sozialkonzept 2015 spielerschutz und prävention
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sozialkonzept 2015 spielerschutz und prävention
SOZIALKONZEPT 2015 SPIELERSCHUTZ UND PRÄVENTION Herausgeber: SPIEL-BEWUSST-Gruppe: LÖWEN-Gruppe mit BPA Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe GmbH, Admiral Play GmbH und EXTRA Games Entertainment GmbH LÖWEN PLAY GmbH SCHMIDT Gruppe Entertainment GmbH Geschäftsführer: Mehmet Celikoglu, Boris Kuzenko, Martin Restle, Martin Moßbrucker (LÖWEN-Gruppe) Josef Kron, Tilman Brauch (LÖWEN PLAY GmbH) Robert Hess (SCHMIDT Gruppe Entertainment GmbH) Ansprechpartner: Stefan Bauer (LÖWEN-Gruppe) Sozialkonzeptbeauftragter | Tel. 07552 9286303 | [email protected] Bianca Löwner (LÖWEN PLAY) Projektassistentin | Tel. 06721 155415 | [email protected] Uta Roseano (LÖWEN-Gruppe) Kommunikationsbeauftragte | Tel. 06721 407500 | [email protected] Dr. Marek Schopf (LÖWEN PLAY) Projektberater | Tel. 06721 155333 | [email protected] Petra Schulze Ising (SG Service Zentral GmbH) Schulungsbeauftragte | Tel. 02541 9406839 | [email protected] Udo Wiedmann (LÖWEN PLAY) Projektleiter | Tel. 06721 155410 | [email protected] Stand: Mai 2015, www.spiel-bewusst.de Inhaltsverzeichnis 1. 2. Vorwort Präambel S. 6 5. Spielsuchtprävention in der SPIEL-BEWUSST-Gruppe S. 19 S. 8 3. Entstehung des Sozialkonzeptes S. 10 4. Rechtliche Rahmenbedingungen S. 12 5.1. Ziele des Sozialkonzeptes 5.2. Hierarchische Einordnung des Spielerschutzes 5.3. Weiterbildungskonzept 5.3.1. Schulungskonzept für Servicekräfte und Auszubildende in der SPIEL-BEWUSST-Gruppe 5.3.2. Implementierung von E-Learning 5.3.3. Sensibilisierung und Coaching durch Präventionsberater 5.4. Spielersperre/Hausverbot/Ausschluss/ Sperrdateiabgleich 5.4.1. Handlungsschritte bei einer Spielersperre in Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt 5.4.2. Ablauf einer Spielersperre in Hessen 5.4.3. Ausschluss vom Spielbetrieb in Bundesländern ohne gesetzliche Spielersperre 5.5. Präventionsberater 5.5.1. Funktion und Aufgabe 5.5.2. Tätigkeitsbeschreibung 5.6. Vermittlungsprozess an das Hilfesystem 5.7. Datenbank Hilfeeinrichtungen/ Suchtberatungsstellen 5.8. Visualisierung der Maßnahmen am Spielort 5.9. Arbeits- und Hilfsmittel für die Vermittlungsarbeit 5.10. Datenschutz 4.1. Eckdaten der Geldgewinnspielgeräte 4.2. Jugendschutz 4.3. Ausschluss vom Spiel und Vergütung 4.4. Striktes Alkoholverbot in Spielstätten 4.5. Begrenzung des Spielangebots 4.6. Spiel- und Einsatzpausen an Geldgewinnspielgeräten 4.7. Zweiergruppenaufstellung/Einzelaufstellung/ Sichtblenden 4.8. Info-Telefonnummer BZgA und SPIEL-BEWUSST-Gruppe 4.9. Warnhinweise an Geldgewinnspielgeräten 4.10. Auslegen von Informationsmaterial 4.11. Verbot von technischen Geräten zur Bargeldabhebung 4.12. Anforderungen an Werbung sowie Außen- und Innengestaltung 6. Maßnahmen zur Erfolgskontrolle S. 33 7. Anpassung und Weiterentwicklung S. 33 8. Verbandsaktivitäten S. 34 9. Soziales Engagement S. 34 10. Zusammenfassung und Schlussfolgerung S. 35 11. Anhang S. 36 VORWORT 1. Vorwort Die Geschichte des Menschen ist untrennbar mit der des Spielens verknüpft und Spiele jeglicher Art haben heute einen festen Stellenwert in der Freizeitgestaltung der Menschen in allen Gesellschaften und allen Altersklassen. Durch seinen zweckfreien und freiwilligen Charakter ermöglicht es das Spielen, eine entspannende Distanz zum (Arbeits-)Alltag herzustellen. Bei einer kleineren, aber keinesfalls zu verharmlosenden Zahl von Spielern kann sich im Zeitverlauf ein problematisches oder auch pathologisches Glücksspielverhalten entwickeln. Einer repräsentativen Gemeinschaftsstudie der Universitäten Greifswald und Lübeck zufolge weisen in Deutschland hochgerechnet ca. 172.000 Personen (entspricht 0,31 Prozent der erwachsenen Bevölkerung) ein problematisches und ca. 193.000 Personen (entspricht 0,35 Prozent der erwachsenen Bevölkerung) Insbesondere Glücksspiele erfreuen sich darüber hinaus ein pathologisches Spielverhalten auf. Das heißt, ca. bei Erwachsenen großer Beliebtheit, da von ihnen der 365.000 Personen zeigen in Deutschland nach dem besondere Anreiz ausgeht, sich in einer spannenden international anerkannten Diagnose- und KlassifikationsSpielsituation zu befinden, die eine zufallsgesteuerte system für psychische Störungen der Amerikanischen Ungewissheit bezüglich des Spielausgangs verspricht. Die allermeisten Spieler können diesen Anreiz des zufälli- Psychiatrischen Vereinigung ein problematisches oder gen Geldgewinns risikokompetent als unterhaltsame Frei- pathologisches Spielverhalten. Die Zahl der problematischen und pathologischen Glücksspieler ist, gemessen zeitbeschäftigung schätzen, ohne dass sie sich dadurch selbst oder Dritten in irgendeiner Form Schaden zufügen. an der erwachsenen Bevölkerung Deutschlands, relativ niedrig. Hierbei muss allerdings berücksichtigt werden, dass hinter Statistiken immer menschliche Schicksale stehen – und jedes Einzelschicksal ist für uns eines zu viel. Tilman Brauch Mehmet Celikoglu Robert Hess M. A. Josef Kron Geschäftsführer LÖWEN PLAY GmbH Geschäftsführer BPA Freizeitund Unterhaltungsbetriebe GmbH Geschäftsführer SCHMIDT Gruppe Entertainment GmbH Geschäftsführer LÖWEN PLAY GmbH Dipl.-Ökonom Boris Kuzenko Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Martin Restle Geschäftsführer Admiral Play GmbH Martin Moßbrucker Geschäftsführender Gesellschafter EXTRA Games Entertainment GmbH Geschäftsführer EXTRA Games Entertainment GmbH, Admiral Play GmbH, BPA Freizeit und Unterhaltungsbetriebe GmbH 6 VORWORT Als verantwortungsbewusste Unternehmen gehören Jugendschutz, Spielerschutz und Suchtprävention untrennbar zu unserem unternehmerischen Handeln. Unabhängig von gesetzlichen Regulierungen, die wir selbstverständlich erfüllen, gibt es für uns auch eine moralisch-ethische Verpflichtung: Wir wollen keine Umsätze mit pathologischen oder minderjährigen Spielern tätigen. Vorrangiges Ziel ist es daher, problematisches oder pathologisches Spielverhalten im Sinne einer aktiven Präventionsarbeit zu verhindern. Sollte dennoch einer unserer Gäste ein auffälliges Spielverhalten entwickelt haben, setzen wir alles daran, diese Person möglichst schnell in Kontakt mit professionellen Hilfesystemen zu bringen, um weiteren Schaden von ihm abzuwenden. Das gewerbliche Automatenspiel als ein wesentlicher Teil des deutschen Glücksspielmarktes ist mit Wirkung zum 1. Juli 2012 den Bestimmungen des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen (Glücksspieländerungsstaatsvertrag) unterworfen. Dessen einschlägige und gleichrangige Hauptziele sind: Diese Punkte werden von uns uneingeschränkt und ausdrücklich begrüßt, da sie Bedingungen für einen kontrollierten, regulierten und legalen Glücksspielmarkt definieren. In Kurzform und als unternehmerische Prämisse heißt das für die SPIEL-BEWUSST-Gruppe: • Wir wollen unser Geld nicht auf Kosten kranker Gäste verdienen. • Nur ein legales und attraktives Angebot von Glücksspielen bzw. Geldspielgeräten verhindert die Ausbreitung von illegalen Glücksspielen. So ist es im Bereich der sozialen Verantwortung Ziel aller Aktivitäten, Gäste mittels Aufklärungs- und Informationsmaterialien zu verantwortungs- und risikobewusstem Spielen anzuhalten und problematisch bzw. pathologisch Spielende frühzeitig zu erkennen, um ihnen professionelle Gesprächs- und gegebenenfalls Vermittlungsangebote zu Hilfeeinrichtungen anzubieten. • das Entstehen von Glücksspielsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen, • den Jugend- und Spielerschutz wirksam zu gewährleisten, • durch ein legales Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, • der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken. 7 PRÄAMBEL 2. Präambel Die SPIEL-BEWUSST-Gruppe bekennt sich mit diesem Sozialkonzept zu folgenden Grundsätzen: II. Zentrale Tätigkeiten im Rahmen der spielerschüt- zenden Präventionsarbeit Wir bestätigen, dass wir die folgenden Inhalte in unse1. Früherkennung plus niederschwellige Beratung potenrem Sozialkonzept abgebildet haben und nachhaltig ziell problematisch/pathologisch spielender Gäste praktizieren. Dieses Konzept wird von uns täglich in der Spielstätte gelebt, kontinuierlich verbessert und 2. Kontaktaufbau und -pflege zu regionalen Hilfeeinrichweiterentwickelt. In diesem Zusammenhang schätzen tungen zur Vermittlung von beratungswilligen Gästen wir die enge Zusammenarbeit mit dritten Institutionen und Organisationen, die sich im Bereich der Suchthilfe 3. Enge Zusammenarbeit mit dem Außendienst der und Suchtprävention spezialisiert haben. Der offene Unternehmen (Service- und Führungskräfte) und vorurteilsfreie Dialog ist Voraussetzung dafür, das gemeinsame Ziel einer Reduzierung der Anzahl der mindestens problematisch spielenden Gäste zu erreichen. I. Grundlagen des Sozialkonzeptes der SPIEL-BEWUSST- Gruppe und dessen Ausgangsbedingungen 1. Bedeutung, Notwendigkeit und Ziele der spielerschützenden Präventionsarbeit 2. Beachtung und Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen 3. Ableitung spielerschützender Präventionsmaßnahmen aus wissenschaftlichen Erkenntnissen und grundlegenden Veröffentlichungen der Automatenverbände zum Thema Spielerschutz 4. Klare Verortung des Themas „spielerschützende Präventionsarbeit“ in der Aufbau- und Ablauforganisation der Unternehmen 5. Verantwortliche Personen sind einschlägig (akademisch) ausgebildete Angestellte der Unternehmen, die für ihre Arbeit angemessene Zeit- und Finanzressourcen erhalten 8 PRÄAMBEL III.Voraussetzungen und Tools für die spielerschützende Präventionsarbeit 2. Hilfsmittel für die spielerschützende Präventionsarbeit sind hierbei: 1. Voraussetzung für alle weiteren Aktivitäten sind umfassende Personaltagesschulungen zum Thema problematisches/pathologisches Glücksspiel, die regelmäßig aufgefrischt werden. Die gesetzlichen Grundlagen zu Inhalten, Dauer der Schulungen und Schulungspartnern werden selbstverständlich beachtet. Ziel der Schulung ist die Vermittlung von Know-how und Do-how hinsichtlich problematisch/pathologisch spielender Gäste. a. die Auslage von spielrelevanten Informationen (z. B. Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, Regelungen der Spielverordnung usw.) in den Spielhallen, b. die Auslage von Präventionsflyern (inkl. Selbsttest, Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit helfenden Stellen) in den Spielhallen, c. die Möglichkeit des Gastes, in den Bundesländern mit gesetzlicher Regelung als unterstützende Maßnahme von den Unternehmen mittels Hausverbot und/oder Selbstsperre vom Spiel ausgeschlossen zu werden, d. die Präsentation der spielerschützenden Präventionsarbeit auf der unternehmensübergreifenden Homepage „www.spiel-bewusst.de“ einschließlich der Möglichkeit, darüber zu internen und externen Hilfemöglichkeiten Kontakt aufzunehmen, e. die Implementierung eines Dokumentationssystems zur Abbildung und Auswertung der internen Kommunikation (Service › Präventionsberater) und der externen Kommunikation (Gespräche zwischen Präventionsberater und Gast bzw. Präventionsberater und Hilfeeinrichtung) sowie der Evaluation (Nachfassen des Präventionsberaters, ob der Gast die Hilfeeinrichtung kontaktiert hat), f. perspektivisch eine externe Evaluation (z. B. über eine Universität) der Dokumentation (Gespräche Präventionsberater/Gäste), g. der Aufbau und die Pflege einer Datenbank mit lokalen und regionalen Hilfeeinrichtungen zur konkreten Vermittlung von Gästen, h. der Ausschluss von Beschäftigten der Unternehmen der SPIEL-BEWUSST-Gruppe vom Spiel in den eigenen Spielhallen, i. die Formulierung von arbeitsrechtlichen Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen Maßnahmen des Jugendschutzes, des Spielerschutzes bzw. des Sozialkonzeptes. Inhalte sind insbesondere: a. die Vermittlung von Wissen über Entstehung, Verlauf und Folgen problematischen/pathologischen Spielens, b. das Üben des aktiven Zugehens auf diese sowie die erfolgreiche Kommunikation mit dieser Gästegruppe, was in der Praxis eine Selbstreflexion des Spielverhaltens oder die Vermittlung zum Präventionsberater bzw. die direkte Vermittlung in eine Hilfeeinrichtung zur Folge haben sollte, c. die Verwendung von Checklisten zur Erkennung von problematischem/pathologischem Glücksspielverhalten, die Implementierung des Spielerschutzes als Teil des Servicekonzepts der Unternehmen, d. die Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen für Spielhallen, e. die konsequente Einhaltung des Jugendschutzes (Jugendschutzeinhaltung, Maßnahmen zum Ausschluss des Spielbetriebs), f. der verantwortungsvolle und gesetzeskonforme Umgang mit Werbung. Alle im Folgenden aufgeführten und auf den oben genannten Grundsätzen beruhenden Präventionsschritte sind weder einzeln noch isoliert zu betrachten, sondern ergeben erst in der Zusammenschau ein vollständiges Bild der Wirkungsweise des Sozialkonzeptes der SPIEL-BEWUSST-Gruppe. 9 ENTSTEHUNG DES SOZIALKONZEPTES 3. Entstehung des Sozialkonzeptes Das Sozialkonzept der SPIEL-BEWUSST-Gruppe geht aus einer Kooperation der LÖWEN-Gruppe mit der BPA Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe GmbH, der Admiral Play GmbH und EXTRA Games Entertainment GmbH, der LÖWEN PLAY GmbH sowie der SCHMIDT Gruppe Entertainment GmbH hervor. Diese Unternehmen haben sich zum Ziel gesetzt, Vorreiter im Jugend- und Spielerschutz sowie in der Prävention innerhalb des gewerblichen Geldgewinnspiels zu sein. Insofern ist die spielerschützende Präventionsarbeit ein fest implementierter Bestandteil der Unternehmenspolitik und der Unternehmenskultur. Aufgrund mehrjähriger Kooperationen mit Sozialverbänden wie der AGJ Freiburg und der Evangelischen Gesellschaft (EVA) Stuttgart und den daraus entstandenen sehr fruchtbaren Beziehungen – wir lernen sehr viel über das Stefan Bauer 10 Jan Kowala Hilfesystem und das Hilfesystem umgekehrt sehr viel über die Unterhaltungsautomatenbranche – konnte das hier vorliegende Sozialkonzept entstehen. Parallel dazu hat die SPIEL-BEWUSST-Gruppe eine enge Kooperation mit der B-A-D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH sowie der Hazelnut Consulting GmbH aufgebaut, ebenfalls mit dem Ziel, Spielerschutzstandards zu entwickeln und zu etablieren. Ein Ineinandergreifen der Konzepte der AGJ Freiburg, der EVA Stuttgart, der B-A-D und der Hazelnut Consulting haben somit einen sehr hohen Spielerschutzstandard innerhalb der Gruppe ermöglicht. Auch innerhalb der einzelnen Unternehmen der SPIELBEWUSST-Gruppe kann bereits auf mehrjährige Erfahrungen im Umgang mit den Themen Prävention und Spielerschutz zurückgegriffen werden. Dr. Marek Schopf Petra Schulze Ising M. A. ENTSTEHUNG DES SOZIALKONZEPTES Verfasser: Stefan Bauer, Diplom-Kaufmann, Prokurist und Leiter der Abteilung Spielerschutz und Prävention, EXTRA Games Entertainment GmbH (Ausbildung zur Präventionskraft durch Hazelnut Consulting GmbH und Anton Proksch Institut Wien) Jan Kowala, Präventionsberater bei LÖWEN Play GmbH, Heilpraktiker für Psychotherapie, Systemischer Therapeut, Kommunikationswirt Für die Umsetzung des Sozialkonzeptes zeichnen sich Dr. Marek Schopf, Petra Schulze Ising, Jan Kowala, Stefan Bauer, sämtliche im Unternehmen beschäftigte Präventionsberater sowie die für die Spielstätten zuständigen Servicemitarbeiter und Führungskräfte verantwortlich. Die Präventionsberater sowie ihre Aufgaben und Befugnisse werden in den Kapiteln 5.5.1 und 5.5.2 vorgestellt. Die zur Verfügung stehenden Zeitressourcen für die spielerschützenden Präventionsmaßnahmen belaufen sich bei den Präventionsberatern auf 100 Prozent der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit einer jeweiligen Vollzeitstelle. Dr. Marek Schopf, M. A., Leiter der Abteilung Prävention bei der LÖWEN PLAY GmbH (Ausbildung zur Präventionskraft durch Hazelnut Consulting GmbH) Berater: Petra Schulze Ising M. A., Leiterin der Abteilung Spielerschutz und Prävention der SG Service Zentral GmbH, Excellence in Responsible Gaming Markus Fent, Diplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut, AGJ Freiburg und Suchtberatungsstelle Sigmaringen Petra Nägele, Diplom-Psychologin, Fachstelle Glücksspiel und Medien 11 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN || ECKDATEN 4. Rechtliche Rahmenbedingungen 4.1. ECKDATEN DER GELDGEWINNSPIELGERÄTE Die Spielverordnung ist Grundlage für die Bauart, Zulassung und Aufstellung aller Geldgewinnspielgeräte. Mit der 6. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung (6. ÄnderungsVO, Inkrafttreten: 11.11.2014) wurden die Anforderungen an Geldgewinnspielgeräte verschärft. Bis zum Ende der Übergangsfrist 2018 besteht daher die Möglichkeit, dass der Spielgast Geldgewinnspielgeräte mit unterschiedlichen Einstellungen, zum Beispiel hinsichtlich der Gewinngrenzen, vorfindet. Welche Einstellungen für das einzelne Geldgewinnspielgerät gelten, hängt davon ab, ob das Gerät vor oder nach Verkündung der 6. ÄnderungsVO (10.11.2014) beantragt und zugelassen wurde. Ab dem 10.11.2018 müssen Bauart und Aufstellung aller Spielgeräte den neuen Bestimmungen der 6. und 7. ÄnderungsVO entsprechen. Die Spielverordnung (SpielV) gibt keine Auszahlquote vor. Die sich in der Spielpraxis ergebende Quote hängt unter anderem von der Mathematik der einzelnen Spiele und vom Spielverhalten bzw. den Spielstrategien der Spieler ab. Gemäß der bis 31.12.2005 geltenden 4. Verordnung zur Änderung der SpielV belief sich die Auszahlquote auf mindestens 60 Prozent der durch den jeweils geltenden Umsatzsteuersatz verringerten Einsätze. Heute liegt die Mindestauszahlquote in der Praxis durchschnittlich deutlich darüber. Die in unseren Filialen statistisch ermittelte Auszahlquote betrug in der Vergangenheit um die 75 Prozent. In sämtlichen Standorten der SPIEL-BEWUSST-Gruppe kommen ausschließlich Geldgewinnspielgeräte zum Einsatz, die über eine gültige Zulassung der PhysikalischTechnischen Bundesanstalt (PTB) in Berlin verfügen. Hier die einzelnen Regelungen im Überblick: 12 Spielverordnung vom 17. Dezember 2005 (Regeln betreffen die vor dem 11. November 2014 zugelassenen Geräte) Spielverordnung vom 10. November 2014 (Regeln betreffen die nach dem 11. November 2014 beantragten Zulassungen für Geldgewinnspielgeräte) Höchsteinsatz: 0,20 € Höchsteinsatz: 0,20 € Höchstgewinn: 2 € Höchstgewinn: 2 € Spieldauer: 5 Sekunden Spieldauer: 5 Sekunden Maximaler Gewinn pro Stunde: 500 € Maximaler Gewinn pro Stunde: 400 € Maximaler Verlust pro Stunde: 80 € Maximaler Verlust pro Stunde: 60 € Durchschnittlicher maximaler Verlust pro Stunde: ≤ 33 € Durchschnittlicher maximaler Verlust pro Stunde: ≤ 20 € Spiel- und Einsatzpause: nach 60 Minuten Betriebszeit bzw. bei Erreichen des zulässigen Stundenverlustes von 80 € Spiel- und Einsatzpause: nach 60 Minuten Betriebszeit bzw. bei Erreichen des zulässigen Stundenverlustes von 60 €: Nach drei Stunden Spielbetrieb legt das Spielgerät eine Spielpause ein, in der es für mindestens fünf Minuten in den Ruhezustand versetzt wird; zu Beginn des Ruhezustandes sind die Geldspeicher zu entleeren und alle Anzeigeelemente auf die vordefinierten Anfangswerte zu setzen. Die Speicherung von Geldbeträgen in Einsatz- und Gewinnspeichern ist bei Geldannahme vom Spieler in der Summe auf 25 € begrenzt. Die Speicherung von Geldbeträgen in Einsatz- und Gewinnspeichern ist bei Geldannahme vom Spieler in der Summe auf 10 € begrenzt. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN || JUGENDSCHUTZ 4.2. JUGENDSCHUTZ Eingangskontrolle: Jugendlichen unter 18 Jahre ist der Aufenthalt in Spielstätten sowie das Spielen an Geldgewinnspielgeräten gemäß § 6 Jugendschutzgesetz (JuSchG) untersagt. Diese Bestimmungen werden bundesweit in allen unseren Spielstätten streng eingehalten. Unsere Servicekräfte werden bei Einstellung und regelmäßig im halbjährlichen Turnus zum Thema Jugendschutz und dessen Umsetzung sensibilisiert und geschult. Dementsprechend nehmen unsere Mitarbeiter das Thema sehr ernst und führen – selbst beim geringsten Zweifel – Jugendschutzkontrollen durch. Hierzu muss der Gast bereits bei Betreten der Spielstätte ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass, EU-Führerschein oder ggf. Aufenthaltstitel bei ausländischen Gästen) vorlegen. Anhand des Geburtsdatums wird durch die Servicekraft die für den Spielstättenbesuch notwendige Volljährigkeit festgestellt. Im Zweifelsfall, wenn sich das Alter des Gastes beispielsweise aufgrund eines verkratzten oder nicht eindeutig lesbaren Ausweises nicht exakt bestimmen lässt, erfolgt konsequent ein Verweis aus der Spielstätte. Zudem führen unsere Servicekräfte regelmäßige Kontrollgänge in den Spielstätten durch, um sicherzustellen, dass sich kein Jugendlicher darin befindet und unser Angebot nutzt. Es werden grundsätzlich die jeweils spezifischen Regelungen der Bundesländer umgesetzt. 4.2. Kein Einlass für Jugendliche unter 18 Jahren In einigen Spielstätten gehen wir über das gesetzlich geforderte Maß hinaus und gewähren erst ab 21 Jahren den Zutritt. Somit leisten wir einen zusätzlichen Beitrag, junge Erwachsene vor den Gefahren des pathologischen Spielens zu schützen. Mehr dazu im Anhang – S. 62 Gast NEIN Servicekraft 18 Jahre? JA JA Platzverweis In Sperrdatei? NEIN Einlass 13 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN || AUSSCHLUSS | ALKOHOLVERBOT | SPIELANGEBOT | PAUSEN 4.3. AUSSCHLUSS VOM SPIEL UND VERGÜTUNG Wir schließen das bei uns beschäftigte Personal bereits per Arbeitsvertrag grundsätzlich vom angebotenen Glücksspiel aus und vergüten leitende Angestellte und Servicemitarbeiter unabhängig vom Umsatz. 4.4. STRIKTES ALKOHOLVERBOT IN SPIELSTÄTTEN Die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft hatte bereits Ende 1985 angeregt, in die Spielverordnung die Vorschrift aufzunehmen, dass in Spielhallen kein Alkohol ausgeschenkt werden darf. Dieses Verbot dient der Vermeidung von Kontrollverlusten – der Spielgast soll immer einen klaren Kopf behalten (§ 3 Abs. 3 SpielV). Das Alkoholverbot wird durchgängig in allen Spielstätten der SPIEL-BEWUSST-Gruppe eingehalten. 4.5. BEGRENZUNG DES SPIELANGEBOTS Für jedes in einer Spielstätte aufgestellte Geldgewinnspielgerät werden 12 Quadratmeter konzessionierte Grundfläche benötigt. Es dürfen maximal 12 Geldgewinnspielgeräte in einer Spielhallenkonzession aufgestellt werden; hierfür sind somit insgesamt mindestens 144 Quadratmeter konzessionierte Grundfläche erforderlich. 4.6. SPIEL- UND EINSATZPAUSEN AN GELDGEWINNSPIELGERÄTEN Nach der Spielverordnung vom 17. Dezember 2005: Nach einer Stunde ununterbrochenen Spielbetriebs geht ein Geldgewinnspielgerät, verbunden mit einer automatischen Geldauszahlung (0-Stellung des Geldspeichers), für fünf Minuten in eine Spielpause. Diese Pause soll den Spielgästen die Möglichkeit geben, sich über ihr Spielverhalten Gedanken zu machen und es gegebenenfalls zu hinterfragen (sog. „Abkühlphase“). Die Einsatzpause tritt ein, wenn bereits vor Ablauf einer Stunde der maximal zulässige Stundenverlust von 80 Euro erreicht wird. Bis zum Ablauf der Stunde sind keine weiteren Einsätze möglich (siehe auch 4.1 Eckdaten der Geldgewinnspielgeräte). Nach Spielverordnung vom 10. November 2014: Nach einer Stunde ununterbrochenen Spielbetriebs geht ein Geldgewinnspielgerät, verbunden mit einer automatischen Geldauszahlung (0-Stellung des Geldspeichers), für fünf Minuten in eine Spielpause. Diese Pause soll den Spielgästen die Möglichkeit geben, sich über ihr Spielverhalten Gedanken zu machen und es gegebenenfalls zu hinterfragen (sog. „Abkühlphase“). Die Einsatzpause tritt ein, wenn bereits vor Ablauf einer Stunde der maximal zulässige Stundenverlust von 60 Euro erreicht wird. Bis zum Ablauf der Stunde sind keine weiteren Einsätze möglich (siehe auch 4.1 Eckdaten der Geldgewinnspielgeräte). Nach drei Stunden Spielbetrieb legt das Geldgewinnspielgerät eine Spielpause ein, in der es für mindestens fünf Minuten in den Ruhezustand versetzt wird; zu Beginn des Ruhezustandes sind die Geldspeicher zu entleeren und alle Anzeigeelemente auf die vordefinierten Anfangswerte zu setzen. 14 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN || AUFSTELLUNGEN | INFO-TELEFONNUMMER 4.7. Kein Ausschank von alkoholhaltigen Getränken Begrenztes Spielangebot „Abkühlphase“ durch Zwangspause 4.8. Das Betreuungskonzept der SPIEL-BEWUSSTGruppe erhalten Sie bei den Ansprechpartnern auf Seite 3 4.7. ZWEIERGRUPPENAUFSTELLUNG/EINZELAUFSTELLUNG/SICHTBLENDEN 4.8. INFO-TELEFONNUMMER BZGA UND SPIEL-BEWUSST-GRUPPE Seit dem 15. November 1989 hat sich die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft in einer freiwilligen selbstbeschränkenden Vereinbarung zu einer „Zweiergruppenaufteilung“ von Geldgewinnspielgeräten verpflichtet. Diese ist seit dem 01.01.2006 in § 3 Abs. 2 SpielV verbindlich vorgeschrieben. Ebenfalls 1989 hat die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft die Initiative ergriffen, mit einer bundesweit einheitlichen Info-Telefonnummer (01801 372700) dem Spielerschutz besser als zuvor gerecht zu werden. Die am 01.01.2006 in Kraft getretene 5. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung schreibt die Info-Telefonnummer in § 6 Abs. 4 SpielV verbindlich vor. Diese Info-Telefonnummer findet sich in Form eines Piktogramms, das auf sämtlichen in der Bundesrepublik aufgestellten Geldgewinnspielgeräten aufgedruckt ist, wieder und ist bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aufgeschaltet. Spielgäste mit einem problematischen oder pathologischen Spielverhalten sowie deren Angehörige haben somit die Möglichkeit des persönlichen Kontaktes mit einem geschulten Berater der BZgA. Diese Zweiergruppen – getrennt durch Sichtblenden – dienen dazu, potenzielle Problemspieler vom gleichzeitigen Bespielen von mehr als zwei Geldgewinnspielgeräten abzuhalten. Der Aufsteller hat die Geräte einzeln oder in einer Gruppe mit jeweils höchstens zwei Geräten in einem Abstand von mindestens einem Meter aufzustellen, getrennt durch eine Sichtblende in einer Tiefe von mindestens 0,80 Metern (gemessen von der Gerätefront in Höhe mindestens der Geräteoberkante). Wenige Bundesländer wie Berlin und Hamburg schreiben in ihren Landesspielhallengesetzen eine „Einzelaufstellung“ von Geldgewinnspielgeräten vor. Diese Vorschrift wird in diesen Bundesländern durch die SPIEL-BEWUSSTGruppe einheitlich und durchgängig umgesetzt. Eine direkte Kontaktaufnahme zur SPIEL-BEWUSSTGruppe kann über die kostenlose Hotline 0800 77238368 bzw. 0800 PRAEVENT oder natürlich auch direkt über eine in der Spielhalle anwesende Servicekraft erfolgen. Somit kann – sofern der Spielgast es wünscht – zeitnah ein Gespräch mit einem Präventionsberater initiiert werden. In diesem Gespräch werden mit dem Gast die Problemlage und sämtliche in Betracht kommenden Hilfemöglichkeiten (z. B. Spielersperre oder Vermittlung an eine lokale Hilfeeinrichtung) erörtert. 15 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Vermittlungsprozess von hilfebedürftigen Spielern: Gast Servicekraft Hotline Spielerschutz und Prävention Kontaktaufnahme durch direkte Ansprache Gesprächsleitfaden für Servicekräfte Hilfeeinrichtung Telefonische Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung Gesprächsdokumentation Gast benötigt Hilfe und Unterstützung bezüglich seines Spielverhaltens Präventionsberater Gesprächsdokumentation Case Management Gespräch mit Spielgast durch Präventionsberater Übergabe an zuständigen Präventionsberater Gesprächsdokumentation Servicekraft erkennt, dass Gast Hilfe braucht Gast hat weiteren Gesprächsbedarf Kontaktaufnahme per Telefon Gast hat keinen weiteren Gesprächsbedarf Gesprächsleitfaden für die Hotline Auswahl einer geeigneten Hilfeeinrichtung Phase Rückmeldung des Ergebnisses und Dokumentation Der detaillierte Betreuungsprozess ist dem separaten Betreuungskonzept der SPIEL-BEWUSST-Gruppe zu entnehmen. 16 Betreuung des Spielsüchtigen RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN || WARNHINWEISE | INFORMATIONSMATERIAL 4.9. WARNHINWEISE AN GELDGEWINNSPIELGERÄTEN 4.10. AUSLEGEN VON INFORMATIONSMATERIAL Zusätzlich zu der Telefonnummer der BZgA befinden sich auf allen Geldgewinnspielgeräten Piktogramme mit Hinweisen zu problematischem Spielverhalten und zum Jugendschutz – „Übermäßiges Spielen ist keine Lösung bei persönlichen Problemen“ sowie „Spielen für Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten“ (§ 6 Abs. 4 SpielV, § 6 JuSchG). Gemäß § 6 Abs. 4 Satz 2 SpielV müssen in allen Spielstätten Informationsmaterialien über die Risiken übermäßigen Spielens ausliegen. Entsprechende Materialien finden sich lückenlos in all unseren Spielstätten. So gibt es eine Informationsbroschüre mit dem Titel: „SPIEL BEWUSST“. Diese enthält neben den „10 Goldenen Spielregeln“ einen Selbsttest, mit dem der Gast sein Spielverhalten in wenigen Minuten anhand von acht Fragen einschätzen kann. Darüber hinaus steht allen Gästen ein Info-Kärtchen, welches den Titel „ZEIT ZU HANDELN“ trägt, im Scheckkartenformat zur Verfügung. Die Kärtchen ermöglichen dem Gast ein diskretes Einstecken und eine anonyme Kontaktaufnahme. Sie werden auch im Sanitärbereich bereitgehalten und können dort diskret durch unsere Gäste mitgenommen werden. 4.9. Warnhinweise und InfoTelefonnummern an allen Geldgewinnspielgeräten 4.10. Prävention durch Informationsmaterial Darüber hinaus stellen wir in allen Spielstätten ergänzendes Informationsmaterial in verschiedenen Formaten sowie Informationsmaterialien lokaler Hilfeeinrichtungen – und zwar immer in Abstimmung und mit Zustimmung der jeweiligen Beratungsstelle – zur Verfügung. Gemäß § 7 Abs. 1 des Glücksspieländerungsstaatsvertrags (GlüÄndStV) informieren wir unsere Gäste über alle spielrelevanten Fakten. Dies sind Informationen über Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten, die Kosten der Teilnahme, die Höhe der Gewinne etc. (siehe auch Kapitel 4.1 Eckdaten der Geldgewinnspielgeräte). Diese „Spielrelevanten Informationen“ finden sich für unsere Spielgäste leicht zugänglich im Thekenbereich und im Geldgewinnspielbereich der Spielstätten. Mehr dazu im Anhang – S. 69 – 76 17 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN || VERBOT BARGELDABHEBUNG | AUSSEN- UND INNENGESTALTUNG 4.11. VERBOT VON TECHNISCHEN GERÄTEN ZUR BARGELDABHEBUNG Einzelne Bundesländer haben in ihren Glücksspielgesetzen respektive Landesspielhallengesetzen die Umsetzung des Verbots von technischen Geräten zur Bargeldabhebung festgeschrieben. Die SPIEL-BEWUSST-Gruppe setzt dieses Verbot konsequent in den entsprechenden Spielstätten um. 4.12. ANFORDERUNGEN AN WERBUNG SOWIE AUSSENUND INNENGESTALTUNG Die Spielhallen der SPIEL-BEWUSST-Gruppe werden entsprechend den Anforderungen des Glücksspieländerungsstaatsvertrags und dem jeweiligen Landesglücksspiel- bzw. Landesspielhallengesetz äußerlich so gestaltet, dass von ihnen keine Anreize für die dort angebotenen Spiele ausgehen, keine Verharmlosung der angebotenen Spiele stattfindet und kein zusätzlicher Anreiz für den Spielbetrieb geschaffen wird. Die Werbung der Spielstätten richtet sich weder an Minderjährige noch an Spielsuchtgefährdete oder ähnliche Personengruppen. Die Innengestaltung der Spielstätten richtet sich nach der jeweiligen Landesgesetzgebung. Grundsätzlich muss in allen Bundesländern dafür gesorgt werden, dass ein ausreichender Einfall von Tageslicht gewährleistet ist. Zudem muss in allen Bundesländern sichergestellt sein, dass von außen kein Einblick in die Spielstätte möglich ist – außer in Baden-Württemberg. Das Landesglücksspielgesetz in diesem Bundesland schreibt vor, dass von außen ein Einblick in die Spielstätte möglich sein muss, sofern dies aufgrund der räumlichen Lage der Spielhalle nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Als weitere Besonderheit der Bundesländer BadenWürttemberg und Saarland ist aufzuführen, dass in einer Spielstätte Uhren so anzubringen sind, dass sie von jedem Spielplatz aus eingesehen werden können. Die Umsetzung erfolgt an jedem Standort in BadenWürttemberg und im Saarland. 18 4.11. Bundesweit keine technischen Geräte zur Bargeldabhebung in Spielhallen SPIELSUCHTPRÄVENTION || ZIELE 5. Spielsuchtprävention in der SPIEL-BEWUSST-Gruppe 5.1. ZIELE DES SOZIALKONZEPTES Auf der Basis der bisher beschriebenen gesetzlichen Grundlagen wurden in den Unternehmen der SPIELBEWUSST-Gruppe Maßnahmen des weitergehenden Spielerschutzes und der Prävention in den Spielhallen aufgebaut. Dies geschah bereits vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen auf freiwilliger Basis und wurde lediglich an die einzelnen gesetzlichen Anforderungen angepasst. So zielen alle Maßnahmen, die das vorliegende Sozialkonzept umfassen, auf die zwei Schwerpunkte der Präventionsarbeit ab: a. Früherkennung und Verhütung von problematischem bzw. pathologischem Spielverhalten (Prävention im engeren Sinne) b. Unterstützung von Hilfe suchenden Spielgästen, zum Beispiel Vermittlung in das Hilfesystem (Prävention im weiteren Sinne) Sowohl bei der Früherkennung als auch bei der Vermittlung von hilfebedürftigen Gästen arbeiten unsere Servicekräfte, Führungskräfte und Präventionsberater eng zusammen. Die Servicekräfte und die Unternehmensführung werden durch regelmäßige Schulungen sensibilisiert und befähigt, problematisches bzw. pathologisches Spielverhalten zu identifizieren. Sowohl den Servicekräften als auch den Präventionsberatern stehen dabei eine Reihe wissenschaftlich fundierter ScreeningVerfahren zur Verfügung. Die „Checkliste zur Erkennung von problematischem Spielverhalten“ (nach Grüsser & Albrecht, 2007) unterstützt unsere Servicemitarbeiter und Präventionsberater in der Früherkennung und -intervention. Ergänzend dazu wird durch die Präventionsberater in Abstimmung mit den Servicekräften das „Screening-Instrument zur Früherkennung von Problemspielern in Spielhallen“ (nach Hayer, Kalke, Buth & Meyer, 2013) herangezogen. Können bei einem Spielgast mehrere kritische Verhaltensmerkmale, die mit seinem Spielverhalten im Zusammenhang stehen, identifiziert werden, wird dem Gast durch die Servicekräfte oder durch die Präventionsberater ein Gesprächsangebot unterbreitet. Nach Möglichkeit ist der zuständige Präventionsberater durch die Servicekraft immer über ein entsprechendes Verhalten von Gästen zu informieren und einzubeziehen. Im Rahmen einer Krisenintervention, zum Beispiel bei der Äußerung von Suizidgedanken, wird der Gast sofort durch die Servicekraft angesprochen und gegebenenfalls die Polizei zur Hilfe herangezogen. Verschiedene Spielergruppen erfordern eine unterschiedliche Herangehensweise in der Präventionsarbeit. So muss zwischen einer Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention unterschieden werden. Die Primärprävention (Prävention im engeren Sinne) zielt auf den kontrolliert spielenden Gast ab. Mittels Informationsmaterial (z. B. Broschüre „SPIEL BEWUSST“) soll dieser über mögliche Risiken des Glücksspiels aufgeklärt und so zur Aufrechterhaltung seiner verantwortungsbewussten Spielweise bewegt werden. Das ausgelegte Informationsmaterial findet sich für unsere Spielgäste leicht zugänglich im Thekenbereich und im Geldgewinnspielbereich der Spielstätte (siehe auch Kapitel 4.10 Auslegen von Informationsmaterial) oder wird durch die Servicekräfte an den Spielgast ausgegeben. Die Sekundärprävention spricht gezielt bereits problematische Spieler und solche, die ein problematisches Spielverhalten entwickeln, an. Diese sollen durch Gespräche zu einem kontrollierten, risikoarmen und sozialverträglichen Spielverhalten angehalten werden. Diese Gespräche werden nach Information durch die Servicekraft vorrangig durch unsere Präventionsberater geführt (siehe hierzu auch Kapitel 5.5 Präventionsberater). Ziel der Tertiärprävention schließlich ist es, den pathologischen Spieler zu erkennen, anzusprechen und ihn zum Selbstschutz an eine lokale Hilfeeinrichtung zu vermitteln. Mehr dazu im Anhang – S. 38 – 39 19 SPIELSUCHTPRÄVENTION || HIERARCHISCHE EINORDNUNG | WEITERBILDUNGSKONZEPT 5.2. HIERARCHISCHE EINORDNUNG DES SPIELERSCHUTZES 5.3. WEITERBILDUNGSKONZEPT Spielerschutz und Prävention sind ein fest implementierter Bestandteil der Unternehmenspolitik und der Unternehmenskultur innerhalb der SPIEL-BEWUSST-Gruppe. So muss sich in Konsequenz die Wichtigkeit des Themas in der hierarchischen Einordnung in den Unternehmen widerspiegeln. Auf allen Ebenen findet sich der Spielerschutz als fester Bestandteil des jeweiligen Arbeits- und Aufgabenfeldes wieder – entweder als Vollzeit- oder Teilzeitaufgabe. 1. Ebene Geschäftsführung 2. Ebene Leitung Abteilung Spielerschutz und Prävention 3. Ebene Präventionsberater (Berater mit einschlägiger (akademischer) Ausbildung) 4. Ebene Filialleitungen und Qualifizierte Einarbeitungsmitarbeiter (QEM) (wenn vorhanden) 5. Ebene Servicekräfte Bereits vor dem Entstehen der SPIEL-BEWUSST-Gruppe waren Mitarbeiterförderung, -schulung und -weiterbildung zentrale Merkmale der Unternehmenskulturen der einzelnen Unternehmen und sind es noch heute. Die Grundlage für eine umfassende spielerschützende Präventionsarbeit in den Unternehmen bildet der Aufbau von Wissen zum Thema Spielsuchtprävention über alle Hierarchieebenen – von der Servicekraft bis zur Geschäftsführung – hinweg. Die Seminare für Servicekräfte sowie die „Großen Sachkundenachweise“ mit suchtpräventivem und rechtlichem Schulungsteil (in Abhängigkeit vom jeweiligen Bundesland) werden von allen Geschäftsführern absolviert. Entsprechend dem jeweiligen Landesglücksspiel- oder Landesspielhallengesetz werden die Schulungen regelmäßig aufgefrischt. Erfolgreiche Vermittlung von Hilfe suchenden Spielgästen: Implementierung von E-Learning Seminare für Servicekräfte und Auszubildende sowie anlassbezogen für Verwaltungsmitarbeiter Unterweisungen des technischen Personals Weiterbildungskonzept der SPIEL-BEWUSST-Gruppe 20 Sensibilisierung und Coaching durch Präventionsberater Sachkundeausbildung des Führungspersonals SPIELSUCHTPRÄVENTION || SCHULUNGSKONZEPT 5.3.1. Das Schulungskonzept der SPIEL-BEWUSSTGruppe erhalten Sie bei den Ansprechpartnern auf Seite 3 5.3.1. Schulungskonzept für Servicekräfte und Auszubildende in der SPIEL-BEWUSST-Gruppe Die Servicekräfte in unseren Unternehmen stehen täglich im direkten Kontakt zu unseren Spielgästen. Hierbei ist es wichtig, dass ein besonderes Augenmerk auf das Verhalten der Gäste gerichtet ist. Die Präventionsschulung ist ein zentraler Baustein des hier vorliegenden Sozialkonzeptes. Die SPIEL-BEWUSST-Gruppe bildet bereits seit 1949 junge Menschen aus, zum Beispiel als Bürokaufmann/ -frau oder als Elektroniker/-in für Geräte und Systeme. Seit 2009 werden zusätzlich die neuen branchenspezifischen Ausbildungsberufe „Fachkraft für Automatenservice“ und „Automatenfachmann/-frau“ ausgebildet. Durchschnittlich befinden sich über ein Ausbildungsjahr hinweg über 100 junge Menschen innerhalb der SPIELBEWUSST-Gruppe in der Ausbildung. Unsere Auszubildenden der beiden Berufbilder „Fachkraft für Automatenservice“ und „Automatenfachmann/-frau“ nehmen regelmäßig an Seminaren zum Thema Glücksspielsucht und Spielerschutz teil, um nötiges Wissen und eine entsprechende Fachkenntnis für den zu erlernenden Beruf zu erhalten. Konkrete Schulungsinhalte sind beispielsweise das Vorstellen des Modells der Suchtfaktoren (Person, Angebot, Umwelt), die Erläuterung der diagnostischen Kriterien, der Phasenverlauf der Krankheit, Checklisten zur Erkennung problematischen und pathologischen Spielens, aber auch die Möglichkeit, eigene Erlebnisse mit problematisch/pathologisch spielenden Gästen zu diskutieren, interne und externe Hilfeangebote kennenzulernen sowie diese in der täglichen Arbeit zu nutzen. Die Mitarbeiter werden befähigt, problematische und pathologische Glücksspieler an ihren Verhaltensweisen und Äußerungen zu erkennen. Zudem werden sie sensibilisiert, den richtigen Zeitpunkt einzuschätzen, um den auffälligen Spielgast auf geeignete Art und Weise anzusprechen. Praxisrelevante Übungen und Rollenspiele, in denen vermittelt wird, wie Gäste mit problematischem/ pathologischem Spielverhalten aktiv und angemessen angesprochen werden können, nehmen dabei einen hohen Stellenwert ein. 21 SPIELSUCHTPRÄVENTION || SCHULUNGSKONZEPT Die Schulungen sind für die Mitarbeiter selbstverständlich kostenlos, das heißt, die gesamten Schulungskosten einschließlich Fahrt- und Verpflegungskosten tragen die Betreibergesellschaften der SPIEL-BEWUSST-Gruppe. Da auch die Schulungszeit als Arbeitszeit betrachtet wird, wird den Mitarbeitern diese Zeit selbstverständlich entsprechend vergütet. Grundsätzliche und landesspezifische Schulungsinhalte sind dem SPIEL-BEWUSST-Schulungskonzept zu entnehmen. sst.de bewu spiel- spiel- www. 22 www. bewu sst.de Darüber hinaus werden durch die IHK-Seminare (Unterrichtungen gemäß § 10a Abs. 2 SpielV, § 33c Abs. 2, 3 GewO) sowie die länderspezifischen Sachkundenachweise auch die Führungskräfte bzw. das technische Personal in den einschlägigen Themen wie Spielverordnung, Spielhallenrecht oder Jugendschutzrecht geschult. SPIELSUCHTPRÄVENTION || E-LEARNING | SENSIBILISIERUNG UND COACHING | SPIELERSPERRE 5.3.2. Implementierung von E-Learning 5.3.2. Überzeugen Sie sich selbst: https://novolearn. novomatic.com Anmeldename: 5087_behoerde Passwort: 123456 5.3.2. E-Learning fördert die Sensibilisierung für Spielsuchtprävention 5.4. Hilfe zur Selbsthilfe durch Spielersperre Auch der voranschreitenden Digitalisierung unseres Lebens verschließt sich die SPIEL-BEWUSST-Gruppe natürlich nicht und eröffnet sich dadurch weitere Möglichkeiten, um ihre Mitarbeiter zusätzlich über elektronische Medien und Präsentationen, kurz „E-Learning“, zu schulen. Hierzu wurden ein Jugendschutz- und ein Glücksspielsuchtpräventionsmodul entwickelt. Das Glücksspielsuchtpräventionsmodul wurde wissenschaftlich durch das Anton Proksch Institut in Wien sowie von Diplompsychologin Dr. Ulrike Albrecht-Sonnenschein begleitet. Die E-Learning-Module mit Abschlusstest können von unseren Servicekräften vor Ort in unseren Spielstätten oder von zuhause aus absolviert werden und sind als Unterstützung zu den Präsenzschulungen zu verstehen. Sie dienen somit der Weiterbildung und der Sensibilisierung in den Bereichen Jugend- und Spielerschutz. Neue Mitarbeiter absolvieren beide Module bereits innerhalb der ersten Arbeitswoche im Rahmen der Einarbeitung zur Servicekraft und werden somit auf die Arbeit und den Jugend- und Spielerschutz in der Spielstätte vorbereitet. Das Jugendschutzmodul wird danach halbjährlich, das Glücksspielsuchtpräventionsmodul jährlich wiederholt. Zudem haben die Mitarbeiter jederzeit die Möglichkeit, beide Module zur Vor- und Nachbereitung einer Präsenzschulung zu nutzen, um somit die Inhalte zu vertiefen. Das Modul Glücksspielsuchtprävention besteht aus insgesamt vier Lerneinheiten und einem Abschlusstest: • Zahlen, Daten, Fakten • Komorbidität • Erkennen von Risikospielern • Kommunikation mit dem Gast • Abschlusstest 5.3.3. Sensibilisierung und Coaching durch Präventionsberater Erlerntes Wissen aus den Präsenzschulungen und dem E-Learning für den Spielerschutz und die Prävention nutzbar zu machen gehört zu den wichtigen Aufgaben der Präventionsberater, die in Kapitel 5.5 ausführlich beschrieben werden. Sie sensibilisieren die Führungskräfte und insbesondere die Servicemitarbeiter vor Ort für eine aktive und niederschwellige Präventionsarbeit. Zudem erfolgt durch die Präventionsberater eine Sensibilisierung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Dies alles erfolgt zum einen in Einzelgesprächen mit den Mitarbeitern und zum anderen im Rahmen regelmäßig stattfindender Teambesprechungen. Darüber hinaus übernehmen die Präventionsberater innerhalb der unter Kapitel 5.3.1 dargestellten Präventionsseminare eine aktive Rolle in Form einer Co-Moderation, um Fragen rund um den Spielerschutz und das Sozialkonzept aus Unternehmenssicht beantworten zu können. 5.4. SPIELERSPERRE/HAUSVERBOT/AUSSCHLUSS/ SPERRDATEIABGLEICH Eines von mehreren Instrumenten der spielerschützenden Präventionsarbeit ist die Sperrung von Spielern, die gefährdet sind, ein problematisches oder pathologisches Spielverhalten zu entwickeln oder dieses bereits erkennen lassen. Zudem kann auch das Mittel eines vorübergehenden Ausschlusses vom Spielbetrieb mittels Hausverbot herangezogen werden. Eine Sperre oder ein Hausverbot bedeuten, dass der betroffenen Person für einen vorher definierten Zeitraum der Zugang zu einer Spielstätte verwehrt wird, um sie vom Spielbetrieb auszuschließen. Um den Ausschluss gesperrter Spieler sicherstellen zu können, ist ein Sperrdateiabgleich – entsprechend den Regelungen im jeweiligen Bundesland – zwingend erforderlich. Sinn der Maßnahme ist es, die betroffene Person bei der Durchsetzung ihrer Spielabstinenz zu unterstützen. 23 SPIELSUCHTPRÄVENTION || SPIELERSPERRE | HANDLUNGSSCHRITTE Derzeit gibt es leider noch keine gesetzliche Grundlage für ein deutschlandweites Sperrverfahren einschließlich Sperrdatei und zulässigem Identifizierungsverfahren von gesperrten Spielern. Deshalb werden in der Anwendung des Sozialkonzeptes die jeweils geltenden spezifischen Regelungen der einzelnen Bundesländer herangezogen. Im Folgenden werden die derzeit aktuellen Verfahrensweisen in den einzelnen Bundesländern, in denen eine Spielersperre gesetzlich vorgesehen ist, beschrieben. Zudem wird unter 5.4.3 dargestellt, wie die SPIELBEWUSST-Gruppe in den Bundesländern, in denen eine Spielersperre gesetzlich nicht verankert ist, Gäste mit Wunsch nach Spielabstinenz durch ein vom Gast selbst beantragtes Hausverbot unterstützt. Mehr dazu im Anhang – S. 49 5.4.1 Handlungsschritte bei einer Spielersperre in Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, SchleswigHolstein und Sachsen-Anhalt Die Servicemitarbeiter, die in der Regel diejenigen sind, an die sich ein Gast mit Sperranliegen vor Ort wendet, händigen dem Gast Informationsmaterial über den Ablauf der Sperre aus und leiten ihn an den Präventionsberater weiter oder helfen ihm beim Ausfüllen des Sperrantrags. Der Gast wird über die Sperre umfassend aufgeklärt. Die Spielersperre hat grundsätzlich mindestens ein Jahr Gültigkeit und kann auch danach nur durch einen schriftlichen Antrag und den Nachweis persönlicher und finanzieller Unbedenklichkeit aufgehoben werden. Der ausgefüllte Sperrantrag wird umgehend an die zuständige Abteilung geschickt. Von dort aus erhält der Gast noch einmal eine schriftliche Bestätigung der Sperre. Im Zuge der Einlasskontrolle erfolgt in der Spielstätte – neben der Jugendschutzkontrolle – ein Abgleich mit der in der Spielstätte vorgehaltenen Sperrliste. Gesperrten Spielern wird konsequent der Zutritt zu unserem Angebot verwehrt. Grundsätzlich findet immer die aktuell geltende gesetzliche Regelung Anwendung. Die Spielersperre wird – wenn möglich – mit einem Präventionsgespräch verbunden, es sei denn, der Gast lehnt dies strikt ab. Das qualifizierte Präventionsgespräch soll Gäste zur Aufnahme professioneller Hilfe motivieren. Spielgast mit problematischem oder pathologischem Spielverhalten Anfrage Spielersperre Servicekraft Eintrag in die Spielersperrliste und Information an die Abteilungen Spielerschutz und Prävention Hinderung des gesperrten Gastes am Betreten der Spielstätte/Konzessionen Aufklärung über die möglichen Hilfe- und Behandlungsangebote, z.B. Gespräch mit Präventionsberater oder direkte Vermittlung an eine Hilfeeinrichtung Bezogen auf die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt gilt die obige Vorgehensweise. 24 SPIELSUCHTPRÄVENTION || ABLAUF EINER SPIELERSPERRE | AUSSCHLUSS 5.4.2. Ablauf einer Spielersperre in Hessen Seit Mai 2014 ist die zentrale Sperrdatei für Spielhallen im Bundesland Hessen eingerichtet und aktiv. Alle dortigen Spielhallen der SPIEL-BEWUSST-Gruppe sind über OASIS (Onlineabfrage Spielerstatus) an die zentrale Sperrdatei des Landes angeschlossen. Bei jedem eintretenden Gast wird ein elektronischer Abgleich mit der zentralen Sperrdatei vorgenommen. Ist ein Gast bereits gesperrt, wird ihm konsequent der Zutritt zu unserem Spielbetrieb verweigert. Gäste, die den Wunsch nach einer Spielersperre äußern, werden von uns nach Erfassung der für die Eintragung der Sperre erforderlichen Daten online in die Sperrdatei eingetragen und somit gesperrt. Die erlassene Sperre besitzt Gültigkeit für sämtliche Spielhallen in Hessen – unabhängig vom Unternehmen, bei dem die Sperre beantragt wurde. Mehr dazu im Anhang – S. 47 5.4.3. Ausschluss vom Spielbetrieb in Bundesländern ohne gesetzliche Spielersperre Um bundesweit einen annähernd einheitlichen und hohen Standard im Spielerschutz gewährleisten zu können, besteht in den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg (seit dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 17.06.2014), in denen offizielle Spielersperren durch Landesglücksspiel-/Landesspielhallengesetze oder Rechtsprechung nicht vorgesehen bzw. nicht möglich sind, die Möglichkeit, sich in Spielhallen der SPIELBEWUSST-Gruppe vom Spiel mittels präventivem Hausverbot ausschließen zu lassen. Konkret bedeutet dies, dass Gäste, die den Wunsch nach Ausschluss vom Spiel äußern, bei Vorliegen entsprechender Gründe ein schriftliches Hausverbot erhalten. Gäste, die ein auffälliges Spielverhalten zeigen, können ebenfalls mittels Hausverbot vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Mehr dazu im Anhang – S. 49 – 60 25 SPIELSUCHTPRÄVENTION || PRÄVENTIONSBERATER | FUNKTION UND AUFGABE | TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG 5.5. PRÄVENTIONSBERATER 5.5.1. Funktion und Aufgabe 5.5.2. Tätigkeitsbeschreibung Bei der Umsetzung des Sozialkonzeptes in der Praxis nehmen Präventionsberater eine zentrale Rolle ein. Eine enge Verzahnung zwischen Präventionsberatern, Die Präventionsberater sind ein Team aus den BerufsFührungsund Servicekräften sorgt dabei für einen feldern der Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Spielerschutz auf sehr hohem Niveau. Die Präventionsdie im Außendienst den aktiven Spielerschutz mit berater üben ihre Tätigkeit in Vollzeit aus und bringen folgenden Tätigkeiten unterstützen: eine qualifizierte Ausbildung im Bereich der Sozial- und Verhaltenswissenschaften (Psychologie, Sozialpädagogik • Professionelle und individuelle Beratung, Betreuung oder Sozialarbeit) mit. Neben den Zeitressourcen, die aus und Begleitung (Case Management) von Gästen, Angehörigen und Servicekräften mit problematischem/ einer Vollzeitstelle resultieren, stehen den Präventionsberatern angemessene Finanzressourcen (z. B. für pathologischem Spielverhalten Hotel- und Reisekosten) zur Verfügung. Zudem sind sie • Unterstützung der Servicekräfte in der Prävention und zur Kommunikation mit einem Smartphone und einem der praxisnahen Gestaltung einer aktiven spielerschüt- Laptop ausgestattet. Ein Firmenfahrzeug, um sämtliche Filialen regelmäßig besuchen zu können und um eine zenden Präventionsarbeit flexible Treffpunktvereinbarung mit Gästen zu ermöglichen, rundet das Ausrüstungspaket ab. • Schulungsaufgaben/Co-Moderation von Präventionsschulungen Die Kernaufgabe der Präventionsberater umfasst Maßnahmen der primären, sekundären und tertiären Prävention • Aufklärung und Schulung der Servicekräfte über im Sinne gesetzlicher Aufgaben zum Sozialkonzept. Durch Suchttheorien (Erklärungsmodelle, Verlauf, Spielerihre Qualifikation und psychosoziale Praxisorientierung typen, Wechselwirkungen mit dem Umfeld) sowie tragen Präventionsberater dazu bei, ein breites Spektrum eine mögliche Co-Abhängigkeit von Spielgewohnheiten, die pauschal als „Spielsucht“ deklariert werden, zu versachlichen, zu entstigmatisieren • Mitarbeit an der konzeptionellen Weiterentwicklung und an international anerkannte Diagnosekriterien des Spielerschutzes und in der Prävention rückzubinden. Im Bereich der primären Prävention gehört die Früherken• Enge Zusammenarbeit mit dem Außendienst nung von problematischem Spielverhalten, insbesondere (Führungskräfte) die Sensibilisierung für Risikofaktoren bei Gästen, zu ihren Aufgaben. Von besonderer Bedeutung ist dabei die • Zusammenarbeit mit Suchtberatungsstellen, SelbstFrühaufklärung über den schleichenden Verlust von hilfegruppen, Landesstellen für Glücksspielsucht und Schutzmechanismen bzw. über den mit dem Missbrauch Suchtkliniken des Automatenglücksspiels einhergehenden Realitäts-, Sinn- und Kontrollverlust. Bei erkennbaren Tendenzen zu einem problematischen Spielverhalten versuchen die Präventionsberater, durch Aufklärung und Stärkung der Persönlichkeit Gäste darin zu unterstützen, riskantes Spielverhalten zu vermeiden und exzessives Spielen durch Wahrnehmung anderer Interessen einzuschränken. Sie arbeiten dabei eng mit den Servicekräften zusammen, indem sie auf deren Vertrauensbeziehung zu den betroffenen Gästen aufbauen. 26 SPIELSUCHTPRÄVENTION || TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG Die konkrete operative Unterstützungsleistung der Präventionsberater für die Servicekräfte bezieht sich insbesondere auf Situationen, • in denen Gäste Servicekräfte ansprechen und den Kontakt zu den Präventionsberatern wünschen, • in denen Servicekräfte Gäste aufgrund problematischen Spielens diskret aktiv ansprechen, • in denen Mitarbeiter Rat bezüglich problematischen Spielverhaltens von Gästen benötigen (z. B. wenn ein problematisches Spielverhalten zwar bei einem Gast beobachtet wird, die Servicekräfte sich aber nicht sofort in der Lage sehen, selbst den Gast anzusprechen). Empfehlungen zur Inanspruchnahme einer geeigneten psychotherapeutischen Beratungsstelle ausgesprochen. Zugleich wird die Motivation zur Aufnahme einer ambulanten oder stationären Therapie gestärkt. Präventionsberater unterstützen therapiewillige Gäste darin, die Hemmschwellen zur Kontaktaufnahme mit Hilfeeinrichtungen abzubauen, und begleiten sie, wenn erwünscht, zu Erstgesprächen. Sie pflegen – neben dem Abteilungsleiter – den Kontakt zu den regionalen Hilfeeinrichtungen wie Suchtberatungsstellen, Suchtkliniken, Selbsthilfegruppen und den Landesstellen für Glücksspielsucht und fungieren so als Bindeglied zwischen den Unternehmen und dem Hilfesystem. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der sekundären und tertiären Prävention durch die professionelle Betreuung und Begleitung von Gästen mit einem problematischen oder pathologischen Spielverhalten. Dabei greifen sie auf bewährte Verfahren wie Diagnoseinstrumente, Einzelfallhilfe/Fallmanagement und die Einbeziehung des sozialen Umfelds zurück. Bei als problematisch diagnostiziertem Spielverhalten versuchen die Präventionsberater, den betroffenen Gästen ein besseres Verständnis für die auslösenden und verstärkenden Faktoren zu vermitteln. Des Weiteren entwickeln sie mit den Gästen Lösungsstrategien zur Kontrolle des Spielverhaltens und zur Aktivierung von Ressourcen. Bei erkennbarem pathologischen Spielverhalten sowie bei Anzeichen komorbider psychischer Störungen werden Schulung Service- und Führungskräfte Gesetzliche Auflagen Automatenglücksspiel Kommunikation mit dem Hilfesystem Sozialkonzept Tätigkeitsprofil Präventionsberater Unterstützung operativer Bereich Betreuungskonzept Primäre, sekundäre und tertiäre Prävention 27 SPIELSUCHTPRÄVENTION || TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG Wie vorher erwähnt, sind Basis der Arbeit nicht allein die Unsere Präventionsberater stellen sich vor: gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch das Sozialund das Betreuungskonzept der SPIEL-BEWUSST-Gruppe. Dazu gehört die Übernahme von Schulungsaufgaben. In den Schulungen wird den Servicekräften Know-how zu Themen wie Co-Abhängigkeit, Deeskalation und Umgang mit psychischen Belastungen vermittelt. Die Präventionsberater tragen damit zur Professionalisierung des Personals im Umgang mit Gästen bei. Darüber hinaus wirken sie bei der Öffentlichkeitsarbeit mit, beispielsweise im Bereich des Jugendschutzes und in der Vermittlung von Feldkompetenz für Suchttherapeuten. Zudem unterstützen sie die Evaluation und Weiterentwicklung der vorhandenen Präventionskonzepte und Özlem Cakmak Helena Danninger erproben im Rahmen von Projekten innovative Ansätze, Sozialpädagogin B. A. Diplom-Psychologin Klinische- und Gesundheitspsychologin etwa in der Früherkennung bei besonders gefährdeten Personengruppen oder im Bereich niederschwelliger Beratungsangebote. Durch ihre Tätigkeit tragen die Baden-Württemberg, Bayern Bayern Präventionsberater insgesamt dazu bei, den Präventionsgedanken über den Spielerschutz hinaus im UnterTel. 0171 3595840 Tel. 0171 1082224 nehmen zu verankern, und unterstützen hierbei die [email protected] [email protected] Führungskräfte im Innen- und Außendienst. Mehr dazu im Anhang – S. 37, 61 28 Olivia Guttan Sozialarbeiterin B. A. Bayern, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Tel. 0160 95446853 [email protected] Verena Haas Jan Kowala Johannes Lebourg Diplom Pädagogin (Univ.) Heilpraktiker für Psychotherapie, Systemischer Therapeut, Kommunikationswirt, Betreuungskonzeptbeauftragter Diplom-Psychologe Bayern Hessen, Rheinland-Pfalz Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland [email protected] Tel. 0151 46115857 [email protected] Tel. 0151 46164634 [email protected] SPIELSUCHTPRÄVENTION Wolfgang Lenz Stefan Nikki Jasmin Obenauf Susan Radant Carolin Rudolph Arbeitstherapeut in der Suchtkrankenhilfe und Arbeitspädagoge (Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung für Menschen mit Behinderung), ausgebildeter Präventionsbeauftragter Diplom-Sozialpädagoge (FH) Pädagogin B. A. Magistra Artium Sozialarbeiterin B. A. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland Bayern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen Tel. 0178 9600969 [email protected] Tel. 0151 46115856 [email protected] Tel. 0151 55103894 [email protected] Tel. 0175 2637233 [email protected] Tel. 0170 7678607 [email protected] Michael Schulz Rolf Seegen Charles Watkins Moritz von Wyschetzki Diplom-Psychologe Diplom-Sozialpädagoge (FH), Qualitätsmanagementbeauftragter (deQus) Klinischer Psychologe Master of Science Diplom-Sozialpädagoge (FH) Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen Bayern Tel. 0170 7974226 [email protected] Tel. 0151 12723341 [email protected] Tel. 0171 1896339 [email protected] Tel. 0171 1895488 [email protected] 29 SPIELSUCHTPRÄVENTION | VERMITTLUNGSPROZESS Die Präventionsberater im Überblick: 5.6. VERMITTLUNGSPROZESS AN DAS HILFESYSTEM 5.6. Im vorliegenden Sozialkonzept werden die Maßnahmen beschrieben, mit deren Hilfe den sozial schädlichen Auswirkungen eines fehlangepassten Spielverhaltens vorgebeugt werden kann und wie sie behoben werden sollen. So wird zwischen der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention unterschieden, die jeweils im Kapitel 5.1 beschrieben werden. Kernaufgabe und Ziel der Tertiärprävention ist die Zuführung Hilfe suchender Gäste an das Hilfesystem. Kontaktmöglichkeiten zu Präventionsberatern Telefon-Hotline: 0800 77238368 bzw. 0800/PRAEVENT 5.6. •Präventionsberater •Suchtberatungsstellen Den Servicekräften und den Präventionsberatern steht zur Erfüllung dieser Aufgabe sowohl zur Identifikation als auch zur Beurteilung der vorhandenen Suchtproblematik eine Reihe von Screening-Instrumenten zur Verfügung. Mittels der „Checkliste zur Erkennung von problematischem Spielverhalten“ (nach Grüsser & Albrecht, 2007) können Servicekräfte durch Beobachtungen im Rahmen einer Fremdbeurteilung das Verhalten des Spielgastes analysieren. Ergänzend dazu ziehen unsere professionellen Präventionsberater in Abstimmung mit den Servicekräften das „Screening-Instrument zur Früherkennung von Problemspielern in Spielhallen“ (nach Hayer, Kalke, Buth & Meyer, 2013) heran. Können bei einem Spielgast mehrere kritische Verhaltensweisen beobachtet werden, erfolgt die Ansprache des Spielgastes. Erscheint eine Rückführung des Gastes durch Gespräche zu einem kontrollierten, risikoarmen und sozialverträglichen Spielverhalten nicht mehr möglich, wird grundsätzlich eine Vermittlung an das professionelle Hilfesystem angestrebt. Auf Seite 16 wird der Prozess der Vermittlung, angefangen von der Kontaktaufnahme durch den Gast mit unseren Servicekräften über die Präventionsberater bis hin zur Hilfeeinrichtung, schematisch dargestellt. Auch die aktive Kontaktaufnahme der Servicekraft mit dem Gast wird hier thematisiert. Generell nehmen unsere professionellen Präventionsberater eine Schlüsselrolle ein, da sie als Bindeglied zwischen der Servicekraft, an die sich der Hilfe suchende Gast in der Regel wendet, und den Hilfeeinrichtungen fungieren. Siehe Schaubild – S. 16 Mehr dazu im Anhang – S. 38, 68 30 Präventionsberater als Mittler zwischen Spieler und Hilfeeinrichtung SPIELSUCHTPRÄVENTION || DATENBANK | VISUALISIERUNG DER MASSNAHMEN 5.8. 5.7. DATENBANK HILFEEINRICHTUNGEN/ SUCHTBERATUNGSSTELLEN 5.8. VISUALISIERUNG DER MASSNAHMEN AM SPIELORT Kontaktaufnahme und Informationsmaterialien Mehr zur Kampagne finden Sie auf: www.spiel-bewusst.de Um eine hochwertige und erfolgreiche Vermittlung von Hilfe suchenden Spielgästen an das Hilfesystem gewährleisten zu können, hat die SPIEL-BEWUSSTGruppe eine Datenbank mit lokalen Suchtberatungsstellen für alle Standorte der Gruppe aufgebaut. Hier wurden im Speziellen Suchtberatungsstellen aufgenommen, die das Thema Spielsucht behandeln und über entsprechende Hilfeangebote verfügen. Auf diese Datenbank haben sowohl Servicekräfte als auch Präventionsberater jederzeit Zugriff, so dass im nahen Umkreis um jede Spielstätte der SPIEL-BEWUSSTGruppe an eine Suchtberatungsstelle vermittelt werden kann – oder, sofern der Gast es wünscht, lediglich die Daten der Suchtberatungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Die Datenbank kann auch über die Homepage der Gruppe „www.spiel-bewusst.de“ eingesehen werden. Zur Visualisierung der Maßnahmen, die wir unseren Gästen vor Ort in der Spielstätte bieten, wurde ein DIN-A1-Plakat mit dem Titel „Die 10 Goldenen Spielregeln zur Vorbeugung problematischen Spielens“ entworfen. Dieses findet sich in jeder Spielstättenkonzession. Zudem wird es in weiteren Bereichen in der Spielstätte – sofern möglich – platziert. Es gibt Tipps und Hinweise zum richtigen Umgang mit dem Spiel. Zudem ist die kostenlose Rufnummer 0800 77238368 bzw. 0800 PRAEVENT aufgeführt. Eine Broschüre mit dem Titel „SPIEL BEWUSST“ beinhaltet neben den „10 Goldenen Spielregeln“ und Hinweisen zum verantwortungsvollen Spielen auch einen Selbsttest. Durch den Selbsttest erhält der Spielgast Aufschluss über sein eigenes Spielverhalten. Die Website „www.spiel-bewusst.de“ liefert zudem viele nützliche Hinweise zum Jugend- und Spielerschutz. Die „flächendeckende“ Installation von Präventionsbera- Aufgrund der Größe der Broschüre „SPIEL BEWUSST“ und der Visitenkarte „ZEIT ZU HANDELN“, die im tern in allen Regionen, in denen die SPIEL-BEWUSSTGruppe tätig ist, ermöglicht einen durchgängigen Kontakt- Scheckkartenformat insbesondere auf die kostenlose und Beziehungsaufbau zu lokalen Suchtberatungsstellen. Rufnummer 0800 77238368 bzw. 0800 PRAEVENT hinweist, können diese Informationsmaterialien von unseren Spielgästen diskret eingesteckt werden. Sie sind in den Spielhallen der SPIEL-BEWUSST-Gruppe im Thekenbereich, an Info-Plakaten, an Info-Säulen und im Sanitärbereich für unsere Gäste zur Mitnahme ausgelegt. Broschüre „Spielrelevante Informationen“ In dieser Broschüre finden sich Informationen über Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten der Spielergebnisse in allgemein verständlicher Form, die Kosten der Teilnahme, die Höhe der Gewinne etc. (nach § 7 Abs. 1 des GlüÄndStV). Bitte sehen Sie hierzu auch Kapitel 4.1 Eckdaten der Geldgewinnspielgeräte. Mehr dazu im Anhang – S. 71 – 72 31 SPIELSUCHTPRÄVENTION || VERMITTLUNGSARBEIT | DATENSCHUTZ 5.9. ARBEITS- UND HILFSMITTEL FÜR DIE VERMITTLUNGSARBEIT Gesprächsleitfäden Zur Unterstützung für die Gesprächsführung mit Hilfe suchenden Gästen werden den Mitarbeitern leicht verständliche Gesprächsleitfäden (für Servicemitarbeiter und Mitarbeiter der Hotline) zur Verfügung gestellt. Sie sollen die Gesprächsführung mit dem Gast sowohl erleichtern als auch strukturieren. Es werden mögliche Verhaltensweisen von Gästen an Fallbeispielen dargestellt und die jeweils möglichen Handlungs- und Gesprächsalternativen aufgezeigt und erklärt. Somit können unsere Mitarbeiter souveräner mit Hilfe suchenden Spielgästen umgehen. Gesprächsprotokolle – Dokumentation Mithilfe von Gesprächsprotokollen (für Präventionsberater, Servicemitarbeiter und Mitarbeiter der Hotline) werden die geführten Gespräche und die entsprechenden Ergebnisse strukturiert dokumentiert. Um eine Auswertung und Evaluierung der Gespräche zwischen Spielgast und Servicekraft, Spielgast und Mitarbeiter der Hotline sowie zwischen Spielgast und Präventionsberater zu ermöglichen, wurde in der SPIEL-BEWUSST-Gruppe eine interne Datenbank aufgebaut. In ihr werden alle Gesprächsprotokolle erfasst, ausgewertet und evaluiert. Zudem berichten die Präventionsberater regelmäßig über ihre Tätigkeiten. Die SPIEL-BEWUSST-Gruppe verwendet zur Dokumentation entsprechende Formulare und elektronische Hilfsmittel. Mehr dazu im Anhang – S. 40 – 46 32 5.10 DATENSCHUTZ 5.9. Gegenstand des Datenschutzes sind personenbezogene Daten. Diese sind nach § 3 Abs. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Der Schutz der persönlichen Daten unserer Gäste liegt uns sehr am Herzen. Deshalb beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen des BDSG. Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 informieren wir den Befragten über die Identität der verantwortlichen Stelle sowie über die Zweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten. Die Erhebung erfolgt grundsätzlich nur mit Einwilligung des Befragten und auf rein freiwilliger Basis. Aufgrund ihrer Aufgabenstellung in den Unternehmen gilt für unsere Mitarbeiter das Datengeheimnis nach § 5 BDSG. Nach dieser Vorschrift ist es ihnen untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Gemäß § 5 BDSG und § 9 TKG (Telekommunikationsgesetz) verpflichten wir unsere Mitarbeiter schriftlich im Rahmen einer Unterweisung, das Datengeheimnis zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende der Tätigkeit in unseren Unternehmen hinaus. Mehr dazu im Anhang – S. 64 – 67 Souveräne Unterstützung der Hilfe suchenden Gäste durch kompetente Gespräche entlang von Gesprächsleitfäden 5.10. Dauerhafte Wahrung des Datengeheimnisses ERFOLGSKONTROLLE || ANPASSUNG UND WEITERENTWICKLUNG 6. 6. Hinweise auf Verstöße an: Telefon-Hotline 0800 77238368 E-Mail: kundenzufriedenheit@ spiel-bewusst.de Der Geschäftsführung und den Führungskräften der SPIEL-BEWUSST-Gruppe ist es sehr wichtig, dass das Sozialkonzept in seiner Gesamtheit gelebt und konsequent von allen Mitarbeitern umgesetzt wird. Entsprechend wird über alle Hierarchieebenen hinweg auf die Einhaltung geachtet und diese auch überwacht. Jeder Verstoß gegen das Sozialkonzept ist ein Verstoß zu viel. Neben weiteren Aspekten ist uns besonders wichtig, dass wir eine effektive Einlasskontrolle durchführen, um die Einhaltung der Altersgrenze für Aufenthalt und Teilnahme durchzusetzen. Diese Einlasskontrolle umfasst zudem – abhängig vom jeweiligen Landesspielhallengesetz – den Abgleich mit einer Sperrdatei und den Ausschluss von gesperrten Spielern. 7. 7. Spielerschutz nach aktuellem Stand der Suchtforschung Maßnahmen zur Erfolgskontrolle Verstöße von Mitarbeitern gegen das Sozialkonzept werden durch entsprechende Sanktionierungen geahndet. Beginnend mit einem Gespräch über eine schriftliche Ermahnung und schriftliche Abmahnung reichen die disziplinarischen Maßnahmen bis hin zu einer Kündigung bei mehrmaligen Verstößen. Hinweise können per Hotline (kostenlos 0800 77238368), per E-Mail ([email protected]), per Kontaktformular oder durch Öffentlichmachung von Fehlverhalten übermittelt werden. Die Einbindung des Reklamationsmanagements in unser QM-System gewährleistet zudem, dass Verstöße gegen das Sozialkonzept durchgängig erfasst und entsprechend sanktioniert werden können. Anpassung und Weiterentwicklung Für das hier vorliegende Sozialkonzept werden Daten ausgewertet, die in Gesprächen mit problematisch und pathologisch spielenden Gästen erhoben wurden. So sollen die Auswirkungen des von uns angebotenen Glücksspiels auf die Entstehung von Glücksspielsucht untersucht werden. Wir berichten über die getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung des Sozialkonzeptes sowie über die Zahl der Sperrmaßnahmen (wo vorgesehen) und erbringen den Nachweis über das geschulte Personal, der für ein Sozialkonzept gefordert wird. Die Berichterstattung erfolgt gemäß den Anforderungen des jeweiligen Landesglücksspiel- oder Landesspielhallengesetzes bzw. des Glücksspieländerungsstaatsvertrages in schriftlicher Form an die zuständige Stelle (Beispiel Baden-Württemberg: Der Erlaubnisbehörde wird vor Ablauf der ersten drei Monate über die im Vorjahr getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung des Sozialkonzeptes einschließlich der Zahl der Sperrmaßnahmen berichtet, außerdem werden Nachweise zu den geschulten Mitarbeitern erbracht). Mithilfe der gewonnenen Erkenntnisse wird das bestehende Sozialkonzept fortlaufend überprüft sowie die damit verbundenen Spielerschutzmaßnahmen angepasst und weiterentwickelt. Die Aktualisierung des Sozialkonzeptes erfolgt in einem Abstand von maximal zwei Jahren. Das hier vorliegende Sozialkonzept beinhaltet umfangreiche weiterführende Entwicklungen wie die Einstellung und Beschäftigung von professionellen Präventionsberatern im Bereich des Jugend- und Spielerschutzes (siehe hierzu Kapitel 5.5). Die Evaluierung der Maßnahmen und der daraus abgeleitete kontinuierliche Verbesserungsprozess (KVP) werden im Rahmen unserer Qualitätssicherungsmaßnahmen – unter wissenschaftlicher Begleitung – überprüft und sollen einen Spielerschutz in den Spielhallen der SPIEL-BEWUSST-Gruppe nach dem aktuellen Stand der Suchtforschung sicherstellen. Nach heutigem Stand erfolgt die Evaluierung in Zusammenarbeit mit der AGJ Freiburg und EVA Stuttgart. 33 VERBANDSAKTIVITÄTEN || SOZIALES ENGANGEMENT 8. Verbandsaktivitäten Mittlerweile ist die Initiative SpielerSchutz in den Arbeitskreis Prävention unter dem Dach der AutomatenAls Gründungsmitglieder der Initiative SpielerSchutz (ISS), wirtschaftsverbände (www.awi-info.de) eingegliedert. die seit dem Jahr 2010 existiert, haben die Unternehmen Auch hier betätigen sich die Unternehmen der SPIELBEWUSST-Gruppe aktiv an Maßnahmen und Entscheider SPIEL-BEWUSST-Gruppe aktiv an einem organisatidungen zur Stärkung des Jugend- und Spielerschutzes onsübergreifenden und proaktiven Jugend- und Spielerin der gewerblichen Automatenwirtschaft. schutz mitgearbeitet. Initiative SpielerSchutz: Als Unterzeichner des Ehrenkodex der ISS verpflichten sich die Unternehmen der SPIEL-BEWUSST-Gruppe unter anderem zur Gewährleistung und Stärkung eines aktiven Jugendschutzes sowie dessen ordnungsrechtlicher Kontrolle. Darüber hinaus steht die Gruppe für die Etablierung eines nachhaltigen Spielerschutzes in jedem Unternehmen, welcher die aktive Vermittlung von Gästen mit einem problematischen bzw. pathologischen Spielverhalten an Hilfeeinrichtungen zum Ziel hat. Zudem steht die SPIEL-BEWUSST-Gruppe für die Orientierung an den Grundsätzen des „Responsible Gaming“. Mehr dazu im Anhang – S. 77 Darüber hinaus engagiert sich die Gruppe in regelmäßigen Treffen und Arbeitskreisen mit weiteren Spielstättenbetreibern der Branche für die Belange des Jugend- und Spielerschutzes und seiner konsequenten Weiterentwicklung. Konsequenterweise setzt sich die SPIEL-BEWUSSTGruppe auch für eine Zertifizierung der gesamten Branche ein. Prävention pathologischen Spielverhaltens an Geld-Gewinnspiel-Geräten 9. Soziales Engagement Die SPIEL-BEWUSST-Gruppe bekennt sich im Rahmen ihres sozialen Engagements zur sozialen unternehmerischen Verantwortung, insbesondere an den Unternehmensstandorten der einzelnen Gesellschaften. In diesem Zusammenhang möchte die SPIEL-BEWUSST-Gruppe mit ihren Mitarbeitern, aber auch mit den Bürgern und Institutionen in der jeweiligen Region der Kommune ein ausgewogenes, soziales, kulturelles und ökologisches Miteinander fördern. 34 In den Spendenrichtlinien der Unternehmen der SPIELBEWUSST-Gruppe ist klar definiert, an wen und für welche Zwecke gespendet wird. Es wird großen Wert darauf gelegt, dass alle Spenden transparent und nachvollziehbar vergeben werden. Grundsätzlich spenden die Unternehmen der SPIEL-BEWUSSTGruppe an soziale, gemeinnützige Einrichtungen, für kulturelle Zwecke, für die Sportförderung sowie für politische Parteien im Rahmen des Gesetzes über die politischen Parteien (PartG). ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNG 10. 10. Abteilung „Spielerschutz und Prävention“ sichert nachhaltigen und niederschwelligen Spielerschutz Zusammenfassung und Schlussfolgerung Der Spielerschutz in der SPIEL-BEWUSST-Gruppe nimmt An dieser Stelle soll aber auch nicht unerwähnt bleiben, auf allen Hierarchieebenen einen sehr hohen Stellenwert dass jeder Spielgast selbst für sein Tun und Handeln ein – „Responsible Gaming“ ist Kerngeschäft. Die eigens verantwortlich ist; das heißt, wir zwingen mit unseren hierfür im Jahr 2014 gegründete SPIEL-BEWUSSTqualitativ sehr hohen und über das gesetzliche Maß weit Gruppe trägt die Verantwortung für sämtliche Prozesse hinausgehenden Maßnahmen niemanden zu irgendeiner in diesem Bereich. Unsere Experten sind sehr eng mitHandlung. einander verzahnt und entwickeln, z. B. in regelmäßig stattfindenden Projektsitzungen und Workshops, Ideen Der Gast entscheidet stets eigenständig und freiwillig, und Maßnahmen für einen erfolgreichen, nachhaltigen ob er unser Präventionsangebot annehmen möchte und niederschwelligen Spielerschutz. Zudem unterstütoder nicht. zen sie sämtliche damit verbundene Prozesse. In der Verantwortung der SPIEL-BEWUSST-Gruppe Wir wollen mit unseren Maßnahmen unseren Spielgästen liegen auch die Umsetzung eines kontinuierlichen „die Hand reichen“ und diejenigen, die ein problematiVerbesserungsprozesses (KVP) sowie die Evaluierung sches oder pathologisches Spielverhalten aufweisen, der Maßnahmen. dem Hilfesystem zuführen. Eine Therapie kann und darf durch uns allerdings nicht erfolgen; diese kann ausUnser Ziel ist die Sicherstellung eines umfassenden und schließlich professionell durch das Hilfesystem durchnachhaltigen Spielerschutzes an allen Standorten der geführt werden. SPIEL-BEWUSST-Gruppe. 35 ANHANG || PARTNER 11. Anhang Im Anhang finden sich im hier vorliegenden Sozialkonzept Abbildungen zu Formularen, Anweisungen, Checklisten etc. Diese Unterlagen stehen in jeder Spielhalle der SPIEL-BEWUSST-Gruppe im Ordner „Sozialkonzept“ als Arbeitsmaterial für die tägliche Arbeit im Jugend- und Spielerschutz zur Verfügung. Inhaltsverzeichnis zum Anhang S. 37 Kurzübersicht Präventionsberater S. 38 Checkliste zur Erkennung von problematischem Spielverhalten (nach Grüsser & Albrecht, 2007) S. 39 Screening-Instrument zur Früherkennung von Problemspielern in Spielhallen (nach Hayer, Kalke, Buth & Meyer. 2013) S. 40Gesprächsprotokoll S. 41Gesprächsleitfäden (Hotline, Servicekräfte) S. 47 Antrag auf Selbstsperre, Beispiel Hessen (Variante 1) S. 49 Antrag auf Selbstsperre, Beispiel Hessen und Rheinland-Pfalz (Variante 2) S. 61 Arbeitsanweisung zum Spielerschutz (Servicekräfte) S. 62 Arbeitsunterweisung und Belehrung zum Jugendschutzgesetz S. 63Spielerschutzprotokoll S. 64Verpflichtungserklärung S. 68 Dokumentation von Vorfällen Jugendschutz und Spielerschutz S. 69 Booqi „SPIEL-BEWUSST“ S. 71 Broschüre „Spielrelevante Informationen“ S. 73 Plakat „ZEIT ZU HANDELN“ S. 74 Flyer „Lokale Suchtberatungsstelle“, Beispiel Suchtberatung Sigmaringen S. 74 Infokärtchen „ZEIT ZU HANDELN“ S. 75 Poster „Die 10 Goldenen Spielregeln“ S. 76Leuchtsäule „SPIEL-BEWUSST“ S. 77 Ehrenkodex Initiative Spielerschutz LANGJÄHRIGE ZUSAMMENARBEIT UND UNTERSTÜTZUNG DURCH UNSERE PARTNER: Bundesweite Durchführung von Schulungen durch den Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. www.dicvberlin.caritas.de Seminare werden durch die psychologische Unternehmensberatung Hazelnut Consulting GmbH durchgeführt. www.hazelnutco.de Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. In Kooperation mit der AGJ, Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e. V. www.agj-freiburg.de Ergänzend hierzu nehmen einzelne Führungskräfte an der Ausbildung zum „Präventionsberater“ am Anton Proksch Institut in Wien teil. www.api.or.at K L I N I K U M A K A D E M I E F O R S C H U N G ANTON PROKSCH INSTITUT API B 36 ETRIEBS GEMEINNÜTZIGE G MB H ANHANG PRÄVENTIONSBERATER Özlem Cakmak 0171 3595840 oezlem.cakmak@spiel-‐bewusst.de Helena Danninger 0171 1082224 helena.danninger@spiel-‐bewusst.de Olivia Guttan 0160 95446853 olivia.guttan@spiel-‐bewusst.de Verena Haas verena.haas@spiel-‐bewusst.de Jan Kowala 0151 46115857 jan.kowala@spiel-‐bewusst.de Johannes Lebourg 0151 46164634 johannes.lebourg@spiel-‐bewusst.de Wolfgang Lenz 0178 9600969 wolfgang.lenz@spiel-‐bewusst.de Stefan Nikki 0151 46115856 stefan.nikki@spiel-‐bewusst.de Jasmin Obenauf 0151 55103894 jasmin.obenauf@spiel-‐bewusst.de Susan Radant 0175 2637233 susan.radant@spiel-‐bewusst.de Carolin Rudolph 0170 7678607 carolin.rudolph@spiel-‐bewusst.de Michael Schulz 0170 7974226 michael.schulz@spiel-‐bewusst.de Rolf Seegen 0151 12723341 rolf.seegen@spiel-‐bewusst.de Charles Watkins 0171 1896339 charles.watkins@spiel-‐bewusst.de Moritz von Wyschetzki 0171 1895488 moritz.vonwyschetzki@spiel-‐bewusst.de Sozialpädagogin B.A. Diplom-‐Psychologin Mag. Sozialarbeiterin B.A. Diplom Pädagogin (Univ.) Heilpraktiker für Psychotherapie, Systemischer Therapeut, Kommunikationswirt Diplom-‐Psychologe Arbeitstherapeut in der Suchtkrankenhilfe und Arbeitspädagoge Diplom-‐Sozialpädagoge (FH) Pädagogin B.A. Magistra Artium Sozialarbeiterin B.A. Diplom-‐Psychologe Diplom-‐Sozialpädagoge (FH) Klinischer Psychologe Master of Science Diplom-‐Sozialpädagoge (FH) 37 ANHANG Checkliste zur Erkennung von problematischem Spielverhalten Seite 1 von 1 (nach Grüsser & Albrecht, 2007) Der Spielgast … ja nein £ £ £ £ £ £ £ £ 01.) spielt häufiger als in der Vergangenheit (erhöht auffällig seine Besuchsfrequenz). 02.) spielt länger als in der Vergangenheit (verlängert seine Verweildauer). 03.) setzt im Vergleich zu früher mehr Geld ein. 04.) hat geäußert, versuchen zu wollen, mit dem Spielen aufzuhören, und es nicht geschafft. 05.) verändert sich im beobachtbaren Verhalten, wirkt traurig, gereizt, nervös, unruhig, aggressiv, zittert oder schwitzt. £ £ 06.) ist kaum zum Beenden des Spiels zu bewegen (z. B. bei Betriebsschluss). 07.) ist sehr vom Spiel eingenommen (z. B. führt Gespräche mit „seinem“ Automaten, haut auf die Tasten oder den Automaten, denkt über Tastenkombinationen oder Spielsysteme nach, die er oder ein anderer beeinflussen kann, sog. „irrationale Annahmen“). £ £ £ £ 08.) wirkt wie zum Spielen getrieben (wartet z. B. bereits vor Öffnung am Eingang der Spielhalle und „stürmt“ zum Spiel). £ £ 09.) hat im Vergleich zu früher weniger Kontakt zum Spielhallenpersonal bzw. zu anderen Gästen. £ £ 10.) steigert sich nach Gewinn oder Verlust noch mehr in das Spielverhalten hinein. 11.) ist nicht in der Lage, mit Gewinnen den Spielort zu verlassen. 12.) versucht, sich von anderen Geld zu leihen bzw. an andere Wertgegenstände zu verkaufen. £ £ £ £ £ £ 13.) zockt auch „trocken“ („Trockenzocken“, d. h. ohne Geldeinsatz, nur durch Beobachtung). £ £ 14.) vernachlässigt zunehmend sein äußeres Erscheinungsbild (z. B. ungepflegt, Körpergeruch). £ £ 15.) versucht, seinen finanziellen Rahmen auszunutzen. 16.) versinkt in das Spielgeschehen, ist nicht ansprechbar und lehnt z. B. jegliches Getränke- bzw. Essensangebot ab. £ £ £ £ 17.) äußert Suizidgedanken (Krisenintervention notwendig!). £ £ Konnten Sie mindestens drei der oben aufgeführten Merkmale bei einem Spielgast beobachten, dann zögern Sie nicht, den Spielgast anzusprechen. Geben Sie den Informationsflyer weiter und verweisen Sie auf die im Flyer aufgeführten professionellen Einrichtungen des Hilfesystems. © Dr. Ulrike Albrecht 38 Checkliste „Gewerbliches Spiel“ 2010/2011 ANHANG Screening-Instrument zur Früherkennung von Problemspielern in Spielhallen Seite 1 von 1 Universität Bremen, Institut für Psychologie und Kognitionsforschung © Dr. Tobias Hayer (nach Hayer, Kalke, Buth & Meyer, 2013) Der Spielgast … ja nein 01.) besucht die Spielstätte mehrere Tage hintereinander und spielt mit hoher £ £ 02.) spielt mehr als 4 Stunden am Stück. £ £ £ £ £ £ Verweildauer. 03.) erscheint mehrmals täglich in der Spielstätte. 04.) verspielt Gewinne immer wieder und verlässt die Spielstätte in der Regel ohne Geld. 05.) kündigt an, sein Spielverhalten einzuschränken, ohne sich jedoch daran zu halten. 06.) spielt über einen längeren Zeitraum mit hohen Einsätzen pro Einzelspiel. 07.) zeigt keine Freude mehr im Falle eines größeren Gewinns. 08.) wechselt während einer Spielsitzung mehrfach höhere Geldbeträge zum Weiterspielen. 09.) verlässt kurzzeitig die Spielstätten, offensichtlich um Bargeld zu besorgen. 10.) wirkt zunächst entspannt, verhält sich aber mit zunehmender Spieldauer immer aggressiver. 11.) zeigt Anzeichen von großer Anspannung, d. h. Hektik, Nervosität und Unruhe. £ £ £ £ £ £ £ £ £ £ £ £ 12.) ist vom Spielgeschehen vollständig eingenommen und nimmt andere Umweltreize £ £ £ £ 13.) ist sehr ungeduldig oder genervt, wenn der Wechselvorgang nicht schnell genug £ £ 14.) spielt weiter, obwohl er stark übermüdet ist oder sich offensichtlich nicht gut fühlt. 15.) zeigt deutliche negative Veränderungen in der Kommunikation (z. B. ist £ £ £ £ 16.) intensiviert sein Spielverhalten deutlich erkennbar (z. B. in Bezug auf die £ £ 17.) benötigt immer höhere Gewinne, um positive Gefühle zu zeigen. £ £ £ £ gar nicht wahr. erfolgt. zunehmend verschlossen, zieht sich immer mehr zurück, wird immer stiller bzw. spricht ausschließlich von Belastungen). Spielhäufigkeit, Spieldauer, Einsatzhöhe pro Einzelspiel, Höhe der Gesamteinsätze, Anzahl der parallel bespielten Automaten). 18.) lügt bezüglich seines Aufenthaltsortes (z. B. beim Telefonieren). 39 ANHANG Gesprächsprotokoll Seite 1 von 1 zwischen Gast und …. £ £ £ £ £ Verantwortliche £ Stelle gem. § 3 £ Abs. 7 BDSG £ £ Präventionsberater Servicekraft Hotline Admiral Play GmbH BPA Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe GmbH EXTRA Games Entertainment GmbH Löwen Play GmbH SCHMIDT Gruppe Entertainment GmbH _____________________ Angaben zum Gesprächspartner Datum / Uhrzeit Unterschrift Mitarbeiter Name Mitarbeiter - in Druckbuchstaben Betreiber / Filiale Die einzelnen Angaben sind nur bei Kenntnis auszufüllen £ £ Name oder Spitzname Geburtsdatum / Alter Vorname Straße Telefon- / Mobilnummer PLZ, Wohnort m E-Mail Grund des Gesprächs / Angaben zur Kontaktaufnahme (zutreffendes bitte ankreuzen) £ Gespräch mit Gast war möglich £ Aktive Ansprache Gesprächsinhalt/Sonstiges Einwilligungserklärung gem. § 4 Abs. 3 BDSG zum Datenschutz und § 203 StGB zur Schweigepflicht Hiermit willige ich ausdrücklich in die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung sowie in die Nutzung meiner personenbezogenen Daten (Nachname; Vorname; Spitzname; Geburtsdatum; Geburtsort; Geschlecht; Anschrift; Telefon-Nummer; E-Mail; Spielhalle, bei der ich diesen Antrag einreiche; dieses Dokument und die ggf. weiteren beigefügten Dokumente) zum Zwecke der Präventionsarbeit, zu weiteren Beratungen und Kontaktaufnahmen durch die oben genannte verantwortliche Stelle, ein. Soweit erforderlich, entbinde ich die Präventionsberater von ihrer Schweigepflicht aus § 203 StGB gegenüber der oben genannten verantwortlichen Stelle einschließlich ihrer Auftragsdatenverarbeitung. Mir ist bekannt, dass hier auch besondere Arten personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten) betroffen sein können und dass sich die verantwortliche Stelle zur Bearbeitung des Vorgangs kompetenter Dienstleister bedienen kann. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Für den Widerruf der Einwilligung, ein Auskunftsersuchen oder die Löschung meiner gespeicherten personenbezogenen Daten wende ich mich an die oben genannte verantwortliche Stelle. Ort, Datum 40 Unterschrift Gast w ANHANG Gesprächsleitfaden für die Hotline (0800/77238368) Seite 1 von 2 Wozu dient die Hotline? Bei der Hotline können Personen anrufen, die (vorerst) anonym bleiben möchten. Gäste, die eine Hilfestellung von Servicekräften scheuen, z. B. da man sich kennt und man keine „Schwäche“ zeigen möchte, haben durch die Hotline eine unpersönliche Möglichkeit der Unterstützung. Welches Ziel wird verfolgt? Ziel sollte sein, den Anrufer an einen Präventionsberater oder an eine ihm passende Hilfsmöglichkeit zu vermitteln bzw. ihm anzubieten. • Adressen von lokalen Suchthilfeeinrichtungen (siehe Datenbank). • Die Gespräche mit der Hotline sind kostenlos und sie unterliegen der Schweigepflicht. Merke! Das pathologische Spielverhalten kann nur durch eine Fachkraft festgestellt werden. Die Hotline soll nicht dazu dienen, den Anrufern telefonisch eine Therapie zu geben. Mögliche Formen der Äußerungen des Spielers: • • • • • • Der Gast ist verärgert, da er gerade viel Geld verloren hat. Der Gast gibt Informationen über seine finanzielle Situation. Der Gast möchte sein Geld zurückerstattet haben. Der Gast möchte mit der Geschäftsleitung verbunden werden. Der Gast beschwert sich über die Servicekraft, da er ihr die Schuld für seinen Verlust gibt. Der Gast möchte Hilfe haben und fragt direkt danach. 41 ANHANG 42 ANHANG Gesprächsleitfaden für Servicekräfte Seite 1 von 4 Wir brauchen dich für gute Präventionsarbeit! Wozu benötigst du einen Gesprächsleitfaden? Uns ist jeder Gast wichtig, weshalb die Spielsuchtprävention bei der SPIEL-BEWUSST-Gruppe einen hohen Stellenwert einnimmt. Die Vertrauensperson und „erste Anlaufstelle“, die wertvolle Arbeit zur Weitervermittlung Hilfe suchender Gäste leistet, bist dabei meistens du. Jedes Gespräch kannst du als Chance nutzen, um gute Präventionsarbeit zu leisten. Dafür brauchst du nur bisherige Gespräche mit dem Gast um einen kleinen Teil zu erweitern. Das sind deine Aufgaben Jeden Gast als Mensch zu sehen Verbindliche Regeln in der Spielstätte konsequent einzuhalten Problematisches Spielverhalten zu erkennen In Kontakt mit dem Gast zu treten Ein Angebot zu unterbreiten Das sind NICHT deine Aufgaben Der Gast ist mir egal Zu vermitteln (an den zuständigen Präventionsberater, an Hilfeeinrichtungen in der Nähe, an unsere anonyme Hotline) Vertrauliches für dich zu behalten Freund, Berater oder Therapeut zu sein Wegzuschauen Veränderungsschritte muss der Gast selbst gehen. Du kannst nur Hinweise geben und nicht die Verantwortung für Betroffene übernehmen! Persönliche Grenzen zu überschreiten Wichtige Grundlagen à Beobachtung: Zeigt der Gast mehrere Verhaltensweisen gemäß unserer Checkliste? à Vertrauen: Kennst du den Gast und konntest bereits ein paar Worte mit ihm wechseln? Falls nein, gibt es jemanden im Team, der einen „guten Draht“ zu der Person hat? Versuche hin und wieder ein paar Worte mit dem Gast zu wechseln – auch über alltägliche Dinge. Schenke ihm (z. B. beim Getränkeservieren) immer wieder etwas Aufmerksamkeit. So baust du Vertrauen auf. à Team: Es ist sinnvoll, sich im Team über jeden „Fall“ auszutauschen, um gemeinsam eine Vorgehensweise zu beschließen. Dabei seid ihr nicht alleine: Wir Präventionsberater unterstützen dich und das Team gerne! 43 ANHANG Gesprächsleitfaden für Servicekräfte Seite 2 von 4 Günstige Situationen • • • • • • • Alleine Vier-Augen-Gespräch Beim Rauchen An der frischen Luft An der Theke In der Spielpause „Abfangen“ bei Betreten oder Verlassen der Spielstätte Ungünstige Situationen • • • • Vor mehreren Personen Am Automaten Bei „konzentriertem“ Spielen Bei Ärgernis/Wut Eine weitere Voraussetzung für ein Gespräch ist, dass es dir als Servicekraft gut geht, dass du dich sicher fühlst und nicht genervt, gestresst oder abgelenkt bist. Günstige Sätze/Wörter 44 • Ich-Botschaften • „Würdest du sagen, dass dir das Spielen hier noch Spaß macht?“ • „Hast du einen Moment Zeit für mich?“ • „Erzähl doch mal, wie geht’s dir denn so?“ • „Wir kennen uns ja schon eine Weile und du scheinst immer unzufriedener zu sein. Was ist denn los?“ • „Worauf bist du denn so wütend? Du machst den anderen Spielern und mir Angst mit deinem Verhalten. Was ist denn los?“ • „Du wechselst immer mehr Geld in letzter Zeit. Ist alles okay?“ • „Magst du vielleicht eine Cola / einen Kaffee mit mir am Tresen trinken?“ • „Mir ist aufgefallen, dass du jetzt schon früh morgens zum Spielen kommst und sehr lange bleibst. Ist alles okay?“ • „Du kannst gerne jederzeit auf uns zukommen, wenn du Unterstützungsmöglichkeiten brauchst.“ • „Fühlst du dich heute nicht so gut?“ ANHANG Gesprächsleitfaden für Servicekräfte Seite 3 von 4 Wenn der Gast sich auf ein Gespräch einlässt, könntest du Folgendes sagen: „Da ist ja gerade einiges los bei dir. Wir haben einen Mitarbeiter bei uns, der dir Möglichkeiten aufzeigen könnte, wie deine Situation verbessert werden kann. Es ist kostenfrei und wird auch auf Wunsch gerne anonym behandelt. Der Mitarbeiter trifft sich mit dir an einem Ort, den du wählen kannst. Wenn du mir deine Telefonnummer hierlässt, kann ich das weiterleiten und der Mitarbeiter wird sich so schnell wie möglich bei dir melden.“ Ungünstige Sätze/Wörter • Du-Botschaften, Wertungen, Verurteilungen • „Du bist spielsüchtig.“ • „Du hast ein Problem.“ • „Komm doch einfach nicht mehr in die Spielhalle.“ • „Du brauchst Hilfe.“ • „Therapeut“, „Psychiater“, „Psychologe“, „Pädagoge“, „Suchtberater“ … • „Sucht“ Solche Sätze schrecken den Gast ab und er fühlt sich nicht verstanden oder ernst genommen. Trotzdem: Bleibe du selbst und vertraue deinem Gefühl! Du kennst deine Gäste am besten. Eine aufrichtige und ehrliche Haltung sorgt für Vertrauen. Weitere nützliche Tipps à Zuhören ist wichtiger als Reden. à Interesse am Gast zeigen. à Sprechpausen machen. à Wenn du den Faden verlierst, kannst du nachfragen, wiederholen, Wahrgenommenes ausformulieren. Um gute Gespräche führen zu können, muss es dir auch selbst gut gehen. Dafür ist es wichtig, Beruf und Privatleben zu trennen. Sollte dir das nicht gelingen und dich etwas belasten, stehen wir dir gerne zur Verfügung! Fazit Damit sich Gäste leichter öffnen und Hilfe annehmen, ist Vertrauen nötig. Du musst einen Stammkunden, dessen Spielverhalten immer problematischer wird, nicht sofort darauf ansprechen. Versuche immer wieder, ein paar kurze Worte zu wechseln; irgendwann wirst du den richtigen Moment finden! 45 ANHANG Gesprächsleitfaden für Servicekräfte Seite 4 von 4 Auch wenn ein Gast keine Unterstützung möchte und ein problematisches/pathologisches Spielverhalten abstreitet, so wird er sich trotzdem an dein Gespräch erinnern. Wenn er so weit ist, wird er auf dich zukommen! Auf Datenschutz und Verschwiegenheit legen Gäste häufig großen Wert, weshalb man diese besonders betonen sollte. Glaube an dich! Ein offenes Ohr kann viel bewirken! 46 ANHANG Antrag auf Spielsperre für Hessen Seite 1 von 2 Hiermit beantrage ich, Passfoto Vorname: ...................................................................................................... Name: .......................................... Straße: ……………………………………………………………………….… PLZ ……………………………. Ort: ……………………………..……. Geburtsdatum: ...................................... Geburtsort: ...................................... Ausweisnummer: ……………………….. ausstellende Behörde: …………..……………………………. Geburtsname: .................................. Ausweisart: ……………………………… mich für die Dauer von mindestens einem Jahr ab Zugang der Spielsperre auszuschließen. Die Aufhebung der Spielsperre ist ein Jahr nach Zugang der Sperre und nur auf schriftlichen Antrag meinerseits möglich. Zur Durchführung der Spielsperre übergebe ich eine Kopie meines gültigen Personalausweises sowie ein aktuelles Lichtbild (Passfoto) von mir. Soweit ich ein solches Lichtbild nicht übergebe, bin ich damit einverstanden, dass in der oben genannten Spielhalle das Servicepersonal von mir digitale Lichtbilder fertigt und zu den Unterlagen nimmt. Ich bin darüber unterrichtet, dass eine wirksame Spielsperre nur mittels Lichtbildern erfolgen kann. Mir ist bekannt, dass der Spielhallenbetreiber zur Umsetzung der von mir beantragten Spielsperre vorstehende Daten zur Durchsetzung der Spielsperre erheben und speichern darf (§ 6 Abs. 4 und § 11 Abs. 1 Hessisches Spielhallengesetz). Die gespeicherten Daten werden im erforderlichen Umfang an die Spielhallen übermittelt, die die Spielverbote überwachen. Die Datenübermittlung kann auch durch automatisierte Abrufverfahren erfolgen (§ 11 Abs. 2 Hessisches Spielhallengesetz). Die Datenübermittlungen an öffentliche Stellen, insbesondere an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte, sind im Rahmen bestehender gesetzlicher Verwendungsregeln zulässig (§ 11 Abs. 3 Hessisches Spielhallengesetz). Die erhobenen Daten dürfen nur zur Einhaltung der Spielsperre genutzt werden, sind nur von der Spielhalle mit der Funktion des Abgleichs der Spielersperrliste beauftragten Person einzusehen und somit geschützt aufzubewahren. Darüber hinaus werden die erhobenen Daten in eine zentrale Sperrdatei (übergreifendes Sperrsystem) eingetragen. Außerdem werden ggf. Dokumente gespeichert, die zur Sperrung geführt haben. Die Daten werden 6 Jahre nach Ablauf der Sperre gelöscht. Nach Eingang des Antrages und der Verarbeitung der aufzunehmenden Daten wird der Spielhallenbetreiber eine schriftliche Spielsperre per Einschreiben / Rückschein an die von mir angegebene Anschrift senden. Mit Zugang dieses Schreibens ist die Spielsperre wirksam. Zur Unterstützung der Spielsperre wird der Spielhallenbetreiber zusätzlich für die o. g. Spielhalle ein Hausverbot aussprechen. 47 ANHANG Antrag auf Spielsperre für Hessen Seite 2 von 2 Gegenüber der SFW Organisations- und Unternehmensberatungs-GmbH verzichte ich bereits jetzt auf etwaige Regress- und/oder Schadenersatzansprüche für den Fall, dass ich entgegen dem ausgesprochenen Hausverbot weiterhin in der oben genannten Spielhallenfiliale Geldeinsätze an den Automaten tätigen sollte. Dieses Hausverbot wird für den Zeitraum der Spielsperre ausgesprochen. Ein Verstoß gegen das Hausverbot kann zu zivil- und strafrechtlichen Folgen führen. Das Verbot wird zusammen mit der Spielsperre zugesandt und wirksam (alternativ das Hausverbot wird sofort wirksam). Für weitere Informationen zur Problematik zum übermäßigen Spiel wurde ich auf das ausliegende InfoMaterial hingewiesen. ................................................... Ort, Datum ............................................................. Unterschrift Datenschutzerklärung Mit diesem Antrag willige ich in die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten (Name, Geburtsname, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Lichtbild, Ausweisnummer, Ausweisart, ausstellende Behörde) zur Durchsetzung der Spielsperre ein. .......................................................... Ort, Datum 48 .................................................. Unterschrift ANHANG Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre) Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre) Seite 1 von 6 Seite 1 von 6 1 1 an die _______ (verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts): an die _______ (verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts): Beratungsangebot: Beratungsangebot: Ich wünsche weitere Informationen zu Reichweite und Konsequenzen meiner Selbstsperre. Ich wünsche weitere Informationen zu Reichweite und Konsequenzen meiner Selbstsperre. Dazu möchte ich Kontakt zu einem/einer Präventionsberater/-in aufnehmen (die Telefonnummer Dazudie möchte ich Kontakt zu einem/einer Präventionsberater/-in und E-Mail-Adresse sind bei der Filial-Servicekraft erhältlich)aufnehmen (die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse sind bei der Filial-Servicekraft erhältlich) Oder: Oder: Ich bitte um telefonische Kontaktaufnahme durch den/die Präventionsmitarbeiter/-in der _______ Ich bitte um telefonische durch den/die Präventionsmitarbeiter/-in der _______ unter meiner Rufnummer:Kontaktaufnahme ____________/_____________. unter meiner Rufnummer: ____________/_____________. Bitte die folgenden Angaben in Druckbuchstaben ausfüllen! Bitte die folgenden Angaben in Druckbuchstaben ausfüllen! Spielhalle: Spielhalle: Anschrift der Spielhalle: Anschrift der Spielhalle: Geschlecht:* Geschlecht:* Nachname:* Nachname:* Vorname/-n:* Vorname/-n:* Geburtsname:* Geburtsname:* Geburtsdatum:* Geburtsdatum:* Geburtsort:* Geburtsort:* Straße/Nr.:* Straße/Nr.:* PLZ/Ort:* PLZ/Ort:* Land:* Land:* Adresszusatz: Adresszusatz: Felder, die mit einem * versehen sind, sind verpflichtende Angaben und wahrheitsgemäß auszufüllen. Ein Identitätsnachweis (Personalausweis, Pass, ausländischer Ausweis, anderer geeigneter ist vorzulegen.auszufüllen. Nur korrektEin undIdentitätsnachweis vollständig ausgefüllte Anträge Felder, die mit einem * versehen sind, sind verpflichtende Angaben Ausweis) und wahrheitsgemäß können geprüft undPass, bearbeitet werden! Ausweis, anderer geeigneter Ausweis) ist vorzulegen. Nur korrekt und vollständig ausgefüllte Anträge (Personalausweis, ausländischer können geprüft und bearbeitet werden! Falls Sie die Mitteilung über die Eintragung der Sperre nicht an o. g. Adresse erhalten möchten, Falls Sie über die Eintragung der Sperre nicht an o. g. Adresse erhalten möchten, teilen Siedie unsMitteilung mit, welche Übermittlung Sie bevorzugen: teilen Sie uns mit, welche Übermittlung Sie bevorzugen: o postalisch an folgende Adresse: o per Telefax: o postalisch an folgende Adresse: o per Telefax: (Straße/Hausnummer) (Straße/Hausnummer) (Faxnummer:) (Faxnummer:) (Postleitzahl/Ort) (Postleitzahl/Ort) abweichen. Hinweis: Das Dokument kann je nach Anbieter Sperrantrag ASIS Hessen V 3je.0 nach Anbieter abweichen. Fehler! Unbekanntes Schalterargument. Hinweis: DasODokument kann Sperrantrag OASIS Hessen V 3.0 Fehler! Unbekanntes Schalterargument. 05.09.2014 05.09.2014 49 ANHANG Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre) Seite 2 von 6 Grund für die Spielersperre (Angabe ist freiwillig, die Spielersperre wird auch verfügt, wenn kein Grund angegeben ist; der angegebene Grund kann für eine eventuelle Aufhebung der Spielersperre von Bedeutung sein): o kein Interesse am Spiel o Spielsucht/ o sonstiger Grund: Spielsuchtgefährdung _______________________ Die Spielersperre beantrage ich für folgende Dauer ab Eintragung in die staatliche hessische (Sperrdauer): Sperrdatenbank bzw. in die Spielersperrdatenbank der o 1 Jahr o 2 Jahre o 3 Jahre o ….. Jahre o auf Dauer (nur ganze Jahre) (Mindestdauer gem. §§ 6,11 HSpielhG) Die Aufhebung der Sperre ist frühestens nach einem Jahr und nur auf schriftlichen Antrag der Spielerin oder des Spielers möglich. Über diesen entscheidet die Erlaubnisinhaberin oder der Erlaubnisinhaber, der die Sperre verfügt hat (§ 6 Absatz 4 HSpielhG). Datenschutzrechtliche Einwilligung: Hiermit willige ich – unabhängig von einer gesetzlichen Grundlage – ausdrücklich in die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung sowie in die Nutzung meiner personenbezogenen Daten (Nachname; Vorname; Geburtsname; Geburtsdatum; Geburtsort; Anschrift; ggf. Faxnummer; Sperrgrund; Sperrdauer; Spielhalle, bei der ich diesen Antrag einreiche; mein Foto; dieses Dokument und die ggf. weiteren beigefügten Dokumente sowie die Art des von mir vorgelegten Ausweises samt Ausweisnummer und ggf. ausstellender Behörde) durch die ______ ein, um meine Spielersperre bei ______ und beim Betreiber der staatlichen hessischen Spielersperrdatenbank gem. § 11 des Hessischen Spielhallengesetzes (HSpielhG) zu verwalten und durchzusetzen. Ich willige auch in die Übermittlung dieser Daten an den Betreiber der staatlichen hessischen Spielersperrdatenbank zu diesem Zweck und für eine auf diesen Zweck bezogene Verarbeitung und Nutzung ein. Der Betreiber der staatlichen hessischen Spielersperrdatenbank gem. § 11 HSpielhG ist derzeit das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium für Inneres und Sport. Zur Durchführung dieses Sperrsystems können auch andere Spielhallenbetreiber in Hessen, die an das staatliche Spielersperrsystem angeschlossen sind, meine Daten abrufen, um dort meine Spielersperre durchzusetzen. Wenn ich „Beratungsangebot“ am Anfang dieses Formulars angekreuzt habe, willige ich zudem in die Verarbeitung und Nutzung der genannten Daten, meines Beratungswunsches und, soweit von mir angegeben, meiner Telefonnummer zum Zwecke der Durchführung von Beratungen zur Reichweite und Konsequenzen meiner Spielersperre durch die ______ ein. Hierbei bin ich mir darüber bewusst, dass diese Einwilligungen auch meinen Sperrgrund betreffen und insofern auch sensible Daten im Sinne des § 3 Absatz 9 des Bundesdatenschutzgesetzes betreffen können, insbesondere wenn ich als Sperrgrund „Spielsucht/Spielsuchtgefährdung“ angekreuzt habe oder als sonstigen Sperrgrund handschriftlich sensible Informationen über mich angegeben habe. Datum: ……………………... Unterschrift: …………………………………. Sperrantrag OASIS Hessen V 3.0 50 Fehler! Unbekanntes Schalterargument. 05.09.2014 ANHANG Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre) Seite 3 von 6 Mir ist bekannt, − − dass die _______ Gästen Beratungsgespräche anbietet, um über die Reichweite und die Konsequenzen einer Spielersperre zu informieren. Zusätzlich bietet ausgebildetes Personal Gästen auch die Möglichkeit, kostenfrei und in einem geschützten Rahmen über problematisches Spielverhalten zu sprechen, um ggf. weitergehende psychosoziale Hilfsangebote vorzustellen. dass meine vorstehenden Daten genauso in die Sperrdatei OASIS und die Sperrdatei der Fa. _______ eingetragen werden, wie ich sie angegeben habe, und dass Fehler bei meinen Angaben dazu führen können, dass die beantragte Spielersperre nicht ordnungsgemäß umgesetzt werden kann. − dass die Spielersperre erst nach Prüfung und Bearbeitung des Antrages durch die Fa. _______ in das Spielersperrsystem OASIS (Onlineabfrage Spielerstatus) HSpielhG und in die Spielersperrdatenbank der Fa. _______ eingetragen wird. Die Spielersperre wird erst mit der jeweiligen Eintragung wirksam. Die _______ teilt mir die Eintragung der Sperre unverzüglich schriftlich mit. − dass die Spielersperre in dem Spielersperrsystem OASIS HSpielhG und in dem Spielersperrdatenbanksystem der _______ geführt wird. Sie gilt damit in allen Spielhallen in Hessen, die an das Spielersperrsystem OASIS HSpielhG angeschlossen sind. − dass während der Dauer der Spielersperre gesperrte Personen weder eine hessische Spielhalle betreten noch am Spielangebot hessischer Spielhallen teilnehmen dürfen. Das Glücksspielangebot hessischer Spielhallen richtet sich ausschließlich an nicht gesperrte Spieler. Angebote gesperrter Spieler auf den Abschluss von Spielverträgen werden ausdrücklich abgelehnt. − dass die Sperre mindestens so lange gilt, wie von mir oben angekreuzt. Die Aufhebung der Spielersperre kann nur auf meinen schriftlichen Antrag bei der _______ erfolgen (§ 6 Abs. 5 HSpielhG); die Mindestsperrdauer beträgt in jedem Fall 1 Jahr. − dass die Aufhebung der Sperre nur erfolgen kann, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Gründe für eine Spielersperre mehr vorliegen. Das Nichtvorliegen der Gründe für eine Spielersperre ist im Fall des Sperrgrunds „Spielsucht/Spielsuchtgefährdung“ durch geeignete und prüffähige (ggf. medizinische) Unterlagen nachzuweisen, die ich als gesperrte Person auf eigene Kosten zu beschaffen habe. − dass durch den Antrag auf Selbstsperre und die Entgegennahme des Antrages ausdrücklich kein Vertragsverhältnis zwischen mir, dem Antragsteller und der _______ begründet wird. Vertragliche oder vertragsähnliche Ansprüche meinerseits gegenüber der _______ sind daher ausdrücklich ausgeschlossen und werden nicht begründet. Ich versichere, dass meine vorstehenden Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Ich beantrage hiermit eine Selbstsperre. ___________________ Ort, Datum Sperrantrag OASIS Hessen V 3.0 ___________________________ Unterschrift des Antragstellers Fehler! Unbekanntes Schalterargument. 05.09.2014 51 ANHANG Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre) Seite 4 von 6 Dieser Abschnitt ist nur vom Spielhallenpersonal auszufüllen. Lichtbild Prüfung der persönlichen Angaben (Identität) mittels: *optional o Pass/Personalausweis (Nr. ……………………..….………...………………………….) o ausländischen Ausweises (Nr. ………………..……..……….…………………………….) o sonstigen amtlichen Ausweises: …………………………………… (Nr. ………………………………..), ausstellende Behörde: ……………………………………………………………………… ………………….……… Spielhalle (Stempel) ……………………………………….…….……………… Name, Vorname des Mitarbeiters (Pers.-Nr.) Sperrantrag OASIS Hessen V 3.0 52 ……………………………………… Ort und Datum …………….. Fehler! Unbekanntes Schalterargument. 05.09.2014 ANHANG Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre) Seite 5 von 6 Information zum Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre) nach dem Hessischen Spielhallengesetz (HSpielhG) (dem sich sperrenden Spieler mitzugeben) Sperrantrag eingereicht bei: Spielhalle: Anschrift: am: ________________________________ Sperrantrag gestellt mit folgenden Informationen: Geschlecht:* Nachname:* Vorname/n:* Geburtsname:* Geburtsdatum:* Geburtsort:* Straße/Nr.:* PLZ/Ort:* Land:* Adresszusatz: Sperrdauer: Sperrgrund: o kein Interesse am Spiel o Spielsucht/ Spielsuchtgefährdung o sonstiger Grund: _______________________ Felder, die mit einem * versehen sind, sind verpflichtende Angaben und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der eingereichte Sperrantrag wird unverzüglich bearbeitet. Sperrantrag OASIS Hessen V 3.0 Fehler! Unbekanntes Schalterargument. 05.09.2014 53 ANHANG Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre) Seite 6 von 6 Mir ist bekannt, − dass die _______ Gästen Beratungsgespräche anbietet, um über die Reichweite und die Konsequenzen einer Spielersperre zu informieren. Zusätzlich bietet ausgebildetes Personal Gästen auch die Möglichkeit, kostenfrei und in einem geschützten Rahmen über problematisches Spielverhalten zu sprechen, um ggf. weitergehende psychosoziale Hilfsangebote vorzustellen. − dass meine vorstehenden Daten genauso in die Sperrdatei OASIS und die Sperrdatei der Fa. _______ eingetragen werden, wie ich sie angegeben habe, und dass Fehler bei meinen Angaben dazu führen können, dass die beantragte Spielersperre nicht ordnungsgemäß umgesetzt werden kann. − dass die Spielersperre erst nach Prüfung und Bearbeitung des Antrages durch die Fa. _______ in das Spielersperrsystem OASIS (Onlineabfrage Spielerstatus) HSpielhG und in die Spielersperrdatenbank der Fa. _______ eingetragen wird. Die Spielersperre wird erst mit der jeweiligen Eintragung wirksam. Die _______ teilt mir die Eintragung der Sperre unverzüglich schriftlich mit. − dass die Spielersperre in dem Spielersperrsystem OASIS HSpielhG und in dem Spielersperrdatenbanksystem der _______ geführt wird. Sie gilt damit in allen Spielhallen in Hessen, die an das Spielersperrsystem OASIS HSpielhG angeschlossen sind. − dass während der Dauer der Spielersperre gesperrte Personen weder eine hessische Spielhalle betreten noch am Spielangebot hessischer Spielhallen teilnehmen dürfen. Das Glücksspielangebot hessischer Spielhallen richtet sich ausschließlich an nicht gesperrte Spieler. Angebote gesperrter Spieler auf den Abschluss von Spielverträgen werden ausdrücklich abgelehnt. − dass die Sperre mindestens so lange gilt, wie von mir oben angekreuzt. Die Aufhebung der Spielersperre kann nur auf meinen schriftlichen Antrag bei der _______ erfolgen (§ 6 Abs. 5 HSpielhG); die Mindestsperrdauer beträgt in jedem Fall 1 Jahr. − dass die Aufhebung der Sperre nur erfolgen kann, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Gründe für eine Spielersperre mehr vorliegen. Das Nichtvorliegen der Gründe für eine Spielersperre ist im Fall des Sperrgrunds „Spielsucht/Spielsuchtgefährdung“ durch geeignete und prüffähige (ggf. medizinische) Unterlagen nachzuweisen, die ich als gesperrte Person auf eigene Kosten zu beschaffen habe. − dass durch den Antrag auf Selbstsperre und die Entgegennahme des Antrages ausdrücklich kein Vertragsverhältnis zwischen mir, dem Antragsteller, und der _______ begründet wird. Vertragliche oder vertragsähnliche Ansprüche meinerseits gegenüber der _______ sind daher ausdrücklich ausgeschlossen und werden nicht begründet. Ich versichere, dass meine vorstehenden Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Ich beantrage hiermit eine Selbstsperre. Sperrantrag OASIS Hessen V 3.0 54 Fehler! Unbekanntes Schalterargument. 05.09.2014 ANHANG Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre) Seite 1 von 6 1 an die (verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts): Beratungsangebot: Ich wünsche weitere Informationen zu Reichweite und Konsequenzen meiner Selbstsperre. Dazu möchte ich Kontakt zu einem/einer Präventionsberater/-in aufnehmen (die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse sind bei der Filial-Servicekraft erhältlich). Oder: Ich bitte um telefonische Kontaktaufnahme durch den/die Präventionsmitarbeiter/-in unter meiner Rufnummer: ____________/_____________. Bitte die folgenden Angaben in Druckbuchstaben ausfüllen! Spielhalle: Anschrift der Spielhalle: Geschlecht:* Nachname:* Vorname/n:* Geburtsname:* Geburtsdatum:* Geburtsort:* Straße/Nr.:* PLZ/Ort:* Land:* Adresszusatz: Felder, die mit einem * versehen sind, sind verpflichtende Angaben und wahrheitsgemäß auszufüllen. Ein Identitätsnachweis (Personalausweis, Pass, ausländischer Ausweis, anderer geeigneter Ausweis) ist vorzulegen. Nur korrekt und vollständig ausgefüllte Anträge können geprüft und bearbeitet werden! Falls Sie die Mitteilung über die Eintragung der Sperre nicht an o. g. Adresse erhalten möchten, teilen Sie uns mit, welche Übermittlung Sie bevorzugen: o postalisch an folgende Adresse: o per Telefax: (Straße/Hausnummer) (Faxnummer:) (Postleitzahl/Ort) Hinweis: Das Dokument kann je nach Anbieter abweichen. Sperrantrag RLP V 3.0 Fehler! Unbekanntes Schalterargument. 05.09.2014 55 ANHANG Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre) Seite 2 von 6 Grund für die Spielersperre (Angabe ist freiwillig, die Spielersperre wird auch verfügt, wenn kein Grund angegeben ist; der angegebene Grund kann für eine eventuelle Aufhebung der Spielersperre von Bedeutung sein): Angegebener Sperrgrund: o kein Interesse am Spiel o Spielsucht/ o sonstiger Grund: Spielsuchtgefährdung _______________________ Die Spielersperre beantrage ich für folgende Spielhallen der _______: Angegebener Geltungsbereich: _______ o in der oben genannten Spielhalle o in allen Spielhallen in Rheinland-Pfalz Die Spielersperre beantrage ich für folgende Dauer ab Eintragung in die Spielersperrdatenbank der _______ (Sperrdauer): Angegebene Sperrdauer bis: _______ o 1 Jahr o 2 Jahre o 3 Jahre o ….. Jahre o auf Dauer (nur ganze Jahre) (Mindestdauer) Die erhobenen Daten dürfen für den vereinbarten Zeitraum in der Spielersperrliste geführt und im Rahmen der Einlasskontrolle verwendet werden. Nach Ablauf der Sperre sind die Daten unverzüglich zu löschen (§ 11, Absatz 5 Landesglücksspielgesetz (LGlüG)). Datenschutzrechtliche Einwilligung: Hiermit willige ich – unabhängig von einer gesetzlichen Grundlage – ausdrücklich in die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung sowie in die Nutzung meiner personenbezogenen Daten (Nachname; Vorname; Geburtsname; Geburtsdatum; Geburtsort; Anschrift; ggf. Faxnummer; Sperrgrund; Sperrdauer; Spielhalle, bei der ich diesen Antrag einreiche; mein Foto; dieses Dokument und die ggf. weiteren beigefügten Dokumente sowie die Art des von mir vorgelegten Ausweises samt Ausweisnummer und ggf. ausstellender Behörde) durch die _______ ein, um meine Spielersperre bei _______ zu verwalten und durchzusetzen. Wenn ich „Beratungsangebot“ am Anfang dieses Formulars angegeben habe, willige ich zudem in die Verarbeitung und Nutzung der genannten Daten, meines Beratungswunsches und, soweit von mir angegeben, meiner Telefonnummer zum Zwecke der Durchführung von Beratungen zur Reichweite und Konsequenzen meiner Spielersperre durch die _______ ein. Hierbei bin ich mir bewusst, dass diese Einwilligungen auch meinen Sperrgrund betreffen und insofern auch sensible Daten im Sinne des § 3 Absatz 9 des Bundesdatenschutzgesetzes betreffen können, insbesondere wenn ich als Sperrgrund „Spielsucht/Spielsuchtgefährdung“ angegeben habe oder als sonstigen Sperrgrund handschriftlich sensible Informationen über mich angegeben habe. Datum: ……………………... Unterschrift: …………………………………. Sperrantrag RLP V 3.0 56 Fehler! Unbekanntes Schalterargument. 05.09.2014 ANHANG Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre) Seite 3 von 6 Mir ist bekannt, − dass die _______ Gästen Beratungsgespräche anbietet, um über die Reichweite und die Konsequenzen einer Spielersperre zu informieren. Zusätzlich bietet ausgebildetes Personal Gästen auch die Möglichkeit, kostenfrei und in einem geschützten Rahmen über problematisches Spielverhalten zu sprechen, um ggf. weitergehende psychosoziale Hilfsangebote vorzustellen. − dass meine vorstehenden Daten genauso in die Sperrdatei der Fa. _______ eingetragen werden, wie ich sie angegeben habe, und dass Fehler bei meinen Angaben dazu führen können, dass die beantragte Spielersperre nicht ordnungsgemäß umgesetzt werden kann. − dass die Spielersperre erst nach Prüfung und Bearbeitung des Antrages durch die Fa. _______ in die Spielersperrdatenbank der Fa. ______ eingetragen wird. Die Spielersperre wird erst mit der jeweiligen Eintragung wirksam. Die _______ teilt mir die Eintragung der Sperre unverzüglich schriftlich mit. − dass die Spielersperre in dem Spielersperrdatenbanksystem der _______ geführt wird. Sie gilt, wie von mir oben angegeben, entweder in der oben genannten Spielhalle oder in allen Spielhallen der _______ in Rheinland-Pfalz. − dass während der Dauer der Spielersperre gesperrte Personen weder eine am Zutrittskontrollsystem „clever entry“ teilnehmende Spielhalle der _______ betreten noch am Spielangebot dieser Spielhallen teilnehmen dürfen. Das Glücksspielangebot der Spielhallen richtet sich ausschließlich an nicht gesperrte Spieler. Angebote gesperrter Spieler auf den Abschluss von Spielverträgen werden ausdrücklich abgelehnt. − dass die Sperre so lange als vereinbart gilt, wie von mir oben angegeben. Die erhobenen Daten dürfen für den vereinbarten Zeitraum in der Spielersperrdatenbank geführt und im Rahmen der Einlasskontrolle verwendet werden. Nach Ablauf der Sperre sind die Daten unverzüglich zu löschen. − dass durch den Antrag auf Selbstsperre und die Entgegennahme des Antrages ausdrücklich kein Vertragsverhältnis zwischen mir, dem Antragsteller, und der _______ begründet wird. Vertragliche oder vertragsähnliche Ansprüche meinerseits gegenüber der _______ sind daher ausdrücklich ausgeschlossen und werden nicht begründet. Ich versichere, dass meine vorstehenden Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Ich beantrage hiermit eine Selbstsperre. ___________________ Ort, Datum Sperrantrag RLP V 3.0 ___________________________ Unterschrift des Antragstellers Fehler! Unbekanntes Schalterargument. 05.09.2014 57 ANHANG Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre) Seite 4 von 6 Dieser Abschnitt ist nur vom Spielhallenpersonal auszufüllen. Lichtbild Prüfung der persönlichen Angaben (Identität) mittels: *optional o Pass/Personalausweis (Nr. ……………………..….………...………………………….) o ausländischen Ausweises (Nr. ………………..……..……….…………………………….) o sonstigen amtlichen Ausweises: …………………………………… (Nr. ………………………………..), ausstellende Behörde: ……………………………………………………………………… ………………….……… Spielhalle (Stempel) ……………………………………….…….……………… Name, Vorname des Mitarbeiters (Pers.-Nr.) Sperrantrag RLP V 3.0 58 ……………………………………… Ort und Datum …………….. Fehler! Unbekanntes Schalterargument. 05.09.2014 ANHANG Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre) Seite 5 von 6 Information zu Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre) nach dem rheinland-pfälzischen Landesglücksspielgesetz (LGlüG)) (dem sich sperrenden Spieler mitzugeben) Sperrantrag eingereicht bei: Spielhalle: Anschrift: am: ________ Sperrantrag gestellt mit folgenden Informationen: Geschlecht:* Nachname:* Vorname/n:* Geburtsname:* Geburtsdatum:* Geburtsort:* Straße/Nr.:* PLZ/Ort:* Land:* Adresszusatz: Geltungsbereich: Sperrdauer: Sperrgrund: Felder, die mit einem * versehen sind, sind verpflichtende Angaben und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der eingereichte Sperrantrag wird unverzüglich bearbeitet. Sperrantrag RLP V 3.0 Fehler! Unbekanntes Schalterargument. 05.09.2014 59 ANHANG Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre) Seite 6 von 6 Mir ist bekannt, − dass die _______ Gästen Beratungsgespräche anbietet, um über die Reichweite und die Konsequenzen einer Spielersperre zu informieren. Zusätzlich bietet ausgebildetes Personal Gästen auch die Möglichkeit, kostenfrei und in einem geschützten Rahmen über problematisches Spielverhalten zu sprechen, um ggf. weitergehende psychosoziale Hilfsangebote vorzustellen. − dass meine vorstehenden Daten genauso in die Sperrdatei der Fa. _______ eingetragen werden, wie ich sie angegeben habe, und dass Fehler bei meinen Angaben dazu führen können, dass die beantragte Spielersperre nicht ordnungsgemäß umgesetzt werden kann. − dass die Spielersperre erst nach Prüfung und Bearbeitung des Antrages durch die Fa. _______ in die Spielersperrdatenbank der Fa. _______ eingetragen wird. Die Spielersperre wird erst mit der jeweiligen Eintragung wirksam. Die _______ teilt mir die Eintragung der Sperre unverzüglich schriftlich mit. − dass die Spielersperre in dem Spielersperrdatenbanksystem der _______ geführt wird. Sie gilt, wie von mir oben angegeben, entweder in der oben genannten Spielhalle oder in allen Spielhallen der _______ in Rheinland-Pfalz; − dass während der Dauer der Spielersperre gesperrte Personen weder eine am Zutrittskontrollsystem „clever entry“ teilnehmende Spielhalle der _______ betreten noch am Spielangebot dieser Spielhallen teilnehmen dürfen. Das Glücksspielangebot der Spielhallen richtet sich ausschließlich an nicht gesperrte Spieler. Angebote gesperrter Spieler auf den Abschluss von Spielverträgen werden ausdrücklich abgelehnt. − dass die Sperre so lange als vereinbart gilt, wie von mir oben angegeben. Die erhobenen Daten dürfen für den vereinbarten Zeitraum in der Spielersperrdatenbank geführt und im Rahmen der Einlasskontrolle verwendet werden. Nach Ablauf der Sperre sind die Daten unverzüglich zu löschen. − dass durch den Antrag auf Selbstsperre und die Entgegennahme des Antrages ausdrücklich kein Vertragsverhältnis zwischen mir, dem Antragsteller, und der _______ begründet wird. Vertragliche oder vertragsähnliche Ansprüche meinerseits gegenüber der _______ sind daher ausdrücklich ausgeschlossen und werden nicht begründet. Ich versichere, dass meine vorstehenden Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Ich beantrage hiermit eine Selbstsperre. Sperrantrag RLP V 3.0 60 Fehler! Unbekanntes Schalterargument. 05.09.2014 ANHANG Arbeitsanweisung zum Spielerschutz (Servicekräfte) Seite 1 von 3 Stand: 03/2015 In der Spielhalle : Betreiber : Straße : PLZ / Ort : Servicekraft (Name) : Stempel Spielhalle/Betreiber Um den Spielerschutz in der Spielstätte zu gewährleisten, ist die folgende Arbeitsanweisung einzuhalten bzw. zu befolgen: 1) Informieren Sie sich über alle in der Spielstätte befindlichen Informationsmaterialien: a. b. c. d. e. f. g. h. Sozialkonzept Broschüre „SPIEL BEWUSST“ – mit Selbsttest Info-Kärtchen „ZEIT ZU HANDELN“ – im Scheckkartenformat Flyer der lokalen Hilfeeinrichtungen (wenn vorhanden) Broschüre „Spielrelevante Informationen“ Plakat „Die 10 Goldenen Spielregeln“ Lichtsäule „SPIELBEWUSST.DE“ Hausordnung 2) Wenn ein Spielgast um Rat/Hilfe zu seinem Spielverhalten bittet, leiten Sie ihn dem professionellen Hilfesystem zu, händigen Sie ihm die zur Verfügung stehenden Informationsmaterialien aus und bieten Sie ihm ein Gespräch mit dem zuständigen Präventionsberater an. 3) Wenn Sie eindeutige Anzeichen problematischen Spielverhaltens eines Spielgastes bemerken, sprechen Sie ihn im passenden Moment an, bieten Sie ihm im passenden Moment die zur Verfügung stehenden Informationsmaterialien an, informieren Sie den zuständigen Präventionsberater und protokollieren Sie die von Ihnen getroffenen Maßnahmen. 4) In Bundesländern mit vorgesehener Spielerselbstsperre müssen Sperranträge offen ausgelegt werden. Sollte ein Spielgast eine direkte Einleitung der Spielersperre fordern, setzen Sie die erforderlichen Schritte um. Ein Sperrgespräch mit dem zuständigen Präventionsberater ist wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig. 5) Es geht darum, den betroffenen Spielgast zu informieren, nicht um eine therapeutische Beratung – hierfür ist das professionelle Hilfesystem zuständig. 6) Sie verpflichten sich, an Schulungsmaßnahmen zum Thema Spielerschutz teilzunehmen. 7) Es ist Ihnen untersagt, am Spielbetrieb teilzunehmen. Ich bin von meinem Arbeitgeber weiter belehrt worden, dass ich bei möglichen schuldhaften Verstößen gegen den Spielerschutz mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen (bis hin zu einer Abmahnung/Kündigung) rechnen muss. Ich, Arbeitsanweisung gelesen und verstanden zu haben. Ort, Datum , bestätige mit meiner Unterschrift, diese Unterschrift 61 ANHANG - Mitarbeiter - Arbeitsanweisung und Belehrung zum Jugendschutzgesetz Seite 1 von 3 Stand: 03/2015 Stempel Spielhalle/Betreiber Nach § 6 Abs. 1 JuSchG darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet werden, in Spielhallen anwesend zu sein, auch nicht in Begleitung von Erziehungsberechtigten. Es gilt die ausnahmslose Verpflichtung für jede Servicekraft, die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen in Spielhallen zu verhindern und solche Personen stets unverzüglich der Spielstätte zu verweisen! Soweit bei Personen Zweifel bestehen, ob sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, muss die Vorlage eines Ausweises verlangt werden. Ist die betreffende Person nicht zur Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines gültigen Reisepasses in der Lage oder bereit, ist sie in jedem Fall der Spielstätte zu verweisen! Eine Ausweiskopie darf nicht akzeptiert werden. Die vorsätzliche und/oder fahrlässige Nichtbeachtung vorstehender Jugendschutzbestimmung stellt gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 7 JuSchG eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei etwaigem Verstoß durch die Servicekraft kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Der Arbeitnehmer bestätigt, dass er/sie von dem Arbeitgeber belehrt worden ist, dass er/sie bei schuldhaften Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zu einer Kündigung rechnen muss. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die oben genannten Bestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben sowie ein Exemplar dieser schriftlichen Belehrung erhalten zu haben. Ich bin mir meiner Verantwortung bewusst. 62 Datum und Ort: Name in Blockschrift: P-Nr.: Unterschrift: ANHANG Screenshot des Spielerschutzprotokolls Seite 1 von 1 63 ANHANG Verpflichtungserklärung Seite 1 von 4 auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auf das Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) und auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen _____________________________ (Name der verantwortlichen Stelle) _______________________ (Name des Mitarbeiters) _______________________ (Geburtsdatum) 1. Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG Aufgrund von § 5 BDSG ist mir untersagt, personenbezogene Daten, die mir dienstlich bekannt werden, unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Dies gilt sowohl für die dienstliche Tätigkeit innerhalb wie auch außerhalb (z. B. bei Kunden und Interessenten) des Unternehmens / der Behörde. Die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses bleibt auch im Falle einer Versetzung oder nach Beendigung des Arbeits-/Dienstverhältnisses bestehen. 2. Verpflichtung auf das Fernmeldegeheimnis Aufgrund von § 88 TKG bin ich zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet, soweit ich im Rahmen meiner Tätigkeit bei der Erbringung geschäftsmäßiger Telekommunikationsdienste mitwirke. 3. Verpflichtung auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen Über Angelegenheiten des Unternehmens, die beispielsweise Einzelheiten ihrer Organisation und ihre Einrichtung betreffen, sowie über Geschäftsvorgänge und Zahlen des internen Rechnungswesens ist – auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – von mir Verschwiegenheit zu wahren, sofern sie nicht allgemein öffentlich bekannt geworden sind. Hierunter fallen auch Vorgänge von Drittunternehmen, mit denen ich dienstlich befasst bin. Auf die gesetzlichen Bestimmungen über unlauteren Wettbewerb wurde ich besonders hingewiesen. 64 ANHANG Verpflichtungserklärung Seite 2 von 4 auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auf das Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) und auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen Alle dienstliche Tätigkeiten betreffenden Aufzeichnungen, Abschriften, Geschäftsunterlagen, Ablichtungen dienstlicher oder geschäftlicher Vorgänge, die mir überlassen oder von mir angefertigt werden, sind vor Einsichtnahme Unbefugter zu schützen. Von diesen Verpflichtungen habe ich Kenntnis genommen. Ich bin mir bewusst, dass ich mich bei Verletzungen des Datengeheimnisses, des Fernmeldegeheimnisses oder von Geschäftsgeheimnissen strafbar machen kann, insbesondere nach §§ 44, 43 Abs. 2 BDSG, § 206 Strafgesetzbuch (StGB) und nach § 17 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Merkblatt zur Verpflichtungserklärung mit den Abschriften der genannten Vorschriften habe ich erhalten. _________________________________ (Ort, Datum) _______________________ _______________________ (Unterschrift Verpflichteter) (Unterschrift Verpflichtender) 65 ANHANG Verpflichtungserklärung Seite 3 von 4 auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auf das Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) und auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen Merkblatt zur Verpflichtungserklärung § 5 BDSG – Datengeheimnis Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nichtöffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort. § 43 Absatz 2 BDSG – Bußgeldvorschriften Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet, 2. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zum Abruf mittels automatisierten Verfahren bereithält, 3. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich oder einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien verschafft, 4. die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, durch unrichtige Angaben erschleicht, 5. entgegen § 16 Abs. 4 Satz 1, § 28 Abs. 5 Satz 1, auch in Verbindung mit § 29 Abs. 4, § 39 Abs. 1 Satz 1 oder § 40 Abs. 1 die übermittelten Daten für andere Zwecke nutzt, 5a. entgegen § 28 Abs. 3b den Abschluss eines Vertrages von der Einwilligung des Betroffenen abhängig macht, 5b. entgegen § 28 Abs. 4 Satz 1 Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet oder nutzt, 6. entgegen § 30 Abs. 1 Satz 2, § 30a Abs. 3 Satz 3 oder § 40 Abs. 2 Satz 3 ein dort genanntes Merkmal mit einer Einzelangabe zusammenführt oder 7. entgegen § 42a Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht. § 88 TKG – Fernmeldegeheimnis (1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche. (2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist jeder Diensteanbieter verpflichtet. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist. (3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang. (4) Befindet sich die Telekommunikationsanlage an Bord eines Fahrzeugs für Seefahrt oder Luftfahrt, so besteht die Pflicht zur Wahrung des Geheimnisses nicht gegenüber der Person, die das Fahrzeug führt oder gegenüber ihrer Stellvertretung. 66 ANHANG Verpflichtungserklärung Seite 4 von 4 auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auf das Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) und auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen § 206 StGB – Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses (1) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens bekannt geworden sind, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1 bezeichneten Unternehmens unbefugt 1. eine Sendung, die einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraut worden und verschlossen ist, öffnet oder sich von ihrem Inhalt ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, 2. eine einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraute Sendung unterdrückt oder 3. eine der in Absatz 1 oder in Nummer 1 oder 2 bezeichneten Handlungen gestattet oder fördert. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Personen, die 1. Aufgaben der Aufsicht über ein in Absatz 1 bezeichnetes Unternehmen wahrnehmen, 2. von einem solchen Unternehmen oder mit dessen Ermächtigung mit dem Erbringen von Post- oder Telekommunikationsdiensten betraut sind oder 3. mit der Herstellung einer dem Betrieb eines solchen Unternehmens dienenden Anlage oder mit Arbeiten daran betraut sind. (4) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die ihm als außerhalb des Post- oder Telekommunikationsbereichs tätigem Amtsträger aufgrund eines befugten oder unbefugten Eingriffs in das Post- oder Fernmeldegeheimnis bekannt geworden sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (5) Dem Postgeheimnis unterliegen die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche. § 17 UWG – Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (1) Wer als eine bei einem Unternehmen beschäftigte Person ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das ihr im Rahmen des Dienstverhältnisses anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses unbefugt an jemand zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen, mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen, 1. sich ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis durch a) Anwendung technischer Mittel, b) Herstellung einer verkörperten Wiedergabe des Geheimnisses oder c) Wegnahme einer Sache, in der das Geheimnis verkörpert ist, unbefugt verschafft oder sichert oder 2. ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das er durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Mitteilungen oder durch eine eigene oder fremde Handlung nach Nummer 1 erlangt oder sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert hat, unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig handelt, 2. bei der Mitteilung weiß, dass das Geheimnis im Ausland verwertet werden soll, oder 3. eine Verwertung nach Absatz 2 Nr. 2 im Ausland selbst vornimmt. (5) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. (6) § 5 Nr. 7 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend. 67 ANHANG Seite 1 von 1 Dokumentation von Vorfällen/Verstößen JUGENDSCHUTZ und SPIELERSCHUTZ (Spielersperre/Hausverbot) Dieses Protokoll ist auszufüllen, wenn ein Jugendlicher oder gesperrter Spieler versucht hat, die Spielhalle zu betreten. Stempel Spielhalle/Betreiber Datum 68 Uhrzeit Vorfall Anzahl Personen Bemerkungen ANHANG SPIEL BEWUSST Aufklärung und ausführliche Verbraucherinformation Hilfreiche Informationen rund um die Themen „Bewusst Spielen“, Jugend- und Spielerschutz sowie gesetzliche Regelungen finden Sie in mehreren Sprachen unter www.spiel-bewusst.de. 0800/77238368 oder 0800/PRAEVENT* *kostenfrei aus allen deutschen Netzen V Freizeit, Vergnügen, Abschalten, Spannung, Freunde, Service, Entspannung... Die meisten unserer Gäste verbinden all diese Dinge mit dem Besuch einer Spielstätte. Strenge gesetzliche Vorgaben sowie unsere eigenen Regeln, die darüber hinausgehen, sollen dafür sorgen, dass das so bleibt. Wir wissen, dass es dennoch Menschen gibt, die Hilfe brauchen, um ihr Spiel und sich selbst richtig einzuschätzen. Deshalb möchten wir mit dieser Broschüre darüber informieren, • wie man bewusst den Spaß am Spielen und die Kontrolle behält, • wie man der Entstehung der Spielsucht vorbeugen kann, • wie man erkennt, dass das eigene Spielen vielleicht schon problematische Ausmaße angenommen hat und • was man selbst tun kann, um gegenzusteuern. Wünschen Sie noch weitere Informationen hierzu? Möchten Sie jemanden im Bekannten- oder Verwandtenkreis unterstützen, bei dem Sie ein Problem vermuten? Dann lesen Sie bitte weiter. Die 10 Goldenen Spielregeln zur Vorbeugung problematischen Spielens: 1 Geldgewinnspielgeräte dienen der Unterhaltung. Spielen Sie nicht, um dadurch Problemen zu entfliehen! 2 Setzen Sie sich vor Spielbeginn ein festes finanzielles Limit! 3 Informieren Sie sich vor Spielbeginn genau über Spielablauf und Gewinnchancen! 4 Achten Sie darauf, dass andere Freizeitaktivitäten nicht zu kurz kommen! 5 Legen Sie Spielhäufigkeit (z. B. Tage/Monat) und Spieldauer (z. B. Stunden/Tag) verbindlich fest! 6 Spielen Sie nur mit Geld, das Sie nicht für andere wichtige Dinge benötigen! 7 Spielen Sie niemals mit geliehenem Geld! 8 Machen Sie regelmäßig Spielpausen! 9 Versuchen Sie nicht, durch neue Einsätze das verspielte Geld zurück zu gewinnen! 10 Auch wenn es vielleicht schwer fällt: Beenden Sie das Spielen nach einer Glückssträhne und nehmen Sie den Gewinn mit nach Hause! A 69 ANHANG Schnelltest Jedes „Ja“ zu einer dieser Fragen ist ein ernstzunehmender Hinweis für problematisches Spielverhalten. Sprechen Sie mit einer Person Ihres Vertrauens oder nutzen Sie eine der unten angebotenen Möglichkeiten! Natürlich kostenfrei und gerne auch anonym. Mit diesem einfachen Test können Sie schnell und einfach Ihr Spielverhalten analysieren. 1 Ich versuche häufig, meine Verluste durch neue Einsätze auszugleichen. JA NEIN 2 Ich habe mein Spielverhalten nicht mehr unter Kontrolle. JA NEIN 3 Angehörigen oder Freunden verheimliche ich mein Spielverhalten. JA NEIN 4 Nach dem Spielen mache ich mir oft Vorwürfe. JA NEIN 5 Ich kann nicht mehr über längere Zeit auf das Spielen verzichten. JA NEIN 6 Spielen ist für mich ein Fluchtweg bei Stress, Problemen oder Sorgen. JA NEIN 7 Um spielen zu können, musste ich mir schon Geld ausleihen. JA NEIN 8 Mein privates / berufliches Leben leidet unter dem Spielen. JA NEIN Informations- und Hilfsangebote Es gibt immer einen Ausweg! Problematisches Spielen ist kein unabwendbares Schicksal. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Beratungs-, Selbsthilfe- und Therapieeinrichtungen, die hervorragende Arbeit leisten. Darüber hinaus bieten Ihnen die Partner von SPIEL-BEWUSST.DE die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgesprächs an. Wenden Sie sich bitte einfach an einen unserer Service-Mitarbeiter in der Spielstätte, der den Kontakt zu unseren psychosozialen Präventionsberatern gerne herstellt. Selbstverständlich ist diese Beratung für Sie kostenfrei und wird diskret behandelt. Diese pflegen intensiven Kontakt zu Hilfeeinrichtungen und vermitteln Sie auf Wunsch an die für Sie passende Organisation. Sie können uns natürlich auch direkt anrufen unter 0800/77238368 oder 0800/PRAEVENT* *kostenfrei aus allen deutschen Netzen 70 BooQi products are produced under license and are subject to design registrations and trademarks. © Booqi Media Solutions BV www.booqi.com NO 23783/49 call +31 (0)20 7163151 Unter www.spiel-bewusst.de finden Sie neben ausführlichen mehrsprachigen Informationen auch Kontaktdaten zu diversen Hilfeeinrichtungen. ANHANG Hilfreiche Informationen rund um die Themen „Bewusst Spielen“, Jugend- und Spielerschutz sowie gesetzliche Regelungen finden Sie in mehreren Sprachen unter www.spiel-bewusst.de. Spielrelevante Informationen 0800/77238368 oder 0800/PRAEVENT* zum Spielablauf an Geldspielgeräten gem. § 33c GewO (Aufklärungspflicht gemäß § 7 Glücksspieländerungsstaatsvertrag 2012) *kostenfrei aus allen deutschen Netzen V Spielte ilnahm e ab 18 J ahren! 1 Info-Bildschirm: Hier werden die Gewinnpläne angezeigt! 2 Münzeinwurf 3 Scheineinzug und -auszahlung 4 Bildschirm mit Spieleauswahl 5 Infos über Geldspeicher, Punktespeicher und Einsatzhöhe am unteren Bildrand. 6 Übermäßiges Spielen kann zu Problemen führen! Hotline-Nummer auf jedem Geldgewinnspielgerät. 7 Steuertasten: Start, Stop, Einsatzhöhe, Risiko, Startautomatik 8 Auszahlschale 1 2 4 5 3 7 8 6 Folgende Regeln gelten für alle zugelassenen Geldspielgeräte: Alle von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gem. § 33c GewO in Verbindung mit §§ 11 ff. SpielV in der Fassung der am 01. Januar 2006 Kraft getretenen 5. Verordnung zur Änderung der SpielV zugelassenen Geldspielgerätebauarten und alle gewerblich betriebenen Geldspielgeräte erfüllen nachfolgende Anforderungen: Alle von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gem. § 33c GewO in Verbindung mit §§ 11 ff. SpielV in der Fassung der am 11. November 2014 in Kraft getretenen 6. Verordnung zur Änderung der SpielV zugelassenen Geldspielgerätebauarten und alle gewerblich betriebenen Geldspielgeräte erfüllen nachfolgende Anforderungen: 1. Der Geldeinsatz beträgt in fünf Sekunden maximal 20 Cent und der Gewinn höchstens 2 Euro (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 SpielV). 1. Der Geldeinsatz beträgt in fünf Sekunden maximal 20 Cent und der Gewinn höchstens 2 Euro (§ 13 Nr. 2 SpielV). 2. Die Summe des Aufwandes (Einsätze abzüglich Gewinne) im Verlauf einer einzelnen Stunde kann 80 Euro nie übersteigen (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 SpielV). 2. Die Summe des Aufwandes (Einsätze abzüglich Gewinne) im Verlauf einer einzelnen Stunde kann 60 Euro nie übersteigen (§ 13 Nr. 4 SpielV). 3. Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze im Verlauf einer Stunde ist auf 500 Euro begrenzt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 SpielV). 3. Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze im Verlauf einer Stunde ist auf 400 Euro begrenzt (§ 13 Nr. 5 SpielV). 4. Bei längerfristiger Betrachtung darf durchschnittlich kein höherer Betrag als 33 Euro je Stunde in der Kasse verbleiben (§ 12 Abs. 2a SpielV). Gemäß einer Studie des Fraunhofer- Instituts, Magdeburg, sind es in der Praxis durchschnittlich unter 11 Euro. 4. Bei längerfristiger Betrachtung darf durchschnittlich kein höherer Betrag als 20 Euro je Stunde in der Kasse verbleiben (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 SpielV). In der Praxis sind es durchschnittlich 5 bis 15 Euro. 5. Die Spielverordnung gibt keine Auszahlquote vor. Die sich in der Spielpraxis ergebende Quote hängt u. a. von der Mathematik der einzelnen Spiele und vom Spielverhalten bzw. den Spielstrategien der Spieler ab. Die in unseren Filialen statistisch ermittelte durchschnittliche Auszahlquote lag in der Vergangenheit um die 75%. 5. Die Spielverordnung gibt keine Auszahlquote vor. Die sich in der Spielpraxis ergebende Quote hängt u. a. von der Mathematik der einzelnen Spiele und vom Spielverhalten bzw. den Spielstrategien der Spieler ab. Die in unseren Filialen statistisch ermittelte durchschnittliche Auszahlquote lag in der Vergangenheit um die 75%. 6. Die am Gerät dargestellten Gewinnaussichten dürfen zu keinem Zeitpunkt einen festen Gegenwert von 1.000 Euro übersteigen. A 71 ANHANG Neben den gesetzlichen Richtlinien, die wir für Sie als spielrelevant erachten, gibt es auch Informationen, die Sie direkt und jeder Zeit am Geldspielgerät selbst abrufen können. In der Regel können Sie diese über den Info- / Hilfe-Button abfragen. Sollten Sie beim Auffinden dieser Informationen am Gerät Hilfe benötigen, wenden Sie sich an unser Service-Personal. Die Damen und Herren helfen Ihnen gerne weiter. Grundsätzliches zum Spiel an Geldspielgeräten: Geldspielgeräte in Deutschland müssen mit Bargeld (Münzen oder Scheine) der Währung Euro betrieben werden. Nach der Zuführung von Geld wird unmittelbar mit der Umwandlung des Geldbetrags in Punkte begonnen. Für jedes animierte Spiel (Walzenlauf) werden, je nach gewähltem Einsatz (i.d.R. 5-200 Punkte), Punkte vom Punktespeicher abgezogen. Gewinne aus diesen Spielen werden entsprechend dem Punktekonto gutgeschrieben. Die gewählte Höhe Ihres Einsatzes wird am rechten unteren Bildrand angezeigt und ist entsprechend gekennzeichnet. Mit der „Start“ - Taste starten Sie jedes Spiel manuell - nach Aktivierung der „Autostart“-Taste laufen die Spiele so lange nacheinander ab, bis Ihr Punktekonto die Einsatzhöhe unterschreitet, oder Sie die „Autostart“-Taste erneut betätigen, um den automatischen Ablauf zu stoppen. Die genauen Gewinnpläne (Symbole, Gewinnlinien, Wertigkeiten) zu speziellen Spielen finden Sie immer innerhalb des Menüs eines Geldspielgeräts. Auch hier helfen Ihnen unsere Service-Mitarbeiter gerne weiter. Bei Fehlermeldungen auf dem Gerätebildschirm wenden Sie sich bitte direkt an unser Service-Personal. Sollten Sie Fragen oder Verbesserungsvorschläge haben, wenden Sie sich gerne an uns: [email protected] 72 BooQi products are produced under license and are subject to design registrations and trademarks. © Booqi Media Solutions BV www.booqi.com NO 23783/49 call +31 (0)20 7163151 5 Euro-Cent entsprechen dabei 5 Punkten. ANHANG Sie haben das Gefühl, dass beim Besuch unserer Spielhalle nicht mehr das Vergnügen und der Spaß im Vordergrund stehen? Es dreht sich irgendwie alles nur noch um das Spielen selbst? Dann ist es ZEIT ZU HANDELN! Wir bieten Ihnen an allen Standorten unserer Spielhallen ein unverbindliches und kostenloses Gespräch an. Unsere Servicekräfte stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und stellen den Kontakt zu einem unserer Präventionsberater her. Lassen Sie uns gemeinsam einen persönlichen Ausweg finden! Gerne können Sie sich auch direkt und völlig diskret an uns wenden: 0800/77238368 oder 0800/PRAEVENT* *kostenfrei aus allen deutschen Netzen 73 ANHANG 74 ANHANG Die 10 Goldenen Spielregeln zur Vorbeugung problematischen Spielens: 1 Geldgewinnspielgeräte dienen der Unterhaltung. Spielen Sie nicht, um dadurch Problemen zu entfliehen! 2 Setzen Sie sich vor Spielbeginn ein festes finanzielles Limit! 3 Informieren Sie sich vor Spielbeginn genau über Spielablauf und Gewinnchancen! 4 Achten Sie darauf, dass andere Freizeitaktivitäten nicht zu kurz kommen! 5 Legen Sie Spielhäufigkeit (z. B. Tage/Monat) und Spieldauer (z. B. Stunden/Tag) verbindlich fest! 6 Spielen Sie nur mit Geld, das Sie nicht für andere wichtige Dinge benötigen! 7 Spielen Sie niemals mit geliehenem Geld! 8 Machen Sie regelmäßig Spielpausen! 9 Versuchen Sie nicht, durch neue Einsätze das verspielte Geld zurück zu gewinnen! 10 Auch wenn es vielleicht schwer fällt: Beenden Sie das Spielen nach einer Glückssträhne und nehmen Sie den Gewinn mit nach Hause! Mehrsprachige Informationen im Internet: www.spiel-bewusst.de Hilfe bei problematischem Spielverhalten: 0800/77238368 oder 0800/PRAEVENT* *kostenfrei aus allen deutschen Netzen SB Poster_A1Hoch_RZ6.indd 1 25.03.15 14:10 75 ANHANG Hilfreiche Informationen rund um die Themen „Bewusst Spielen“, Jugend- und Spielerschutz sowie gesetzliche Regelungen finden Sie in mehreren Sprachen unter www.spiel-bewusst.de SB Leuchtsäule_1_585x1690_RZ4.indd 1 76 25.03.15 14:50 ANHANG 77 LÖWEN-Gruppe mit BPA Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe GmbH, Admiral Play GmbH und EXTRA Games Entertainment GmbH www.loewen.de LÖWEN PLAY GmbH www.loewenplay.de SCHMIDT Gruppe Entertainment GmbH www.schmidtgruppe.de www.spiel-bewusst.de