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ATV-DVWK-Regelwerk 01/2002 ATV-DVWK-M 355 Entstehung, Behandlung und Entsorgung produktionsspezifischer Schlämme: Rückstände aus der Reinigung von Roherdöltanks November 2001 ISBN 3-927729-97-3 Verfasser Dem ATV-DVWK-Fachausschuss AK-4 „Produktionsspezifische Industrieabfälle“, der dieses Merkblatt erarbeitet hat, gehören folgende Mitglieder und Gäste an: Dr. Silvia Bauckloh, Gelsenkirchen Dipl.-Ing. Johannes Martin Düngelhoff, Herne Dr. Martin Free, Hannover Prof. Dr. Jan-Dirk Herbell, Duisburg Dipl.-Ing. Rüdiger H. Lilie, Wedel Frau Brigitte Spei, Düsseldorf Dr. rer. nat. Ralf Endell, Dinslaken (Obmann bis 1998) Dr. Ulrich von Maltzahn, Viersen (bis 1998) Dr. rer. nat. Rainer Werthmann, Kassel (Obmann) Gäste: Dr. Michael Bischoff, Münster Dipl.-Ing. Franz Puder, Berlin Dipl.-Ing. Kurt Rapp, Sindelfingen Dr.-Ing. Walter Schaefer-Rolffs, Essen Dr. Hermann Strabel, Voerde Benutzerhinweis Dieses Merkblatt ist das Ergebnis ehrenamtlicher, Copyright GFA, Hennef 2002 1 ATV-DVWK-Regelwerk 01/2002 technisch-wissenschaftlicher/wirtschaftlicher Gemeinschaftsarbeit, das nach den hierfür geltenden Grundsätzen (Satzung, Geschäftsordnung der ATV-DVWK und dem ATV-DVWK-A 400) zustande gekommen ist. Für dieses besteht nach der Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung, dass es inhaltlich und fachlich richtig sowie allgemein anerkannt ist. Jedermann steht die Anwendung des Merkblattes frei. Eine Pflicht zur Anwendung kann sich aber aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Vertrag oder sonstigem Rechtsgrund ergeben. Dieses Merkblatt ist eine wichtige, jedoch nicht die einzige Erkenntnisquelle für fachgerechte Lösungen. Durch seine Anwendung entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln oder für die richtige Anwendung im konkreten Fall; dies gilt insbesondere für den sachgerechten Umgang mit den im Merkblatt aufgezeigten Spielräumen. 1 Zielsetzung und Abgrenzung des Merkblattes Produktionsspezifische Abfälle sind solche, die bei der Herstellung oder bei der Verarbeitung von Produkten anfallen. Den produktionsspezifischen Schlämmen kommt abfallwirtschaftlich eine besondere Bedeutung zu, die sich nicht nur aus ihren stoffspezifischen Inhaltsstoffen, sondern auch aus ihrer Konsistenz ableitet. Hieraus können sich Besonderheiten ergeben, die eine sinnvolle Verwertung in Frage stellen können. Die schlammartige Eigenschaft dieser Rückstände erschwert auch die Behandlung und die Beseitigung, die vor allem vom Flüssigkeitsgehalt, der Viskosität und dem eventuell thixotropen Verhalten bestimmt werden. Besondere Handhabungsmaßnahmen sind bereits mit dem Austrag, beim Befüllen in Transportbehältnisse, dem Transport sowie bei der anschließenden Entleerung in der Entsorgungsanlage zu beachten. Auf Deponien sind unbehandelte Schlämme sowohl wegen ihrer mangelnden Formfestigkeit als auch wegen der Mobilisierbarkeit von Schadstoffen durch Niederschlagswasser nicht zugelassen. Bei der thermischen Verwertung bzw. Verbrennung von Schlämmen verursacht die Beschickung des Brennraumes besonders mit grobstoffhaltigen Schlämmen Schwierigkeiten. Aus vorgenannten Gründen kann vor einer Verwertung oder ordnungsgemäßen Beseitigung eine Behandlung, z.B. in Form einer Neutralisierung, Homogenenisierung, Verfestigung etc. notwendig sein. Bei den im vorliegenden Merkblatt beschriebenen Rückständen aus der Reinigung von Roherdöltanks ist es im Rahmen der Produktverantwortung und wegen der noch nutzbaren Wertstoffanteile in den Rückständen sinnvoll, durch verfahrenstechnische Eingriffe, z.B. Rückführung der Schlämme in den Produktionsprozess, die Ausbeute zu erhöhen. Der Copyright GFA, Hennef 2002 2