Lagerordnung - Kreisjugendfeuerwehrverbandes Mainz

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Lagerordnung - Kreisjugendfeuerwehrverbandes Mainz
Kreisjugendfeuerwehrverband
Mainz – Bingen e.V.
Lagerordnung
Die Lagerordnung gilt für alle Teilnehmer und Besucher des Kreisjugendfeuerwehrzeltlagers gleichermaßen und wird mit Teilnahme bzw. Besuches des Zeltlagers anerkannt. Die
Jugendfeuerwehrwarte haben alle Lagerteilnehmer über die Inhalte dieser Lagerordnung
zu informieren.
A - Die Lagerleitung
Die Lagerleitung obliegt dem Vorstand des Kreisjugendfeuerwehrverbandes
Mainz - Bingen e. V. und wird durch die erweiterte Lagerleitung unterstützt.
I.
Die Lagerleitung befindet sich tagsüber an einem zentralen Ort und nachts am
Lagerfeuer (Nachtwache)
II.
Erste-Hilfe-Material befindet sich bei der Lagerleitung.
III.
Jeder Unfall/Jede Verletzung ist umgehend der Lagerleitung oder einem
Ausbilder/Betreuer zu melden. (Verbandsbuch)
IV.
Sämtliche Beschädigungen an Zeltlagereinrichtungen oder gemeinschaftlichen
Anlagen sind umgehend der Lagerleitung zu melden.
V.
Den Anweisungen der Lagerleitung ist Folge zu leisten.
VI.
Die Mitglieder der Lagerleitung sind allen Teilnehmern gegenüber
gleichberechtigt.
B – Die erweiterte Lagerleitung
Die Lagerleitung wird durch die Jugendfeuerwehrwarte oder Betreuer der
teilnehmenden Jugendfeuerwehren auf freiwilliger Basis erweitert. Nachts durch die
Jugendfeuerwehrwarte bzw. Betreuer deren Jugendfeuerwehr die Nachtwache
versieht. Tagsüber wird der Einsatz über einen Dienstplan geregelt.
Kreisjugendfeuerwehrwart
(1.Vorsitzender)
Volker May
Stromberger Straße 30
55413 Weiler
Telefon: (0 67 21) 3 29 50
Mobil:
(01 75) 3 88 45 09
E-Mail: [email protected]
Stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart
(2. Vorsitzender)
Björn Weirich
In der Lück 9
55413 Weiler
Telefon: (0 67 21) 3 42 72
Mobil:
(01 70) 2 40 61 40
E-Mail: [email protected]
Fachbereichsleiter Kasse
(Kassenwart)
Ingo Schott
Neubrunnenstraße 6 a
55270 Essenheim
Telefon: (0 61 36) 75 63 77
Mobil:
(01 73) 6 74 59 61
E-Mail: [email protected]
Mitglied im
Landesfeuerwehrverband
Rheinland-Pfalz e. V.
Kreisjugendfeuerwehrverband Mainz – Bingen e. V.
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C - Allgemeines
1. Der Zeltlagerplatz darf nur am An- und Abreisetag mit Fahrzeugen befahren oder
beparkt werden. In der übrigen Zeit ist das Befahren und Beparken des Lagerplatzes
verboten. Für Beschädigungen an Fahrzeugen wird vom Veranstalter keine Haftung
übernommen. Für Schäden, die durch Fahrzeuge entstehen, haftet der Verursacher.
2. Die Wimpel sollen als Zeichen der Zusammengehörigkeit dienen. Alle Wimpel
werden gemeinsam an einer Stelle für alle gut sichtbar aufgestellt. Für den Schutz
der Wimpel sind alle Teilnehmer verantwortlich. Der „Wimpelklau“ untereinander
ist tabu.
3. (Lager-)Feuer darf nur an der dafür vorgesehen Stelle entfacht und unter Aufsicht
betrieben werden. Das Lagerfeuer ist ständig am Brennen zu halten.
4. Die Notdurft darf auf dem Lagerplatz grundsätzlich nur an der dafür vorgesehenen
Stelle (WC) verrichtet werden.
5. Es dürfen keine (Haus-)Tiere mit auf den Lagerplatz gebracht werden.
6. Alle Teilnehmer sind grundsätzlich zur Teilnahme an geplanten Veranstaltungen
(Übungen, Ausflüge etc.) und Gemeinschaftsdiensten (Küchendienst, Ordnungsund Reinigungsdienst, Nachtwache) verpflichtet.
7. In und um die Zelte hat die jeweilige Jugendfeuerwehr für Ordnung sorgen. Jeder
Teilnehmer ist für Sauberkeit im Lager (Zeltplatz, Gemeinschaftsanlagen, sanitäre
Anlagen) gleichermaßen verantwortlich.
8. Den Betreuern und Jugendlichen ist nur der Zugang zu den eigenen
Zelten/Unterkünften und den Gemeinschaftsanlagen gestattet, es sei denn sie
werden von der jeweiligen Jugendfeuerwehr zum Verweilen an/in ihren Zelten
eingeladen.
9. Nachts ist den Mädchen ist der Aufenthalt in den Jungenzelten untersagt, umgekehrt
gilt das Gleiche. Tagsüber dürfen die Zelte - unter Aufsicht - betreten werden.
(Ausnahme: Jugendfeuerwehren die über nur ein Zelt verfügen. Hier aber Trennwand!)
10. Das Verlassen des Platzes weniger Teilnehmer einer Jugendfeuerwehr erfolgt nach
Rücksprache mit den jeweiligen Jugendfeuerwehrwarten bzw. Betreuern. Wenn eine
gesamte Jugendfeuerwehr den Lagerplatz verlassen möchte, ist dies der Lagerleitung
zu melden.
11. Die Nachtruhe ist im Dienstplan geregelt. Mit Eintreten der Nachtruhe sollen
Besucher den Lagerplatz verlassen.
12. Während des gesamten Lagers ist allen Teilnehmern der Konsum von Alkohol bzw.
Rauschmitteln aller Art untersagt!
Kreisjugendfeuerwehrverband Mainz – Bingen e. V.
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13. Das Rauchen ist während des Lagers grundsätzlich nur nach Jugendschutzgesetz
(JÖSchG) und nur an dafür vorgesehenen Stellen gestattet.
14. Für mitgebrachte Walkmen, Gameboys, MP-3-Playern, Mobiltelefonen o. ä.
übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Sie sollten daher auch zu Hause
gelassen werden. Der Betrieb darf nur mit handelsüblichen Batterien oder Akkus
erfolgen. Hierbei ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten.
15. Das Mitführen von Messern bzw. Taschenmessern ist nur gestattet, wenn das Messer
nicht unter das Waffengesetz fällt und ein entsprechender Umgang damit erfolgt.
Andernfalls wird das Messer eingezogen und nach Ende des Lagers wieder
zurückgegeben. Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist verboten!
16. Jedes Zelt ist stromlos zu halten. Der Betrieb von Stromerzeugern jeglicher Art und
anderer elektrischer Großgeräte ist untersagt.
17. Technische Geräte (siehe UVV) zur Aufrechterhaltung des Dienst-, Ausbildungsund Zeltlagerbetriebes werden im Einvernehmen mit der Lagerleitung unter
Aufsicht und nach den Bestimmungen der UVV in Betrieb genommen.
18. Sollten einzelne Teilnehmer oder Gruppen gegen die Zeltlagerordnung verstoßen,
andere Teilnehmer gefährden, den Lagerbetrieb stören oder dem Ansehen der
Jugendfeuerwehr schaden, werden die Lagerteilnehmer von der Lagerleitung
gemahnt und verwarnt. In besonders schweren Fällen und/oder im
Wiederholungsfall wird der Teilnehmer für die restliche Dauer des Lagers von der
Teilnahme ausgeschlossen und ist am Zeltplatz abzuholen oder wird auf eigene
Kosten nach Hause gebracht.
Schlussbestimmung
Die Lagerordnung wurde in der Jugendfeuerwehrwarteversammlung
am 1. Dezember 2006 in Essenheim beschlossen und gilt bis auf Widerruf
bzw. Herausgabe einer neuen Lagerordnung durch den Vorstand des
Kreisjugendfeuerwehrverbandes Mainz-Bingen e.V.
gez.
Volker May
1. Vorsitzender
gez.
Björn Roos
FBL Freizeit und Ausbildung