1600 von der FN ausgestellte Equidenpässe sind ungültig

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1600 von der FN ausgestellte Equidenpässe sind ungültig
BAYERISCHE
LANDESTIERÄRZTEKAMMER
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K Ö R P E R S C H A F T
D E S
Ö F F E N T L I C H E N
R E C H T S
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N E W S L E T T E R
08 / 2012
11. Oktober 2012
1600 von der FN ausgestellte Equidenpässe sind ungültig
Ungültige Pässe müssen bis 31. März 2013 durch Pässe des Landesverbands Bayerischer
Pferdezüchter ersetzt werden
Seit 1. November 2010 ist die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) in Bayern nicht mehr berechtigt, Pässe
für „nicht registrierte“ Equiden („Freizeitpferde“) auszustellen. Die FN darf seither in Bayern ausschließlich
für Sportpferde Equidenpässe ausstellen, wobei sich eine Zuständigkeit der FN erst dann ergibt, wenn ein
Einhufer tatsächlich an Wettkämpfen gemäß LPO teilnimmt und dann als Turniersportpferd einzutragen ist.
Pferde, die ausschließlich an Veranstaltungen gemäß WBO teilnehmen, fallen nicht unter diese Definition.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) hat nun darauf hingewiesen, dass
Equidenpässe für in Bayern gehaltene „nicht registrierte“ Equiden (Freizeitpferde), die nach dem
1. November 2010 von der FN ausgestellt wurden, ungültig sind und bis 31. März 2013 gegen einen
gültigen Pass ausgetauscht werden müssen. Davon sind mindestens 1600 Equiden in Bayern betroffen.
Werden nach dem 31.3.2013 solche ungültigen Pässe durch das Veterinäramt festgestellt, werden diese
Pässe für nichtig erklärt, was u.a. das Verbringen in ein anderes EU-Land und die Schlachtung verhindert.
Einen gültigen Pass für in Bayern gehaltene „nicht registrierte“ Equiden kann nur der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. (LV) (Landshamer Str. 11, 81929 München, Tel.: 089 / 926967-204, Fax 089 /
907405, http:// www.bayerns-pferde.de) ausstellen. Halter von Equiden mit möglicherweise ungültigem Pass
sollen dem Landesverband den Sachverhalt schildern und ggf. von dort nochmals einen Passantrag anfordern. Eine neuerliche Kennzeichnung des Tieres ist dabei i.a. nicht erforderlich. Der bisherige, von der FN
ausgestellte Pass ist zusammen mit dem ausgefüllten Passantrag an den Landesverband zu schicken.
In allen anderen Fällen ist hinsichtlich der Pässe für „nicht registrierte“ Equiden in Bayern zu beachten:
• Die Kennzeichnung des Equiden muss mit dem vorgeschriebenen amtlichen Transponder (Code:
276+02+10-stellige Nummer) erfolgen, der von der passausstellenden Stelle (LV) auf Antrag an den
Tierhalter ausgegeben wird. Andere Transponder (z.B. Kleintiertransponder) sind nicht zulässig.
• Bevor ein Tierarzt einen Transponder, der durch die FN ausgegeben wurde, implantiert und den Passantrag der FN unterschreibt, sollte er sich vergewissern, dass es sich tatsächlich um ein Turnierpferd
handelt (s.o.). Fohlen können daher keinen FN-Pass bekommen (Hinweis des BMELV, 17.12.10).
• Eine Kennzeichnung durch ein Diagramm ist für nicht-registrierte Equiden nicht mehr vorgeschrieben.
• Jeder Tierarzt, der ein Pferd kennzeichnen möchte, muss sich hierzu mittels Registriernummer legitimieren. Die Registriernummer ist ggf. bei dem für den Landkreis der Praxis zuständigen Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten zu beantragen (htpp://www.stmelf.bayern.de/behoerden/amt). Eine Legitimation durch eine vorausgehende Fortbildung ist nicht mehr erforderlich.
Weitere Informationen:
 StMUG: Richtige Kennzeichnung von Equiden (www.bltk.de, Bereich Aktuelle Fachinformationen, Aktuelle
Fachinfos, 27.9.2012)
 Ausführungshinweise des Bundes und der Länder zur Kennzeichnung und Identifizierung von Equiden, Stand
18.9.2012 (www.bmelv.de, Bereich Landwirtschaft, Tier, Tiergesundheit, Tierkennzeichnung)
 BLTK-Newsletter 3/2010 (u.a. mit weiteren Infos zu Registriernummern; www.bltk.de, Bereich Tierärzte,
Newsletter, Newsletter Archiv)
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