Lagerordnung - Kreisjugendfeuerwehrverbandes Mainz
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Lagerordnung - Kreisjugendfeuerwehrverbandes Mainz
Kreisjugendfeuerwehrverband Mainz – Bingen e.V. Lagerordnung Die Lagerordnung gilt für alle Teilnehmer und Besucher des Kreisjugendfeuerwehrzeltlagers gleichermaßen und wird mit Teilnahme bzw. Besuches des Zeltlagers anerkannt. Die Jugendfeuerwehrwarte haben alle Lagerteilnehmer über die Inhalte dieser Lagerordnung zu informieren. A - Die Lagerleitung Die Lagerleitung obliegt dem Vorstand des Kreisjugendfeuerwehrverbandes Mainz - Bingen e. V. und wird durch die erweiterte Lagerleitung unterstützt. I. Die Lagerleitung befindet sich tagsüber an einem zentralen Ort und nachts am Lagerfeuer (Nachtwache) II. Erste-Hilfe-Material befindet sich bei der Lagerleitung. III. Jeder Unfall/Jede Verletzung ist umgehend der Lagerleitung oder einem Ausbilder/Betreuer zu melden. (Verbandsbuch) IV. Sämtliche Beschädigungen an Zeltlagereinrichtungen oder gemeinschaftlichen Anlagen sind umgehend der Lagerleitung zu melden. V. Den Anweisungen der Lagerleitung ist Folge zu leisten. VI. Die Mitglieder der Lagerleitung sind allen Teilnehmern gegenüber gleichberechtigt. B – Die erweiterte Lagerleitung Die Lagerleitung wird durch die Jugendfeuerwehrwarte oder Betreuer der teilnehmenden Jugendfeuerwehren auf freiwilliger Basis erweitert. Nachts durch die Jugendfeuerwehrwarte bzw. Betreuer deren Jugendfeuerwehr die Nachtwache versieht. Tagsüber wird der Einsatz über einen Dienstplan geregelt. Kreisjugendfeuerwehrwart (1.Vorsitzender) Volker May Stromberger Straße 30 55413 Weiler Telefon: (0 67 21) 3 29 50 Mobil: (01 75) 3 88 45 09 E-Mail: [email protected] Stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart (2. Vorsitzender) Björn Weirich In der Lück 9 55413 Weiler Telefon: (0 67 21) 3 42 72 Mobil: (01 70) 2 40 61 40 E-Mail: [email protected] Fachbereichsleiter Kasse (Kassenwart) Ingo Schott Neubrunnenstraße 6 a 55270 Essenheim Telefon: (0 61 36) 75 63 77 Mobil: (01 73) 6 74 59 61 E-Mail: [email protected] Mitglied im Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz e. V. Kreisjugendfeuerwehrverband Mainz – Bingen e. V. Seite 2 von 3 C - Allgemeines 1. Der Zeltlagerplatz darf nur am An- und Abreisetag mit Fahrzeugen befahren oder beparkt werden. In der übrigen Zeit ist das Befahren und Beparken des Lagerplatzes verboten. Für Beschädigungen an Fahrzeugen wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Für Schäden, die durch Fahrzeuge entstehen, haftet der Verursacher. 2. Die Wimpel sollen als Zeichen der Zusammengehörigkeit dienen. Alle Wimpel werden gemeinsam an einer Stelle für alle gut sichtbar aufgestellt. Für den Schutz der Wimpel sind alle Teilnehmer verantwortlich. Der „Wimpelklau“ untereinander ist tabu. 3. (Lager-)Feuer darf nur an der dafür vorgesehen Stelle entfacht und unter Aufsicht betrieben werden. Das Lagerfeuer ist ständig am Brennen zu halten. 4. Die Notdurft darf auf dem Lagerplatz grundsätzlich nur an der dafür vorgesehenen Stelle (WC) verrichtet werden. 5. Es dürfen keine (Haus-)Tiere mit auf den Lagerplatz gebracht werden. 6. Alle Teilnehmer sind grundsätzlich zur Teilnahme an geplanten Veranstaltungen (Übungen, Ausflüge etc.) und Gemeinschaftsdiensten (Küchendienst, Ordnungsund Reinigungsdienst, Nachtwache) verpflichtet. 7. In und um die Zelte hat die jeweilige Jugendfeuerwehr für Ordnung sorgen. Jeder Teilnehmer ist für Sauberkeit im Lager (Zeltplatz, Gemeinschaftsanlagen, sanitäre Anlagen) gleichermaßen verantwortlich. 8. Den Betreuern und Jugendlichen ist nur der Zugang zu den eigenen Zelten/Unterkünften und den Gemeinschaftsanlagen gestattet, es sei denn sie werden von der jeweiligen Jugendfeuerwehr zum Verweilen an/in ihren Zelten eingeladen. 9. Nachts ist den Mädchen ist der Aufenthalt in den Jungenzelten untersagt, umgekehrt gilt das Gleiche. Tagsüber dürfen die Zelte - unter Aufsicht - betreten werden. (Ausnahme: Jugendfeuerwehren die über nur ein Zelt verfügen. Hier aber Trennwand!) 10. Das Verlassen des Platzes weniger Teilnehmer einer Jugendfeuerwehr erfolgt nach Rücksprache mit den jeweiligen Jugendfeuerwehrwarten bzw. Betreuern. Wenn eine gesamte Jugendfeuerwehr den Lagerplatz verlassen möchte, ist dies der Lagerleitung zu melden. 11. Die Nachtruhe ist im Dienstplan geregelt. Mit Eintreten der Nachtruhe sollen Besucher den Lagerplatz verlassen. 12. Während des gesamten Lagers ist allen Teilnehmern der Konsum von Alkohol bzw. Rauschmitteln aller Art untersagt! Kreisjugendfeuerwehrverband Mainz – Bingen e. V. Seite 3 von 3 13. Das Rauchen ist während des Lagers grundsätzlich nur nach Jugendschutzgesetz (JÖSchG) und nur an dafür vorgesehenen Stellen gestattet. 14. Für mitgebrachte Walkmen, Gameboys, MP-3-Playern, Mobiltelefonen o. ä. übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Sie sollten daher auch zu Hause gelassen werden. Der Betrieb darf nur mit handelsüblichen Batterien oder Akkus erfolgen. Hierbei ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten. 15. Das Mitführen von Messern bzw. Taschenmessern ist nur gestattet, wenn das Messer nicht unter das Waffengesetz fällt und ein entsprechender Umgang damit erfolgt. Andernfalls wird das Messer eingezogen und nach Ende des Lagers wieder zurückgegeben. Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist verboten! 16. Jedes Zelt ist stromlos zu halten. Der Betrieb von Stromerzeugern jeglicher Art und anderer elektrischer Großgeräte ist untersagt. 17. Technische Geräte (siehe UVV) zur Aufrechterhaltung des Dienst-, Ausbildungsund Zeltlagerbetriebes werden im Einvernehmen mit der Lagerleitung unter Aufsicht und nach den Bestimmungen der UVV in Betrieb genommen. 18. Sollten einzelne Teilnehmer oder Gruppen gegen die Zeltlagerordnung verstoßen, andere Teilnehmer gefährden, den Lagerbetrieb stören oder dem Ansehen der Jugendfeuerwehr schaden, werden die Lagerteilnehmer von der Lagerleitung gemahnt und verwarnt. In besonders schweren Fällen und/oder im Wiederholungsfall wird der Teilnehmer für die restliche Dauer des Lagers von der Teilnahme ausgeschlossen und ist am Zeltplatz abzuholen oder wird auf eigene Kosten nach Hause gebracht. Schlussbestimmung Die Lagerordnung wurde in der Jugendfeuerwehrwarteversammlung am 1. Dezember 2006 in Essenheim beschlossen und gilt bis auf Widerruf bzw. Herausgabe einer neuen Lagerordnung durch den Vorstand des Kreisjugendfeuerwehrverbandes Mainz-Bingen e.V. gez. Volker May 1. Vorsitzender gez. Björn Roos FBL Freizeit und Ausbildung