Balance Newsletter 07-2011

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Balance Newsletter 07-2011
NEWSLETTER 07 / 2011
AUS ERSTER HAND: Aktuelle Informationen über das Emirat Dubai und die Golfregion
Ein Service der BALANCE CONSULTING GROUP DUBAI
Aufenthaltsrecht
VAE
verlängern
Visa-Laufzeit
Immobilieneigentümer auf 3 Jahre
für
Die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate hat die
Gültigkeitsdauer
von
Aufenthaltsgenehmigungen
für
Immobilieneigentümer von bislang 6 Monaten auf 3 Jahre
verlängert.
Die
Entscheidung
ist
Teil
der
Regierungsmaßnahmen im Rahmen des Strategieplanes für
die Jahre 2011 bis 2013 mit dem Ziel, das emiratische
Wirtschaftswachstum weiter zu fördern.
Somit haben zukünftig ausländische Immobilieneigentümer
grundsätzlich
die
Möglichkeit,
eine
Daueraufenthaltsgenehmigung zu beantragen, die es ihnen
und ihren Familienmitgliedern erlaubt, sich für einen
Maximalzeitraum von 3 Jahren in den Vereinigten
Arabischen Emiraten aufzuhalten, ohne zwischenzeitlich das
Land verlassen zu müssen.
Marktbeobachter
sind
der
Auffassung,
dass
die
Entscheidung der emiratischen Regierung durchaus dazu
beitragen kann, dass sich der Immobiliensektor des Landes
nach der schweren Phase der internationalen Wirtschaftsund Finanzkrise, die insbesondere am Standort Dubai
deutliche Spuren hinterlassen hat, wieder ankurbeln wird.
Gerade Immobilieneigentümer aus Indien, dem Iran oder
Osteuropa profitieren von der neuen Visaregelung.
Entsprechend erwarten Immobilienexperten gerade aus
diesen Ländern mittelfristig deutliche Nachfrageimpulse für
den emiratischen Immobilienmarkt.
Eine 3-Jahre gültige Aufenthaltsgenehmigung können
Immobilieneigentümer zukünftig immer dann beantragen,
wenn ihre Immobilie mindestens einen Wert von AED 1 Mio.
aufweist. Es ist davon auszugehen, dass für die
Wertermittlung zunächst der Kaufpreis der entscheidende
Parameter sein wird. Die Visaneuregelung ist an den Erwerb
einer Immobilie gebunden. Investoren, die nur Grund und
Boden erwerben, erhalten vor Fertigstellung einer darauf
befindlichen Immobilie keine Daueraufenthaltsgenehmigung.
Bislang noch unklar ist, ob die Immobilieninvestoren mit der
Daueraufenthaltsgenehmigung auch alle anderen bei
„Residence-Visa“
üblichen
Vorteile
zugesprochen
bekommen, also beispielsweise durch das Visa berechtigt
sind, Konten bei lokalen Banken zu eröffnen oder eine
emiratische
Pkw-Fahrerlaubnis
zu
beantragen.
Die
Regierung hat hierzu bislang nur mitgeteilt, dass die Details
der gesetzlichen Regelung in Kürze veröffentlicht werden.
Arbeitsrecht
KSA
gibt
Details
Mindestquotensystem
Arbeitnehmer bekannt
zum
neuen
für
saudische
Wir hatten bereits in einer früheren Ausgabe unseres
Newsletters über die Neuregelungen des saudischen
Arbeitsministeriums zur Einführung eines Quotensystems,
das die Integration lokaler Beschäftigter in den Arbeitsmarkt
forcieren soll, berichtet. Das Ministerium hat nun Anfang
Juni 2011 umfangreiche Details für das komplexe, durch
Farben gekennzeichnete Quotensystem veröffentlicht. Wie
bereits berichtet, werden Unternehmen im Hinblick auf die
Zahl der lokalen Arbeitskräfte in verschiedene Gruppen
eingeteilt. Sofern die staatlich vorgegebenen Mindestquoten
saudischer Beschäftigter aktuell nicht erfüllt werden, haben
die Unternehmen 6 bzw. 9 Monate Zeit, dieser Anforderung
nachzukommen. Bei Nichterfüllung nach Ablauf dieser Frist
drohen dem Unternehmen schwere Sanktionen.
Das
neue
System
in
Saudi-Arabien
unterteilt
Privatunternehmen in über 150 Teilgruppen, für die
einzelfallabhängig, unterschiedliche Mindestquoten gelten.
So werden die Gesellschaften in einer ersten Stufe in eine
von rund 40 Branchen eingeteilt, anschließend wird dann
innerhalb der Branche nach Firmengröße (Anzahl der
Mitarbeiter) weiter differenziert. Unternehmen, die bereits in
Saudi-Arabien registriert und lizenziert sind, können die
vom Arbeitsministerium festgesetzte Mindestquote für ihre
Gesellschaft auf der Internetseite des Ministeriums
einsehen.
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Unternehmen, die bis zu maximal 10 Mitarbeiter
beschäftigen, sind von den Neuregelungen größtenteils
ausgenommen. Im Falle dieser Kleinunternehmen genügt
zur Abwendung von Sanktionen die Beschäftigung einer
lokalen Arbeitskraft.
Nach Berechnungen des saudischen Arbeitsministeriums
müssen rund 50 % der im Königreich ansässigen
Unternehmen
in
den
kommenden
Monaten
ihre
Mitarbeiterstruktur anpassen, sprich, zusätzliche saudische
Arbeitskräfte einstellen, um die Vorgaben zu erfüllen. Wie
das Arbeitsministerium mitteilte, werden Staatsangehörige
der Golfanrainerstaaten (Oman, Katar, VAE, …) im neuen
Quotensystem saudischen Arbeitskräften gleichgestellt.
Unternehmen, die bisher die Mindestquoten bislang nicht
erfüllen, erhalten, wie oben bereits erwähnt, noch eine
Schonfrist von 6 bzw. 9 Monaten. Fristbeginn ist der
11. Juni 2011.
Sofern die Quoten auch nach Ablauf der Frist nicht erfüllt
werden, können von Seiten des Ministeriums eine ganze
Reihe von Sanktionen gegen das betroffene Unternehmen
festgesetzt
werden:
Unter
anderem
sieht
der
Maßnahmenkatalog
die
Nichtverlängerung
von
Arbeitsgenehmigungen sowie die Nichtbearbeitung von
neuen Visa-Anträgen bzw. die Ablehnung der Registrierung
zusätzlicher Niederlassungen des Unternehmens in SaudiArabien vor.
Es bleibt abzuwarten, ob die radikale Änderung im
saudischen Arbeitsrecht und die damit verbundenen harten
Sanktionen gegen Unternehmen nach Ablauf der Frist Ende
2011 auch tatsächlich vollumfänglich umgesetzt werden. Die
bisherige ‚Saudisierungspolitik‘ ist insbesondere daran
gescheitert, dass die gesetzlich definierten Instrumente zur
Förderung der Eingliederung saudischer Arbeitnehmer nicht
konsequent
umgesetzt
wurden.
Gleichwohl
stehen
insbesondere Unternehmen, die bislang kaum saudische
Arbeitnehmer beschäftigen, nunmehr vor der Wahl, ihre
Personalstruktur im erheblichen Maße umzubauen oder den
Standort
Saudi-Arabien
aufzugeben.
Nicht
wenige
Unternehmen
werden
den
Umzug
in
andere
Golfanrainerstaaten, wie das benachbarte Bahrain, Katar
oder die VAE, zumindest prüfen.
Ob die gesetzlichen Neuregelungen in Saudi-Arabien zur
Umsetzung der ambitionierten Regierungsziele (bis 2014
sollen rund 1,2 Millionen neue Jobs für lokale Arbeitnehmer
geschaffen werden) tatsächlich kurzfristig beitragen kann,
wird sich Ende des Jahres zeigen. Mittel- und langfristig
sollten die Neuregelungen tatsächlich für eine verstärkte
Integration
der
saudischen
Arbeitskräfte
in
den
hauptsächlich von Expatriates bestimmten Arbeitsmarkt
sorgen.
Beteiligung
Abu Dhabi kauft spanische Ölgesellschaft
CEPSA
Die Europäische Kommission hat Anfang Juli dem Emirat
Abu Dhabi grünes Licht zum Erwerb der verbleibenden
Anteile an der spanischen Ölgesellschaft CEPSA vom
französischen Total-Konzern gegeben. Über den Staatsfonds
IPIC
hielt
das
Emirat
bereits
47
%
der
Unternehmensanteile. Für einen Kaufpreis von € 3,7 Mrd.
erwirbt IPIC nun auch die anderen Anteile.
Abu Dhabi erweitert mit dieser Firmenakquisition seine
Kapazitäten im Bereich der Erdölraffinerien. CEPSA ist
bislang insbesondere in der Öl- und Gasproduktion in
Algerien, Kolumbien, Ägypten und Peru aktiv.
Internationales Steuerrecht
Briten in der Golfregion müssen ab 2012
gravierende
Steuerrechtsänderungen
befürchten
Tausende britischer Arbeitnehmer, die temporär oder
dauerhaft in der Golfregion tätig sind, und dort von den
beispiellos niedrigen Steuersätzen bzw. der kompletten
Steuerfreiheit von Arbeitseinkünften profitieren, müssen
gravierende Auswirkungen bei der Neuordnung des
britischen Steuerrechts ab 2012 befürchten. Ziel der
britischen Steuerpolitik ist es, Staatsbürger im Ausland
verstärkt
zur
Kasse
zu
bitten.
Demnach
sollen
Arbeitnehmer, die ab 2012 mehr als 20 Arbeitstage im Jahr
in Großbritannien tätig sind (und den Rest des Jahres
beispielsweise im „Steuerparadies“ Dubai verbringen) mit
ihrem Welteinkommen in Großbritannien steuerpflichtig
werden. Darüber hinaus sollen Expats, die zwar
ausschließlich im Ausland tätig sind, aber mehr als 90 Tage
im Jahr in Großbritannien verbringen, ebenfalls mit ihrem
Welteinkommen in UK steuerpflichtig werden. Bislang galt in
Großbritannien nur derjenige als „Resident“ und damit
steuerpflichtig mit seinem Welteinkommen, der die
sogenannte 183 Tage-Regel erfüllt hat.
Unser Newsletter erscheint in unregelmäßigen Abständen
etwa alle 4-6 Wochen. Fragen, Anregungen und
Kommentare richten Sie bitte an [email protected]
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Seminarveranstaltung
Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen deutscher
Unternehmen, Arbeitnehmer und Investoren beim
Engagement in der Golfregion
Eine aktuelle Bestandsaufnahme am Beispiel der Vereinigten Arabischen
Emirate
Datum / Beginn:
Donnerstag, 24. November 2011, 17 Uhr, Dauer: ca. 5 Stunden
Referent:
Holger Ochs, Geschäftsführer Balance Consulting Group Dubai
Veranstaltungsort: Kanzleiräume der cpd.compend gmbh Steuerberatungsgesellschaft
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Auszug aus der Themenübersicht
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Doing Business in the Middle East - Markteinstiegsstrategien im Überblick
Fallstricke und Hauptfehlerquellen beim Engagement am Golf aus Beratersicht
Standortanalyse: Die VAE als zentrale Handelsdrehscheibe – Welche Alternativen gibt es in
der Region (Katar, Oman und Saudi-Arabien)
Handelsvertreter, Agent, Distributor – Tipps für die Vertragsgestaltung mit lokalen Partnern
Gesellschaftsrechtliche Besonderheiten bei Firmengründungen (Lokaler Partner, Freihandelszonen,
‚Virtual Office’ – Option, Offshore Ltd.- Alternative)
Steuerrecht: Auswirkungen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland
und den VAE - Gestaltungshinweise, Verschärfung im Deutschen Außensteuergesetz
Auswirkungen der UN-Sanktionen gegen den Iran auf Geschäftsaktivitäten ausländischer
Unternehmen in der Golfregion
Die Zukunft der Golfregion – Aktuelle Herausforderungen und Perspektiven im Schatten des
„demokratischen Frühlings“ in der arabischen Welt
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Hiermit melde ich mich verbindlich für das Seminar „Rechtliche und steuerliche
Rahmenbedingungen deutscher Unternehmen, Arbeitnehmer und Investoren beim
Engagement in der Golfregion“ am
24. November 2011
in Erlangen (in den Räumen der cpd.compend gmbH Steuerberatungsgesellschaft,
Nägelsbachstraße 49c, 91052 Erlangen) an. Die Teilnahmegebühr beträgt 179 € (zzgl.
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der Veranstaltung akzeptieren wir bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenfrei. Im Falle
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