Vertragsbedingungen - Münchhausen

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Vertragsbedingungen - Münchhausen
FÖRDERVEREIN DER MÜNCHHAUSEN-SCHULE
Haus des Lebens & des Lernens
Förderverein der Münchhausen-Schule e.V. - Alfred-Delp-Str. 2-12
63110 Rodgau
Vertrag für die Betreuung der Münchhausen-Schule, Rodgau
zwischen __________________________________, gesetzlich vertreten durch die
Eltern
,
wohnhaft
,
- nachfolgend als „Eltern“ bezeichnet –
und
dem Förderverein der Münchhausen–Schule e.V., vertreten durch den Vorstand, dieser
vertreten durch die gem. § 26 BGB vertretungsberechtigte 1. Vorsitzende, Alfred- DelpStraße 2-12, 63110 Rodgau
- nachfolgend als „Verein“ bezeichnet-
1. Aufnahme des Kindes; Betreuungszeiten
_________________________________________ (Vorname, Name, Klasse) wird mit
Wirkung vom
in die Betreuung der Münchhausen –
Schule aufgenommen und gemäß den im Anmeldeformular gewählten Zeiten betreut.
Der Betreuungsvertrag für Kinder der Vorklasse und der ersten Klasse verlängert sich
automatisch für das jeweils nachfolgende Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens, ohne
besondere Kündigung, zum Ende der Sommerferien des zweiten Schuljahres.
Betreuungsverträge der dritten und vierten Klassen, sowie Verträge für die Frühdienststunde
verlängern sich nicht automatisch und laufen mit dem Ende der Sommerferien eines
Schuljahres aus.
Die Teilnahme an einer optional angebotenen Ferienbetreuung ist Gegenstand einer
gesonderten vertraglichen Vereinbarung und wird unabhängig von den laufenden Betreuungskosten abgerechnet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ferienbetreuung.
Im Rahmen der Betreuung nutzt der Verein auch die schulischen Räume im Christian-ZangHaus. Die Eltern stimmen einer Betreuung durch Betreuer anderer Institutionen während der
Betreuungszeiten ausdrücklich zu.
1.Vorsitzende: Alexandra Gathof, 2. Vorsitzender: Dr. Markus Neumaier
www.muenchhausenschule-verein.de, [email protected]
Bankverbindung: Sparkasse Langen- Seligenstadt, Konto 120 238 258, BLZ 506 521 24
IBAN: DE84 5065 2124 0120 2382 58 BIC: HELADEF1SLS
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Haus des Lebens & des Lernens
Förderverein der Münchhausen-Schule e.V. - Alfred-Delp-Str. 2-12
63110 Rodgau
Findet im Christian-Zang-Haus in den Räumen des Jugendtreffs eine Betreuung durch Dritte
– nicht Vertragspartner – nach 16 Uhr statt, so erlischt die Aufsichtspflicht des Vereins, da
eine Betreuung nach diesem Vertrag nicht mehr geschuldet ist.
2. Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzungen sind:



die Mitgliedschaft der Eltern des Kindes im Förderverein der Münchhausen–Schule
e.V.
die Vorlage einer schriftlichen Arbeitsbescheinigung der Eltern zum
Schuljahresbeginn, spätestens aber zum 01.09.
Wird diese Arbeitsbescheinigung nicht pünktlich vorgelegt, so befindet sich der/die
Erziehungsberechtigte mit der Vorlage der Arbeitsbescheinigung in Verzug. Der
Verein kann dann für die in Zusammenhang mit der Besorgung der
Arbeitsbescheinigung ihm
entstehenden Aufwendungen pauschal
eine
Verwaltungsgebühr in Höhe von € 10,00 erheben.
Die Eltern verpflichten sich dazu, zwei Arbeitsstunden pro Schuljahr im Verein zu
leisten. Die geleisteten Arbeitsstunden sind vom Verein mit einer Unterschrift
gegenzuzeichnen. Für nicht geleistetes Stunden fallen am Ende des Schuljahres
pro Stunde € 30,00 an.
3. Betreuungsentgelte
Die Betreuungsgebühren, welche sich aus dem jeweils gültigen Anmeldeformular ergeben,
sind
monatlich
im
Voraus
auf
das
Konto
des
Vereins
bei
der
Sparkasse Langen-Seligenstadt
Konto–Nr.:120 238 258 – BLZ: 506 521 24
IBAN: DE84 5065 2124 0120 2382 58 – BIC: HELADEF1SLS
zu zahlen. Das Bankeinzugsverfahren ist verbindlich.
Die Betreuungskosten können bei Erfordernis durch Beschluss der Mitgliederversammlung
des Fördervereines der Münchhausen-Schule e.V. zu Beginn eines Schuljahres oder eines
2. Schulhalbjahres mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten angepasst werden. Die
Erziehungsberechtigten stimmen dieser Art und Weise der Anpassung der
Betreuungsentgelte ohne gesonderte Beschlussfassung bzw. ohne gesonderte Änderung
dieses Vertrages ausdrücklich zu. Der Förderverein der Münchhausen-Schule e.V. teilt
dies den Eltern umgehend mit.
1.Vorsitzende: Alexandra Gathof, 2. Vorsitzender: Dr. Markus Neumaier
www.muenchhausenschule-verein.de, [email protected]
Bankverbindung: Sparkasse Langen- Seligenstadt, Konto 120 238 258, BLZ 506 521 24
IBAN: DE84 5065 2124 0120 2382 58 BIC: HELADEF1SLS
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Wird ein Kind nach Ende der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit abgeholt, ohne dass
seitens der Eltern zuvor an den Verein eine Mitteilung erfolgte, so wird eine zusätzliche
Betreuungsgebühr von pauschal € 20,00 zur Zahlung an den Verein fällig.
Sind die Eltern mit der Entrichtung der Betreuungsentgelte sowie weiterer zu zahlender
Gebühren auf der Grundlage dieses Vertrages in Verzug, so kann der Verein das zu
betreuende Kind so lange von der Betreuung ausschließen, bis die Begleichung des
Zahlungsrückstandes erfolgt ist. Die Eltern haben in diesem Fall dem Verein sämtliche
weiteren Schäden, insbesondere Verzugsschäden gem. § 286 BGB, zu erstatten.
4. Krankheit und Fehlen des Kindes, Mittagstisch
Im Falle des Fehlens oder einer Erkrankung des Kindes werden Betreuungskosten nicht
zurückerstattet. Das Betreuungsteam ist vom Fehlen des Kindes unverzüglich zu
benachrichtigen.
Die Teilnahme am Mittagstisch der Schule ist obligatorisch für die Kinder der Betreuung. Art
und Umfang der Leistungen im Rahmen des Mittagstisches regelt ein gesondert von den
Eltern zu schließender Vertrag mit dem jeweiligen Caterer. Wird der Vertrag mit dem Caterer
gekündigt, so erlischt auch mit sofortiger Wirkung der Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
Der Verein haftet den Eltern aus keinem Rechtsgrund für die Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtungen des Caterers aus diesem gesondert zu schließenden Vertrag.
5. Beendigung dieses Vertrages
Dieser Vertrag kann von jeder der Vertragsparteien zum jeweiligen Schulhalbjahresende mit
einer Frist von sechs Wochen durch schriftliche Erklärung ordentlich gekündigt werden.
Somit haben Sie zwei Möglichkeiten für eine ordentliche Kündigung im Jahr: spätestens
sechs Wochen vor dem 31.01. oder spätestens sechs Wochen vor Beginn der
Sommerferien.
Die Vertragspartner können den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung
kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn Gebühren, die an den Verein
auf der Grundlage dieses Vertrages offen sind und einen Betrag in Höhe von mindestens €
100,00 erreichen, nicht innerhalb von vierzehn Tagen ab erfolgter Mahnung gezahlt werden.
1.Vorsitzende: Alexandra Gathof, 2. Vorsitzender: Dr. Markus Neumaier
www.muenchhausenschule-verein.de, [email protected]
Bankverbindung: Sparkasse Langen- Seligenstadt, Konto 120 238 258, BLZ 506 521 24
IBAN: DE84 5065 2124 0120 2382 58 BIC: HELADEF1SLS
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Dieser Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn


das zu betreuende Kind innerhalb eines Schuljahres die Schule wechselt, dieses ist
dem Verein vorab schriftlich mitzuteilen;
der Verein auf Grund ausbleibender Drittmittel nach einer Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Steuerberaters nicht mehr in der Lage ist, das Betreuungsangebot
im vertraglich vereinbarten Umfang aufrechtzuerhalten.
6. Haftung
Der Verein haftet nicht für Schäden, die durch betreute Kinder der Schule oder Dritten
entstehen. Der Verein haftet auch nicht für Schäden der Kinder untereinander während der
Betreuung.
Der Verein haftet gem. § 31 a BGB für seine Vorstände sowie für sein Personal und seine
Helfer nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Der Verein hat eine
Vereinshaftpflichtversicherung
abgeschlossen,
die
auch
das
Risiko
der
Aufsichtspflichtverletzung abdeckt. Den Eltern werden in jedem Fall der Abschluss einer
Kinderunfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung empfohlen.
Sollten der Verein, seine Vorstandsmitglieder, sein ehren- und / oder hauptamtliches
Personal von Eltern eines betroffenen (geschädigten) Kindes im Außenverhältnis in Haftung
genommen werden, so verpflichten sich die Eltern des Weiteren beteiligten –den Schaden
verursachenden- Kindes, den Verein, seine Vorstandsmitglieder, sein ehren- und / oder
hauptamtliches Personal im Innenverhältnis von jeglicher Haftung freizustellen.
Grundsätzlich bleibt die Haftung der Erziehungsberechtigten unberührt.
7. Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht, Datenschutz
Der Verein verarbeitet zur Erfüllung dieses Vertrages und seiner Aufgaben
personenbezogene Daten und Daten über persönliche und sachbezogene Verhältnisse
seiner Mitglieder und Vertragspartner. Diese Daten werden darüber hinaus gespeichert,
übermittelt und verändert.
Mit diesem Vertrag stimmen Sie der Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung, und
Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten und der personenbezogenen Daten ihres
Kindes im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins und dieses
Vertrages zu. Sie haben das Recht auf:




Auskunft über Ihre gespeicherten Daten
Berichtigung Ihrer gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit
Sperrung Ihrer Daten
Löschung Ihrer Daten
1.Vorsitzende: Alexandra Gathof, 2. Vorsitzender: Dr. Markus Neumaier
www.muenchhausenschule-verein.de, [email protected]
Bankverbindung: Sparkasse Langen- Seligenstadt, Konto 120 238 258, BLZ 506 521 24
IBAN: DE84 5065 2124 0120 2382 58 BIC: HELADEF1SLS
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Durch Ihre Mitgliedschaft im Verein und diesen Vertrag stimmen Sie, sofern Sie nicht
schriftlich widersprechen, der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und
Telemedien sowie elektronischen Medien, sowohl von Ihnen, als auch von dem zu
betreuenden Kind zu. Sämtliche Urheberrechte aus den von Ihrem Kind im Rahmen der
Betreuung geschaffenen Werken stehen ausschließlich und alleine dem Verein zu.
8. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist
Rodgau.
Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen als solche gekennzeichnet sein
und bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Für den Fall, dass die Münchhausenschule Ihre Unterrichtszeiten umstellt/ ändert, behält
sich der Förderverein eine Vertragsänderung/ -anpassung bzgl. Der Betreuungszeiten und
den damit verbundenen Gebühren vor.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung soll vielmehr
durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und die inhaltlich der
ursprünglichen Bestimmung und dem hier zu regelnden Bereich am Nächsten kommt. Dies
gilt auch im Fall einer Vertragslücke und bei Gesetzesänderungen, die nach Abschluss
dieser Trägervereinbarung mit derselben Folge in Kraft treten (Änderungen zwingenden
Rechts).
Mit dem Unterzeichnen des Vertrags gebe ich mein Einverständnis, dass sich die
Angestellten der Betreuung mit den Lehrern der Münchhausen-Schule aus pädagogischen
Gründen und zum Wohle des Kindes über mein Kind austauschen dürfen.
1.Vorsitzende: Alexandra Gathof, 2. Vorsitzender: Dr. Markus Neumaier
www.muenchhausenschule-verein.de, [email protected]
Bankverbindung: Sparkasse Langen- Seligenstadt, Konto 120 238 258, BLZ 506 521 24
IBAN: DE84 5065 2124 0120 2382 58 BIC: HELADEF1SLS