Balance Newsletter 07-2011
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Balance Newsletter 07-2011
NEWSLETTER 07 / 2011 AUS ERSTER HAND: Aktuelle Informationen über das Emirat Dubai und die Golfregion Ein Service der BALANCE CONSULTING GROUP DUBAI Aufenthaltsrecht VAE verlängern Visa-Laufzeit Immobilieneigentümer auf 3 Jahre für Die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate hat die Gültigkeitsdauer von Aufenthaltsgenehmigungen für Immobilieneigentümer von bislang 6 Monaten auf 3 Jahre verlängert. Die Entscheidung ist Teil der Regierungsmaßnahmen im Rahmen des Strategieplanes für die Jahre 2011 bis 2013 mit dem Ziel, das emiratische Wirtschaftswachstum weiter zu fördern. Somit haben zukünftig ausländische Immobilieneigentümer grundsätzlich die Möglichkeit, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu beantragen, die es ihnen und ihren Familienmitgliedern erlaubt, sich für einen Maximalzeitraum von 3 Jahren in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufzuhalten, ohne zwischenzeitlich das Land verlassen zu müssen. Marktbeobachter sind der Auffassung, dass die Entscheidung der emiratischen Regierung durchaus dazu beitragen kann, dass sich der Immobiliensektor des Landes nach der schweren Phase der internationalen Wirtschaftsund Finanzkrise, die insbesondere am Standort Dubai deutliche Spuren hinterlassen hat, wieder ankurbeln wird. Gerade Immobilieneigentümer aus Indien, dem Iran oder Osteuropa profitieren von der neuen Visaregelung. Entsprechend erwarten Immobilienexperten gerade aus diesen Ländern mittelfristig deutliche Nachfrageimpulse für den emiratischen Immobilienmarkt. Eine 3-Jahre gültige Aufenthaltsgenehmigung können Immobilieneigentümer zukünftig immer dann beantragen, wenn ihre Immobilie mindestens einen Wert von AED 1 Mio. aufweist. Es ist davon auszugehen, dass für die Wertermittlung zunächst der Kaufpreis der entscheidende Parameter sein wird. Die Visaneuregelung ist an den Erwerb einer Immobilie gebunden. Investoren, die nur Grund und Boden erwerben, erhalten vor Fertigstellung einer darauf befindlichen Immobilie keine Daueraufenthaltsgenehmigung. Bislang noch unklar ist, ob die Immobilieninvestoren mit der Daueraufenthaltsgenehmigung auch alle anderen bei „Residence-Visa“ üblichen Vorteile zugesprochen bekommen, also beispielsweise durch das Visa berechtigt sind, Konten bei lokalen Banken zu eröffnen oder eine emiratische Pkw-Fahrerlaubnis zu beantragen. Die Regierung hat hierzu bislang nur mitgeteilt, dass die Details der gesetzlichen Regelung in Kürze veröffentlicht werden. Arbeitsrecht KSA gibt Details Mindestquotensystem Arbeitnehmer bekannt zum neuen für saudische Wir hatten bereits in einer früheren Ausgabe unseres Newsletters über die Neuregelungen des saudischen Arbeitsministeriums zur Einführung eines Quotensystems, das die Integration lokaler Beschäftigter in den Arbeitsmarkt forcieren soll, berichtet. Das Ministerium hat nun Anfang Juni 2011 umfangreiche Details für das komplexe, durch Farben gekennzeichnete Quotensystem veröffentlicht. Wie bereits berichtet, werden Unternehmen im Hinblick auf die Zahl der lokalen Arbeitskräfte in verschiedene Gruppen eingeteilt. Sofern die staatlich vorgegebenen Mindestquoten saudischer Beschäftigter aktuell nicht erfüllt werden, haben die Unternehmen 6 bzw. 9 Monate Zeit, dieser Anforderung nachzukommen. Bei Nichterfüllung nach Ablauf dieser Frist drohen dem Unternehmen schwere Sanktionen. Das neue System in Saudi-Arabien unterteilt Privatunternehmen in über 150 Teilgruppen, für die einzelfallabhängig, unterschiedliche Mindestquoten gelten. So werden die Gesellschaften in einer ersten Stufe in eine von rund 40 Branchen eingeteilt, anschließend wird dann innerhalb der Branche nach Firmengröße (Anzahl der Mitarbeiter) weiter differenziert. Unternehmen, die bereits in Saudi-Arabien registriert und lizenziert sind, können die vom Arbeitsministerium festgesetzte Mindestquote für ihre Gesellschaft auf der Internetseite des Ministeriums einsehen. Kontakt Dubai / V.A.E. BALANCE AG Dubai FZ-LLC P.O.BOX 500238 Dubai Internet City Dubai, United Arab Emirates Kontakt Deutschland BALANCE Consulting Group Dubai Nägelsbachstrasse 49c 91052 Erlangen Germany Ansprechpartner: Samira Rengert (Consultant) Telefon: +9714 – 390 06 35 Fax: +9714 – 390 86 10 Ansprechpartner: Holger Ochs (Geschäftsführer) Telefon: +49 (0) 9131 – 89 15 0 Fax: +49 (0) 9131 – 89 15 30 Mail: [email protected] Internet: www.dubai.balance.ag Mail: [email protected] Internet: www.dubai.balance.ag Unternehmen, die bis zu maximal 10 Mitarbeiter beschäftigen, sind von den Neuregelungen größtenteils ausgenommen. Im Falle dieser Kleinunternehmen genügt zur Abwendung von Sanktionen die Beschäftigung einer lokalen Arbeitskraft. Nach Berechnungen des saudischen Arbeitsministeriums müssen rund 50 % der im Königreich ansässigen Unternehmen in den kommenden Monaten ihre Mitarbeiterstruktur anpassen, sprich, zusätzliche saudische Arbeitskräfte einstellen, um die Vorgaben zu erfüllen. Wie das Arbeitsministerium mitteilte, werden Staatsangehörige der Golfanrainerstaaten (Oman, Katar, VAE, …) im neuen Quotensystem saudischen Arbeitskräften gleichgestellt. Unternehmen, die bisher die Mindestquoten bislang nicht erfüllen, erhalten, wie oben bereits erwähnt, noch eine Schonfrist von 6 bzw. 9 Monaten. Fristbeginn ist der 11. Juni 2011. Sofern die Quoten auch nach Ablauf der Frist nicht erfüllt werden, können von Seiten des Ministeriums eine ganze Reihe von Sanktionen gegen das betroffene Unternehmen festgesetzt werden: Unter anderem sieht der Maßnahmenkatalog die Nichtverlängerung von Arbeitsgenehmigungen sowie die Nichtbearbeitung von neuen Visa-Anträgen bzw. die Ablehnung der Registrierung zusätzlicher Niederlassungen des Unternehmens in SaudiArabien vor. Es bleibt abzuwarten, ob die radikale Änderung im saudischen Arbeitsrecht und die damit verbundenen harten Sanktionen gegen Unternehmen nach Ablauf der Frist Ende 2011 auch tatsächlich vollumfänglich umgesetzt werden. Die bisherige ‚Saudisierungspolitik‘ ist insbesondere daran gescheitert, dass die gesetzlich definierten Instrumente zur Förderung der Eingliederung saudischer Arbeitnehmer nicht konsequent umgesetzt wurden. Gleichwohl stehen insbesondere Unternehmen, die bislang kaum saudische Arbeitnehmer beschäftigen, nunmehr vor der Wahl, ihre Personalstruktur im erheblichen Maße umzubauen oder den Standort Saudi-Arabien aufzugeben. Nicht wenige Unternehmen werden den Umzug in andere Golfanrainerstaaten, wie das benachbarte Bahrain, Katar oder die VAE, zumindest prüfen. Ob die gesetzlichen Neuregelungen in Saudi-Arabien zur Umsetzung der ambitionierten Regierungsziele (bis 2014 sollen rund 1,2 Millionen neue Jobs für lokale Arbeitnehmer geschaffen werden) tatsächlich kurzfristig beitragen kann, wird sich Ende des Jahres zeigen. Mittel- und langfristig sollten die Neuregelungen tatsächlich für eine verstärkte Integration der saudischen Arbeitskräfte in den hauptsächlich von Expatriates bestimmten Arbeitsmarkt sorgen. Beteiligung Abu Dhabi kauft spanische Ölgesellschaft CEPSA Die Europäische Kommission hat Anfang Juli dem Emirat Abu Dhabi grünes Licht zum Erwerb der verbleibenden Anteile an der spanischen Ölgesellschaft CEPSA vom französischen Total-Konzern gegeben. Über den Staatsfonds IPIC hielt das Emirat bereits 47 % der Unternehmensanteile. Für einen Kaufpreis von € 3,7 Mrd. erwirbt IPIC nun auch die anderen Anteile. Abu Dhabi erweitert mit dieser Firmenakquisition seine Kapazitäten im Bereich der Erdölraffinerien. CEPSA ist bislang insbesondere in der Öl- und Gasproduktion in Algerien, Kolumbien, Ägypten und Peru aktiv. Internationales Steuerrecht Briten in der Golfregion müssen ab 2012 gravierende Steuerrechtsänderungen befürchten Tausende britischer Arbeitnehmer, die temporär oder dauerhaft in der Golfregion tätig sind, und dort von den beispiellos niedrigen Steuersätzen bzw. der kompletten Steuerfreiheit von Arbeitseinkünften profitieren, müssen gravierende Auswirkungen bei der Neuordnung des britischen Steuerrechts ab 2012 befürchten. Ziel der britischen Steuerpolitik ist es, Staatsbürger im Ausland verstärkt zur Kasse zu bitten. Demnach sollen Arbeitnehmer, die ab 2012 mehr als 20 Arbeitstage im Jahr in Großbritannien tätig sind (und den Rest des Jahres beispielsweise im „Steuerparadies“ Dubai verbringen) mit ihrem Welteinkommen in Großbritannien steuerpflichtig werden. Darüber hinaus sollen Expats, die zwar ausschließlich im Ausland tätig sind, aber mehr als 90 Tage im Jahr in Großbritannien verbringen, ebenfalls mit ihrem Welteinkommen in UK steuerpflichtig werden. Bislang galt in Großbritannien nur derjenige als „Resident“ und damit steuerpflichtig mit seinem Welteinkommen, der die sogenannte 183 Tage-Regel erfüllt hat. Unser Newsletter erscheint in unregelmäßigen Abständen etwa alle 4-6 Wochen. Fragen, Anregungen und Kommentare richten Sie bitte an [email protected] Kontakt Dubai / V.A.E. BALANCE AG Dubai FZ-LLC P.O.BOX 500238 Dubai Internet City Dubai, United Arab Emirates Kontakt Deutschland BALANCE Consulting Group Dubai Nägelsbachstrasse 49c 91052 Erlangen Germany Ansprechpartner: Samira Rengert (Consultant) Telefon: +9714 – 390 06 35 Fax: +9714 – 390 86 10 Ansprechpartner: Holger Ochs (Geschäftsführer) Telefon: +49 (0) 9131 – 89 15 0 Fax: +49 (0) 9131 – 89 15 30 Mail: [email protected] Internet: www.dubai.balance.ag Mail: [email protected] Internet: www.dubai.balance.ag Seminarveranstaltung Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen deutscher Unternehmen, Arbeitnehmer und Investoren beim Engagement in der Golfregion Eine aktuelle Bestandsaufnahme am Beispiel der Vereinigten Arabischen Emirate Datum / Beginn: Donnerstag, 24. November 2011, 17 Uhr, Dauer: ca. 5 Stunden Referent: Holger Ochs, Geschäftsführer Balance Consulting Group Dubai Veranstaltungsort: Kanzleiräume der cpd.compend gmbh Steuerberatungsgesellschaft Nägelsbachstrasse 49c, 91052 Erlangen Auszug aus der Themenübersicht Doing Business in the Middle East - Markteinstiegsstrategien im Überblick Fallstricke und Hauptfehlerquellen beim Engagement am Golf aus Beratersicht Standortanalyse: Die VAE als zentrale Handelsdrehscheibe – Welche Alternativen gibt es in der Region (Katar, Oman und Saudi-Arabien) Handelsvertreter, Agent, Distributor – Tipps für die Vertragsgestaltung mit lokalen Partnern Gesellschaftsrechtliche Besonderheiten bei Firmengründungen (Lokaler Partner, Freihandelszonen, ‚Virtual Office’ – Option, Offshore Ltd.- Alternative) Steuerrecht: Auswirkungen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den VAE - Gestaltungshinweise, Verschärfung im Deutschen Außensteuergesetz Auswirkungen der UN-Sanktionen gegen den Iran auf Geschäftsaktivitäten ausländischer Unternehmen in der Golfregion Die Zukunft der Golfregion – Aktuelle Herausforderungen und Perspektiven im Schatten des „demokratischen Frühlings“ in der arabischen Welt Kontakt Dubai / V.A.E. BALANCE AG Dubai FZ-LLC P.O.BOX 500238 Dubai Internet City Dubai, United Arab Emirates Kontakt Deutschland BALANCE Consulting Group Dubai Nägelsbachstrasse 49c 91052 Erlangen Germany Ansprechpartner: Samira Rengert (Consultant) Telefon: +9714 – 390 06 35 Fax: +9714 – 390 86 10 Ansprechpartner: Holger Ochs (Geschäftsführer) Telefon: +49 (0) 9131 – 89 15 0 Fax: +49 (0) 9131 – 89 15 30 Mail: [email protected] Internet: www.dubai.balance.ag Mail: [email protected] Internet: www.dubai.balance.ag Anmeldeformular Hiermit melde ich mich verbindlich für das Seminar „Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen deutscher Unternehmen, Arbeitnehmer und Investoren beim Engagement in der Golfregion“ am 24. November 2011 in Erlangen (in den Räumen der cpd.compend gmbH Steuerberatungsgesellschaft, Nägelsbachstraße 49c, 91052 Erlangen) an. Die Teilnahmegebühr beträgt 179 € (zzgl. MwSt.). Firma Name Anschrift Telefon (für evtl. Rückfragen) E-Mail-Adresse Unterschrift Bitte schicken Sie uns Ihre Anmeldung per Post oder Fax zu. Sie erhalten anschließend eine Anmeldebestätigung und die Rechnung zugesandt. Einen etwaigen schriftlichen Rücktritt von der Veranstaltung akzeptieren wir bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenfrei. Im Falle eines späteren Rücktritts ist die Seminargebühr in voller Höhe zur Zahlung fällig. Da die Teilnehmerzahl für die Veranstaltung begrenzt ist, werden wir Sie umgehend nach erfolgter Anmeldung informieren, sofern der Termin bereits ausgebucht ist. Bitte senden Sie das Anmeldeformular an: Balance AG Dubai FZ-LLC z.Hd. Frau Hanne Gieger Nägelsbachstraße 49c, 91052 Erlangen oder direkt per Fax: 09131-891560 Kontakt Dubai / V.A.E. BALANCE AG Dubai FZ-LLC P.O.BOX 500238 Dubai Internet City Dubai, United Arab Emirates Kontakt Deutschland BALANCE Consulting Group Dubai Nägelsbachstrasse 49c 91052 Erlangen Germany Ansprechpartner: Samira Rengert (Consultant) Telefon: +9714 – 390 06 35 Fax: +9714 – 390 86 10 Ansprechpartner: Holger Ochs (Geschäftsführer) Telefon: +49 (0) 9131 – 89 15 0 Fax: +49 (0) 9131 – 89 15 30 Mail: [email protected] Internet: www.dubai.balance.ag Mail: [email protected] Internet: www.dubai.balance.ag