Information über die Abrechnungspositionen im Hilfsmittelverzeichnis
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Information über die Abrechnungspositionen im Hilfsmittelverzeichnis
MULTI– Rollstuhladapter Michael Tanneberger Rheinkamper Str. 10a 47495 Rheinberg Telefon: 02843 / 9170083 Handy: 0176 / 32224866 [email protected] www.rollstuhladapter.de DATUM: 15.01.2014 Informationen über die Abrechnungspositionen für den MULTIRollstuhladapter im Hilfsmittelverzeichnis Der GKV-Spitzenverband hat festgestellt: „Bei den einzelnen Bestandteilen der Produktserie MULTI-Rollstuhladapter handelt es sich um Zubehör für Rollstühle... Für im Rahmen der Leistungszuständigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendiges Zubehör für Rollstühle sind in der Produktgruppe 18 - Kranken- / Behindertenfahrzeuge - pauschale Abrechnungspositionen vorgesehen, unter denen einschlägige Produkte unterschiedlicher Hersteller abgerechnet werden können...“ Der Rollstuhltisch: Gemäß GKV-Spitzenverband: „Rollstuhltische können als notwendiges behinderten spezifisches Zubehör für Rollstühle unter den entsprechenden Abrechnungspositionen abgerechnet werden, sofern eine Versorgung mit ihnen im Einzelfall erforderlich ist. ...und schließen die zur Befestigung erforderlichen Vorrichtungen ein. Sofern im Einzelfall eine Versorgung mit dem Rollstuhltisch in Verbindung mit dem Basis-Adapter 1.0 & Basis-Adapter 2.0 erforderlich ist, kann er unter der Abrechnungsposition 18.99.99.0802 abgerechnet werden.“ Auszug aus dem Hilfsmittelverzeichnis: Gruppe: Ort: 18 - Kranken-/ Behindertenfahrzeuge 99 - Ohne speziellen Anwendungsort / Zusätze Untergruppe: 99 - Abrechnungspositionen Art: Produkt: Hersteller: 0 - Abrechnungsposition für Zubehör 18.99.99.0802 – Arbeitsplatte / Tisch NN Merkmale: Arbeitsplatte/Tisch aus Holz. Ehemalige Abrechnungspositionsnummer: 18.99.09.0002 Der MULTI-Rollstuhladapter für den Einkauf: Der GKV-Spitzenverband hat festgestellt: „Eine Abrechnung von Einkaufskorb Reisenthel-Carrybag, Faltkorb 32 Liter und Faltkorb 24 Liter, Tragewannenadapter-Zoom für Babytragewanne und Babyschale sowie der Kinder-Fahrradsitz ist dagegen unter den Abrechnungspositionen des Hilfsmittelverzeichnisses nicht möglich. Diese Produkte sind als allgemeine Gebrauchsgegenstände anzusehen, die auch von nichtbehinderten Personen angeschafft und eingesetzt werden. Gemäß §33 Abs. 1 Satz 1 SGB V sind Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens von einer Versorgung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ausdrücklich ausgeschlossen. Dies wird durch das BGS-Urteil vom 16. September 2004 – B 3KR 15/04 R bestätigt. Sie fallen daher in den Eigenverantwortungsbereich des Versicherten. Dies gilt auch für Produkte, die dem Wesen nach einen Gebrauchsgegenstand darstellen und behindertengerecht gestaltet sind.“ Aus diesem Grund ist die Produktpalette des MULTI-Rollstuhladapters verändert worden. Angeboten wird der MULTI-Rollstuhladapter jetzt als... : MULTI-Rollstuhladapter für den Einkauf (bestehend aus Basis-Adapter 1.0 & Basis-Adapter 2.0) um den Einkauf oder den Transport von Gegenständen mit dem Rollstuhl im heimische Umfeld oder bei der Arbeit selbständig und unabhängig erledigen zu können. Bei dem notwendigen Zubehör-Aufsatz handelt es sich um einen... : individuell angefertigten Korb als Zubehör zur sicheren Befestigung am MULTI-Rollstuhladapter. Für den Einkauf oder den Transport von Gegenständen. Durch die Herausnahme der Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, ist der Adapter bewilligungsfähig. Der Einkaufskorb Reisenthel-Carrybag, der Faltkorb 32 Liter und der Faltkorb 24 Liter bleiben weiterhin im Sortiment. Sie sind allerdings nur als Sonder-Zubehör erhältlich und können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Sie sind privat zu zahlen. Die Abrechnungsposition des MULTI-Rollstuhladapters für den Einkauf ist: 18.99.99.0999 – Sonstiges Zubehör / Ausstattung für Rollstühle. Auszug aus dem Hilfsmittelverzeichnis: Gruppe: Ort: 18 - Kranken-/ Behindertenfahrzeuge 99 - Ohne speziellen Anwendungsort / Zusätze Untergruppe: 99 - Abrechnungspositionen Art: Produkt: Hersteller: 0 - Abrechnungsposition für Zubehör 18.99.99.0999 - Sonstiges Zubehör/Ausstattungen für Rollstühle NN Merkmale: Hierunter fallen alle bisher nicht aufgeführten Zubehör/Ausstattungen, die für eine sachgerechte Versorgung erforderlich sind. Solche Sonderausstattungen können unter Angabe der Bezeichnung, des Herstellers, der Artikelnummer und Angabe der Positionsnummer beantragt werden. Ehemalige Abrechnungspositionsnummern: 18.99.08.7999 bzw. 18.99.09.0999 Der MULTI-Rollstuhladapter für die Beförderung eines Babys: Der GKV-Spitzenverband hat festgestellt: „ ...siehe unter Einkaufskorb.“ Aus diesem Grund ist die Produktpalette des MULTI-Rollstuhladapters auch hier verändert worden. Angeboten wird der MULTI-Rollstuhladapter jetzt als... : MULTI-Rollstuhladapter für die selbständige und unabhängige Mitnahme eines Babys mit dem Rollstuhl (bestehend aus Basis-Adapter 1.0 & Basis-Adapter 2.0). Bei dem notwendigen Zubehör-Aufsatz handelt es sich um einen... : individuell angefertigten Adapter als Zubehör zum MULTI-Rollstuhladapter. Zur Aufnahme einer handelsüblichen Baby-Tragewanne oder einer Babyschale. Wichtig: Die Baby-Tragewanne oder die Babyschale sind nicht Bestandteil des Adapters. Durch die Herausnahme der Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, ist der Adapter bewilligungsfähig. Die Abrechnungsposition des MULTI-Rollstuhladapters für die Beförderung des Babys ist: 18.99.99.0999 – Sonstiges Zubehör / Ausstattung für Rollstühle. Auszug aus dem Hilfsmittelverzeichnis: Gruppe: Ort: 18 - Kranken-/ Behindertenfahrzeuge 99 - Ohne speziellen Anwendungsort / Zusätze Untergruppe: 99 - Abrechnungspositionen Art: Produkt: Hersteller: 0 - Abrechnungsposition für Zubehör 18.99.99.0999 - Sonstiges Zubehör/Ausstattungen für Rollstühle NN Merkmale: Hierunter fallen alle bisher nicht aufgeführten Zubehör/Ausstattungen, die für eine sachgerechte Versorgung erforderlich sind. Solche Sonderausstattungen können unter Angabe der Bezeichnung, des Herstellers, der Artikelnummer und Angabe der Positionsnummer beantragt werden. Ehemalige Abrechnungspositionsnummern: 18.99.08.7999 bzw. 18.99.09.0999 Der MULTI-Rollstuhladapter für die Beförderung eines Kindes: Der GKV-Spitzenverband hat festgestellt: „ ...siehe unter Einkaufskorb.“ Aus diesem Grund ist die Produktpalette des MULTI-Rollstuhladapters auch hier verändert worden. Angeboten wird der MULTI-Rollstuhladapter jetzt als... : MULTI-Rollstuhladapter für die selbständige und unabhängige Mitnahme eines Kindes mit dem Rollstuhl (bestehend aus Basis-Adapter 1.0 & Basis-Adapter 2.0). Bei dem notwendigen Zubehör-Aufsatz handelt es sich um eine... : individuell angefertigte Sitzschale für Kinder von 1-6 Jahren als Zubehör zum MULTIRollstuhladapter. Durch die Herausnahme der Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, ist der Adapter bewilligungsfähig. Die Abrechnungsposition des MULTI-Rollstuhladapters für die Beförderung des Kindes ist: 18.99.99.0999 – Sonstiges Zubehör / Ausstattung für Rollstühle. Auszug aus dem Hilfsmittelverzeichnis: Gruppe: Ort: 18 - Kranken-/ Behindertenfahrzeuge 99 - Ohne speziellen Anwendungsort / Zusätze Untergruppe: 99 - Abrechnungspositionen Art: Produkt: Hersteller: 0 - Abrechnungsposition für Zubehör 18.99.99.0999 - Sonstiges Zubehör/Ausstattungen für Rollstühle NN Merkmale: Hierunter fallen alle bisher nicht aufgeführten Zubehör/Ausstattungen, die für eine sachgerechte Versorgung erforderlich sind. Solche Sonderausstattungen können unter Angabe der Bezeichnung, des Herstellers, der Artikelnummer und Angabe der Positionsnummer beantragt werden. Ehemalige Abrechnungspositionsnummern: 18.99.08.7999 bzw. 18.99.09.0999 Achten Sie bitte bei der Beantragung darauf, Wörter zu vermeiden, die auf einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens hinweisen. Beispiel 1: MULTI-Rollstuhladapter für den Einkauf (bestehend aus Basis-Adapter 1.0 & Basis-Adapter 2.0) um den Einkauf oder den Transport von Gegenständen mit dem Rollstuhl im heimische Umfeld oder bei der Arbeit selbständig und unabhängig erledigen zu können. Benötigt wird des weiteren folgender Zubehör-Aufsatz: Ein individuell angefertigter Korb als Zubehör zur sicheren Befestigung am MULTI-Rollstuhladapter. Für den Einkauf oder den Transport von Gegenständen. Beispiel 2: MULTI-Rollstuhladapter (bestehend aus Basis-Adapter 1.0 & Basis-Adapter 2.0) mit Einkaufskorb. Bei Beispiel 1 besteht die Möglichkeit der Bewilligung. Bei Beispiel 2 wird die Bewilligung wegen dem Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, nämlich dem Einkaufskorb, zu 100 % abgelehnt. Beispiel 3: MULTI-Rollstuhladapter für die selbständige und unabhängige Mitnahme eines Kindes mit dem Rollstuhl (bestehend aus Basis-Adapter 1.0 & Basis-Adapter 2.0). Benötigt wird des weiteren folgender Zubehör-Aufsatz: Eine individuell angefertigte Sitzschale für Kinder von 1-6 Jahren als Zubehör zum MULTIRollstuhladapter. Beispiel 4: MULTI-Rollstuhladapter (bestehend aus Basis-Adapter 1.0 & Basis-Adapter 2.0) mit KinderFahrradsitz. Bei Beispiel 3 besteht die Möglichkeit der Bewilligung. Bei Beispiel 4 wird die Bewilligung wegen dem Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, nämlich dem Kinder-Fahrradsitz, zu 100 % abgelehnt. Betonen Sie, dass durch den MULTI-Rollstuhladapter Ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit im Alltag erheblich verbessert wird. bzw. Betonen Sie, dass Sie mit dem MULTI-Rollstuhladapter zum ersten Mal selbständig und unabhängig Ihren Alltag mit einem Baby gestalten zu können. Hinweis des KGV-Spitzenverbandes: Über die Versorgung entscheidet im konkreten Einzelfall die jeweils zuständige Krankenkasse selbständig und eigenverantwortlich.