Barrierefrei Wohnen.vp - Behindertenvertrauensperson
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Barrierefrei Wohnen.vp - Behindertenvertrauensperson
Barrierefreies BAUEN FÜR ALLE behinderte und nichtbehinderte MENSCHEN Küche Kinder Vorraum Abstellraum WC Bad Wohnbereich WOHNBAU Magistrat Graz - Stadtbaudirektion GRUNDLAGEN Allgemeine Grundlagen für barrierefreies Bauen BARRIEREFREIES WOHNEN Spezielle Planungshinweise für barrierefreien Wohnbau Querverweise auf entsprechende Abschnitte 01 Verweise auf entsprechende Abschnitte in den Grundlagen 02 Verweise auf entsprechende Abschnitte im Anhang 03 ANHANG Ergänzende Informationen zu barrierefreiem Wohnbau Die wichtigsten Abschnitte der ÖNORM B 1600, "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundsätze" Informationen über ergänzende ÖNORMEN, Baugesetz, Wohnbauförderung, EURO-Schließsystem und Literaturempfehlungen Impressum Medieninhaber und Verleger Magistrat Graz Verfasser DI Gerlinde Hohenester - Magistrat Graz DI Andreas Behmel Architekt DI Georg Moosbrugger Architekt DI Karl-Heinz Winkler Gestaltung DI Andreas Behmel Druck Dorrong OHG, Graz gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier 1. Auflage 1999, 4.000 Exemplare mit freundlicher Unterstützung des Landes Steiermark Bezug Magistrat Graz - Stadtbaudirektion Bau- und Wohnberatung für Behinderte Europaplatz 20, A-8011 Graz Telefon: 872-3502, Fax: 872-3509 Inhaltsverzeichnis Vorworte Einleitung GRUNDLAGEN Barrierefreie VERTIKALVERBINDUNGEN Ausreichende DURCHGANGSBREITEN Ausreichende BEWEGUNGSFLÄCHEN ERREICHBARKEIT und BEDIENBARKEIT ORIENTIERUNG und INFORMATION 1 2 3 4 5 ÜBERSICHT PARKIERUNG ZUGANGSWEGE HAUSEINGANG TÜREN GÄNGE GEMEINSCHAFTSBEREICHE RAMPEN STIEGEN AUFZÜGE AUFSTIEGSHILFEN WOHNUNGSERSCHLIESSUNG ZIMMER KÜCHE ABSTELLFLÄCHEN SANITÄRRÄUME MAISONETTEN BALKONE TERRASSEN 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 ÖNORM B 1600, Auszug Ergänzende ÖNORMEN Baugesetz Wohnbauförderung EURO-Schließsystem Literaturempfehlungen A B C D E F BARRIEREFREIER WOHNBAU GEBÄUDEPLANUNG GEBÄUDEPLANUNG GEBÄUDEPLANUNG GEBÄUDEPLANUNG GEBÄUDEPLANUNG GEBÄUDEPLANUNG GEBÄUDEPLANUNG GEBÄUDEPLANUNG GEBÄUDEPLANUNG GEBÄUDEPLANUNG GEBÄUDEPLANUNG WOHNUNGSPLANUNG WOHNUNGSPLANUNG WOHNUNGSPLANUNG WOHNUNGSPLANUNG WOHNUNGSPLANUNG WOHNUNGSPLANUNG WOHNUNGSPLANUNG ANHANG Vorworte Nach den Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raumes und der schon erfolgten Herausgabe der Broschüre „Bauen für alle Menschen – Öffentliche Gebäude“ widmet sich die Bau- und Wohnberatung für Behinderte in der Stadtbaudirektion nunmehr mit dieser wichtigen Publikation dem „barrierefreien“ Wohnbau. Für diese Initiative, die ein Zeichen dafür ist, dass wir uns verstärkt den Problemen der täglichen Lebensbewältigung unserer behinderten MitbürgerInnen widmen müssen, darf ich Herrn Stadtbaudirektor OSR Dipl.-Ing. Horst Baier und Frau Dipl.-Ing. Gerlinde Hohenester besonders danken. Dass sich die Stadt Graz seit vielen Jahren mit den mitunter aus Unachtsamkeit, vielfach aber auch aus Unwissen entstandenen und entstehenden Barrieren für die behinderten Menschen auseinandersetzt, gehört zu den Standards moderner Kommunalpolitik. Gerade der Wohnbau sieht sich – auch mit Blick auf das Bedürfnis zunehmender Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten – verstärkten Anforderungen ausgesetzt. Dass sich die Steiermärkische Landesregierung mit dem für Wohnbauförderung zuständigen Landesrat Dipl.-Ing. Michael Schmid in dieser Broschüre zum „Barrierenabbau“ bereits im Stadium der Planung bekennt, darf daher mit nachdrücklicher Anerkennung vermerkt werden. Auch die Stadt Graz ist in allen ihren Verantwortungsbereichen bemüht, durch die Schaffung größtmöglicher Barrierefreiheit die notwendige Lebensqualität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Behinderte haben zwar einige Probleme mehr als Nicht-Behinderte, aber sonst sind sie nicht anders als alle anderen: Sie sind manchmal einfach, manchmal "Umstandsmeier", manchmal verheiratet, manchmal nicht und häufig ist die einzige Behinderung eine altersbedingte Gehschwierigkeit. Wer von uns kann ausschließen, daß er selbst durch Alter oder Unfall nicht einmal mit diesem Problem zu kämpfen haben wird ? Die Bau- und Wohnberatung für Behinderte in der Stadtbaudirektion hat ein hervorragendes Kompendium zum Thema "Barrierefreies Bauen - Wohnbau" erstellt, das dazu dient, einen Überblick über hindernis- und barrierefreies Bauen abzugeben. Wenn die in der Broschüre aufgezeigten Maßnahmen frühzeitig im Planungsprozeß berücksichtigt werden, können kostenaufwendige Umbauarbeiten später vermieden werden. Ich sehe das auch als Art "Versicherung" für die langfristige Nutzbarkeit von Wohnungen, die keine Prämien kostet, aber nur entsprechende Aufmerksamkeit und sorgfalt beim Planan erfordert. In diesem Sinne bedanke ich mich für diese hervorragende Broschüre und lege sie allen Interessierten wirklich ans Herz. In diesem Sinne darf der vorliegenden Broschüre nicht nur „Nachhaltigkeit“ zugunsten der Betroffenen, sondern vor allem eine nachhaltige Wirkung bei der Realisierung künftiger Wohnbauvorhaben gewünscht werden. Wenn in der Einleitung auf die „Wiener Deklaration“ der internationalen Fachkonferenz „Altern in Europa“ des Jahres 1998 Bezug genommen wird, so bleibt diese Deklaration ein konkreter Handlungsauftrag für die Zukunft. Alfred Stingl Bürgermeister der Stadt Graz Arch. DI Michael Schmid Baulandesrat Vorworte Der Wohnbau hat auch die Bedürfnisse der älteren und behinderten Bürger zu berücksichtigen, eine Verpflichtung, um den benachteiligten Gruppen eine verbesserte Lebensqualität zu bieten. Grundlage für die Umsetzung ist aber das Wissen über die Situation und das Erkennen der Bedürfnisse. Vorrangig sind die Rahmenbedingungen der Wohnung und des Wohnumfeldes so zu gestalten, daß eine möglichst unabhängige Lebensführung ermöglicht wird und vorhandene Fähigkeiten nicht eingeschränkt werden. Ein förderbarer Gedanke wäre ein "angepaßter Wohnungstyp", der zunächst mit minimalen Voraussetzungen hinsichtlich der Barrierefreiheit ausgestattet ist und erst bei Bedarf komplettiert wird. Ich begrüße außerordentlich, daß sich die Broschüre mit diesem wichtigen Bereich gründlich auseinandersetzt, gilt es doch Erfahrungsschätze zu dokumentieren, um auf dieser Basis die technischen standards für barrierefreie Ausgestaltung von Wohnbereichen weiterzuentwickeln. Die Schaffung einer barrierefreien Umwelt ist der Stadt Graz schon seit langem ein wichtiges Anliegen. Durch zahlreiche Maßnahmen konnte in den letzten Jahren die bauliche Umweltsituation für ältere und behinderte Menschen im öffentlichen Bereich wesentlich verbessert werden. Barrierefreies Bauen muss aber alle Bereiche umfassen. Es ist daher ein ebenso wichtiger Aufgabenbereich der in der Stadtbaudirektion eingerichteten "Bau- und Wohnberatung für Behinderte", sich für angemessene Wohnbedingungen für ältere und behinderte Menschen einzusetzen. Diese Gruppe der Gesellschaft war bis vor wenigen Jahren durch bauliche Barrieren vom allgemeinen Wohnbau ausgeschlossen und auf speziell für sie errichtete Wohnungen angewiesen. Durch das Konzept des barrierefreien und bei Bedarf adaptierbaren Wohnbaues haben nun alle Menschen - ältere und jüngere, behinderte und nichtbehinderte - die gleichen Möglichkeiten, sich ihren privaten Lebensbereich zu schaffen. Barrierefreie Wohnungen berücksichtigen den natürlichen Lebensablauf - Kindsein, Erwachsensein, Altsein - und auch die Wohnbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. In Fortsetzung zu den Broschüren "Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raumes" und "Bauen für alle Menschen - Öffentliche Gebäude" wird nun mit der vorliegenden Broschüre Planern, Bauträgern und allen sonstigen Interessierten eine Planungshilfe zur barrierefreien Gestaltung von Wohnungen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus soll die Broschüre dazu beitragen, die besonderen Wohnbedürfnisse von älteren und behinderten Menschen besser verstehen zu lernen. DI. Franz Josel Stadtrat OSR DI. Horst Baier Stadtbaudirektor Einleitung Nach den vorliegenden Prognosen wird in den nächsten 40 Jahren der Anteil der über 60-jährigen an der Gesamtbevölkerung von gegenwärtig 21 auf 33 Prozent steigen. Wohnen im Alter wird daher zu einem immer wichtigeren Thema im Wohnbau. Die „Wiener Deklaration“ der Internationalen Fachkonferenz „Altern in Europa“ vom November 1998 fordert: „Mit der Zunahme der älteren Bevölkerung wird es notwendig werden, den Bestand an Wohnungen, die den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht werden, zu erhöhen, um ihnen einen möglichst langen Verbleib in der Wohnung zu ermöglichen.“ Ein Verbleiben in der gewohnten Umgebung auch bei Auftreten einer altersbedingten Behinderung oder Pflegebedürftigkeit kann gewährleistet werden, wenn Wohnungen nach den Grundsätzen des barrierefreien und adaptierbaren Wohnbaus gebaut werden. Barrierefreier, adaptierbarer Wohnbau Das Konzept des barrierefreien und adaptierbaren Wohnbaus wurde entwickelt, um älteren und behinderten Menschen ein größtmögliches und vielfältiges Wohnungsangebot für ein selbständiges Leben zu schaffen. Es stellt einen Kompromiss zwischen Planungsanforderungen für die Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen und der Realisierbarkeit im Wohnungsbau dar. Durch die Vermeidung baulicher Barrieren, wie Stufen, zu enge Türen, fehlende Bewegungsräume und eine Berücksichtigung der Mindestanforderungen für barrierefreies Bauen bei der Planung des Sanitärraumes können Wohnungen so gebaut werden, dass sie für alle Bewohner nutzbar sind und bei Bedarf für ältere und behinderte Bewohner ohne große Mehrkosten leicht adaptiert werden können. Vorteil für alle Barrierefreie Wohnungen bringen Vorteile für alle, nicht nur für ältere und behinderte Menschen. Sie kommen Familien mit Kindern zugute – auch ein Kinderwagen braucht mehr Platz und einen stufenlosen Zugang – und erleichtern temporär Behinderten, wie Gipsverbandträgern und Personen mit Lasten die Nutzung der Wohnung. Nicht zuletzt ermöglichen barrierefreie Wohnungen älteren und behinderten Menschen den Besuch bei Freunden und Verwandten. Bauen für alle Menschen Barrierefreies Bauen bedeutet daher Bauen für alle Menschen bei allen Veränderungen, die im Laufe eines jeden Lebens eintreten können. Die Grundlagen für barrierefreies Bauen sind in der ÖNORM B 1600 "Barrierefreies Bauen Planungsgrundsätze", Ausgabe 1994 enthalten. Die Planungsempfehlungen der vorliegenden Broschüre beziehen sich in erster Linie auf die ÖNORM B 1600. Weitere Planungsempfehlungen sind anderen Normen, Richtlinien und Literaturquellen entnommen. Insbesondere wurde die DIN 18025, Teil 2 "Barrierefreier Wohnungsbau", Ausgabe 1993 berücksichtigt. Bei der Bearbeitung der Broschüre wurde zwischen empfohlenen Richtmaßen und unbedingt einzuhaltenden Mindestmaßen unterschieden. Die Mindestmaße sollten auch bei Adaptionen bestehender Wohnbauten keinesfalls unterschritten werden. Zur besseren Lesbarkeit wurde auf die Verwendung einer geschlechtsneutralen Schreibweise verzichtet; die grammatikalisch männliche Form schließt auch die Gruppe der weiblichen Personen mit ein. GRUNDLAGEN Barrierefreie VERTIKALVERBINDUNGEN 1 Ausreichende DURCHGANGSBREITEN 2 Ausreichende BEWEGUNGSFLÄCHEN 3 ERREICHBARKEIT und BEDIENBARKEIT 4 ORIENTIERUNG und INFORMATION 5 1 GRUNDLAGEN Barrierefreie VERTIKALVERBINDUNGEN Es gilt unnötige Stufen zu vermeiden oder umgehbare Lösungen zu finden. stufenfreier Gebäudezugang 01 Gebäude müssen von der Straße und von PKWStellplätzen für Behinderte stufenlos erreichbar sein. Bei PKW-Stellplätzen in Tiefgaragen von Gebäuden mit einem Aufzug muss dieser stufenlos erreichbar sein. alle Bereiche stufenlos erreichbar Im Gebäude müssen alle Bereiche stufenlos erreichbar sein. Stiegen müssen generell über Rampen umgehund umfahrbar sein, oder es muss ein Aufzug bzw. eine Aufstiegshilfe vorhanden sein. Schwellen < 2.5 < 2.5 02 Wo sich Schwellen und Niveauunterschiede nicht vermeiden lassen, soll ihre Höhe so gering wie möglich sein, maximal darf sie 2.5 cm betragen. Durch eine entsprechende Detailausbildung - z.B. mit Gitterrosten überdeckte Entwässerungsrinnen können Schwellen bei Hauseingangs- und Balkontüren weitgehend vermieden werden. Einseitige Schwellen stellen ein geringeres Hindernis dar als zweiseitige. Rampensteigungen 03 Die Steigung von Rampen soll so gering wie möglich sein, maximal jedoch 6 % betragen. Ein Quergefälle von Rampen soll vermieden werden, da es Rollstuhlfahrern das Einhalten der Fahrtrichtung erschwert. Beträgt der Höhenunterschied mehr als 1 m, soll zusätzlich zur Rampe eine Aufstiegshilfe oder ein Aufzug vorhanden sein, da das Befahren von längeren Rampen für Rollstuhlfahrer beschwerlich ist. max 6% <16 04 Auch wenn Stiegen immer nur zusammen mit Rampen, behindertengerechten Aufzügen oder Aufstiegshilfen verwendet werden, soll darauf geachtet werden, dass sie von alten und gehbehinderten Menschen sicher zu begehen sind. Die wichtigsten Punkte dafür sind ein bequemes Steigungsverhältnis, sowie eine entsprechende Ausbildung des Stufenprofils und der Handläufe. >30 Ø 3.5 - 4.5 Stiegen 5 GRUNDLAGEN Ausreichende DURCHGANGSBREITEN 2 Die Dimensionierung von Durchgangs- und Gangbreiten muß die Benützung auch mit Hilfsmitteln wie Rollstuhl oder Gehhilfen gewährleisten. Bewegungsbreite einer Person mit Kinderwagen mit Stock / Krücke mit Mehrpunktgehstöcken im Rollstuhl 70 70 90 > 70 cm > 70 / 90 cm > 100 cm > 90 cm 05 90 100 Bewegungsbreite für Begegnungen Rollstuhlfahrer - Fußgänger Rollstuhlfahrer - Kinderwagen Rollstuhlfahrer - Rollstuhlfahrer 150 160 > 150 cm > 160 cm > 180 cm 06 180 Türlichte Eine Türlichte von 90 cm erlaubt Rollstuhlfahrern ein bequemes Passieren. Bei tiefen Türleibungen oder wenn die Tür auf einen sehr schmalen Gang aufschlägt, ist eine größere Türlichte notwendig. 07 90 > 150 Weg-, Gangbreiten Wege und Gänge sollen mindestens 1.20 m breit sein, um das Passieren eines Rollstuhlfahrers und eines Fußgängers zu erlauben. Besser ist eine Breite von 1.50 m, die sowohl das Passieren zweier Rollstuhlfahrer, als auch das Passieren eines Rollstuhlfahrers und einer Person mit einem Kinderwagen erlaubt. Bei geringeren Breiten als 1.20 m müssen Ausweichmöglichkeiten vorgesehen werden. 08 100 <<100 100 80 Durchgänge 100 Die Durchgangsbreite ist abhängig von: - der Länge des Durchgangs - davon, ob es sich um eine geradläufige oder abgewinkelte Anlage handelt - der Benutzerfrequenz 09 3 GRUNDLAGEN Ausreichende BEWEGUNGSFLÄCHEN Die räumliche Dimensionierung muss sich an den Abmessungen, dem Platzbedarf bzw. der Manövrierfähigkeit eines Rollstuhls orientieren. Die Benutzbarkeit der Räume ist abhängig von der Größe, aber auch von der Anordnung der Türen und Einrichtungsgegenständen. erhöhte Bewegungsflächen Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte mit Gehhilfen, Krücken oder Gehgestellen, aber auch Personen mit Kinderwagen benötigen für die Fortbewegung eine erhöhte Bewegungsfläche. Maßgebend für die Planung ist der erhöhte Platzbedarf eines Rollstuhlfahrers. 120 70 Rollstuhl 10 11 12 Länge / Breite 120 / 70 cm Wendefläche Kreis, Ø > 1.50 m Die für ein Drehen und Wenden des Rollstuhles notwendige Fläche lässt sich als ein Kreis mit einem Durchmesser von 1.50 m beschreiben. Sind Hindernisse mit den Fußstützen des Rollstuhls unterfahrbar, wozu eine lichte Höhe von mindestens 30 cm nötig ist, gelten diese Flächen als Teil der Wendefläche. Elektrorollstühle verlangen je nach Modell eine größere Wendefläche. 20 20 150 Bewegungsflächen bei Türen 13 Vor und nach Türen ist eine horizontale Bewegungsfläche von ausreichender Tiefe vorzusehen. Auf der Aufgehseite von Drehflügeltüren ist eine größere Bewegungsfläche erforderlich, um Rollstuhlfahrern den zum Öffnen notwendigen Bewegungsablauf zu ermöglichen. > 70 > 120 > 60 Bewegungsflächen in Räumen 14 Auf notwendige Bewegungsfläche ist besonders in kleinen Räumen, wie Windfängen, WC - Räumen usw., bei Aufzügen , sowie zwischen Möblierungen zu achten. Sie darf durch nachträglich angebrachte Ausstattungselemente wie Heizkörper, Einbaumöbel, usw. nicht eingeschränkt werden. 150 GRUNDLAGEN ERREICHBARKEIT und BEDIENBARKEIT 4 Höhe, Lage und Ausbildung der Bedienelemente muss sich an der Erreichbarkeit und Bedienbarkeit orientieren. Greifbereich 75 55 Menschen im Rollstuhl, Menschen mit Arm- oder Handbehinderungen und Wachstumsbehinderte haben häufig einen reduzierten Greifbereich. Bei Menschen im Rollstuhl ist die Größe des Greifbereichs stark von der Beweglichkeit des Oberkörpers abhängig. Im Bezug auf die Erreichbarkeit spielt bei Rollstuhlfahrern auch die Unterfahrbarkeit eine große Rolle. 15 16 70 30 60 Lage von Bedienelementen > 40 Bedienelemente dürfen nicht in Raumecken angeordnet werden. Sie können dort von Rollstuhlfahrern mit Mobilitätseinschränkungen des Oberkörpers nur erschwert oder gar nicht erreicht werden, da die vorstehenden Fußstützen ein starkes Vorbeugen notwendig machen. Der Abstand von Raumecken muss daher mindestens 40 cm betragen. 17 Höhe von Bedienelementen 130 85 85 40 Bedienelemente sollen in einer Höhe von 85 cm angebracht werden. Dieses Maß weicht von der ÖNORM B 1600 ab, in der die optimale Höhe mit 100 cm angegeben wird, entspricht jedoch neueren internationalen Erkenntnissen. Höher montierte Bedienelemente können von Rollstuhlfahrern mit Armbehinderungen kaum mehr erreicht werden. Sind mehrere Bedienungselemente vorhanden, sollen sie horizontal nebeneinander angeordnet werden. Ist es unbedingt erforderlich Bedienelemente übereinander anzuordnen, sollen sie im Bereich zwischen 85 cm und 100 cm liegen. 18 Bedienbarkeit Für Menschen mit Greifbehinderungen sollen Bedienelemente gut dimensioniert sein und deren Benutzung soll ohne Drehbewegung der Hand möglich sein. Großformatige Bügelgriffe, Einhebelarmaturen und Tast- oder Kippschalter sind zu bevorzugen, scharfkantige, eckige oder versenkte Bedienelemente hingegen zu vermeiden. 19 5 GRUNDLAGEN ORIENTIERUNG und INFORMATION Das rasche und eindeutige Auffinden von Zielen ist für alle Menschen, besonders jedoch für ältere und behinderte Menschen von großer Bedeutung. gute Orientierbarkeit Gebäude sollen übersichtlich und klar gestaltet sein und mit entsprechenden Orientierungshilfen ausgestattet werden. Orientierungshilfen < 30 20 Orientierungshilfen müssen leicht verständlich sein und so gestaltet werden, daß sie auch den Bedürfnissen sinnesbehinderter Menschen entsprechen. Zu beachten sind die unterschiedlichen Bedürfnisse von Sehbehinderten, Blinden, Schwerhörenden und Gehörlosen. Planungsgrundsätze für visuelle Orientierungssysteme sind in der ÖNORM A 3012 enthalten. Blinden Menschen wird die Orientierung durch taktile (mit Blindenstöcken, Hand oder Fuß ertastbare) und akustische Informationen ermöglicht. Für die Orientierung hörgeschädigter Menschen müssen akustische durch visuelle Informationen ersetzt werden. >3 Informationselemente 21 22 Informationselemente, wie z.B. Hausnummern und Namensschilder, müssen gut ausgeleuchtet sein. Die erforderliche Größe von Buchstaben, Piktogrammen oder Symbolen ist abhängig von der Leseentfernung. Durch eine kontrastreiche Gestaltung kann die Erkennbarkeit wesentlich verbessert werden. Für Blinde sollen Informationselemente taktil erkennbar sein (Reliefschrift, Blindenschrift, abtastbare reliefartige Symbole). 60 2 5 10 Leseentfernung m A 5150 85 Auf Gefahren, wie große ungeteilte Glasflächen, Glastüren, Stiegen und andere Hindernisse muss rechtzeitig durch farblich kontrastierende Markierungen aufmerksam gemacht werden. 145 85 85 Hinweis auf Gefahren 23 Schriftgröße mm 290 BARRIEREFREIER WOHNBAU BARRIEREFREIHEIT Die Vermeidung aller baulichen Barrieren, die Menschen mit einer Behinderung den Zugang zum Gebäude und die Nutzung eines Gebäudes erschweren oder unmöglich machen. Die Planungsanforderungen dafür sind in der ÖNORM B 1600 „Barrierefreies Bauen“ enthalten. Ein stufenloser Zugang zur Wohnung ist für barrierefreie Wohnbauten die wichtigste Grundvoraussetzung. Das Ziel ist die stufenlose Erreichbarkeit aller Wohnungen. Bei Wohnbauten ohne Aufzug sollte daher der nachträgliche Einbau oder Anbau eines Aufzuges in der Planung immer vorgesehen werden. Spezielle Wohnungen für Senioren müssen grundsätzlich alten- und behindertengerecht geplant werden. ADAPTIERBARKEIT Durch eine vorausschauende Planung gewährleisten, dass Wohnungen für die Bedürfnisse alter und behinderter Menschen ohne großen Aufwand adaptiert werden können. Die alten- und behindertengerechte Adaptierbarkeit ist für alle Wohnungen vorzusehen. Bei Auftreten einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit ist dadurch zumindest das Verbleiben in der gewohnten Umgebung gewährleistet. BESUCHBARKEIT Jede Wohnung hat auch Besucher. Es muss gewährleistet sein, dass alte und behinderte Menschen selbständig Bekannte, Freunde oder Verwandte besuchen können. 0 GEBÄUDEPLANUNG ÜBERSICHT Übersicht der Zielvorstellungen (soll-Mass). Für Mindestmasse (min-Mass) siehe einzelne Kapitel 1 PKW-STELLPLÄTZE Anzahl ...3% behindertengerecht Lage ...in Eingangsnähe Breite ...3.50 m Ausbildung ...gefällelos ...überdacht ...Belag eben, hart, rutschfest ...Kennzeichnung ...Beleuchtung Bedienelemente ...von Auto aus bedienbar ...Höhe 85 -105cm Tiefgaragen ...PKW-Stellplätze ... Aufzug stufen,-schwellenlos erreichbar ...Ausbildung von Schleusen 2 ZUGANGSWEGE Zugangswege ...stufen-, schwellenlos Wegbreite ...> 1.50 m Steigung ...< 6 % Quergefälle ...0 % seitliche Abgrenzung ...Niveausprung > 3 cm Belag ...hart, eben, rutschfest 3 HAUSEINGANG Eingangsbereich ...stufen-, schwellenlos Eingangstür ...Türlichte 90 cm ...Türanschlag schwellenlos ...Türflügel leichtgängig ...Glasflächen optisch markieren ...Bewegungsflächen T > 1.20 m Bedienelemente ...Höhe 85-105 cm Windfang ...Bewegungsflächen ...Türen in einer Achse Schmutzfangbelag ...hart, eben, befahrbar 4 TÜREN Türlichte ...90 cm Türanschlag ...schwellenlos Bewegungsfläche ...beidseitig, T > 1.20 m ...Aufgehseite Drehflügeltür: A > 60 cm, B > 70 cm Türart ...Drehflügeltür ...Schiebetür ...Hebe-Schiebetür Ausbildung ...Türen leichtgängig ...Zuziehgriff auf Türinnenseite ...Glasflächen kennzeichnen 5 GÄNGE Ausbildung ...stufen-, schwellenlos Anlage ...gute Orientierung, keine Hindernisse ...gute, blendfreie Beleuchtung Breite ...> 1.50 m Bewegungsflächen vor Türen 6 GEMEINSCHAFTSBEREICHE Zugang ...stufen-, schwellenlos ...Breite > 120 cm Türlichte ...90 cm Raumgröße ...Wendefläche Ø 1.50 m Kinderwagen-, Rollstuhlabstellraum Fahrradabstellraum Kellerabteile Waschküche, Trockenraum, Müllraum Möblierung 7 RAMPEN Rampenlauf ...geradläufig Breite ...> 1.50 m Längsgefälle ...< 6 % Quergefälle ...0 % horizontale Bewegungsflächen ...T > 1.50 m Handlauf ...beidseitig, H = 85 cm Radabweiser ...Höhe > 10 cm Belag ...hart, eben, rutschfest 8 STIEGEN Stiegenlauf ...geradläufig Breite ...> 1.50 m Podest ...nach max. 10 Stufen, T > 1.50 m ...Adaptierbarkeit mit Treppenlift Stufen ...H / B 16 / 31 cm ...Detailausbildung ...griffiger Stufenbelag ...Markierung Handlauf ...Höhe 85 cm ...beidseitig ...durchlaufend, 40 cm über Stiege hinaus ...rundes Profil, Durchmesser 3.5 - 4.5 cm ...Farbgebung Adaptierung mit Aufzug 9 AUFZÜGE Erreichbarkeit ...stufen-, schwellenlos Bewegungsfläche vor Aufzug ...T > 1.50 m Türlichte ...90 cm Kabine ...Breite / Tiefe > 1.10 / 1.40 m ...Sonderfälle Bedienelemente ...Höhe 85-105 cm ...Abstand von Raumecken mind. 40 cm ...Anordnung ...Ausbildung ...Haltestange Aufzugsanbauten 10 AUFSTIEGSHILFEN Allgemein ...Bedienung ...EURO-Schließsystem Hebebühne ...H < 2.00 m vereinfachte Behindertenaufzüge Treppenlift ...1 Geschoß ...bauliche Voraussetzung ...technische Ausführung WOHNUNGSPLANUNG ÜBERSICHT 0 Übersicht der Zielvorstellungen (soll-Mass). Für Mindestmasse (min-Mass) siehe einzelne Kapitel WOHNUNGSERSCHLIESSUNG 11 Türen ...Türlichte 90 cm ...Türanschlag schwellenlos Bewegungsflächen ...T > 150 cm Windfang ...1.50 x 1.50 m Vorraum ...Breite > 1.50 m Gangbreite ...> 1.50 m ZIMMER 12 Erreichbarkeit ...stufen-, schwellenlos Türlichte ...90 cm Raumausbildung ...Raumgröße ...nutzungsneutral ...nichttragende Zwischenwände Fenster ...Paraphethöhe ...Bedienelemente H max. 1.30 m Möblierung ...flexibel KÜCHE 13 Erreichbarkeit ...stufen-, schwellenlos Türlichte ...90 cm Raumgröße Bewegungsflächen ABSTELLFLÄCHEN Erreichbarkeit ...stufen-, schwellenlos Abstellnischen ...Tiefe > 65 cm Türlichte ...90 cm 14 Raumgröße ...Breite > 1.50 m SANITÄRRÄUME 15 Türschwelle ...0 cm Türlichte ...90 cm Raumgröße ...Wendefläche Rollstuhl Ø 1.50 m Raumgröße ...1.55 x 2.15 m Dusche ...schwellenlos, 90x130 cm ...Adaptierung: Badewanne zu Duschplatz Wände ...tragfähig ...nichttragende Trennwände ohne Installationen Anforderung Adaptierung MAISONETTEN 16 WC-Wohnebene ...1.55 x 1.55 m Sanitärraum-Schlafebene Stiege ...geradläufig ...Adaptierung mit Treppenlift Adaptierung ...Aufzug / Aufstiegshilfe ...Wohnungsteilung BALKONE / TERRASSEN Türschwelle ...0 cm Türlichte ...90 cm Bewegungsfläche ...Wendefläche Ø 1.50 m Brüstung Terrassen ...stufenlos zu Garten 17 1 GEBÄUDEPLANUNG PKW-STELLPLÄTZE Die Benützung des eigenen Autos ist für viele bewegungsbehinderte Menschen von größter Wichtigkeit, damit sie selbständig mobil sein können. Stellplätze für behinderte Bewohner sollen in der Nähe des Hauseinganges bzw. bei Tiefgaragen in der Nähe des Aufzuges angeordnet werden. Die Breite muss ausreichend bemessen sein und es sollte die Möglichkeit einer Überdachung vorgesehen werden. Tiefgaragen stellen einen zweiten Zugang zur Wohnung dar. Sie sollen klar und übersichtlich gestaltet werden. Hindernisse, wie verwinkelte enge Gänge und Schleusen oder unübersichtliche Stiegenläufe sollen vermieden werden. Stellplätze in einer witterungsgeschützten Tiefgarage sind für behinderte Menschen günstig. Ist im Gebäude kein Aufzug vorhanden, sollte die Adaptierbarkeit der Stiege ins Erdgeschoß mit einer Aufstiegshilfe vorgesehen werden. Anzahl min 1 Stellplatz soll 3% behindertengerecht Pro Wohnanlage mind. 1 Stellplatz behindertengerecht. Ab 15 Stellplätzen mind. 3 % behindertengerecht. Ein zusätzlicher Stellplatz für behinderte Besucher, zumindest im Bedarfsfall einrichtbar. Lage 01 soll in Eingangsnähe Behindertengerechte Stellplätze in unmittelbarer Nähe des behindertengerechten Haupteinganges. Bei Tiefgaragen in der Nähe des behindertengerechten Aufzugs. Breite 02 03 04 15 16 52 - 59 min 3.50 m Breite behindertengerechter PKW-Stellplatz 3.50 m, Aussteigfläche b mind. 1.20 m um vollständiges Öffnen der Autotür zu ermöglichen. Aussteigfläche kann mit Fußgängerbereichen überlagert werden. Sicherstellen, dass Einfahrt in Stellplatz sowohl vorwärts als auch rückwärts möglich ist, da die behinderte Person sowohl Fahrer als auch Beifahrer sein kann. Bei mehreren behindertengerechten Stellplätzen nebeneinander Anordnung einer gemeinsamen Aussteigfläche mit mind. 1.20 m Breite möglich. 18 > 120 350 120 > 120 230 350 GEBÄUDEPLANUNG PKW-STELLPLÄTZE 1 Quergefälle < 2% min Ausbildung Stellplatz gefällelos - verhindert Wegrollen des Rollstuhles beim Umsteigen. Max. Quergefälle für Entwässerung 2 %. gefällelos soll 19 überdacht soll 16 Stellplatz und Gebäudezugang überdachen - Einund Ausstiegsvorgang dauert bei behinderten Menschen länger. 05 Belag eben, hart, rutschfest soll Belag glatt, gut begehbar und mit Rollstuhl befahrbar ausbilden. Kopfsteinpflaster, Rasengitter und Kies vermeiden. Kennzeichnung soll Kennzeichnung durch Beschilderung und Bodenmarkierung. 06 Beleuchtung soll Parkplätze und Zugangswege über Bewegungsmelder gesteuert ausreichend beleuchten. von Auto aus bedienbar soll Bedienelemente Garagentore und Schranken vom Auto aus bedienbar - Schlüsselsäule oder Fernbedienung. Höhe 85 - 105 cm soll 105 85 50 18 Bedienelemente in Höhe zwischen 85 und 105 cm. PKW-Stellplätze 07 Tiefgaragen Breite, Ausbildung von Stellplätze in Tiefgaragen entsprechen allgemeinen behindertengerechten PKW-Stellplätzen. Aufzug stufen,-schwellenlos erreichbar soll 60 Zugang zu behindertengerechtem Aufzug stufenund schwellenlos. Ist kein Aufzug vorhanden, Möglichkeit für die nachträgliche Errichtung eines Aufzuges planbelegt nachweisen. Ausbildung von Schleusen 150 20 - 22 Türen, wenn möglich, in einer Achse anordnen. Ausreichend Bewegungsfläche lt. Berechnungsformel vorsehen. Bei Türanordnung über Eck Bewegungsfläche zum Wenden im Rollstuhl Ø 150 cm vorsehen. Schleusentüren - da schwer zu bedienen - mit brandfallgesteuerter Schließautomatik oder automatischer Öffnungshilfe. 08 09 2 GEBÄUDEPLANUNG ZUGANGSWEGE Die Erreichbarkeit des Hauseinganges muss sowohl von der öffentlichen Straße, als auch von den Pkw-Stellplätzen her barrierefrei möglich sein. Die Steigung der Zugangswege sollte 6 % nicht überschreiten, da Wege mit einer größeren Steigung von älteren und gehbehinderten Menschen schwer zu begehen sind und von vielen Rollstuhlfahrern nicht mehr selbständig befahren werden können. Sind bei starken Hanglagen Zugangswege mit einer angemessenen Steigung nicht möglich, muss die Adaption der Stiegenläufe mit einer Aufstiegshilfe vorgesehen werden. Bei größeren Wohnanlagen soll eine gut lesbare und leicht verständliche Hinweisbeschilderung Besuchern die Orientierung erleichtern. Zugangswege 10 soll stufen-, schwellenlos Haupteingang, Gemeinschaftseinrichtungen und mind. eine Wohnebene stufen- und schwellenlos erreichbar. Stiegenanlagen nur, wenn zusätzlich Rampen oder Aufstiegshilfen in unmittelbarer Nähe. Bei Hangbebauungen ist stufen- und schwellenloser Gebäudezugang auch über ein anderes Geschoß als das Erdgeschoß möglich. Unvermeidbare Schwellen max. 2.5 cm hoch. 02 Wegbreite 11 05 - 09 01 < 100 > 90 < 120 > 150 min > 1.20 m soll > 1.50 m Wegbreiten von mind. 1.50 m ermöglichen Wenden im Rollstuhl bzw. das Passieren von Rollstuhlfahrern und Fußgängern (mit Kinderwagen, Lasten). Bei Wegbreiten unter 1.20 m in regelmäßigen Abständen Ausweich-, Wendeflächen Breite 1.50 m notwendig. Einschränkungen unter Breite 1.20 m max. 1.00 m lang. Bei punktuellen Hindernissen Durchgangsbreite mind. 90 cm. Steigung 12 min < 8 % soll < 6 % Gefälle > 6% generell vermeiden. Gefälle in Ausnahmefällen bis 8 %. In diesem Fall wie bei Rampen beidseitig Handläufe in 85 cm Höhe. 03 02 40 - 41 Quergefälle min < 2 % soll 0 % Quergefälle vermeiden - erschwert Rollstuhlfahrern das Geradeausfahren. Notwendige Entwässerung über Längsgefälle ausbilden. 03 max 6% seitliche Abgrenzung soll Niveausprung > 3 cm 13 Zur Orientierungshilfe von Blinden seitliche Abgrenzung durch Niveausprung, Höhe mind. 3 cm. Belag 04 soll hart, eben, rutschfest >3 Besonders bei Gefälle griffigen und rutschhemmenden Belag verwenden. Kopfsteinpflaster, Rasengittersteine und loser Kies für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer ungeeignet. GEBÄUDEPLANUNG HAUSEINGANG 3 Nichtbehinderte und behinderte Besucher und Bewohner sollen grundsätzlich denselben Hauseingang benützen können. Kann bei der Adaptierung eines bestehenden Gebäudes der barrierefreie Zugang nur über einen getrennten Nebeneingang geschaffen werden, so ist dieser gleich wie der Haupteingang auszubilden und beim Haupteingang auf diesen hinzuweisen. Vor der Hauseingangstür ist ein ausreichend großes ebenes Podest vorzusehen, dass behinderten Menschen, aber auch allen anderen Hausbewohnern ein ungehindertes Öffnen der Haustüre ermöglicht. Ebenso müssen im Windfang die Türen ungehindert geöffnet werden können. Eingangsbereich stufen-, schwellenlos soll 20 02 Stufen- und schwellenlos erreichbar. Max. Schwellenhöhe 2.5 cm. Eingangstür Türlichte 90 cm soll 18 14 Türlichte von 90 cm optimal. Bei Adaptierungen in begründeten Ausnahmefällen 80 cm. Breite des Türflügels max. 100 cm. 15 Türanschlag schwellenlos soll 19 Wenn Schwelle unvermeidbar, Höhe max. 2.5 cm. Türflügel leichtgängig soll 25 Kraftaufwand zum Öffnen max. 20 N, bei schwergängigen Türflügeln Möglichkeit eines automatischen Türöffners vorsehen. Glasflächen optisch markieren soll 90 27 Bei ungeteilten Glasfüllungen bzw. Nurglastüren optische Markierungen von 85 bis 150 cm Höhe anbringen. Bewegungsflächen T > 1.20 m soll 20 - 21 Auf beiden Seiten der Eingangstüre mind. 1.20 m tief, auf Aufschlagseite von Drehflügeltüren größer, lt. Berechnungsformel. Höhe 85-105 cm soll 85 105 85 29 50 18 17 Klingeltableaus, Gegensprechanlagen und ein Teil der Briefkastenanlage in 85 - 105 cm Höhe. Seitlicher Abstand von Raumecken mind. 40 cm. Alle Bedienelemente witterungsgeschützt anbringen. Bewegungsflächen 20 - 21 Bedienelemente 16 Windfang Enge Windfänge bilden ein allgemeines Hindernis. Bewegungsflächen vor Türen lt. Berechnungsformel. Türen in einer Achse soll Türen, wenn möglich, in einer Achse anordnen. Bei Türanordnung über Eck Bewegungsfläche zum Wenden im Rollstuhl Ø 150 cm vorsehen. 17 150 hart, eben, befahrbar soll Schmutzfangbelag Hohe, weiche Bürstenmatten oder hochflorige Teppiche als Schmutzfangbelag ungeeignet. Oberfläche des Schmutzfangbelages immer niveaugleich mit umgebendem Bodenbelag ausbilden. 4 GEBÄUDEPLANUNG TÜREN Neben einer ausreichenden Durchgangsbreite ist eine ausreichende Bewegungsfläche vor der Türe zu berücksichtigen, damit die Türe auch von Rollstuhlfahrern bedient werden kann. Die Tiefe dieser Bewegungsfläche ist bei Drehflügeltüren abhängig von der Aufschlagrichtung. Die Türbeschläge zum Öffnen der Türe sollten nicht in Raumecken angeordnet werden und leicht zu bedienen sein. Drehknöpfe und Muschelgriffe sind ungeeignet, da sie von vielen älteren und behinderten Menschen nicht betätigt werden können. Hohe Türschwellen stellen ein bedeutendes Hindernis dar. Der untere Türanschlag sollte daher soweit wie möglich schwellenlos ausgeführt werden. Türlichte 18 min > 80 cm soll 90 cm Lichte Durchgangsbreite bei geöffneter Tür 90 cm. Bei Altbauten in begründeten Ausnahmefällen mind. 80 cm. Breite von einzelnen Türflügeln max. 100 cm. Bei größeren Stocklichten zweiflügelige Türen vorsehen, dabei Gehflügel 90 cm. Wenn bei Adaptierungen Gangbreite B < 1.20 m, Türlichte mind. 90 cm. Türanschlag 19 21 90 < 100 90 < 100 soll schwellenlos Türschwellen generell vermeiden. Wenn Schwelle technisch unbedingt erforderlich, Höhe max. 2.5 cm. Einseitige Schwelle stellt geringeres Hindernis als zweiseitige dar. 02 22 Auf beiden Seiten von Türen horizontale Bewegungsflächen, Tiefe mind. 1.20 m. 23 B >70 min beidseitig, T > 1.20 m < 2.5 < 2.5 Bewegungsfläche Aufgehseite Drehflügeltür: A > 60 cm, B > 70 cm 20 A >60 23 23 > 120 21 22 Um Öffnen der Türen für Rollstuhlfahrer ohne Manövrieren zu gewährleisten, A > 60 cm und B > 70 cm, Mindestmaß ergibt sich aus Formel a + b = 130 cm. Wenn vor geöffnetem Türflügel B < 50 cm, dann A > 120 cm, damit seitliche Zufahrt mit Rollstuhl möglich. Bei Adaptierungen A mind. 25 cm. dann A >120 wenn B <50 >25 GEBÄUDEPLANUNG TÜREN Drehflügeltür 4 Türart Für Außen- und Innenbereich geeignete, günstige Türart. Auf Aufschlagseite erhöhte Bewegungsfläche nötig, damit vom Rollstuhl aus bedienbar. Für Adaptierungen bei fehlender Bewegungsfläche spezielle Raumspar-Drehschiebetüren mit geringerer Aufschlagtiefe. 23 Schiebetür Bei beengten Platzverhältnissen Schiebetür sinnvoll, da Türblatt nicht in die Verkehrsfläche ragt. Zum Bedienen vom Rollstuhl aus geringere Bewegungsflächen als bei Drehflügeltür notwendig. Als Beschlag Bügelgriffe statt Muschelgriffe verwenden. Bei Schiebetüren Durchgangslichte durch Beschlag rund 15 cm kleiner als Stocklichte. 24 Hebe-Schiebetür 15 90 105 19 Weist bessere Wärme- und Schalldämmwerte auf als Schiebetür. Schwellenlose Ausbildung technisch problematisch. Kraftaufwand für Öffnungsvorgang max. 20 kN. 150 50 150 250 Türen leichtgängig soll 24 27 Ausbildung Türen allgemein leichtgängig und einfach bedienbar ausführen. Kraftaufwand zum Öffnen von Türen max. 20 N. Schwergängige Türen (z.B. Brandschutztüren) automatisch öffen- und schließbar. Bei automatischen Drehflügeltüren Auslösemechanismus nicht im Aufschlagbereich der Türe situieren. 25 Zuziehgriff auf Türinnenseite soll Griffe oder durchgehende Greifstange an Innenseite von Drehflügeltüren erleichtern Rollstuhlfahrern das Schließen bzw. Zuziehen der Türen. 26 Glasflächen kennzeichnen soll 150 85 28 Große ungeteilte Glasflächen und Nurglasanlagen stellen allgemein, aber besonders für Sehbehinderte große Verletzungsgefahr dar. Optisch kontrastierende Markierungen von 85 bis 150 cm Höhe. 27 5 GEBÄUDEPLANUNG GÄNGE Gänge sind grundsätzlich stufenlos auszuführen. Unvermeidbare Niveauunterschiede bei Umbauten oder Sanierungen müssen durch Rampen oder Aufstiegshilfen ausgeglichen werden. Die Breite der Gänge sollte ein ungehindertes Passieren von behinderten und nichtbehinderten Bewohnern und Besuchern erlauben. Notwendige Brandschutztüren sollten brandfallgesteuert offenstehen oder es soll die Möglichkeit für den Einbau einer automatischen Öffnungshilfe vorgesehen werden. Ausbildung 28 29 soll stufen-, schwellenlos Gänge grundsätzlich stufen- und schwellenlos ausführen. Wenn Schwellen technisch unbedingt notwendig, Höhe max. 2.5 cm. Bei unvermeidbaren Niveauunterschieden zusätzlich zu Stiegen Rampen oder Aufstiegshilfen vorsehen. 02 31 Anlage soll gute Orientierung, keine Hindernisse Übersichtliche Anlage erleichtert eindeutige Orientierung. Wandvorsprünge, unerwartete Hindernisse und in den Gehbereich schlagende Tür- und Fensterflügel stellen allgemeine Gefahrenquellen dar. 51 - 52 20 23 soll gute, blendfreie Beleuchtung 30 Beleuchtung gut und blendfrei. Anordnung der Beleuchtungskörper als Orientierungshilfe. Breite > 150 31 min > 1.20 m soll > 1.50 m Bei Mindestbreite von 120 cm ist das Wenden für Rollstuhlfahrer nur erschwert, Passieren zweier Rollstuhlfahrer bzw. eines Rollstuhlfahrers mit einem Kinderwagen nicht möglich. Daher Gangbreite 1,50 m oder Ausweichflächen mit 1,50 m Breite in überschaubaren Abständen vorsehen. Wenn bei Adaptierungen Gangbreite B < 1.20 m, Türlichte mind. 90 cm. 30 22 Notwendige Bewegungsflächen vorsehen, lt. Berechnungsformel. 20 - 22 > 120 > 150 Bewegungsflächen vor Türen GEBÄUDEPLANUNG GEMEINSCHAFTSBEREICHE 6 Gemeinschaftsbereiche und Nebenräume spielen im täglichen Leben eine wichtige Rolle und sollten daher leicht und barrierefrei erreichbar sein. Abstellräume für Kinderwagen bzw. Rollstühle sollten immer im warmen Hauseingangsbereich situiert werden. Zugang stufen-, schwellenlos soll 02 Zugang stufen- und schwellenlos. Unvermeidbare Schwellen Höhe max. 2.5 cm. 32 Breite > 1.20 m min 01 05 - 09 Zugangswege oder Gänge mind. 1.20 m breit. Türlichte 90 cm soll 18 - 22 33 siehe Türen > 120 Raumgröße Wendefläche Ø 1.50 m soll 10 - 12 Wendefläche für Rollstuhl mit Durchmesser 1.50 m soll vorhanden sein. 34 Kinderwagen-, Rollstuhlabstellraum > 150 > 25 Im Nahbereich des Hauseingangs, möglichst im beheizten Bereich situieren. Wenn vom Freien erreichbar, überdachter Zugang. Fahrradabstellraum In Hausnähe gedeckte Abstellräume oder Abstellflächen situieren. Kellerabteile > 70 Kellerabteile für behinderte Bewohner stufenlos erreichbar situieren. Wenn kein Aufzug vorhanden ist, stufenlos erreichbare Kellerersatzräume vorsehen. 60 Waschküche, Trockenraum, Müllraum Stufen- und schwellenlos erreichbar. 30 40 100 Möblierung 12 16 Bei Möblierung auf Bedienbarkeit achten, z.B. mit Rollstuhl unterfahrbare Regale, keine vorspringende Sockelausbildung, Wäschetrockner nicht über Waschmaschine,... 35 7 GEBÄUDEPLANUNG RAMPEN Für die stufenlose Überwindung von geringen Höhenunterschieden sind Rampen wegen ihrer einfachen Benützbarkeit sehr gut geeignet. Die Steigung von Rampen sollte jedoch so gering wie möglich sein. Größere Steigungen als 6 % können von vielen Rollstuhlfahrern nicht mehr selbständig befahren werden, bereiten aber auch älteren und gehbehinderten Menschen Schwierigkeiten beim Gehen. Lange Rampen erfordern einen erhöhten Kraftaufwand, sie sollten daher mit Zwischenpodesten zum Ausruhen unterbrochen werden. Rampenlauf 36 soll geradläufig Geradläufige Ausführung vorsehen. Gewendelte Rampen erschweren das Befahren und Manövrieren mit dem Rollstuhl. 03 > 150 < 600 > 150 > 150 Breite 37 min > 1.20 m soll > 1.50 m Exaktes Geradeausfahren für Rollstuhlfahrer auf Rampen nur schwer möglich, Breite daher mind. 1.50 m. Erleichtert auch das Passieren von Fußgängern und Rollstuhlfahrern. Mindestbreite zwischen Handläufen bzw. Radabweisern 1.20 m. 06 > 150 Längsgefälle Höhendifferenz (m) 38 min < 8 % soll < 6 % Für selbstständiges Befahren von Rollstuhlfahrern und sichere Nutzung für alte bzw. gehbehinderte Menschen Längsgefälle max. 6%. Bei Adaptionen und in begründeten Ausnahmefällen max. 8 %. Bei Rampen im Außenbereich mit Gefälle > 6% entweder Begleitstiegen oder Rampenüberdachung bzw. Rampenbeheizung vorsehen. 07 08 g (%) 08 Steigun Länge (m) Quergefälle soll 0 % Rampen ohne Quergefälle ausbilden, das erleichtert Rollstuhlfahrern das Einhalten der Fahrtrichtung. 09 Höhendifferenz (m) Steigung (%) Länge (m) 0.10 0.20 0.30 0.50 0.75 1.00 6/8 6/8 6/8 6/8 6/8 6/8 1.66 / 1.25 3.33 / 2.50 4.98 / 4.50 8.33 / 6.25 12.50 / 9.38 16.66 / 12.50 GEBÄUDEPLANUNG RAMPEN 7 T > 1.50 m soll horizontale Bewegungsflächen 10 20 - 22 > 150 11 Rampenanfang und -ende mit horizontaler Bewegungsflächen ausbilden, Länge 1.50 m. Mindestlänge 1.20 m. Bei an Rampen anschließenden Türen je nach Aufschlagart zusätzliche Bewegungsfläche. Bei Rampen über 6 m Länge und bei Richtungsänderungen über 45° horizontale Zwischenpodeste notwendig. 39 > 150 Absturzsicherung 85 beidseitig, H = 85 cm soll 12 12 48 - 51 Handlauf Handläufe beidseitig in 85 cm Höhe. Horizontal 40 cm über Anfang und Ende der Rampe auskragend. Bei Ausbildung einer Absturzsicherung verbleibt Handlaufhöhe für Behinderte auf 85 cm. Detailausbildung von Handläufen 40 41 40 Höhe > 10 cm soll 13 Radabweiser mit mind. 10 cm Höhe verhindern das Hinausfahren der kleinen Räder des Rollstuhls über den Rampenrand. > 10 hart, eben, rutschfest soll 14 Radabweiser 42 Belag Belag sowohl im trockenen als auch im nassen Zustand griffig. 8 GEBÄUDEPLANUNG STIEGEN Stiegen sollen so gestaltet werden, daß sie für alle mit geringem Kraftaufwand und sicher zu begehen sind und keine Unfallgefahr darstellen. Handläufe sind ein wichtiges Hilfsmittel zur Unterstützung der Steigbewegung und zum Schutz vor Stürzen; ihre Ausbildung sollte daher besonders sorgfältig geplant werden. In Wohnbauten ohne Aufzug sollte die Stiege so geplant sein, dass durch einen nachträglichen An- oder Einbau eines Aufzuges alle Wohnungen stufenlos erreichbar gemacht werden können. Stiegenlauf 43 soll geradläufig Gerader Stiegenlauf ist gewendelter Stiege vorzuziehen: gleichmäßige Auftritte, Treppenlift billiger und besser situierbar, Krankentransporte leichter durchführbar. Einzelne, unerwartete Stufen vermeiden. Breite 44 min > 1.20 m soll > 1.50 m Lichte Breite 1.50 m, mind. aber 1.20 m. Einschränkungen durch Handläufe um max. 20 cm. Podest 45 32 > 150 max. B-20 soll nach max. 10 Stufen, T > 1.50 m Nach 10 Stufen und bei Richtungsänderungen Zwischenpodeste vorsehen, optimale Tiefe 1.50 m. Podesttiefe mind. 1.20 m. > 150 33 Adaptierbarkeit mit Treppenlift Wenn nachträgliche Adaptierbarkeit mit Treppenlift vorgesehen, notwendige Podestflächen bei Stiegenanund -austritt ausbilden. 46 soll H / B 16 / 31 cm Optimales Steigungsverhältnis Höhe/Breite 16/31 cm. Bequeme Steigungsverhältnisse nach der Formel 2h+b = 63 cm. 35 h < 16 Stufen nach max. 10 Stufen b > 30 Detailausbildung 47 Setzfläche vollständig schließen. Keine auskragenden Trittstufen. Stufenprofil max. 3 cm hinterschnitten. 35 35 soll griffiger Stufenbelag Belag auch im nassen Zustand griffig und rutschfest. 35 Markierung Optisch kontrastierende Oberflächen von Stufen gegenüber Podest- und Gangflächen erleichtern alten und sehbehinderten Menschen das Erkennen von Stiegenan- und -austritten. <3 36 GEBÄUDEPLANUNG STIEGEN Höhe 85 cm soll Absturzsicherung 34 8 Handlauf Unabhängig von Absturzsicherungen Handlauf in H 85 cm anbringen. 48 beidseitig soll 85 34 Da bei alten und behinderten Menschen Armfunktion oft nur einseitig vorhanden, Handläufe beidseitig anordnen. durchlaufend, 40 cm über Stiege hinaus soll 34 34 Über Zwischenpodeste durchlaufende Ausführung ermöglicht kontinuierliche Abstützung und bildet zusätzlich ein gutes Leitsystem für Sehbehinderte und Blinde. Handläufe mind. 40 cm über den An- und Austritt der Stiege auskragend. 49 50 rundes Profil, Durchmesser 3.5 - 4.5 cm soll >40 34 40 Handlauf mit einem Durchmesser von 3.5 - 4.5 cm und rundem Profil für Personen mit wenig Kraft und schlechter Greiffähigkeit am besten geeignet. Rechteckquerschnitte oder Profile mit scharfen Kanten ungeeignet. Handlauf in ausreichendem Abstand von Wand befestigen, mind. 5 cm. Befestigungskonsolen so ausbilden, daß Hand ohne hängenzubleiben entlang geführt werden kann. 51 51 51 51 Farbgebung soll Handläufe zur Wand optisch kontrastierend gestalten. Ø 3.5 - 4.5 34 5 Adaptierung mit Aufzug 60 Nachträgliche Errichtung von Aufzügen siehe entsprechendes Kapitel. 9 GEBÄUDEPLANUNG AUFZÜGE Aufzüge haben für den barrierefreien Wohnbau einen besonderen Stellenwert. Nur durch sie kann in mehrgeschoßigen Wohnbauten die Zielvorstellung der stufenlosen Zugänglichkeit zu allen Wohnungen gewährleistet werden. Aufzüge erleichtern wesentlich den Verbleib älterer Menschen in ihrer Wohnung; bei Auftreten einer Behinderung durch Alter, Unfall oder Erkrankung sichern sie für die Betroffenen die Mobilität außerhalb der eigenen Wohnung. Kann aus Kostengründen ein Aufzug nicht sofort realisiert werden, sollte die Möglichkeit für den nachträglichen An- oder Einbau eines Aufzuges in der Planung des Gebäudes vorgesehen werden. Erreichbarkeit 52 soll stufen-, schwellenlos Stufen- und schwellenlose Erreichbarkeit des Aufzugs im Eingangsbereich und in Tiefgarage. Vom Aufzug aus stufenloser Zugang zu allen Gebäudeteilen. 38 Bewegungsfläche vor Aufzug soll T > 1.50 m 53 Vor Aufzug Bewegungsfläche Tiefe 1.50 m. Mindesttiefe 1.20 m. Bei gegenüberliegendem Stiegenaustritt wegen Absturzgefahr Bewegungsfläche mind. 1.50 m tief. 41 41 > 150 Türlichte 40 > 140 54 soll Breite / Tiefe > 1.10 / 1.40 m Kabineninnenmaß mind. 1.10 x 1.40 m, Tür an Schmalseite. Mindestabmessung = Platzbedarf Rollstuhl und Begleitperson. > 120 39 > 150 Sonderfälle > 150 > 90 55 56 Wenn Tür nur an Längsseite möglich: Kabinenbreite mind. 1.20 m, Tür 90 cm und nicht mittig angeordnet. Wenn Türen über Eck, Kabinengröße 1.50 / 1.50 m. > 140 > 90 Kabine > 110 > 90 min > 80 cm soll 90 cm Lichte Breite der Schachtabschluss- und Fahrkorbtür 90 cm, ermöglicht auch Elektro-Rollstuhlfahrern und Rollstuhlfahrern mit unkontrollierten Bewegungsabläufen problemloses Passieren. Lichte Breite mind. 80 cm. > 90 GEBÄUDEPLANUNG AUFZÜGE Höhe 85-105 cm soll 42 18 9 Bedienelemente Größere Höhen bei Armbehinderungen nicht mehr erreichbar. 57 85 Abstand von Raumecken mind. 40 cm soll 42 50 17 Abstand der Bedienelemente von Raumecken mind. 40 cm. 58 Anordnung > 40 Horizontale Anordnung zueinander erleichtert Bedienung bei Armbehinderung. Bedienelemente zur besseren Lesbarkeit schräg nach oben geneigt anordnen. 59 Ausbildung > 40 42 42 52 21 - 22 Zur Umgebungsfarbe kontrastierende Farbgestaltung. Schriftzeichen und Tasten in ausreichender Größe (4x4 cm) und in Reliefschrift. Haltestange 1 42 In der Nähe der Bedienungselemente horizontale Haltestange in 85 cm Höhe. Aufzugsanbauten nachträglicher Aufzug Laubengangerschließung nachträglicher Aufzug 2- bis 3-Spänner Ist kein Aufzug vorhanden, ist planbelegt die Möglichkeit für die nachträgliche Errichtung eines Aufzuges nachzuweisen. Bei Gebäuden mit Tiefgarage Aufzug bis dorthin führen. nachträglicher Aufzug Gangbreite > 1.50 m nachträglicher Aufzug 60 10 AUFSTIEGSHILFEN GEBÄUDEPLANUNG Aufstiegshilfen, wie Treppenlifte, vereinfachte Behindertenaufzüge und Hebebühnen stellen immer eine Sonderlösung für behinderte Menschen dar und sind keine gleichwertige Alternative zu einem Aufzug für alle. Ihr Einsatz sollte daher auf die Adaption der Wohnung für einen einzelnen behinderten Bewohner beschränkt bleiben. Allgemein 61 Bedienung Bedienungselemente an beiden Haltestellen und an der Aufstiegshilfe selbst. Bedienung über Totmannschalter, d.h. Aufstiegshilfe nur in Bewegung, wenn Betätigungsknopf gedrückt. Da Anlagen bewilligungspflichtig, Kontaktaufnahme mit Behörden notwendig. soll EURO-Schließsystem Zielsetzung, dass alle Aufstiegshilfen jederzeit frei benutzbar sind. Wenn aber absperrbare Ausführung notwendig, dann EURO-Schließsystem einbauen. E < 200 Hebebühne 62 63 H < 2.00 m Höhenunterschiede bis max. 2.00 m überwindbar. Abmessung der Plattform: bei gerader Durchfahrt mind. 80/120 cm, empfohlen 110/140 cm; bei abgewinkelter Durchfahrt mind. 120/140 cm empfohlen. Ausreichende Bewegungsflächen für die Zu- und Abfahrt mit Rollstuhl. Niveaugleicher Übergang von Bodenbelag auf Hebebühne. 46 vereinfachte Behindertenaufzüge Preisgünstiger als Personenaufzüge. Technische Ausführung ähnlich Hebebühne: geringe Betriebsgeschwindigkeit, Bedienung mit Totmanntaste, Drehtüren statt Teleskoptüren. Geringe Schachtmaße, damit für nachträglichen Ein- oder Anbau zur behindertengerechten Adaptierung von Einzelwohnungen besonders geeignet. 46 GEBÄUDEPLANUNG AUFSTIEGSHILFEN 1 Geschoß 46 10 Treppenlift Überwindung max. eines Geschoßes und Eingangsniveau ins erste Obergeschoß über Hochparterre. bauliche Voraussetzung > 220 Gerader Stiegenlauf bildet beste Voraussetzung für Einbau. Einengung des Stiegenlaufes durch hochgeklappte Plattform ca. 30 cm im steirischen Baugesetz erlaubt. Durchganghöhe im gesamten Stiegenbereich mind. 2.20 m. Für gerade Auffahrt auf Plattform vor Stiegenantritt Freifläche von mind. 2.20 m Tiefe nötig. Wenn Tiefe nicht vorhanden, Auffahrt auch seitlich möglich, wenn Plattform breiter. Erfordert jedoch Manövrieren mit dem Rollstuhl und eventuell fremde Hilfe. Vor Stiegenantritt seitlicher Montagebereich von 1.00 m Tiefe für Fahr- bzw. Führungsschiene. Für Abfahrt von Plattform am Stiegenaustritt Podest von mind. 1.20 m Tiefe. Bei gewendelten Stiegen Breite des Treppenauges mind. 60 cm. Bei kleinerer Breite des Treppenauges muss Plattform bis zur Längsseite des Treppenauges weitergeführt werden. > 120 > 60 >120 > 120 technische Ausführung > 100 > 220 > 120 >120 >120 breitere Plattform >100 E Treppenlifte sind Einzelanfertigungen, hoher Aufwand bei gewendelten Stiegen. Treppenlifte sind als Plattformlifte, die den Transport eines Rollstuhles erlauben, auszubilden. Mit Ausnahme einer einläufigen Stiege sind daher die Führungsschienen immer am Treppenauge der Stiege vorzusehen. Bei Treppenauge < 60 cm muß die Plattform beim Austritt um das Treppenauge herumgeführt werden. Führungsschienen an der Wand oder an eigens angebrachten Stützen befestigt. Plattform 90 cm breit und 120 cm tief, nach ÖNORM B 2457 mind. 80 cm breit und 100 cm tief. Absenkung der Plattform: im öffentlichen Bereich immer automatisch, im privaten Bereich auch händisch. Bedienungselemente für Absenkung im Bereich der Bewegungsfläche und leicht erreichbar anordnen. Wegen begrenzter Tragkraft und begrenzter Plattformgröße keine Begleitperson auf Treppenlift möglich. EURO-Schlüssel im öffentlichen Bereich. 64 65 11 WOHNUNGSPLANUNG WOHNUNGSERSCHLIESSUNG Der Eingangsbereich sollte ausreichend groß gestaltet sein, dass genügend Platz für Garderobe, Schuhschränke, Telefon usw. vorhanden ist und das An- und Auskleiden mehrerer Personen gleichzeitig möglich ist. Bei der Bemessung des Eingangsbereiches und der internen Erschließung der Wohnung sollten besonders die Bewegungsflächen für einen Rollstuhl, sowie die Bewegungsflächen vor den in den Raum aufschlagenden Türen berücksichtigt werden. Nichtbehinderte Bewohner können diese Bewegungsflächen als zusätzlichen Stauraum bzw. erweiterte Schrankfläche nutzen. Türen soll Türlichte 90 cm > 120 18 > 120 Bei Adaptierungen in begründeten Ausnahmefällen 80 cm möglich. soll Türanschlag schwellenlos Wenn Schwellen unvermeidbar max. Höhe 2.5 cm. > 150 Bewegungsflächen 19 soll T > 150 cm Auf ausreichende Bewegungsflächen achten, Tiefe 1.50 m, mind. jedoch 1.20 m. Besonders wichtig bei wohnungsinternen Verkehrsflächen wie Vorraum und Gängen mit meistens beengten Platzverhältnissen. 10 - 14 Windfang 66 67 68 min 1.20 x 1.20 m soll 1.50 x 1.50 m Für Nutzung mit Kinderwagen oder Rollstuhl ausrichten - optimal, wenn Wendefläche für Rollstuhl Ø 1.50 m vorhanden. Mindestgröße bei gerader Durchfahrt und bei nach außen aufschlagenden Türen 1.20 / 1.20 m. Bei nach außen aufschlagenden Türen über Eck Wendekreis Ø 1.50 m vorhanden. Bei nach innen aufschlagenden Türen Bewegungsflächen vor Türen einhalten, lt. Berechnungsformel. 11 > 60 20 - 22 Vorraum min Breite > 1.20 m soll Breite > 1.50 m Auf ausreichend Platz für Garderobe, Schuhschränke, Telefon usw. achten. Notwendige Bewegungsfläche für gleichzeitiges An- und Auskleiden mehrerer Personen. Uneingeschränkt nutzbare Breite 1.50 m, jedoch mind. 1.20 m. > 120 > 150 Gangbreite 69 min > 1.20 m soll > 1.50 m Gangbreiten von > 1.50 m ermöglichen Möblierung mit Schrankwänden bzw. bei Adaptierungen ungehindertes Wenden im Rollstuhl. Lichte Breite von wohnungsinternen Gängen mind. 1.20 m. 31 WOHNUNGSPLANUNG ZIMMER 12 Nutzungsneutrale Räume mit einer vielfältigen Möglichkeit sie zu möblieren erhöhen den Wohnwert einer Wohnung. Nichttragende Zwischenwände sollten die Erweiterung oder Neuaufteilung von Zimmern ermöglichen. Dies erleichtert im Bedarfsfall wesentlich die Adaptierung einer Wohnung, da Rollstuhlbenützer – insbesondere im Schlafraum – einen größeren Bewegungsraum benötigen als nichtbehinderte Bewohner. Erreichbarkeit stufen-, schwellenlos soll 02 > 150 > 85 Zimmer stufen- und schwellenlos erreichbar. Wenn Schwellen unvermeidbar, Höhe max. 2.5 cm. 80 cm min Türlichte Türlichte 90 cm, mind. jedoch 80 cm. Notwendige Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer lt. Berechnungsformel. 90 cm soll 18 > 150 20 - 22 Raumgröße Raumausbildung Mindestens ein Zimmer pro Wohneinheit >= 12 m 2 . Raumtiefe mind. 3.00 m, 3.50 m ermöglicht flexible Bettenaufstellung. 70 71 nutzungsneutral > 75 > 75 Gut proportionierte, nutzungsneutrale Räume ermöglichen im Bedarfsfall eher Adaptierung ohne Baumaßnahmen. > 150 > 300 nichttragende Zwischenwände Nichttragende Zwischenwände ermöglichen Neuaufteilung oder Zusammenlegen von Zimmern mit vertretbarem Aufwand und damit optimales Reagieren auf spezielle Bedürfnisse behinderter Menschen. Paraphethöhe Fenster Zumindest ein Teil der Fenster sollen ab 60 cm Höhe Durchblick ermöglichen - Aughöhe eines Rollstuhlfahrers ist niedriger als die eines stehenden Menschen. 72 Bedienelemente H max. 1.30 m soll > 60 50 18 Bedienelemente wie Fenstergriffe oder elektrische Taster in max. Höhe 1.30 m. < 130 flexibel soll 73 Möblierung Flexible, umstell- oder entfernbare Möblierung gewährleistet gute Anpassbarkeit. 13 KÜCHE WOHNUNGSPLANUNG Offene, nicht abgeschlossene Küchenräume in Verbindung mit dem Essplatz sind oft das Zentrum einer Wohnung, das multifunktional genutzt wird. Sie sind familienfreundlich und bieten die besten Voraussetzungen für eine Adaptierung. Abgeschlossene Küchenräume ohne eine Erweiterungsmöglichkeit müssen die notwendige Bewegungsfläche für einen Rollstuhl berücksichtigen. Erreichbarkeit soll stufen-, schwellenlos Küche stufen- und schwellenlos ausbilden. Unvermeidbare Schwellen max. Höhe 2.5 cm. - 02 90 65 Türlichte 18 20 - 22 150 Raumgröße 74 Küchen mit großzügigem Platzangebot, z.B. Wohnküchen oder offene Koch-Essanordnung eignen sich besonders für behindertengerechte Adaptierung, bei abgeschlossenen Kleinküchen. Bewegungsflächen beachten. 10 - 14 76 > 150 Bewegungsflächen 75 65 min 80 cm soll 90 cm Türlichte 90 cm, mind. jedoch 80 cm. Notwendige Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer lt. Berechnungsformel. Bei einzeiliger Küche freie Bewegungsfläche vor den Küchenelementen mind. Tiefe 1.50 m. Bei zweizeiligen Küchen mit unterfahrbaren Arbeitsflächen und Schränken Abstand zwischen gegenüberliegenden Möbelfronten mind. 1.20 m. > 120 70 70 30 60 60 90 WOHNUNGSPLANUNG ABSTELLFLÄCHEN 14 Ein ausreichend dimensionierter Abstellraum innerhalb der Wohnung ist für alle Bewohner, insbesondere jedoch für behinderte Menschen, im alltäglichen Leben von wesentlicher Bedeutung. Bei kleineren Wohnungen sind Abstellnischen oder Schrankwände einem zu klein bemessenen Abstellraum vorzuziehen. stufen-, schwellenlos soll > 150 02 Erreichbarkeit Alle wohnungsinternen Abstellflächen stufen- und schwellenlos ausbilden. Wenn Schwellen unvermeidbar, Höhe max. 2.5 cm. 80 cm min Türlichte Türlichte 90 cm, mind. jedoch 80 cm. Notwendige Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer lt. Berechnungsformel. Tür soll nach außen aufschlagen. 90 cm soll 18 20 - 22 Raumgröße Breite > 1.50 m soll 11 Ausreichende Raumgröße, Wendefläche Rollstuhl Ø 1.50 m vorhanden. Mindestanforderung: Fläche mind. 3 m2, Breite mind. 1.50 m, Wendefläche Rollstuhl Ø 1.50 m durch flexible Möblierung herstellbar. 77 78 > 150 > 65 >25 Tiefe > 65 cm soll >25 Abstellnischen 30 Abstellnischen sind zu kleinen Abstellräumen vorzuziehen. Tiefe von Abstellnischen mind. 65 cm. Sockel mit Fußstützen des Rollstuhls unterfahrbar ausbilden, freie Höhe 30 cm. In Wohnungen mit 3 oder mehr Zimmern ist immer ein Abstellraum in entsprechender Größe vorzusehen. 79 80 15 SANITÄRRÄUME WOHNUNGSPLANUNG Durch eine geschickte Grundrissplanung und günstige Anordnung der Sanitärobjekte können Sanitärräume ohne Mehraufwand so geplant werden, dass sie auch von Menschen im Rollstuhl - zumindest eingeschränkt - genutzt werden können. Entscheidend dafür ist, dass die Sanitärobjekte mit dem Rollstuhl angefahren werden können und zwischen den Sanitärobjekten die Bewegungsfläche zum Wenden im Rollstuhl gegeben ist. Der geringe Mehrraumbedarf kommt nicht nur behinderten und alten Menschen zugute. Größere Sanitärräume sind familienfreundlich und entsprechen dem allgemeinen Wohnungstrend, der das Bad zunehmend als Erholungsraum betrachtet. Zumindest muss es jedoch möglich sein, ohne größeren Aufwand, z.B. durch das Zusammenlegen von Sanitär-und Nebenräumen eine rollstuhlgerechte Sanitäreinheit zu schaffen. Türschwelle 02 120 >55 > 175 >55 < 85 100 min < 2.5 cm soll 0 cm Türschwelle niveaugleich ausführen. Wenn Schwellen unvermeidbar, max. Höhe 2.5 cm. Türlichte 18 150 130 90 min 80 cm soll 90 cm Türlichte 90 cm, mind. jedoch 80 cm. Türen nach außen aufschlagend, um Blockierung bei Sturz oder plötzlichem Gebrechen einer Person zu vermeiden. 26 - 48 90 Raumgröße 155 65 > 90 155 >25 >25 > 90 155 WC-Raum 83 > 90 155 155 48 155 84 min < 1.55x1.55 m soll 1.55 x 2.15 m Platzbedarf für ein behindertenfreundliches WC 1.55 x 1.55 m ohne Wendemöglichkeit für Rollstuhl. Wenden des Rollstuhles erfordert Raumtiefe von 2.15 m. Die im Bedarfsfall notwendige freie Fläche von 90 cm Breite neben dem WC kann als Stauraum oder für Waschmaschinenaufstellung genutzt werden. 185 65 120 90 49 65 Platzbedarf für behindertengerechte Sanitärräume ergibt sich aus: - Überlagerung der für die einzelnen Sanitärgegenstände notwendigen Bewegungsflächen - der notwendigen Wendefläche für den Rollstuhl Ø 1.50 m zwischen den Sanitägegenständen 155 82 soll Wendefläche Rollstuhl Ø 1.50 m 90 81 90 48 150 155 155 35 35 55 155 55 215 65 65 30 90 90 40 25 40 25 >25 WOHNUNGSPLANUNG SANITÄRRÄUME 15 schwellenlos, 90x130 cm soll 90x90 cm min Dusche 49 Größe des Duschplatzes 90/130 cm mit Rollstuhl befahrbar, mind. 90/90 cm mit Duschsitz. Dusche bodeneben schwellenlos mit max. 2% Gefälle, oder mit Schwelle H max. 2 cm ausbilden. 85 Adaptierung: Badewanne zu Duschplatz Badewanne auf Duschplatz umrüstbar ausbilden. >155 Wände tragfähig soll >155 >155 Auf ausreichende Tragfähigkeit für die Befestigung von Haltegriffen achten. 86 nichttragende Trennwände ohne Installationen Wenn für spätere Adaptierung Entfernen einer Trennwand notwendig, diese nichttragend und ohne Leitungsführungen ausbilden. WC in Kombination mit Abstellraum 55 65 40 90 155 40 155 Anforderung Adaptierung 25 25 55 65 155 150 150 WC- in Kombination mit Garderobe 48 1. ein WC behindertenfreundlich ausführen 2. ausreichende Bewegungsfläche für Rollstuhl Ø 1.50 m zwischen den Sanitärgegenständen, wobei Unterfahrbarkeit des Waschbeckens bis max. 30 cm möglich Diese beiden Anforderungen müssen entweder bereits gegeben sein oder ohne größeren Aufwand adaptierbar sein. 235 155 75 120 255 155 100 60 220 25 185 WC in Kombination mit Bad 40 90 60 20 Bad / WC - bereits in ausreichender Größe 155 87 155 16 MAISONETTEN WOHNUNGSPLANUNG Eine Maisonette wird in der Regel von behinderten Menschen nicht als Wohnform gewählt werden, ihre Adaptierbarkeit ist vor allem für den Verbleib in der Wohnung bei Auftreten einer Behinderung durch Alter, Unfall oder Erkrankung von Bedeutung. Die wichtigsten Anforderungen für eine barrierefreie Ausgestaltung sind eine mit geringem Kraftaufwand zu begehende, möglichst geradläufige Stiege, die Möglichkeit, nachträglich einen Aufzug oder eine Aufstiegshilfe errichten zu können, ein rollstuhlgeeigneter WC-Raum auf der Wohnebene (oder mögliche Adaptierung) und ein barrierefreier Sanitärraum auf der Schlafebene (oder mögliche Adaptierung). WC-Wohnebene 180 83 120 40 20 87 200 WC auf Wohnebene muss mit Rollstuhl benützbar sein, Mindestmaß 1.55 x 1.55 m. Raumgröße so bemessen, dass zusätzliche Errichtung eines bodenebenen Duschplatzes möglich. Bei zu kleinen Räumen muss Erweiterung auf Mindestmaß ohne großen Aufwand möglich sein. 120 88 soll 1.55 x 1.55 m 60 20 Sanitärraum-Schlafebene Anforderungen lt. Kapitel Sanitärräume. Stiege 81 - 87 > 120 soll geradläufig Gerader Stiegenlauf für ältere und gehbehinderte Personen leichter zu begehen als gewendelter Stiegenlauf. > 120 43 Adaptierung mit Treppenlift Wenn Adaptierung mittels Treppenlift vorgesehen, bauliche Voraussetzungen dafür berücksichtigen. Adaptierung 89 90 Aufzug / Aufstiegshilfe Für eine stufenlose Verbindung von Wohn- und Schlafebene muss eine der folgenden Möglichkeiten vorgesehen sein: - Aufzug - Hebebühne, vereinfachter senkrechter Behindertenaufzug - Treppenlift Wohnungsteilung 91 64 - 65 Große Maisonetten in zwei unabhängige, voneinander getrennte Wohnebenen teilbar. Erschließung beider Wohnebenen über getrennte Eingänge erleichtert sinnvolle Umnutzung. Möglichkeit vorsehen, Wohnebene als Kleinwohnung für ältere und behinderte Bewohner zu adaptieren. 52 - 60 > 220 62 - 63 64 - 65 > 120 WOHNUNGSPLANUNG MAISONETTEN 16 Adaptierbarkeit Das unten angeführte Beispiel zeigt schematisch Adaptierungsmöglichkeiten für Maisonetten auf: Ausgehend von Beispielgrundriss (A) behindertengerechte Adaptierung nur des Erdgeschoßes (B) bzw. behindertengerechte Adaptierung und Erschliessung beider Geschosse mittels Treppenlift (C). Erdgeschoss Obergeschoss Erdgeschoss Obergeschoss Erdgeschoss Obergeschoss A B C 92 17 BALKONE WOHNUNGSPLANUNG TERRASSEN Das Vorhandensein eines ausreichend groß bemessenen Freibereiches – Balkon, Loggia oder Terrasse – ist für eine barrierefreie Wohnung besonders wichtig. Für Menschen mit einer Behinderung oder alte Menschen ist die Benutzung des Freisitzes oft die einzige Möglichkeit, selbständig ins Freie zu gelangen und sich dort ungestört aufzuhalten. WindWetter- und Sonnenschutz erhöhen die Nutzungsmöglichkeiten. Auf eine entsprechende barrierefreie Ausbildung der Türschwelle ist besonders zu achten. Türschwelle 93 min < 2.5 cm soll 0 cm Auch bei Balkonen und Terrassen durch entsprechende Detailausbildung Schwelle vermeidbar. Wenn Schwellen unvermeidbar max. Höhe 2.5 cm. Einseitige Schwelle geringeres Hindernis als zweiseitige. 02 19 < 2.5 Maschenweite max. 2 cm Türlichte min 80 cm soll 90 cm Türlichte 90 cm, mind. 80 cm. Türlichte auch zwischen Führungsschienen von Rolläden oder Jalousien mind. 80 cm. 18 > 150 > 150 Bewegungsfläche 94 soll Wendefläche Ø 1.50 m An mindestens einer Stelle eine Wendemöglichkeit für Rollstuhl mit 1.50 m Durchmesser. 11 - 12 Brüstung 95 Brüstungen sollen ab 60 cm Höhe Durchblick ermöglichen - Aughöhe eines Rollstuhlfahrers ist niedriger als die eines stehenden Menschen. soll stufenlos zu Garten Wenn Terrassen als Übergangsfläche zwischen Wohnung und Garten dienen, stufenlose Ausbildung vorsehen. < 60 Terrassen ANHANG ÖNORM B 1600, Auszug A Ergänzende ÖNORMEN B Baugesetz C Wohnbauförderung D EURO-Schließsystem E Literaturempfehlungen F A ANHANG ÖNORM B 1600, Auszug Auszug aus der ÖNORM B 1600 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundsätze", Ausgabe 1994, mit Genehmigung des österreichischen Normungsinstitutes. 2.1 Gehsteige, Gehwege 2.1.1 Breite Die Breite von Gehsteigen bzw. Gehwegen muß mindestens 120 cm betragen und darf durch Vorsprünge (Vitrinen, Automaten, Bauteile u.dgl.) und durch Masten und Hydranten nicht unter eine Durchgangsbreite von 90 cm eingeschränkt werden. Die Länge dieser Einschränkung auf eine Durchgangsbreite unter 120 cm darf höchstens 100 cm betragen. Sind Vorsprünge größer als 15 cm, so müssen diese bis zum Boden geführt oder mit Sockeln (Höhe mindestens 30 cm) Bügeln oder Beinen versehen werden. Anmerkung: Die Breite von bzw. Gehwegen sollte mindestens 150 cm betragen. Die Vorsprünge sollten nicht größer als 15 cm sein. 01 2.1.2 Längsgefälle Wenn Gehsteige und Gehwege ein Längsgefälle von mehr als 6 % aufweisen, muß eine besonders griffige Oberfläche (z.B. Gußasphalt mit Riffelung, Körnung oder Quarzsandeinstreuung) aufgebracht werden. Anmerkung: Gehweg mit einem Längsgefälle von mehr als 6 % sollten vermieden werden. Ist bei Gehwegen ein Längsgefälle von mehr als 10 % unvermeidbar, dann sollte mindestens an einer Seite ein Handlauf vorgesehen werden. ... 02 2.1.3 Quergefälle Anmerkung: Das Quergefälle von Gehsteigen und Gehwegen sollte nicht mehr als 2 % betragen. 03 2.1.5 Seitliche Abgrenzung Anmerkung: Gehwege sollten gegen Rasen, Erdreich, u.dgl. durch einen Höhenunterschied von mindestens 3 cm abgegrenzt sein. 04 2.1.7 Sitzmöglichkeiten Anmerkung: An Gehwegen sollten in Abständen von etwa 100 m Sitzmöglichkeiten vorgesehen werden. ... 05 2.3 Rampen 2.3.1 Breite Die Breite von Rampen (ausgenommen Wendelrampen) muß mindestens 100 cm betragen. Wendelrampen müssen mindestens 150 cm breit sein. Anmerkung: Die Breite von Wendelrampen sollte mindestens 150 cm betragen. Wendelrampen sollten vermieden werden. 06 2.3.2 Rampen mit einem Längsgefälle bis 6 % Das Längsgefälle von Rampen (ausgenommen Wendelrampen) darf 10 % nicht überschreiten. Das Längsgefälle von Wendelrampen darf maximal 6 % betragen. Anmerkung: Rampen mit einem Längsgefälle von mehr als 6 % sollten vermieden werden. 07 2.3.3 Rampen mit einem Längsgefälle von mehr als 6 % Bei Rampen mit einem Längsgefälle von mehr als 6 % müssen, falls diese nicht beheizbar oder überdacht sind, zusätzlich Stiegen gemäß 3.3.1. oder Aufzüge gemäß 3.3.3. oder andere Aufstiegshilfen vorgesehen werden. 08 2.3.4 Quergefälle Das Quergefälle darf nicht mehr als 2 % betragen. Anmerkung: Rampen sollen kein Quergefälle aufweisen. 09 ANHANG ÖNORM B 1600, Auszug A Horizontale Bewegungsflächen 2.3.5 Am Anfang und Ende der Rampen müssen horizontale Bewegungsflächen von mindestens 120 cm Länge vorgesehen werden. Vor Türen müssen diese Bewegungsflächen gemäß 3.1.4. vorhanden sein. Anmerkung: Beginn und Ende von Rampen sollten farblich kontrastierend (vorzugsweise gelb) markiert werden und taktile Bodenavisierungen gemäß ÖNORM V 2102 aufweisen. 10 Richtungsänderungen 2.3.6 Bei Richtungsänderungen von Rampen von mehr als 45° müssen horizontale Podeste von mindestens 120 cm Länge - in der Gehlinie gemessen - vorgesehen werden. 11 Handläufe 2.3.7 Rampenmit einem Längsgefälle von mehr als 6 % müssen in ihrer ganzen Länge beidseitig mit gut umfaßbaren Handläufen in Höhen von 75 cm und von 90 cm ausgestattet sein. Anmerkung: Die Handläufe sollten Anfang und Ende der Rampe um mindestens 40 cm überragen. 12 Absturzsicherung bei Höhendifferenzen 2.3.8 Beträgt die Höhendifferenz zwischen Rampe und tieferliegendem anschließendem Niveau mehr als 10 cm, muß eine Absturzsicherung (z.B. Handlauf und Radabweisersockel mit mindestens 10 cm Höhe) vorgesehen werden. 13 Rampen müssen eine griffige Oberfläche Quarzsandeinstreuung) aufweisen. (z.B. Gußasphalt mit Riffelung, Oberfläche 2.3.9 Körnung oder 14 Stellplätze für Personenkraftwagen von behinderten Personen 2.4 Anzahl 2.4.1 Werden Stellplätze, Einstellplätze oder Garagen mit mehr als 5 Stellplätzen geschaffen, ist für die ersten 50 Stellplätze mindestens ein Stellplatz, für weiter je 50 angefangene Stellplätze ein weiterer Stellplatz für den Personenkraftwagen eines Behinderten vorzusehen. ... 15 Lage und Ausführung 2.4.2 Der Behindertenstellplatz muß in der Nähe des behindertengerechten und stufenlos erreichbaren Einganges (möglichst des Haupteinganges) bzw. in der Nähe eines stufenlos erreichbaren Aufzuges angeordnet werden. Anmerkung: Der Gehsteig sollte vom Behindertenstellplatz stufenlos, möglichst auf kürzestem Wege, erreichbar sein. Stellplätze sowie der Zugang von diesen zum Gebäude sollten überdeckt ausgebildet sein. 16 Anordnung 2.4.3 Die Anordnung von Behindertenstellplätzen schräg oder rechtwinkelig zum Fahrstreifen bzw. zur Fahrbahn ist zu bevorzugen. Anmerkung: Ist bei Stellflächen parallel zum Fahrstreifen bzw. zur Fahrbahn eine Breite von 350 cm nicht erreichbar, sollte eine dementsprechende Aussteigefläche vorgesehen werden. 17 Breite 2.4.4 Die Breite des Behindertenstellplatzes muß mindestens 350 cm betragen. Anmerkung:Bei mehreren Behindertenstellplätzen nebeneinander ist es zulässig, eine gemeinsame Aussteigefläche mit einer Breite von 120 cm anzuordnen, sofern diese durch eine deutliche Schraffur gekennzeichnet ist. Dadurch reduziert sich die Breite von zwei nebeneinander angeordneten Behindertenstellplätzen von 700 cm auf 580 cm. Im Freien sollte die Parkordnung von nebeneinander angeordneten Behindertenstellplätzen auf einer Tafel gekennzeichnet sein. 18 Gefälle 2.4.5 Das Gefälle des Stellplatzes darf 6 % nicht überschreiten. Anmerkung: Stellplätze sollten mit geringst möglichem Gefälle angelegt sein. 19 A ANHANG ÖNORM B 1600, Auszug 3.1 Eingänge, Türen 3.1.1 Allgemeines Zumindest ein Eingang, möglichst der Haupteingang, und ein Aufzug des Gebäudes müssen stufenlos erreichbar sein, wobei Niveauunterschiede maximal 3 cm betragen dürfen. ... 20 3.1.2 Türbreite Alle Türen müssen eine lichte Durchgangsbreie von mindestens 80 cm haben. Bei zweiflügeligen Türen muß der Gehflügel diese lichte Durchgangsbreie aufweisen. Die Breite von Türflügeln sollte 100 cm nicht überschreiten. Türen mit einer lichten Durchgangsbreite von mehr als 85 cm sollten an der Schließseite einen horizontalen Handgriff haben (Höhe 80 cm bis 100 cm). 21 3.1.3 Türschwellen Türschwellen und Niveauunterschiede- auch bei Balkonen, Terrassen u.dgl. dürfen nicht größer als 3 cm, sein. Anmerkung: Türschwellen und Niveauunterschiede sollten vermieden werden. 22 3.1.4 Horizontale Bewegungsflächen Auf beiden Seiten der Türen muß eine horizontale Bewegungsfläche mit mindestens 120 cm Länge vorgesehen werden. Vor Drehflügeltüren muß jedoch an der Aufgehseite eine größere horizontale Bewegungsfläche vorgesehen werden. Sie wird aus der Stocklichte plus einem Abstand a an der Türdrückerseite und aus der Breite des 90o geöffnete Türflügels plus einem Abstand berechnet, wobei die Summe aus a plus b mindestens 130 cm betragen muß. Ist jedoch das Maß b kleiner als 50 cm (z.B. bei seitlichem Anfahren an die Tür von der Türdrückerseite und/oder der Bandseite her bei Fluren), dann ist ein Maß a mit mindestens 120 cm erforderlich. Diese Maße sind insbesondere auch bei Windfängen, Schleusen, Vorräumen, Nebenräumen, Aufzügen mit Drehflügeltüren u.dgl. einzuhalten. 23 3.1.5 Türflügel Türflügel müssen leicht zu öffnen sein. 24 3.1.6 Drehtüren (Karusseltüren) Drehtüren (Karusseltüren) und Drehkreuze müssen umgehbar bzw. umfahrbar sein. 25 3.1.7 Sanitärraumtüren Sanitärraumtüren dürfen nicht nach innen aufgehen und müssen auch von außen entriegelbar sein. 26 3.1.8 Automatische Türen Anmerkung: Automatische Türen sollten sich frühzeitig öffnen und eine verzögerte Schließbewegung aufweisen. Bei Automatischen Drehflügeltüren sollte der Schwenkbereich gut sichtbar am Fußboden markiert sein. 27 3.1.9 Glastüren Anmerkung: Glastüren sowie große Glasflächen sollten innerhalb eines Bereiches von 85 cm bis 150 cm über dem Fußboden mit kontrastierenden optischen Markierungen versehen werden. 28 3.1.10 Hausglocken und Torsprechanlagen Hausglocken, Torsprechanlagen und auch tastbare Hausnummern müssen in einem Bereich von 85 130 cm Höhe angeordnet werden. Anmerkung: Die Hausnummer sollte als erhabene Ziffer ausgebildet sein. Ebenso sollten die Wohnungstürnummern erhaben an oder neben der Klingeltaste angebracht sein. 29 ANHANG ÖNORM B 1600, Auszug A Horizontale Verbindungswege 3.2 Horizontale Verbindungswege müssen eine lichte Breite von mindestens 120 cm aufweisen. Anzahl 3.2.1 30 Ausführung 3.2.2 Horizontale Verbindungswege müssen grundsätzlich stufenlos ausgeführt werden. Unvermeidbare Niveauunterschiede müssen durch Rampen, durch Aufzüge oder andere Aufstiegshilfen, wie Hebebühnen, Schrägaufzüge (siehe ÖNORM B 2457) u.dgl. ausgeglichen werden. 31 Vertikale Verbindungswege (Stiegen, Rampen,Aufzüge) 3.3 Stiegen 3.3.1 Breite 3.3.1.1 Hauptstiegen müssen eine Breite von mindestens 120 cm aufweisen. Die lichte Breite darf durch die Handläufe um insgesamt höchstens 20 cm reduziert werden. ... Anmerkung: Hauptstiegen sollten geradläufig sein. 32 Podeste 3.3.1.2 Anmerkung: Nach maximal 16 Stufen sollte ein Podest vorgesehen werden. Bei Podesten mit Richtungsänderung sollte die Podestbreite 150 cm betragen. 33 Handlauf 3.3.1.3 Hauptstiegen müssen in ihrer ganzen Länge beidseitig mit einem gut umfaßbaren Handlauf (Durchmesser 4 cm bis 5 cm) ausgestattet sein. Der Wandabstand muß 5 cm betragen. Anmerkung: Die Handläufe sollten über die Zwischenpodeste fortgeführt werden. Die Enden der Handläufe sollten bei Antritt und Austritt mindestens 40 cm horizontal über das Ende der Stiegenläufe weitergeführt werden. Die Höhe des Handlaufes sollte 90 cm betragen, kann aber aus Sicherheitsgründen (Geländer) auch 100 cm betragen. Hauptstiegen sollten einen zweiten Handlauf in der Höhe von 75 cm aufweisen. Die Farbe der Handläufe sollte zur Wand kontrastieren. Anfang und Ende des Stiegenlaufes sollten am Handlauf taktil avisiert werden, vorzugsweise durch Stockwerksziffer in taktiler Normalschrift (Schrifthöhe 1,5 cm). Bei Anordnung von Rolltreppen neben festen Stiegen sollte aus Sicherheitsgründen der obere Stiegenhandlauf in gleicher Höhe mit dem beweglichen Rolltreppenhandlauf angeordnet werden. 34 Stufen 3.3.1.4 Die Stufen müssen eine gleitsichere Oberfläche aufweisen. Anmerkung: Einzelstufen sollten vermieden werden.Die Stufenhöhe (Setzstufe) sollte 16 cm nicht überschreiten, die Stufenbreite (Trittstufe) sollte 30 cm nicht unterschreiten. Die Stufenprofile sollten eine volle, nicht profilierte, evtl. leicht (höchstens 3 cm) nach hinten geneigte Setzfläche aufweisen. 35 Markierungen 3.3.1.5 Bei allgemein zugänglichen Baulichkeiten mü ssen zumindest die erste und die letzte Stufe eines Stiegenhauses in der ganzen Stiegenbreite an der Vorderkante der Trittstufe farblich kontrastierend vorzugsweise gelb - markiert werden. Anmerkung: Beginnend in einem Abstand von 80 cm vor der ersten Stufe sollte ein taktiles Aufmerksamkeitsfeld über die ganze Stufenbreite in einer Tiefe von 40 cm angebracht werden (siehe auch ÖNORM V 2102). 36 Einzelstufen, kurze Stiegenläufe, Freitreppen u.dgl. 3.3.1.6 Für Einzelstufen, kurze Stiegenläufe, Freitreppen u.dgl. gelten alle Bestimmungen gemäß 3.3.1., es genügt jedoch ein Handlauf an einer Seite. 37 A ANHANG ÖNORM B 1600, Auszug 3.3.3 Aufzüge 3.3.3.1 Erreichbarkeit und Anordnung Ist ein Aufzug im Gebäude vorgesehen, muß dieser stufenlos erreichbar sein. Bei Aufzugsgruppen ist mindestens 1 Aufzug gemäß Pkt.3 auszuführen. Aufzüge, Hebebühnen oder andere Aufstiegshilfen müssen die stufenlose Erreichbarkeit aller allgemein zugänglichen Nutzräume (auch Sanitärräume) ermöglichen. Aufzüge dürfen nicht durch Fahrtreppen oder Fahrsteige ersetzt werden. 38 3.3.3.2 Fahrkorbabmessungen Die Fahrkorbabmessungen müssen eine Breite von mindestens 110 cm und eine Tiefe von mindestens 140 cm aufweisen. 39 3.3.3.3 Fahrkorb- und Schachtabschlußtüren Die Fahrkorb- und Schachtabschlußtüren sind als automatisch öffnende Schiebetüren mit einer lichten Durchgangsbreite von mindestens 80 cm auszuführen. Anmerkung: Die lichte Durchgangsbreite sollte jedoch mindestens 90 cm betragen. 40 3.3.3.4 Bewegungsfläche vor dem Aufzug Der freie Bereich vor dem Aufzug muß eine Tiefe von mindestens 120 cm aufweisen. Befindet sich gegenüber der Aufzugstür ein abwärts führender Stiegenlauf, so muß sein Abstand von der Aufzugstür mit mindestens 150 cm bemessen werden. Anmerkung: Der freie Bereich vor dem Aufzug sollte jedoch mindestens 150 cm betragen. 41 3.3.3.5 Bedienungselemente Die Bedienungselemente müssen von der Eingangswand des Fahrkorbes einen seitlichen Abstand von mindestens 40 cm haben. Das oberste Bedienungselement darf nicht höher als 130 cm sein. Dies gilt auch für die Bedienungselemente außen am Schacht. Im Fahrkorb muß in der Nähe der Bedienungselemente eine horizontale Haltestange 90 cm über dem Fahrkorbfußboden vorgesehen werden. Knöpfe und Ziffern der Bedienungselemente außerhalb und innerhalb des Fahrkorbes müssen farblich kontrastierend gestaltet sein. Anmerkung: Die Bedienungselemente außerhalb und innerhalb des Fahrkorbes sollten vorzugsweise mit taktiler Normalschrift versehen sein. Die Rufknöpfe (AUF/AB) sollten mit einem taktilen Pfeil versehen sein. 42 3.3.3.6 Sensortasten Sensortasten sind nicht zulässig. 43 3.3.3.7 Akustische Anzeigen Anmerkung: Das Auf- oder Abwärtsfahren des Fahrkorbes sollte akustisch unterschiedlich avisiert werden. Die Fahrtrichtung sollte hinauf mit 2 Tönen, hinunter mit einem Ton angezeigt werden. Eine akustische Anzeige im Fahrkorb (Sprachausgabe) sollte das jeweilige Stockwerk bezeichnen. 44 3.3.3.8 Stockwerksnummerierung Anmerkung: An der Türzarge außen - rechts für den Einsteigenden - sollte in einer Höhe von 100 cm eine tastbare Stockwerksnummerierung angebracht werden. 45 3.3.4 Hebebühnen und ähnliche Aufstiegshilfen Für Hebebühnen und ähnliche Aufstiegshilfen sind die Bestimmungen für Aufzüge gemäß 3.3.3. sinngemäß anzuwenden. Auf Absturzsicherheit ist besonders zu achten. 46 ANHANG ÖNORM B 1600, Auszug A Sanitärräume 3.4 WC-Räume 3.4.1 WC-Räume müssen eine lichte Breite von mindestens 100 cm und eine lichte Tiefe von mindestens 125 cm aufweisen. Die Türen dürfen nicht nach innen aufgehen, müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 80 cm aufweisen und auch von außen entriegelbar sein. ... 47 WC-Räume für Behinderte 3.4.3 Raumgröße 3.4.3.2 Die Türen dürfen nicht nach innen aufgehen, müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 80 cm haben und auch von außen entriegelbar sein. Im WC-Raum muß eine Bewegungsfläche für den Rollstuhl von mindestens 150 cm Durchmesser sichergestellt sein, wobei eine Unterfahrbarkeit des Waschbeckens bis maximal 20 cm Tiefe miteinbezogen werden kann. Bei behindertengerechten WC-Räumen müssen verschiedene Anfahrtsmöglichkeiten mit dem Rollstuhl zum WC-Sitz- zumindest jedoch eine seitliche und rechtwinkelige Anfahrt- sichergestellt sein: (1) Ein universeller WC-Sitz erfordert eine Raumbreite von mindestens 220 cm und eine Raumtiefe von mindestens 215 cm. (2) Ein eingeschränkt anfahrbarer WC-Sitz erfordert eine Raumbreite von mindestens 155 cm und eine Raumtiefe von mindestens 215 cm. Ein eigener WC-Vorraum ist nicht erforderlich. Anmerkung: Bei Zu- und Umbauten sollte zumindest ein behindertenfreundlicher WC-Raum mit einer Raumbreite von mindestens 155 cm und einer Raumtiefe von mindestens 155 cm angeordnete werden. Allerdings ist in diesen WC-Räumen das Wenden mit dem Rollstuhl nicht möglich... ... In Wohnungen sollten die Sanitärräume behindertenfreundlich geplant oder adaptierbar sein (z.B. durch Zusammenlegung des WC-Raumes mit dem Bad oder Abstellraum) 48 Podeste 3.4.3.3 Die sanitäre Ausstattung von WC-Räumen für Behinderte (WC-Sitze, Waschbecken, Hand.- und Stützgriffe u.dgl.) ist gemäß ÖNORM B 1601, Abs. 3.4.2 auszuführen. 49 Spezielle bauliche Ausführungen 3.5 Technische Ausstattung, Materialien 3.5.8 Bedienungselemente 3.5.8.1 Bedienungselemente wie Fenstergriffe, Heizkörperventile, Sicherungsautomaten, Schalter, Taster, Gegensprechanlagen, Hausbriefkästen u. dgl., müssen in einer Hö he zwischen 85 und 130 cm angebracht werden und einen seitlichen Abstand zur angrenzenden Wand von mindestens 40 cm aufweisen. Steckdosen müssen in einer Höhe von mindestens 40 cm angebracht sein. Die leichte Bedienbarkeit aller Elemente muß sichergestellt sein (z.B. großflächige Taster). Anmerkung : Drehknopfbeschläge bei Türen sollen vermieden werden. Die optimale Höhe für Bedienungselemente liegt bei 100 cm. 50 Orientierung 3.5.9 Allgemeines 3.5.9.1 In weitläufigen Baulichkeiten müssen leicht verständliche Orientierungssysteme gemäß ÖNORM A 3012 “Visuelle Leitsysteme für die Öffentlichkeitsinformation” vorgesehen werden. 51 Ausführung der Informationselemente 3.5.9.2 Alle Informationselemente (Orientierungstafeln, Hinweise u. dgl.) müssen gut ausgeleuchtet werden. Die Schriftgröße und die Höhe über dem Fußboden ist gemäß ÖNORM A 3012 auszuführen. Die wichtigsten Informationselemente müssen auch in tastbarer Reliefschrift (Schriftgröße 1,5 cm; 0,5 cm erhaben ) in maximal 130 cm Höhe ausgeführt werden. Anmerkung:Die Informationselemente sollen farblich kontrastierende Buchstaben haben. Ergänzend sollen diese Informationen auch in Braille-Schrift erfolgen. Alle Informationselemente (Orientierungstafeln, Hinweise u. dergl.) sollen entspiegelt sein. 52 B ANHANG Ergänzende ÖNORMEN ÖNORM B 1601 "Spezielle Baulichkeiten für behinderte und alte Menschen", Ausgabe 1994 Die Bestimmungen dieser ÖNORM enthalten zusätzliche Maßnahmen zu jenen der ÖNORM B 1600 und gelten für spezielle Baulichkeiten für behinderte Menschen, wie Wohnungen, Wohnheime, Pflegeheime, Gesundheitseinrichtungen, usw. ÖNORM B 2457 "Schrägaufzüge für behinderte Personen - Bauvorschriften", Ausgabe 1984 Diese ÖNORM wurde als VORNORM herausgegeben und enthält die technischen Bestimmungen für den Bau eines Schrägaufzuges. ÖNORM V 2102 "Technische Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen, Taktile Bodeninformation", Ausgabe 1997 Diese ÖNORM enthält die Bestimmungen zur Kennzeichnung von Wegen und Hindernissen mit taktilen Bodeninformationen. ÖNORM A 3011, Teil 3 "Grafische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation", Ausgabe 1982 Enthält grafische Symbole zur Kennzeichnung behindertengerechter Einrichtungen und Anlagen. ÖNORM A 3012 "Visuelle Leitsysteme für die Öffentlichkeitsinformation", Ausgabe 1994 Regeln zur Gestaltung von Informationselementen. Bezug der ÖNORMEN Österreichisches Normungsinstitut A-1021 Wien, Heinestraße 38, Telefon: 213 00-805, Fax: 213 00-818 ANHANG Baugesetz C Steiermärkisches Baugesetz 1995, LGBl 1995/59 Begriffsbestimmung 5. Barrierefreiheit: bauliche Gestaltung, die notwendig ist, um die unterschiedlichen physischen Möglichkeiten aller Menschen in der gebauten Umwelt besser berücksichtigen zu können. §4 Stiegen und Gänge (2) Bei Gebäuden, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, muß das Erdgeschoß und bei Gebäuden mit Personenaufzügen auch mindestens ein Personenaufzug stufenlos erreichbar sein; Rampen sind zulässig; sie müssen jedoch mindestens 1.20 m breit sein und dürfen höchstens ein Längsgefälle von 6 Prozent, in begründeten Fällen von 8 Prozent aufweisen. (7) /.../ Durch den Einbau einer Aufstiegshilfe (z.B. eines Treppenliftes) ist eine Einengung erlaubt. § 53 Aufzüge und Rolltreppen (1) Bei Wohngebäuden mit mehr als vier oberirdischen Geschossen sind Personenaufzüge solcher Zahl, Ausführung und Betriebsart vorzusehen, daß den Verkehrsbedürfnissen entsprochen wird. Zumindest ein Personenaufzug muß behindertengerecht ausgeführt sein und einen stufenlosen Zugang zu allen Geschossen ermöglichen. 1) § 54 Türen (1) Türen sind so anzuordnen und bemessen, daß sie gefahrlos benutzt werden können. Die Mindestbreite hat 0.80 m zu betragen. 1) Ganzglastüren oder Türen mit Glasfüllungen mit einer Fläche von mehr als 0.5 m2 sind bis zu einer Höhe von 1.10 m über Fußboden mit Schutzvorrichtungen oder aus Sicherheitsglas auszuführen. 2) Anmerkungen: Mit der Vorschreibung einer Mindesttürbreite von 0.80 m, welche auch für Nebenräume (z.B. Bad, WC) gilt, nimmt der Gesetzgeber daruaf bedacht, daß auch gesunde Personen plötzlich - wenn auch nur vorübergehend - auf eine Rollstuhlbenützung angewiesen sein können. (4) /.../ Vor Eingangs-, Wohnungs- und Aufzugstüren muß die horizontale Fläche mindestens 0.80 m x 1.20 m betragen. § 56 Wohnungen (3) Für mehrgeschoßige Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen müssen ausreichend große, barrierefrei erreichbare und gut zugängliche Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und dgl. hergestellt werden. § 68 Bäder und Toilettenräume § 70 Pflicht zur Schaffung von Abstellflächen und Garagen (1) Bei der Errichtung von baulichen Anlagen /.../ sind vom Bauwerber geeignete Abstellflächen - davon für Behinderte im Ausmaß von mindestens 2 Prozent, ab fünf Abstellplätzen mindestens eine - in ausreichender Größe herzustellen. Bei Abstellplätzen für Behinderte sind die Grundsätze barrierefreien Bauens zu beachten. § 71 Abstellplätze und Verkehrsflächen (1) Die Fläche /.../ für Kraftfahrzeuge für Behinderte mindestens 3.50 m x 5.0 m zu betragen. (3) Abstellflächen sind durch Bodenmarkierungen zu kennzeichnen. Solche für Kraftfahrzeuge für Behinderte sind überdies mit einem gesonderten, dauerhaften Hinweis zu versehen. § 74 (3) Die Türen sind nach außen aufgehend auszubilden. D ANHANG Wohnbauförderung Folgende Regelungen für barrierefreies Bauen gelten in der Steiermark: Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 §5 § 23 II. Hauptstück - Förderung der Errichtung von Wohnungen, Wohnheimen und Eigenheimen Förderungsvoraussetzungen (1) Die Förderung der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen darf nur erfolgen, wenn... 8. auf die Bedürfnisse behinderter und alter Menschen Bedacht genommen wird, indem bauliche Barrieren vermieden werden. Insbesondere müssen bei den Gebäuden der Eingang und das Erdgeschoß stufenlos erreichbar sein; wird ein Personenaufzug eingebaut, so muß dieser stufenlos erreichbar sein, einen stufenlosen Zugang zu allen Geschossen ermöglichen und eine für einen Rollstuhl ausreichend bemessene Kabinengröße aufweisen; 9. bei Vorliegen einer von der Gemeinde oder dem Sozialhilfeverband bekanntgegebenen Nachfrage nach Behindertenwohnungen zumindest eine Wohnung im Einvernehmen mit dem Behinderten und dem Sozialhilfeverband behindertengerecht ausgeführt wird; IV. Hauptstück - Förderung der Sanierung von Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen Förderungsvoraussetzungen (1) Die Sanierung von Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen kann gefödert werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. die Baubewilligung des Gebäudes muß mindestens 30 Jahre vor Einbringung des Ansuchens um Förderung der Sanierung erteilt worden sein, außer es handelt sich um e. Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen von behinderten und alten Menschen dienen; Entwurf zur Wohnbauförderungsgesetzesnovelle 1999 §5 Abs. 1 Z 8 lautet: " 8. auf die Bedürnisse behinderter und alter Menschen Bedacht genommen wird, indem die behinderten- und altengerechte Adaptierbarkeit insbesondere der Sanitärräume sichergestellt ist und bauliche Barrieren vermieden werden. Insbesondere müssen bei den Gebäuden der Eingang und das Erdgeschoß stufenlos erreichbar sein; wird ein Personenaufzug eingebaut, so muß dieser stufenlos erreichbar sein, einen stufenlosen Zugang zu allen Geschoßen ermöglichen und eine für einen Rollstuhl ausreichend bemessene Kabinengröße aufweisen;" Förderungszusicherungsbestimmungen für das Land Steiermark 1993 Pkt. 13 Eine Änderung der genehmigten Planung oder vertraglicher Angebotsleistungen bedarf der vorherigen Zustimmung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Rechtsabteilung 14. Ausgenommen sind geringfügige Änderungen, die weder auf die Baukosten Einfluß haben, noch Belange der Bauphysik berühren. Ein entsprechendes Ansuchen ist mit den erforderlichen Abänderungsplänen, einer Baubeschreibung, den bauphysikalischen Nachweisen sowie einer Ermittlung der Kostenänderung vorzulegen. Unzulässig sind Abänderungen der alten- und behindertengerechten Planungsvorgaben. ANHANG EURO-Schließsystem Europaweit wird für das Versperren von Anlagen für behinderte Menschen das sogenannte "EURO-Schließsystem" verwendet. EURO-Schließsystem Allgemein Es soll grundsätzlich immer versucht werden, Einrichtungen oder Anlagen für behinderte Menschen so zu gestalten, dass sich keine Notwendigkeit ergibt, diese abzuschließen. Zum Schutz einer speziellen Einrichtung oder aus betrieblichen Gründen können sich jedoch Sachzwänge ergeben, die ein Abschließen der Anlage erforderlich machen. Auch in Österreich sind viele behinderte Menschen bereits im Besitz der dazugehörigen Schlüssel. Kennzeichnung Anlagen, die mit dem EURO-Schließsystem versperrt sind, müssen mit einem Hinweis auf das EURO-Schließsystem gekennzeichnet werden. Schlüsseldepot Für behinderte Menschen, die noch keinen EURO-Schlüssel besitzen, muss ein Schlüsseldepot möglichst in der Nähe der Anlage und mit möglichst langer Präsenszeit bestimmt werden. Die Erreichbarkeit des Schlüsseldepots muss klar beschildert werden. Zweite Schließanlage Da zu jeder Anlage nur in EURO-Schlüssel für Notfälle, Reinigung und Montage mitgeliefert wird, kann es unter Umständen erforderlich sein, eine zweite Schließanlage vorzusehen. Dies ist durch spezielle Einsteckschlösser, die für 2 Profilzylinder vorgerichtet sind, möglich. Bezug Zylinderbestellungen DOM Sicherheitstechnik Ges.m.b.H. Missingdorfstraße 19-23, 1140 Wien, Tel. 0222/982 66 66, Fax: 0222/982 66 60 Schlüsselbezug für behinderte Menschen Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) Stubenring 2/1/4, 1010 Wien, Tel. 0222/513 15 33, Fax. 0222/513 15 33- 150 E F ANHANG Literaturempfehlungen Barrierefrei Bauen für Behinderte und Betage Stemshorn A. (Hrsg.), 4. Auflage, A. Koch Verlag, Leinfelden-Echterdingen, 1999 Dieses Standardwerk enthält umfassende Informationen zu allen Planungsbereichen. Wohnungsbau für alte und behinderte Menschen Loeschke G., 2. Auflage, W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln, 1996 Dieses Handbuch informiert in übersichtlicher Form über die wichtigsten Aspekte des Planens und Bauens für Senioren und behinderte Menschen. Betreutes Wohnen Loeschke G., Pourat D., W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln, 1996 Das Buch informiert über das Konzept des betreuten Wohnens und das soziale Netzwerk komplementärer Einrichtungen, die entsprechende Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Eine Beispielsammlung veranschaulicht ganz unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich Wohnkonzeption, des städtebaulichen Ansatzes und der Sozialplanung. Wohnumwelt behinderter Kinder Loeschke G., Darmstadt, 1993 Das Handbuch informiert über Planen und Bauen für Wohnungsnützer mit mehrfachbehinderten Kindern. Barrierefrei Wohnen Hohenester G., Behmel A., 2. Auflage, Unfallversicherungsanstalt Wien, 1999 Die Broschüre enthält Planungsempfehlungen für den Neubau und die Adaptierung spezieller Wohnungen für behinderte Menschen. die Broschüre ist kostenlos erhältlich bei: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Rehabilitationsabteilung Adalbert-Stifter-Straße 65, A-1201 Wien, Tel. (01) 33 111/294, Fax (01) 33 111/599 Küche Kinder Vorraum Abstellraum WC Bad Wohnbereich