Nutzerordnung Leica TCS SP5 MP Mikroskop

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Nutzerordnung Leica TCS SP5 MP Mikroskop
Nutzerordnung für die Core Facility
Live Cell Imaging Mannheim, LIMA am CBTM
Version 2.0 März 2013
Verantwortliche:
Dr. Wolfgang Greffrath, C4 411, Tel. (0621-383-)9933;
[email protected]
Wissenschaftliche Betreuung und Leitung der Core Facility LIMA
Dr. Julia Bucher, C4 403.1, Tel: (0621-383-)9937;
[email protected]
Technische Betreuung Geräte, Laserschutzbeauftragte
Handan Mörz, C2 206, Tel. (0621-383-)9938;
[email protected]
Technische Betreuung Präparate und Gewebe
Sigrid Hugues, Dipl. BW (FH), C4 404, Tel. (0621-383-)9928;
[email protected]
Administrative Betreuung
1. PRÄAMBEL:
Die Core Facility Live Cell Imaging Mannheim, LIMA bietet die konfokale und MultiPhotonen Laserscanning-Mikroskopie und zugehörige Leistungen am Zentrum für
Biomedizin und Medizintechnik Mannheim (CBTM) der Medizinischen Fakultät
Mannheim an. Die LIMA wurde jeweils hälftig aus Mitteln des Struktur- und
Innovationfonds für die Forschung, Baden-Württemberg (SI-BW) an den
Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Rolf-Detlef Treede begründet sowie durch zwei Anträge für
Forschungsgroßgeräte nach Art. 91 b GG bei der DFG (Hauptantragsteller
Treede/Greffrath; Nebenantragsteller Professoren Augustin, Boutros, Klüter,
Schubert, Schultz und Sleeman). Die Core Facility LIMA befindet sich im
Gartengeschoss des Gebäudes Tridomus Haus C, Ludolf-Krehl-Str. 13-17, 68167
Mannheim, in den Räumen C1 103 und 104. Zur Ausstattung bei ihrer Begründung
gehört ein inverses Laserscanning-Mikroskop (LSM) Leica SP5 Mid Multi
Photonensystem (UV-Vis-IR), ein aufrechtes Leica LSM SP5 DS sowie ein
Zellkulturarbeitsplatz und weiteres Zubehör; eine detaillierte Liste der Geräte und
Ausstattung findet sich im Anhang 1. Die LIMA strebt die ständige Verbesserung,
Anpassung und Erweiterung der vorhandenen Laserscanning-Mikroskope an den
aktuellen Stand der Technik an.
2. Leitung
Die Core Facility LIMA wird von Dr. Wolfgang Greffrath und Dr. Julia Bucher vom
Lehrstuhl für Neurophysiologie am CBTM der Medizinischen Fakultät Mannheim der
Universität Heidelberg geleitet. Ansprechpartner für Nutzer aus dem industriellen
Umfeld ist Prof. Dr. Rolf-Detlef Treede.
Nutzerordnung der Core Facility LIMA
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Die Leitung der LIMA wird von einem Beirat beraten, der die Interessen der Nutzer
vertritt und dem die folgenden Mitglieder angehören:
1. Die Antragssteller des Forschungsgroßgeräteantrages (siehe Präambel)
solange sie Mitglied der Universität Heidelberg sind
2. Der geschäftsführende Direktor des CBTM
3. Die Medizinische Fakultät Mannheim in Person des/der Fakultätsgeschäftsführers/in
Die Leitung der LIMA beruft den Beirat in regelmäßigen Abständen zu einem Treffen
um über Vorkommnisse und/oder Änderungen der administrativen Struktur zu
berichten. Bei Ausscheiden eines Beiratsmitgliedes beschließen die restlichen
Beiratsmitglieder welche Person gegebenenfalls in den Beirat nachberufen wird.
3. ALLGEMEINES
3.1 Leistungen
Die Core Facility LIMA bietet folgende Leistungen:
a) Training in der Bedienung der Mikroskope
b) Beratung zu Experimenten in der konfokalen Lasermikroskopie, der MultiPhotonenmikroskopie und der Lebendzellmikroskopie
c) Meßzeitverwaltung und Abrechnung
d) Entwicklung und Etablierung mikroskopischer Methoden in
Zusammenarbeit mit den Nutzern
e) Instandhaltung der Mikroskope und der Rechner
f) Planung, Organisation und Durchführung von Experimenten an den
Mikroskopen gegen Entgelt
3.2 Nutzungsentgelt
Die LIMA erhebt für die genannten Leistungen von den Nutzern ein Nutzungsentgelt
um laufende Kosten der Geräte zu decken (z.B. Verbrauchsmaterialien, wie
Linsenputztücher, Immersionsmedien; Geräteerweiterungen, wie neue Filter;
Auswertungs-Software und dessen Updates etc.).
Umfang und Höhe werden personen- und projektbezogen sowie nach der Art der
genutzten Leistungen berechnet. Die Gebühren für die Nutzung und weiterer
Services werden einvernehmlich mit der Fakultätsgeschäftsleitung von der Leitung
der Core Facility LIMA festgelegt und bedarfsgerecht angepasst. Im Anhang 2. findet
sich die aktuelle Aufschlüsselung und Liste der Nutzungsentgelte.
3.3 Jahresbericht
Die Leitung der LIMA informiert den Beirat in einem Jahresbericht über die
wichtigsten Ereignisse, Aktivitäten und Entwicklungen der Core Facility.
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4. NUTZUNG
4.1 Berechtigte Nutzer
Als Nutzer können auf formlosen Antrag von der LIMA zugelassen werden:
1. Die Mitarbeiter aus den Arbeitsgruppen der Mitantragssteller des
Forschungsgroßgeräteantrages
2. Mitglieder der Medizinischen Fakultät Mannheim, der Universität
Heidelberg und anderer wissenschaftlichen Einrichtungen
3. Gegebenenfalls externe Nutzer aus dem industriellen Umfeld
Zulassungsvoraussetzung ist das Absolvieren eines Trainings durch die Mitarbeiter
der LIMA. Die Zulassung erfolgt personenbezogen nach absolviertem Training durch
die Leitung der LIMA; berechtigte Nutzer werden für die Anmeldung an die Geräte
per medma-Kennung freigeschaltet sowie für Eintragung im Buchungskalender
labtiMA. Das Arbeiten an den Geräten der LIMA setzt die Anmeldung eines
berechtigten Nutzers über die freigeschaltete medma-Kennung voraus; nur
zugelassene Nutzer haben Zugang zu den Räumen und Geräten. Das Freischalten
der Geräte für nicht eingewiesene oder andere nicht-berechtigte Personen ist
ausdrücklich untersagt und kann zum sofortigen Verlust der eigenen
Nutzungszulassung führen.
Die Nutzungsberechtigung gilt für ein Jahr und kann auf formlosen schriftlichen
Antrag verlängert werden.
4.2 Betriebs- und Nutzungszeiten
Die LIMA steht berechtigten Nutzern mit Zugehörigkeit zum CBTM grundsätzlich 24
Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Der Zugang für alle übrigen
Nutzer ist auf eine Kernzeit wochentags von 07:00 bis 19:00 Uhr begrenzt;
Ausnahmen hiervon können durch auf Antrag gewährt werden. Support durch die
Verantwortlichen der LIMA wird werktägig zu den üblichen Arbeitszeiten geleistet.
Meßzeiten werden von der Leitung mit folgender Priorität vergeben:
1. Mitglieder der Arbeitsgruppen der Antragssteller
2. Mitarbeiter der Medizinischen Fakultät Mannheim
3. Mitarbeiter der Universität Heidelberg
4. Sonstige Gruppen
4.3 Buchung und Abrechnung
Die Buchung der Geräte der Core Facility erfolgt elektronisch über labtiMA
http://www.umm.uni-heidelberg.de/local/medma/labtima/
Zusätzlich zur elektronischen Buchung müssen von jedem Nutzer die Meßzeiten und
weitere Angaben (Lampenbrenndauer, genutzte Laser, Gentechnisch veränderte
Organismen, etc.) in ein gerätespezifisches Laborbuch eingetragen werden.
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Die maximale Buchungsdauer beträgt tagsüber zwischen 7.00 und 19.00 Uhr 4
Stunden, außerhalb dieser Zeit sind auch längere Buchungszeiträume möglich, z.B.
für Zeitserien. Buchungen länger als vier Wochen im Voraus bedürfen der Absprache
mit der Leitung, wenn erforderlich, können einzelne weitere Ausnahmen vereinbart
werden.
Jeder Nutzer soll nicht mehr als 3 Buchungen pro Woche vornehmen.
Unmittelbare aufeinanderfolgende Serienbuchungen mehrerer Nutzer aus einer
Arbeitsgruppe sind zu vermeiden. Doppelbuchungen beider Instrumente der LIMA
sind prinzipiell nicht erlaubt. In begründeten Einzelfällen können Abweichungen von
diesem Procedere vereinbart werden.
Die elektronische Buchung ist Grundvoraussetzung zur Nutzung der Geräte und
dient als Grundlage zur Berechnung der Nutzungsentgelte. Zusätzlich werden von
den Verantwortlichen die elektronischen Buchungen mit den Eintragungen in den
Laborbüchern an den Geräten abgeglichen.
Kostenlose Stornierungen sind bis 24 Stunden vor Terminbeginn jederzeit möglich.
Anschließend wird die Gebühr für die gebuchte Dauer der Nutzung erhoben, so nicht
für Ersatz gesorgt werden kann. Wenn ein anderer Nutzer ihre Buchung übernehmen
möchte kann ein Verantwortlicher die Umbuchung durchführen.
Es kann nach Absprache bzw. Verfügbarkeit zusätzlich ein spezifisches Objektiv für
ein Mikroskop bei labtiMA, bzw. eine versuchsspezifische Ausrüstung gebucht
werden. Der Austausch der Objektive erfolgt ausschließlich durch einen
Verantwortlichen der LIMA.
Umfangreiche Umbauten an den Geräten müssen separat als Umbauzeit
angemeldet und bezahlt werden und dürfen ausschließlich mit einem
Verantwortlichen durchgeführt werden.
4.4 Rechte und Pflichten der Nutzer
Die Nutzer müssen die Regeln der LIMA kennen, einhalten und Anweisungen der
Verantwortlichen befolgen. Dies bestätigen sie anlässlich der Einweisung per
Unterschrift (siehe Deckblatt).
Rechte der Nutzer:




Zugang zu Meßzeiten an den Geräten der LIMA
Training in der Bedienung der Mikroskope
Wissenschaftliche Beratung zu Experimenten
Entwicklung und Etablierung mikroskopischer Methoden in Zusammenarbeit
mit der Leitung
 Jährlich eine Laserschutzunterweisung
 Ein Jahresbericht (siehe Punkt 3.3)
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Pflichten der Nutzer:
 Jeder Nutzer verpflichtet sich die im Anhang 3 aufgeführten praktischen
Hinweise zum ordnungsgemäßen Betrieb zu befolgen, die Bestandteil dieser
Nutzerordnung sind.
 Jeder Nutzer ist während der gebuchten Zeit verantwortlich für den
sachgemäßen Gebrauch der Geräte und kann für verursachte Schäden
haftbar gemacht werden. Bereits zu Beginn bestehende Schäden oder
Funktionseinschränkungen sind unmittelbar zu melden, spätere
Reklamationen können nicht anerkannt werden.
 Die Buchung verpflichtet zur Zahlung des Nutzungsentgelts. Eine Ausnahme
besteht für Buchungen die mehr als 24 Stunden vor der Nutzung korrigiert
werden oder für den Fall, dass eine Störung am Mikroskop das Arbeiten
verhindert, und diese Störung nicht durch dem Nutzer selbst verursacht
wurde.
 Die korrekte Anmeldung begründet keinen Rechtsanspruch auf Meßzeit. Im
Falle tatsächlicher oder drohender Funktionseinschränkungen an den
Geräten, unvorhergesehener bzw. dringender Reparatur- oder
Wartungsarbeiten etc., kann der Betrieb auch kurzfristig eingeschränkt oder
beendet werden – die Entscheidung hierüber obliegt allein den
Verantwortlichen.
 Der Nutzer ist verpflichtet, eine Eintragung in das jeweils ausliegende
Laborbuch vorzunehmen und diese zu unterschreiben. Insbesondere sind hier
alle Störungen an den Geräten zu dokumentieren. Störungen sind außerdem
schnellstmöglich zu melden (per E-Mail und/oder telefonisch).
 Der Nutzer verpflichtet sich den Arbeitsort ordentlich und sauber zu
hinterlassen. Die korrekte Beachtung der entsprechenden Vorgaben der
allgemeinen und speziellen Laborordnung, der Arbeitssicherheit, der
Biostoffverordnung, des Gentechnikgesetzes, und anderer arbeits- und
sicherheitsrelevanter Vorschriften und Verordnungen obliegt dem Nutzer,
deren Einhaltung wird vorausgesetzt (siehe Anhang 4).
 Das eigenständige Wechseln von Mikroskopkomponenten und/oder das
Installieren von Software ist dem Nutzer nicht gestattet. Das Entfernen von
Geräten, Objektiven und anderen Mikroskopteilen aus der Core Facility für
den Gebrauch außerhalb der LIMA ist nicht zulässig.
 Jeder Nutzer ist verpflichtet, die LIMA bei Publikationen sowie in Bachelor-,
Master- bzw. Doktorarbeiten durch die Zitierung in den Danksagungen zu
würdigen, sobald Bilder, Daten und Analysen, die in der LIMA generiert
wurden, gezeigt werden. Bis auf Weiteres soll auch das jeweilige
Förderkennzeichen der DFG aufgeführt werden.
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Für das aufrechte Mikroskop:
„We acknowledge the support of the Core Facility Live Cell Imaging Mannheim
at the CBTM (DFG INST 91027/10-1 FUGG)”
Für das inverse Multi-Photonen Mikroskop:
„We acknowledge the support of the Core Facility Live Cell Imaging Mannheim
at the CBTM (DFG INST 91027/9-1 FUGG)”
Ein PDF der Publikation ab Status „in press“ soll gesendet werden an:
[email protected].
 Die Bezahlung des Nutzungsentgelts schließt eine Co-Autorenschaft in einer
Veröffentlichung nicht aus. Wenn einer der Verantwortlichen der LIMA einen
substantiellen intellektuellen und/oder experimentellen Beitrag zur Publikation
beigetragen hat, soll er wie jeder andere Co-Autor behandelt werden.
 Es liegt im Interesse der LIMA, dass alle Nutzer an den Geräten Bilder und
Daten mit höchsten Qualitätsansprüchen generieren und publizieren. Die
Nutzer sind verpflichtet den diesbezüglichen Anweisungen und
Verbesserungsvorschlägen der Leitung Folge zu leisten.
Die Leitung der LIMA ist berechtigt die Einhaltung guter wissenschaftlicher
Praxis im Sinne einer Qualitätskontrolle zu verlangen und ggf. diesbezüglich
verbindliche Vorgaben an die Nutzer zu geben.
Hierbei sei insbesondere auf folgende Publikation hingewiesen:
Cromey DW „Avoiding Twisted Pixels: Ethical Guidelines for the Appropriate
Use and Manipulation of Scientific Digital Images“ des Journals „Science and
Engineering Ethics“ 2010 Dec;16(4):639-67; Springer Verlag.
5. DATENSPEICHERUNG
Daten dürfen vorübergehend lokal auf dem Rechner des Mikroskops gespeichert
werden. Daten können vom Nutzer auf Laufwerk (C:\USER) in einem näher
bezeichneten Ordner, der eine genaue Zuordnung erlaubt, gespeichert werden.
Der Nutzer ist verpflichtet seine Daten schnellstmöglich von der Festplatte des
Rechners auf ein eigenes Medium zu transferieren und anschließend von der
Festplatte zu löschen. Im Falle akuter Engpässe auf den lokalen Speicher werden
Daten, die älter als eine Woche sind, ohne Nachfrage gelöscht. Es wird bis auf
Weiteres kein regelmäßiger Backup der Daten auf den Rechnern der Mikroskope
durchgeführt. Die Verantwortlichen der LIMA übernehmen keinerlei Verantwortung
für die Daten der Nutzer.
6. ABRECHNUNG, VERWENDUNG DER NUTZUNGSENTGELTE
Die Core Facility LIMA verfügt über eine eigene Kostenstelle (946008.2), auf die die
erhobenen Nutzungsgebühren gebucht werden. Die Verrechnung gemäß der
aktuellen Liste Nutzungsentgelte (siehe Anhang 2) erfolgt quartalsweise.
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 Laufende Kosten für Verbrauchsmaterialien und Erweiterungen der Geräte mit
einem Betrag unter 1000 € können von den Verantwortlichen der LIMA über
diese Kostenstelle getätigt werden.
 Bei Beschaffungen mit einem Betrag über 1000 € müssen die Kosten von
der(n) Arbeitsgruppe(n) in gleichen Anteilen getragen werden, die diese
Erweiterung benötigen. Hierbei wird die Core Facility LIMA in jedem Falle als
ein Bedarfsnutzer hinzugefügt.
D.h. der Berechnungsschlüssel je Interessent ergibt sich wie folgt:
X * 1/(n+1); X= Betrag, n= Anzahl Nutzer+1 LIMA
Nach der Anschaffung geht der Gegenstand in den Besitz der LIMA über und
verbleibt in deren Bestand. Alle Erweiterungen an den Geräten dürfen
ausschließlich von Verantwortlichen beauftragt bzw. angebracht werden.
 Reparaturen und Wartungen werden, sofern möglich, von den
Verantwortlichen der LIMA durchgeführt. Umfangreiche Reparaturen bedürfen
eines Technikers der Herstellerfirma, dessen Beauftragung ausschließlich
durch einen Verantwortlichen der LIMA erfolgt. Es besteht ein Servicevertrag
für die Geräte mit der Herstellerfirma.
Die Leitung der Core Facility LIMA im März 2013
______________
Datum
_________________
Lehrstuhl NeuroPhys
______________
Datum
_________________
Core Facility LIMA
______________
Datum
_________________
GD des CBTM
______________
Datum
_________________
Med. Fakultät Mannheim
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Anhang 1: Technische Ausstattung
Inverses Leica SP5 Mid Multi-Photonensystem (UV-Vis-IR)
- Forschungsmikroskop DMI 6000CS Bino ausgestattet mit Kontrastverfahren
Hellfeld, Polarisation und Interferenzkontrast
- Externe Fluoreszenzlampe EL6000
- Filtersystem für Epifluoreszenz: A (BP 340-380 nm, LP 425 nm); I3 (BP 450-490
nm, LP 515 nm); N2.1 (BP 515-560 nm, 590 nm); TX2 (BP 560/40 nm, LP 645/75
nm)
- Verfügbare Laserlinien: Ar-Laser (458 nm /5 mW; 476 nm /5 mW; 488 nm/ 20 mW;
496 nm/ 5mW; 514 nm / 20 mW), DPSS (561 nm/ 20 mW), HeNe (594 nm /2,5 mW,
633 nm /10 mW)
- Infrarot Ti:Saphire Laser MaiTai Deep Sea (variabel 690-1040 nm/ 2,5 W)
- 8 Kanal AOTF
- AOBS (0,6-2 nm Selektivität)
- Scanningtisch, Super-Z Galvo Stage
- Variabler Scanner: Bildscan: bis zu 25 Bilder/s; Linienscan: bis zu 2800 Linien/s
- Resonanzscanner: Bildscan: bis zu 250 Bilder/s; Linienscan: bis zu 16000 Linien/s
- 1 TLD-Detektor zur Erfassung von Durchlichtbildern
- 4 Interne Detektorkanäle zur Erfassung von Fluoreszenzbildern
- 2 Externe Detektorkanäle für MP
- Objektive: 5x/0.15 NA Luft; 10x/0.30 NA Luft; 20x/0.7 NA Luft; 25x/0.95 NA Wasser;
40x/1,3 NA Öl; 40x/1,1 NA Wasser
- Temperierte Ludin Inkubationskammer mit Gasmischer (Gaskonzentration wählbar
1-15% CO2)
- Begasbarer Mini-Inkubatoraufsatz für Z-Galvo Tisch
Aufrechtes Leica LSM SP5 DS
- Forschungsmikroskop DM 6000 B
- Externe Fluoreszenzlampe EL6000
- Filterystem für Epifluoreszenz: I3 (BP 450-490 nm, LP 515 nm); N2.1 (BP 515-560
nm, 590 nm)
- Verfügbare Laserlinien: Diodenlaser (405 nm /50 mW), Ar-Laser (458 nm /5 mW;
476 nm /5 mW; 488 nm/ 20 mW; 514 nm /20 mW), HeNe (543 nm/1mW, 633 nm /10
mW)
- 6 Kanal AOTF
- Anregungsstrahlenteiler: TD 488/543/633 nm, DD 458/514 nm, DD 488/543; RSP
500; Graufilter: RT 30/70
- Konventioneller Scanner: bis zu 50 Bilder/s; Linienscan: bis zu 2800 Linien/s,
- 1 TLD-Detektor zur Erfassung von Durchlichtbildern
- 2 Interne Detektorkanäle zur Erfassung von Fluoreszenzbildern
- Objektive: 5x/0.15 NA Luft; 10x/0.30 NA Luft; 20x/0.7 NA Mult. Imm.; 40x/1,3 NA Öl;
63x/1,4 NA Öl.
Ein Zellkulturarbeitsplatz „HERAsafe“ der Firma Thermo Scientific
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Anhang 1: Technische Ausstattung
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Anhang 2: Liste Nutzungsentgelte (Stand 11/2012)
Die Nutzungsentgelte werden in drei Tarifgruppen unterteilt. Die Eingruppierung
hängt von der Zugehörigkeit des Nutzers ab.
Tarifgruppe 1:
Für die Arbeitsgruppen der Antragssteller am CBTM und deren Mitarbeiter,
Doktoranden und Diplomanden: 7.50 €/h
Tarifgruppe 2:
Für Mitglieder der Medizinischen Fakultät Mannheim, der Universität Heidelberg und
anderer wissenschaftlicher Einrichtungen: 20 €/h
Tarifgruppe 3:
Für Nutzer aus dem industriellen Umfeld: 100 €/h
Nachttarif:
Für Langzeitexperimente mit einer Buchungsdauer von mehr als 6 Stunden kann
während der Zeit von 19.00 h - 7.00 h eine Reduktion des Nutzungsentgelts auf 50%
beantragt werden.
Für das Training der Nutzer an den Geräten wird zusätzlich erhoben:
Training mit einem Nutzer: 50 € für die gesamte Dauer des Trainings
Training mit n≥2 Nutzern: 30 €/Nutzer für die gesamte Dauer des Trainings
Die Trainingsgebühr wird ab Januar 2013 erhoben.
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Anhang 2: Liste Nutzungsentgelte
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Anhang 3: Praktische Hinweise zum ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte
Vor Beginn Ihrer Arbeit:
Überprüfen Sie sorgfältig das Mikroskop und den Arbeitsplatz bevor Sie mit Ihrer
Arbeit beginnen.
Sollte der Arbeitsplatz in einem inakzeptablen Zustand sein (z.B. Verschmutzungen),
das Gerät augenscheinlich nicht fehlerfrei laufen (z.B. Dezentrierung etc.) oder
schadhaft sein, sind Sie verpflichtet dies umgehend und persönlich einem
Verantwortlichen zu melden, mindestens per E-Mail.
Melden Sie uns fehlende Verbrauchsmaterialien, z.B. Kimwipes oder Immersionsöl.
Achten Sie auch auf die Raumtemperatur. Sollten Sie einen fühlbaren Anstieg der
Raumtemperatur auf über 26°C bemerken melden Sie es bitte umgehend.
Während Ihrer Arbeit:
Sollten Sie der erste Nutzer des Tages sein, schalten Sie die Fluoreszenz-Lampe
ein, sofern Sie sie benötigen. Sie sollte mindestens 0.5 h laufen bevor sie
ausgeschaltet wird. Solange wie möglich soll der mechanische Shutter am
Lampengehäuse der eingeschalteten Fluoreszenzlampe manuell verschlossen
werden, um den Lichtleiter zu schonen.
Aktivieren Sie nur die Laser in der Betriebssoftware, die Sie innerhalb Ihrer
Nutzungszeit auch wirklich benötigt werden und beachten Sie die jeweiligen
Maximalwerte für die Laserleistung. Unnötige Aktivierung des Lasers führt zu
regelhaftem Verschleiß des Lasers selbst dann, wenn die entsprechende
Laserleistung auf „Null“ gewählt wird.
Für alle Laser gilt: Nach Zündung soll der Laser für 2 h laufen. Wenn die
nachfolgende Buchung erst 2 h später ist schalten Sie den Laser aus. Unter dieser
Zeit lassen Sie den Laser weiterlaufen. Die maximale Leistung für den Ar+-Laser im
Dauerbetrieb wird auf 20% eingestellt. Andere Einstellungen für den Dauerbetrieb
(z.B. für FRAP Experimente) bedürfen einer Absprache.
Säubern Sie vorsichtig das Objektiv und ihr Deckglas mit einem Kimwipe oder
Whatman-Linsenpapier ggf. mit Isopropanol getränkt. Benutzen Sie das korrekte
Immersionsmedium (Öl, Glycerin, Wasser, Luft) für Ihre Probe und wählen das
entsprechende Objektiv dafür aus. Stellen Sie außerdem sicher, dass der
Korrekturring am Objektiv richtig eingestellt ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind
fragen Sie!
Bitte benutzen Sie nur einen kleinen Tropfen Immersionsmedium und entfernen Sie
überschüssiges Medium sofort. Machen Sie sich bereits zu Beginn Ihrer
Probenanfertigung Gedanken über das Immersionsmedium. Berücksichtigen Sie
hierbei auch die Verfügbarkeit der entsprechenden Objektive.
Nutzerordnung der Core Facility LIMA
Anhang 3: Praktische Hinweise zum ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte
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Nach Beendigung Ihrer Arbeit:
Säubern Sie die Objektive vorsichtig und gründlich mit einem Kimwipe. Sollten Sie
Glycerin oder Wasser verwendet haben wird mit Wasser gesäubert. Öl muss mit
Isopropanol entfernt werden.
Säubern Sie den Arbeitsplatz, lassen Sie bitte keinen Müll herumliegen, nehmen Sie
ihre persönlichen Gegenstände mit, vergessen Sie nicht Ihre Proben unter dem
Mikroskop. Tragen sie sich in das Laborbuch neben dem Mikroskop ein, vermerken
sie Besonderheiten und unterschreiben Sie.
Sollten Sie der letzte Nutzer des Tages sein fahren Sie alle Systeme herunter und
schalten die Fluoreszenz-Lampe aus. Wenn die Fluoreszenzlampe ausgeschaltet
wurde muss mindestens 1 h zugewartet werden bevor sie wieder angeschaltet
werden darf.
Die Kühlung der Laser muss mindestens 15 min nachlaufen bevor sie ausgeschaltet
werden darf.
Wenn Sie als der letzte Nutzer des Tages eingetragen waren denken Sie unbedingt
daran das System herunterzufahren und alle Geräte gemäß den Vorgaben
auszuschalten. Das gilt im Besonderen für den Fall, dass Sie ihre Buchung kurzfristig
stornieren. Denn: der vorherige Nutzer kann nicht wissen, dass Sie ihre Buchung
gelöscht haben und wird die Systeme laufen lassen.
Für das Multi-Photonen Mikroskop gilt: der Schlüssel ist vom Mikroskop abzuziehen
und im zahlengesicherten Schlüsselkasten neben der Tür aufzubewahren.
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Anhang 3: Praktische Hinweise zum ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte
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Anhang 4: Hinweise zum Arbeiten im S1 Bereich und dem Laserschutz
Die Räume der Core Facility LIMA zählen zur Sicherheitsstufe 1 und sind daher nur
für Präparate der Sicherheitsstufe S1 zugelassen. Hier gelten die
Betriebsanweisungen für gentechnisches Arbeiten gem. § 12 Abs. 2 Gen TSV.
Ein unbeaufsichtigtes Arbeiten mit Gefahrenstoffen ist in den Räumlichkeiten der
LIMA ist untersagt. Die Belehrung über das Arbeiten mit gentechnisch veränderten
Organismen (GVOs) ist in der Verantwortung des Nutzerlabors. Das Arbeiten mit
GVOs ist im Laborbuch zu dokumentieren, indem die Bezeichnung des GVO dort
eingetragen wird.
Das Arbeiten mit infektiösem Material (auch Spenderblut) ist mit den
Verantwortlichen vorab zu besprechen.
Die Verwendung radioaktiver Proben ist generell nicht zulässig.
Die Mikroskope verfügen über Laser der Klasse IIIb (aufrechtes Mikroskop), bzw. IIIb
und IV (inverses Multi-Photonen Mikroskop). Dies macht die Teilnahme an einer
Laserschutzunterweisung nach Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ BGV B2
verpflichtend. Die Nutzer werden deshalb vom Laserschutzbeauftragten der Core
Facility LIMA 1x jährlich zur gesetzlich vorgeschriebenen „Allgemeinen
Laserschutzunterweisung“ gebeten.
Jeder Nutzer arbeitet alleinverantwortlich mit den Lasern der Mikroskope und ist für
eine sachgerechte und verantwortliche Bedienung derer innerhalb des gebuchten
Zeitraumes zuständig. Die Verantwortlichen der LIMA übernehmen keinerlei
Verantwortung für den unsachgemäßen Betrieb der Laser und daraus eventuell
entstehende gesundheitliche Folgeschäden.
Abänderungen und/oder Ablenkungen des Strahlenganges und damit des
Laserstrahls sind prinzipiell nicht erlaubt. Es ist strengstens untersagt die LaserAbschirmungen oder Lasereinkopplung zu demontieren oder gar die Laserröhre zu
öffnen.
Achten Sie während des Betriebs am Multi-Photonen Mikroskop darauf, dass außen
im Flur die Laser-Warnleuchte angeschaltet ist. Schließen immer Sie den Shutter des
IR-Lasers, wenn Sie ihr Experiment unterbrechen.
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Anhang 4: Hinweise zum Arbeiten im S1 Bereich und dem Laserschutz
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