Barrierefrei Wohnen.vp - Behindertenvertrauensperson

Transcription

Barrierefrei Wohnen.vp - Behindertenvertrauensperson
Barrierefreies
BAUEN
FÜR
ALLE
behinderte
und
nichtbehinderte
MENSCHEN
Küche
Kinder
Vorraum
Abstellraum
WC
Bad
Wohnbereich
WOHNBAU
Magistrat Graz - Stadtbaudirektion
GRUNDLAGEN
Allgemeine Grundlagen für barrierefreies Bauen
BARRIEREFREIES WOHNEN
Spezielle Planungshinweise für barrierefreien Wohnbau
Querverweise auf entsprechende Abschnitte
01
Verweise auf entsprechende Abschnitte in den Grundlagen
02
Verweise auf entsprechende Abschnitte im Anhang
03
ANHANG
Ergänzende Informationen zu barrierefreiem Wohnbau
Die wichtigsten Abschnitte der ÖNORM B 1600, "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundsätze"
Informationen über ergänzende ÖNORMEN, Baugesetz, Wohnbauförderung, EURO-Schließsystem
und Literaturempfehlungen
Impressum
Medieninhaber und Verleger
Magistrat Graz
Verfasser
DI Gerlinde Hohenester - Magistrat Graz
DI Andreas Behmel
Architekt DI Georg Moosbrugger
Architekt DI Karl-Heinz Winkler
Gestaltung
DI Andreas Behmel
Druck
Dorrong OHG, Graz
gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier
1. Auflage 1999, 4.000 Exemplare
mit freundlicher Unterstützung des
Landes Steiermark
Bezug
Magistrat Graz - Stadtbaudirektion
Bau- und Wohnberatung für Behinderte
Europaplatz 20, A-8011 Graz
Telefon: 872-3502, Fax: 872-3509
Inhaltsverzeichnis
Vorworte
Einleitung
GRUNDLAGEN
Barrierefreie VERTIKALVERBINDUNGEN
Ausreichende DURCHGANGSBREITEN
Ausreichende BEWEGUNGSFLÄCHEN
ERREICHBARKEIT und BEDIENBARKEIT
ORIENTIERUNG und INFORMATION
1
2
3
4
5
ÜBERSICHT
PARKIERUNG
ZUGANGSWEGE
HAUSEINGANG
TÜREN
GÄNGE
GEMEINSCHAFTSBEREICHE
RAMPEN
STIEGEN
AUFZÜGE
AUFSTIEGSHILFEN
WOHNUNGSERSCHLIESSUNG
ZIMMER
KÜCHE
ABSTELLFLÄCHEN
SANITÄRRÄUME
MAISONETTEN
BALKONE TERRASSEN
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
ÖNORM B 1600, Auszug
Ergänzende ÖNORMEN
Baugesetz
Wohnbauförderung
EURO-Schließsystem
Literaturempfehlungen
A
B
C
D
E
F
BARRIEREFREIER WOHNBAU
GEBÄUDEPLANUNG
GEBÄUDEPLANUNG
GEBÄUDEPLANUNG
GEBÄUDEPLANUNG
GEBÄUDEPLANUNG
GEBÄUDEPLANUNG
GEBÄUDEPLANUNG
GEBÄUDEPLANUNG
GEBÄUDEPLANUNG
GEBÄUDEPLANUNG
GEBÄUDEPLANUNG
WOHNUNGSPLANUNG
WOHNUNGSPLANUNG
WOHNUNGSPLANUNG
WOHNUNGSPLANUNG
WOHNUNGSPLANUNG
WOHNUNGSPLANUNG
WOHNUNGSPLANUNG
ANHANG
Vorworte
Nach den Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raumes und der
schon erfolgten Herausgabe der Broschüre
„Bauen für alle Menschen – Öffentliche Gebäude“ widmet sich die Bau- und Wohnberatung für Behinderte in der Stadtbaudirektion
nunmehr mit dieser wichtigen Publikation
dem „barrierefreien“ Wohnbau. Für diese Initiative, die ein Zeichen dafür ist, dass wir uns
verstärkt den Problemen der täglichen Lebensbewältigung unserer behinderten MitbürgerInnen widmen müssen, darf ich Herrn
Stadtbaudirektor OSR Dipl.-Ing. Horst Baier
und Frau Dipl.-Ing. Gerlinde Hohenester besonders danken.
Dass sich die Stadt Graz seit vielen Jahren mit
den mitunter aus Unachtsamkeit, vielfach
aber auch aus Unwissen entstandenen und
entstehenden Barrieren für die behinderten
Menschen auseinandersetzt, gehört zu den
Standards moderner Kommunalpolitik. Gerade der Wohnbau sieht sich – auch mit Blick
auf das Bedürfnis zunehmender Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten –
verstärkten Anforderungen ausgesetzt. Dass
sich die Steiermärkische Landesregierung
mit dem für Wohnbauförderung zuständigen
Landesrat Dipl.-Ing. Michael Schmid in dieser
Broschüre zum „Barrierenabbau“ bereits im
Stadium der Planung bekennt, darf daher mit
nachdrücklicher Anerkennung vermerkt werden. Auch die Stadt Graz ist in allen ihren Verantwortungsbereichen bemüht, durch die
Schaffung größtmöglicher Barrierefreiheit
die notwendige Lebensqualität und Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben zu sichern.
Behinderte haben zwar einige Probleme
mehr als Nicht-Behinderte, aber sonst sind
sie nicht anders als alle anderen: Sie sind
manchmal einfach, manchmal "Umstandsmeier", manchmal verheiratet, manchmal
nicht und häufig ist die einzige Behinderung
eine altersbedingte Gehschwierigkeit. Wer
von uns kann ausschließen, daß er selbst
durch Alter oder Unfall nicht einmal mit diesem Problem zu kämpfen haben wird ?
Die Bau- und Wohnberatung für Behinderte
in der Stadtbaudirektion hat ein hervorragendes Kompendium zum Thema "Barrierefreies
Bauen - Wohnbau" erstellt, das dazu dient,
einen Überblick über hindernis- und barrierefreies Bauen abzugeben. Wenn die in der
Broschüre aufgezeigten Maßnahmen frühzeitig im Planungsprozeß berücksichtigt werden,
können
kostenaufwendige
Umbauarbeiten später vermieden werden.
Ich sehe das auch als Art "Versicherung" für
die langfristige Nutzbarkeit von Wohnungen,
die keine Prämien kostet, aber nur entsprechende Aufmerksamkeit und sorgfalt beim
Planan erfordert.
In diesem Sinne bedanke ich mich für diese
hervorragende Broschüre und lege sie allen
Interessierten wirklich ans Herz.
In diesem Sinne darf der vorliegenden Broschüre nicht nur „Nachhaltigkeit“ zugunsten
der Betroffenen, sondern vor allem eine
nachhaltige Wirkung bei der Realisierung
künftiger Wohnbauvorhaben gewünscht
werden. Wenn in der Einleitung auf die „Wiener Deklaration“ der internationalen Fachkonferenz „Altern in Europa“ des Jahres 1998
Bezug genommen wird, so bleibt diese Deklaration ein konkreter Handlungsauftrag für
die Zukunft.
Alfred Stingl
Bürgermeister der Stadt Graz
Arch. DI Michael Schmid
Baulandesrat
Vorworte
Der Wohnbau hat auch die Bedürfnisse der
älteren und behinderten Bürger zu berücksichtigen, eine Verpflichtung, um den benachteiligten Gruppen eine verbesserte
Lebensqualität zu bieten. Grundlage für die
Umsetzung ist aber das Wissen über die Situation und das Erkennen der Bedürfnisse.
Vorrangig sind die Rahmenbedingungen der
Wohnung und des Wohnumfeldes so zu gestalten, daß eine möglichst unabhängige Lebensführung
ermöglicht
wird
und
vorhandene Fähigkeiten nicht eingeschränkt
werden.
Ein förderbarer Gedanke wäre ein "angepaßter Wohnungstyp", der zunächst mit minimalen Voraussetzungen hinsichtlich der
Barrierefreiheit ausgestattet ist und erst bei
Bedarf komplettiert wird.
Ich begrüße außerordentlich, daß sich die
Broschüre mit diesem wichtigen Bereich
gründlich auseinandersetzt, gilt es doch Erfahrungsschätze zu dokumentieren, um auf
dieser Basis die technischen standards für
barrierefreie Ausgestaltung von Wohnbereichen weiterzuentwickeln.
Die Schaffung einer barrierefreien Umwelt ist
der Stadt Graz schon seit langem ein wichtiges Anliegen. Durch zahlreiche Maßnahmen
konnte in den letzten Jahren die bauliche
Umweltsituation für ältere und behinderte
Menschen im öffentlichen Bereich wesentlich
verbessert werden.
Barrierefreies Bauen muss aber alle Bereiche
umfassen. Es ist daher ein ebenso wichtiger
Aufgabenbereich der in der Stadtbaudirektion eingerichteten "Bau- und Wohnberatung
für Behinderte", sich für angemessene Wohnbedingungen für ältere und behinderte Menschen einzusetzen. Diese Gruppe der
Gesellschaft war bis vor wenigen Jahren
durch bauliche Barrieren vom allgemeinen
Wohnbau ausgeschlossen und auf speziell
für sie errichtete Wohnungen angewiesen.
Durch das Konzept des barrierefreien und
bei Bedarf adaptierbaren Wohnbaues haben
nun alle Menschen - ältere und jüngere, behinderte und nichtbehinderte - die gleichen
Möglichkeiten, sich ihren privaten Lebensbereich zu schaffen. Barrierefreie Wohnungen
berücksichtigen den natürlichen Lebensablauf - Kindsein, Erwachsensein, Altsein - und
auch die Wohnbedürfnisse von Menschen
mit Behinderungen.
In Fortsetzung zu den Broschüren "Richtlinien
zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raumes" und "Bauen für alle Menschen
- Öffentliche Gebäude" wird nun mit der vorliegenden Broschüre Planern, Bauträgern
und allen sonstigen Interessierten eine Planungshilfe zur barrierefreien Gestaltung von
Wohnungen zur Verfügung gestellt. Darüber
hinaus soll die Broschüre dazu beitragen, die
besonderen Wohnbedürfnisse von älteren
und behinderten Menschen besser verstehen zu lernen.
DI. Franz Josel
Stadtrat
OSR DI. Horst Baier
Stadtbaudirektor
Einleitung
Nach den vorliegenden Prognosen wird in den nächsten 40 Jahren der Anteil der über 60-jährigen an
der Gesamtbevölkerung von gegenwärtig 21 auf 33 Prozent steigen. Wohnen im Alter wird daher zu
einem immer wichtigeren Thema im Wohnbau.
Die „Wiener Deklaration“ der Internationalen Fachkonferenz „Altern in Europa“ vom November 1998
fordert:
„Mit der Zunahme der älteren Bevölkerung wird es notwendig werden, den Bestand an Wohnungen,
die den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht werden, zu erhöhen, um ihnen einen möglichst
langen Verbleib in der Wohnung zu ermöglichen.“
Ein Verbleiben in der gewohnten Umgebung auch bei Auftreten einer altersbedingten Behinderung
oder Pflegebedürftigkeit kann gewährleistet werden, wenn Wohnungen nach den Grundsätzen des
barrierefreien und adaptierbaren Wohnbaus gebaut werden.
Barrierefreier, adaptierbarer Wohnbau
Das Konzept des barrierefreien und adaptierbaren Wohnbaus wurde entwickelt, um älteren und
behinderten Menschen ein größtmögliches und vielfältiges Wohnungsangebot für ein selbständiges
Leben zu schaffen. Es stellt einen Kompromiss zwischen Planungsanforderungen für die Bedürfnisse
älterer und behinderter Menschen und der Realisierbarkeit im Wohnungsbau dar. Durch die
Vermeidung baulicher Barrieren, wie Stufen, zu enge Türen, fehlende Bewegungsräume und eine
Berücksichtigung der Mindestanforderungen für barrierefreies Bauen bei der Planung des
Sanitärraumes können Wohnungen so gebaut werden, dass sie für alle Bewohner nutzbar sind und
bei Bedarf für ältere und behinderte Bewohner ohne große Mehrkosten leicht adaptiert werden
können.
Vorteil für alle
Barrierefreie Wohnungen bringen Vorteile für alle, nicht nur für ältere und behinderte Menschen. Sie
kommen Familien mit Kindern zugute – auch ein Kinderwagen braucht mehr Platz und einen
stufenlosen Zugang – und erleichtern temporär Behinderten, wie Gipsverbandträgern und Personen
mit Lasten die Nutzung der Wohnung. Nicht zuletzt ermöglichen barrierefreie Wohnungen älteren und
behinderten Menschen den Besuch bei Freunden und Verwandten.
Bauen für alle Menschen
Barrierefreies Bauen bedeutet daher Bauen für alle Menschen bei allen Veränderungen, die im Laufe
eines jeden Lebens eintreten können.
Die Grundlagen für barrierefreies Bauen sind in der ÖNORM B 1600 "Barrierefreies Bauen Planungsgrundsätze", Ausgabe 1994 enthalten. Die Planungsempfehlungen der vorliegenden
Broschüre beziehen sich in erster Linie auf die ÖNORM B 1600. Weitere Planungsempfehlungen sind
anderen Normen, Richtlinien und Literaturquellen entnommen. Insbesondere wurde die DIN 18025,
Teil 2 "Barrierefreier Wohnungsbau", Ausgabe 1993 berücksichtigt.
Bei der Bearbeitung der Broschüre wurde zwischen empfohlenen Richtmaßen und unbedingt
einzuhaltenden Mindestmaßen unterschieden. Die Mindestmaße sollten auch bei Adaptionen
bestehender Wohnbauten keinesfalls unterschritten werden.
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf die Verwendung einer geschlechtsneutralen Schreibweise
verzichtet; die grammatikalisch männliche Form schließt auch die Gruppe der weiblichen Personen
mit ein.
GRUNDLAGEN
Barrierefreie VERTIKALVERBINDUNGEN
1
Ausreichende DURCHGANGSBREITEN
2
Ausreichende BEWEGUNGSFLÄCHEN
3
ERREICHBARKEIT und BEDIENBARKEIT
4
ORIENTIERUNG und INFORMATION
5
1
GRUNDLAGEN
Barrierefreie VERTIKALVERBINDUNGEN
Es gilt unnötige Stufen zu vermeiden oder umgehbare Lösungen zu finden.
stufenfreier Gebäudezugang
01
Gebäude müssen von der Straße und von PKWStellplätzen für Behinderte stufenlos erreichbar sein.
Bei PKW-Stellplätzen in Tiefgaragen von Gebäuden
mit einem Aufzug muss dieser stufenlos erreichbar
sein.
alle Bereiche stufenlos erreichbar
Im Gebäude müssen alle Bereiche stufenlos erreichbar sein.
Stiegen müssen generell über Rampen umgehund umfahrbar sein, oder es muss ein Aufzug bzw.
eine Aufstiegshilfe vorhanden sein.
Schwellen
< 2.5
< 2.5
02
Wo sich Schwellen und Niveauunterschiede nicht
vermeiden lassen, soll ihre Höhe so gering wie
möglich sein, maximal darf sie 2.5 cm betragen.
Durch eine entsprechende Detailausbildung - z.B.
mit Gitterrosten überdeckte Entwässerungsrinnen können Schwellen bei Hauseingangs- und Balkontüren weitgehend vermieden werden.
Einseitige Schwellen stellen ein geringeres Hindernis dar als zweiseitige.
Rampensteigungen
03
Die Steigung von Rampen soll so gering wie möglich sein, maximal jedoch 6 % betragen.
Ein Quergefälle von Rampen soll vermieden werden, da es Rollstuhlfahrern das Einhalten der Fahrtrichtung erschwert.
Beträgt der Höhenunterschied mehr als 1 m, soll zusätzlich zur Rampe eine Aufstiegshilfe oder ein Aufzug vorhanden sein, da das Befahren von längeren
Rampen für Rollstuhlfahrer beschwerlich ist.
max 6%
<16
04
Auch wenn Stiegen immer nur zusammen mit Rampen, behindertengerechten Aufzügen oder Aufstiegshilfen verwendet werden, soll darauf
geachtet werden, dass sie von alten und gehbehinderten Menschen sicher zu begehen sind.
Die wichtigsten Punkte dafür sind ein bequemes
Steigungsverhältnis, sowie eine entsprechende
Ausbildung des Stufenprofils und der Handläufe.
>30
Ø 3.5 - 4.5
Stiegen
5
GRUNDLAGEN
Ausreichende DURCHGANGSBREITEN
2
Die Dimensionierung von Durchgangs- und Gangbreiten muß die Benützung auch mit
Hilfsmitteln wie Rollstuhl oder Gehhilfen gewährleisten.
Bewegungsbreite einer Person
mit Kinderwagen
mit Stock / Krücke
mit Mehrpunktgehstöcken
im Rollstuhl
70
70
90
> 70 cm
> 70 / 90 cm
> 100 cm
> 90 cm
05
90
100
Bewegungsbreite für Begegnungen
Rollstuhlfahrer - Fußgänger
Rollstuhlfahrer - Kinderwagen
Rollstuhlfahrer - Rollstuhlfahrer
150
160
> 150 cm
> 160 cm
> 180 cm
06
180
Türlichte
Eine Türlichte von 90 cm erlaubt Rollstuhlfahrern
ein bequemes Passieren.
Bei tiefen Türleibungen oder wenn die Tür auf einen
sehr schmalen Gang aufschlägt, ist eine größere
Türlichte notwendig.
07
90
> 150
Weg-, Gangbreiten
Wege und Gänge sollen mindestens 1.20 m breit
sein, um das Passieren eines Rollstuhlfahrers und
eines Fußgängers zu erlauben. Besser ist eine
Breite von 1.50 m, die sowohl das Passieren zweier
Rollstuhlfahrer, als auch das Passieren eines Rollstuhlfahrers und einer Person mit einem Kinderwagen erlaubt.
Bei geringeren Breiten als 1.20 m müssen Ausweichmöglichkeiten vorgesehen werden.
08
100
<<100
100
80
Durchgänge
100
Die Durchgangsbreite ist abhängig von:
- der Länge des Durchgangs
- davon, ob es sich um eine geradläufige oder abgewinkelte Anlage handelt
- der Benutzerfrequenz
09
3
GRUNDLAGEN
Ausreichende BEWEGUNGSFLÄCHEN
Die räumliche Dimensionierung muss sich an den Abmessungen, dem Platzbedarf bzw. der
Manövrierfähigkeit eines Rollstuhls orientieren. Die Benutzbarkeit der Räume ist abhängig
von der Größe, aber auch von der Anordnung der Türen und Einrichtungsgegenständen.
erhöhte Bewegungsflächen
Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte mit Gehhilfen,
Krücken oder Gehgestellen, aber auch Personen
mit Kinderwagen benötigen für die Fortbewegung
eine erhöhte Bewegungsfläche.
Maßgebend für die Planung ist der erhöhte Platzbedarf eines Rollstuhlfahrers.
120
70
Rollstuhl
10
11
12
Länge / Breite
120 / 70 cm
Wendefläche
Kreis, Ø > 1.50 m
Die für ein Drehen und Wenden des Rollstuhles notwendige Fläche lässt sich als ein Kreis mit einem
Durchmesser von 1.50 m beschreiben.
Sind Hindernisse mit den Fußstützen des Rollstuhls
unterfahrbar, wozu eine lichte Höhe von mindestens 30 cm nötig ist, gelten diese Flächen als Teil
der Wendefläche.
Elektrorollstühle verlangen je nach Modell eine größere Wendefläche.
20
20
150
Bewegungsflächen bei Türen
13
Vor und nach Türen ist eine horizontale Bewegungsfläche von ausreichender Tiefe vorzusehen.
Auf der Aufgehseite von Drehflügeltüren ist eine
größere Bewegungsfläche erforderlich, um Rollstuhlfahrern den zum Öffnen notwendigen Bewegungsablauf zu ermöglichen.
> 70
> 120
> 60
Bewegungsflächen in Räumen
14
Auf notwendige Bewegungsfläche ist besonders in
kleinen Räumen, wie Windfängen, WC - Räumen
usw., bei Aufzügen , sowie zwischen Möblierungen
zu achten. Sie darf durch nachträglich angebrachte
Ausstattungselemente wie Heizkörper, Einbaumöbel, usw. nicht eingeschränkt werden.
150
GRUNDLAGEN
ERREICHBARKEIT und BEDIENBARKEIT
4
Höhe, Lage und Ausbildung der Bedienelemente muss sich an der Erreichbarkeit und
Bedienbarkeit orientieren.
Greifbereich
75
55
Menschen im Rollstuhl, Menschen mit Arm- oder
Handbehinderungen und Wachstumsbehinderte
haben häufig einen reduzierten Greifbereich.
Bei Menschen im Rollstuhl ist die Größe des Greifbereichs stark von der Beweglichkeit des Oberkörpers abhängig.
Im Bezug auf die Erreichbarkeit spielt bei Rollstuhlfahrern auch die Unterfahrbarkeit eine große Rolle.
15
16
70
30
60
Lage von Bedienelementen
> 40
Bedienelemente dürfen nicht in Raumecken angeordnet werden. Sie können dort von Rollstuhlfahrern
mit
Mobilitätseinschränkungen
des
Oberkörpers nur erschwert oder gar nicht erreicht
werden, da die vorstehenden Fußstützen ein starkes Vorbeugen notwendig machen. Der Abstand
von Raumecken muss daher mindestens 40 cm betragen.
17
Höhe von Bedienelementen
130
85
85
40
Bedienelemente sollen in einer Höhe von 85 cm angebracht werden. Dieses Maß weicht von der
ÖNORM B 1600 ab, in der die optimale Höhe mit
100 cm angegeben wird, entspricht jedoch neueren
internationalen Erkenntnissen. Höher montierte Bedienelemente können von Rollstuhlfahrern mit
Armbehinderungen kaum mehr erreicht werden.
Sind mehrere Bedienungselemente vorhanden,
sollen sie horizontal nebeneinander angeordnet
werden.
Ist es unbedingt erforderlich Bedienelemente übereinander anzuordnen, sollen sie im Bereich zwischen 85 cm und 100 cm liegen.
18
Bedienbarkeit
Für Menschen mit Greifbehinderungen sollen Bedienelemente gut dimensioniert sein und deren
Benutzung soll ohne Drehbewegung der Hand
möglich sein.
Großformatige Bügelgriffe, Einhebelarmaturen und
Tast- oder Kippschalter sind zu bevorzugen, scharfkantige, eckige oder versenkte Bedienelemente
hingegen zu vermeiden.
19
5
GRUNDLAGEN
ORIENTIERUNG und INFORMATION
Das rasche und eindeutige Auffinden von Zielen ist für alle Menschen, besonders jedoch
für ältere und behinderte Menschen von großer Bedeutung.
gute Orientierbarkeit
Gebäude sollen übersichtlich und klar gestaltet
sein und mit entsprechenden Orientierungshilfen
ausgestattet werden.
Orientierungshilfen
< 30
20
Orientierungshilfen müssen leicht verständlich sein
und so gestaltet werden, daß sie auch den Bedürfnissen sinnesbehinderter Menschen entsprechen.
Zu beachten sind die unterschiedlichen Bedürfnisse von Sehbehinderten, Blinden, Schwerhörenden
und Gehörlosen.
Planungsgrundsätze für visuelle Orientierungssysteme sind in der ÖNORM A 3012 enthalten.
Blinden Menschen wird die Orientierung durch taktile (mit Blindenstöcken, Hand oder Fuß ertastbare)
und akustische Informationen ermöglicht.
Für die Orientierung hörgeschädigter Menschen
müssen akustische durch visuelle Informationen
ersetzt werden.
>3
Informationselemente
21
22
Informationselemente, wie z.B. Hausnummern und
Namensschilder, müssen gut ausgeleuchtet sein.
Die erforderliche Größe von Buchstaben, Piktogrammen oder Symbolen ist abhängig von der Leseentfernung.
Durch
eine
kontrastreiche
Gestaltung kann die Erkennbarkeit wesentlich verbessert werden.
Für Blinde sollen Informationselemente taktil erkennbar sein (Reliefschrift, Blindenschrift, abtastbare reliefartige Symbole).
60
2
5
10
Leseentfernung m
A
5150 85
Auf Gefahren, wie große ungeteilte Glasflächen,
Glastüren, Stiegen und andere Hindernisse muss
rechtzeitig durch farblich kontrastierende Markierungen aufmerksam gemacht werden.
145
85
85
Hinweis auf Gefahren
23
Schriftgröße mm
290
BARRIEREFREIER WOHNBAU
BARRIEREFREIHEIT
Die Vermeidung aller baulichen Barrieren, die Menschen mit einer Behinderung den Zugang zum
Gebäude und die Nutzung eines Gebäudes erschweren oder unmöglich machen. Die
Planungsanforderungen dafür sind in der ÖNORM B 1600 „Barrierefreies Bauen“ enthalten.
Ein stufenloser Zugang zur Wohnung ist für barrierefreie Wohnbauten die wichtigste
Grundvoraussetzung. Das Ziel ist die stufenlose Erreichbarkeit aller Wohnungen. Bei Wohnbauten
ohne Aufzug sollte daher der nachträgliche Einbau oder Anbau eines Aufzuges in der Planung
immer vorgesehen werden.
Spezielle Wohnungen für Senioren müssen grundsätzlich alten- und behindertengerecht geplant
werden.
ADAPTIERBARKEIT
Durch eine vorausschauende Planung gewährleisten, dass Wohnungen für die Bedürfnisse alter
und behinderter Menschen ohne großen Aufwand adaptiert werden können.
Die alten- und behindertengerechte Adaptierbarkeit ist für alle Wohnungen vorzusehen. Bei
Auftreten einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit ist dadurch zumindest das Verbleiben in der
gewohnten Umgebung gewährleistet.
BESUCHBARKEIT
Jede Wohnung hat auch Besucher. Es muss gewährleistet sein, dass alte und behinderte Menschen
selbständig Bekannte, Freunde oder Verwandte besuchen können.
0
GEBÄUDEPLANUNG
ÜBERSICHT
Übersicht der Zielvorstellungen (soll-Mass). Für Mindestmasse (min-Mass) siehe einzelne Kapitel
1
PKW-STELLPLÄTZE
Anzahl ...3% behindertengerecht
Lage ...in Eingangsnähe Breite ...3.50 m Ausbildung
...gefällelos ...überdacht ...Belag eben, hart, rutschfest ...Kennzeichnung ...Beleuchtung
Bedienelemente ...von Auto aus bedienbar ...Höhe 85 -105cm Tiefgaragen ...PKW-Stellplätze ...
Aufzug stufen,-schwellenlos erreichbar ...Ausbildung von Schleusen
2
ZUGANGSWEGE
Zugangswege ...stufen-, schwellenlos Wegbreite ...> 1.50 m Steigung ...< 6 % Quergefälle
...0 % seitliche Abgrenzung ...Niveausprung > 3 cm Belag ...hart, eben, rutschfest
3
HAUSEINGANG
Eingangsbereich ...stufen-, schwellenlos
Eingangstür ...Türlichte 90 cm ...Türanschlag
schwellenlos ...Türflügel leichtgängig ...Glasflächen optisch markieren ...Bewegungsflächen
T > 1.20 m Bedienelemente ...Höhe 85-105 cm Windfang ...Bewegungsflächen ...Türen in einer
Achse Schmutzfangbelag ...hart, eben, befahrbar
4
TÜREN
Türlichte ...90 cm
Türanschlag ...schwellenlos Bewegungsfläche ...beidseitig, T > 1.20 m
...Aufgehseite Drehflügeltür: A > 60 cm, B > 70 cm
Türart ...Drehflügeltür ...Schiebetür
...Hebe-Schiebetür
Ausbildung ...Türen leichtgängig ...Zuziehgriff auf Türinnenseite
...Glasflächen kennzeichnen
5
GÄNGE
Ausbildung ...stufen-, schwellenlos Anlage ...gute Orientierung, keine Hindernisse ...gute,
blendfreie Beleuchtung Breite ...> 1.50 m Bewegungsflächen vor Türen
6
GEMEINSCHAFTSBEREICHE
Zugang ...stufen-, schwellenlos ...Breite > 120 cm Türlichte ...90 cm Raumgröße ...Wendefläche
Ø 1.50 m
Kinderwagen-, Rollstuhlabstellraum
Fahrradabstellraum
Kellerabteile
Waschküche, Trockenraum, Müllraum Möblierung
7
RAMPEN
Rampenlauf ...geradläufig Breite ...> 1.50 m Längsgefälle ...< 6 % Quergefälle ...0 %
horizontale Bewegungsflächen ...T > 1.50 m Handlauf ...beidseitig, H = 85 cm Radabweiser
...Höhe > 10 cm Belag ...hart, eben, rutschfest
8
STIEGEN
Stiegenlauf ...geradläufig Breite ...> 1.50 m Podest ...nach max. 10 Stufen, T > 1.50 m
...Adaptierbarkeit mit Treppenlift
Stufen ...H / B 16 / 31 cm ...Detailausbildung ...griffiger
Stufenbelag ...Markierung Handlauf ...Höhe 85 cm ...beidseitig ...durchlaufend, 40 cm über
Stiege hinaus ...rundes Profil, Durchmesser 3.5 - 4.5 cm ...Farbgebung Adaptierung mit Aufzug
9
AUFZÜGE
Erreichbarkeit ...stufen-, schwellenlos Bewegungsfläche vor Aufzug ...T > 1.50 m Türlichte
...90 cm Kabine ...Breite / Tiefe > 1.10 / 1.40 m ...Sonderfälle Bedienelemente ...Höhe 85-105 cm
...Abstand
von
Raumecken
mind.
40
cm
...Anordnung
...Ausbildung
...Haltestange
Aufzugsanbauten
10
AUFSTIEGSHILFEN
Allgemein ...Bedienung ...EURO-Schließsystem
Hebebühne ...H < 2.00 m
vereinfachte
Behindertenaufzüge
Treppenlift ...1 Geschoß ...bauliche Voraussetzung ...technische
Ausführung
WOHNUNGSPLANUNG
ÜBERSICHT
0
Übersicht der Zielvorstellungen (soll-Mass). Für Mindestmasse (min-Mass) siehe einzelne Kapitel
WOHNUNGSERSCHLIESSUNG
11
Türen ...Türlichte 90 cm ...Türanschlag schwellenlos
Bewegungsflächen ...T > 150 cm
Windfang ...1.50 x 1.50 m Vorraum ...Breite > 1.50 m Gangbreite ...> 1.50 m
ZIMMER
12
Erreichbarkeit ...stufen-, schwellenlos Türlichte ...90 cm Raumausbildung ...Raumgröße
...nutzungsneutral ...nichttragende Zwischenwände Fenster ...Paraphethöhe ...Bedienelemente
H max. 1.30 m Möblierung ...flexibel
KÜCHE
13
Erreichbarkeit ...stufen-, schwellenlos Türlichte ...90 cm Raumgröße Bewegungsflächen
ABSTELLFLÄCHEN
Erreichbarkeit ...stufen-, schwellenlos
Abstellnischen ...Tiefe > 65 cm
Türlichte ...90 cm
14
Raumgröße ...Breite > 1.50 m
SANITÄRRÄUME
15
Türschwelle ...0 cm Türlichte ...90 cm Raumgröße ...Wendefläche Rollstuhl Ø 1.50 m
Raumgröße ...1.55 x 2.15 m Dusche ...schwellenlos, 90x130 cm ...Adaptierung: Badewanne zu
Duschplatz Wände ...tragfähig ...nichttragende Trennwände ohne Installationen Anforderung
Adaptierung
MAISONETTEN
16
WC-Wohnebene ...1.55 x 1.55 m
Sanitärraum-Schlafebene
Stiege ...geradläufig
...Adaptierung mit Treppenlift Adaptierung ...Aufzug / Aufstiegshilfe ...Wohnungsteilung
BALKONE / TERRASSEN
Türschwelle ...0 cm Türlichte ...90 cm Bewegungsfläche ...Wendefläche Ø 1.50 m Brüstung
Terrassen ...stufenlos zu Garten
17
1
GEBÄUDEPLANUNG
PKW-STELLPLÄTZE
Die Benützung des eigenen Autos ist für viele bewegungsbehinderte Menschen von
größter Wichtigkeit, damit sie selbständig mobil sein können. Stellplätze für behinderte
Bewohner sollen in der Nähe des Hauseinganges bzw. bei Tiefgaragen in der Nähe des
Aufzuges angeordnet werden. Die Breite muss ausreichend bemessen sein und es sollte
die Möglichkeit einer Überdachung vorgesehen werden.
Tiefgaragen stellen einen zweiten Zugang zur Wohnung dar. Sie sollen klar und
übersichtlich gestaltet werden. Hindernisse, wie verwinkelte enge Gänge und Schleusen
oder unübersichtliche Stiegenläufe sollen vermieden werden. Stellplätze in einer
witterungsgeschützten Tiefgarage sind für behinderte Menschen günstig. Ist im Gebäude
kein Aufzug vorhanden, sollte die Adaptierbarkeit der Stiege ins Erdgeschoß mit einer
Aufstiegshilfe vorgesehen werden.
Anzahl
min 1 Stellplatz soll 3% behindertengerecht
Pro Wohnanlage mind. 1 Stellplatz behindertengerecht.
Ab 15 Stellplätzen mind. 3 % behindertengerecht.
Ein zusätzlicher Stellplatz für behinderte Besucher,
zumindest im Bedarfsfall einrichtbar.
Lage
01
soll in Eingangsnähe
Behindertengerechte Stellplätze in unmittelbarer
Nähe des behindertengerechten Haupteinganges.
Bei Tiefgaragen in der Nähe des behindertengerechten Aufzugs.
Breite
02
03
04
15
16
52 - 59
min 3.50 m
Breite behindertengerechter PKW-Stellplatz 3.50
m, Aussteigfläche b mind. 1.20 m um vollständiges
Öffnen der Autotür zu ermöglichen.
Aussteigfläche kann mit Fußgängerbereichen
überlagert werden. Sicherstellen, dass Einfahrt in
Stellplatz sowohl vorwärts als auch rückwärts möglich ist, da die behinderte Person sowohl Fahrer als
auch Beifahrer sein kann.
Bei mehreren behindertengerechten Stellplätzen
nebeneinander Anordnung einer gemeinsamen
Aussteigfläche mit mind. 1.20 m Breite möglich.
18
> 120
350
120
> 120
230
350
GEBÄUDEPLANUNG
PKW-STELLPLÄTZE
1
Quergefälle < 2% min
Ausbildung
Stellplatz gefällelos - verhindert Wegrollen des Rollstuhles beim Umsteigen.
Max. Quergefälle für Entwässerung 2 %.
gefällelos soll
19
überdacht soll
16
Stellplatz und Gebäudezugang überdachen - Einund Ausstiegsvorgang dauert bei behinderten
Menschen länger.
05
Belag eben, hart, rutschfest soll
Belag glatt, gut begehbar und mit Rollstuhl befahrbar ausbilden. Kopfsteinpflaster, Rasengitter und
Kies vermeiden.
Kennzeichnung soll
Kennzeichnung durch Beschilderung und Bodenmarkierung.
06
Beleuchtung soll
Parkplätze und Zugangswege über Bewegungsmelder gesteuert ausreichend beleuchten.
von Auto aus bedienbar soll
Bedienelemente
Garagentore und Schranken vom Auto aus bedienbar - Schlüsselsäule oder Fernbedienung.
Höhe 85 - 105 cm soll
105
85
50
18
Bedienelemente in Höhe zwischen 85 und 105 cm.
PKW-Stellplätze
07
Tiefgaragen
Breite, Ausbildung von Stellplätze in Tiefgaragen
entsprechen allgemeinen behindertengerechten
PKW-Stellplätzen.
Aufzug stufen,-schwellenlos erreichbar soll
60
Zugang zu behindertengerechtem Aufzug stufenund schwellenlos.
Ist kein Aufzug vorhanden, Möglichkeit für die
nachträgliche Errichtung eines Aufzuges planbelegt nachweisen.
Ausbildung von Schleusen
150
20 - 22
Türen, wenn möglich, in einer Achse anordnen.
Ausreichend Bewegungsfläche lt. Berechnungsformel vorsehen.
Bei Türanordnung über Eck Bewegungsfläche zum
Wenden im Rollstuhl Ø 150 cm vorsehen.
Schleusentüren - da schwer zu bedienen - mit
brandfallgesteuerter Schließautomatik oder automatischer Öffnungshilfe.
08
09
2
GEBÄUDEPLANUNG
ZUGANGSWEGE
Die Erreichbarkeit des Hauseinganges muss sowohl von der öffentlichen Straße, als auch
von den Pkw-Stellplätzen her barrierefrei möglich sein. Die Steigung der Zugangswege
sollte 6 % nicht überschreiten, da Wege mit einer größeren Steigung von älteren und
gehbehinderten Menschen schwer zu begehen sind und von vielen Rollstuhlfahrern nicht
mehr selbständig befahren werden können. Sind bei starken Hanglagen Zugangswege
mit einer angemessenen Steigung nicht möglich, muss die Adaption der Stiegenläufe mit
einer Aufstiegshilfe vorgesehen werden. Bei größeren Wohnanlagen soll eine gut lesbare
und leicht verständliche Hinweisbeschilderung Besuchern die Orientierung erleichtern.
Zugangswege
10
soll stufen-, schwellenlos
Haupteingang, Gemeinschaftseinrichtungen und
mind. eine Wohnebene stufen- und schwellenlos
erreichbar.
Stiegenanlagen nur, wenn zusätzlich Rampen oder
Aufstiegshilfen in unmittelbarer Nähe.
Bei Hangbebauungen ist stufen- und schwellenloser Gebäudezugang auch über ein anderes Geschoß als das Erdgeschoß möglich.
Unvermeidbare Schwellen max. 2.5 cm hoch.
02
Wegbreite
11
05 - 09
01
< 100
> 90
< 120
> 150
min > 1.20 m
soll > 1.50 m
Wegbreiten von mind. 1.50 m ermöglichen Wenden
im Rollstuhl bzw. das Passieren von Rollstuhlfahrern und Fußgängern (mit Kinderwagen, Lasten).
Bei Wegbreiten unter 1.20 m in regelmäßigen Abständen Ausweich-, Wendeflächen Breite 1.50 m
notwendig.
Einschränkungen unter Breite 1.20 m max. 1.00 m
lang.
Bei punktuellen Hindernissen Durchgangsbreite
mind. 90 cm.
Steigung
12
min < 8 %
soll < 6 %
Gefälle > 6% generell vermeiden.
Gefälle in Ausnahmefällen bis 8 %. In diesem Fall wie
bei Rampen beidseitig Handläufe in 85 cm Höhe.
03
02
40 - 41
Quergefälle
min < 2 %
soll 0 %
Quergefälle vermeiden - erschwert Rollstuhlfahrern
das Geradeausfahren.
Notwendige Entwässerung über Längsgefälle ausbilden.
03
max 6%
seitliche Abgrenzung soll Niveausprung > 3 cm
13
Zur Orientierungshilfe von Blinden seitliche Abgrenzung durch Niveausprung, Höhe mind. 3 cm.
Belag
04
soll hart, eben, rutschfest
>3
Besonders bei Gefälle griffigen und rutschhemmenden Belag verwenden.
Kopfsteinpflaster, Rasengittersteine und loser Kies
für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer ungeeignet.
GEBÄUDEPLANUNG
HAUSEINGANG
3
Nichtbehinderte und behinderte Besucher und Bewohner sollen grundsätzlich denselben
Hauseingang benützen können. Kann bei der Adaptierung eines bestehenden Gebäudes
der barrierefreie Zugang nur über einen getrennten Nebeneingang geschaffen werden, so
ist dieser gleich wie der Haupteingang auszubilden und beim Haupteingang auf diesen
hinzuweisen. Vor der Hauseingangstür ist ein ausreichend großes ebenes Podest
vorzusehen, dass behinderten Menschen, aber auch allen anderen Hausbewohnern ein
ungehindertes Öffnen der Haustüre ermöglicht. Ebenso müssen im Windfang die Türen
ungehindert geöffnet werden können.
Eingangsbereich
stufen-, schwellenlos soll
20
02
Stufen- und schwellenlos erreichbar.
Max. Schwellenhöhe 2.5 cm.
Eingangstür
Türlichte 90 cm soll
18
14
Türlichte von 90 cm optimal.
Bei Adaptierungen in begründeten Ausnahmefällen 80 cm.
Breite des Türflügels max. 100 cm.
15
Türanschlag schwellenlos soll
19
Wenn Schwelle unvermeidbar, Höhe max. 2.5 cm.
Türflügel leichtgängig soll
25
Kraftaufwand zum Öffnen max. 20 N, bei schwergängigen Türflügeln Möglichkeit eines automatischen Türöffners vorsehen.
Glasflächen optisch markieren soll
90
27
Bei ungeteilten Glasfüllungen bzw. Nurglastüren optische Markierungen von 85 bis 150 cm Höhe anbringen.
Bewegungsflächen T > 1.20 m soll
20 - 21
Auf beiden Seiten der Eingangstüre mind. 1.20 m
tief, auf Aufschlagseite von Drehflügeltüren größer,
lt. Berechnungsformel.
Höhe 85-105 cm soll
85
105
85
29
50
18
17
Klingeltableaus, Gegensprechanlagen und ein Teil
der Briefkastenanlage in 85 - 105 cm Höhe.
Seitlicher Abstand von Raumecken mind. 40 cm.
Alle Bedienelemente witterungsgeschützt anbringen.
Bewegungsflächen
20 - 21
Bedienelemente
16
Windfang
Enge Windfänge bilden ein allgemeines Hindernis.
Bewegungsflächen vor Türen lt. Berechnungsformel.
Türen in einer Achse soll
Türen, wenn möglich, in einer Achse anordnen.
Bei Türanordnung über Eck Bewegungsfläche zum
Wenden im Rollstuhl Ø 150 cm vorsehen.
17
150
hart, eben, befahrbar soll
Schmutzfangbelag
Hohe, weiche Bürstenmatten oder hochflorige Teppiche als Schmutzfangbelag ungeeignet.
Oberfläche des Schmutzfangbelages immer niveaugleich mit umgebendem Bodenbelag ausbilden.
4
GEBÄUDEPLANUNG
TÜREN
Neben einer ausreichenden Durchgangsbreite ist eine ausreichende Bewegungsfläche vor
der Türe zu berücksichtigen, damit die Türe auch von Rollstuhlfahrern bedient werden
kann. Die Tiefe dieser Bewegungsfläche ist bei Drehflügeltüren abhängig von der
Aufschlagrichtung. Die Türbeschläge zum Öffnen der Türe sollten nicht in Raumecken
angeordnet werden und leicht zu bedienen sein. Drehknöpfe und Muschelgriffe sind
ungeeignet, da sie von vielen älteren und behinderten Menschen nicht betätigt werden
können. Hohe Türschwellen stellen ein bedeutendes Hindernis dar. Der untere
Türanschlag sollte daher soweit wie möglich schwellenlos ausgeführt werden.
Türlichte
18
min > 80 cm
soll 90 cm
Lichte Durchgangsbreite bei geöffneter Tür 90 cm.
Bei Altbauten in begründeten Ausnahmefällen
mind. 80 cm.
Breite von einzelnen Türflügeln max. 100 cm.
Bei größeren Stocklichten zweiflügelige Türen vorsehen, dabei Gehflügel 90 cm.
Wenn bei Adaptierungen Gangbreite B < 1.20 m,
Türlichte mind. 90 cm.
Türanschlag
19
21
90
< 100
90
< 100
soll schwellenlos
Türschwellen generell vermeiden.
Wenn Schwelle technisch unbedingt erforderlich,
Höhe max. 2.5 cm.
Einseitige Schwelle stellt geringeres Hindernis als
zweiseitige dar.
02 22
Auf beiden Seiten von Türen horizontale Bewegungsflächen, Tiefe mind. 1.20 m.
23
B >70
min beidseitig, T > 1.20 m
< 2.5
< 2.5
Bewegungsfläche
Aufgehseite Drehflügeltür: A > 60 cm, B > 70 cm
20
A >60
23
23
> 120
21
22
Um Öffnen der Türen für Rollstuhlfahrer ohne Manövrieren zu gewährleisten, A > 60 cm und B > 70 cm,
Mindestmaß ergibt sich aus Formel a + b = 130 cm.
Wenn vor geöffnetem Türflügel B < 50 cm, dann A >
120 cm, damit seitliche Zufahrt mit Rollstuhl möglich.
Bei Adaptierungen A mind. 25 cm.
dann A >120
wenn B <50
>25
GEBÄUDEPLANUNG
TÜREN
Drehflügeltür
4
Türart
Für Außen- und Innenbereich geeignete, günstige
Türart.
Auf Aufschlagseite erhöhte Bewegungsfläche nötig, damit vom Rollstuhl aus bedienbar.
Für Adaptierungen bei fehlender Bewegungsfläche
spezielle Raumspar-Drehschiebetüren mit geringerer Aufschlagtiefe.
23
Schiebetür
Bei beengten Platzverhältnissen Schiebetür sinnvoll, da Türblatt nicht in die Verkehrsfläche ragt.
Zum Bedienen vom Rollstuhl aus geringere Bewegungsflächen als bei Drehflügeltür notwendig.
Als Beschlag Bügelgriffe statt Muschelgriffe verwenden. Bei Schiebetüren Durchgangslichte durch
Beschlag rund 15 cm kleiner als Stocklichte.
24
Hebe-Schiebetür
15
90
105
19
Weist bessere Wärme- und Schalldämmwerte auf
als Schiebetür.
Schwellenlose Ausbildung technisch problematisch.
Kraftaufwand für Öffnungsvorgang max. 20 kN.
150
50
150
250
Türen leichtgängig soll
24
27
Ausbildung
Türen allgemein leichtgängig und einfach bedienbar ausführen.
Kraftaufwand zum Öffnen von Türen max. 20 N.
Schwergängige Türen (z.B. Brandschutztüren) automatisch öffen- und schließbar.
Bei automatischen Drehflügeltüren Auslösemechanismus nicht im Aufschlagbereich der Türe situieren.
25
Zuziehgriff auf Türinnenseite soll
Griffe oder durchgehende Greifstange an Innenseite von Drehflügeltüren erleichtern Rollstuhlfahrern
das Schließen bzw. Zuziehen der Türen.
26
Glasflächen kennzeichnen soll
150
85
28
Große ungeteilte Glasflächen und Nurglasanlagen
stellen allgemein, aber besonders für Sehbehinderte große Verletzungsgefahr dar.
Optisch kontrastierende Markierungen von 85 bis
150 cm Höhe.
27
5
GEBÄUDEPLANUNG
GÄNGE
Gänge sind grundsätzlich stufenlos auszuführen. Unvermeidbare Niveauunterschiede bei
Umbauten oder Sanierungen müssen durch Rampen oder Aufstiegshilfen ausgeglichen
werden. Die Breite der Gänge sollte ein ungehindertes Passieren von behinderten und
nichtbehinderten Bewohnern und Besuchern erlauben. Notwendige Brandschutztüren
sollten brandfallgesteuert offenstehen oder es soll die Möglichkeit für den Einbau einer
automatischen Öffnungshilfe vorgesehen werden.
Ausbildung
28
29
soll stufen-, schwellenlos
Gänge grundsätzlich stufen- und schwellenlos ausführen.
Wenn Schwellen technisch unbedingt notwendig,
Höhe max. 2.5 cm.
Bei unvermeidbaren Niveauunterschieden zusätzlich
zu Stiegen Rampen oder Aufstiegshilfen vorsehen.
02
31
Anlage soll gute Orientierung, keine Hindernisse
Übersichtliche Anlage erleichtert eindeutige Orientierung.
Wandvorsprünge, unerwartete Hindernisse und in
den Gehbereich schlagende Tür- und Fensterflügel
stellen allgemeine Gefahrenquellen dar.
51 - 52
20
23
soll gute, blendfreie Beleuchtung
30
Beleuchtung gut und blendfrei.
Anordnung der Beleuchtungskörper als Orientierungshilfe.
Breite
> 150
31
min > 1.20 m
soll > 1.50 m
Bei Mindestbreite von 120 cm ist das Wenden für
Rollstuhlfahrer nur erschwert, Passieren zweier
Rollstuhlfahrer bzw. eines Rollstuhlfahrers mit einem Kinderwagen nicht möglich. Daher Gangbreite 1,50 m oder Ausweichflächen mit 1,50 m Breite in
überschaubaren Abständen vorsehen.
Wenn bei Adaptierungen Gangbreite B < 1.20 m,
Türlichte mind. 90 cm.
30
22
Notwendige Bewegungsflächen vorsehen, lt. Berechnungsformel.
20 - 22
> 120
> 150
Bewegungsflächen vor Türen
GEBÄUDEPLANUNG
GEMEINSCHAFTSBEREICHE
6
Gemeinschaftsbereiche und Nebenräume spielen im täglichen Leben eine wichtige Rolle
und sollten daher leicht und barrierefrei erreichbar sein. Abstellräume für Kinderwagen
bzw. Rollstühle sollten immer im warmen Hauseingangsbereich situiert werden.
Zugang
stufen-, schwellenlos soll
02
Zugang stufen- und schwellenlos.
Unvermeidbare Schwellen Höhe max. 2.5 cm.
32
Breite > 1.20 m min
01
05 - 09
Zugangswege oder Gänge mind. 1.20 m breit.
Türlichte
90 cm soll
18 - 22
33
siehe Türen
> 120
Raumgröße
Wendefläche Ø 1.50 m soll
10 - 12
Wendefläche für Rollstuhl mit Durchmesser 1.50 m
soll vorhanden sein.
34
Kinderwagen-, Rollstuhlabstellraum
> 150
> 25
Im Nahbereich des Hauseingangs, möglichst im
beheizten Bereich situieren.
Wenn vom Freien erreichbar, überdachter Zugang.
Fahrradabstellraum
In Hausnähe gedeckte Abstellräume oder Abstellflächen situieren.
Kellerabteile
> 70
Kellerabteile für behinderte Bewohner stufenlos erreichbar situieren.
Wenn kein Aufzug vorhanden ist, stufenlos erreichbare Kellerersatzräume vorsehen.
60
Waschküche, Trockenraum, Müllraum
Stufen- und schwellenlos erreichbar.
30
40
100
Möblierung
12
16
Bei Möblierung auf Bedienbarkeit achten, z.B. mit
Rollstuhl unterfahrbare Regale, keine vorspringende Sockelausbildung, Wäschetrockner nicht über
Waschmaschine,...
35
7
GEBÄUDEPLANUNG
RAMPEN
Für die stufenlose Überwindung von geringen Höhenunterschieden sind Rampen wegen
ihrer einfachen Benützbarkeit sehr gut geeignet. Die Steigung von Rampen sollte jedoch
so gering wie möglich sein. Größere Steigungen als 6 % können von vielen Rollstuhlfahrern
nicht mehr selbständig befahren werden, bereiten aber auch älteren und gehbehinderten
Menschen Schwierigkeiten beim Gehen. Lange Rampen erfordern einen erhöhten
Kraftaufwand, sie sollten daher mit Zwischenpodesten zum Ausruhen unterbrochen
werden.
Rampenlauf
36
soll geradläufig
Geradläufige Ausführung vorsehen.
Gewendelte Rampen erschweren das Befahren
und Manövrieren mit dem Rollstuhl.
03
> 150
< 600
> 150
> 150
Breite
37
min > 1.20 m
soll > 1.50 m
Exaktes Geradeausfahren für Rollstuhlfahrer auf
Rampen nur schwer möglich, Breite daher mind.
1.50 m. Erleichtert auch das Passieren von Fußgängern und Rollstuhlfahrern.
Mindestbreite zwischen Handläufen bzw. Radabweisern 1.20 m.
06
> 150
Längsgefälle
Höhendifferenz (m)
38
min < 8 %
soll < 6 %
Für selbstständiges Befahren von Rollstuhlfahrern
und sichere Nutzung für alte bzw. gehbehinderte
Menschen Längsgefälle max. 6%.
Bei Adaptionen und in begründeten Ausnahmefällen max. 8 %.
Bei Rampen im Außenbereich mit Gefälle > 6% entweder Begleitstiegen oder Rampenüberdachung
bzw. Rampenbeheizung vorsehen.
07
08
g (%)
08
Steigun
Länge (m)
Quergefälle
soll 0 %
Rampen ohne Quergefälle ausbilden, das erleichtert
Rollstuhlfahrern das Einhalten der Fahrtrichtung.
09
Höhendifferenz
(m)
Steigung
(%)
Länge
(m)
0.10
0.20
0.30
0.50
0.75
1.00
6/8
6/8
6/8
6/8
6/8
6/8
1.66 / 1.25
3.33 / 2.50
4.98 / 4.50
8.33 / 6.25
12.50 / 9.38
16.66 / 12.50
GEBÄUDEPLANUNG
RAMPEN
7
T > 1.50 m soll horizontale Bewegungsflächen
10
20 - 22
> 150
11
Rampenanfang und -ende mit horizontaler Bewegungsflächen ausbilden, Länge 1.50 m.
Mindestlänge 1.20 m.
Bei an Rampen anschließenden Türen je nach Aufschlagart zusätzliche Bewegungsfläche.
Bei Rampen über 6 m Länge und bei Richtungsänderungen über 45° horizontale Zwischenpodeste
notwendig.
39
> 150
Absturzsicherung
85
beidseitig, H = 85 cm soll
12
12
48 - 51
Handlauf
Handläufe beidseitig in 85 cm Höhe.
Horizontal 40 cm über Anfang und Ende der Rampe
auskragend.
Bei Ausbildung einer Absturzsicherung verbleibt
Handlaufhöhe für Behinderte auf 85 cm.
Detailausbildung von Handläufen
40
41
40
Höhe > 10 cm soll
13
Radabweiser mit mind. 10 cm Höhe verhindern das
Hinausfahren der kleinen Räder des Rollstuhls über
den Rampenrand.
> 10
hart, eben, rutschfest soll
14
Radabweiser
42
Belag
Belag sowohl im trockenen als auch im nassen Zustand griffig.
8
GEBÄUDEPLANUNG
STIEGEN
Stiegen sollen so gestaltet werden, daß sie für alle mit geringem Kraftaufwand und sicher
zu begehen sind und keine Unfallgefahr darstellen. Handläufe sind ein wichtiges
Hilfsmittel zur Unterstützung der Steigbewegung und zum Schutz vor Stürzen; ihre
Ausbildung sollte daher besonders sorgfältig geplant werden. In Wohnbauten ohne
Aufzug sollte die Stiege so geplant sein, dass durch einen nachträglichen An- oder Einbau
eines Aufzuges alle Wohnungen stufenlos erreichbar gemacht werden können.
Stiegenlauf
43
soll geradläufig
Gerader Stiegenlauf ist gewendelter Stiege vorzuziehen: gleichmäßige Auftritte, Treppenlift billiger
und besser situierbar, Krankentransporte leichter
durchführbar.
Einzelne, unerwartete Stufen vermeiden.
Breite
44
min > 1.20 m
soll > 1.50 m
Lichte Breite 1.50 m, mind. aber 1.20 m.
Einschränkungen durch Handläufe um max. 20 cm.
Podest
45
32
> 150
max. B-20
soll nach max. 10 Stufen, T > 1.50 m
Nach 10 Stufen und bei Richtungsänderungen Zwischenpodeste vorsehen, optimale Tiefe 1.50 m.
Podesttiefe mind. 1.20 m.
> 150
33
Adaptierbarkeit mit Treppenlift
Wenn nachträgliche Adaptierbarkeit mit Treppenlift
vorgesehen, notwendige Podestflächen bei Stiegenanund -austritt ausbilden.
46
soll H / B 16 / 31 cm
Optimales Steigungsverhältnis Höhe/Breite 16/31 cm.
Bequeme Steigungsverhältnisse nach der Formel
2h+b = 63 cm.
35
h < 16
Stufen
nach max. 10 Stufen
b > 30
Detailausbildung
47
Setzfläche vollständig schließen.
Keine auskragenden Trittstufen.
Stufenprofil max. 3 cm hinterschnitten.
35
35
soll griffiger Stufenbelag
Belag auch im nassen Zustand griffig und rutschfest.
35
Markierung
Optisch kontrastierende Oberflächen von Stufen
gegenüber Podest- und Gangflächen erleichtern
alten und sehbehinderten Menschen das Erkennen
von Stiegenan- und -austritten.
<3
36
GEBÄUDEPLANUNG
STIEGEN
Höhe 85 cm soll
Absturzsicherung
34
8
Handlauf
Unabhängig von Absturzsicherungen Handlauf in
H 85 cm anbringen.
48
beidseitig soll
85
34
Da bei alten und behinderten Menschen Armfunktion oft nur einseitig vorhanden, Handläufe beidseitig anordnen.
durchlaufend, 40 cm über Stiege hinaus soll
34
34
Über Zwischenpodeste durchlaufende Ausführung
ermöglicht kontinuierliche Abstützung und bildet
zusätzlich ein gutes Leitsystem für Sehbehinderte
und Blinde.
Handläufe mind. 40 cm über den An- und Austritt
der Stiege auskragend.
49
50
rundes Profil, Durchmesser 3.5 - 4.5 cm soll
>40
34
40
Handlauf mit einem Durchmesser von 3.5 - 4.5 cm
und rundem Profil für Personen mit wenig Kraft und
schlechter Greiffähigkeit am besten geeignet.
Rechteckquerschnitte oder Profile mit scharfen
Kanten ungeeignet.
Handlauf in ausreichendem Abstand von Wand befestigen, mind. 5 cm.
Befestigungskonsolen so ausbilden, daß Hand
ohne hängenzubleiben entlang geführt werden
kann.
51
51
51
51
Farbgebung soll
Handläufe zur Wand optisch kontrastierend gestalten.
Ø 3.5 - 4.5
34
5
Adaptierung mit Aufzug
60
Nachträgliche Errichtung von Aufzügen siehe entsprechendes Kapitel.
9
GEBÄUDEPLANUNG
AUFZÜGE
Aufzüge haben für den barrierefreien Wohnbau einen besonderen Stellenwert. Nur durch
sie kann in mehrgeschoßigen Wohnbauten die Zielvorstellung der stufenlosen
Zugänglichkeit zu allen Wohnungen gewährleistet werden. Aufzüge erleichtern
wesentlich den Verbleib älterer Menschen in ihrer Wohnung; bei Auftreten einer
Behinderung durch Alter, Unfall oder Erkrankung sichern sie für die Betroffenen die
Mobilität außerhalb der eigenen Wohnung. Kann aus Kostengründen ein Aufzug nicht
sofort realisiert werden, sollte die Möglichkeit für den nachträglichen An- oder Einbau
eines Aufzuges in der Planung des Gebäudes vorgesehen werden.
Erreichbarkeit
52
soll stufen-, schwellenlos
Stufen- und schwellenlose Erreichbarkeit des Aufzugs im Eingangsbereich und in Tiefgarage.
Vom Aufzug aus stufenloser Zugang zu allen Gebäudeteilen.
38
Bewegungsfläche vor Aufzug soll T > 1.50 m
53
Vor Aufzug Bewegungsfläche Tiefe 1.50 m.
Mindesttiefe 1.20 m.
Bei gegenüberliegendem Stiegenaustritt wegen
Absturzgefahr Bewegungsfläche mind. 1.50 m tief.
41
41
> 150
Türlichte
40
> 140
54
soll Breite / Tiefe > 1.10 / 1.40 m
Kabineninnenmaß mind. 1.10 x 1.40 m, Tür an
Schmalseite.
Mindestabmessung = Platzbedarf Rollstuhl und Begleitperson.
> 120
39
> 150
Sonderfälle
> 150
> 90
55
56
Wenn Tür nur an Längsseite möglich: Kabinenbreite mind. 1.20 m, Tür 90 cm und nicht mittig angeordnet.
Wenn Türen über Eck, Kabinengröße 1.50 / 1.50 m.
> 140
> 90
Kabine
> 110
> 90
min > 80 cm
soll 90 cm
Lichte Breite der Schachtabschluss- und Fahrkorbtür 90 cm, ermöglicht auch Elektro-Rollstuhlfahrern
und Rollstuhlfahrern mit unkontrollierten Bewegungsabläufen problemloses Passieren.
Lichte Breite mind. 80 cm.
> 90
GEBÄUDEPLANUNG
AUFZÜGE
Höhe 85-105 cm soll
42
18
9
Bedienelemente
Größere Höhen bei Armbehinderungen nicht mehr
erreichbar.
57
85
Abstand von Raumecken mind. 40 cm soll
42
50
17
Abstand der Bedienelemente von Raumecken
mind. 40 cm.
58
Anordnung
> 40
Horizontale Anordnung zueinander erleichtert Bedienung bei Armbehinderung.
Bedienelemente zur besseren Lesbarkeit schräg
nach oben geneigt anordnen.
59
Ausbildung
> 40
42
42
52
21 - 22
Zur Umgebungsfarbe kontrastierende Farbgestaltung.
Schriftzeichen und Tasten in ausreichender Größe
(4x4 cm) und in Reliefschrift.
Haltestange
1
42
In der Nähe der Bedienungselemente horizontale
Haltestange in 85 cm Höhe.
Aufzugsanbauten
nachträglicher Aufzug
Laubengangerschließung
nachträglicher Aufzug
2- bis 3-Spänner
Ist kein Aufzug vorhanden, ist planbelegt die Möglichkeit für die nachträgliche Errichtung eines Aufzuges nachzuweisen.
Bei Gebäuden mit Tiefgarage Aufzug bis dorthin
führen.
nachträglicher Aufzug
Gangbreite > 1.50 m
nachträglicher
Aufzug
60
10 AUFSTIEGSHILFEN
GEBÄUDEPLANUNG
Aufstiegshilfen, wie Treppenlifte, vereinfachte Behindertenaufzüge und Hebebühnen
stellen immer eine Sonderlösung für behinderte Menschen dar und sind keine
gleichwertige Alternative zu einem Aufzug für alle. Ihr Einsatz sollte daher auf die
Adaption der Wohnung für einen einzelnen behinderten Bewohner beschränkt bleiben.
Allgemein
61
Bedienung
Bedienungselemente an beiden Haltestellen und
an der Aufstiegshilfe selbst.
Bedienung über Totmannschalter, d.h. Aufstiegshilfe nur in Bewegung, wenn Betätigungsknopf gedrückt.
Da Anlagen bewilligungspflichtig, Kontaktaufnahme mit Behörden notwendig.
soll EURO-Schließsystem
Zielsetzung, dass alle Aufstiegshilfen jederzeit frei
benutzbar sind. Wenn aber absperrbare Ausführung notwendig, dann EURO-Schließsystem einbauen.
E
< 200
Hebebühne
62
63
H < 2.00 m
Höhenunterschiede bis max. 2.00 m überwindbar.
Abmessung der Plattform: bei gerader Durchfahrt
mind. 80/120 cm, empfohlen 110/140 cm; bei abgewinkelter Durchfahrt mind. 120/140 cm empfohlen.
Ausreichende Bewegungsflächen für die Zu- und
Abfahrt mit Rollstuhl.
Niveaugleicher Übergang von Bodenbelag auf Hebebühne.
46
vereinfachte Behindertenaufzüge
Preisgünstiger als Personenaufzüge.
Technische Ausführung ähnlich Hebebühne: geringe Betriebsgeschwindigkeit, Bedienung mit Totmanntaste, Drehtüren statt Teleskoptüren.
Geringe Schachtmaße, damit für nachträglichen
Ein- oder Anbau zur behindertengerechten Adaptierung von Einzelwohnungen besonders geeignet.
46
GEBÄUDEPLANUNG
AUFSTIEGSHILFEN
1 Geschoß
46
10
Treppenlift
Überwindung max. eines Geschoßes und Eingangsniveau ins erste Obergeschoß über Hochparterre.
bauliche Voraussetzung
> 220
Gerader Stiegenlauf bildet beste Voraussetzung für
Einbau.
Einengung des Stiegenlaufes durch hochgeklappte
Plattform ca. 30 cm im steirischen Baugesetz erlaubt.
Durchganghöhe im gesamten Stiegenbereich
mind. 2.20 m.
Für gerade Auffahrt auf Plattform vor Stiegenantritt
Freifläche von mind. 2.20 m Tiefe nötig.
Wenn Tiefe nicht vorhanden, Auffahrt auch seitlich
möglich, wenn Plattform breiter. Erfordert jedoch
Manövrieren mit dem Rollstuhl und eventuell fremde Hilfe.
Vor Stiegenantritt seitlicher Montagebereich von
1.00 m Tiefe für Fahr- bzw. Führungsschiene.
Für Abfahrt von Plattform am Stiegenaustritt Podest
von mind. 1.20 m Tiefe.
Bei gewendelten Stiegen Breite des Treppenauges
mind. 60 cm.
Bei kleinerer Breite des Treppenauges muss Plattform bis zur Längsseite des Treppenauges weitergeführt werden.
> 120
> 60
>120
> 120
technische Ausführung
> 100
> 220
> 120
>120
>120
breitere Plattform
>100
E
Treppenlifte sind Einzelanfertigungen, hoher Aufwand bei gewendelten Stiegen.
Treppenlifte sind als Plattformlifte, die den Transport eines Rollstuhles erlauben, auszubilden. Mit
Ausnahme einer einläufigen Stiege sind daher die
Führungsschienen immer am Treppenauge der
Stiege vorzusehen.
Bei Treppenauge < 60 cm muß die Plattform beim
Austritt um das Treppenauge herumgeführt werden.
Führungsschienen an der Wand oder an eigens angebrachten Stützen befestigt.
Plattform 90 cm breit und 120 cm tief, nach ÖNORM
B 2457 mind. 80 cm breit und 100 cm tief.
Absenkung der Plattform: im öffentlichen Bereich
immer automatisch, im privaten Bereich auch händisch. Bedienungselemente für Absenkung im Bereich der Bewegungsfläche und leicht erreichbar
anordnen.
Wegen begrenzter Tragkraft und begrenzter Plattformgröße keine Begleitperson auf Treppenlift
möglich.
EURO-Schlüssel im öffentlichen Bereich.
64
65
11
WOHNUNGSPLANUNG
WOHNUNGSERSCHLIESSUNG
Der Eingangsbereich sollte ausreichend groß gestaltet sein, dass genügend Platz für
Garderobe, Schuhschränke, Telefon usw. vorhanden ist und das An- und Auskleiden
mehrerer Personen gleichzeitig möglich ist. Bei der Bemessung des Eingangsbereiches
und der internen Erschließung der Wohnung sollten besonders die Bewegungsflächen für
einen Rollstuhl, sowie die Bewegungsflächen vor den in den Raum aufschlagenden Türen
berücksichtigt werden. Nichtbehinderte Bewohner können diese Bewegungsflächen als
zusätzlichen Stauraum bzw. erweiterte Schrankfläche nutzen.
Türen
soll Türlichte 90 cm
> 120
18
> 120
Bei Adaptierungen in begründeten Ausnahmefällen 80 cm möglich.
soll Türanschlag schwellenlos
Wenn Schwellen unvermeidbar max. Höhe 2.5 cm.
> 150
Bewegungsflächen
19
soll T > 150 cm
Auf ausreichende Bewegungsflächen achten, Tiefe
1.50 m, mind. jedoch 1.20 m.
Besonders wichtig bei wohnungsinternen Verkehrsflächen wie Vorraum und Gängen mit meistens beengten Platzverhältnissen.
10 - 14
Windfang
66
67
68
min 1.20 x 1.20 m
soll 1.50 x 1.50 m
Für Nutzung mit Kinderwagen oder Rollstuhl ausrichten - optimal, wenn Wendefläche für Rollstuhl
Ø 1.50 m vorhanden.
Mindestgröße bei gerader Durchfahrt und bei nach
außen aufschlagenden Türen 1.20 / 1.20 m.
Bei nach außen aufschlagenden Türen über Eck
Wendekreis Ø 1.50 m vorhanden.
Bei nach innen aufschlagenden Türen Bewegungsflächen vor Türen einhalten, lt. Berechnungsformel.
11
> 60
20 - 22
Vorraum
min Breite > 1.20 m soll Breite > 1.50 m
Auf ausreichend Platz für Garderobe, Schuhschränke, Telefon usw. achten.
Notwendige Bewegungsfläche für gleichzeitiges
An- und Auskleiden mehrerer Personen.
Uneingeschränkt nutzbare Breite 1.50 m, jedoch
mind. 1.20 m.
> 120
> 150
Gangbreite
69
min > 1.20 m
soll > 1.50 m
Gangbreiten von > 1.50 m ermöglichen Möblierung
mit Schrankwänden bzw. bei Adaptierungen ungehindertes Wenden im Rollstuhl.
Lichte Breite von wohnungsinternen Gängen mind.
1.20 m.
31
WOHNUNGSPLANUNG
ZIMMER
12
Nutzungsneutrale Räume mit einer vielfältigen Möglichkeit sie zu möblieren erhöhen den
Wohnwert einer Wohnung. Nichttragende Zwischenwände sollten die Erweiterung oder
Neuaufteilung von Zimmern ermöglichen. Dies erleichtert im Bedarfsfall wesentlich die
Adaptierung einer Wohnung, da Rollstuhlbenützer – insbesondere im Schlafraum – einen
größeren Bewegungsraum benötigen als nichtbehinderte Bewohner.
Erreichbarkeit
stufen-, schwellenlos soll
02
> 150
> 85
Zimmer stufen- und schwellenlos erreichbar.
Wenn Schwellen unvermeidbar, Höhe max. 2.5 cm.
80 cm min
Türlichte
Türlichte 90 cm, mind. jedoch 80 cm.
Notwendige Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer
lt. Berechnungsformel.
90 cm soll
18
> 150
20 - 22
Raumgröße
Raumausbildung
Mindestens ein Zimmer pro Wohneinheit >= 12 m 2 .
Raumtiefe mind. 3.00 m, 3.50 m ermöglicht flexible
Bettenaufstellung.
70
71
nutzungsneutral
> 75
> 75
Gut proportionierte, nutzungsneutrale Räume ermöglichen im Bedarfsfall eher Adaptierung ohne
Baumaßnahmen.
> 150
> 300
nichttragende Zwischenwände
Nichttragende Zwischenwände ermöglichen Neuaufteilung oder Zusammenlegen von Zimmern mit
vertretbarem Aufwand und damit optimales Reagieren auf spezielle Bedürfnisse behinderter Menschen.
Paraphethöhe
Fenster
Zumindest ein Teil der Fenster sollen ab 60 cm Höhe
Durchblick ermöglichen - Aughöhe eines Rollstuhlfahrers ist niedriger als die eines stehenden Menschen.
72
Bedienelemente H max. 1.30 m soll
> 60
50
18
Bedienelemente wie Fenstergriffe oder elektrische
Taster in max. Höhe 1.30 m.
< 130
flexibel soll
73
Möblierung
Flexible, umstell- oder entfernbare Möblierung gewährleistet gute Anpassbarkeit.
13 KÜCHE
WOHNUNGSPLANUNG
Offene, nicht abgeschlossene Küchenräume in Verbindung mit dem Essplatz sind oft das
Zentrum einer Wohnung, das multifunktional genutzt wird. Sie sind familienfreundlich und
bieten die besten Voraussetzungen für eine Adaptierung. Abgeschlossene Küchenräume
ohne eine Erweiterungsmöglichkeit müssen die notwendige Bewegungsfläche für einen
Rollstuhl berücksichtigen.
Erreichbarkeit
soll stufen-, schwellenlos
Küche stufen- und schwellenlos ausbilden.
Unvermeidbare Schwellen max. Höhe 2.5 cm.
- 02
90
65
Türlichte
18
20 - 22
150
Raumgröße
74
Küchen mit großzügigem Platzangebot, z.B. Wohnküchen oder offene Koch-Essanordnung eignen
sich besonders für behindertengerechte Adaptierung, bei abgeschlossenen Kleinküchen. Bewegungsflächen beachten.
10 - 14
76
> 150
Bewegungsflächen
75
65
min 80 cm
soll 90 cm
Türlichte 90 cm, mind. jedoch 80 cm.
Notwendige Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer
lt. Berechnungsformel.
Bei einzeiliger Küche freie Bewegungsfläche vor
den Küchenelementen mind. Tiefe 1.50 m.
Bei zweizeiligen Küchen mit unterfahrbaren Arbeitsflächen und Schränken Abstand zwischen gegenüberliegenden Möbelfronten mind. 1.20 m.
> 120
70
70
30
60
60
90
WOHNUNGSPLANUNG
ABSTELLFLÄCHEN
14
Ein ausreichend dimensionierter Abstellraum innerhalb der Wohnung ist für alle
Bewohner, insbesondere jedoch für behinderte Menschen, im alltäglichen Leben von
wesentlicher Bedeutung. Bei kleineren Wohnungen sind Abstellnischen oder
Schrankwände einem zu klein bemessenen Abstellraum vorzuziehen.
stufen-, schwellenlos soll
> 150
02
Erreichbarkeit
Alle wohnungsinternen Abstellflächen stufen- und
schwellenlos ausbilden.
Wenn Schwellen unvermeidbar, Höhe max. 2.5 cm.
80 cm min
Türlichte
Türlichte 90 cm, mind. jedoch 80 cm.
Notwendige Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer
lt. Berechnungsformel.
Tür soll nach außen aufschlagen.
90 cm soll
18
20 - 22
Raumgröße
Breite > 1.50 m soll
11
Ausreichende Raumgröße, Wendefläche Rollstuhl
Ø 1.50 m vorhanden.
Mindestanforderung: Fläche mind. 3 m2, Breite
mind. 1.50 m, Wendefläche Rollstuhl Ø 1.50 m durch
flexible Möblierung herstellbar.
77
78
> 150
> 65
>25
Tiefe > 65 cm soll
>25
Abstellnischen
30
Abstellnischen sind zu kleinen Abstellräumen vorzuziehen.
Tiefe von Abstellnischen mind. 65 cm.
Sockel mit Fußstützen des Rollstuhls unterfahrbar
ausbilden, freie Höhe 30 cm.
In Wohnungen mit 3 oder mehr Zimmern ist immer ein
Abstellraum in entsprechender Größe vorzusehen.
79
80
15 SANITÄRRÄUME
WOHNUNGSPLANUNG
Durch eine geschickte Grundrissplanung und günstige Anordnung der Sanitärobjekte
können Sanitärräume ohne Mehraufwand so geplant werden, dass sie auch von
Menschen im Rollstuhl - zumindest eingeschränkt - genutzt werden können. Entscheidend
dafür ist, dass die Sanitärobjekte mit dem Rollstuhl angefahren werden können und
zwischen den Sanitärobjekten die Bewegungsfläche zum Wenden im Rollstuhl gegeben
ist. Der geringe Mehrraumbedarf kommt nicht nur behinderten und alten Menschen
zugute. Größere Sanitärräume sind familienfreundlich und entsprechen dem allgemeinen
Wohnungstrend, der das Bad zunehmend als Erholungsraum betrachtet. Zumindest muss
es jedoch möglich sein, ohne größeren Aufwand, z.B. durch das Zusammenlegen von
Sanitär-und Nebenräumen eine rollstuhlgerechte Sanitäreinheit zu schaffen.
Türschwelle
02
120
>55
> 175
>55
< 85
100
min < 2.5 cm
soll 0 cm
Türschwelle niveaugleich ausführen.
Wenn Schwellen unvermeidbar, max. Höhe 2.5 cm.
Türlichte
18
150
130
90
min 80 cm
soll 90 cm
Türlichte 90 cm, mind. jedoch 80 cm.
Türen nach außen aufschlagend, um Blockierung
bei Sturz oder plötzlichem Gebrechen einer Person
zu vermeiden.
26 - 48
90
Raumgröße
155
65
> 90
155
>25
>25
> 90
155
WC-Raum
83
> 90
155
155
48
155
84
min < 1.55x1.55 m soll 1.55 x 2.15 m
Platzbedarf für ein behindertenfreundliches WC
1.55 x 1.55 m ohne Wendemöglichkeit für Rollstuhl.
Wenden des Rollstuhles erfordert Raumtiefe von
2.15 m.
Die im Bedarfsfall notwendige freie Fläche von 90
cm Breite neben dem WC kann als Stauraum oder
für Waschmaschinenaufstellung genutzt werden.
185
65
120
90
49
65
Platzbedarf für behindertengerechte Sanitärräume
ergibt sich aus:
- Überlagerung der für die einzelnen Sanitärgegenstände notwendigen Bewegungsflächen
- der notwendigen Wendefläche für den Rollstuhl
Ø 1.50 m zwischen den Sanitägegenständen
155
82
soll Wendefläche Rollstuhl Ø 1.50 m
90
81
90
48
150
155
155
35
35
55
155
55
215
65
65
30
90
90
40
25
40
25
>25
WOHNUNGSPLANUNG
SANITÄRRÄUME
15
schwellenlos, 90x130 cm soll 90x90 cm min Dusche
49
Größe des Duschplatzes 90/130 cm mit Rollstuhl
befahrbar, mind. 90/90 cm mit Duschsitz.
Dusche bodeneben schwellenlos mit max. 2% Gefälle, oder mit Schwelle H max. 2 cm ausbilden.
85
Adaptierung: Badewanne zu Duschplatz
Badewanne auf Duschplatz umrüstbar ausbilden.
>155
Wände
tragfähig soll
>155
>155
Auf ausreichende Tragfähigkeit für die Befestigung
von Haltegriffen achten.
86
nichttragende Trennwände ohne Installationen
Wenn für spätere Adaptierung Entfernen einer
Trennwand notwendig, diese nichttragend und
ohne Leitungsführungen ausbilden.
WC in Kombination mit Abstellraum
55 65
40
90
155
40
155
Anforderung Adaptierung
25
25
55 65
155
150
150
WC- in Kombination mit Garderobe
48
1. ein WC behindertenfreundlich ausführen
2. ausreichende Bewegungsfläche für Rollstuhl
Ø 1.50 m zwischen den Sanitärgegenständen,
wobei Unterfahrbarkeit des Waschbeckens bis
max. 30 cm möglich
Diese beiden Anforderungen müssen entweder bereits gegeben sein oder ohne größeren Aufwand
adaptierbar sein.
235
155
75
120
255
155
100
60
220
25
185
WC in Kombination mit Bad
40
90
60
20
Bad / WC - bereits in ausreichender Größe
155
87
155
16 MAISONETTEN
WOHNUNGSPLANUNG
Eine Maisonette wird in der Regel von behinderten Menschen nicht als Wohnform gewählt
werden, ihre Adaptierbarkeit ist vor allem für den Verbleib in der Wohnung bei Auftreten
einer Behinderung durch Alter, Unfall oder Erkrankung von Bedeutung. Die wichtigsten
Anforderungen für eine barrierefreie Ausgestaltung sind eine mit geringem Kraftaufwand
zu begehende, möglichst geradläufige Stiege, die Möglichkeit, nachträglich einen Aufzug
oder eine Aufstiegshilfe errichten zu können, ein rollstuhlgeeigneter WC-Raum auf der
Wohnebene (oder mögliche Adaptierung) und ein barrierefreier Sanitärraum auf der
Schlafebene (oder mögliche Adaptierung).
WC-Wohnebene
180
83
120
40
20
87
200
WC auf Wohnebene muss mit Rollstuhl benützbar
sein, Mindestmaß 1.55 x 1.55 m.
Raumgröße so bemessen, dass zusätzliche Errichtung eines bodenebenen Duschplatzes möglich.
Bei zu kleinen Räumen muss Erweiterung auf Mindestmaß ohne großen Aufwand möglich sein.
120
88
soll 1.55 x 1.55 m
60
20
Sanitärraum-Schlafebene
Anforderungen lt. Kapitel Sanitärräume.
Stiege
81 - 87
> 120
soll geradläufig
Gerader Stiegenlauf für ältere und gehbehinderte
Personen leichter zu begehen als gewendelter Stiegenlauf.
> 120
43
Adaptierung mit Treppenlift
Wenn Adaptierung mittels Treppenlift vorgesehen,
bauliche Voraussetzungen dafür berücksichtigen.
Adaptierung
89
90
Aufzug / Aufstiegshilfe
Für eine stufenlose Verbindung von Wohn- und
Schlafebene muss eine der folgenden Möglichkeiten vorgesehen sein:
- Aufzug
- Hebebühne, vereinfachter senkrechter Behindertenaufzug
- Treppenlift
Wohnungsteilung
91
64 - 65
Große Maisonetten in zwei unabhängige, voneinander getrennte Wohnebenen teilbar.
Erschließung beider Wohnebenen über getrennte
Eingänge erleichtert sinnvolle Umnutzung.
Möglichkeit vorsehen, Wohnebene als Kleinwohnung für ältere und behinderte Bewohner zu adaptieren.
52 - 60
> 220
62 - 63
64 - 65
> 120
WOHNUNGSPLANUNG
MAISONETTEN
16
Adaptierbarkeit
Das unten angeführte Beispiel zeigt schematisch
Adaptierungsmöglichkeiten für Maisonetten auf:
Ausgehend von Beispielgrundriss (A) behindertengerechte Adaptierung nur des Erdgeschoßes (B) bzw.
behindertengerechte Adaptierung und Erschliessung
beider Geschosse mittels Treppenlift (C).
Erdgeschoss
Obergeschoss
Erdgeschoss
Obergeschoss
Erdgeschoss
Obergeschoss
A
B
C
92
17 BALKONE
WOHNUNGSPLANUNG
TERRASSEN
Das Vorhandensein eines ausreichend groß bemessenen Freibereiches – Balkon, Loggia
oder Terrasse – ist für eine barrierefreie Wohnung besonders wichtig. Für Menschen mit
einer Behinderung oder alte Menschen ist die Benutzung des Freisitzes oft die einzige
Möglichkeit, selbständig ins Freie zu gelangen und sich dort ungestört aufzuhalten. WindWetter- und Sonnenschutz erhöhen die Nutzungsmöglichkeiten. Auf eine entsprechende
barrierefreie Ausbildung der Türschwelle ist besonders zu achten.
Türschwelle
93
min < 2.5 cm
soll 0 cm
Auch bei Balkonen und Terrassen durch entsprechende Detailausbildung Schwelle vermeidbar.
Wenn Schwellen unvermeidbar max. Höhe 2.5 cm.
Einseitige Schwelle geringeres Hindernis als zweiseitige.
02
19
< 2.5
Maschenweite
max. 2 cm
Türlichte
min 80 cm
soll 90 cm
Türlichte 90 cm, mind. 80 cm.
Türlichte auch zwischen Führungsschienen von
Rolläden oder Jalousien mind. 80 cm.
18
> 150
> 150
Bewegungsfläche
94
soll Wendefläche Ø 1.50 m
An mindestens einer Stelle eine Wendemöglichkeit
für Rollstuhl mit 1.50 m Durchmesser.
11 - 12
Brüstung
95
Brüstungen sollen ab 60 cm Höhe Durchblick ermöglichen - Aughöhe eines Rollstuhlfahrers ist
niedriger als die eines stehenden Menschen.
soll stufenlos zu Garten
Wenn Terrassen als Übergangsfläche zwischen
Wohnung und Garten dienen, stufenlose Ausbildung vorsehen.
< 60
Terrassen
ANHANG
ÖNORM B 1600, Auszug
A
Ergänzende ÖNORMEN
B
Baugesetz
C
Wohnbauförderung D
EURO-Schließsystem
E
Literaturempfehlungen
F
A
ANHANG
ÖNORM B 1600, Auszug
Auszug aus der ÖNORM B 1600 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundsätze", Ausgabe
1994, mit Genehmigung des österreichischen Normungsinstitutes.
2.1
Gehsteige, Gehwege
2.1.1
Breite
Die Breite von Gehsteigen bzw. Gehwegen muß mindestens 120 cm betragen und darf durch
Vorsprünge (Vitrinen, Automaten, Bauteile u.dgl.) und durch Masten und Hydranten nicht unter eine
Durchgangsbreite von 90 cm eingeschränkt werden. Die Länge dieser Einschränkung auf eine
Durchgangsbreite unter 120 cm darf höchstens 100 cm betragen.
Sind Vorsprünge größer als 15 cm, so müssen diese bis zum Boden geführt oder mit Sockeln (Höhe
mindestens 30 cm) Bügeln oder Beinen versehen werden.
Anmerkung:
Die Breite von bzw. Gehwegen sollte mindestens 150 cm betragen. Die Vorsprünge sollten nicht größer
als 15 cm sein.
01
2.1.2 Längsgefälle
Wenn Gehsteige und Gehwege ein Längsgefälle von mehr als 6 % aufweisen, muß eine besonders
griffige Oberfläche (z.B. Gußasphalt mit Riffelung, Körnung oder Quarzsandeinstreuung) aufgebracht
werden.
Anmerkung:
Gehweg mit einem Längsgefälle von mehr als 6 % sollten vermieden werden.
Ist bei Gehwegen ein Längsgefälle von mehr als 10 % unvermeidbar, dann sollte mindestens an einer
Seite ein Handlauf vorgesehen werden. ...
02
2.1.3 Quergefälle
Anmerkung:
Das Quergefälle von Gehsteigen und Gehwegen sollte nicht mehr als 2 % betragen.
03
2.1.5 Seitliche Abgrenzung
Anmerkung:
Gehwege sollten gegen Rasen, Erdreich, u.dgl. durch einen Höhenunterschied von mindestens 3 cm
abgegrenzt sein.
04
2.1.7 Sitzmöglichkeiten
Anmerkung:
An Gehwegen sollten in Abständen von etwa 100 m Sitzmöglichkeiten vorgesehen werden. ...
05
2.3 Rampen
2.3.1 Breite
Die Breite von Rampen (ausgenommen Wendelrampen) muß mindestens 100 cm betragen.
Wendelrampen müssen mindestens 150 cm breit sein.
Anmerkung:
Die Breite von Wendelrampen sollte mindestens 150 cm betragen.
Wendelrampen sollten vermieden werden.
06
2.3.2 Rampen mit einem Längsgefälle bis 6 %
Das Längsgefälle von Rampen (ausgenommen Wendelrampen) darf 10 % nicht überschreiten. Das
Längsgefälle von Wendelrampen darf maximal 6 % betragen.
Anmerkung:
Rampen mit einem Längsgefälle von mehr als 6 % sollten vermieden werden.
07
2.3.3 Rampen mit einem Längsgefälle von mehr als 6 %
Bei Rampen mit einem Längsgefälle von mehr als 6 % müssen, falls diese nicht beheizbar oder
überdacht sind, zusätzlich Stiegen gemäß 3.3.1. oder Aufzüge gemäß 3.3.3. oder andere
Aufstiegshilfen vorgesehen werden.
08
2.3.4 Quergefälle
Das Quergefälle darf nicht mehr als 2 % betragen.
Anmerkung:
Rampen sollen kein Quergefälle aufweisen.
09
ANHANG
ÖNORM B 1600, Auszug
A
Horizontale Bewegungsflächen 2.3.5
Am Anfang und Ende der Rampen müssen horizontale Bewegungsflächen von mindestens 120 cm
Länge vorgesehen werden. Vor Türen müssen diese Bewegungsflächen gemäß 3.1.4. vorhanden sein.
Anmerkung:
Beginn und Ende von Rampen sollten farblich kontrastierend (vorzugsweise gelb) markiert werden und
taktile Bodenavisierungen gemäß ÖNORM V 2102 aufweisen.
10
Richtungsänderungen 2.3.6
Bei Richtungsänderungen von Rampen von mehr als 45° müssen horizontale Podeste von mindestens
120 cm Länge - in der Gehlinie gemessen - vorgesehen werden.
11
Handläufe 2.3.7
Rampenmit einem Längsgefälle von mehr als 6 % müssen in ihrer ganzen Länge beidseitig mit gut
umfaßbaren Handläufen in Höhen von 75 cm und von 90 cm ausgestattet sein.
Anmerkung:
Die Handläufe sollten Anfang und Ende der Rampe um mindestens 40 cm überragen.
12
Absturzsicherung bei Höhendifferenzen 2.3.8
Beträgt die Höhendifferenz zwischen Rampe und tieferliegendem anschließendem Niveau mehr als 10
cm, muß eine Absturzsicherung (z.B. Handlauf und Radabweisersockel mit mindestens 10 cm Höhe)
vorgesehen werden.
13
Rampen müssen eine griffige Oberfläche
Quarzsandeinstreuung) aufweisen.
(z.B.
Gußasphalt
mit
Riffelung,
Oberfläche 2.3.9
Körnung oder
14
Stellplätze für Personenkraftwagen von behinderten Personen 2.4
Anzahl 2.4.1
Werden Stellplätze, Einstellplätze oder Garagen mit mehr als 5 Stellplätzen geschaffen, ist für die ersten
50 Stellplätze mindestens ein Stellplatz, für weiter je 50 angefangene Stellplätze ein weiterer Stellplatz
für den Personenkraftwagen eines Behinderten vorzusehen. ...
15
Lage und Ausführung 2.4.2
Der Behindertenstellplatz muß in der Nähe des behindertengerechten und stufenlos erreichbaren
Einganges (möglichst des Haupteinganges) bzw. in der Nähe eines stufenlos erreichbaren Aufzuges
angeordnet werden.
Anmerkung:
Der Gehsteig sollte vom Behindertenstellplatz stufenlos, möglichst auf kürzestem Wege, erreichbar sein.
Stellplätze sowie der Zugang von diesen zum Gebäude sollten überdeckt ausgebildet sein.
16
Anordnung 2.4.3
Die Anordnung von Behindertenstellplätzen schräg oder rechtwinkelig zum Fahrstreifen bzw. zur
Fahrbahn ist zu bevorzugen.
Anmerkung:
Ist bei Stellflächen parallel zum Fahrstreifen bzw. zur Fahrbahn eine Breite von 350 cm nicht erreichbar,
sollte eine dementsprechende Aussteigefläche vorgesehen werden.
17
Breite 2.4.4
Die Breite des Behindertenstellplatzes muß mindestens 350 cm betragen.
Anmerkung:Bei mehreren Behindertenstellplätzen nebeneinander ist es zulässig, eine gemeinsame
Aussteigefläche mit einer Breite von 120 cm anzuordnen, sofern diese durch eine deutliche Schraffur
gekennzeichnet ist. Dadurch reduziert sich die Breite von zwei nebeneinander angeordneten
Behindertenstellplätzen von 700 cm auf 580 cm. Im Freien sollte die Parkordnung von nebeneinander
angeordneten Behindertenstellplätzen auf einer Tafel gekennzeichnet sein.
18
Gefälle 2.4.5
Das Gefälle des Stellplatzes darf 6 % nicht überschreiten.
Anmerkung:
Stellplätze sollten mit geringst möglichem Gefälle angelegt sein.
19
A
ANHANG
ÖNORM B 1600, Auszug
3.1
Eingänge, Türen
3.1.1
Allgemeines
Zumindest ein Eingang, möglichst der Haupteingang, und ein Aufzug des Gebäudes müssen stufenlos
erreichbar sein, wobei Niveauunterschiede maximal 3 cm betragen dürfen. ...
20
3.1.2 Türbreite
Alle Türen müssen eine lichte Durchgangsbreie von mindestens 80 cm haben. Bei zweiflügeligen Türen
muß der Gehflügel diese lichte Durchgangsbreie aufweisen.
Die Breite von Türflügeln sollte 100 cm nicht überschreiten.
Türen mit einer lichten Durchgangsbreite von mehr als 85 cm sollten an der Schließseite einen
horizontalen Handgriff haben (Höhe 80 cm bis 100 cm).
21
3.1.3 Türschwellen
Türschwellen und Niveauunterschiede- auch bei Balkonen, Terrassen u.dgl. dürfen nicht größer als 3
cm, sein.
Anmerkung:
Türschwellen und Niveauunterschiede sollten vermieden werden.
22
3.1.4 Horizontale Bewegungsflächen
Auf beiden Seiten der Türen muß eine horizontale Bewegungsfläche mit mindestens 120 cm Länge
vorgesehen werden.
Vor Drehflügeltüren muß jedoch an der Aufgehseite eine größere horizontale Bewegungsfläche
vorgesehen werden. Sie wird aus der Stocklichte plus einem Abstand a an der Türdrückerseite und aus
der Breite des 90o geöffnete Türflügels plus einem Abstand berechnet, wobei die Summe aus a plus b
mindestens 130 cm betragen muß. Ist jedoch das Maß b kleiner als 50 cm (z.B. bei seitlichem Anfahren
an die Tür von der Türdrückerseite und/oder der Bandseite her bei Fluren), dann ist ein Maß a mit
mindestens 120 cm erforderlich.
Diese Maße sind insbesondere auch bei Windfängen, Schleusen, Vorräumen, Nebenräumen, Aufzügen
mit Drehflügeltüren u.dgl. einzuhalten.
23
3.1.5 Türflügel
Türflügel müssen leicht zu öffnen sein.
24
3.1.6 Drehtüren (Karusseltüren)
Drehtüren (Karusseltüren) und Drehkreuze müssen umgehbar bzw. umfahrbar sein.
25
3.1.7 Sanitärraumtüren
Sanitärraumtüren dürfen nicht nach innen aufgehen und müssen auch von außen entriegelbar sein.
26
3.1.8 Automatische Türen
Anmerkung:
Automatische Türen sollten sich frühzeitig öffnen und eine verzögerte Schließbewegung aufweisen. Bei
Automatischen Drehflügeltüren sollte der Schwenkbereich gut sichtbar am Fußboden markiert sein.
27
3.1.9 Glastüren
Anmerkung:
Glastüren sowie große Glasflächen sollten innerhalb eines Bereiches von 85 cm bis 150 cm über dem
Fußboden mit kontrastierenden optischen Markierungen versehen werden.
28
3.1.10 Hausglocken und Torsprechanlagen
Hausglocken, Torsprechanlagen und auch tastbare Hausnummern müssen in einem Bereich von 85 130 cm Höhe angeordnet werden.
Anmerkung:
Die Hausnummer sollte als erhabene Ziffer ausgebildet sein. Ebenso sollten die Wohnungstürnummern
erhaben an oder neben der Klingeltaste angebracht sein.
29
ANHANG
ÖNORM B 1600, Auszug
A
Horizontale Verbindungswege 3.2
Horizontale Verbindungswege müssen eine lichte Breite von mindestens 120 cm aufweisen.
Anzahl 3.2.1
30
Ausführung 3.2.2
Horizontale Verbindungswege müssen grundsätzlich stufenlos ausgeführt werden. Unvermeidbare
Niveauunterschiede müssen durch Rampen, durch Aufzüge oder andere Aufstiegshilfen, wie
Hebebühnen, Schrägaufzüge (siehe ÖNORM B 2457) u.dgl. ausgeglichen werden.
31
Vertikale Verbindungswege (Stiegen, Rampen,Aufzüge) 3.3
Stiegen 3.3.1
Breite 3.3.1.1
Hauptstiegen müssen eine Breite von mindestens 120 cm aufweisen. Die lichte Breite darf durch die
Handläufe um insgesamt höchstens 20 cm reduziert werden. ...
Anmerkung:
Hauptstiegen sollten geradläufig sein.
32
Podeste 3.3.1.2
Anmerkung:
Nach maximal 16 Stufen sollte ein Podest vorgesehen werden.
Bei Podesten mit Richtungsänderung sollte die Podestbreite 150 cm betragen.
33
Handlauf 3.3.1.3
Hauptstiegen müssen in ihrer ganzen Länge beidseitig mit einem gut umfaßbaren Handlauf
(Durchmesser 4 cm bis 5 cm) ausgestattet sein. Der Wandabstand muß 5 cm betragen.
Anmerkung:
Die Handläufe sollten über die Zwischenpodeste fortgeführt werden. Die Enden der Handläufe sollten
bei Antritt und Austritt mindestens 40 cm horizontal über das Ende der Stiegenläufe weitergeführt
werden.
Die Höhe des Handlaufes sollte 90 cm betragen, kann aber aus Sicherheitsgründen (Geländer) auch 100
cm betragen. Hauptstiegen sollten einen zweiten Handlauf in der Höhe von 75 cm aufweisen.
Die Farbe der Handläufe sollte zur Wand kontrastieren. Anfang und Ende des Stiegenlaufes sollten am
Handlauf taktil avisiert werden, vorzugsweise durch Stockwerksziffer in taktiler Normalschrift
(Schrifthöhe 1,5 cm).
Bei Anordnung von Rolltreppen neben festen Stiegen sollte aus Sicherheitsgründen der obere
Stiegenhandlauf in gleicher Höhe mit dem beweglichen Rolltreppenhandlauf angeordnet werden.
34
Stufen 3.3.1.4
Die Stufen müssen eine gleitsichere Oberfläche aufweisen.
Anmerkung:
Einzelstufen sollten vermieden werden.Die Stufenhöhe (Setzstufe) sollte 16 cm nicht überschreiten, die
Stufenbreite (Trittstufe) sollte 30 cm nicht unterschreiten.
Die Stufenprofile sollten eine volle, nicht profilierte, evtl. leicht (höchstens 3 cm) nach hinten geneigte
Setzfläche aufweisen.
35
Markierungen 3.3.1.5
Bei allgemein zugänglichen Baulichkeiten mü ssen zumindest die erste und die letzte Stufe eines
Stiegenhauses in der ganzen Stiegenbreite an der Vorderkante der Trittstufe farblich kontrastierend vorzugsweise gelb - markiert werden.
Anmerkung:
Beginnend in einem Abstand von 80 cm vor der ersten Stufe sollte ein taktiles Aufmerksamkeitsfeld über
die ganze Stufenbreite in einer Tiefe von 40 cm angebracht werden (siehe auch ÖNORM V 2102).
36
Einzelstufen, kurze Stiegenläufe, Freitreppen u.dgl. 3.3.1.6
Für Einzelstufen, kurze Stiegenläufe, Freitreppen u.dgl. gelten alle Bestimmungen gemäß 3.3.1., es
genügt jedoch ein Handlauf an einer Seite.
37
A
ANHANG
ÖNORM B 1600, Auszug
3.3.3 Aufzüge
3.3.3.1 Erreichbarkeit und Anordnung
Ist ein Aufzug im Gebäude vorgesehen, muß dieser stufenlos erreichbar sein. Bei Aufzugsgruppen ist
mindestens 1 Aufzug gemäß Pkt.3 auszuführen.
Aufzüge, Hebebühnen oder andere Aufstiegshilfen müssen die stufenlose Erreichbarkeit aller allgemein
zugänglichen Nutzräume (auch Sanitärräume) ermöglichen.
Aufzüge dürfen nicht durch Fahrtreppen oder Fahrsteige ersetzt werden.
38
3.3.3.2 Fahrkorbabmessungen
Die Fahrkorbabmessungen müssen eine Breite von mindestens 110 cm und eine Tiefe von mindestens
140 cm aufweisen.
39
3.3.3.3 Fahrkorb- und Schachtabschlußtüren
Die Fahrkorb- und Schachtabschlußtüren sind als automatisch öffnende Schiebetüren mit einer lichten
Durchgangsbreite von mindestens 80 cm auszuführen.
Anmerkung:
Die lichte Durchgangsbreite sollte jedoch mindestens 90 cm betragen.
40
3.3.3.4 Bewegungsfläche vor dem Aufzug
Der freie Bereich vor dem Aufzug muß eine Tiefe von mindestens 120 cm aufweisen. Befindet sich
gegenüber der Aufzugstür ein abwärts führender Stiegenlauf, so muß sein Abstand von der Aufzugstür
mit mindestens 150 cm bemessen werden.
Anmerkung:
Der freie Bereich vor dem Aufzug sollte jedoch mindestens 150 cm betragen.
41
3.3.3.5 Bedienungselemente
Die Bedienungselemente müssen von der Eingangswand des Fahrkorbes einen seitlichen Abstand von
mindestens 40 cm haben. Das oberste Bedienungselement darf nicht höher als 130 cm sein. Dies gilt
auch für die Bedienungselemente außen am Schacht.
Im Fahrkorb muß in der Nähe der Bedienungselemente eine horizontale Haltestange 90 cm über dem
Fahrkorbfußboden vorgesehen werden.
Knöpfe und Ziffern der Bedienungselemente außerhalb und innerhalb des Fahrkorbes müssen farblich
kontrastierend gestaltet sein.
Anmerkung:
Die Bedienungselemente außerhalb und innerhalb des Fahrkorbes sollten vorzugsweise mit taktiler
Normalschrift versehen sein. Die Rufknöpfe (AUF/AB) sollten mit einem taktilen Pfeil versehen sein.
42
3.3.3.6 Sensortasten
Sensortasten sind nicht zulässig.
43
3.3.3.7 Akustische Anzeigen
Anmerkung:
Das Auf- oder Abwärtsfahren des Fahrkorbes sollte akustisch unterschiedlich avisiert werden. Die
Fahrtrichtung sollte hinauf mit 2 Tönen, hinunter mit einem Ton angezeigt werden. Eine akustische
Anzeige im Fahrkorb (Sprachausgabe) sollte das jeweilige Stockwerk bezeichnen.
44
3.3.3.8 Stockwerksnummerierung
Anmerkung:
An der Türzarge außen - rechts für den Einsteigenden - sollte in einer Höhe von 100 cm eine tastbare
Stockwerksnummerierung angebracht werden.
45
3.3.4 Hebebühnen und ähnliche Aufstiegshilfen
Für Hebebühnen und ähnliche Aufstiegshilfen sind die Bestimmungen für Aufzüge gemäß 3.3.3.
sinngemäß anzuwenden. Auf Absturzsicherheit ist besonders zu achten.
46
ANHANG
ÖNORM B 1600, Auszug
A
Sanitärräume 3.4
WC-Räume 3.4.1
WC-Räume müssen eine lichte Breite von mindestens 100 cm und eine lichte Tiefe von mindestens 125
cm aufweisen. Die Türen dürfen nicht nach innen aufgehen, müssen eine lichte Durchgangsbreite von
mindestens 80 cm aufweisen und auch von außen entriegelbar sein. ...
47
WC-Räume für Behinderte 3.4.3
Raumgröße 3.4.3.2
Die Türen dürfen nicht nach innen aufgehen, müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 80
cm haben und auch von außen entriegelbar sein.
Im WC-Raum muß eine Bewegungsfläche für den Rollstuhl von mindestens 150 cm Durchmesser
sichergestellt sein, wobei eine Unterfahrbarkeit des Waschbeckens bis maximal 20 cm Tiefe
miteinbezogen werden kann.
Bei behindertengerechten WC-Räumen müssen verschiedene Anfahrtsmöglichkeiten mit dem Rollstuhl
zum WC-Sitz- zumindest jedoch eine seitliche und rechtwinkelige Anfahrt- sichergestellt sein:
(1) Ein universeller WC-Sitz erfordert eine Raumbreite von mindestens 220 cm und eine Raumtiefe von
mindestens 215 cm.
(2) Ein eingeschränkt anfahrbarer WC-Sitz erfordert eine Raumbreite von mindestens 155 cm und eine
Raumtiefe von mindestens 215 cm.
Ein eigener WC-Vorraum ist nicht erforderlich.
Anmerkung:
Bei Zu- und Umbauten sollte zumindest ein behindertenfreundlicher WC-Raum mit einer Raumbreite von
mindestens 155 cm und einer Raumtiefe von mindestens 155 cm angeordnete werden. Allerdings ist in
diesen WC-Räumen das Wenden mit dem Rollstuhl nicht möglich...
...
In Wohnungen sollten die Sanitärräume behindertenfreundlich geplant oder adaptierbar sein (z.B.
durch Zusammenlegung des WC-Raumes mit dem Bad oder Abstellraum)
48
Podeste 3.4.3.3
Die sanitäre Ausstattung von WC-Räumen für Behinderte (WC-Sitze, Waschbecken, Hand.- und
Stützgriffe u.dgl.) ist gemäß ÖNORM B 1601, Abs. 3.4.2 auszuführen.
49
Spezielle bauliche Ausführungen 3.5
Technische Ausstattung, Materialien 3.5.8
Bedienungselemente 3.5.8.1
Bedienungselemente wie Fenstergriffe, Heizkörperventile, Sicherungsautomaten, Schalter, Taster,
Gegensprechanlagen, Hausbriefkästen u. dgl., müssen in einer Hö he zwischen 85 und 130 cm
angebracht werden und einen seitlichen Abstand zur angrenzenden Wand von mindestens 40 cm
aufweisen. Steckdosen müssen in einer Höhe von mindestens 40 cm angebracht sein. Die leichte
Bedienbarkeit aller Elemente muß sichergestellt sein (z.B. großflächige Taster).
Anmerkung :
Drehknopfbeschläge bei Türen sollen vermieden werden.
Die optimale Höhe für Bedienungselemente liegt bei 100 cm.
50
Orientierung 3.5.9
Allgemeines 3.5.9.1
In weitläufigen Baulichkeiten müssen leicht verständliche Orientierungssysteme gemäß ÖNORM A 3012
“Visuelle Leitsysteme für die Öffentlichkeitsinformation” vorgesehen werden.
51
Ausführung der Informationselemente 3.5.9.2
Alle Informationselemente (Orientierungstafeln, Hinweise u. dgl.) müssen gut ausgeleuchtet werden.
Die Schriftgröße und die Höhe über dem Fußboden ist gemäß ÖNORM A 3012 auszuführen.
Die wichtigsten Informationselemente müssen auch in tastbarer Reliefschrift (Schriftgröße 1,5 cm; 0,5 cm
erhaben ) in maximal 130 cm Höhe ausgeführt werden.
Anmerkung:Die Informationselemente sollen farblich kontrastierende Buchstaben haben.
Ergänzend sollen diese Informationen auch in Braille-Schrift erfolgen.
Alle Informationselemente (Orientierungstafeln, Hinweise u. dergl.) sollen entspiegelt sein.
52
B
ANHANG
Ergänzende ÖNORMEN
ÖNORM B 1601
"Spezielle Baulichkeiten für behinderte und alte Menschen", Ausgabe 1994
Die Bestimmungen dieser ÖNORM enthalten zusätzliche Maßnahmen zu jenen der ÖNORM
B 1600 und gelten für spezielle Baulichkeiten für behinderte Menschen, wie Wohnungen, Wohnheime,
Pflegeheime, Gesundheitseinrichtungen, usw.
ÖNORM B 2457
"Schrägaufzüge für behinderte Personen - Bauvorschriften", Ausgabe 1984
Diese ÖNORM wurde als VORNORM herausgegeben und enthält die technischen Bestimmungen für den
Bau eines Schrägaufzuges.
ÖNORM V 2102
"Technische Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen, Taktile Bodeninformation", Ausgabe 1997
Diese ÖNORM enthält die Bestimmungen zur Kennzeichnung von Wegen und Hindernissen mit taktilen
Bodeninformationen.
ÖNORM A 3011, Teil 3
"Grafische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation", Ausgabe 1982
Enthält grafische Symbole zur Kennzeichnung behindertengerechter Einrichtungen und Anlagen.
ÖNORM A 3012
"Visuelle Leitsysteme für die Öffentlichkeitsinformation", Ausgabe 1994
Regeln zur Gestaltung von Informationselementen.
Bezug der ÖNORMEN
Österreichisches Normungsinstitut
A-1021 Wien, Heinestraße 38, Telefon: 213 00-805, Fax: 213 00-818
ANHANG
Baugesetz
C
Steiermärkisches Baugesetz 1995, LGBl 1995/59
Begriffsbestimmung
5. Barrierefreiheit: bauliche Gestaltung, die notwendig ist, um die unterschiedlichen physischen
Möglichkeiten aller Menschen in der gebauten Umwelt besser berücksichtigen zu können.
§4
Stiegen und Gänge
(2) Bei Gebäuden, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, muß das Erdgeschoß und bei Gebäuden
mit Personenaufzügen auch mindestens ein Personenaufzug stufenlos erreichbar sein; Rampen sind
zulässig; sie müssen jedoch mindestens 1.20 m breit sein und dürfen höchstens ein Längsgefälle von 6
Prozent, in begründeten Fällen von 8 Prozent aufweisen.
(7) /.../ Durch den Einbau einer Aufstiegshilfe (z.B. eines Treppenliftes) ist eine Einengung erlaubt.
§ 53
Aufzüge und Rolltreppen
(1) Bei Wohngebäuden mit mehr als vier oberirdischen Geschossen sind Personenaufzüge solcher Zahl,
Ausführung und Betriebsart vorzusehen, daß den Verkehrsbedürfnissen entsprochen wird. Zumindest
ein Personenaufzug muß behindertengerecht ausgeführt sein und einen stufenlosen Zugang zu allen
Geschossen ermöglichen. 1)
§ 54
Türen
(1) Türen sind so anzuordnen und bemessen, daß sie gefahrlos benutzt werden können. Die
Mindestbreite hat 0.80 m zu betragen. 1) Ganzglastüren oder Türen mit Glasfüllungen mit einer Fläche
von mehr als 0.5 m2 sind bis zu einer Höhe von 1.10 m über Fußboden mit Schutzvorrichtungen oder aus
Sicherheitsglas auszuführen. 2)
Anmerkungen:
Mit der Vorschreibung einer Mindesttürbreite von 0.80 m, welche auch für Nebenräume (z.B. Bad, WC)
gilt, nimmt der Gesetzgeber daruaf bedacht, daß auch gesunde Personen plötzlich - wenn auch nur
vorübergehend - auf eine Rollstuhlbenützung angewiesen sein können.
(4) /.../ Vor Eingangs-, Wohnungs- und Aufzugstüren muß die horizontale Fläche mindestens 0.80 m x
1.20 m betragen.
§ 56
Wohnungen
(3) Für mehrgeschoßige Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen müssen ausreichend große,
barrierefrei erreichbare und gut zugängliche Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und dgl.
hergestellt werden.
§ 68
Bäder und Toilettenräume
§ 70
Pflicht zur Schaffung von Abstellflächen und Garagen
(1) Bei der Errichtung von baulichen Anlagen /.../ sind vom Bauwerber geeignete Abstellflächen - davon
für Behinderte im Ausmaß von mindestens 2 Prozent, ab fünf Abstellplätzen mindestens eine - in
ausreichender Größe herzustellen. Bei Abstellplätzen für Behinderte sind die Grundsätze barrierefreien
Bauens zu beachten.
§ 71
Abstellplätze und Verkehrsflächen
(1) Die Fläche /.../ für Kraftfahrzeuge für Behinderte mindestens 3.50 m x 5.0 m zu betragen.
(3) Abstellflächen sind durch Bodenmarkierungen zu kennzeichnen. Solche für Kraftfahrzeuge für
Behinderte sind überdies mit einem gesonderten, dauerhaften Hinweis zu versehen.
§ 74
(3) Die Türen sind nach außen aufgehend auszubilden.
D
ANHANG
Wohnbauförderung
Folgende Regelungen für barrierefreies Bauen gelten in der Steiermark:
Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993
§5
§ 23
II. Hauptstück - Förderung der Errichtung von Wohnungen, Wohnheimen und Eigenheimen
Förderungsvoraussetzungen
(1) Die Förderung der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen darf nur erfolgen, wenn...
8. auf die Bedürfnisse behinderter und alter Menschen Bedacht genommen wird, indem bauliche
Barrieren vermieden werden. Insbesondere müssen bei den Gebäuden der Eingang und das
Erdgeschoß stufenlos erreichbar sein; wird ein Personenaufzug eingebaut, so muß dieser stufenlos
erreichbar sein, einen stufenlosen Zugang zu allen Geschossen ermöglichen und eine für einen Rollstuhl
ausreichend bemessene Kabinengröße aufweisen;
9. bei Vorliegen einer von der Gemeinde oder dem Sozialhilfeverband bekanntgegebenen Nachfrage
nach Behindertenwohnungen zumindest eine Wohnung im Einvernehmen mit dem Behinderten und
dem Sozialhilfeverband behindertengerecht ausgeführt wird;
IV. Hauptstück - Förderung der Sanierung von Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen
Förderungsvoraussetzungen
(1) Die Sanierung von Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen kann gefödert werden, wenn
folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. die Baubewilligung des Gebäudes muß mindestens 30 Jahre vor Einbringung des Ansuchens um
Förderung der Sanierung erteilt worden sein, außer es handelt sich um
e. Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen von behinderten und alten Menschen dienen;
Entwurf zur Wohnbauförderungsgesetzesnovelle 1999
§5
Abs. 1 Z 8 lautet:
" 8. auf die Bedürnisse behinderter und alter Menschen Bedacht genommen wird, indem die
behinderten- und altengerechte Adaptierbarkeit insbesondere der Sanitärräume sichergestellt ist und
bauliche Barrieren vermieden werden. Insbesondere müssen bei den Gebäuden der Eingang und das
Erdgeschoß stufenlos erreichbar sein; wird ein Personenaufzug eingebaut, so muß dieser stufenlos
erreichbar sein, einen stufenlosen Zugang zu allen Geschoßen ermöglichen und eine für einen Rollstuhl
ausreichend bemessene Kabinengröße aufweisen;"
Förderungszusicherungsbestimmungen für das Land Steiermark 1993
Pkt. 13
Eine Änderung der genehmigten Planung oder vertraglicher Angebotsleistungen bedarf der vorherigen
Zustimmung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Rechtsabteilung 14. Ausgenommen
sind geringfügige Änderungen, die weder auf die Baukosten Einfluß haben, noch Belange der Bauphysik
berühren. Ein entsprechendes Ansuchen ist mit den erforderlichen Abänderungsplänen, einer
Baubeschreibung, den bauphysikalischen Nachweisen sowie einer Ermittlung der Kostenänderung
vorzulegen. Unzulässig sind Abänderungen der alten- und behindertengerechten Planungsvorgaben.
ANHANG
EURO-Schließsystem
Europaweit wird für das Versperren von Anlagen für behinderte Menschen das
sogenannte "EURO-Schließsystem" verwendet.
EURO-Schließsystem
Allgemein
Es soll grundsätzlich immer versucht werden, Einrichtungen oder Anlagen für behinderte Menschen so
zu gestalten, dass sich keine Notwendigkeit ergibt, diese abzuschließen. Zum Schutz einer speziellen
Einrichtung oder aus betrieblichen Gründen können sich jedoch Sachzwänge ergeben, die ein
Abschließen der Anlage erforderlich machen.
Auch in Österreich sind viele behinderte Menschen bereits im Besitz der dazugehörigen Schlüssel.
Kennzeichnung
Anlagen, die mit dem EURO-Schließsystem versperrt sind, müssen mit einem Hinweis auf das
EURO-Schließsystem gekennzeichnet werden.
Schlüsseldepot
Für behinderte Menschen, die noch keinen EURO-Schlüssel besitzen, muss ein Schlüsseldepot möglichst
in der Nähe der Anlage und mit möglichst langer Präsenszeit bestimmt werden. Die Erreichbarkeit des
Schlüsseldepots muss klar beschildert werden.
Zweite Schließanlage
Da zu jeder Anlage nur in EURO-Schlüssel für Notfälle, Reinigung und Montage mitgeliefert wird, kann es
unter Umständen erforderlich sein, eine zweite Schließanlage vorzusehen. Dies ist durch spezielle
Einsteckschlösser, die für 2 Profilzylinder vorgerichtet sind, möglich.
Bezug
Zylinderbestellungen
DOM Sicherheitstechnik Ges.m.b.H.
Missingdorfstraße 19-23, 1140 Wien, Tel. 0222/982 66 66, Fax: 0222/982 66 60
Schlüsselbezug für behinderte Menschen
Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR)
Stubenring 2/1/4, 1010 Wien, Tel. 0222/513 15 33, Fax. 0222/513 15 33- 150
E
F
ANHANG
Literaturempfehlungen
Barrierefrei Bauen für Behinderte und Betage
Stemshorn A. (Hrsg.), 4. Auflage, A. Koch Verlag, Leinfelden-Echterdingen, 1999
Dieses Standardwerk enthält umfassende Informationen zu allen Planungsbereichen.
Wohnungsbau für alte und behinderte Menschen
Loeschke G., 2. Auflage, W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln, 1996
Dieses Handbuch informiert in übersichtlicher Form über die wichtigsten Aspekte des Planens und
Bauens für Senioren und behinderte Menschen.
Betreutes Wohnen
Loeschke G., Pourat D., W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln, 1996
Das Buch informiert über das Konzept des betreuten Wohnens und das soziale Netzwerk
komplementärer Einrichtungen, die entsprechende Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Eine
Beispielsammlung veranschaulicht ganz unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich
Wohnkonzeption, des städtebaulichen Ansatzes und der Sozialplanung.
Wohnumwelt behinderter Kinder
Loeschke G., Darmstadt, 1993
Das Handbuch informiert über Planen und Bauen für Wohnungsnützer mit mehrfachbehinderten
Kindern.
Barrierefrei Wohnen
Hohenester G., Behmel A., 2. Auflage, Unfallversicherungsanstalt Wien, 1999
Die Broschüre enthält Planungsempfehlungen für den Neubau und die Adaptierung spezieller
Wohnungen für behinderte Menschen.
die Broschüre ist kostenlos erhältlich bei:
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Rehabilitationsabteilung
Adalbert-Stifter-Straße 65, A-1201 Wien, Tel. (01) 33 111/294, Fax (01) 33 111/599
Küche
Kinder
Vorraum
Abstellraum
WC
Bad
Wohnbereich