwortung: Pflicht zur Abfallvermeidung und -verwertung
für Entwickler, Hersteller, Be- und Verarbeiter und Vertreiber von Erzeugnissen
· Nachweispflicht für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen
Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen
Abfällen (BestbüAbfV)
· Verzeichnis der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle
Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen
Abfällen zur Verwertung (BestbüVAbfV)
· Verzeichnis der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle zur Verwertung
Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise
(Nachweisverordnung - NachwV)
· regelt die Nachweisverfahren, die Führung von Nachweisen und Nachweisbüchern, die Einbehaltung und Aufbewahrung von Belegen für die
Verwertung und Beseitigung von Abfällen
· enthält die zu verwendenden Formblätter
Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
(AbfKoBiV)
· regelt Form und Inhalt der Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
Altölverordnung (AltölV)
· Pflicht zur Getrennthaltung und getrennten Entsorgung von Altölen
(s. Seite 27)
Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV)
· Rücknahmepflichten von Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen
· Anforderungen an die Herstellung von Verpackungen (z. B. zulässige
Schwermetallkonzentrationen in Verpackungen und Verpackungsbestandteilen)
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der
umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin
(Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln)
· Grundsätze der Kreislaufwirtschaft in Berlin
Sonderabfallentsorgungsverordnung (SoAbfEV)
· Besonders überwachungspflichtige Abfälle sind der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/Berlin (SBB) anzudienen. Für die
Andienung sind die nach der Nachweisverordnung vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden.
· Von der Andienungspflicht ausgenommen sind:
- Abfälle, die beim Abfallerzeuger nur in kleinen Mengen anfallen
(insgesamt unter 2.000 kg pro Abfallerzeuger und Jahr) und der
BSR überlassen werden,
- Abfälle, die aufgrund einer Rechtsverordnung an den Hersteller oder
Vertreiber zurückgegeben werden,
- Altöle, die einer Aufarbeitung oder energetischen Verwertung zugeführt werden.
Verordnung über die Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen, Handel, Handwerk und Gewerbe
(Problemabfallverordnung – ProbAbfV)
· Problemabfälle sind alle Abfälle zur Beseitigung, die in der BestbüAbfV
genannt sind und beim Handel, Handwerk und Gewerbe unter 500 Kilogramm je Erzeuger und Jahr anfallen.
· Problemabfälle aus Handel, Handwerk und Gewerbe sind, sofern sie
nicht der SBB angedient werden, der BSR zu überlassen.
38
Rechtliche Grundlagen
Tab. 6: Überblick über wichtige rechtliche Regelungen für den betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz (Fortsetzung)
Wasser / Abwasser
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz WHG)
· Grundsätze der Wasserbewirtschaftung
· Anforderungen an das Einleiten von Abwasser
· Regelungen zu Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe eingesetzt
werden
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die
Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen
(Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe - VwVwS)
· enthält Liste der wassergefährdenden Stoffe mit Einstufung in die Wassergefährdungsklassen (WGK) 1 bis 3
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)
· enthält Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie an Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe zum Einsatz
kommen
Verordnung über die Genehmigungspflicht für das Einleiten gefährlicher Stoffe und Stoffgruppen in öffentliche Abwasseranlagen und ihre
Überwachung (Indirekteinleiterverordnung)
· Genehmigungspflicht für das Einleiten von Abwässern, die gefährliche
Stoffe oder Stoffgruppen enthalten, in eine öffentliche Abwasseranlage
· Genehmigung muß bei der zuständigen Wasserbehörde beantragt werden, in Berlin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Gruppe
IV B 5
Lärm- und Luftemissionen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
· Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Verhinderung von nach Stand der Technik vermeidbaren schädlichen Umwelteinwirkungen
- Beschränkungen der nach Stand der Technik unvermeidbaren schädlichen Umweltauswirkungen auf ein Mindestmaß
- ordnungsgemäße Beseitigung der beim Betrieb entstehenden Abfälle
· Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb
nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz
(TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm)
· enthält Immissionsrichtwerte zum Schutz der Allgemeinheit und der
Nachbarschaft vor schädlichen Lärmeinwirkungen
Lärmschutzverordnung des Landes Berlin vom 6.7.1994
· Regelung von Lärmbelästigungen der Umgebung während der Abendstunden und an Sonn- und Feiertagen
Energie
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz - EEG)
· Einspeisungspflicht von Netzbetreibern und Festlegung von Vergütungssätzen für Strom aus regenerativen Energiequellen
Die aktuellen Fassungen der rechtlichen Regelungen werden von verschiedenen Anbietern im Internet bereit gestellt.
Entsprechende Internet-Adressen finden Sie auf der folgenden Seite im Literatur- und Quellenverzeichnis unter dem Stichwort
Rechtliche Regelungen.
39
Literatur- und Quellenverzeichnis
9. Literatur- und
Quellenverzeichnis
Energie
Rechtliche Regelungen
Rechtliche Regelungen zum Umwelt- und
Arbeitsschutz im Internet unter:
http://www.umwelt-online.de/
http://www.umweltonline.de/
Leitfäden zum Umweltschutz
in der Kunststoffverarbeitung
Leitfaden Umweltmanagement in der
Kunststoffverarbeitung. Herausgegeben
vom Bayerischen Staatsministerium für
Landesentwicklung und Umwelt und
dem Arbeitgeberverband der Kunststoff
verarbeitenden Industrie in Bayern
Landesgewerbeamt Baden-Württemberg,
1996: Betrieblicher Umweltschutz 5:
Kunststoffverarbeitung. Informationszentrum für betrieblichen Umweltschutz
Umweltmanagement
BMU/UBA (Hrsg.), 1997: Leitfaden
Betriebliche Umweltkennzahlen.
BMU/UBA (Hrsg.), 1995: Handbuch
Umweltcontrolling. Verlag Franz
Vahlen, München
IHK, 2000: EU-Umwelt-Audit-Wegweiser.
ISO 14031: Bewertung der betrieblichen
Leistung mittels Kennzahlen.
Umweltbundesamt (Hrsg.), 1999: Leitfaden
Betriebliche Umweltauswirkungen Ihre Erfassung und Bewertung im
Rahmen des Umweltmanagements.
VDI 4050 (Entwurf): Betriebliche Kennzahlen für das Umweltmanagement Leitfaden zu Aufbau, Einführung und
Nutzung.
40
Dolle, R: Ökologische Bedeutung der
richtigen Auslegung von Beleuchtung
in KMU unter Einsatz von Lichtregelund Steuergeräten.
http://www.elektra.uni-wh.de/
veroeffentlichungen/
OekoBeleuchtung.html
Energieagentur NRW, 1999: Energiekosten
und Leckagen. Das Druckluftnetz – ein
Energiefresser im Berieb
Energie-Einsparung beim Spritzgießen.
Kunststoffe 86 (1996) 9, S. 1280 –
1281
Energiesparend Folien blasen. Kunststoffe
85 (1995) 11, S. 1967
Energie effizient nutzen - Schwerpunkt
Strom. Fraunhofer-Institut Systemtechnik und Innovationsforschung (ISI),
Karlsruhe, 1999. Modellvorhaben und
Fachartikel gefördert durch das
Wirtschaftsministerium BadenWürttemberg.
Fischer, H., 1998: Elektrische Antriebe in
der Extrusion. Kunststoffe 88 (1998) 9,
S. 1436 – 1444
GEMIS 3.0.
http://www.oeko-institut.de/service/
gemis/deutsch/
GKV, 1991: Energie-Spar-Praxis für
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Kosteneinsparung. Gesamtverband
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Gloor, R., 1998: Beleuchtungsanlagen.
http://www.energie.ch/themen/
industrie/infel/beleuchtung.htm
Gloor, R., 1998: Druckluftanlagen.
http://www.energie.ch/themen/
industrie/infel/druckluft.htm
Literatur- und Quellenverzeichnis
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http://www.energie.ch/themen/
industrie/infel/spitzenlast.htm
Kleinebrahm, M., 1999: Nur die Wirtschaftlichkeit zählt - Antriebskonzepte für
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Kornmayer, H., 1995: Trocknen von
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Kreisel, K., Jochem, E., 1999: Druckluft
rationell erzeugen und nutzen.
In: Energie effizient nutzen.
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verfahrenstechnische Untersuchungen
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Owerfeldt, G., 1998: Wasserentzug.
Plastverarbeiter 49 (1998) 9,
S. 66 – 70
Popp, H.-J., 1998: E-Antriebe für Schnecke
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9, S. 1384 – 1390
Pruner, H., 1999: Hydraulische Maschinen ein Nischengeschäft? Plastverarbeiter,
50 (1999) Nr. 5, S. 136 - 138
Roch, H., 1999: Energieverbrauch minimieren. Plastverarbeiter, 50 (1999) Nr. 5,
S. 52 - 54
Tönsing, E., 1999: Stromsparende
Beleuchtungssysteme – mehr Licht für
weniger Kosten. In: Energie effizient
nutzen.
Tönsing, E., 1999: Energiekostenreduzierung durch betriebliches
Energiemanagement.
In: Energie effizient nutzen.
Wortberg, J., Michels, R., Neumann, M.,
1999: Energiesparpotentiale in der
kunststoffverarbeitenden Industrie.
In: Energie effizient nutzen.
Zeppenfeld, R., 1997: Energiemanagement
– Kosten senken im Spritzgießbetrieb.
Kunststoffe 87 (1997) 1, S. 38 – 40
Zlotos, M., 1996: Wirksam und
wirschaftlich - Kunststoffgranulate
optimal trocknen und fördern. Kunststoffe 86 (1996) 4, S. 488 – 493
Abfall
ARGUS, 1996: Leitfaden zur Abfallvermeidung und -verwertung in
kunststoffverarbeitenden Betrieben.
Butz, A., Dirks, H. E., 1993: Konzept zur
Reduzierung von Kunststoffabfällen in
einer Spritzgießerei für technisch
hochwertige Produkte auf Basis der
Stoffflussanalyse. Diplomarbeit,
Technische Universität Berlin, Fachbereich Umwelttechnik
Cavic, E., 1999: Spritzgießen von
Rezyklatmaterial. Kunststoffe 89
(1999) 6, S. 66 - 68
Goerz, R., 1999: Rezyklatgerechte Barriereschnecken für die Folienextrusion.
Kunststoffe 89 (1999) 9, S. 122 - 126
Kornmayer, H., 1996: Mahlgutrückführung.
Kunststoffe 86 (1996) 9, S. 1288 –
1290
Kretschmer, J., Engelhardt, S., 1994:
Abfallvermeidung bei der Kunststoffverarbeitung. Projektbericht, Technische
Universität Berlin, Fachbereich
Umwelttechnik
Menges, G. et al., 1992: Recycling von
Kunststoffen. Carl Hanser Verlag,
München Wien
Modell Hohenlohe, Fördergemeinschaft
betrieblicher Umweltschutz (Hrsg.):
Mehrweg- und/oder EinwegReinigungstücher – ein Vergleich
wirtschaftlicher und umweltrelevanter
Aspekte. Waldenburg
41
Literatur- und Quellenverzeichnis
Öl-Feinstfilterung senkt Ausfallzeiten.
Kunststoffe 86 (1996) 12, S. 1836
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Branchenkonzept für die Kunststoffverarbeitung.
Recycling im Spritzgießbetrieb. VDIGesellschaft Kunststofftechnik, VDIVerlag, Düsseldorf 1993
Wiedemann, P., 2000: Stoffliches Recycling
- Stand der Technik und zukünftige
Konzepte. Kunststoffe 90 (2000) 2,
S. 65 - 70
Wieviel passt noch? Plastverarbeiter 49
(1998) Nr. 2, S. 40
Wasser
Bräutigam, A., Steiner, C., 1997: Umweltmanagement in der Kunststoffverarbeitung. Entsorgungspraxis 10/97, S. 36 39
Loos, G., 1996: Optimierte Kühlwasserversorgung. Kunststoffe 86 (1996) 2,
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Berstermann, H.-M., Lorenz, I., 1995:
Minimierung stofflicher Belastungen
durch Veränderung der Produktformulierung und Formgebung –
Kunststoffindustrie. Schriftenreihe der
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729, NW Wirtschaftsverlag.
BIA-Report 13/96 – Gefahrstoffe ermitteln
und ersetzen. Berufsgenossenschaftliches Institut für
Arbeitssicherheit, Sankt Augustin,
1996
BIA-Report 4/95 – Isocyanate. Berufsgenossenschaftliches Institut für
Arbeitssicherheit, Sankt Augustin,
1995
BIA-Report 7/96 – Kühlschmierstoffe.
Berufsgenossenschaftliches Institut für
Arbeitssicherheit, Sankt Augustin, 2.
Auflage, 1996
Gmehling et al., 1994: Gefährliche
Arbeitsstoffe – Stoffbelastungen bei
der Kunststoffverarbeitung. Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz - GA 43, NW Wirtschaftsverlag,
2. Auflage
Arbeitsschutz
AVK, 1993a: Möglichkeiten zur Einhaltung
des neuen MAK-Wertes von Styrol.
Informationsbroschüre der Arbeitsgruppe Gesundheits- und Umweltfragen,
Arbeitsgemeinschaft verstärkte
Kunststoffe e.V., 4/93
AVK, 1993b: Be- und Entlüftung von
Arbeitsräumen. Ausarbeitung der
Arbeitsgruppe Naßlaminate, Arbeitsgemeinschaft verstärkte Kunststoffe e.V.,
11/93
AVK, 1997: Checkliste über Prüfungen,
Auflagen und Anzeigen. Ausarbeitung
der Arbeitsgruppe Naßlaminate,
Arbeitsgemeinschaft verstärkte
Kunststoffe e.V., Stand 1.1.1996
42
Krockenberger, O., Schwarz, R., 1993:
Luftreinhaltung an Wiege- und
Mischarbeitsplätzen. Schriftenreihe der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz – FA
27, NW Wirtschaftsverlag
Schubert, K, 1992: Gesundheitsgefahren
bei der Heißverarbeitung von Thermoplasten. Berufsgenossenschaft der
chemischen Industrie, Nürnberg
Styrolemissionen halbiert. Plastverarbeiter
46 (1995) 12, S. 40 - 41
Troitzsch, J., 1996: Flammschutzmittel.
Kunststoffe 86 (1996) 7, S. 960 – 964
Walz, R. et al., 1996: Halogenfreies
Flammschutzmittel. Kunststoffe 86
(1996) 2, S. 230 – 235
Adressen
10. Adressen
ARGUS e.V. an der TU Berlin
Einsteinufer 25
10587 Berlin
Tel. 030 / 314 733 82
LAWS Unternehmensberatung und Umwelttechnik
Schlesische Str. 21
10997 Berlin
Tel. 030 / 61 070 20
B. & S.U. Beratungs- und
Servicegesellschaft Umwelt
Cicerostr. 28
10709 Berlin
Tel. 030 / 390 42-0
Investitionsbank Berlin
Kundenberatung Wirtschaftsförderung
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel. 030 / 21 25-47 47
http://www.investitionsbank.de
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
- LAGetSi Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Tel. 030 / 90 21 - 50 00
Umweltbundesamt (UBA)
Bismarckplatz 1
14193 Berlin
Tel. 030 / 8903 - 0
http://www.umweltbundesamt.de/
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Geschäftseinheit Gewerbeabfall
Ringbahnstr. 96
12103 Berlin
Tel. 030 / 75 92 - 42 20
Sonderabfallentsorgungsgesellschaft
Brandenburg/Berlin (SBB)
Berliner Str. 27a
14467 Potsdam
Tel. 0331 / 27 93 - 0
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Brückenstraße 6
10173 Berlin
Tel. 030 / 90 25 -0
Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Fasanenstr. 85
10623 Berlin
Tel. 030 / 315 10 328
43