Information über die Abrechnungspositionen im Hilfsmittelverzeichnis

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Information über die Abrechnungspositionen im Hilfsmittelverzeichnis
MULTI– Rollstuhladapter
Michael Tanneberger
Rheinkamper Str. 10a
47495 Rheinberg
Telefon: 02843 / 9170083
Handy: 0176 / 32224866
[email protected]
www.rollstuhladapter.de
DATUM: 15.01.2014
Informationen über die Abrechnungspositionen für den MULTIRollstuhladapter im Hilfsmittelverzeichnis
Der GKV-Spitzenverband hat festgestellt:
„Bei den einzelnen Bestandteilen der Produktserie MULTI-Rollstuhladapter handelt es sich um Zubehör
für Rollstühle...
Für im Rahmen der Leistungszuständigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendiges
Zubehör für Rollstühle sind in der Produktgruppe 18 - Kranken- / Behindertenfahrzeuge - pauschale
Abrechnungspositionen vorgesehen, unter denen einschlägige Produkte unterschiedlicher Hersteller
abgerechnet werden können...“
Der Rollstuhltisch:
Gemäß GKV-Spitzenverband:
„Rollstuhltische können als notwendiges behinderten spezifisches Zubehör für Rollstühle unter den
entsprechenden Abrechnungspositionen abgerechnet werden, sofern eine Versorgung mit ihnen im
Einzelfall erforderlich ist.
...und schließen die zur Befestigung erforderlichen Vorrichtungen ein. Sofern im Einzelfall eine
Versorgung mit dem Rollstuhltisch in Verbindung mit dem Basis-Adapter 1.0 & Basis-Adapter 2.0
erforderlich ist, kann er unter der Abrechnungsposition 18.99.99.0802 abgerechnet werden.“
Auszug aus dem Hilfsmittelverzeichnis:
Gruppe:
Ort:
18 - Kranken-/ Behindertenfahrzeuge
99 - Ohne speziellen Anwendungsort / Zusätze
Untergruppe: 99 - Abrechnungspositionen
Art:
Produkt:
Hersteller:
0 - Abrechnungsposition für Zubehör
18.99.99.0802 – Arbeitsplatte / Tisch
NN
Merkmale:
Arbeitsplatte/Tisch aus Holz.
Ehemalige Abrechnungspositionsnummer: 18.99.09.0002
Der MULTI-Rollstuhladapter für den Einkauf:
Der GKV-Spitzenverband hat festgestellt:
„Eine Abrechnung von Einkaufskorb Reisenthel-Carrybag, Faltkorb 32 Liter und Faltkorb 24 Liter,
Tragewannenadapter-Zoom für Babytragewanne und Babyschale sowie der Kinder-Fahrradsitz ist
dagegen unter den Abrechnungspositionen des Hilfsmittelverzeichnisses nicht möglich. Diese Produkte
sind als allgemeine Gebrauchsgegenstände anzusehen, die auch von nichtbehinderten Personen
angeschafft und eingesetzt werden.
Gemäß §33 Abs. 1 Satz 1 SGB V sind Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens von einer
Versorgung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ausdrücklich ausgeschlossen. Dies wird
durch das BGS-Urteil vom 16. September 2004 – B 3KR 15/04 R bestätigt. Sie fallen daher in den
Eigenverantwortungsbereich des Versicherten. Dies gilt auch für Produkte, die dem Wesen nach einen
Gebrauchsgegenstand darstellen und behindertengerecht gestaltet sind.“
Aus diesem Grund ist die Produktpalette des MULTI-Rollstuhladapters verändert worden.
Angeboten wird der MULTI-Rollstuhladapter jetzt als... :

MULTI-Rollstuhladapter für den Einkauf (bestehend aus Basis-Adapter 1.0 & Basis-Adapter 2.0)
um den Einkauf oder den Transport von Gegenständen mit dem Rollstuhl im heimische Umfeld
oder bei der Arbeit selbständig und unabhängig erledigen zu können.
Bei dem notwendigen Zubehör-Aufsatz handelt es sich um einen... :

individuell angefertigten Korb als Zubehör zur sicheren Befestigung am MULTI-Rollstuhladapter.
Für den Einkauf oder den Transport von Gegenständen.
Durch die Herausnahme der Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, ist der Adapter
bewilligungsfähig.
Der Einkaufskorb Reisenthel-Carrybag, der Faltkorb 32 Liter und der Faltkorb 24 Liter bleiben
weiterhin im Sortiment. Sie sind allerdings nur als Sonder-Zubehör erhältlich und können nicht über
die Krankenkasse abgerechnet werden. Sie sind privat zu zahlen.
Die Abrechnungsposition des MULTI-Rollstuhladapters für den Einkauf ist:

18.99.99.0999 – Sonstiges Zubehör / Ausstattung für Rollstühle.
Auszug aus dem Hilfsmittelverzeichnis:
Gruppe:
Ort:
18 - Kranken-/ Behindertenfahrzeuge
99 - Ohne speziellen Anwendungsort / Zusätze
Untergruppe: 99 - Abrechnungspositionen
Art:
Produkt:
Hersteller:
0 - Abrechnungsposition für Zubehör
18.99.99.0999 - Sonstiges Zubehör/Ausstattungen für Rollstühle
NN
Merkmale:
Hierunter fallen alle bisher nicht aufgeführten Zubehör/Ausstattungen, die für eine
sachgerechte Versorgung erforderlich sind. Solche Sonderausstattungen können unter Angabe
der Bezeichnung, des Herstellers, der Artikelnummer und Angabe der Positionsnummer
beantragt werden.
Ehemalige Abrechnungspositionsnummern: 18.99.08.7999 bzw. 18.99.09.0999
Der MULTI-Rollstuhladapter für die Beförderung eines Babys:
Der GKV-Spitzenverband hat festgestellt:
„ ...siehe unter Einkaufskorb.“
Aus diesem Grund ist die Produktpalette des MULTI-Rollstuhladapters auch hier verändert worden.
Angeboten wird der MULTI-Rollstuhladapter jetzt als... :

MULTI-Rollstuhladapter für die selbständige und unabhängige Mitnahme eines Babys mit dem
Rollstuhl (bestehend aus Basis-Adapter 1.0 & Basis-Adapter 2.0).
Bei dem notwendigen Zubehör-Aufsatz handelt es sich um einen... :

individuell angefertigten Adapter als Zubehör zum MULTI-Rollstuhladapter. Zur Aufnahme einer
handelsüblichen Baby-Tragewanne oder einer Babyschale.
Wichtig: Die Baby-Tragewanne oder die Babyschale sind nicht Bestandteil des Adapters.
Durch die Herausnahme der Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, ist der Adapter
bewilligungsfähig.
Die Abrechnungsposition des MULTI-Rollstuhladapters für die Beförderung des Babys ist:

18.99.99.0999 – Sonstiges Zubehör / Ausstattung für Rollstühle.
Auszug aus dem Hilfsmittelverzeichnis:
Gruppe:
Ort:
18 - Kranken-/ Behindertenfahrzeuge
99 - Ohne speziellen Anwendungsort / Zusätze
Untergruppe: 99 - Abrechnungspositionen
Art:
Produkt:
Hersteller:
0 - Abrechnungsposition für Zubehör
18.99.99.0999 - Sonstiges Zubehör/Ausstattungen für Rollstühle
NN
Merkmale:
Hierunter fallen alle bisher nicht aufgeführten Zubehör/Ausstattungen, die für eine
sachgerechte Versorgung erforderlich sind. Solche Sonderausstattungen können unter Angabe
der Bezeichnung, des Herstellers, der Artikelnummer und Angabe der Positionsnummer
beantragt werden.
Ehemalige Abrechnungspositionsnummern: 18.99.08.7999 bzw. 18.99.09.0999
Der MULTI-Rollstuhladapter für die Beförderung eines Kindes:
Der GKV-Spitzenverband hat festgestellt:
„ ...siehe unter Einkaufskorb.“
Aus diesem Grund ist die Produktpalette des MULTI-Rollstuhladapters auch hier verändert worden.
Angeboten wird der MULTI-Rollstuhladapter jetzt als... :

MULTI-Rollstuhladapter für die selbständige und unabhängige Mitnahme eines Kindes mit dem
Rollstuhl (bestehend aus Basis-Adapter 1.0 & Basis-Adapter 2.0).
Bei dem notwendigen Zubehör-Aufsatz handelt es sich um eine... :

individuell angefertigte Sitzschale für Kinder von 1-6 Jahren als Zubehör zum MULTIRollstuhladapter.
Durch die Herausnahme der Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, ist der Adapter
bewilligungsfähig.
Die Abrechnungsposition des MULTI-Rollstuhladapters für die Beförderung des Kindes ist:

18.99.99.0999 – Sonstiges Zubehör / Ausstattung für Rollstühle.
Auszug aus dem Hilfsmittelverzeichnis:
Gruppe:
Ort:
18 - Kranken-/ Behindertenfahrzeuge
99 - Ohne speziellen Anwendungsort / Zusätze
Untergruppe: 99 - Abrechnungspositionen
Art:
Produkt:
Hersteller:
0 - Abrechnungsposition für Zubehör
18.99.99.0999 - Sonstiges Zubehör/Ausstattungen für Rollstühle
NN
Merkmale:
Hierunter fallen alle bisher nicht aufgeführten Zubehör/Ausstattungen, die für eine
sachgerechte Versorgung erforderlich sind. Solche Sonderausstattungen können unter Angabe
der Bezeichnung, des Herstellers, der Artikelnummer und Angabe der Positionsnummer
beantragt werden.
Ehemalige Abrechnungspositionsnummern: 18.99.08.7999 bzw. 18.99.09.0999
Achten Sie bitte bei der Beantragung darauf, Wörter zu vermeiden, die auf einen Gebrauchsgegenstand
des täglichen Lebens hinweisen.
Beispiel 1:
MULTI-Rollstuhladapter für den Einkauf (bestehend aus Basis-Adapter 1.0 & Basis-Adapter 2.0) um
den Einkauf oder den Transport von Gegenständen mit dem Rollstuhl im heimische Umfeld oder bei
der Arbeit selbständig und unabhängig erledigen zu können.
Benötigt wird des weiteren folgender Zubehör-Aufsatz:
Ein individuell angefertigter Korb als Zubehör zur sicheren Befestigung am MULTI-Rollstuhladapter. Für
den Einkauf oder den Transport von Gegenständen.
Beispiel 2:
MULTI-Rollstuhladapter (bestehend aus Basis-Adapter 1.0 & Basis-Adapter 2.0) mit Einkaufskorb.
Bei Beispiel 1 besteht die Möglichkeit der Bewilligung.
Bei Beispiel 2 wird die Bewilligung wegen dem Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, nämlich
dem Einkaufskorb, zu 100 % abgelehnt.
Beispiel 3:
MULTI-Rollstuhladapter für die selbständige und unabhängige Mitnahme eines Kindes mit dem
Rollstuhl (bestehend aus Basis-Adapter 1.0 & Basis-Adapter 2.0).
Benötigt wird des weiteren folgender Zubehör-Aufsatz:
Eine individuell angefertigte Sitzschale für Kinder von 1-6 Jahren als Zubehör zum MULTIRollstuhladapter.
Beispiel 4:
MULTI-Rollstuhladapter (bestehend aus Basis-Adapter 1.0 & Basis-Adapter 2.0) mit KinderFahrradsitz.
Bei Beispiel 3 besteht die Möglichkeit der Bewilligung.
Bei Beispiel 4 wird die Bewilligung wegen dem Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, nämlich
dem Kinder-Fahrradsitz, zu 100 % abgelehnt.
Betonen Sie, dass durch den MULTI-Rollstuhladapter Ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit im Alltag
erheblich verbessert wird.
bzw.
Betonen Sie, dass Sie mit dem MULTI-Rollstuhladapter zum ersten Mal selbständig und unabhängig
Ihren Alltag mit einem Baby gestalten zu können.
Hinweis des KGV-Spitzenverbandes:
Über die Versorgung entscheidet im konkreten Einzelfall die jeweils zuständige Krankenkasse
selbständig und eigenverantwortlich.