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sifa-Sicherheit für alle 12.04.2012 Das sifa-Blaulicht dokumentiert exklusiv Fälle von Kriminalität und Gewalt sowie deren Behandlung durch Gerichte und Behörden. Jahrelange Hintertreibung einer längst verfügten Ausschaffung Zwanzig Jahre Schmarotzer-Leben Von Ulrich Schlüer, Geschäftsführer sifa Sie kam aus Afrika. Ihren Asylantrag stellte sie vor über zwanzig Jahren. Asylgründe konnte sie keine nennen. So wurde ihr Asylantrag abgelehnt – vor über zwanzig Jahren. Und vor über zwanzig Jahren wurde ihre Ausweisung verfügt. Aber die Frau lebt noch immer auf Kosten hiesiger Steuerzahler in der Schweiz. Die Frau hat in den vergangenen über zwanzig Jahren in der Schweiz kaum je gearbeitet – sie war anderweitig «beschäftigt». Sie lebte von Sozialhilfe. Und sie lebte nicht schlecht. Ausweisungs-Verfügung 1991 Dass sie «an Leib und Leben bedroht» sei – davon konnte nie die Rede sein. Sie nutzte andere Methoden, ihr Hiersein zu erzwingen – konsequent auf Kosten hiesiger Steuerzahler. Schon gegen ihre erste Ausweisungs-Verfügung – ausgestellt vor 21 Jahren – erhob die Afrikanerin Beschwerde. Damit gewann sie Zeit. Sie nutzte den 1 www.sifa-schweiz.ch – [email protected] Aufschub – und fand als junge, attraktive Afrikanerin einen Mann, welcher bereit war, sie zu heiraten. Das verbesserte ihre Chancen, in der Schweiz verbleiben zu können. Sie erhielt aufgrund ihrer Verehelichung jedenfalls eine Aufenthaltsbewilligung in jenem Kanton, in dem sie ihre Ehe eingegangen war. Mit dieser Ehe war es allerdings so eine Sache. Sie wurde, mutmassten Behörden recht bald, gar nie vollzogen. Von «ehelicher Wohngemeinschaft» konnte jedenfalls nichts festgestellt werden. Was zur Folge hatte, dass die Aufenthaltsbewilligung für die Afrikanerin nach einem Jahr nicht mehr verlängert wurde. Das «Ausweisungsspiel» begann von vorn: Ausweisungs-Verfügung – Beschwerde – Aufschub – Abweisung der Beschwerde – neue AusweisungsVerfügung. Ein wichtiger Tag Die Vollzugsbehörden begannen Licht am Ende des langen Tunnels zu sehen: Der 24. Juni 1995 wurde zum Tag der definitiven Ausweisung bestimmt. Kein Hindernis schien der Ausschaffung der illegal in die Schweiz gelangten Afrikanerin mehr im Weg zu stehen. Tatsächlich wurde der 24. Juni 1995 zu einem wichtigen Tag im Leben der mit allen Wassern gewaschenen Afrikanerin. Er wurde nicht zum Tag ihrer Ausschaffung. Er wurde zum Tag ihrer zweiten Heirat. Eine Heirat, die sich für die Afrikanerin auszahlte: Die Ausweisungs-Verfügung wurde annulliert. Als wohlbestallte Ehegattin standen der Frau aus Afrika einige Jahre gleichsam «legalen Hierseins» bevor. Wie sorgfältig sie während dieser zweiten Folge an Ehejahren beobachtet wurde, ist von heute aus nicht mehr in allen Teilen in Erfahrung zu bringen. Für die Frau war indessen entscheidend: Ihr Wohnkanton gewährte ihr nicht bloss eine Aufenthaltsbewilligung. Nein! Sie wurde als würdig befunden für die Ausstellung einer Niederlassungsbewilligung. 2 www.sifa-schweiz.ch – [email protected] Das Schlaraffen-Leben in der Schweiz schien ihr bis zum noch fernen Lebensabend gesichert. Wäre es nicht zur Scheidung gekommen. Doch auch diese «Wendung» in ihrem Schicksal konnte ihr nichts anhaben. Denn bevor die Behörden Konsequenzen aus dem allmählich aufkeimenden Verdacht zogen, dass die Afrikanerin eigentlich bloss eine Scheinehe zwecks Erlangung der Niederlassung geführt habe, war die Afrikanerin bereits zum dritten Mal verheiratet. Und wiederum schienen ihr einige ungestörte Jahre des Hierseins als Ehefrau sicher. Drogen-Händlerin So hätte man zunächst meinen können. Doch wer so meinte, der täuschte sich. Denn die Afrikanerin geriet mehrmals in die Fänge der Polizei, welche sie zunehmend häufig im Drogen-Milieu der grössten Schweizer Stadt antraf, kontrollierte und aufmerksam zu beobachten begann. Die Polizei wurde fündig. Zwar fiel die Afrikanerin nicht als Drogenkonsumentin auf. Aber sie konnte als Drogenhändlerin entlarvt werden. Drogenhandel war der einträgliche Nebenjob der sonst auf Arbeitsangebote betont lustlos reagierenden, lieber von Sozialhilfe lebenden Afrikanerin. Sie wurde mehrmals in flagranti ertappt. Und der Polizei wurde klar: Die Afrikanerin handelte nicht bloss mit Bagatell-Mengen. Sie wurde in Untersuchungshaft genommen. Der Untersuchungshaft folgte ein Prozess. Und trotz notorisch nachlässigen Verfahren über die zu Aberdutzenden in Zürich operierenden afrikanischen Drogen-Delinquenten reichte die der Frau einwandfrei nachgewiesene «Handelstätigkeit» dazu aus, sie mit mehreren Jahren Gefängnis zu bestrafen. So verbrachte sie einige Jahre hinter Schweizer Gittern. 3 www.sifa-schweiz.ch – [email protected] Glückliche Mutter Wer nun geglaubt hätte, die Verurteilung der Afrikanerin hätte ihre Niederlassungsbewilligung für die Schweiz gelöscht, der täuschte sich. Als verheiratete Frau entging sie nach Verbüssung ihrer ersten Gefängnisstrafe der Ausschaffung. Und dann gebar sie auch noch ein Kind. Ihr Ehemann, dem sie faktisch ihre Nicht-Ausschaffung trotz schwerer Kriminalität zu verdanken hatte, war allerdings nicht der Vater ihres Kindes. Erneut zeigte sich: Auch die dritte Ehe der Afrikanerin war eine Scheinehe gewesen. Sie hatte bei einem andern Mann gelebt. Und kurz nach Geburt ihres ausserehelichen Kindes wurde die dritte Ehe der Afrikanerin offiziell geschieden. Das Kind wurde einer Pflegefamilie anvertraut – die Mutter entwickelte bemerkenswert wenig Bedürfnis, selber für ihr Kind zu sorgen. Immerhin gelang es ihr, den wirklichen Vater ihres Kindes zur Anerkennung seiner Vaterschaft zu bewegen. Dies war für die Frau wichtig, die zu diesem Zeitpunkt bereits eine weitere Gefängnisstrafe abzusitzen hatte. Ihr krimineller Rückfall bewog die Behörden nämlich endlich dazu, ihr die Niederlassung in der Schweiz doch zu entziehen. Erneut wurde die Ausschaffung der Afrikanerin verfügt – auf das Datum ihrer Entlassung aus der Strafanstalt. Zu diesem Zeitpunkt wusste die prozesserprobte Afrikanerin allerdings bereits genau, dass die Schweiz über tüchtige Juristen verfügt. Und dass sie Anrecht auf einen Anwalt hatte. Und dass dieser Anwalt so wie die ihr zuteil werdende Sozialhilfe von den Schweizer Steuerzahlern zu bezahlen sei. Mit Hilfe des ihr zugesprochenen Anwalts entdeckte sie unversehens die Liebe zu ihrem bei Pflegeeltern gut aufgehobenen Kind. Es sei, durfte man in ihrem Rekurs gegen die erneut verhängte Ausweisung lesen, schlechterdings «unmenschlich», ja «menschenrechtswidrig», eine liebende Mutter von ihrem heiss geliebten Kind zu trennen. 4 www.sifa-schweiz.ch – [email protected] Das Ende ist offen Der Rekurs der Afrikanerin ist derzeit – gut 21 Jahre nach der ersten Ausschaffungs-Verfügung – noch hängig. Noch ist offen, ob diese mehrfach schwerkriminelle Frau, nachdem sie länger als zwanzig Jahre ausschliesslich auf Kosten der Schweizer Steuerzahler hier in der Schweiz gelebt und sie diesen kostenlosen Aufenthalt mehrfach für schwere Kriminalität genutzt hat, die Schweiz endlich verlassen muss. Fazit Das Beispiel der Afrikanerin zeigt die eklatanten Schwächen im Schweizer Asylverfahren geradezu exemplarisch. Richtig wäre, wenn neue Asylbewerber nach ihrer Ankunft in einer vom Bund betriebenen Aufnahmestelle untergebracht würden, wo ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt und Heirat während des laufenden Abklärungsverfahrens nicht möglich wären. Dort hätte jeder zu bleiben bis zum endgültigen Entscheid über seinen Asylantrag – wie viele Rekurse gegen Entscheide auch ergriffen würden. Wird der Asylantrag abgelehnt, dann müsste die Ausschaffung ins Herkunftsland ohne Verzug direkt aus dieser Bundes-Aufnahmestelle erfolgen. Nur anerkannten Flüchtlingen dürfte die Wohnsitznahme in der Schweiz überhaupt ermöglicht und gestattet werden. Ausserdem wird erneut klar: Das wirksamste Mittel gegen Asyl-Missbrauch ist die sorgfältige Grenzkontrolle. Wer bereits an der Landesgrenze beim illegalen Übertritt gefasst werden kann, kann ohne jeden Verzug den Behörden jenes Landes zurücküberstellt werden, aus welchem der Versuch zum illegalen Grenzübertritt erfolgt ist. Das Überflutet-Werden mit illegalen Einwanderern ist nicht unbeeinflussbares Schicksal. Es findet nur dort statt, wo der Wille zum korrekten Vollzug geltenden Rechts offensichtlich erloschen ist. 5 www.sifa-schweiz.ch – [email protected] Der sifa werden in zunehmendem Mass Informationen über Fälle illegaler Einwanderung und gesetzwidriger Ausbeutung hiesiger Sozialleistungen zugeleitet. Im heutigen «Blaulicht» wird ein solcher Fall, der auf genauen Recherchen beruht, geschildert. Die sifa ist über die Einzelheiten des heute dokumentierten Falles genau im Bild. Um nicht mit dem Datenschutz – im Gegensatz zum Asyl-Missbrauch nehmen es Schweizer Behörden mit dem Datenschutz noch immer akribisch genau – in Konflikt zu geraten, müssen recherchierte Geschichten jeweilen mittels Verfremdung der Tatsachen unkenntlich gemacht werden. Trotzdem bitten wir Sie: Wenn Ihnen konkrete Kenntnisse über Fälle von AsylMissbrauch, über Fälle illegaler Einwanderung und deren Behandlung durch Behörden bekannt werden, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Nur unermüdliches Offenlegen illegaler Vorgänge wird die Behörden letzten Endes dazu bewegen können, ihre Pflicht dem geltenden Recht gegenüber buchstabengetreu zu erfüllen. sifa 6 www.sifa-schweiz.ch – [email protected]