Handbuch Abrufverfahren

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Handbuch Abrufverfahren
Benutzerhandbuch für das Abrufverfahren
Benutzerhandbuch
für das Abrufverfahren
(Stand: 30.07.2012)
Ministerium für Justiz, Kultur und Europa
des Landes Schleswig-Holstein
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Inhaltsverzeichnis
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ......................................................................................................................... 3
1
EINLEITUNG .............................................................................................................................................. 4
1.1
1.2
1.3
1.4
2
DER RECHERCHECLIENT DES AUSKUNFTSSYSTEMS ................................................................. 6
2.1
2.2
2.3
2.3.1
2.3.2
2.3.3
2.3.4
2.3.5
2.3.6
2.3.7
2.3.8
2.4
2.4.1
2.4.2
2.5
3
REGISTRIERUNG .................................................................................................................................... 4
ANMELDUNG ........................................................................................................................................ 4
VORAUSSETZUNGEN AM BENUTZERRECHNER ...................................................................................... 4
ALLGEMEINER AUFBAU DER HTML-SEITEN ........................................................................................ 5
ANMELDUNG ........................................................................................................................................ 6
KENNWORTÄNDERUNG ......................................................................................................................... 7
GRUNDBUCH ANFORDERUNG ............................................................................................................... 8
Arten von Grundbuchblättern ....................................................................................................... 10
Ansicht / Teilansicht ...................................................................................................................... 11
Ausdruck........................................................................................................................................ 12
Amtlicher Ausdruck ....................................................................................................................... 12
Datenübernahme ........................................................................................................................... 12
Antragsliste ................................................................................................................................... 13
Abschrift eines papiergeführten Grundbuchs ................................................................................ 13
Bestimmung mehrdeutiger Angaben / erzwungene Recherche ...................................................... 14
GRUNDBUCHRECHERCHE .................................................................................................................... 15
Durchführung einer Suche ............................................................................................................ 16
Umgang mit der Rechercheergebnisliste....................................................................................... 18
BEDIENHINWEISE ZUM RECHERCHECLIENT ......................................................................................... 19
BROWSEREINSTELLUNGEN ............................................................................................................... 22
3.1
3.2
COOKIES ZULASSEN ............................................................................................................................ 22
JAVASKRIPT (DE)AKTIVIEREN ............................................................................................................. 22
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Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung
Bedeutung
AKS
Auskunftssystem
ALB
Automatisiertes Liegenschaftsbuch
ATP (Nummer)
Aufteilungsplan
EGB
Elektronisches Grundbuch
HTML
Hypertext Markup Language
PDF
Portable Document Format
SP2
Servicepack 2
URL
Uniform Resource Locator
XML
Extensible Markup Language
XSD
XML Schema Definition
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1 Einleitung
Dieses Dokument beschreibt die Vorgehensweise zum Anzeigen und Recherchieren
von Grundbüchern (Verwendung des Rechercheclients) des Auskunftssystems im
Elektronischen Grundbuch. Den Inhalt dieses Dokuments erhalten Sie auch als Online-Hilfe im Rechercheclient nach Betätigen des entsprechenden Verweises im Menübereich angezeigt.
1.1
Registrierung
Um das Auskunftssystem verwenden zu können, ist eine Registrierung zur Nutzung
des Systems bei der Zulassungsstelle notwendig. Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren
finden
Sie
unter
https://www.grundbuchsh.de/egbaks/sites/zulassungsverfahren.html.
1.2
Anmeldung
Der Zugriff auf das Auskunftssystem erfolgt über
www.grundbuch-sh.de.
1.3
Voraussetzungen am Benutzerrechner
Zur Verwendung des Rechercheclients muss der Benutzerrechner folgende Voraussetzungen erfüllen:
 Browser: Internet Explorer ab 7.0 (oder höher)
Alternativ ist die Verwendung des Firefox7.0 (oder höher) möglich.
Die Verwendung von Sitzungs-Cookies (vgl. Kapitel 3.1) muss erlaubt sein.
 Programm zur Anzeige von PDF-Dokumenten: ab Acrobat Reader 6.0
 Bildschirmauflösung: Die Bedienung des Rechercheclients ist ab einer Mindestauflösung von 1024 x 768 sinnvoll möglich. Bei einer kleineren Auflösung ist immer nur ein kleiner Ausschnitt der Ergebnistabelle auf dem Bildschirm sichtbar.
 Empfohlen wird die Verwendung des Internet Explorer 9.0 bzw. Firefox 7.0 mit
Acrobat Reader X (10.1) bei einer Bildschirmauflösung von mindestens 1280 x
1024.
Zusätzlich wird die Aktivierung von JavaSkript (vgl. Kapitel 3.2) empfohlen, um eine komfortablere Bedienung zu ermöglichen.
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Hinweis:
Wenn der Internetexplorer in Kombination mit dem Acrobat Reader X verwendet
wird, ist darauf zu achten, dass letzterer in der Version 10.1 eingesetzt wird, da
Pdf-Dateien sonst nicht richtig dargestellt werden.
1.4
Allgemeiner Aufbau der HTML-Seiten
Abbildung 1: Allgemeiner Aufbau der HTML-Seiten
Die HTML-Seiten des Rechercheclients bestehen aus zwei Bereichen:
 Der farblich abgehobene Menübereich am linken Rand enthält die permanent verfügbaren Verweise zur Online-Hilfe, zur Abmeldung vom Rechercheclient und zur
Kennwortänderung. Weiterhin sind Verweise für den Wechsel zwischen Anforderung und Recherche verfügbar. Zusätzlich zeigt der Menübereich am unteren Ende Hinweistexte zur aktuell angezeigten HTML-Seite.
 Der farblich neutrale Aktionsbereich enthält die spezifischen Eingabefelder und
Verweise für die aktuelle HTML-Seite. Die Hauptseiten (Anforderung und Recherche) unterteilen sich, getrennt durch die horizontale Linie, in den Eingabe- und
den Ergebnisbereich.
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2 Der Rechercheclient des Auskunftssystems
2.1
Anmeldung
Beim Start des Rechercheclients des Auskunftssystems wird die Bildschirmmaske
‚Anmeldung‘ angezeigt.
Abbildung 2: Anmeldemaske
Im Feld ‚Benutzerkennung‘ wird die Benutzerkennung und im Feld ‚Kennwort‘ das
zugehörige Kennwort eingetragen. Die Anmeldung erfolgt durch Betätigen der
Schaltfläche ‚Anmelden‘. Bei fehlerhaften Eingaben wird eine Meldung angezeigt
und die Eingabe des Kennworts muss wiederholt werden. Sind die Eingaben korrekt,
gelangt man in die Bildschirmmaske ‚Grundbuch Anforderung‘.
Hinweis: Wird das Passwort dreimal nacheinander falsch eingegeben, wird der Benutzer automatisch gesperrt. Die Entsperrung erfolgt durch die Grundbuchabrufstelle
beim Amtsgericht Kiel ([email protected]).
In den folgenden Situationen wird allerdings zunächst (mit Anzeige einer entsprechenden Meldung) durch den Wechsel in die Bildschirmmaske ‚Kennwortänderung’
die Anpassung des Kennwortes erzwungen:
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
Die Grundbuchabrufstelle hat das Kennwort neu vergeben und es wird anschließend zum ersten Mal für die Anmeldung am Rechercheclient verwendet.

Das Kennwort hat seinen Gültigkeitszeitraum (z.Z. 180 Tage) überschritten.
2.2
Kennwortänderung
Die Maske zur Kennwortänderung erreichen Sie über den Verweis ‚Kennwort ändern’
im Menübereich. In bestimmten Situationen erzwingt das Auskunftssystem die
Kennwortänderung – dann erfolgt nach der erfolgreichen Anmeldung automatisch
ein Wechsel zu dieser Maske.
Abbildung 3: Maske Kennwortänderung
Im Feld ‚Benutzerkennung‘ wird die Benutzerkennung des erfolgreich angemeldeten
Benutzers angezeigt und kann nicht geändert werden. Zur Kennwortänderung muss
das aktuelle Kennwort in das Feld ‚Bisheriges Kennwort’ und das neue Kennwort,
um evtl. Tippfehler zu erkennen, in die beiden Felder ‚Neues Kennwort‘ und ‚Kennwortbestätigung‘ eingegeben werden.
Die Kennwortänderung erfolgt durch Betätigen der Schaltfläche ‚Kennwort ändern‘.
Bei fehlerhaften Eingaben bzw. Verletzung der Kennwort-Richtlinien wird eine Meldung angezeigt und die Eingabe muss wiederholt werden.
Sind die Eingaben korrekt, kehrt der Benutzer in die Maske zurück, von welcher er
zur Kennwortänderung gelangt ist. Dort wird eine Erfolgsmeldung ausgegeben. Bei
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einer erzwungenen Kennwortänderung erfolgt der Wechsel zur Bildschirmmaske
‚Grundbuch Anforderung’.
Für das neue Kennwort gelten die folgenden Kennwort-Richtlinien:

Das Kennwort muss zwischen 8 und 15 Zeichen lang sein.

Das Kennwort muss mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben,
eine Zahl und ein Sonderzeichen (! @ # $ ^& * ( ) - + = [ ] | \ ; : " ? / , . < > ´ ~ `)
enthalten.

Das Kennwort muss sich von den letzten fünf Kennworten des Benutzers unterscheiden.

Kennworte sind case-sensitive, d.h. es wird zwischen Groß- und Kleinschreibung
unterschieden.
2.3
Grundbuch Anforderung
Die Maske zur Grundbuchanforderung (vgl. Abbildung 4) ist die zentrale Maske, um
an Informationen zu Grundbuchblättern zu gelangen. Die Maske zur Grundbuchanforderung wird nach erfolgreicher Anmeldung angezeigt oder kann über den entsprechenden Verweis im Menübereich erreicht werden.
Abbildung 4: Maske Grundbuchanforderung ohne Anforderungsliste
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In der Maske müssen zunächst die gewünschten Grundbuchblätter angegeben werden. Zur Angabe widerspruchsfreier Ortsinformationen (Grundbuchbezirk und
Grundbuchamt) steht ein Mechanismus zur Verfügung, der in Kapitel 2.5
„Bedienhinweise zum Rechercheclient“ (Umgang mit Ortsinformationen) beschrieben
ist – die Schaltfläche ‚Ortsangaben aktualisieren’ ist nur bei deaktiviertem JavaSkript
sichtbar. Das Befüllen der Eingabefelder zur Ermittlung der Grundbuchblätter, sowie
Geschäftszeichen und Berechtigungsgrund, ist auch durch Übernahme von Grundbüchern aus einem Rechercheergebnis möglich. Die Einschränkung auf bestimmte
Abteilungen kann nur in dieser Maske erfolgen.
Die Blattnummern können durch Komma, Strichpunkt oder Bindestrich (für die Angabe eines aus mehreren Grundbüchern bestehenden Bereiches) getrennt, mit oder
ohne Zusatz eingegeben werden. Der Zusatz steht am Ende der Grundbuchnummer.
Bei der Angabe eines Bereiches, z.B. 1-10, sind keine Zusätze erlaubt.
Durch Betätigen der Schaltfläche ‚Felder leeren’ werden die Eingaben zurückgesetzt
und die Eingabefelder präsentieren sich wie direkt nach der erfolgreichen Anmeldung. Eine evtl. vorhandene Anforderungsliste verschwindet.
Durch Betätigen der Schaltfläche ‚Anforderungsliste erstellen’ werden die Eingaben
ausgewertet. Sind die Pflichtfelder gefüllt und ist eine eindeutige Zuordnung der
Ortsinformationen möglich, wird die Anforderungsliste (vgl. Abbildung 5) erstellt. Diese bietet für alle Grundbücher die Anforderungsarten an, zu denen der Benutzer berechtigt ist.
Abbildung 5: Maske Grundbuchanforderung mit Anforderungsliste
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Der Benutzer kann die Sortierreihenfolge der Anforderungsliste anpassen (vgl. Kapitel 2.5 „Bedienhinweise zum Rechercheclient“ (Sortierung der Listen im Ergebnisbereich)).
Bei einigen Grundbüchern (z.B. Blattnummer 10101 in Abbildung 5) genügt die
Blattnummer nicht, um dieses eindeutig zu identifizieren. Das gewünschte Grundbuchblatt muss dann über eine erzwungene Recherche (vgl. Kapitel 2.3.8
„Bestimmung mehrdeutiger Angaben / erzwungene Recherche“) ermittelt werden.
Aktuell nicht-verfügbare (z.B. wegen Wartungsarbeiten) oder nicht-existierende
Grundbuchblätter werden ebenfalls in der Anforderungsliste präsentiert (vgl. Abbildung 6). Der Benutzer kann diese durch Betätigen der Schaltfläche ‚Nicht anforderbare Grundbücher ausblenden’ aus der Anforderungsliste entfernen und analog über
die dann sichtbare Schaltfläche ‚Nicht anforderbare Grundbücher einblenden’ wieder
in die Anforderungsliste aufnehmen.
Abbildung 6: Nicht-anforderbare Grundbücher / Abteilungseinschränkung
2.3.1 Arten von Grundbuchblättern
Grundbuchblätter können in zwei verschiedenen Formaten vorliegen.
1. Papiergeführte Grundbuchblätter:
Diese Grundbuchblätter werden zur Zeit noch auf Papier geführt. Es ist, je nach
Berechtigung des Benutzers, die Anforderung einer Abschrift beim zuständigen
Grundbuchamt und die Ansicht der Antragsliste möglich.
2. Elektronisch geführte Grundbuchblätter:
Diese Grundbuchblätter werden elektronisch geführt. Es stehen, je nach BerechMinisterium für Justiz, Kultur und Europa
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tigung des Benutzers, die Anforderungsarten Ansicht, Ausdruck, Amtlicher Ausdruck, Datenübernahme und Antragsliste zur Verfügung. Eine Einschränkung auf
bestimmte Abteilungen (vgl. Abbildung 6) wirkt sich nur auf Ansicht und Datenübernahme aus.
2.3.2 Ansicht / Teilansicht
Das Anfordern eines Grundbuchs zur Ansicht (bzw. Teilansicht bei Abteilungseinschränkung) erfolgt durch das Betätigen des Verweises in der entsprechenden Spalte zum gewünschten Grundbuchblatt.
Die Ansicht eines Grundbuchs wird als PDF-Dokument geliefert und in einem getrennten Browserfenster mit Hilfe des Anzeigeprogramms AcrobatReader geöffnet.
Die Grundbuchansicht kostet EUR 8,-.
Abbildung 7: Grundbuchansicht - Beispiel
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2.3.3 Ausdruck
Abhängig von Ihren Benutzerrechten steht in der Anforderungsliste die Spalte ‚Ausdruck‘ zur Verfügung. Der Ausdruck unterscheidet sich von der Ansicht dadurch,
dass am unteren Rand der Grundbuchblätter der Vermerk ‚Ausdruck‘ zu finden ist.
Weiterhin wird der Ausdruck immer vollständig dargestellt, kann also durch die Abwahl der Abteilungen nicht eingeschränkt werden.
Der Ausdruck wird wie die Ansicht als PDF-Dokument geliefert und in einem getrennten Browserfenster mit Hilfe des Anzeigeprogramms AcrobatReader angezeigt.
Es handelt sich um einen Ausdruck gemäß § 131 GBO, der Gebühren gem. § 73
Abs. 1 Nr. 1 KostO in Höhe von EUR 10,- auslöst.
2.3.4 Amtlicher Ausdruck
Abhängig von Ihren Benutzerrechten steht in der Anforderungsliste die Spalte ‚Amtlicher Ausdruck‘ zur Verfügung. Das Betätigen des entsprechenden Verweises bewirkt, dass in der Grundbuchabrufstelle ein Ausdruck des Grundbuchs auf Papier
erfolgt und an die Lieferadresse des Berechtigten Dritten versandt wird. Der Ausdruck ist mit einem amtlichen Siegel versehen. Die Lieferadresse wird bei der Registrierung zur Nutzung des Systems erfasst und muss bei der Anforderung eines amtlichen Ausdrucks nicht nochmals angegeben werden.
Es handelt sich um einen amtlichen Ausdruck gemäß § 131 GBO, der Gebühren
gem. § 73 Abs. 1 Nr. 2 KostO in Höhe von EUR 18,- auslöst.
2.3.5 Datenübernahme
Das Auskunftssystem bietet die Möglichkeit, die Grundbuchdaten zur weiteren Verarbeitung zu exportieren. Abhängig von Ihren Benutzerrechten steht die Spalte ‚Datenübernahme‘ in der Anforderungsliste zur Verfügung. Das Betätigen des entsprechenden Verweises bewirkt, dass eine XML-Datei zum Herunterladen auf den Benutzerrechner angeboten wird. Eine XSD-Datei, welche den Aufbau und die Inhalte
der exportierten XML-Datei beschreibt, stellt auf Anfrage die die Grundbuchabrufstelle zur Verfügung.
Da die XML-Datei aus Hilfsverzeichnissen gemäß § 12 a GBO erzeugt wird, ist die
Datenübernahme erst dann gestattet, wenn vorher eine Ansicht oder ein Ausdruck
zum gleichen Grundbuchblatt angefordert wurde, da nur für die Ansicht und den
Ausdruck gewährleistet ist, dass diese den rechtsverbindlichen Zustand eines
Grundbuchblatts darstellen. Ggf. sollte der Inhalt der XML-Datei mit dem der Ansicht
bzw. des Ausdrucks daher manuell abgeglichen werden.
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2.3.6 Antragsliste
Um Informationen über die offenen Anträge zu einem Grundbuch zu erhalten, steht
in der Anforderungsliste die Spalte ‚Antragsliste‘ zur Verfügung. Die Informationen
sind tagesaktuell, d.h. sie spiegeln jeweils den Stand des Vortages wieder. Die Antragsliste wird bei Betätigen des entsprechenden Verweises geöffnet und zeigt, sofern vorhanden, die Anträge in Form einer Tabelle an (vgl. Abbildung 8). Über die
Schaltfläche ‚Zurück’ gelangt man zurück zur Anforderungsliste.
Es besteht die Möglichkeit, über den Verweis ‚zur Druckversion (PDF)’ ein PDFDokument der Antragsliste in einem getrennten Browserfenster mit Hilfe des Anzeigeprogramms AcrobatReader zu öffnen und auszudrucken.
Die Antragsliste ist lediglich ein Hilfsregister. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
wird gemäß § 12 a GBO keine Gewähr übernommen.
Abbildung 8: Antragsliste - Beispiel
2.3.7 Abschrift eines papiergeführten Grundbuchs
Die Grundbuchblätter werden durch die Amtsgerichte sukzessive umgestellt. Der
aktuelle Erfassungsgrad jedes Amtsgerichts kann auf www.grundbuch-sh.de eingesehen werden. Die Anforderungsliste bietet für diese papiergeführten Grundbücher
einen Verweis zur Anforderung einer Abschrift an, wenn die Benutzerrechte dies erlauben (vgl. Abbildung 5). Anderenfalls wird lediglich ein Hinweis auf das zuständige
Grundbuchamt ausgegeben.
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Nach Betätigung des Verweises wechselt der Benutzer in eine Maske (vgl. Abbildung
9), welche die Anpassung der Lieferadresse ermöglicht. Die Eingabefelder sind mit
der Lieferadresse des Berechtigten Dritten, dem der Benutzer zugeordnet ist, vorbelegt. Der Benutzer kann die Vorbelegung anpassen und die Abschriftart (beglaubigt
oder unbeglaubigt) festlegen.
Durch Betätigen der Schaltfläche ‚Abschrift anfordern’ wird das zuständige Grundbuchamt benachrichtigt. Dieses kümmert sich um die Zustellung der Abschrift. Der
Benutzer kehrt zurück zur Anforderungsliste.
Abbildung 9: Angabe Lieferadresse zu Abschrift
2.3.8 Bestimmung mehrdeutiger Angaben / erzwungene Recherche
Die Bildschirmmaske ‚Grundbuch Anforderung‘ erlaubt die Zusammenstellung der
Anforderungsliste anhand der Angabe von Grundbuchbezirk und Grundbuchblattnummer. In den meisten Fällen genügen diese Angaben, um ein Grundbuchblatt
eindeutig zu bestimmen.
Manche Grundbuchblattnummern sind mehrfach mit jeweils verschiedenen Zusätzen
vergeben. Daher kann es vorkommen, dass durch diese Angaben ein Blatt nicht eindeutig bestimmbar ist und die Angaben auf mehrere Blätter zutreffen. In diesem Fall
ist in der Anforderungsliste ein Verweis ‚Grundbuchblatt manuell bestimmen’ enthalten (vgl. Abbildung 5).
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Die Betätigung des Verweises führt in die Bildschirmmaske ‚Grundbuch Recherche‘
(siehe Kapitel 2.4). Die Bestimmung des gesuchten Grundbuchs ist hier durch eine
Recherche möglich. Dabei sind die Angaben zu Grundbuchbezirk, Grundbuchamt
und Grundbuchblattnummer mit den Daten zum gesuchten Grundbuch vorbelegt und
nicht änderbar. Die bei der freiwilligen Recherche vorhandenen Eingabefelder zum
Aktenzeichen und Berechtigungsgrund fehlen.
Je nach Benutzerberechtigung müssen weitere Suchkriterien angegeben werden.
Das Betätigen der Schaltfläche ‚Recherche durchführen’ zeigt die in Frage kommenden Grundbücher in der Rechercheergebnisliste. Dort können sie ausgewählt und
über die Schaltfläche ‚Übernehmen’ in die Anforderungsliste übernommen werden.
Die übernommenen Grundbücher ersetzen die Zeile mit dem Verweis zum nichteindeutig bestimmten Grundbuch.
2.4
Grundbuchrecherche
Die Maske Grundbuchrecherche (vgl. Abbildung 10) ermöglicht die Suche nach
Grundbüchern anhand anzugebender Suchkriterien.
Durch Betätigen des entsprechenden Verweises ‚Grundbuch recherchieren’ im Menübereich gelangt der Benutzer in die Grundbuchrecherche.
Abbildung 10: Recherchemaske ohne Ergebnisliste
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Die Recherchekriterien im Eingabebereich sind in drei Abschnitte unterteilt. Im oberen Abschnitt können Informationen über das Grundbuch eingegeben werden. Im
unteren linken Abschnitt können Angaben zur Lage und im unteren rechten Abschnitt
Angaben zur Person gemacht werden.
Zur Angabe widerspruchsfreier Ortsinformationen (Grundbuchbezirk und Grundbuchamt) steht ein Mechanismus zur Verfügung, der in Kapitel 2.5 „Bedienhinweise
zum Rechercheclient“ (Umgang mit Ortsinformationen) beschrieben ist – die Schaltfläche ‚Ortsangaben aktualisieren’ ist nur bei deaktiviertem JavaSkript sichtbar. Dieser Mechanismus wird bei Angabe von Platzhaltern in Grundbuchbezirk oder Grundbuchamt nicht wirksam.
Optional besteht bei der Suche mit Personendaten von Eigentümern und Berechtigten die Möglichkeit, früher gültige Daten (sofern beispielsweise nach einer Namensänderung vorhanden) in die Suche einzubeziehen, oder in einer erweiterten Suche
die Namen im ALB-Eigentümerregister zu berücksichtigen. Ist die erweiterte Suche
ausgewählt, kann die Recherche erheblich länger dauern.
Die Suche mit Platzhaltern ist möglich. Die Angabe von „*“ in einem Eingabefeld
steht für beliebig viele Zeichen (z.B.: Eigentümer-Nachname „Sch*er“ umfasst
Schneider, Scheer, Scher, ...), die Angabe von „?“ ersetzt genau ein Zeichen (z.B.:
Eigentümer-Nachname „Ma?er“ umfasst Maier, Mayer, Mader, ...). Die Platzhalter
können in einem Eingabefeld auch beliebig kombiniert werden. So führt „?*“ zu mindestens einem Zeichen.
Bei der Suche nach Personen, die mehrere Vornamen haben oder bei denen nicht
bekannt ist, ob sie evtl. mehrere Vornamen haben, empfiehlt sich die Suche mit
Platzhalter vor und nach dem bekannten Vornamen (z. B. Ein Peter Willi wird bei
Suche nach Peter oder Willi nicht gefunden; bei Suche mit *Peter* oder *Willi* wird
Peter Willi zuverlässig gefunden).
Durch Betätigen der Schaltfläche ‚Felder leeren’ werden die Eingaben zurückgesetzt
und die Eingabefelder präsentieren sich wie direkt nach den Wechsel zur Recherchemaske. Eine evtl. vorhandene Ergebnisliste verschwindet.
2.4.1 Durchführung einer Suche
Für die Durchführung einer Suche gelten folgende Bedingungen:

Es muss mindestens ein Kriterium eingegeben sein.

Die Angabe des Vornamens erfordert die Angabe des Nachnamens.

Die Angabe einer Grundbuch- oder Flurstücksnummer erfordert mindestens die
Angabe des Grundbuchbezirks, des Grundbuchamts oder der Gemarkung.

Die Angabe einer Straße erfordert die Angabe eines Grundbuchbezirks.
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
Die Angabe einer Hausnummer erfordert die Angabe einer Straße.

Die Angabe eines Zusatzes zur Hausnummer erfordert die Angabe einer Hausnummer.

Die Angabe einer ATP Nummer erfordert die Angabe einer Haus- oder Flurstücknummer.
Für Teilnehmer am eingeschränkten Abrufverfahren gibt es eine weitere Bedingung:

Die Angabe des Nachnamens und einer Grundstücksangabe (Gemarkung, Flur,
Flurstücknummer oder Straße) ist bei jeder Recherche erforderlich. Bei Nachname, Gemarkung, Flur und Straße sind neben Platzhalterzeichen die Angabe von
mindestens zwei Nutzzeichen nötig.
Durch Betätigen der Schaltfläche ‚Recherche durchführen‘ werden diese Bedingungen geprüft. Sind sie erfüllt, wird die Suche durchgeführt. Nach beendeter Suche
werden die Ergebnisse in der Ergebnisliste (vgl. Abbildung 11) angezeigt.
Für Teilnehmer am eingeschränkten Abrufverfahren enthält die Ergebnisliste immer
genau ein Grundbuch, d.h. sie sind zur Angabe von Suchkriterien gezwungen, die
bei der Suche zu genau einem Grundbuch führen. Für den Fall, dass das Grundbuch
aufgrund der Angaben des Benutzers nicht eindeutig bestimmbar ist, müssen weitere Kriterien eingegeben werden.
Die Anzahl der maximal darzustellenden Suchergebnisse kann durch die Auswahl
‚Max. Suchergebnisse: 50 (100, 150, 200)’ voreingestellt werden. Wenn die Anzahl
der Treffer größer als dieser Wertebereich ist, wird die eingestellte Anzahl Suchergebnisse angezeigt und ein Warnhinweis ausgegeben.
Bei der Durchführung einer Suche können Grundbücher gefunden werden, deren
Inhalt zur Zeit angepasst wird und die daher momentan nicht für eine Auskunft zur
Verfügung stehen. Diese Blätter stehen zumeist in naher Zukunft wieder zur Auskunft bereit. Diese Grundbuchblätter werden in einer separaten Meldung angezeigt.
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Abbildung 11: Recherchemaske mit Ergebnisliste
2.4.2 Umgang mit der Rechercheergebnisliste
Die Rechercheergebnisliste fasst die Ergebnisse der Suche zusammen und bietet
einen Überblick über die gefundenen Informationen. Die Ergebnisse sind aufsteigend sortiert nach Grundbuchamt, Grundbuchbezirk und Blattnummer. Der Benutzer
kann die Sortierreihenfolge anpassen (vgl. Kapitel 2.5 „Bedienhinweise zum Rechercheclient“ (Sortierung der Listen im Ergebnisbereich)).
Über die Auswahlfelder in der ersten Spalte können die Grundbücher in der Ergebnisliste zur Übernahme in die Bildschirmmaske ‚Grundbuch Anforderung‘
markiert werden. Die markierten Grundbücher müssen alle im selben Grundbuchbezirk liegen. Wird versucht eine Übernahme von Grundbüchern verschiedener Grundbuchbezirke durchzuführen, erscheint eine entsprechende Fehlermeldung.
Die Schaltflächen für die Rechercheergebnisliste am oberen Rand des Ergebnisbereichs bieten folgende Möglichkeiten:

‚Alle auswählen‘:
Alle Zeilen der Ergebnisliste werden markiert, sofern die Grundbücher im selben
Bezirk liegen. Anderenfalls ist eine Markierung aller Zeilen nicht möglich.

‚Alle abwählen‘: Die Markierungen werden aufgehoben.
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
2.5
‚Übernehmen‘:
Das Programm wechselt in die Bildschirmmaske ‚Grundbuch Anforderung‘. Die
markierten Zeilen werden in der Maske als Vorbelegung der Eingabefelder im
Eingabebereich eingetragen.
Bedienhinweise zum Rechercheclient
Für eine effektive und reibungslose Benutzung des Rechercheclients sollten Sie die
folgenden Bedienhinweise beachten:

Verwenden Sie die Zurück-, Vorwärts- und Aktualisieren-Schaltflächen Ihres
Browsers nach Möglichkeit nicht, da diese Darstellungsfehler zur Folge haben
können. Benutzen Sie stattdessen
immer die angebotenen ‚Zurück’Schaltflächen in den Masken des Rechercheclients.

Melden Sie sich am Ende einer Sitzung immer am Rechercheclient ab.
Ihre Sitzung am Webserver beendet sich zwar automatisch nach 30 Minuten, innerhalb dieser Zeitspanne kann jedoch ein anderer Benutzer an Ihrem Rechner
über Ihren Browser den Rechercheclient auf Ihre Kosten verwenden.

Nach Betätigen eines Verweises oder einer Schaltfläche kann etwas Zeit vergehen, bis die Antwortseite zur Verfügung steht. Zwischenzeitliche Änderungen an
Eingabefeldern der „veralteten“ HTML-Seite gehen verloren. Bei Betätigen eines
anderen Verweises oder einer Schaltfläche vor Anzeige der Antwortseite, geht
diese erste Antwortseite verloren, dafür anfallende Gebühren werden aber in jedem Fall berechnet.
Auch bei aktiviertem JavaSkript (siehe Kapitel 3.2 (JavaSkript (de)aktivieren))
können beim Verlassen eines geänderten Eingabefeldes der Ortsinformationen
(Grundbuchbezirk, Grundbuchamt oder Amtsgerichtsbezirk) zwischenzeitliche
Änderungen verloren gehen. Hier wird automatisch eine (gebührenfreie) Anfrage
an den Webserver zur Auswertung der Ortsinformationen geschickt.

Die HTML-Seiten sind in Menü- und Aktionsbereich (vgl. Kapitel 1.4) aufgeteilt,
letzterer evtl. zusätzlich in Eingabe- und Ergebnisbereich. Änderungen an Eingabefeldern in einem der Bereiche gehen verloren, wenn ein Verweis oder eine
Schaltfläche eines anderen Bereichs betätigt wird.
Dies gilt bei deaktiviertem JavaSkript auch für die Bestätigung einer Meldung.
Hier stellt die Meldung einen weiteren, separaten Bereich dar.

Bitte beachten Sie die Hinweise im Menübereich zur aktuell gezeigten HTMLSeite. Diese informieren beispielsweise über die Kennzeichnung von Pflichtfeldern oder aktuell mögliche, gebührenpflichtige Aktionen.

Umgang mit Ortsinformationen:
In den HTML-Seiten zu Anforderung und Recherche stehen Eingabefelder zu
Ortsinformationen (Grundbuchbezirk, Grundbuchamt und Amtsgerichtsbezirk) zur
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Verfügung. Der Rechercheclient unterstützt Sie bei der korrekten und widerspruchsfreien Befüllung derselben.
Dazu wird bei aktiviertem JavaSkript beim Verlassen eines geänderten, den Ortsinformationen zugehörigen Eingabefeldes automatisch eine (gebührenfreie) Anfrage an den Webserver geschickt. Bei deaktiviertem JavaSkript steht dafür die
‚Ortsangaben aktualisieren’-Schaltfläche zur Verfügung, die Sie aktiv auslösen
müssen.
Als Antwort stellt der Webserver in der aktuellen HTML-Seite die zu den Angaben
widerspruchsfreien Ortsinformationen als Auswahllisten zur Verfügung.
Das Rücksetzen der Ortsinformationen-Eingabefelder in den Ausgangszustand
(freie Eingabe von Grundbuchbezirk und Grundbuchamt) ist über die ‚Felder leeren’-Schaltfläche oder durch Auswahl der Leerzeile in allen OrtsinformationenEingabefeldern möglich.

Sortierung der Listen im Ergebnisbereich:
Sie können Listen nach Spalteninhalten sortieren. Die dafür vorgesehenen Spalten weisen je zwei schwarze Pfeile in der Spaltenbeschriftung auf. Durch Betätigen eines Pfeils wird die Liste nach dem entsprechenden Spalteninhalt auf- oder
absteigend sortiert. Die aktuelle Sortierung wird durch den „blauen“ Pfeil visualisiert. Im Beispiel (vgl. Abbildung 1) ist die Liste aktuell absteigend nach der Blattnummer sortiert.

Die Anzeige von PDF-Dokumenten (Ansicht/Ausdruck zu einem Grundbuchblatt
oder Druckversion einer Antragsliste) erfolgt in zusätzlichen Browserfenstern.
Diese stehen auch nach dem Verlassen des Auskunftssystems oder nach einem
Maskenwechsel zur Verfügung und müssen separat geschlossen werden.

Die Ausgabe von Fehler- oder Erfolgsmeldungen unterscheidet sich je nach JavaSkript-Aktivierungszustand.
Bei aktiviertem JavaSkript stellt der Browser die Meldungen als Popup-Fenster
(vgl. Abbildung 12) dar, die Sie bestätigen müssen.
Bei deaktiviertem JavaSkript sind die Meldungen in die HTML-Seiten eingeflochten (vgl. Abbildung 13). Sie können diese bestätigen, müssen es aber nicht – die
Meldung verschwindet mit dem Aufbau der nächsten HTML-Seite.
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Abbildung 12: Meldungsausgabe bei aktiviertem JavaSkript
Abbildung 13: Meldungsausgabe bei deaktiviertem JavaSkript
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3 Browsereinstellungen
Dieses Kapitel beschreibt für die unterstützten Browser die für den Rechercheclient
entscheidenden Einstellungen.
3.1
Cookies zulassen
Internet Explorer 7.0 oder höher:
 In der Menüleiste ‚Extras’ den Menüpunkt ‚Internetoptionen…’ wählen.
 Im sich öffnenden Fenster das Register ‚Datenschutz’ auswählen und Schaltfläche
‚Sites’ betätigen.
 Durch Angabe der URL zum Auskunftssystem (z.B.: https://www.grundbuchsh.de) in Eingabefeld ‚Adresse der Website’ und Betätigen der Schaltfläche ‚Zulassen’ werden Cookies für den Rechercheclient zugelassen.
Firefox 7.0:
 In der Menüleiste ‚Extras’ den Menüpunkt ‚Einstellungen’ wählen.
 Im sich öffnenden Fenster ‚Datenschutz’ markieren.
 Durch Auswahl des angebotenen Konfigurationsparameters ‚Cookies akzeptieren’
werden Cookies zugelassen.
3.2
JavaSkript (de)aktivieren
Internet Explorer 7.0 oder höher:
 Sie befinden sich aktuell auf der Anmeldeseite des Rechercheclients.
 In der Menüleiste ‚Extras’ den Menüpunkt ‚Internetoptionen…’ wählen.
 Im sich öffnenden Fenster das Register ‚Sicherheit’ auswählen und die Schaltfläche ‚Stufe anpassen’ betätigen.
 Im sich öffnenden Fenster ‚Sicherheitseinstellungen’ den angebotenen Konfigurationsparameter ‚Scripting’ – ‚Active Scripting’ suchen. Die Verwendung von JavaSkript wird durch Auswahl von ‚Aktivieren’ oder ‚Deaktivieren’ entsprechend erlaubt oder verboten.
Firefox 7.0:
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des Landes Schleswig-Holstein
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Benutzerhandbuch für das Abrufverfahren
 In der Menüleiste ‚Extras’ den Menüpunkt ‚Einstellungen’ wählen.
 Im sich öffnenden Fenster ‚Inhalt’ markieren.
 Durch die Aus- oder Abwahl des angebotenen Konfigurationsparameters ‚JavaScript aktivieren’ wird JavaSkript aktiviert oder deaktiviert.
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