Pflichten

Transcription

Pflichten
Vorlesung Ethik/ Prof. J.‐C. Wolf Herbst 2011 Pflichten Der Begriff der Pflicht ist für Kant insofern wichtig, als er den Gedanken des „Selbstzwangs“ zum Ausdruck bringt. Ich (als vernünftiges Wesen) auferlege mir (als sinnlichem Wesen) Pflichten. Kants Ethik ist eine „self‐made morality“, aber keine willkürliche Privatmoral. Die Verbindlichkeit dieser Moral besteht einzig und allein in der Autorität der Vernunft. (Vgl. Jean Hampton: The Authority of Reason) Es gibt nur eine Vernunft, nicht diverse „Vernünfte“. Die Vernunft ist das, was uns mit allen vernünftigen Wesen verbindet. Kant unterscheidet zwischen ‐ Tugendpflichten: unvollkommene Pflichten mit einem gewissen Ermessenspielraum. Dieser Typus von Pflichten erlaubt uns eine gewisse zeitliche Einteilung und Organisation unseres Lebens, ohne dass die Moral uns tyrannisiert. Dies ist ein Schutz gegen Überforderung. ‐ Rechtspflichten: vollkommene Pflichten ohne Ermessensspielraum ‐ Tugendpflichten gegen sich selber: Pflicht zur Selbstvervollkommung, gegenüber eigenen Talenten (mit einem gewissen Spielraum für Erholung und „Faulheit“) ‐ Tugendpflichten gegen andere: Pflicht zur Wohltätigkeit (mit einer gewissen Optionalität, wann und wie viel ich geben will) ‐ Rechtspflichten gegen sich selber: Suizidverbot, Verbot der Lüge, Verbot der Selbstversklavung und Selbstverstümmelung. Dieser Typus von Pflichten ist für Kant besonders wichtig, weil sie die Sorge für die eigene Würde unterstreichen; wir müssen uns nicht zu Sklaven anderer machen. Auch dies ist ein Schutz gegen Überforderung. ‐ Rechtspflichten gegen andere: Pflicht, anderen in der Not zu helfen Nach Kant kann es keine echten Pflichtenkollisionen geben. Wenn zwei Forderungen kollidieren, so ist mindestens eine der Forderungen keine echte Pflicht. Eine echte Pflichtenkollision wäre eine Überforderung. Ich könnte nicht das moralisch Richtige tun. Nach Kant besteht jedoch die Regel: ultra posse nemo obligatur/ tenetur (niemand kann über seine Fähigkeit hinaus verpflichtet werden. Diese Regel wird oft als „ought implies can“ zitiert. Weil Kant die Moral nicht empirisch begründet, d.h. in einer Erfahrung dessen, was Menschen tun und tun können (empirische Moralpsychologie), sondern a priori, ist für ihn das moralische Moralgesetz als „Faktum der Vernunft“ a priori gegeben und gebietend. Wir können a priori wissen, was wir sollen, und aus diesem Wissen können wir erkennen, was wir können. Diese Annahme rückt Kant in die Nähe eines rationalen Intuitionismus. 1 Der Alltagverstand ist jedoch stets gefährdet, die Pflicht mit Wünschen und Neigungen zu vermischen, Kompromisse, Konzessionen und Ausnahmen zu machen. Deshalb müssen wir unser Wissen der Pflichten stützen und stabilisieren, und dies geschieht durch ein Verfahren der Verallgemeinerung, den kategorischen Imperativ. Der kategorische Imperativ begründet die moralischen Urteile über die Pflichten, oder es bildet ein Testverfahren, um ungeeignete oder unmoralische Maximen zu eliminieren. Ungeeignete oder unmoralische Maxime sind Maximen, von denen wir uns nicht denken können und von denen wir vernünftigerweise nicht wollen können, dass sie zum allgemeinem Gesetz erhoben würden. „Ich trage täglich einen gründen Hut“ ist eine Maxime, die nicht geeignet ist. „Ich lüge immer, wenn es mir nützt“ ist eine unmoralische Maxime. Kant misstraut allen Ausnahmen. Er sieht in jeder Ausnahme einen gefährlichen Anfang für eine Eskalation von unmoralischen Entscheidungen. Mit jeder Ausnahme bringen wir uns in die Gefahr einer unmoralischen Abwärtsbewegung. Aus kleinen Ausnahmen werden große Ausnahmen. (Vgl. „argument of the slippery slope“). Auch heute werden solche Argumente verwendet, z.B. gegen jede Form der Abtreibung oder der Euthanasie. Kant ethischer Formalismus ist besonders gefährdet durch die Zulassung von Ausnahmen. So kann eine Maxime beliebig manipuliert werden, damit sie als moralisch erlaubt durchgeht, z.B. durch die Formulierung seltener Umstände. Maxime1: Wenn ich in einer verlassenen Seitengasse Bargeld finde und es ohne Risiko von Strafe behalten kann, eigne ich es mir an. Maxime2: Wenn ich um Mitternacht bei Vollmond Bargeld finde und es ohne Risiko von Strafe behalten kann, eigne ich es mir an. Beide Maximen formulieren relativ seltene Umstände, so dass eine Welt, in der diese Maxime allgemein befolgt ist, denkbar und vielleicht sogar ohne Widerspruch wünschenswert ist. Natürlich sind solche Bedingungen willkürlich und für die moralische Beurteilung strikt irrelevant, doch es scheint, dass die Anwendung des kategorischem Imperativs als eines formalen Verfahrens dieses Wissen von Relevanz und Irrelevanz nicht begründet, sondern bereits voraussetzt. So betrachtet wäre die Anwendung des kategorischen Imperativs zirkulär – sie würde bereitsein moralisches Wissen voraussetzen, dass sie eigentlich begründen sollte. Eine weitere Voraussetzung ist die Ernsthaftigkeit – die Formulierung des kategorischen Imperativs und seiner Anwendungen ist kein bloßes Spiel, sondern sollte der moralischen Entscheidungsfindung dienen. Auch hier kann man sich fragen, ob die Voraussetzung von Ernsthaftigkeit oder Aufrichtigkeit nicht bereits eine moralische Haltung voraussetzt, die eigentlich zu begründen wäre. Beide Annahmen – die eines Wissens von moralisch relevanten Umständen und die Haltung der Ernsthaftigkeit – gehören zu einem Hintergrundwissen, dass die Grenzen eines bloß formalen Verfahrens zu sprengen scheint. 2 Plausibler ist eine Maxime, welche das unrechtmäßige Behalten von fremdem Eigentum formuliert. Maxime3: Wenn ich Bargeld finde, das mir nicht gehört und das ich ohne Risiko von Strafe behalten kann, eigne ich es mir an. In dieser Formulierung wird eine Eigentum vorausgesetzt und durch die widerrechtliche Aneignung zugleich negiert. Dies scheint genau der Widerspruch zu sein, den es nach Kant zu vermeiden gilt. Es handelt sich nicht so sehr um einen logischen Widerspruch – keine Logik der Welt verbietet Diebstahl! Sondern es handelt sich um einen Widerspruch im Handeln, einen praktischen oder performativen Widerspruch: Ich handle so, dass ich etwas, was ich voraussetze, zugleich unterhöhle. Kants Ethik wurde bereits von Hegel und später von Max Scheler als formal und leer kritisiert. Es scheint unmöglich zu sein, aus der Forderung der Vermeidung praktischer Widersprüche moralische Inhalte zu deduzieren. Gewöhnlich werden bestimmte Maximen ins Spiel gebracht, in denen bereits moralische Begriffe verwendet oder vorausgesetzt werden. Auf Maxime3 scheint das zuzutreffen, sofern die Ausdrücke ‚gehören‘ und ‚aneignen‘ nicht nur eine deskriptive Bedeutung haben, sondern auch eine normative Bedeutung, im Sinne von ‚rechtmäßig‘ oder ‚legitimerweise gehören‘ oder ‚als legitimes Eigentum aneignen‘. Ein weiteres Problem des ethischen Formalismus besteht in der Erzeugung von sog. „positiven Falschen“, d.h. die Begründung von Verboten, die unsinnig oder unvernünftig erscheinen. Dies trifft etwa zu, wenn wir aufgefordert werden, uns vorzustellen, dass alles oder sehr viele etwas tun würden, was de facto nur wenige tun wollen. Maxime4: Wenn ich Modefotograph werden will, dann tue ich es. Die wenigsten (außer vielleicht einigen Prüden) werden Maxime4 als moralisch problematisch oder gar verwerflich betrachten. Wird allerdings eine hypothetische Universalisierung als Textverfahren angewendet, so gelangen wir zum Resultat, dass wir uns keine Welt vorstellen oder gar wünschen können, in der alle Modefotografen würden. Hier müsste man zwei Korrekturen vornehmen. Zum einen wäre eine Welt, in der alle Modefotographen werden möchten, eine höchst unfreie Welt, sofern Freiheit auch eine gewisse Diversität der Lebensprojekte voraussetzt. Es wäre eine extrem konformistische Welt und dadurch eine Welt, in der die Freiheit der Wahl höchst eingeschränkt wäre. Zum anderen ist die Maxime wiederum zu spezifisch und auf eine willkürliche Art und Weise eingeschränkt; das formale Testverfahren eignet sich nur zur Prüfung relativ unspezifischer Maximen, wie z.B. der folgenden Maxime: Maxime6: Wenn ich meinen Beruf selber wählen will, dann tue ich es. Es gibt keinen Anlass, diese Maxime mit dem formalen Verfahren des kategorischen Imperativs als unmoralisch zu eliminieren. Diese Maxime unterstreicht die Freiheit der 3 Selbstbestimmung und richtet sich gegen die Fremdbestimmung, die darin besteht, dass mein Vater oder der Staat meine Berufswahl entscheidet. Sie macht es auch nicht zur moralischen Pflicht, dass ich meinen Beruf selber wähle oder dass ich es wünsche, dies zu tun. Aus der Verallgemeinerbarkeit folgt also nicht eine Pflicht. Man vergleiche auch folgende Maxime: Maxime5: Wenn ich müde bin, ruhe ich mich aus. Auch hier könnte man sagen: Wenn das jedermann täte, dann gäbe es z.B. keine moralische Pflicht, auf seinem Wachtposten zu verharren und so lange als möglich gegen die Müdigkeit zu kämpfen. Maxime5 scheint so betrachtet eine unmoralische Maxime zu sein. Nach Kant sind Neigungen per se nicht unmoralisch, also die Neigung zu schlafen ist nicht an sich schlecht oder unmoralisch. Der Verallgemeinerungstest würde falsch funktionieren, wenn er diese Maxime als eine unmoralische eliminieren würde; er kann nur angewendet werden um zu bestätigen, dass es sich bei dieser Maxime nicht um eine moralische Pflicht handelt, dass es keine moralische Pflicht gibt, sich auszuruhen. Wer sich ausruht, folgt seiner Neigung, nicht einer Pflicht – außer es handelt sich um den vorgeschriebenen Pflichtschlaf von Berufsleuten (wie Kraftwagenlenker). Es scheint also auch hier eine qualifizierte Ausnahme zu geben, in der Schlaf oder Ruhe moralische Pflicht ist. Das formale Verfahren der Verallgemeinerung, so lautet die Zusammenfassung der Einwände, ist nicht besonders zuverlässig: Manchmal eliminiert es zu viele Maximen (auch unschuldige oder moralisch indifferente Maximen), und manchmal toleriert es Maximen, die moralisch suspekt sind. Offenbar ist es nötig, bei der Anwendung des Kategorischen Imperativs immer auf verborgene Voraussetzungen und auf die besonderen Umstände zu achten. Kant selber korrigiert den Formalismus seiner Methode, in dem er den kategorischen Imperativ umformuliert. Eine Variante des kategorischen Imperativs verbietet, die Menschheit in uns selber und in anderen nur als Mittel, und nicht auch als Zweck zu behandeln. Diese Variante wird auch als Instrumentalisierungsverbot bezeichnet. Das Instrumentalisierungsverbot klingt sehr plausibel und wird mit der Idee der Menschenwürde verknüpft. Menschen, genauer: vernünftige Lebewesen, die sich selber Prinzipien geben können, haben einen Eigenwert; sie sind mehr als nur Mittel oder Ressourcen für andere, die zwar einen Preis, aber keine Würde haben können. Dieses Prinzip scheint nicht immun zu sein gegen Einschränkungen und Ausnahmen. Wenn ich das Leben einer dritten Person nur dadurch retten kann, dass ich eine zweite Person gegen ihren Willen bestehle (ihr z.B. das Auto raube, das ich für die Rettung brauche), so scheint 1) der Diebstahl eine Form der Instrumentalisierung der zweiten Person zu sein, und 2) erscheint die Pflicht, Leben zu retten, den meisten (reifen) Menschen als dringlicher und 4 wichtiger als die Pflicht, Eigentum zu respektieren. So betrachtet ist es also nicht möglich und nicht einmal wünschenswert, moralische Ausnahmen um jeden Preis zu vermeiden und zu verbannen. Die Annahmen, dass eine Eigentumsordnung moralischen Wert hat und dass Eigentum zwar wichtig, aber nicht heilig ist, verweisen wiederum auf Annahmen, die viele machen, ohne dass sie sich direkt aus dem kategorischen Imperativ ableiten ließen. Kants Behauptung, es könne keine echten Pflichtenkollisionen geben, ist nur schwer aufrecht zu erhalten und in sich unplausibel. Argumente gegen die Möglichkeit von echten Pflichtenkollisionen setzen so etwas wie ein harmonisches System der moralischen Pflichten voraus. Garantie für diese Harmonie ist die Vernunft, Garantie für die Harmonie der Vernunft ist – Gott, vorgestellt als moralischer Gesetzgeber. Gott wird nicht nur als vernünftig vorgestellt, sondern auch als gütig und weise – er wird die Menschen nicht systematisch überfordern. Die Existenz echter moralischer Pflichtenkollisionen würde die Menschen systematisch überfordern. Es würde sie in tragische Konflikte verwickeln, in den sie nur zwischen zwei (gleichermaßen) falschen Handlungen wählen könnten. Kant scheint die Unmöglichkeit echter Pflichtenkollisionen auch als Postulat der Vernunft zu betrachten, nämlich als ein Postulat, das ausschließen soll, dass wir etwas sollen (nämlich moralisch richtig handeln), was wir nicht können. „Du kannst, denn du sollst“ mag zwar ein vernünftiges Postulat sein, doch ist es auch realistisch? „Du sollst nicht lügen.“ Nach Kant ist das Lügenverbot als eine absolute Regel zu betrachten. Sie gehört zu den vollkommenen Pflichten gegen mich selber. Kant scheint zu glauben, dass jemand, der die Maxime akzeptiert, einige Lügen seien moralisch erlaubt, die Kontrolle über sich selber als rationalen Akteur verliere. Was meinen Status als rationalen Akteur schwächt, ist moralisch verwerflich. Vorteil dieser Auffassung: Kant unterstreicht den Inhalt oder den Wert der Moral – Moral wird nicht rein formal verstanden, als Vermeidung von Widersprüchen, sondern als sinnvolles und wertvolles Projekt. Wer lügt, belügt sich letztlich selber – er macht sich zu einem Wesen, das nicht souverän und selbstbestimmt ist, dem es an Respekt vor dem eigenen vernünftigen Personenkern fehlt. Selbstkontrolle und Selbstachtung sind wichtige Inhalte! Einwände? 5 ……………. „Hat er aber gemordet, so muss er sterben.“ Ein Mörder verdient die Todesstrafe. Die Todesstrafe ist ein kategorischer Imperativ (oder folgt aus dem kategorischem Imperativ). Jeder Mörder muss zum Tode verurteilt und hingerichtet werden (starker Retributivismus, vgl. Wolf 1992). Die Todesstrafe ist nicht nur erlaubt, sie ist geboten. Vorteil dieser Auffassung: Die primäre Begründung der Strafe liegt in einer gleichen oder gerechten Vergeltung, nicht im zu erwartenden Nutzen einer Strafe. Kants Straftheorie ist retributiv, nicht utilitaristisch. Wer bestraft wird, darf nicht als Mittel zu anderen Zwecken instrumentalisiert werden. Strafe ist kein Mittel zur Prävention; Strafgefangene dürfen auch nicht zu fremden Zwecken, z.B. für Humanexperimente missbraucht werden. Einwände? ………………. Kant versucht sich über das Verhältnis von Religion und Moral Klarheit zu verschaffen. Er betrachtet die Religion als etwas, was von der Moral abhängig ist. Nach Kant sind unsere Pflichten nicht in der Religion begründet, sondern die Beurteilung der wahren Religion ist umgekehrt in reinen Vernunftreligion begründet, d.h. in einer Religion, die allen Menschen ohne Wunder und ohne Gelehrsamkeit einleuchtet. Diese Religion fasst die Moral unter dem Aspekt eines göttlichen Gesetzgebers zusammen. „Religion ist (subjektiv betrachtet) das Erkenntnis aller unserer Pflichten als göttlicher Gebote.“ Der einzige und wahre Gottesdienst des Menschen besteht darin, das Gute zu wollen (guter Wille) und das Richtige aus Pflicht (aus innerer Überzeugung, ohne Frucht vor Strafe oder Berechnung von Belohnung) zu tun. Ein Gottesdienst, der an die Stelle der inneren Verwandlung des Herzens und entsprechender guter Handlungen tritt, beruht auf Wahn, und Kant nennt ihn Afterglauben. Er dient nur dazu, das moralische Defizit zu kaschieren (durch Heuchelei und „Frondienst); den Priestern dient ein solcher Ersatzglaube (der an die Stelle der wahren Religion des praktischen Lebenswandels tritt) als Instrument der Herrschaft. Überblick über einige Maximen Beispiele von manipulierten Maximen: Maxime1: Wenn ich in einer verlassenen Seitengasse Bargeld finde und es ohne Risiko von Strafe behalten kann, eigne ich es mir an. Maxime2: Wenn ich um Mitternacht bei Vollmond Bargeld finde und es ohne Risiko von Strafe behalten kann, eigne ich es mir an. 6 Beispiel einer offensichtlich unmoralischen Maxime Maxime3: Wenn ich Bargeld finde, das mir nicht gehört und das ich ohne Risiko von Strafe behalten kann, eigne ich es mir an. Beispiele von „negativen Positiven“ (Maximen, die als unmoralisch eliminiert werden, obwohl sie moralisch unschuldig sind) Maxime4: Wenn ich Modefotograph werden will, dann tue ich es. Maxime5: Wenn ich müde bin, ruhe ich mich aus. Beispiel einer Maxime, welche die Freiheit erweitert Maxime6: Wenn ich meinen Beruf selber wählen will, dann tue ich es. Beispiel von Maximen, welche meine Freiheit erweitern, indem sie die Freiheit anderer einschränken Maxime7: Ich lüge, wenn es mir nützt. Maxime8: Ich zwinge andere, wenn es mir nützt. Beispiel einer Maxime, welche die eigene Freiheit untergräbt: Maxime9: Ich lüge, wenn ich damit eine edles Ziel erreichen kann. Maxime10: Ich nehme mir das Leben, wenn ich mich damit Leiden entziehen kann. Maxime11: Ich gebe Versprechen ab, auch wenn ich Grund zur Annahme habe, dass ich sie nicht erfüllen kann. Literatur Deigh, John (2010): An Introduction to Ethics, Cambridge: UP. Forkl, Markus (2001): Kants System der Tugendpflichten. Eine Begleitschrift zu den „Metaphysischen Anfangsgründen der Tugendlehre“ (= zweiter Teil der „Metaphysik der Sitten“), Bern usw.: Peter Lang. Hampton, Jean E. (1998): The Authority of Reason, Cambridge: UP. Kant: Die Metaphysik der Sitten Kant: Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten Kant: Kritik der praktischen Vernunft Kant: Über ein vermeintliches Menschenrecht aus Liebe zu lügen Pieper, Hans‐Joachim (2003) (Hrsg.): „Hat er aber gemordet, so muss er sterben“. Klassiker der Philosophie zur Todesstrafe, Bonn: DenkMal Verlag. Ricken, Friedo (1998): Allgemeine Ethik, 3. Aufl., Stuttgart, Berlin, Köln: Kohlhammer 7 Wetz, Franz Josef (2011) (Hrsg.): Texte zur Menschenwürde, Stuttgart: Reclam. Wolf, Jean‐Claude (1992): Verhütung oder Vergeltung? Einführung in ethische Straftheorien, München, Freiburg: Alber Verlag. 8 

Documents pareils