Kunststoffverarbeitung
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Umweltschutz in der Kunststoffverarbeitung Kunststoffverarbeitung Ein praktischer Ratgeber 1 Impressum Das der Broschüre zugrunde liegende Vorhaben wurde mit Mitteln der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung unter dem Förderkennzeichen 20594/1 UFP V gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor. Herausgeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Fachliche Beratung: Dr. Adrian Saupe Fraunhofer Management Gesellschaft mbH Autor ARGUS e.V. an der TU Berlin Dipl.-Ing. Jürgen Gonser Betriebsuntersuchungen: LAWS Unternehmensberatung und Umwelttechnik Gestaltung, Layout und Druckvorlagen: PROPAGANDAdESIGN.de Titefoto: Celanese Druck: pinguin druck Stand November 2000 Die Broschüre ist auf 100 % Recyclingpapier gedruckt. 2 Inhalt Inhalt Seite 1. Einführung ........................................................................................... 4 2. Umweltmanagement ............................................................................. 5 2.1 Umweltmanagementsysteme ............................................................ 5 2.2 Umweltcontrolling .......................................................................... 6 3. Energie .............................................................................................. 11 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 4. Stromverbrauch in der Kunststoffverarbeitung .................................. Wärmerückgewinnung ................................................................... Energieeinsparung beim Spritzgießen ............................................. Druckluft ..................................................................................... Trocknung ................................................................................... Lastmanagement .......................................................................... Beleuchtung ................................................................................ Nutzung von Solarstrom ................................................................ 11 12 15 17 18 19 20 21 Abfall ................................................................................................ 22 4.1 Produktionsabfälle ....................................................................... 22 4.2 Verpackungen .............................................................................. 25 4.3 Sonderabfälle .............................................................................. 26 5. Wasser ............................................................................................... 29 5.1 Reduzierung des Wasserverbrauchs ................................................. 29 5.2 Wassergefährdende Stoffe .............................................................. 30 6. Arbeitsschutz ..................................................................................... 32 6.1 6.2 6.3 6.4 Gefahrstoffverordnung .................................................................. Einsatzstoffe ............................................................................... Luftbelastung .............................................................................. Lärm .......................................................................................... 32 33 34 35 7. Förderung von Umweltschutzmaßnahmen ............................................. 36 8. Rechtliche Grundlagen im Überblick .................................................... 37 9. Literatur- und Quellenverzeichnis ........................................................ 40 10. Adressen ............................................................................................ 43 3 Einführung 1. Einführung Ziel dieses Leitfadens ist es, kunststoffverarbeitenden Betrieben über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Umweltund Arbeitsschutzes hinaus Anregungen und Hilfestellung für ein umweltbewusstes Arbeiten zu geben. Umweltbewusste Unternehmensführung in der Kunststoffverarbeitung besteht vor allem in – der Minimierung des Energieverbrauchs, – der Vermeidung von umwelt- und gesundheitsschädlichen Einsatzstoffen, – der Vermeidung und Verwertung von Abfällen – und nicht zuletzt in einer qualitativ hochwertigen Produktion. Die Inhalte des Leitfadens basieren u. a. auf zahlreichen Gesprächen mit Berliner Kunststoffverarbeitern sowie auf vertiefenden Betriebsanalysen. Für die konstruktive Zusammenarbeit, die wesentlich zum Gelingen des Leitfadens beigetragen hat, möchten wir uns an dieser Stelle bedanken. 4 Hinweise für den Nutzer Allgemeine Erläuterungen finden Sie im normalen Fließtext. Die äußere Spalte jeder Seite ist Begriffsbestimmungen und dem Verweis auf weiterführende Informationen vorbehalten. Kursiv und fett gedruckte Textpassagen enthalten Empfehlungen für umweltentlastende Maßnahmen, in denen die wesentlichen Punkte des jeweiligen Kapitels zusammengefasst werden. Zusatz- und Hintergrundformationen wie Erläuterungen zu gesetzlichen Regelungen sind grün hinterlegt. Die verwendete sowie weiterführende Literatur ist im Kapitel 9 nach Themengebieten geordnet aufgeführt. Umweltmanagement 2. Umweltmanagement 2.1 Umweltmanagementsysteme Wozu ein Umweltmanagementsystem? Der Einsatz von Rohstoffen und Energie belastet nicht nur die Umwelt, er kostet auch Geld und sollte daher möglichst effizient erfolgen. Ein Umweltmanagementsystem (UMS) hilft Ihnen, systematisch zu erkennen, wo Sie Energie, Stoffe oder Wasser einsparen und die Umwelt entlasten können. Ein UMS kann außerdem zur Verbesserung der betrieblichen Organisation führen, die Rechtssicherheit erhöhen und zur Imageverbesserung und Mitarbeitermotivation beitragen. Die Befragung von Unternehmen, die ein UMS eingeführt haben, hat ergeben, dass dies bei etwa 50 % der Betriebe mit Kostenreduzierungen verbunden war. Die größten Einsparungen konnten in den Bereichen Abfallentsorgung, Energie und Wasser/Abwasser erzielt werden. Auch mehrere Berliner Kunststoffverarbeiter haben in den letzten Jahren ein Umweltmanagementsystem in ihren Betrieben eingeführt. Vorteile aus der Einführung eines UMS können sich im Umgang mit Behörden ergeben. Die branchenübergreifende Umweltallianz Berlin, die im Februar 1999 von der Berliner Wirtschaft und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unterzeichnet wurde, sieht vor, dass Unternehmen, die über ein anerkanntes Umweltmanagementsystem verfügen, in Absprache mit den Umweltbehörden Vollzugserleichterungen in Anspruch nehmen können. EG-Öko-Audit und DIN EN ISO 14001 Die Einführung eines UMS kann nach zwei Normsystemen erfolgen: – EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS) – DIN ISO 14001 Beiden Systemen ist die Zielsetzung gemeinsam, – die Einhaltung der umweltrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten sowie – den betrieblichen Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern. Im Rahmen des Öko-Audit sind konkrete Ziele zu formulieren und in Form einer Umwelterklärung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es bedarf einer Validierung durch einen zugelassenen Umweltgutachter, die alle drei Jahre zu wiederholen ist. Die Zertifizierung des UMS nach DIN ISO 14001 erfolgt durch akkreditierte Zertifizierungsgesellschaften oder zugelassene Umweltgutachter. Eine verpflichtende Umwelterklärung ist nicht vorgesehen. Trotz einiger Unterschiede sind beide Systeme bei Bedarf auch ohne großen Zusatzaufwand kombinierbar. Zur Einführung eines UMS liegen zahlreiche spezielle Veröffentlichungen vor, von denen einige in der Randspalte und im Literaturverzeichnis aufgeführt sind. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher in diesem Leitfaden verzichtet. • Sollten Sie sich für die Einführung eines Umweltmanagementsystems entscheiden, ist es meist sinnvoll, externe Berater hinzuzuziehen, die die Einführung begleiten. Dabei ist insbesondere auf die Branchenerfahrung der Berater zu achten. 5 Allgemeine Informationen zur Einführung eines Umweltmanagementsystems bietet der Wegweiser „EU-Umwelt-Audit“ der Industrie- und Handelskammer. Er ist gegen eine Schutzgebühr von 20.- DM erhältlich bei: Industrie- und Handelskammer zu Berlin Bereich Umwelt und Energie Fasanenstr. 85 10623 Berlin Tel. 030 / 315 10-328 Branchenspezifische Hilfestellung bei der Einführung eines Umweltmanagementsystems in kunststoffverarbeitenden Betrieben gibt der Leitfaden „Umweltmanagement in der Kunststoffverarbeitung“. Er ist zu beziehen bei: Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen Rosenkavalierplatz 2 81925 München www.bayern.de/stmlu Informationen zur Berliner Umweltallianz erhalten Sie bei der IHK Berlin unter Tel. 030 / 315 10-437 oder im Internet: http://www.berlin.de/ihk unter Service/Umweltinfo/Öko-Audit Umweltmanagement 2.2 Umweltcontrolling Die Identifizierung von Schwachstellen und Optimierungspotenzialen setzt voraus, dass die Material- und Energieflüsse im Unternehmen bekannt sind und die entstehenden Kosten den einzelnen betrieblichen Prozessen zugeordnet werden können. In kleinen und mittelständischen Betrieben ist dies erfahrungsgemäß häufig nicht der Fall. Das Umweltcontrolling stellt ein geeignetes Instrument dar, um: – die Stoff- und Energieflüsse im Unternehmen systematisch zu erfassen, – die anfallenden Kosten sachgerecht zuzuordnen, – gezielte Maßnahmen zur Kosten- und Verbrauchssenkung zu entwickeln und – den Erfolg dieser Maßnahmen zu beobachten. Das Umweltcontrolling kann Bestandteil eines umfassenden Umweltmanagementsystems sein (s. Kap. 2.1). Ein Umweltcontrolling ist jedoch auch dann sinnvoll, wenn der Betrieb kein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach EMAS oder DIN 14001 anstrebt. Maßgeblich für den Nutzen des Umweltcontrolling ist seine betriebsspezifische Ausgestaltung. Dies bedeutet, dass jeder Betrieb, basierend auf allgemeinen Grundsätzen, sein eigenes Umweltcontrolling entwickeln sollte, das den betrieblichen Erfordernissen und Möglichkeiten angemessen ist. Wichtige Bausteine des Umweltcontrolling sind: – die betriebliche Umweltbilanz (Input-/ Output-Bilanz der Stoff- und Energieflüsse), – die Ermittlung von Umweltkennzahlen als Steuerungs- und Kontrollgrößen. 6 Betriebliche Umweltbilanz (Input-/Output-Bilanz) Unter einer betrieblichen Umweltbilanz versteht man die Darstellung aller Stoff- und Energieflüsse, die in ein Unternehmen eingehen (Input) und die das Unternehmen verlassen (Output). Die betriebliche Umweltbilanz gibt Ihnen beispielsweise Auskunft auf folgende Fragen: – Wie hoch ist mein jährlicher Strom-, Heizöl- und Kraftstoffverbrauch? – Welcher Anteil der eingesetzten Kunststoffe geht in die Produkte ein und wie hoch ist der Anteil an Angüssen, Ausschuss etc., der als Abfall zu entsorgen ist? – Welche Mengen an Wasser gehen durch Verdunstung im Kühlsystem oder durch Leckagen verloren? – Wie hat sich mein Material- und Energieverbrauch oder mein Abfallaufkommen im Vergleich zum Vorjahr entwickelt? Wenn Sie die Mengenangaben der betrieblichen Umweltbilanz anhand von Rechnungen mit den jeweiligen Einkaufs- bzw. Entsorgungspreisen verknüpfen, gewinnen Sie einen guten Überblick über die Kostenstruktur ihres Betriebes. Festlegen von Bilanzgrenzen Vor jeder Bilanzierung sind die räumlichen und zeitlichen Grenzen (Standortabgrenzung, Erfassungszeitraum) der Bilanz zu klären. In aller Regel bietet es sich an, die Bilanz auf das Kalenderjahr und auf das Betriebsgelände zu beziehen. Probleme bei der räumlichen Abgrenzung können sich ergeben, wenn Werksteile ausgelagert sind oder das Betriebsgelände von anderen Unternehmen mitgenutzt wird. Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, wie den Gegebenheiten in der Bilanz Rechnung zu tragen ist. Bei der zeitlichen Abgrenzung ist die Lagerhaltung zu berücksichtigen. Umweltmanagement Festlegen der Bilanzstruktur Die Bilanzstruktur ist so zu gestalten, dass alle ein- und ausgehenden Stoffströme erfasst werden, Doppelzählungen dabei aber vermieden werden. Es empfiehlt sich, die Stoffströme aufzulisten und in sinnvolle Obergruppen zusammenzufassen. Dabei kann meist auf Klassifizierungen zurückgegriffen werden, die im Rechnungswesen des Betriebes Anwendung finden. Diese Klassifizierungen sind gegebenenfalls um fehlende Stoffströme zu ergänzen. Ein Beispiel für die Bilanzstruktur eines kunststoffverarbeitenden Betriebes ist in Tabelle 1 abgebildet. Datenerhebung Daten zum Energie-, Rohstoff- und Wasserverbrauch sowie zur Abfallentsorgung sind meist der betrieblichen Buchhaltung zu entnehmen. An anderer Stelle werden jedoch beim ersten Ausfüllen der Bilanz mit hoher Wahrscheinlichkeit Datenlücken auftreten, weil manche Informationen bisher gar nicht erfasst wurden oder nur verstreut im Betrieb vorliegen und mühsam zusammengetragen werden müssen. Die Produktmenge liegt z. B. häufig nur als Stückangabe, nicht aber in Gewichtsangaben vor. Hier können durch das Auswiegen repräsentativer Artikel Umrechnungsfaktoren gebildet werden. Tabelle 1: Beispiel einer Input-/Output-Bilanz in einem kunststoffverarbeitenden Betrieb 7 Umweltmanagement Hilfestellung bei der Einführung von Umweltkennzahlen bieten folgende Veröffentlichungen: Leitfaden Betriebliche Umweltkennzahlen Herausgeber: Bundesumweltministerium/ Umweltbundesamt. Kostenlos zu beziehen bei: Umweltbundesamt Bismarckplatz 1 14193 Berlin Tel. 030 / 8903 - 0 VDI 4050 (Entwurf): Betriebliche Kennzahlen für das Umweltmanagement - Leitfaden zu Aufbau, Einführung und Nutzung VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik Postfach 10 11 39 40002 Düsseldorf Weitere Literatur zum Thema finden Sie im Literaturverzeichnis auf Seite 40. Weiterentwicklung zur Prozessbilanz Die Bilanz gewinnt erheblich an Aussagekraft, wenn nicht nur der Betrieb als Ganzes, sondern einzelne Unternehmensbereiche und/oder Produktionsprozesse abgebildet werden. Energieeinsatz, Abfälle und Emissionen können dann einzelnen Produktionsstufen zugeordnet werden. Wirtschaftliche und ökologische Schwachstellen können so besser aufgedeckt und analysiert werden, Optimierungsmöglichkeiten und Kostensenkungspotenziale lassen sich zielgerichteter ermitteln. Umweltkennzahlen In der Betriebswirtschaftslehre sind Kennzahlen ein gängiges Instrument zur Steuerung und Kontrolle betrieblicher Vorgänge. Sie verdichten Informationen in knapper, aussagekräftiger und vergleichbarer Form. Dieses Prinzip lässt sich auf Umweltkennzahlen übertragen. Umweltkennzahlen stellen ein einfaches und wirkungsvolles Mittel dar, um: – die Effizienz des Material- und Energieeinsatzes zu ermitteln und Schwachstellen zu identifizieren, – die Wirksamkeit von eingeleiteten Maßnahmen zu beobachten, – die zeitliche Entwicklung von Verbrauch und Effizienz darzustellen. Die Umweltkennzahlen bauen auf den Mengenangaben der Betriebsbilanz auf, erhöhen jedoch deren Aussagekraft, indem sinnvolle Verhältniszahlen gebildet werden. Die Mengenangaben der Betriebsbilanz schwanken mit der Höhe der Produktion. Die Verbräuche verschiedener Jahre sind daher nur bedingt vergleichbar. Um den Einfluss des Produktionsniveaus auszugleichen, ist es sinnvoll, Energie-, Material- und Wasserverbrauch sowie das Abfallaufkommen auf die Produktmenge (in t) zu beziehen (spezifischer Verbrauch bzw. Aufkommen). Die produktspezifischen Verbräuche stellen damit auch eine gute Basis für die produktbezogene Kostenrechnung dar. Sollten keine verlässlichen Zahlen zur Produktmenge vorliegen, was insbesondere in der Anfangsphase des Umweltcontrolling häufig der Fall ist, kann als Bezugsgröße ersatzweise auch der Jahresumsatz herangezogen werden. Wie für das Umweltcontrolling als Ganzes gilt auch für die Umweltkenn- 8 zahlen, dass die betriebsspezifische Ausgestaltung eine maßgebliche Voraussetzung für deren Nutzen ist. Dies bedeutet, dass jedes Unternehmen sein individuelles Kennzahlensystem entwickeln sollte. Die wichtigsten Umweltkennzahlen werden im Folgenden kurz erläutert und sind in Tabelle 3 zusammenfassend dargestellt. Energiekennzahlen Die wichtigste Kennzahl ist zunächst der Gesamtenergieverbrauch sowie der Verbrauch der einzelnen eingesetzten Energieträger (Strom, Heizöl, Erdgas etc.). Um die Verbrauchswerte addieren und vergleichen zu können, sollten sie in kWh umgerechnet werden. Umrechnungsfaktoren für Heizöl und Erdgas in kWh können Tabelle 2 entnommen werden Tab. 2: Umrechnungsfaktoren Energie in kWh Energieträger Faktor Erdgas 10,0 kWh/m³ Heizöl leicht 9,93 kWh/l Heizöl schwer 10,27 kWh/l Quelle: BMU/UBA, 1997: Leitfaden Betriebliche Umweltkennzahlen Aus dem Verhältnis zwischen Gesamtenergieverbrauch (oder dem Elektroenergieverbrauch) und Produktmenge errechnet sich der spezifische Energieverbrauch, also die Energiemenge, die zur Produktion einer Produkteinheit (in t oder kg) eingesetzt wird. Ein differenzierteres Bild des Energieverbrauchs ergibt die Ermittlung der Energieintensität, die den Anteil einzelner Prozesse, Anlagen oder Abteilungen am Gesamtenergieverbrauch ausdrückt. Am einfachsten zu ermitteln ist die Energieintensität, wenn separate Zähler installiert sind, was besonders für energieintensive Prozesse oder Abteilungen sinnvoll sein kann. Ansonsten können Energieverbräuche aus den Herstellerangaben und der durchschnittlichen Maschinenlaufzeit errechnet werden oder mit nicht ortsfesten Stromzählern gemessen werden. Umweltmanagement Materialkennzahlen Die wichtigsten Materialkennzahlen sind der absolute Materialverbrauch (in t) sowie die Materialeffizienz, die sich aus dem Verhältnis der erzeugten Produktmenge zum Materialverbrauch ergibt. Materialkennzahlen sollten zumindest für die eingesetzten Kunststoffe und für die umweltrelevanten Problemstoffe getrennt berechnet werden. Die Effizienz des Kunststoffeinsatzes zeigt auf, welcher Prozentsatz des eingesetzten Materials im Produktionsprozess beispielsweise als Ausschuss, Anguss oder in anderer Form verloren geht. Diese Information ist auch für das Qualitätsmanagement von Bedeutung. Die Aussagekraft der Materialkennzahlen kann durch weitere Differenzierung, z. B. Berechnung der Effizienz für verschiedene Kunststoffarten und/oder Produkte, weiter erhöht werden, soweit die verfügbaren Daten dies mit vertretbarem Aufwand erlauben. Gleiches gilt für die im Betrieb eingesetzten Problemstoffe. Getrennte Verbrauchskennzahlen können z. B. für Hydrauliköle und Lösemittel gebildet werden. Der Vergleich der Kennzahlen verschiedener Jahre ermöglicht Aussagen darüber, inwieweit die Anstrengungen zur Reduzierung von Gefahrstoffen im Betrieb zum Erfolg geführt haben. Zur Dokumentation des Einsatzes von Mahlgut und Regeneraten sollte auch der Sekundärrohstoffverbrauch sowie die Sekundärrohstoffeinsatzquote (Sekundärrohstoffeinsatz pro Produkteinheit) ermittelt werden. Die Dokumentation des Sekundärrohstoffeinsatzes für einzelne Produkte ist auch aus Gründen der Qualitätssicherung zu empfehlen. Tabelle 3: Umweltkennzahlen in der Kunststoffverarbeitung 9 Umweltmanagement Abfallkennzahlen Bei der Bildung von Abfallkennzahlen sollte unterschieden werden zwischen: – Gewerbeabfällen zur Verwertung und zur Beseitigung sowie – Sonderabfällen (besonders überwachungsbedürftige Abfälle). Aus dem Verhältnis der Abfallmenge zur Produktmenge lässt sich das spezifische Abfallaufkommen berechnen, dessen ständige Verringerung schon aus Kostengründen Ziel des Betriebes sein sollte. Auskunft über den Verwertungsanteil an Gewerbeabfällen gibt die Verwertungsquote, die sich aus dem Quotienten der Gewerbeabfallmenge zur Verwertung und dem gesamten Aufkommen an Gewerbeabfällen ergibt. Wasserkennzahlen Auch beim Wasserverbrauch bietet es sich an, den absoluten Wasserverbrauch auf den Produktoutput zu beziehen, um so Auskunft über die pro t Produkt benötigte Wassermenge zu erhalten. Kommt Wasser verschiedener Herkunft zum Einsatz (Trinkwasser aus öffentlicher Versorgung, eigene Brunnen, Regenwasser), kann es sinnvoll sein, getrennte Kennzahlen zu berechnen, da je nach Herkunft unterschiedliche Kosten mit dem Wasserverbrauch verbunden sind. 10 Weiterentwicklung und Verfeinerung der Kennzahlen Insbesondere in der Anfangsphase eines Umweltcontrolling werden wiederholt Gesichtspunkte auftreten, die eine Anpassung der Kennzahlen verlangen. Diese sollten in regelmäßigen Abständen auf ihre Aussagekraft und ihren Nutzen für den Betrieb überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Außerdem lassen sich die vorgeschlagenen Kennzahlen natürlich weiter verfeinern, wodurch ihre Aussagekraft und Interpretationsmöglichkeit erhöht werden. Inwieweit die Bildung weiterer Kennzahlen sinnvoll ist, hängt vor allem davon ab, in welchem Verhältnis der zusätzliche Informationsgewinn für den Betrieb zum Aufwand der erforderlichen Datenerhebung steht. • Betriebliche Entscheidungen erfordern verlässliche Informationen. • Verschaffen Sie sich hierfür eine solide Datengrundlage, indem Sie die Energie- und Stoffflüsse in Ihrem Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Umweltbilanz systematisch erfassen. • Entwickeln Sie ein an Ihre Erfordernisse angepasstes Controllingsystem zur Identifizierung von Schwachstellen und Einsparpotenzialen sowie zur Erfolgskontrolle betrieblicher Maßnahmen. Energie 3. Energie Der hohe Energieverbrauch trägt maßgeblich zu den drängendsten Umweltproblemen unserer Zeit bei. Der Reduzierung des Energieverbrauchs kommt ökologisch daher hohe Bedeutung zu. – Es verbleiben ca. 11 % für Materialtransport, Trocknung, Beleuchtung etc. Einsparungen lassen sich durch geeignete Maßnahmen in nahezu allen genannten Bereichen erzielen. 3.1 • Erfassen Sie den Energieverbrauch im Rahmen der betrieblichen Umweltbilanz regelmäßig und möglichst differenziert nach Verbrauchergruppen. So lassen sich Einsparpotentiale und Einsparerfolge am besten ermitteln. (s. auch Kap.2). • Prüfen Sie systematisch die Möglichkeiten zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Die folgenden Kapitel geben Ihnen hierzu wichtige Hinweise. Stromverbrauch in der Kunststoffverarbeitung Die Kunststoffverarbeitung zählt zu den energieintensiven Branchen. Energie kommt hier hauptsächlich in Form von Strom zum Einsatz. Dabei ist zu bedenken, dass aufgrund des niedrigen Wirkungsgrades von ca. 36 % bei der Stromerzeugung jede verbrauchte Kilowattstunde an Strom mit dem Einsatz der dreifachen Menge an Primärenergie verbunden ist. Folgen des Energieverbrauchs für die Umwelt: Tabelle 4 zeigt die Emissionen an Treibhausgasen und Luftschadstoffen, die in Deutschland mit der Produktion jeder kWh Strom verbunden sind. Tab. 4: Luftschadstoffemissionen durch die Stromerzeugung Luftschadstoff • Klimaerwärmung durch die Emission von Kohlendioxid- (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O) • Boden- und Gewässerversauerung durch Stickoxide (NOx) und Schwefeldioxid (SO2) • Abbau der Ozonschicht durch Lachgasemissionen (N2O) • Beitrag zum Sommersmog durch Emission von Stickstoffdioxid (NO2) und flüchtigen Kohlenwasserstoffen (VOC) • Direkte Umweltschäden durch Erdölförderung und Abbau von Kohle und Uran Stromverbrauch 100% Umrechnungs faktor (g/kWh) sonstige 11,1% CO2 (Kohlendioxid) 648,00 CH4 (Methan) 1,54 N2O (Lachgas) 0,03 NOx (Stickstoffoxide) 0,93 SO2 (Schwefeldioxid) 0,43 VOC (flüchtige org. Verbindungen) 0,09 Drucklufterzeugung 10,6% Kühlanlage 15,5% Heißkanalwerkzeuge 4,0% Maschinenheizung 10,9% Quelle: GEMIS 3.0 In Abbildung 1 ist die Verteilung des Elektroenergieverbrauches auf die verschiedenen Verbraucher am Beispiel eines Berliner Spritzgießbetriebes dargestellt. – Fast 50 % des Elektroenergieverbrauchs gehen in die Maschinenantriebe und weitere 11 % in die Maschinenheizung. Der gesamte Spritzgießprozess verbraucht damit insgesamt etwa 60 % der eingesetzten Elektroenergie. – Weitere relevante Stromverbraucher im Betrieb sind die Kühlanlage und die Drucklufterzeugung (zusammen 26 %). Maschinenantrieb 47,9 % Abb. 1: Verteilung des Stromverbrauch am Beispiel eines Spritgießbetriebes 11 Energie 3.2 Wärmerückgewinnung Der eingesetzte Strom wird in der Produktion nahezu vollständig in Wärme umgewandelt. Im oben angeführten Berliner Betrieb entsteht auf diese Weise jährlich eine Wärmemenge von mehreren Mio. kWh. Trotz der enormen Abwärmemengen werden in vielen Betrieben zusätzlich Anlagen für Raumheizung und die Warmwasserbereitung betrieben. Die konsequente Nutzung der Abwärme macht den Betrieb zusätzlicher Heizungsanlagen in aller Regel überflüssig oder beschränkt deren Einsatz auf die produktionsfreien Zeiten. Die entsprechenden Kosten für Heizöl oder Gas lassen sich einsparen. Der Großteil der Abwärme wird in der Regel über das Kühlsystem und, beim Betrieb von Absauganlagen, über die Abluft aus dem Betrieb abgeführt. Die Nutzung dieser Abwärme zur Raumheizung und zur Warmwasseraufbereitung ist technisch problemlos möglich und sollte grundsätzlich geprüft werden. Geeignete Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung sind im Einzelfall von einer Vielzahl betriebsspezifischer Faktoren abhängig wie z. B. dem zeitlichen und örtlichen Abwärmeanfall und Wärmebedarf sowie den baulichen und technischen Gegebenheiten. 12 Um optimale Lösungen zu erzielen, sollte deshalb eine Energieanalyse durchgeführt werden, die alle Energieflüsse im Zusammenhang betrachtet und bewertet. Die isolierte Betrachtung einzelner Energieflüsse und -verbraucher führt häufig nicht zu den besten Ergebnissen. So ist zwar der Einbau einer verbrauchs- und emissionsarmen Heizung für sich genommen eine sinnvolle Maßnahme, die aber möglicherweise durch die Nutzung von Abwärme überflüssig gemacht werden kann. Die Möglichkeiten der Abwärmenutzung im Betrieb sind auf den folgenden Seiten anhand der Ergebnisse von Betriebsanalysen in Berliner Betrieben illustriert. • Prüfen Sie die Möglichkeiten der Abwärmenutzung in Ihrem Betrieb. • Lassen Sie eine Energieanalyse des Betriebes erstellen, um Maßnahmen zur Energieeinsparung zu ermitteln. Ziehen Sie hierzu ein Fachbüro zu Rate. • Prüfen Sie, ob Sie für die Energieberatung und die Umsetzung von Maßnahmen Fördermittel in Anspruch nehmen können. (s. auch Kap. 7) Energie Wärmerückgewinnung: Fallbeispiel 1 Die Firma FAB Folien GmbH ist Hersteller von Tiefziehfolien aus Polystyrol. Während der Fertigung werden 90% (ca. 900.000 kWh pro Jahr) der insgesamt eingesetzten Elektroenergie in der Fertigungshalle als Wärme frei. Eine Analyse der Energieflüsse im Betrieb ergab folgendes Bild: · 50% der entstehenden Abwärme werden über das Kühlsystem abgeleitet. · Über eine Absauganlage an den Extrudern werden weitere 33 % der Wärme nach außen abgeführt. · Als Transmissionswärme der Halle gehen 10 % der Wärmeenergie verloren. Trotz der beträchtlichen Abwärmemenge reicht die verbleibende Wärme bei niedrigen Außentemperaturen selbst bei zusätzlichem Betrieb der Hallenheizung nicht aus, um den Wärmebedarf der Halle zu decken. Abb. 2: Wärmebilanz der Fertigungshalle (Ist-Zustand) Maßnahme 1: Wärmerückgewinnung aus der Abluft Über Wärmetauscher werden ca. 2/3 der Abwärme aus der Abluft zurückgewonnen und zur Erwärmung der Zuluft eingesetzt. Auf diese Weise kann bei gleichzeitiger Abschaltung der momentan betriebenen Hallenheizung mit einem Wärmeüberschuss gerechnet werden. Maßnahme 2: Wärmerückgewinnung aus dem Kühlsystem Für die Beheizung der Büros wird ein Wärmetransfer aus dem Kühlsystem in die Büroheizanlage vorgenommen. Die Werkstatt wird mit einem zusätzlichen Heizkreis an diese Heizanlage angeschlossen. Die Gesamtheit der Maßnahmen lässt erwarten, dass die Heizanlagen in der Fertigungshalle und in der Werkstatt abgeschaltet werden können und die erweiterte Büroheizung nur noch an kalten Wintertagen und in produktionsfreien Zeiten in Betrieb genommen werden muß. Unter Beachtung von Energiekosten und Investitionsvolumen ist mit einer Amortisation nach 3-4 Jahren zu rechnen. Abb. 3: Wärmebilanz der Fertigungshalle mit Wärmerückgewinnung Quelle: Betriebsuntersuchung der LAWS Unternehmensberatung und Umwelttechnik 13 Energie Wärmerückgewinnung: Fallbeispiel 2 Die Firma INDIA DREUSICKE stellt im Spritzgießverfahren Produkte aus über fünfzig verschiedenen Kunststoffen her. 95% der aufgewendeten Elektroenergie werden während des Fertigungsprozesses als Wärme in der Produktionshalle frei. Über Kühlsystem und Hallenlüftung wird jährlich eine Wärmemenge von ca. 450 MWh nach außen abgeführt. Büro und Sanitäranlagen werden über eine ölbeheizte Fußbodenheizung mit Wärme versorgt. Abb. 4: Wärmebilanz des Betriebes (Ist-Zustand) Maßnahme 1: Wärmetransfer aus dem Kühlkreislauf in die Fußbodenheizung Für die Beheizung von Büro und Sanitärräumen wird ein Wärmetransfer aus dem Kühlkreislauf vorgenommen. Das Temperaturniveau von ca. 35°C reicht zur Beheizung aus. An produktionsfreien Tagen muß mit der vorhandenen Anlage nachgeheizt werden. Abb. 5: Wärmebilanz mit Abwärmenutzung für die Fußbodenheizung Abb 6: Wärmebilanz nach Einrichtung eines Nahwärmenetzes Maßnahme 2: Wärmetransfer aus dem Kühlkreislauf in die Fußbodenheizung und in ein Nahwärmenetz In der nächsten Ausbaustufe können weitere Abnehmer mit Wärmeenergie über ein Nahwärmenetz versorgt werden. Sinnvoll ist bei diesem niedrigen Temperaturniveau die Einbindung von weiteren Fußbodenheizungen in unmittelbarer Nachbarschaft des Unternehmens. Der Wärmetransfer vom Kühlsystem in die Fußbodenheizung führt zur Einsparung von ca. 80% des bisher eingesetzten Heizöls und zur Reduzierung des Kühlaufwandes. Die Einbindung zusätzlicher Abnehmer für Wärme ermöglicht eine weitere Reduzierung des Kühlaufwandes. Quelle: Betriebsuntersuchung der LAWS Unternehmensberatung und Umwelttechnik 14 Energie 3.3 Energieeinsparung beim Spritzgießen Prozessführung Bei der Einrichtung der Maschinen sollte neben Formteilqualität und Zykluszeit auf einen niedrigen Energieverbrauch geachtet werden. Um den Betriebspunkt energetisch zu optimieren, muss der Einrichter erkennen können, wie sich Änderungen der Maschineneinstellungen auf den Stromverbrauch auswirken. Zu diesem Zweck sollten Maschinen mit Leistungsmessgeräten ausgestattet sein. Abbildung 7 zeigt die Auswirkungen verschiedener Maschineneinstellungen auf den spezifischen Energiebedarf für ein Formteil. Die geforderte Formteilqualität wurde mit allen Einstellungen erreicht. Die jeweiligen Einstellungen hatten nur geringen Einfluss auf die Zykluszeit. einer erhöhten Wärmeabgabe an die Umgebung. Durch den Einsatz von Schnecken mit anderen Aufschmelzprinzipien und Scherbzw. Mischteilen kann die für die Produktqualität nötige Plastifizierung bei niedrigerem Staudruck erreicht werden. Sehr schnelle Werkzeugbewegungen und schneller Schließkraftaufbau erfordern ebenfalls hohe Leistungen. Hier sollte im Einzelfall geprüft werden, ob eine Verkürzung der Zykluszeit den höheren Energieverbrauch und den erhöhten Verschleiß an Maschine und Werkzeug tatsächlich rechtfertigt. Als echter „Energiefresser“ erweist sich hier ein hoher Staudruck. Dieser führt zu einer Erhöhung der Schmelzetemperatur und zu Abb 7: • Achten Sie auf energetisch optimale Maschineneinstellungen. Setzen sie hierzu Leistungsmessgeräte an den Maschinen ein. • Halten Sie den Staudruck so gering wie möglich. • Verzichten Sie auf extrem schnelle Werkzeugbewegungen bzw. sehr schnellen Schließkraftaufbau. • Achten Sie darauf, dass die Spritzgießmaschine für ein zu fertigendes Formteil nicht überdimensioniert ist. • Verzichten Sie beim Neukauf auf unnötige Leistungsreserven. • Auch die Maschinenperipherie braucht Energie. Achten Sie z. B. bei Entnahmevorrichtungen auf die richtige Dimensionierung und passen Sie die Taktung von Förderbändern dem Maschinenzyklus an. • Prüfen Sie bei Neuanschaffungen den Einsatz elektrischer oder hybrider Antriebssysteme. Leistungsbedarf und spezifischer Stromverbrauch einer Spritzgussmaschine über einen Zyklus bei verschiedenen P Parametereinstellungen. Quelle: Wortberg, J., Michels, R., Neumann, M, 1999. 15 Energie Zuordnung von Formteil und Maschine Formteile sollten grundsätzlich auf der kleinstmöglichen Spritzgießmaschine gefertigt werden. Da der Wirkungsgrad stark vom Lastfall abhängt, führt eine Überdimensionierung der Maschine zu einem unnötig hohen Energieverbrauch. Dies gilt besonders für hydraulische Maschinen. Bei diesen beträgt der Wirkungsgrad bei Volllast etwa 0,8, kann aber bei Teillast bis auf Werte um 0,4 absinken. Bei vollelektrischen Spritzgießmaschinen ist dieser Effekt weniger ausgeprägt. Deren Gesamtwirkungsgrad liegt zwischen 0,7 und 0,9. Beim Maschinenneukauf großzügig eingeplante, aber nie genutzte Leistungsreserven tragen aus demselben Grund zu einem unnötig hohen Energieverbrauch bei. Wie stark sich eine Überdimensionierung der Maschine auf den spezifischen Stromverbrauch auswirkt, ist in Abbildung 8 zu sehen. Der spezifische Energiebedarf ist bei geringer Auslastung (Formteil 1) um ein vielfaches höher als beim Betrieb an der Auslastungsgrenze (Formteil 3). Holmlose Maschinen bieten aufgrund ihrer großen nutzbaren Aufspannplatte den Vor- teil, dass Formteile nicht allein wegen der Maße des Werkzeugs auf einer größeren Maschine gefertigt werden müssen. Energiesparende Antriebe Vollelektrische Spritzgießmaschinen wandeln elektrische Energie ohne Umwege über die Hydraulik direkt in mechanische Energie um und erzielen dadurch einen hohen Gesamtwirkungsgrad. Leitungs-, Steuer- und Leckageverluste hydraulischer Systeme entfallen. Abhängig von Formteil, Zykluszeit und dem zum Vergleich herangezogenen hydraulischen Maschinentyp können Energieeinsparungen im Bereich von 30 bis 70 % erzielt werden. Hybride Maschinen kombinieren elektrische und hydraulische Antriebssysteme. Sie verfügen über einen elektrischen Antrieb im Bereich der Plastifizierung. Andere Bewegungen werden über eine kleinere Zentralhydraulik ausgeführt. Der Energieverbrauch der hybriden Maschinen liegt zwischen dem der vollelektrischen und der hydraulischen Maschinen. Weitere Vorteile elektrischer Antriebe liegen in der geringen Geräuschbelastung und der „sauberen“ Produktionsweise. Spezifischer Energieverbrauch [kWh/kg] hydraulische Maschine 3,0 vollelektrische Maschine 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 15,4 g Abb. 8: 16 55,0 g 85,7g Zusammenhang zwischen Maschinenantrieb und Auslastung von Spritzgießmaschinen auf den spezifischen Strombedarf. Quelle: Wortberg, J., Michels, R., Neumann, M., 1999 Gewicht [g] als Maß für die Maschinenauslastung Energie 3.4 Druckluft Substitution von Druckluft als Energieträger Druckluft ist eine teure und ineffiziente Energieform: Nur etwa 7 % der eingesetzten Energie werden in nutzbare mechanische Arbeit umgesetzt, der Rest geht als Abwärme oder in anderer Form verloren (s. Abb. 9). Im Vergleich dazu hat Hydraulik einen 10-fach besseren und Elektromechanik einen 14-fach besseren Wirkungsgrad. Deshalb sollten Sie vor allem bei Reinvestitionen überlegen, ob Sie pneumatische Systeme nicht durch hydraulische oder elektrische Antriebe ersetzen können. Dies gilt besonders für Antriebe mit einer hohen Laufzeit (Betriebsstundenzahl). Oft wird Druckluft für Reinigungszwecke verschwendet, wobei in vielen Fällen andere Reinigungsmethoden wie Staubsauger sinnvoller wären. Lässt sich der Gebrauch von Druckluft hier nicht vermeiden, sollten spezielle Injektordüsen verwendet werden, die neben dem Luftdurchsatz auch den entstehenden Lärm reduzieren. die Standzeit des Kompressors. In den Leerlaufzeiten werden je nach Bauart des Kompressors bis zu 28 % der Motorleistung benötigt. Da der Druckluftverbrauch im Allgemeinen schwankt, sollten die zugehörigen Anlagen über eine automatische Regelung verfügen. In vielen Fällen, besonders bei Motoren über 50 kW, erweist sich eine Drehzahlregelung als rentabel. Energetisch ist eine Aussetzregelung am günstigsten. Durch Installation eines ausreichend großen Pufferspeichers kann hier ein zu häufiges Schalten des Motors vermieden werden. Selbstverständlich sollten Druckluftanlagen außerhalb der Arbeitszeit abgeschaltet werden. Dies gilt ebenso für Kältetrockner, welche aber schon eine halbe Stunde vor dem Kompressorstart wieder eingeschaltet werden sollten (Zeitschaltuhr). • Prüfen Sie, ob pneumatische Systeme nicht durch hydraulische oder elektrische Antriebe ersetzt werden können. • Verwenden Sie zum Reinigen Druckluft nur dort, wo sich keine Alternativen bieten. Stromverbrauch 100% Richtige Dimensionierung und Vermeidung von Leerlaufverlusten Zwei häufige Ursachen für einen hohen Energieverbrauch und unnötig hohe Betriebskosten bei der Drucklufterzeugung sind überdimensionierte Kompressoranlagen mit entsprechend langen Leerlaufzeiten und ein zu hoher Enddruck. Bei Neuanschaffungen kommt daher der Ermittlung des tatsächlichen Druckluftbedarfs (Höhe des erforderlichen Drucks, zeitlicher Verlauf des Druckluftbedarfs) große Bedeutung zu. Häufig ist die Installation von zwei Kompressoren mit Pufferspeicher die beste Lösung. Für die Grundlast empfiehlt sich ein Schraubenkompressor, da diese Kompressoren auf kontinuierlichen Betrieb ausgelegt sind. Für die Lastspitzen kann hingegen ein Kolbenkompressor die geeignete Wahl sein. Kompressoren werden oft bei einem Nenndruck von bis zu 10 bar betrieben, dabei reicht für die meisten Anwendungen ein Druck von 5 bar aus. Durch die Verringerung des Nenndrucks von 10 bar auf 6 bar werden etwa 25 % bis 30 % weniger Strom verbraucht. Zusätzlich verringert eine Reduktion des Drucks die Leckverluste und erhöht Motorverluste 10% Kompressions- und Leerlaufverluste 78% Druckverluste in Filter, Kältetrockner und Netz, Leckageverlsute 4% Expansionsverluste 1% mechanische Expansionsarbeit 7% Abb. 9: Energieflussdiagramm der Druckluftversorgung mit Elektroantrieb Quelle: Ilmberger/Seyfried, 1994, zitiert nach Kreisel, K., Jochem, E., 1999 17 Energie Minimierung von Druckverlusten und Leckagen Für die Qualität einer Druckluftanlage ist nicht nur ein richtig ausgelegter Kompressor ausschlaggebend, sondern auch das Leitungssystem. Dieses führt in Betrieben häufig ein Schattendasein, weil die Leckagen meist nicht sichtbar sind und keine unmittelbaren Umweltprobleme oder Sicherheitsmängel nach sich ziehen. So ist es keine Seltenheit, dass in vernachlässigten Druckluftrohrsystemen Druckabfälle von 2 bar auftreten und 30 % der erzeugten Druckluft durch Leckagen verloren gehen. Dies verdoppelt in etwa die Energiekosten. Leckagen lassen sich nicht völlig vermeiden, aber jedes Loch mit einem Durchmesser von 1 mm schlägt mit mindestens 100 DM/Jahr zu Buche. Leckagen treten häufig an Verbindungsstellen und porös gewordenen Schlauchführungen auf. Sie lassen sich lokalisieren, indem bei Produktionsstillstand das Verteilernetz auf Betriebsdruck gebracht und das Leitungsnetz abgegangen wird. Veränderungen können Sie feststellen, indem Sie Maschinen und Kompressor bei erreichtem Nenndruck abschalten, die Zeit stoppen, in der der Druck um ein Bar fällt und diesen Wert mit früheren vergleichen. Ebenso gilt es, den Druckverlust im Leitungsnetz zu minimieren. Im Optimalfall liegt dieser nicht über 0,6 bar. Die wichtigsten Einflüsse für Druckverlust sind zu geringer Leitungsquerschnitt, die Strömungswiderstände in Fittings und Leitungszubehör, rauhe Leitungswandungen und lange Versorgungsleitungen. Gerade weil Drucklufterzeugung so energieaufwendig ist, kann sich eine Sanierung des Leitungsnetzes durchaus lohnen. Bei sehr langen Leitungen sollten Sie über eine dezentrale Druckluftversorgung nachdenken. Belüftung des Kompressorraumes Die angesaugte Luft sollte möglichst kühl sein, denn je kälter die Luft ist, desto niedriger ist der Arbeitsaufwand zu deren Verdichtung. So bewirkt eine Temperaturerhöhung von 10 °C eine Zunahme des Energiebedarfs um immerhin 2 - 4 %. Wärmerückgewinnung Etwa 75% der Leistungsaufnahme eines Kompressors wird in rückgewinnbare Wärme umgewandelt. Bei luftgekühlten Anlagen fällt 18 die Wärme bei ca. 50 bis 60 °C an, bei wassergekühlten Anlagen bei 80 °C. Allerdings ist der Installationsaufwand zur Wärmerückgewinnung bei verschiedenen Kompressorsystemen unterschiedlich hoch. • Ermitteln Sie vor der Neuanschaffung einer Druckluftanlage den tatsächlichen Druckluftbedarf, um eine Überdimensionierung zu vermeiden • Minimieren Sie Leerlaufzeiten des Kompressors durch Steuerung des Motors und begrenzen Sie den Enddruck auf etwa 6 bar. • Minimieren Sie Leckagen und unnötigen Druckverlust im Leitungssystem. Der Gesamtdruckverlust sollte 0,6 bar nicht überschreiten. • Stellen Sie sicher, dass die angesaugte Luft möglichst kühl ist, indem Sie für ausreichende Raumlüftung und gute Abführung der Kompressorwärme sorgen. • Die entstehende Abwärme des Kompressors kann über eine Wärmerückgewinnung genutzt werden. 3.5 Trocknung Kondenswasser an den Granulatkörnern und die innere Feuchtigkeit hygroskopischer Kunststoffe machen aus Qualitätsgründen eine Trocknung des Kunststoffs erforderlich. Zur Entfernung der Oberflächenfeuchte werden meist Warmlufttrockner verwendet. Dabei wird Raumluft auf die jeweilige Trocknungstemperatur erhitzt und durch das Granulat geblasen. In der Anschaffung sind sie zwar günstiger als Trockenlufttrockner, verbrauchen aber aufgrund des hohen Luftdurchsatzes erheblich mehr Energie. Der hohe Luftdurchsatz ist nötig, weil schon die angesaugte Umgebungsluft im Vergleich zu getrockneter Luft viel Wasser enthält. Zudem schwankt der Wassergehalt der angesaugten Luft in Abhängigkeit von der Temperatur und der relativen Luftfeuchte. Daher ist eine konstante Trocknung nicht gewährleistet. Zur Trocknung von hygroskopischen Kunststoffen sind Warmlufttrockner aus physikalischen Gründen ungeeignet, da mit ihnen die zur Entfernung des kapillargebundenen Wassers nötige Dampfdruckdifferenz nicht immer erreicht wird. Dies ist nur bei Verwendung von Trockenlufttrocknern sicher gegeben. Energie Bei diesen Umlufttrocknern wird die Rückluft aus dem Trockengutbehälter über ein Adsorptionsmittel geführt, wobei ihr das aufgenommene Wasser entzogen wird. Ein absolutes Maß für den Wassergehalt der Luft ist der Taupunkt. Er bezeichnet die Temperatur, bei welcher sich die Luftfeuchtigkeit als Tau niederschlägt. Der energetisch optimale Taupunkt liegt bei ca. -30°C. Ein niedrigerer Taupunkt bringt keine wesentliche Verbesserung des Trocknungsprozesses, erhöht aber unnötig den Energieverbrauch. Bei Trockenlufttrocknern ist heute die ZweiKammer-Technologie üblich. Während sich eine Trockenmittelpatrone im Trocknungszyklus befindet und die Rückluft aus dem Trocknungstrichter entfeuchtet, wird die zweite Patrone automatisch mit heißer Luft regeneriert und anschließend gekühlt. Gerade die Art der Regenerierung ist für den Energieaufwand entscheidend, da deren Anteil am gesamten Energieverbrauch bis zu 40 % beträgt. Zu bevorzugen sind Anlagen mit taupunktgesteuerter oder zeit- und temperaturgesteuerter Regenerierung,m wobei letzteres die kostengünstigere Variante ist. Durch die prozessinterne Rückgewinnung der entstehenden Abwärme lässt sich der Energieverbrauch des Trockners erheblich reduzieren. mittelt werden. Daraus ist ersichtlich, zu welchen Betriebszeiten Lastspitzen auftreten. Eine Vergleichmäßigung des Lastgangs ist durch die zeitliche Verschiebung von Arbeitsprozessen möglich. Dies kann schon bei der Planung des Betriebsablaufs geschehen oder durch kontrolliertes Zu- und Abschalten von Verbrauchern durch den Einsatz von Zeitschaltuhren und Maximumwächtern. Diese können den oft zufälligen gleichzeitigen Betrieb mehrerer Verbraucher verhindern, wenn deren Arbeit für einige Minuten verschoben werden kann. So können beispielsweise Ventilatoren, Gebläse oder Mühlen oft problemlos für gewisse Zeit abgeschaltet werden. Die meisten Energieversorger bieten über Beratungsstellen bei Fragen zur Spitzenlastbegrenzung Hilfe an. • Die Hauptleistungsnehmer sollten bei Produktionsbeginn zeitversetzt angefahren werden. • Prüfen Sie die Verlagerung von Produktionsprozessen in Zeiten niedriger Leistungsaufnahme. • Verwenden Sie automatische Lastkontrollsysteme wie z.B. Maximumwächter. • Beachten Sie bei der Neuanschaffung von Trocknern neben den technischen Erfordernissen den Energieverbrauch. Ein höherer Anschaffungspreis kann sich durch einen geringeren Energieverbrauch bezahlt machen. • Jeder Kunststoff erfordert eine spezifische Trocknungstemperatur. Achten Sie auf die optimale Geräteeinstellung in Bezug auf Temperatur und Taupunkt. 3.6 Lastmanagement Neben dem Arbeitspreis trägt der sog. Bereitstellungspreis maßgeblich zum Strompreis bei. Der Bereitstellungspreis wird vom Energieversorger auf der Basis des Spitzenwertes an elektrischer Leistung ermittelt. Es gilt daher, aus Kostengründen hohe Spitzenverbräuche zu vermeiden und einen gleichmäßigen Leistungsgang anzustreben. Durch die Aufnahme eines Leistungsdiagramms kann die Tagesbelastungskurve er- 19 Energie Für elektronische Vorschaltgeräte, die bestimmte Prüfkriterien erfüllen, wird das Umweltzeichen „Blauer Engel“ vergeben. Information über Eigenschaften und Hersteller von Vorschaltgeräten mit dem Umweltzeichen erhalten Sie im Internet unter http://www.blauer-engel.de oder beim Umweltbundesamt, Bismarckplatz 1 14193 Berlin 030 / 89 03-0 3.7 Beleuchtung Eine hochwertige und bedarfsgerechte Beleuchtung schafft optimale Arbeitsbedingungen und spart Energie. Die Beleuchtungsstärke sollte je nach Arbeitsplatz eine Nennbeleuchtungsstärke von 300 lx bis 500 lx betragen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitsplatzbeleuchtung sind in der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 7/3 festgelegt. Für die meisten Anwendungen sind Leuchtstofflampen am besten geeignet. Zu bevorzugen sind so genannte Dreibanden-Leuchtstofflampen. Diese weisen verglichen mit Standard-Leuchtstofflampen eine um 35 % bessere Lichtausbeute, eine gute Farbwiedergabe und eine längere Nutzlebensdauer auf. Mit modernen Spiegelrasterleuchten mit Dreibanden-Leuchtstofflampen lässt sich eine Verbesserung der Lichtqualität mit einer Energieersparnis von bis zu 30 % verbinden. Eine weitere Reduktion des Stromverbrauchs, eine Verbesserung der Lichtqualität und eine Verlängerung der Nutzungsdauer von Leuchtstofflampen lässt sich auch durch den Einbau von elektronischen Vorschaltgeräten erreichen. Diese Vorschaltgeräte ersetzen die konventionelle Technik (Drossel, Starter, Kompensationskondensator, Funkentstörkondensator) und betreiben Leuchtstofflampen effizienter. Spezielle digitale Vorschaltgeräte können außerdem mit Dimmern kombiniert werden. Vorschaltgeräte sollten nicht lampenintegriert sein, um nicht mit der Leuchtstofflampe ausgewechselt werden zu müssen, sondern für die mehrfache Lebensdauer einer Leuchtstofflampe ausgelegt sein. Wichtig ist die tageslichtabhängige Steuerung der Beleuchtung. Häufig wird morgens vergessen, mit zunehmendem Tageslicht die Beleuchtung abzuschalten oder die komplette Beleuchtung brennt, obwohl nur an einigen Arbeitsplätzen Kunstlicht benötigt wird. Dies kann durch die Installation von Lichtsteuergeräten vermieden werden. Diese steuern die Beleuchtung in Abhängigkeit vom Tageslichtanteil durch Zu- oder Abschalten von Leuchtengruppen. Hierdurch sind Energieeinsparungen von etwa 30 % möglich. Diese 20 Geräte können problemlos in bestehende Beleuchtungsanlagen eingebaut werden. Sie sind mit allen Vorschaltgeräten verträglich. Die Gerätekosten belaufen sich auf ca. 500,- DM. Häufig kommt es in Büroräumen zu Kunstlichteinsatz, weil Fenster durch Jalousien verdeckt werden, sei es gegen die sommerliche Überhitzung oder als Blendschutz. Mit speziellen Jalousien oder durch geschickt angeordnete Vordächer kann das Tageslicht ohne die Sommerhitze blendfrei im Raum verteilt werden. Durch den Einbau von Bewegungsmeldern oder Zeitschaltuhren sollte sichergestellt werden, dass Räume und Bereiche, die in der Regel nur selten oder für kurze Zeit benutzt werden, nicht unnötig beleuchtet werden. • Stellen Sie eine ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung sicher. • Ersetzen Sie herkömmliche Leuchtstoffröhren duch effizientere Dreibanden-Leuchtstofflampen. • Prüfen Sie, ob eine Ausstattung der Leuchtstofflampen mit elektronischen Vorschaltgeräten sinnvoll ist. • Sorgen Sie durch den Einsatz von Bewegungsmeldern und Zeitschaltuhren dafür, dass ungenutzte Räume nicht unnötig beleuchtet werden. • Prüfen Sie die Installation einer tageslichtabhängigen Lichtsteuerung. • Reinigen Sie die Beleuchtungskörper in regelmäßigen Abständen, um eine gleichbleibende Beleuchtungsstärke zu gewährleisten. • Ziehen Sie bei einer Erneuerung Ihrer Beleuchtungsanlage ein Fachbüro zu Rate, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Energie 3.8 Nutzung von Solarstrom Im Interesse des Klima- und Umweltschutzes ist es notwendig, den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren und durch erneuerbare Energieformen wie Wasser-, Wind- und Sonnenenergie zu ersetzen. Die Kosten der Solarstromerzeugung liegen bisher um ein Vielfaches über denjenigen anderer Energieträger. Mit der Verabschiedung des „Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ wurden im März 2000 Rah- menbedingungen geschaffen, die einen wirtschaftlichen Betrieb von Fotovoltaikanlagen ermöglichen sollen. Kern des Gesetzes ist die Abnahme- und Vergütungspflicht der Netzbetreiber sowie die vorgeschriebene Vergütung für Energie aus erneuerbaren Energiequellen. Netzbetreiber sind demzufolge verpflichtet, Solarstrom in ihr Netz einzuspeisen und mit 99 Pf/kWh zu vergüten. Prüfen Sie die Möglichkeiten der Sonnenergienutzung in Ihrem Betrieb. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen hierfür sind günstiger denn je. Informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten. Im Internet steht Ihnen unter der Adresse http://www.solarfoerderung.de/ ein Förderberater zur Verfügung, mit dem Sie schnell und einfach die für Sie günstigsten Fördermöglichkeiten ermitteln können (s. hierzu auch Kapitel 7). 21 Abfall 4. Abfall 4.1 Produktionsabfälle Ziel des Betriebes sollte es sein, das Abfallaufkommen und den Einsatz umweltschädlicher Stoffe so gering wie möglich zu halten. Abfallvermeidung beginnt mit der Formteilgestaltung. Werkstoffauswahl, Geometrie, Produktaufbau und Beschichtungen beeinflussen Materialverbrauch und Abfallaufkommen in der Produktion sowie die Verwertungsmöglichkeiten des gebrauchten Produktes. Als Zulieferbetriebe sind kunststoffverarbeitende Betriebe bei der Produktgestaltung häufig an die Vorgaben der Kunden gebunden. Dort, wo dies nicht der Fall ist, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, Ihre Kunden bei der umwelt- und recyclinggerechten Gestaltung der Produkte zu beraten. Produktverantwortung Um den wachsenden Abfallmengen durch gebrauchte Konsum- und Gebrauchsgüter zu begegnen, werden Hersteller vom Gesetzgeber zunehmend für die Entsorgung und Wiederverwertung ihrer Produkte in die Verantwortung genommen. Seit 1993 müssen Verpackungen von den Vertreibern zurückgenommen und zu einem vorgeschriebenen Prozentsatz wiederverwertet werden. Für Altautos und Elektro- und Elektronikgeräte sind entsprechende Regelungen bereits in Kraft ober in nächster Zukunft zu erwarten. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sowohl die Recyclingfähigkeit der Produkte bzw. Produktbestandteile als auch der Einsatz von Recyclaten zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen werden. Formteilgestaltung Durch eine umsichtige Formteilgestaltung lassen sich Produktgewicht und Angüsse reduzieren. Beides erlaubt Materialeinsparungen, die sich für Sie und Ihre Kunden direkt als Kosteneinsparungen niederschlagen. Bei der Konstruktion von Spritzgussformteilen sollten deshalb folgende Grundsätze beachtet werden: – Wanddicken sollten so dünn wie möglich gehalten werden. Auf diese Weise wird nicht nur Material, sondern auch Energie gespart, indem die Kühlzeit des Formteils verkürzt wird. – Wanddicken im Formteil sollten möglichst gleichmäßig gestaltet sein, da die dickste Wand die Kühlzeit bestimmt. – Konstruktive Verstärkungen wie Stege und Rippen sind hohen Wanddicken vorzuziehen. Zur Füllbildanalyse stehen Computersimulationsprogramme zur Verfügung, mit denen schon während der Konstruktion das Füllen des Formteils simuliert werden kann. Mit Hilfe dieser Programme können Angusssysteme im Hinblick auf die Anzahl der Anspritzpunkte und die Dimensionierung der Verteilerkanäle optimiert werden. Das Formteil lässt sich über derartige Berechnungen für die erforderliche Festigkeit optimal dimensionieren. Wahl der Formmasse Verbundmaterialien sind schwer zu verwerten. Formteile sollten daher, wenn möglich, 22 aus einem einheitlichen Werkstoff bestehen. Konstruktive Verstärkungsmaßnahmen sind einer Fremdverstärkung durch Fasern oder Füllstoffe vorzuziehen. Ist die Herstellung aus einer Kunststoffsorte nicht machbar, sind die einzusetzenden Kunststoffe auf möglichst wenige gut verträgliche Sorten zu begrenzen. Um Brandschutzanforderungen zu erfüllen, sollten vorrangig flammwidrige Kunststoffe eingesetzt werden. Einsatz angussloser Werkzeuge Beim Spritzgießen von thermoplastischen Kunststoffen lassen sich Angüsse durch den Einsatz von Heißkanalwerkzeugen vermeiden. Dies führt zu Materialeinsparungen und zu einer Verringerung des Nachbearbeitungsaufwandes. Heißkanalwerkzeuge sind grundsätzlich für alle thermoplastischen Kunststoffe einsetzbar, können jedoch bei thermisch gering belastbaren Sorten zu Qualitätsverlusten führen. Die höheren Werkzeugkosten amortisieren sich bei hohen Stückzahlen durch die Materialeinsparung. Der Einsatz von Heißkanalwerkzeugen sollte daher grundsätzlich in die Überlegungen einbezogen und im Einzelfall geprüft werden. Abfall Recyclateinsatz Viele Betriebe setzen in ihrer Produktion bisher ausschließlich Kunststoffrecyclate ein, die in der eigenen Produktion anfallen. Gegen Fremdrecyclate, insbesondere solche, die aus Altprodukten hergestellt werden, bestehen derzeit aus Qualitätsgründen noch starke Vorbehalte. Die gesetzliche Pflicht zur Rücknahme und Wiederverwertung von Altprodukten lässt jedoch ein zunehmendes Angebot an Kunststoffrecyclaten sowie einen Bedarf an neuen Anwendungsgebieten erwarten. Für kunststoffverarbeitende Betriebe ist es daher unternehmerisch sinnvoll, sich frühzeitig auf die steigende Bedeutung der Recyclatverarbeitung einzustellen. Probleme beim Einsatz von Recyclaten resultieren vor allem aus: – Qualitätsschwankungen innerhalb einer Recyclatcharge hinsichtlich Fließverhalten und Farbe, – Verunreinigungen und Anteilen anderer Kunststoffe, – Qualitätsverlusten der Recyclate infolge wiederholter thermischer Belastung. Um dennoch Produkte konstanter Qualität zu erhalten, ist es wichtig, dass Schwankungen der Materialeigenschaften im Verarbeitungsprozess ausgeglichen werden und die Recyclate intensiv homogenisiert, dabei aber möglichst gering belastet werden. Diese Bedingungen lassen sich mit herkömmlichen Verarbeitungsmaschinen nicht immer erfüllen, können jedoch durch entsprechende Nachrüstung gewährleistet werden: – Durch die Anpassung der Maschinensteuerung, insbesondere der Nachdruckregulierung, lässt sich erreichen, dass Fließschwankungen des Materials, die sich beim Spritzgießen unmittelbar auf das Teilegewicht und die Schwindung auswirken, automatisch ausgeglichen werden. – Die Forderung nach intensiver und gleichzeitig schonender Durchmischung kann durch den Einbau geeigneter Schnecken ebenfalls erfüllt werden. Interessante Möglichkeiten zur Erhöhung des Recyclatanteils in Anwendungsbereichen mit hohen Anforderungen bieten die Mehrkomponententechnik und die Coextrusion. Diese Techniken ermöglichen es, Formteile und Folien im Wesentlichen aus Recyclaten herzustellen und den Einsatz von Neuware auf hochbelastete Bereiche bzw. Bereiche mit hohen optischen Anforderungen zu beschränken. Beim Einsatz dieser Techniken sollte man jedoch die Recyclingfähigkeit der Produkte im Auge behalten und keine unverwertbaren Verbunde erzeugen. Fortschritte bei der Sortier- und Aufbereitungstechnik von Kunststoffen sowie Qualitätsnormen für Recyclate lassen erwarten, dass zukünftig hochwertige Recyclate von konstanter Qualität zur Verfügung stehen. Ein Gütesiegel für Recyclate aus Standardpolymeren wurde im Januar 2000 von der Gütegemeinschaft Recyclate aus Standardpolymeren veröffentlicht. • Machen Sie die umwelt- und recyclinggerechte Gestaltung von Produkten zum Bestandteil Ihrer Unternehmensstrategie. • Beraten Sie Ihre Kunden im Hinblick auf Formteilgestaltung, Wahl des Kunststoffs und Recyclateinsatz. Von Materialeinsparungen profitieren beide Seiten. • Stellen Sie sich auf die steigende Bedeutung der Recyclatverarbeitung ein, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu erwarten ist. • Beachten Sie, dass Sie bei der Entwicklung neuer Recyclingprodukte oder der Umstellung von Produktionsverfahren eventuell Fördermittel in Anspruch nehmen können (s. auch Kapitel 7). • Beziehen sie bei neuen Produkten grundsätzlich die Verwendung angussloser Werkzeuge in Ihre Überlegungen ein. • Schulen Sie Ihre Einrichter regelmäßig. So erreichen Sie schnell optimale Prozesse und sparen Zeit und Material. 23 Gütesiegel für Recyclate Im Januar 2000 wurde das erste Gütesiegel für Recyclate aus den Standardpolymeren PE, PP und PS vom Deutschen Institut für Gütesicherung anerkannt. Ein Gütesiegel für PETRecyclate soll folgen. Das Gütezeichen wird für Recyclate vergeben, die reproduzierbare Eigenschaften mit festgelegten Toleranzen über einen kontinuierlichen Zeitraum gewährleisten. Das Gütezeichen berücksichtigt geltende europäische und deutsche Richtlinien, Gesetze, Verordnungen und sonstige relevante Vorschriften. Gütezeichenbenutzer haben für die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen kontinuierliche Eigenüberwachungen durchzuführen und sich regelmäßigen Prüfungen durch ein unabhängiges Institut zu unterziehen. Die Güte- und Prüfbestimmungen können über den Beuth-Verlag, Postfach 11 45, 10772 Berlin, bezogen werden. Abfall Betriebsinterne Verwertung Vorteile der direkten Verwertung Betriebs- und abfallwirtschaftlich am effektivsten ist die Verwertung direkt an der Verarbeitungsmaschine. Die Rückstände fallen dort typenrein an und können mit Beistellmühlen an Ort und Stelle eingemahlen und der Neuware zugemischt werden. Diese Vorgehensweise bietet zahlreiche Vorteile: – eine Vermischung verschiedener Kunststofftypen oder -farben ist ausgeschlossen, – die Gefahr der Verschmutzung ist gering, – die Schädigung der Kunststoffe, die mit jedem Plastifiziervorgang verbunden ist, wird gering gehalten, – es entstehen keinerlei Kosten für Lagerung, Transport oder betriebsexterne Aufbereitung und Verwertung, – die Investitionen, die mit der Anschaffung der Mühlen sowie zusätzlicher Dosier- und Mischeinrichtungen verbunden sind, amortisieren sich durch die Einsparung von Neuware in der Regel innerhalb kurzer Zeit. Die Möglichkeiten zur direkten Verwertung sollten deshalb in jedem Fall ausgeschöpft werden. Der Farbleitplan des Modells Hohenlohe kann bezogen werden bei: Modell Hohenlohe Fördergemeinschaft Betrieblicher Umweltschutz e.V. Mörikestr. 2 74638 Waldenburg Tel. 07942 / 3857 Verwerterverzeichnisse und Recyclingbörsen Datenbank Kunststoff-Recycling 1999 (CD-ROM, Disketten), Forschungsinstitut Kunststoff und Recycling (FkuR), Willich. Enthält Angaben zu etwa 250 Verwertern, Entsorgern, Lohnaufbereitern und Händlern IHK-Recyclingörse http://recy.ihk.de/ryseite2.asp EUWID-Recyclingbörse http://www.recycle.de/ Wieviel Mahlgut kann zugegeben werden ? Bis zu welchem Prozentsatz Mahlgut eingesetzt werden kann, hängt vor allem von den Produktanforderungen und den eingesetzten Kunststoffsorten ab. Während bei der Herstellung schlagbeanspruchter Teile meist weniger als 30 % Regenerat zugegeben werden sollten, können bei geringeren Anforderungen Regeneratanteile von 60 % völlig unproblematisch sein. Angaben von Rohstoffherstellern, die meist eine Obergrenze von 20 % nennen, sind nur bedingt hilfreich, da diese Angaben aus Gründen der Produkthaftung sowie aus ökonomischen Interessen eher vorsichtig ausfallen dürften. Wieviel Mahlgut eingesetzt werden kann, muss deshalb für die jeweilige Anwendung gezielt bestimmt werden. Hilfestellung leisten hier Computerprogramme, die die Berechnung der zulässigen Regeneratzugabe in Abhängigkeit von Qualitätsanforderungen, Verfahren, Werkstoff und Formteilgeometrie ermöglichen. 24 Getrenntsammlung und Kennzeichnung Rückstände, die nicht direkt verwertet werden können, sollten für eine spätere Verwertung oder für die Abgabe an externe Verwerter getrennt gesammelt werden. Die Getrenntsammlung und die Zwischenlagerung verlangt eine gute Logistik und Dokumentation. Um eine sortenreine Trennung von Kunststoffabfällen zu gewährleisten, hat die Arbeitsgruppe Kunststoffe des Modells Hohenlohe einen Farbleitplan zur Kennzeichnung der Sammel- und Lagerbehälter entwickelt. Das Farbleitsystem erleichtert nicht nur dem Betrieb, sondern auch den Entsorgern und Recyclingbetrieben den Umgang mit den Kunststoffabfällen. Abgabe an Verwertungsbetriebe Angüsse, Ausschussteile und andere Kunststoffabfälle, die nicht innerbetrieblich verwertet werden können, sollten an Verwertungsbetriebe abgegeben werden. Dies ist in der Regel auch die kostengünstigste Lösung. Die Trennung der Kunststoffabfälle nach Typen und Farben zahlt sich aus, weil dadurch gute Abnahmekonditionen zu erzielen sind. Kleine Rückstandsmengen sind dagegen weniger gefragt, da für den Verwerter der Aufwand für die Aufbereitung im Verhältnis höher ausfällt und die Vermarktung kleiner Recyclatmengen schwieriger ist. Die Abnahmebedingungen für den Betrieb verschlechtern sich entsprechend. Es mag daher im Einzelfall sinnvoll sein, verträgliche Kunststofftypen und verschiedene Farben gemeinsam zu erfassen, um mit vertret barem Aufwand zu absetzbaren Mengen zu gelangen. Über die effektivste Erfassung der Rückstände muß betriebsbezogen und am besten in Abstimmung mit den Verwertungsbetrieben entschieden werden. Kunststoffrückstände werden teilweise auch von den Herstellern der jeweiligen Granulate, Harze oder Halbzeuge zurückgenommen. Diese Lösung bietet sich vor allem für seltene Kunststoffsorten an, die bei Verwertern schwer unterzubringen sind. Möglicherweise läßt sich eine entsprechende Vereinbarung schon beim Kauf der Produkte treffen. Für die Suche nach Verwertungsbetrieben stehen Verwerterhandbücher und in steigender Zahl auch Recycling-Börsen im Internet zur Verfügung. Abfall • Schöpfen Sie die Möglichkeiten der internen Verwertung aus. • Machen Sie Ihren Kunden deutlich, dass der Einsatz von Mahlgut dort, wo keine besonders hohen optischen oder materialtechnischen Anforderungen gestellt sind, nicht zu merkbaren Qualitätseinbußen führt. • Führen Sie Kunststoffabfälle, die innerbetrieblich nicht verwertet werden können, einer Verwertung zu. • Sammeln Sie die Abfälle typenrein oder stimmmen Sie die Getrennthaltung mit Ihren Verwertern ab. 4.2 Verpackungen Grundsätzlich getrennt gesammelt werden sollten: – Papier und Pappe – nicht wiederverwendbare Holzpaletten – Kunststoffverpackungen wie Folien, Kanister, Hobbocks und Umreifungsbänder – Metalle – Altglas – Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt (Gelbe Tonne) Die Entsorgungskosten für Papier und Pappe sind stark vom Marktpreis für Altpapier abhängig. Es lohnt sich daher, von Zeit zu Zeit Preisvergleiche anzustellen, um sicher zu gehen, dass günstige Preise für Altpapier vom Entsorger an den Betrieb weitergegeben werden. Mehrwegverpackungen Verpackungsabfälle lassen sich am wirkungsvollsten durch Einsatz von Mehrwegbehältern vermeiden. Für große Granulatmengen ist die Anlieferung in Tankwagen oder Containern die beste Lösung. Für kleinere Granulatmengen stehen u. a. Big-Bags, Octabins und Kunststoff-Holz-Behälter als Mehrwegausführungen zur Verfügung. Harze können ab bestimmten Mengen in Austauschcontainern bezogen werden. Die Lieferung in Mehrwegbehältern wird häufig nur auf Kundenwunsch angeboten. Beim Einkauf sollte deshalb ausdrücklich danach verlangt werden. Auch für die eigenen Produkte sollte geprüft werden, ob Mehrwegsysteme eingesetzt werden können. Auf dem Markt stehen inzwischen eine Reihe praxisbewährter Verpackungssysteme zur Verfügung. Verwertung von Einwegverpackungen Bei der Verpackungsentsorgung sollten grundsätzlich die Lieferanten in die Pflicht genommen werden. Dies ist die einfachste und kostengünstigste Lösung. Trotz Verpackungsverordnung bleiben viele Betriebe auf ihren Verpackungen „sitzen“ und müssen die Entsorgung selb er in die Hand nehmen. Die getrennte Sammlung und Verwertung lohnt sich, da für fast alle Packstoffe Verwertungsmöglichkeiten existieren, die deutlich kostengünstiger sind als die Beseitigung mit dem Gewerbeabfall. 25 Verpackungsverordnung Hersteller und Vertreiber von Verpackungen sind verpflichtet, in Verkehr gebrachte Verpackungen zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Diese Regelung umfasst alle Verpackungen, also auch Verpackungen mit schadstoffhaltigen Inhaltsstoffen wie z.B. Farben, Lacke, Lösemittel, Öle etc. Die Lieferanten können sich der Pflicht zur Rücknahme entledigen, indem sie stellvertretend eine Rücknahmeorganisation mit der Sammlung und Verwertung der Verpackungen beauftragen. In diesem Fall ist die Verpackung mit dem Logo der zuständigen Rücknahmeorganisation gekennzeichnet. Die Rücknahmeorganisationen nehmen die Verpackungen an den eingerichteten Annahmestellen in der Regel kostenlos entgegen. Für die Abholung muss dagegen bezahlt werden. Verpakkungen sind grundsätzlich restentleert (spachtelrein bzw. rieselfrei) anzuliefern. Die Verpackungen sind zum Teil nach Füllgütern und Verpackungsmaterialien vorzusortieren. Annahmestellen und –bedingungen sind bei den zuständigen Organisationen zu erfragen. Abfall Büro- und Sozialräume im Betrieb sollten grundsätzlich mit gut gekennzeichneten Sammelbehältern für Papier/Pappe, Altglas und Leichtverpackungen (Kunststoffverpackungen, Dosen und Verbundverpackungen mit dem Grünen Punkt) ausgestattet werden. Besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle) Besonders überwachungsbedürftige Abfälle, umgangssprachlich auch als Sonderabfälle bezeichnet, sind Abfälle, die in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind. An die Überwachung und Beseitigung dieser Abfälle werden daher besondere Anforderungen gestellt. Welche Abfälle besonders überwachungsbedürftig sind, ist in der Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (BestbüAbfV) festgelegt. Die wichtigsten Sonderabfälle, die in der Kunststoffverarbeitung anfallen, sind in Tab. 5 auf Seite 28 aufgeführt. In Berlin sind Sonderabfälle gemäß Sonderabfallentsorgungsverordnung (SoAbfEV) grundsätzlich der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/Berlin (SBB) anzudienen. Ausnahme: Sonderabfälle, die unter 500 kg je Erzeuger und Jahr anfallen, sind, soweit sie nicht der SBB angedient werden, über die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zu entsorgen. • Nehmen Sie beim Thema Verpackungen die Hersteller und Lieferanten in die Pflicht. • Bevorzugen Sie Lieferanten, die Einsatzstoffe in Mehrweggebinden anbieten. • Machen Sie bei künftigen Lieferverträgen die Rücknahme von Einwegverpackungen zur Bedingung. • Prüfen Sie auch für die Verpackung eigener Produkte den Einsatz von Mehrwegsystemen. • Bieten Sie Ihren Kunden die Rücknahme von Verpackungen an und verwenden Sie diese mehrfach. • Statten Sie Büro- und Sozialräume mit gut gekennzeichneten Sammelbehältern für Verkaufsverpackungen aus. • Entsorgen Sie Verkaufsverpackungen mit Grünem Punkt über die Gelbe Tonne der DASS. 4.3 Sonderabfälle Hydrauliköl In hydraulisch betriebenen Anlagen wie Spritzgießmaschinen kommen beträchtliche Mengen an Hydraulikölen zum Einsatz. Hydrauliköle unterliegen einem nutzungsbedingten Alterungsprozess durch Verunreinigungen aus Abrieb- und Abbauprodukten, durch Verkokungen infolge von Überhitzungen und durch Schmutzeintrag von außen. Die Folgen sind erhöhter Verschleiß, vor allem an den beweglichen Hydraulikteilen, und die Gefahr schnell wachsender Leckagen. Außerdem leidet die Produktqualität, da die Präzision der Maschinen abnimmt. Durch Achtsamkeit im Umgang mit dem Frischöl und durch kontinuierliche oder regelmäßige Reinigung wird der Alterungsprozeß des Öls stark verlangsamt. Das schont die Aggregate, gewährleistet eine konstante Produktqualität und vermindert den Ölverbrauch und Altölanfall des Betriebes. 26 Sorgfalt beim Umgang mit Frischölen Durch Nachlässigkeit beim Ölwechsel wird häufig schon beim Einfüllen des Frischöls Schmutz in das Ölsystem eingetragen. Ein verschmutzter Schlauch oder Trichter reicht aus, um die Ölqualität merklich herabzusetzen. Die einfachste Maßnahme zur Verlängerung des Wechselintervalls ist deshalb, bei Lagerung und Umgang mit Frischöl auf größtmögliche Sauberkeit zu achten. Die Befüllung des Öltanks sollte grundsätzlich über ein Filter erfolgen. Nachrüstung mit Feinstfiltern Die Filtersysteme vieler Verarbeitungsmaschinen halten Verschmutzungen oft nur unzureichend zurück und sollten deshalb durch zusätzliche Feinstfilter ergänzt werden. Für eine Nachrüstung stehen verschiedene Varianten zur Verfügung, zwischen denen je nach betrieblichen Gegebenheiten abgewogen werden muss. Eine Verbesserung der Ölqualität kann beispielsweise durch den nachträglichen Einbau zusätzlicher Vollstrom- oder Bypassfilter erreicht werden. Während diese Variante die Nachrüstung jeder einzelnen Maschine erfordert, können mit mobilen Nebenstromanlagen die Hydrauliksysteme mehrerer Maschinen im Wechsel gepflegt werden. Die Anlagen werden an den Hydrauliköltank der Maschinen angeschlossen und führen dessen Inhalt solange über ein Feinstfilter im Kreis, bis der gewünschte Reinheitsgrad erreicht ist. Auf diese Weise kann das Verschmutzungsniveau des gesamten Hydrauliksystems in regelmäßigen Abständen gesenkt werden. Die Geräte können auch zum Befüllen der Maschinen eingesetzt werden, womit sich verhindern lässt, dass schon mit dem Frischöl Schmutz in das System eingetragen wird. Mit einer Nebenstromfilterung, die zusätzlich zur integrierten Ölfiltration alle 200 bis 500 Betriebsstunden eingesetzt wird, lässt sich die Standzeit des Öls auf das Doppelte bis Fünffache erhöhen. Durch die Öleinsparung ist in der Regel eine rasche Amortisation der Anlage gegeben. Überprüfung der Ölqualität Der richtige Zeitpunkt für den Ölwechsel lässt sich nach Augenschein nur unzuverlässig bestimmen. Schmierstoffe sind häufig besser, als man auf den ersten Blick hin an- Abfall nimmt. Bei größeren Ölfüllungen ist es deshalb sinnvoll, durch Öluntersuchungen zu überprüfen, ob der Wechselzyklus richtig gewählt ist. Um unnötige Kosten zu vermeiden, empfiehlt es sich, die optimale Ölstandzeit an einer oder einigen wenigen Maschinen gründlich zu untersuchen und die so gewonnenen Erfahrungswerte auf die anderen Maschinen zu übertragen. So lassen sich ohne Qualitätseinbußen die Kosten für Frischöl senken und Altöle vermeiden. trennt und für teures Geld zu entsorgen. Verschiedene Dienstleister bieten einen Mietservice für Mehrwegputztücher an, der die Lieferung frischer Tücher, das Waschen und die Abholung verschmutzter Tücher umfasst. Tücher können in der jeweiligen vom Betrieb benötigten Zahl gemietet werden. Die Abholung kann regelmäßig oder auf Abruf erfolgen. Die Inanspruchnahme eines Mietservice ist auch bei kleinen Mengen problemlos möglich. Mehrwegputztücher Für die Entfernung von Ölverunreinigungen an den Maschinen werden häufig Einwegputztücher eingesetzt. Ölverunreinigte Tücher sind Sonderabfall und als solcher ge- • Holen Sie bei Textilvermietern Angebote für Ihren Bedarf an Putztüchern ein. Sie werden feststellen, dass sich auf diese Weise Sonderabfall vermeiden und Geld sparen lässt. Altölverordnung Altöle, die nicht mit Schadstoffen belastet sind, können wieder zu Zweitraffinaten aufgearbeitet werden oder zumindest als Brennstoff (thermische Verwertung) eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht mit schadstoffhaltigen Ölen oder anderen Abfällen wie z. B. Lösemitteln vermischt werden. Um die Verwertung sicherzustellen, erlegt die Altölverordnung den Abfallbesitzern deshalb die Pflicht zur Getrennthaltung verschiedener Öle auf. Getrennt zu halten sind: • Altöle, die zu Zweitraffinaten aufgearbeitet werden können. Hierzu zählen in der Regel mineralische Maschinen- und Hydrauliköle sowie gebrauchte Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle. • Altöle, die thermisch verwertet werden können, z. B. Metallbearbeitungsöle, mineralische Trafoöle sowie synthetische Kühl- und Schmiermittel. • Altöle, die als Sonderabfälle beseitigt werden müssen, z. B. stark additivierte Metallbearbeitungsöle. • Die meisten mineralischen Altöle, die im Betrieb anfallen, sind der Gruppe der aufarbeitbaren Öle zuzuordnen. Bestehen Zweifel bei der Zuordnung, sollte mit dem Verwertungsbetrieb Rücksprache gehalten werden. 27 Abfall Tabelle 5: Abfallschlüsselnummer (ASN) nach EAK Besonders überwachungsbedürftige Abfälle in der Kunststoffverarbeitung Bezeichnung der Abfallart nach Europäischem Abfallkatalog (EAK) Beispiele für Herkunft und Entstehung Hinweise zu Vermeidung, Verwertung und Beseitigung 060404 Quecksilberhaltige Abfälle · Leuchtstoffröhren · Unzerstört an Handel, Problemabfallsammlung oder Entsorger geben. 070207 Halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände Andere Reaktions- und Destillationsrückstände · Kunststoffdispersionen oder –emulsionen, Kunststoffschlämme mit organischen Lösemitteln · · Energetische Verwertung prüfen. Im ausgehärteten Zustand Entsorgung als hausmüllähnlicher Gewerbeabfall. 080199 Abfälle a. n. g. · Nicht ausgehärtete Harzrückstände 080301 Alte Farben und Lacke, die halogenierte Lösemittel enthalten Alte Farben und Lacke, die keine halogenierten Lösemittel enthalten · Nicht ausgehärtete Reste von Druckfarben · Beseitigung über Sonderabfallkleinmengensammlung oder Entsorger. Ausgehärtete Druckfarbenreste sind hausmüllähnlicher Gewerbeabfall. · Überalterte wasserfreie Bohr-, Dreh-, Schneid- und Schleiföle auf Mineralölbasis · Für die Verwertung von Kühlschmierstoffen ist die getrennte Sammlung verschiedener Schmierstoffe erforderlich. 120107 Verbrauchte Bearbeitungsöle, halogenhaltig Verbrauchte Bearbeitungsöle, halogenfrei 120108 120109 Bearbeitungsemulsionen, halogenhaltig Bearbeitungsemulsionen, halogenfrei · Bohr- und Kühlemulsionen, Kühlflüssigkeit, Kühlschmierstoff · Für die Verwertung von Kühlschmierstoffen ist die getrennte Sammlung verschiedener Schmierstoffe erforderlich. 120110 Synthetische Bearbeitungsöle · Bohr- und Kühlemulsionen, Kühlflüssigkeit, Kühlschmierstoff · Mit dem Entsorger klären, ob mineralische und synthetische Kühlschmiermittel gemeinsam aufgearbeitet werden können, ansonsten getrennt sammeln. 120111 Bearbeitungsschlämme · Erodierschlamm aus dem Werkzeugbau · · Mengen reduzieren durch Entwässern und Entölen. Verwertung prüfen. 130103 130106 Nichtchlorierte Hydrauliköle Ausschließlich mineralische Hydrauliköle · Hydrauliköle von Spritzgießmaschinen oder Pressen · · Hydraulikölverbrauch durch Ölpflege minimieren. Mineralische Hydrauliköle können aufgearbeitet werden. Vermischungsverbot der Altölverordnung beachten. 130202 Nichtchlorierte Maschinen-, Getriebeund Schmieröle · Getriebeöl aus Schnecken- oder Extrudergetrieben · Mineralische Maschinen- und Getriebeöle können aufgearbeitet werden. Vermischungsverbot der Altölverordnung beachten. 130203 Andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle · Altöle (z.B. Kühlschmierstoffe) auf pflanzlicher Basis · Öle auf pflanzlicher Basis haben günstigere Eigenschaften hinsichtlich Arbeitsschutz als andere Kühlschmierstoffe (z. B. hautverträglicher). Für die Verwertung getrennt von anderen Altölen halten. 130505 Andere Emulsionen · Öliges Kondensatwasser aus Kompressoren · Einsatz ölfreier Kompressoren prüfen. Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit schädlichen Verunreinigungen · Feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel, z.B. mit Öl verschmutzte Putzlappen, Erodierpatronenfilter, verbrauchter Ölbinder · Ölhaltige Lappen durch Einsatz von Mehrwegtüchern (Mietservice) vermeiden. Erodierpatronenfilter an Lieferanten zurückgeben. Einsatz rückspülbarer Filtersysteme prüfen. Verpackungen mit schädlichen Verunreinigungen · Metall- und Kunststoffbehältnisse (Fässer, Hobbocks, Kanister, Eimer, Dosen, Spraydosen, Kartuschen, Tuben etc.) mit Resten schädlicher Inhaltsstoffe · · Bevorzugt Mehrwegverpackungen verwenden. Entleerte, tropffreie, pinsel- oder spachtelreine Behältnisse unterliegen gemäß Verpackungsverordnung der Rücknahmepflicht durch den Lieferanten oder durch die beauftragte Rücknahmeorganisation (s. auch Kapitel 4.2). 160503 Andere Abfälle mit organischen Chemikalien · Z. B. Härterreste von Polyesterharzsystemen 190806 Gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze · Harz für Drahterodierer · Zur Regeneration an den Lieferanten zurückgeben. 070208 080302 120106 150299 D1 150199D1 28 · · · Wasser 5. Wasser Wasser wird in der Kunststoffverarbeitung hauptsächlich für die Kühlung und im Sanitärbereich eingesetzt. Ziel des Betriebes sollte es sein, unnötigen Wasserverbrauch sowie den Eintrag wassergefährdender Stoffe ins Abwasser oder in den Boden zu vermeiden. 5.1 Reduzierung des Wasserverbrauchs Kühlung Die Kühlung der Maschinenantriebe und der Werkzeuge sollte aus ökologischen wie aus Kostengründen vorrangig über geschlossene Kühlkreisläufe erfolgen. Verglichen mit offenen oder halboffenen Kühlsystemen weisen geschlossene Kühlkreisläufe mit Kälteanlagen mehrere Vorteile auf: – Es treten keine Verdunstungsverluste auf; der Wasserverbrauch lässt sich erheblich reduzieren. – Der Chemikalieneinsatz, der beim Betrieb eines Kühlturms zur Verhinderung der Algenbildung notwendig ist, entfällt. – Die Kältemaschinen gewährleisten eine konstante, jahreszeitlich unabhängige Kühltemperatur und damit eine hohe Prozessstabilität. – Die Abwärme kann für Heizzwecke genutzt und der Energieverbrauch entsprechend gesenkt werden (s. Kap.3). • Prüfen Sie die Installation geschlossener Kühlkreisläufe. Binden Sie die Abwärmenutzung in das Energiekonzept Ihres Betriebes ein. Sie können damit Wasser- und Energiekosten reduzieren. Fragen zu Niederschlagswasserabgabe und Regenwassernutzung beantworten die Berliner Wasser Betriebe unter: Tel. 0800 292 73 748 (gebührenfrei) Regenwassernutzung Je nach Größe der Firmengebäude und angrenzender Parkplätze oder Lagerflächen gehen auf dem Unternehmensgelände jährlich mehrere 100 m³ Regenwasser nieder, die in der Regel in die öffentliche Kanalisation abgeführt werden. Seit 1. Januar 2000 muss in Berlin für die Einleitung des Regenwassers ein Niederschlagswasserentgelt von derzeit 2,44 DM pro m² versiegelter Fläche entrichtet werden. Dabei könnte das Wasser in den meisten Fällen zur Kühlung, zur Toilettenspülung oder auch für Reinigungsbäder genutzt werden. Auf diese Weise können ein Teil der Trinkwasserkosten und das Niederschlagsentgelt eingespart werden. Die Möglichkeiten der Regenwassernutzung werden auf Seite 31 am Beispiel eines Berliner Betriebes illustriert. • Prüfen Sie die Möglichkeiten der Regenwassernutzung in Ihrem Betrieb. • Informationen und Beratung zur Nutzung und zur Versickerung von Regenwasser erhalten Sie unter den in der Randspalte angegebenen Adressen. Regenwasserabgabe Die Kosten für die Einleitung und Behandlung von Niederschlagswasser betragen in Berlin etwa 20 % der gesamten Abwasserkosten. Diese Kosten wurden bisher pauschal über das Entwässerungsentgelt von 4,85 DM/m³ Abwasser von jedem Abwassereinleiter erhoben. Seit 1. Januar 2000 ist in Berlin das frühere Entwässerungsentgelt dem Verursacherprinzip entsprechend aufgeteilt in ein Schmutzwasserentgelt von 3,86 DM/ m 3 für Abwasser und in ein Niederschlagswasserentgelt von 2,44 DM/m2 und Jahr für Regenwasser, das in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird. Das Schmutzwasserentgelt errechnet sich nach dem Frischwasserverbrauch, abzüglich der Menge, die nachweislich nicht in öffentliche Entsorgungsanlagen geleitet wird (z. B. Verdunstungsverluste in Kühlsystemen). Das Niederschlagswasserentgelt wird nach der bebauten und befestigten Fläche (Flächen, auf denen kein Wasser versickern kann wie Dächer, Wege, versiegelte Parkplätze) berechnet, von der aus Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz gelangt. Für Betriebe mit geringem Abwasseraufkommen und großen versiegelten Flächen führt die Neuregelung zu Mehrkosten, da sich die Senkung der Abwasserkosten im Vergleich zur neuen Flächenabgabe kaum auswirkt. Das Niederschlagswasserentgelt entfällt, wenn das anfallende Regenwasser genutzt oder versickert wird. 29 Informationen zu Möglichkeiten und Techniken der Entsiegelung befestigter Flächen oder Versickerung von Niederschlagswasser erteilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unter: Tel. 030 / 90 25-0 Weitere Informationen zum Thema Regenwassernutzung und -versikkerung erhalten Sie bei der Fachvereinigung Betriebsund Regenwassernutzung e.V. (fbr) Havelstraße 7A 64295 Darmstadt Tel. 06151 / 339257 http://www.fbr.de/ Wasser Sanitärbereich Im Sanitärbereich lässt sich der Wasserverbrauch in einfacher Weise durch den Einbau von Durchflussbegrenzern für Dusch- und Waschtischarmaturen senken. Zur Toilettenspülung sollten wassersparende Spülkästen mit Stopptaste installiert werden. Durchflussbegrenzer und wassersparende Spülkästen sind im Handel mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ ausgezeichnet. Wassergefährdungsklassen (WGK) WGK 3: stark wassergefährdende Stoffe z. B. Altöl WGK 2: wassergefährdende Stoffe z. B. Schmieröle, Heizöl EL, Dieselkraftstoff 5.2 Wassergefährdende Stoffe Um die Verschmutzung von Grund- und Oberflächenwasser zu verhindern, enthält das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) spezielle Regelungen für wassergefährdende Stoffe. Entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial werden solche Stoffe in die Wassergefährdungsklassen 1 bis 3 eingeteilt. Zu den wassergefährdenden Stoffen, die in der Kunststoffverarbeitung zum Einsatz kommen, zählen u. a. Hydrauliköle, Kühlschmierstoffe und einige Lösemittel. Hinweise zur Wassergefährdungsklasse eines Stoffes enthalten die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller. Anforderungen an die Lagerung von und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie an Anlagen, in denen diese Stoffe zum Einsatz kommen, sind im Einzelnen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) zu entnehmen. WGK 1: schwach wassergefährdende Stoffe z. B. schweres Heizöl 30 • Erstellen Sie ein Verzeichnis der in Ihrem Betrieb eingesetzten wassergefährdenden Stoffe. • Suchen Sie nach unbedenklicheren Ersatzstoffen. Sie reduzieren damit den betrieblichen Aufwand im täglichen Umgang mit diesen Stoffen. • Informieren Sie sich über die Anforderungen an die Lagerung und den Umgang mit den in Ihrem Betrieb eingesetzten wassergefährdenden Stoffen. • Bedenken Sie, dass Altöle den stark wassergefährdenden Stoffen zuzuordnen sind und grundsätzlich in Fässern auf Auffangwannen gelagert werden müssen. • Stellen Sie sicher, dass wassergefährdende Stoffe keinesfalls in das Abwasser gelangen. • Schulen Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Wasser Fallbeispiel Regenwassernutzung Die Firma Georg Menshen GmbH & Co. Kunststoffe KG verarbeitet Polyethylen und Polypropylen im Spritzgießverfahren. Für die kontinuierliche Kühlung im Produktionsprozeß werden Kältemaschinen und ein Kühlturm eingesetzt, die über verschiedene Kreisläufe die anfallende Wärme an die Umgebung abgeben. Verdunstung Niederschlagswasser Bei der Firma Menshen ergibt sich nachfolgendes Bild der Wassernutzung: · Der gesamte Wasserbedarf wird aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung gedeckt. · 75 % des Trinkwassers werden über den Kühlturm verdunstet, 25 % werden für Sanitäranlagen und Garten genutzt. · Das Unternehmen ist an das Trennsystem der öffentlichen Entwässerungsanlagen angeschlossen. Das Niederschlagswasser wird vollständig und direkt in den Regenwasserkanal, das Schm utzwasser in die Abwasserkanalisation eingeleitet. Trinkwasser Kühlturm Sanitäranlagen, Büros 100% ungenutzt Abwasser Abb.10: Wasserbilanz (Ist-Zustand) Nutzung des Niederschlagswassers im Kühlturm · Das Niederschlagswasser kann vollständig ohne weitere Vorbehandlung im Kühlturm verwendet werden. Zur Speicherung reicht ein offener Teich aus. · Auf diese Weise können bis zu 30 % des Trinkwassers ersetzt werden. · Die Gebühren für die Einleitung des Niederschlagswassers in das Trennsystem entfallen. Verdunstung Niederschlagswasser Kühlturm Trinkwasser Sanitäranlagen, Büros Mit der Senkung des Trinkwasserverbrauchs und dem volls+tändigen Entfallen der Regenwasserabgabe entsteht ein Einsparpotenzial von ca. 20.000 DM jährlich. Abwasser Abb.11: Optimierte Wasserbilanz mit Regenwassernutzung Quelle: Betriebsuntersuchung der LAWS Unternehmensberatung und Umwelttechnik 31 Arbeitsschutz 6. Arbeitsschutz 6.1 Gefahrstoffverordnung Von zentraler Bedeutung für den betrieblichen Arbeitsschutz sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie die Technischen Regeln Gefahrstoffe (TRGS bzw. TRgA), die die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung näher ausführen. Ziel der Gefahrstoffverordnung ist der Schutz des Menschen und der Umwelt vor gefährlichen Stoffen. Sie regelt die Einstufung, den Umgang, Verbote und Beschränkungen sowie die Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen. Die genaue Bezeichnung der eingesetzten Stoffe, deren Gefährdungspotenzial sowie Hinweise zu Umgang und Entsorgung sind den Sicherheitsdatenblättern zu entnehmen, die von Herstellern und Vertreibern von Produkten kostenlos und in aktueller Form zur Verfügung gestellt werden müssen. Das umfangreiche Gefahrstoffinformationssystem (GESTIS) wird vom „Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitssicherheit - BIA“ im Internet kostenfrei bereitgestellt. Der Datenbestand umfasst ca. 7.000 Gefahrstoffe mit Informationen zu physikalisch-chemischen Eigenschaften, zum Umgang sowie zu den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Informationen können abgerufen werden unter der Adresse http://www.hvbg.de/d/bia/fac/zesp/ zesp.htm Weitere Informationen zum Arbeitsschutz bei speziellen Verarbeitungsverfahren liefern die Merkblätter der Berufsgenossenschaft Chemie: • M 023 1/80 Polyester- und Epoxidharze • M 044 4/97, ZH 1/34 Polyurethan-Herstellung und Verarbeitung / Isocyanate • M 054 1/99, ZH 1/289 Styrol und styrolhaltige Zubereitungen • T 009 Spritzgießmaschinen • Erstellen Sie ein Verzeichnis der im Betrieb eingesetzten Gefahrstoffe mit Angaben zu den Einsatzbereichen, den Einsatzmengen und dem Gefährdungspotenzial. • Fordern Sie beim Kauf von Einsatzstoffen grundsätzlich die aktuellen Sicherheitsdatenblätter an. • Prüfen Sie, ob für alle im Betrieb verwendeten Stoffe die aktuellen Sicherheitsdatenblätter vorliegen und fordern Sie diese gegebenenfalls nach. • Überprüfen Sie systematisch und regelmäßig, ob einzelne Gefahrstoffe durch unschädlichere Produkte ersetzt werden können. • Suchen Sie gemeinsam mit Ihren Lieferanten nach Substitutionsmöglichkeiten für umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe. • Halten Sie die Anzahl und Lagermenge an Gefahrstoffen möglichst gering. • Achten Sie auf die korrekte Kennzeichnung von Behältnissen, die Gefahrstoffe enthalten. • Beachten Sie die Pflicht zur regelmäßigen Schulung Ihrer Beschäftigten zum Umgang mit Gefahrstoffen. Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK): Konzentration eines Stoffes am Arbeitsplatz, bei der im Allgemeinen die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigt wird. Technische Richtkonzentration (TRK): Konzentration eines krebserzeugenden (kanzerogenen) Stoffes am Arbeitsplatz, die nach dem Stand der Technik eingehalten werden kann. 32 Pflichten des Arbeitgebers nach Gefahrstoffverordnung Ermittlungspflicht (§ 16) Der Arbeitgeber muss ermitteln, ob es sich bei den im Betrieb verwendeten Stoffen um Gefahrstoffe handelt. Er hat die mit diesen Stoffen verbundenen Gefahren zu ermitteln und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten sind Gefahrstoffe durch unbedenklichere Stoffe zu ersetzen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Verzeichnis der verwendeten Gefahrstoffe (Gefahrstoffkataster) anzulegen, das neben der Bezeichnung des Stoffes Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften, den eingesetzten Mengen und den betroffenen Arbeitsbereichen enthält. Überwachungspflicht (§ 18) Kann das Auftreten gefährlicher Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz nicht ausgeschlossen werden, ist die Einhaltung der MAK- und TRKWerte zu prüfen. Betriebsanweisung (§ 20) Der Arbeitgeber hat Betriebsanweisungen zu erstellen, in denen auf die Gefahren im Umgang mit Gefahrstoffen hingewiesen wird sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Die Beschäftigten müssen anhand der Betriebsanweisung mindestens einmal jährlich über die Gefahren und die Schutzmaßnahmen unterrichtet werden. Arbeitsschutz 6.2 Einsatzstoffe Die Wahl der zu verarbeitenden Kunststoffe und Additive wird häufig vom Kunden vorgegeben. Kunden sollten vom Verarbeiter auf gefährliche Inhaltsstoffe hingewiesen und bei der Suche nach Ersatzstoffen beraten werden. Die Wahl der Hilfs- und Betriebsstoffe liegt in aller Regel beim Betrieb selbst und sollte grundsätzlich unter Gesichtspunkten des Umwelt- und Arbeitsschutzes erfolgen. Im Folgenden wird auf einige Stoffe hingewiesen, die nach Möglichkeit nicht eingesetzt werden sollten. Farbmittel Cadmiumverbindungen werden als krebserzeugend eingestuft. Nach der Chemikalienverbotsverordnung ist ihr Einsatz als Färbe- und Stabilisierungsmittel bis auf wenige Ausnahmen verboten. Bleichromat, das als Chromgelb, Molybdatrot und Chromechtgrün zum Einsatz kommt, ist giftig, fruchtschädigend, beeinträchtigt die Fortpflanzungsfähigkeit und steht im Verdacht krebserzeugend zu sein. Dichlorbenzidinpigmente zersetzen sich oberhalb von 200°C und setzen ab 240°C krebserzeugendes Dichlorbenzidin frei. Diarylpigmente dürfen aus arbeitshygienischen Gründen nicht bei Temperaturen über 200°C verarbeitet werden. • Verzichten Sie auf die genannten Farbmittel. Als Alternativen stehen thermostabile BismutvanadatPigmente und organische Farbstoffe und Pigmente zur Verfügung. • Verwenden Sie aus Gründen des Arbeitsschutzes grundsätzlich staubarme, rieselfähige Pigmente oder staubfreie Pigmentpräparationen in flüssiger oder in Pastenform. Flammschutzmittel Halogenierte Flammschutzmittel (chloroder bromhaltige Verbindungen) können bei der Verbrennung hochgiftige Dioxine und Furane bilden. Antimontrioxid-Stäube stehen im Verdacht, krebserzeugend zu sein. Gesundheitsschädliche Stäube können beim mechanischen Bearbeiten entstehen. Phosphorsäureester gelten als giftig und können bei der Verarbeitung über die Schmelze entweichen. Als unbedenklichere Ersatzstoffe können z. B. – roter Phosphor und Ammoniumpolyphosphat, – Aluminium- und Magnesiumhydroxid – Zinkverbindungen eingesetzt werden Da die genannten Ersatzstoffe nicht so universell einsetzbar sind wie halogenhaltige Flammschutzmittel, verlangt jeder Werkstoff einen angepassten Flammschutz. Bei niedrigen Sicherheitsanforderungen kann der erforderliche Brandschutz in vielen Fällen ohne Flammschutzmittel durch den Einsatz schwer entflammbarer Kunststoffe gewährleistet werden. • Verzichten Sie auf den Einsatz von halogenhaltigen Mitteln, Antimontrioxid und Phosphorsäuren als Flammschutzmittel. • Informieren Sie sich über Neuentwicklungen im Bereich alternativer Flammschutzsysteme. Lösemittel Viele organische Lösemittel sind mit beträchtlichen Gefahren für Mensch und Umwelt verbunden und sollten, wo dies möglich ist, ersetzt werden. In der Kunststoffverarbeitung kommen Lösemittel und lösemittelhaltige Stoffe bei der Duroplastverarbeitung, zur Oberflächenreinigung (z. B. vor dem Kleben und Bedrucken) sowie in Druckfarben und Lacken zum Einsatz. • Verzichten Sie auf den Einsatz organischer Reinigungsmittel. Verwenden Sie statt dessen Reinigungsmittel auf wässriger Basis. • Setzen Sie anstelle lösemittelhaltiger Klebstoffe Produkte ein, die keine flüchtigen Bestandteile freisetzen (z. B. Dispersionsklebstoffe auf wässriger Basis). • Ersetzen Sie lösemittelhaltige Druckfarben und Lacke. Fragen Sie Ihren Lieferanten nach Alternativen. 33 Gefahrstoffsymbole Arbeitsschutz 6.3 Luftbelastung In der Kunststoffverarbeitung können folgende Luftbelastungen am Arbeitsplatz auftreten: – Stäube bei der Aufbereitung von Kunststoffen (Einwiegen und Zumischen von Additiven), beim Einmahlen von Kunststoffabfällen sowie bei Schleifarbeiten. – Ausgasungen von Additiven und thermische Zersetzungsprodukte an den Verarbeitungsmaschinen, z. B. Formaldehyd bei der Verarbeitung von Polyformaldehyd (POM). – Dämpfe an Arbeitsplätzen, an denen mit Lösemitteln, Klebern und Lacken umgegangen wird. – im Bereich des Werkzeugbaus (z. B. Öldämpfe und -nebel von Kühlschmierstoffen, Lösemitteldämpfe aus der Entfettung, Dämpfe und Rauche an Schneid-, Schweiß- und Lötarbeitsplätzen). Die genannten Belastungen der Beschäftigten sind vorrangig durch den Einsatz gesundheitlich unbedenklicher Stoffe oder emissionsarmer Verfahren zu vermeiden. Wo dies nicht möglich ist, sind Belastungen durch technische Schutzmaßnahmen wie z. B. Absaugvorrichtungen oder geeignete Lüftungsmaßnahmen zu verhindern. 34 • Setzen Sie aus Gründen des Arbeitsschutzes Kunststoffe und Additive ausschließlich in staubarmen oder staubfreien Formulierungen ein. • Vermeiden Sie Überhitzungen von Kunststoffen, da diese zur Freisetzung von Additiven und thermischen Zersetzungsprodukten führen können. • Führen Sie Arbeiten mit Lösemitteln oder lösemittelhaltigen Stoffen nur in gut durchlüfteten Räumen aus. • Prüfen Sie an Arbeitsplätzen mit hoher Staub- oder Geruchsbelastung die Einrichtung von Absauganlagen oder anderen technischen Schutzmaßnahmen. Arbeitsschutz 6.4 Lärm Grenzwerte zum Schutz der Beschäftigten vor Lärmbelastung und zur Vermeidung von Gehörschäden sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und in der Unfallverhütungsvorschrift Lärm (VBG 121) festgelegt. Für Produktionsräume schreibt die ArbStättV einen generellen Grenzwert von 85 dB (A) vor, der um 5 dB (A) überschritten werden darf, wenn er nicht mit zumutbarem Aufwand für den Betrieb einzuhalten ist. • Lassen Sie an stark belasteten Arbeitsplätzen Lärmmessungen durchführen. • Prüfen Sie, ob durch technische und organisatorische Möglichkeiten eine Lärmreduktion erreicht werden kann. • Berücksichtigen Sie beim Neukauf von Maschinen die Lärmemissionen. Bevorzugen Sie möglichst lärmarme Ausführungen. • Treffen Sie gegebenenfalls Schutzmaßnahmen gegen Gehörschäden. Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ (VBG 12) – Der Betrieb ist verpflichtet zu überprüfen, ob an bestehenden Arbeitsplätzen gehörschädigender Lärm auftritt. – Es ist zu unterscheiden zwischen Lärmbereichen (85 bis 89 dB (A)) und kennzeichnungspflichtigen Lärmbereichen (ab 90 dB (A)). – Bei einem andauernden Lärmpegel von mehr als 85 dB (A) sind vom Arbeitgeber Lärmschutzmittel bereitzustellen. – Ab 90 dB (A) ist ein Programm zur Lärmminderung aufzustellen; Mitarbeiter sind verpflichtet, Gehörschutzmittel zu tragen. – Bei allen in Lärmbereichen Beschäftigten sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nach VBG 100 durchzuführen. • Lärm von mehr als 90 dB (A) ist gehörschädigend und nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig. In der Kunststoffverarbeitung treten hohe Lärmbelastungen hauptsächlich beim Betrieb von Mühlen und an hydraulischen Maschinenantrieben auf. Unangenehm hohe Geräuschpegel können auch durch den Einsatz von Druckluft und durch Fördereinrichtungen verursacht werden. Abhilfe kann häufig durch bauliche und organisatorische Maßnahmen geschaffen werden, wie z. B.: – Kapselung lauter Anlagen oder Anlagenteile, wie z. B. hydraulische Antriebe, – Zusammenlegen lärmintensiver Maschinen in baulich abgeschirmte Lärmbereiche – Unterdrückung von Resonanzen durch Gewichtsänderung oder Einbau von Verstrebungen, – Ersetzen geräuschintensiver Verfahren durch lärmarme Verfahren (z. B. langsamlaufende anstelle schnelllaufender Beistellmühlen, Pressnieten statt Schlagnieten, Einsatz lärmarmer Sägeblätter), – Einsatz von schallmindernden Druckluftdüsen zur Verminderung von Ausblasgeräuschen, – Betrieb geräuschintensiver Maschinen nur zu bestimmten Tageszeiten, – Einrichten von Lärmpausen für die Beschäftigten. 35 Förderung von Umweltschutzmaßnahmen 7 Förderung von Umweltschutzmaßnahmen Zur Wirtschaftsförderung im Allgemeinen und zur Förderung von Umweltschutzmaßnahmen im Speziellen steht eine ganze Reihe von Förderprogrammen zur Verfügung. Das Berliner Umweltentlastungsprogramm und das 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm werden im Folgenden kurz vorgestellt. Umweltentlastungsprogramm Ziel des Umweltentlastungsprogramms (UEP) ist die Verbesserung der Berliner Umweltsituation durch betriebliche Umweltförderung. Das UEP richtet sich vorrangig an kleine und mittelständische Unternehmen und gewährt Förderung in Form von Zuschüssen. Im Rahmen des UEP werden u. a. Vorhaben der folgenden Art gefördert: – betriebliche Investitionen, die die Umwelt entlasten, einschließlich Planungsund Beratungsleistung, – Maßnahmen zum Ersatz von umweltgefährdenden Stoffen, – Einsatz regenerativer Energien, – Einführung von Umweltmanagementsystemen, – umweltorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Fragen und Anträge zum Umweltentlastungsprogramm sind an die B. & S. U. Beratungsund Servicegesellschaft Umwelt zu richten. 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm Ziel des 100.000-Dächer-Solarstrom-Programms ist die langfristige Investitionsförderung zur Errichtung von Fotovoltaik-Anlagen. Die Förderung richtet sich u. a. an kleine und mittelständische Unternehmen und erfolgt wahlweise als zinsgünstiges Darlehen oder als Zuschuss. Es können grundsätzlich bis zu 100 % der Investitionskosten finanziert werden. Die Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank an: KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau Informationszentrum Tel. 01 80-1 33 55 77 (bundesweit zum Ortsnetztarif) Internet http://www.kfw.de Eine Übersicht über aktuelle Förderprogramme gibt die von der Investitionsbank Berlin herausgegebene Förderfibel. Die Förderfibel wird auf der Internetseite der IBB unter dem Stichwort „Wirtschaftsförderung“ bereitgestellt. Auskunft über die Förderung von Umweltmaßnahmen in Berlin erteilen: B. & S.U. Beratungs- und Servicegesellschaft Umwelt Cicerostr. 28 10709 Berlin Tel. 030 / 390 42-0 Investitionsbank Berlin (IBB) Kundenberatung Wirtschaftsförderung Bundesallee 210 10719 Berlin Tel. 030 / 21 25-47 47 http://www.investitionsbank.de Industrie- und Handelskammer zu Berlin Fasanenstr. 85 10623 Berlin Tel. 030 / 315 10 328 http://www.berlin.ihk.de/ 36 Rechtliche Grundlagen 8. Rechtliche Grundlagen im Überblick Tab. 6: Überblick über wichtige rechtliche Regelungen für den betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz Arbeitsschutz (Gefahrstoffe; Luft und Lärm am Arbeitsplatz) Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG) · Definition und Eigenschaften gefährlicher Stoffe · bildet die gesetzliche Grundlage der Gefahrstoffverordnung Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV), Neufassung vom 15. November 1999 · konkretisiert die allgemeinen Vorgaben des Chemikaliengesetzes · enthält Vorschriften zur Einstufung und zur Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen sowie allgemeine Umgangsvorschriften mit Gefahrstoffen (s. auch Seite 32) Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe · Anhang I der Richtlinie beinhaltet neben der Stoffidentifikation die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen und ersetzt Anhang II der Gefahrstoffverordnung · umfassende Informationen über einzelne Gefahrstoffe im Gefahrstoffinformationssystem GESTIS (s. Seite 32) TRGS 201 Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen zur Beseitigung beim Umgang · regelt die Anwendung der Kennzeichnungsvorschriften des Chemikaliengesetzes (ChemG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) TRGS 402 Ermittlung und Beurteilung für der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen · beschreibt, wie festgestellt werden kann, ob Luftgrenzwerte für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz eingehalten sind TRGS 514 Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern · Regelungen gelten für Betriebe, die mindestens 200 kg an giftigen Stoffen oder mindestens 50 kg an sehr giftigen Stoffen lagern TRGS 515 Lagern brandfördernder Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern · Regelungen gelten für Betriebe, die mindestens 200 kg an brandfördernden Stoffen lagern TRGS 540 Sensibilisierende Stoffe · beschreibt Schutzmaßnahmen und mögliche Ersatzstoffe · betrifft u. a. den Umgang mit Epoxidharzen, Härtern, Acrylaten, Melamin-, Harnstoff-, Phenol-Formaldehydharzen, Isocyanaten, Peroxiden sowie mit Kühlschmierstoffen TRGS 555 Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffV · enthält Empfehlungen für die Aufstellung von Betriebsanweisungen und die Durchführung von Unterweisungen TRGS 611 Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können · enthält sicherheitstechnische Hinweise für die Zusammensetzung und die Anwendung von wassermischbaren bzw. wassergemischten Kühlschmierstoffen TRGS 900 Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz · enthält Liste mit Luftgrenzwerten (MAK- und TRK-Werte) für Gefahrstoffe TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe · enthält Liste von krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV · enthält Regelungen zum Schutz vor Luft- und Lärmbelastungen am Arbeitsplatz Unfallverhütungsvorschrift (UVV) “Lärm” (VBG 121) · Festlegung von Grenzwerten zum Schutz vor Lärmbelastungen am Arbeitsplatz · Pflicht zu Überprüfung des Betriebes auf gehörschädigenden Lärm, Ausweisung von Lärmbereichen und zur Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen 37 Rechtliche Grundlagen Tab. 6: Überblick über wichtige rechtliche Regelungen für den betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz (Fortsetzung) Abfall Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) · Grundsätze der Kreislaufwirtschaft: Abfälle sind in erster Linie zu vermeiden und in zweiter Linie stofflich oder energetisch zu verwerten · Pflicht zur Erstellung eines Abfallwirtschaftkonzeptes und einer Abfallbilanz für Betriebe, die mehr als insgesamt 2000 kg/Jahr besonders überwachungsbedürftiger Abfälle oder 2000 t/Jahr überwachungsbedürftiger Abfälle je Abfallschlüsselnummer erzeugen · Produktverantwortung: Pflicht zur Abfallvermeidung und -verwertung für Entwickler, Hersteller, Be- und Verarbeiter und Vertreiber von Erzeugnissen · Nachweispflicht für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (BestbüAbfV) · Verzeichnis der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung (BestbüVAbfV) · Verzeichnis der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle zur Verwertung Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung - NachwV) · regelt die Nachweisverfahren, die Führung von Nachweisen und Nachweisbüchern, die Einbehaltung und Aufbewahrung von Belegen für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen · enthält die zu verwendenden Formblätter Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen (AbfKoBiV) · regelt Form und Inhalt der Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen Altölverordnung (AltölV) · Pflicht zur Getrennthaltung und getrennten Entsorgung von Altölen (s. Seite 27) Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) · Rücknahmepflichten von Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen · Anforderungen an die Herstellung von Verpackungen (z. B. zulässige Schwermetallkonzentrationen in Verpackungen und Verpackungsbestandteilen) Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) · Grundsätze der Kreislaufwirtschaft in Berlin Sonderabfallentsorgungsverordnung (SoAbfEV) · Besonders überwachungspflichtige Abfälle sind der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/Berlin (SBB) anzudienen. Für die Andienung sind die nach der Nachweisverordnung vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden. · Von der Andienungspflicht ausgenommen sind: - Abfälle, die beim Abfallerzeuger nur in kleinen Mengen anfallen (insgesamt unter 2.000 kg pro Abfallerzeuger und Jahr) und der BSR überlassen werden, - Abfälle, die aufgrund einer Rechtsverordnung an den Hersteller oder Vertreiber zurückgegeben werden, - Altöle, die einer Aufarbeitung oder energetischen Verwertung zugeführt werden. Verordnung über die Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen, Handel, Handwerk und Gewerbe (Problemabfallverordnung – ProbAbfV) · Problemabfälle sind alle Abfälle zur Beseitigung, die in der BestbüAbfV genannt sind und beim Handel, Handwerk und Gewerbe unter 500 Kilogramm je Erzeuger und Jahr anfallen. · Problemabfälle aus Handel, Handwerk und Gewerbe sind, sofern sie nicht der SBB angedient werden, der BSR zu überlassen. 38 Rechtliche Grundlagen Tab. 6: Überblick über wichtige rechtliche Regelungen für den betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz (Fortsetzung) Wasser / Abwasser Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz WHG) · Grundsätze der Wasserbewirtschaftung · Anforderungen an das Einleiten von Abwasser · Regelungen zu Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe - VwVwS) · enthält Liste der wassergefährdenden Stoffe mit Einstufung in die Wassergefährdungsklassen (WGK) 1 bis 3 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) · enthält Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie an Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe zum Einsatz kommen Verordnung über die Genehmigungspflicht für das Einleiten gefährlicher Stoffe und Stoffgruppen in öffentliche Abwasseranlagen und ihre Überwachung (Indirekteinleiterverordnung) · Genehmigungspflicht für das Einleiten von Abwässern, die gefährliche Stoffe oder Stoffgruppen enthalten, in eine öffentliche Abwasseranlage · Genehmigung muß bei der zuständigen Wasserbehörde beantragt werden, in Berlin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Gruppe IV B 5 Lärm- und Luftemissionen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) · Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen - Verhinderung von nach Stand der Technik vermeidbaren schädlichen Umwelteinwirkungen - Beschränkungen der nach Stand der Technik unvermeidbaren schädlichen Umweltauswirkungen auf ein Mindestmaß - ordnungsgemäße Beseitigung der beim Betrieb entstehenden Abfälle · Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz (TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) · enthält Immissionsrichtwerte zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Lärmeinwirkungen Lärmschutzverordnung des Landes Berlin vom 6.7.1994 · Regelung von Lärmbelästigungen der Umgebung während der Abendstunden und an Sonn- und Feiertagen Energie Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz - EEG) · Einspeisungspflicht von Netzbetreibern und Festlegung von Vergütungssätzen für Strom aus regenerativen Energiequellen Die aktuellen Fassungen der rechtlichen Regelungen werden von verschiedenen Anbietern im Internet bereit gestellt. Entsprechende Internet-Adressen finden Sie auf der folgenden Seite im Literatur- und Quellenverzeichnis unter dem Stichwort Rechtliche Regelungen. 39 Literatur- und Quellenverzeichnis 9. Literatur- und Quellenverzeichnis Energie Rechtliche Regelungen Rechtliche Regelungen zum Umwelt- und Arbeitsschutz im Internet unter: http://www.umwelt-online.de/ http://www.umweltonline.de/ Leitfäden zum Umweltschutz in der Kunststoffverarbeitung Leitfaden Umweltmanagement in der Kunststoffverarbeitung. Herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umwelt und dem Arbeitgeberverband der Kunststoff verarbeitenden Industrie in Bayern Landesgewerbeamt Baden-Württemberg, 1996: Betrieblicher Umweltschutz 5: Kunststoffverarbeitung. Informationszentrum für betrieblichen Umweltschutz Umweltmanagement BMU/UBA (Hrsg.), 1997: Leitfaden Betriebliche Umweltkennzahlen. BMU/UBA (Hrsg.), 1995: Handbuch Umweltcontrolling. Verlag Franz Vahlen, München IHK, 2000: EU-Umwelt-Audit-Wegweiser. ISO 14031: Bewertung der betrieblichen Leistung mittels Kennzahlen. Umweltbundesamt (Hrsg.), 1999: Leitfaden Betriebliche Umweltauswirkungen Ihre Erfassung und Bewertung im Rahmen des Umweltmanagements. VDI 4050 (Entwurf): Betriebliche Kennzahlen für das Umweltmanagement Leitfaden zu Aufbau, Einführung und Nutzung. 40 Dolle, R: Ökologische Bedeutung der richtigen Auslegung von Beleuchtung in KMU unter Einsatz von Lichtregelund Steuergeräten. http://www.elektra.uni-wh.de/ veroeffentlichungen/ OekoBeleuchtung.html Energieagentur NRW, 1999: Energiekosten und Leckagen. Das Druckluftnetz – ein Energiefresser im Berieb Energie-Einsparung beim Spritzgießen. Kunststoffe 86 (1996) 9, S. 1280 – 1281 Energiesparend Folien blasen. Kunststoffe 85 (1995) 11, S. 1967 Energie effizient nutzen - Schwerpunkt Strom. Fraunhofer-Institut Systemtechnik und Innovationsforschung (ISI), Karlsruhe, 1999. Modellvorhaben und Fachartikel gefördert durch das Wirtschaftsministerium BadenWürttemberg. Fischer, H., 1998: Elektrische Antriebe in der Extrusion. Kunststoffe 88 (1998) 9, S. 1436 – 1444 GEMIS 3.0. http://www.oeko-institut.de/service/ gemis/deutsch/ GKV, 1991: Energie-Spar-Praxis für Kunststoffverarbeiter – Vorschläge zur Kosteneinsparung. Gesamtverband kunststoffverarbeitende Industrie e.V. (Hrsg.), Frankfurt, 2. Auflage. Gloor, R., 1998: Beleuchtungsanlagen. http://www.energie.ch/themen/ industrie/infel/beleuchtung.htm Gloor, R., 1998: Druckluftanlagen. http://www.energie.ch/themen/ industrie/infel/druckluft.htm Literatur- und Quellenverzeichnis Gloor, R., 1998: Spitzenlastregulierung. http://www.energie.ch/themen/ industrie/infel/spitzenlast.htm Kleinebrahm, M., 1999: Nur die Wirtschaftlichkeit zählt - Antriebskonzepte für Spritzgießmaschinen. Kunststoffe 89 (1999) 11, S. 92 – 97 Kornmayer, H., 1995: Trocknen von Kunststoffen. Kunststoffe 85 (1995) 4, S. 505 – 508 Kreisel, K., Jochem, E., 1999: Druckluft rationell erzeugen und nutzen. In: Energie effizient nutzen. 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In: Energie effizient nutzen. Zeppenfeld, R., 1997: Energiemanagement – Kosten senken im Spritzgießbetrieb. Kunststoffe 87 (1997) 1, S. 38 – 40 Zlotos, M., 1996: Wirksam und wirschaftlich - Kunststoffgranulate optimal trocknen und fördern. Kunststoffe 86 (1996) 4, S. 488 – 493 Abfall ARGUS, 1996: Leitfaden zur Abfallvermeidung und -verwertung in kunststoffverarbeitenden Betrieben. Butz, A., Dirks, H. E., 1993: Konzept zur Reduzierung von Kunststoffabfällen in einer Spritzgießerei für technisch hochwertige Produkte auf Basis der Stoffflussanalyse. Diplomarbeit, Technische Universität Berlin, Fachbereich Umwelttechnik Cavic, E., 1999: Spritzgießen von Rezyklatmaterial. Kunststoffe 89 (1999) 6, S. 66 - 68 Goerz, R., 1999: Rezyklatgerechte Barriereschnecken für die Folienextrusion. Kunststoffe 89 (1999) 9, S. 122 - 126 Kornmayer, H., 1996: Mahlgutrückführung. Kunststoffe 86 (1996) 9, S. 1288 – 1290 Kretschmer, J., Engelhardt, S., 1994: Abfallvermeidung bei der Kunststoffverarbeitung. Projektbericht, Technische Universität Berlin, Fachbereich Umwelttechnik Menges, G. et al., 1992: Recycling von Kunststoffen. Carl Hanser Verlag, München Wien Modell Hohenlohe, Fördergemeinschaft betrieblicher Umweltschutz (Hrsg.): Mehrweg- und/oder EinwegReinigungstücher – ein Vergleich wirtschaftlicher und umweltrelevanter Aspekte. Waldenburg 41 Literatur- und Quellenverzeichnis Öl-Feinstfilterung senkt Ausfallzeiten. Kunststoffe 86 (1996) 12, S. 1836 Prognos, 1995: Abfallwirtschaftliches Branchenkonzept für die Kunststoffverarbeitung. Recycling im Spritzgießbetrieb. VDIGesellschaft Kunststofftechnik, VDIVerlag, Düsseldorf 1993 Wiedemann, P., 2000: Stoffliches Recycling - Stand der Technik und zukünftige Konzepte. Kunststoffe 90 (2000) 2, S. 65 - 70 Wieviel passt noch? Plastverarbeiter 49 (1998) Nr. 2, S. 40 Wasser Bräutigam, A., Steiner, C., 1997: Umweltmanagement in der Kunststoffverarbeitung. Entsorgungspraxis 10/97, S. 36 39 Loos, G., 1996: Optimierte Kühlwasserversorgung. Kunststoffe 86 (1996) 2, S. 181 – 184 Berstermann, H.-M., Lorenz, I., 1995: Minimierung stofflicher Belastungen durch Veränderung der Produktformulierung und Formgebung – Kunststoffindustrie. Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz – FB 729, NW Wirtschaftsverlag. BIA-Report 13/96 – Gefahrstoffe ermitteln und ersetzen. Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit, Sankt Augustin, 1996 BIA-Report 4/95 – Isocyanate. Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit, Sankt Augustin, 1995 BIA-Report 7/96 – Kühlschmierstoffe. Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit, Sankt Augustin, 2. Auflage, 1996 Gmehling et al., 1994: Gefährliche Arbeitsstoffe – Stoffbelastungen bei der Kunststoffverarbeitung. Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz - GA 43, NW Wirtschaftsverlag, 2. Auflage Arbeitsschutz AVK, 1993a: Möglichkeiten zur Einhaltung des neuen MAK-Wertes von Styrol. Informationsbroschüre der Arbeitsgruppe Gesundheits- und Umweltfragen, Arbeitsgemeinschaft verstärkte Kunststoffe e.V., 4/93 AVK, 1993b: Be- und Entlüftung von Arbeitsräumen. Ausarbeitung der Arbeitsgruppe Naßlaminate, Arbeitsgemeinschaft verstärkte Kunststoffe e.V., 11/93 AVK, 1997: Checkliste über Prüfungen, Auflagen und Anzeigen. Ausarbeitung der Arbeitsgruppe Naßlaminate, Arbeitsgemeinschaft verstärkte Kunststoffe e.V., Stand 1.1.1996 42 Krockenberger, O., Schwarz, R., 1993: Luftreinhaltung an Wiege- und Mischarbeitsplätzen. Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz – FA 27, NW Wirtschaftsverlag Schubert, K, 1992: Gesundheitsgefahren bei der Heißverarbeitung von Thermoplasten. Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, Nürnberg Styrolemissionen halbiert. Plastverarbeiter 46 (1995) 12, S. 40 - 41 Troitzsch, J., 1996: Flammschutzmittel. Kunststoffe 86 (1996) 7, S. 960 – 964 Walz, R. et al., 1996: Halogenfreies Flammschutzmittel. Kunststoffe 86 (1996) 2, S. 230 – 235 Adressen 10. Adressen ARGUS e.V. an der TU Berlin Einsteinufer 25 10587 Berlin Tel. 030 / 314 733 82 LAWS Unternehmensberatung und Umwelttechnik Schlesische Str. 21 10997 Berlin Tel. 030 / 61 070 20 B. & S.U. Beratungs- und Servicegesellschaft Umwelt Cicerostr. 28 10709 Berlin Tel. 030 / 390 42-0 Investitionsbank Berlin Kundenberatung Wirtschaftsförderung Bundesallee 210 10719 Berlin Tel. 030 / 21 25-47 47 http://www.investitionsbank.de Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin - LAGetSi Alt-Friedrichsfelde 60 10315 Berlin Tel. 030 / 90 21 - 50 00 Umweltbundesamt (UBA) Bismarckplatz 1 14193 Berlin Tel. 030 / 8903 - 0 http://www.umweltbundesamt.de/ Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Geschäftseinheit Gewerbeabfall Ringbahnstr. 96 12103 Berlin Tel. 030 / 75 92 - 42 20 Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/Berlin (SBB) Berliner Str. 27a 14467 Potsdam Tel. 0331 / 27 93 - 0 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Brückenstraße 6 10173 Berlin Tel. 030 / 90 25 -0 Industrie- und Handelskammer zu Berlin Fasanenstr. 85 10623 Berlin Tel. 030 / 315 10 328 43