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ATV-DVWK-Regelwerk 01/2002
ATV-DVWK-M 355
Entstehung, Behandlung und Entsorgung
produktionsspezifischer Schlämme: Rückstände aus der
Reinigung von Roherdöltanks
November 2001
ISBN 3-927729-97-3
Verfasser
Dem ATV-DVWK-Fachausschuss AK-4 „Produktionsspezifische Industrieabfälle“, der
dieses Merkblatt erarbeitet hat, gehören folgende Mitglieder und Gäste an:
Dr. Silvia Bauckloh, Gelsenkirchen
Dipl.-Ing. Johannes Martin Düngelhoff, Herne
Dr. Martin Free, Hannover
Prof. Dr. Jan-Dirk Herbell, Duisburg
Dipl.-Ing. Rüdiger H. Lilie, Wedel
Frau Brigitte Spei, Düsseldorf
Dr. rer. nat. Ralf Endell, Dinslaken (Obmann bis 1998)
Dr. Ulrich von Maltzahn, Viersen (bis 1998)
Dr. rer. nat. Rainer Werthmann, Kassel (Obmann)
Gäste:
Dr. Michael Bischoff, Münster
Dipl.-Ing. Franz Puder, Berlin
Dipl.-Ing. Kurt Rapp, Sindelfingen
Dr.-Ing. Walter Schaefer-Rolffs, Essen
Dr. Hermann Strabel, Voerde
Benutzerhinweis
Dieses Merkblatt ist das Ergebnis ehrenamtlicher,
Copyright GFA, Hennef 2002
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ATV-DVWK-Regelwerk 01/2002
technisch-wissenschaftlicher/wirtschaftlicher Gemeinschaftsarbeit, das nach den hierfür
geltenden Grundsätzen (Satzung, Geschäftsordnung der ATV-DVWK und dem
ATV-DVWK-A 400) zustande gekommen ist. Für dieses besteht nach der Rechtsprechung
eine tatsächliche Vermutung, dass es inhaltlich und fachlich richtig sowie allgemein
anerkannt ist.
Jedermann steht die Anwendung des Merkblattes frei. Eine Pflicht zur Anwendung kann
sich aber aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Vertrag oder sonstigem Rechtsgrund
ergeben.
Dieses Merkblatt ist eine wichtige, jedoch nicht die einzige Erkenntnisquelle für
fachgerechte Lösungen. Durch seine Anwendung entzieht sich niemand der Verantwortung
für eigenes Handeln oder für die richtige Anwendung im konkreten Fall; dies gilt
insbesondere für den sachgerechten Umgang mit den im Merkblatt aufgezeigten
Spielräumen.
1 Zielsetzung und Abgrenzung des Merkblattes
Produktionsspezifische Abfälle sind solche, die bei der Herstellung oder bei der
Verarbeitung von Produkten anfallen. Den produktionsspezifischen Schlämmen kommt
abfallwirtschaftlich eine besondere Bedeutung zu, die sich nicht nur aus ihren
stoffspezifischen Inhaltsstoffen, sondern auch aus ihrer Konsistenz ableitet. Hieraus können
sich Besonderheiten ergeben, die eine sinnvolle Verwertung in Frage stellen können. Die
schlammartige Eigenschaft dieser Rückstände erschwert auch die Behandlung und die
Beseitigung, die vor allem vom Flüssigkeitsgehalt, der Viskosität und dem eventuell
thixotropen Verhalten bestimmt werden.
Besondere Handhabungsmaßnahmen sind bereits mit dem Austrag, beim Befüllen in
Transportbehältnisse, dem Transport sowie bei der anschließenden Entleerung in der
Entsorgungsanlage zu beachten. Auf Deponien sind unbehandelte Schlämme sowohl
wegen ihrer mangelnden Formfestigkeit als auch wegen der Mobilisierbarkeit von
Schadstoffen durch Niederschlagswasser nicht zugelassen. Bei der thermischen
Verwertung bzw. Verbrennung von Schlämmen verursacht die Beschickung des
Brennraumes besonders mit grobstoffhaltigen Schlämmen Schwierigkeiten.
Aus vorgenannten Gründen kann vor einer Verwertung oder ordnungsgemäßen Beseitigung
eine Behandlung, z.B. in Form einer Neutralisierung, Homogenenisierung, Verfestigung etc.
notwendig sein.
Bei den im vorliegenden Merkblatt beschriebenen Rückständen aus der Reinigung von
Roherdöltanks ist es im Rahmen der Produktverantwortung und wegen der noch nutzbaren
Wertstoffanteile in den Rückständen sinnvoll, durch verfahrenstechnische Eingriffe, z.B.
Rückführung der Schlämme in den Produktionsprozess, die Ausbeute zu erhöhen. Der
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