L agerordnung zum 53.Kreiszeltlager der Jugendfeuerwehren im
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L agerordnung zum 53.Kreiszeltlager der Jugendfeuerwehren im
Lagerordnung zum 53.Kreiszeltlager der Jugendfeuerwehren im Feuerwehrzentrum Potzwenden 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.4.1 Allgemeines Das Kreiszeltlager in Potzwenden wird von den Jugendfeuerwehren des Landkreises und der Stadt Göttingen eingerichtet. Das Zeltlager wird im Sinne des Jugendwohlfahrtgesetzes als Jugendmaßnahme durchgeführt. Wo sich junge Menschen zusammenfinden, bedürfen Sie eines Freiraumes. Dennoch sind bestimmte Ordnungsgrundsätze unerlässlich, um gerade diesen Freiraum jedem einzelnen zu erhalten. Diesem Ziel dient die Lagerordnung, die für alle verbindlich ist. Sie kann und soll nur das Notwendigste regeln, um allen Teilnehmern einen ungefährdeten und sinnvollen Ablauf des Lagerprogramms zu ermöglichen. Es ist deshalb erforderlich, dass alle Teilnehmer ihre Interessen in Toleranz und gegenseitiger Achtung aufeinander abstimmen und sich ergebende Probleme in Güte regeln. Tiere (Hunde, usw.) dürfen nicht mit ins Zeltlager gebracht werden auch nicht von Gästen !! Es wird eine Jugendsprecherversammlung abgehalten, die sich wie folgt zusammensetzt: Jede Jugendfeuerwehr wählt aus ihren Reihen einen Jugendsprecher, der seine Jugendfeuerwehr in der Jugendversammlung vertritt und einen Lagersprecher und Vertreter wählt. Das Tragen von Armbändern zur besseren Erkennung von Lagerteilnehmern, Betreuer, Lagerleitung und Gästen. Fotos die während der Maßnahme gemacht werden, können für die Öffentlichkeitsarbeit und der Homepage genutzt werden Organisatorischer Ablauf Ihr werdet so früh geweckt, dass vor dem Frühstück noch genügend Zeit zum Waschen bleibt Ihr habt noch Zeit, das Zelt in Ordnung zu bringen und den Platz um das Zelt aufzuräumen. Von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr ist Mittagspause. Während dieser Zeit sollten körperliche Anstrengungen oder lärmende Spiele unterbleiben. Von 15.00 Uhr – 15.30 Uhr Kaffeepause Die Lagerruhe beginnt um 22.30 Uhr und endet mit dem Wecken. Stört bitte in dieser Zeit Eure Kameraden nicht. Gäste haben mit Beginn der Lagerruhe das Gelände zu verlassen!!! Die Krankenstation bei der Lagerleitung ist zur ambulanten Behandlung zu bestimmten Zeiten geöffnet. Die genauen Zeiten werden am schwarzen Brett bekanntgegeben. In dringenden Fällen kann die Krankenstation jedoch jederzeit aufgesucht werden. Allgemeine Verhaltensweise Lagerfeuer dürfen klein nur an den dafür hergerichteten Plätzen abgebrannt werden, aber erst nach dem Abendessen. Tagsüber nach Wetterlage und Absprache mit der Lagerleitung. Das Rauchen in den Zelten und im Waldbereich kann aus Sicherheitsgründen nicht gestattet werden. Im Essenzelt ist das Rauchen Grundsätzlich verboten! Für Raucher werden extra Raucherplätze eingerichtet, ebenso ist das Rauchen im Bereich der Lagerfeuer gestattet. Es wird darauf hingewiesen das, das Rauchen für Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten ist! Während des gesamten Wettbewerbs - und Spielprogramms ist der Genuss von Alkohol nicht gestattet. Getränke dürfen nicht ins Lager gebracht werden! Tagsüber kein Ausschank von alkoholischen Getränken! Verlasst die Wasch- und Toilettenanlagen bitte so, wie Ihr sie selbst vorzufinden wünschen. Im Interesse der Wohlbefinden und der Gesundheit aller Lagerteilnehmer ist es auch bei Nacht untersagt, das Bedürfnis innerhalb und außerhalb des Lagerbereiches im Freien zu verrichten. Ihr seid selber für die Sauberkeit im Lager, Waschbereich, Toiletten und Spülbereich verantwortlich. Dabei ist folgendes zu beachten: Haltet den Lagerbereich – insbesondere den Schwimmbeckenbereich – frei von Glassplittern und anderen scharfen Gegenständen. 3.4.2 3.4.3 3.4.4 3.5 3.5.1 3.6 4. 4.1 4.2 5. 5.1 5.2 6. 6.1.1 6.1.2 6.1.3 6.1.4 6.1.5 6.2 6.3 7. Werft Abfälle nur in die dafür vorgesehenen Behälter. Zur Vermeidung von Müll kein Einweggeschirr verwenden. Reinigt nach jeder Mahlzeit das Essgeschirr in der Abwaschanlage. Säubert euren Essenplatz im Essenzelt selber. Nehmt die Mahlzeiten nur im Gemeinschaftszelt und in der geschlossen Gruppe ein, ausgegebene Verpflegung darf nicht auf die Plätze mitgenommen werden (Kuchen, Brot, usw.) der Jugendfeuerwehrwart oder Betreuer begleitet immer die Gruppe. Er ist der Lagerleitung gegenüber verantwortlich, dass nach jeder Mahlzeit der Essenplatz gesäubert, die Essenreste in die Abfallkübel geschüttet und das Essgeschirr an den Spülstellen gereinigt werden. Die Jugendfeuerwehrwarte sind für Sauberkeit im Gemeinschaftszelt verantwortlich. Die Ausgabe der Verpflegung erfolgt nur gegen Abgabe der Essenmarken. Beim Verlassen des Lagers ist sich grundsätzlich beim Jugendfeuerwehrwart und bei der Lagerleitung abzumelden. Gäste die im Lager eventuell übernachten möchten, müssen grundsätzlich das Einverständnis des Jugendwartes oder Betreuers der jeweiligen Gruppe haben. Diese Gäste müssen sofort bei der Lagerleitung angemeldet werden. Der Ordnungsdienst – und Aufsichtsdienst wird im Wechsel von den eingeteilten Gemeinden unter Aufsicht eines Jugendfeuerwehrwartes oder Betreuer durchgeführt. Fahrbereitschaft und Ausgabe von Geräten Die Benutzung von Werkzeugen, Geräten, Betreuungsmaterial und die in der Fahrbereitschaft zur Verfügung stehenden Fahrzeuge ist nur mit Einverständnis der dafür eingesetzten Verantwortlichen gestattet. Ausgeliehenes Gerät ist nach Gebrauch sofort zurückzugeben. Schaufeln, Spaten, Sägen usw. sind von den Gruppen selbst mitzubringen!! Fahrten können nur mit Erlaubnis durchgeführt werden. Obhut und Aufsichtspflicht Diese Pflichten sind von den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer auf den begleitenden Jugendfeuerwehrwart (min. 18 Jahre) übertragen worden. Der Jugendfeuerwehrwart hat weiter die Aufgabe, Mädchen und Jungen in getrennten Zelten unterzubringen. Weisungsrecht der Lagerleitung Der Lagerleiter und seine Mitarbeiter haben unmittelbares Weisungsrecht gegenüber jedem Teilnehmer, Besucher und Gästen. Zur Wahrung der Lagerordnung. Zur Einhaltung des Hausrechts. Zur Durchführung des vorgesehenen Lagerprogramms. Zur Wahrung von leiblicher und seelischer Unversehrtheit der Lagerteilnehmer. Wenn das gesamte Wohl des Zeltlagers bedroht ist. Im Rahmen des Weisungsrechtes ist der Lagerleiter berechtigt, Lagerteilnehmer und Gäste nach Hause zu schicken. Die entstehenden Kosten müssen selbst getragen werden. Die im Lager gefundenen Gegenstände sind bei der Lagerleitung abzugeben und können dort jederzeit abgeholt werden. Wo die Lagerordnung nicht zutrifft gilt die Hausordnung des Feuerwehrzentrum Potzwenden!