L agerordnung zum 53.Kreiszeltlager der Jugendfeuerwehren im

Transcription

L agerordnung zum 53.Kreiszeltlager der Jugendfeuerwehren im
Lagerordnung
zum
53.Kreiszeltlager der Jugendfeuerwehren im Feuerwehrzentrum Potzwenden
1.
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3.4
3.4.1
Allgemeines
Das Kreiszeltlager in Potzwenden wird von den Jugendfeuerwehren des Landkreises und der
Stadt Göttingen eingerichtet. Das Zeltlager wird im Sinne des Jugendwohlfahrtgesetzes als
Jugendmaßnahme durchgeführt.
Wo sich junge Menschen zusammenfinden, bedürfen Sie eines Freiraumes. Dennoch sind
bestimmte Ordnungsgrundsätze unerlässlich, um gerade diesen Freiraum jedem einzelnen zu
erhalten. Diesem Ziel dient die Lagerordnung, die für alle verbindlich ist. Sie kann und soll
nur das Notwendigste regeln, um allen Teilnehmern einen ungefährdeten und sinnvollen
Ablauf des Lagerprogramms zu ermöglichen. Es ist deshalb erforderlich, dass alle Teilnehmer
ihre Interessen in Toleranz und gegenseitiger Achtung aufeinander abstimmen und sich
ergebende Probleme in Güte regeln.
Tiere (Hunde, usw.) dürfen nicht mit ins Zeltlager gebracht werden auch nicht von
Gästen !!
Es wird eine Jugendsprecherversammlung abgehalten, die sich wie folgt zusammensetzt: Jede
Jugendfeuerwehr wählt aus ihren Reihen einen Jugendsprecher, der seine Jugendfeuerwehr in
der Jugendversammlung vertritt und einen Lagersprecher und Vertreter wählt.
Das Tragen von Armbändern zur besseren Erkennung von Lagerteilnehmern, Betreuer,
Lagerleitung und Gästen.
Fotos die während der Maßnahme gemacht werden, können für die Öffentlichkeitsarbeit und
der Homepage genutzt werden
Organisatorischer Ablauf
Ihr werdet so früh geweckt, dass vor dem Frühstück noch genügend Zeit zum Waschen bleibt
Ihr habt noch Zeit, das Zelt in Ordnung zu bringen und den Platz um das Zelt aufzuräumen.
Von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr ist Mittagspause. Während dieser Zeit sollten körperliche
Anstrengungen oder lärmende Spiele unterbleiben.
Von 15.00 Uhr – 15.30 Uhr Kaffeepause
Die Lagerruhe beginnt um 22.30 Uhr und endet mit dem Wecken. Stört bitte in dieser Zeit
Eure Kameraden nicht.
Gäste haben mit Beginn der Lagerruhe das Gelände zu verlassen!!!
Die Krankenstation bei der Lagerleitung ist zur ambulanten Behandlung zu bestimmten Zeiten
geöffnet. Die genauen Zeiten werden am schwarzen Brett bekanntgegeben. In dringenden
Fällen kann die Krankenstation jedoch jederzeit aufgesucht werden.
Allgemeine Verhaltensweise
Lagerfeuer dürfen klein nur an den dafür hergerichteten Plätzen abgebrannt werden, aber erst
nach dem Abendessen. Tagsüber nach Wetterlage und Absprache mit der Lagerleitung.
Das Rauchen in den Zelten und im Waldbereich kann aus Sicherheitsgründen nicht gestattet
werden. Im Essenzelt ist das Rauchen Grundsätzlich verboten! Für Raucher werden extra
Raucherplätze eingerichtet, ebenso ist das Rauchen im Bereich der Lagerfeuer gestattet. Es
wird darauf hingewiesen das, das Rauchen für Jugendliche unter 18 Jahren in der
Öffentlichkeit verboten ist!
Während des gesamten Wettbewerbs - und Spielprogramms ist der Genuss von Alkohol nicht
gestattet.
Getränke dürfen nicht ins Lager gebracht werden!
Tagsüber kein Ausschank von alkoholischen Getränken!
Verlasst die Wasch- und Toilettenanlagen bitte so, wie Ihr sie selbst vorzufinden wünschen.
Im Interesse der Wohlbefinden und der Gesundheit aller Lagerteilnehmer ist es auch bei Nacht
untersagt, das Bedürfnis innerhalb und außerhalb des Lagerbereiches im Freien zu verrichten.
Ihr seid selber für die Sauberkeit im Lager, Waschbereich, Toiletten und Spülbereich
verantwortlich. Dabei ist folgendes zu beachten:
Haltet den Lagerbereich – insbesondere den Schwimmbeckenbereich – frei von Glassplittern
und anderen scharfen Gegenständen.
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.5
3.5.1
3.6
4.
4.1
4.2
5.
5.1
5.2
6.
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.1.4
6.1.5
6.2
6.3
7.
Werft Abfälle nur in die dafür vorgesehenen Behälter. Zur Vermeidung von Müll kein
Einweggeschirr verwenden.
Reinigt nach jeder Mahlzeit das Essgeschirr in der Abwaschanlage. Säubert euren Essenplatz
im Essenzelt selber.
Nehmt die Mahlzeiten nur im Gemeinschaftszelt und in der geschlossen Gruppe ein,
ausgegebene Verpflegung darf nicht auf die Plätze mitgenommen werden
(Kuchen, Brot, usw.) der Jugendfeuerwehrwart oder Betreuer begleitet immer die Gruppe. Er
ist der Lagerleitung gegenüber verantwortlich, dass nach jeder Mahlzeit der Essenplatz
gesäubert, die Essenreste in die Abfallkübel geschüttet und das Essgeschirr an den Spülstellen
gereinigt werden.
Die Jugendfeuerwehrwarte sind für Sauberkeit im Gemeinschaftszelt verantwortlich. Die
Ausgabe der Verpflegung erfolgt nur gegen Abgabe der Essenmarken.
Beim Verlassen des Lagers ist sich grundsätzlich beim Jugendfeuerwehrwart und bei der
Lagerleitung abzumelden.
Gäste die im Lager eventuell übernachten möchten, müssen grundsätzlich das Einverständnis
des Jugendwartes oder Betreuers der jeweiligen Gruppe haben. Diese Gäste müssen sofort
bei der Lagerleitung angemeldet werden.
Der Ordnungsdienst – und Aufsichtsdienst wird im Wechsel von den eingeteilten Gemeinden
unter Aufsicht eines Jugendfeuerwehrwartes oder Betreuer durchgeführt.
Fahrbereitschaft und Ausgabe von Geräten
Die Benutzung von Werkzeugen, Geräten, Betreuungsmaterial und die in der Fahrbereitschaft
zur Verfügung stehenden Fahrzeuge ist nur mit Einverständnis der dafür eingesetzten
Verantwortlichen gestattet. Ausgeliehenes Gerät ist nach Gebrauch sofort zurückzugeben.
Schaufeln, Spaten, Sägen usw. sind von den Gruppen selbst mitzubringen!!
Fahrten können nur mit Erlaubnis durchgeführt werden.
Obhut und Aufsichtspflicht
Diese Pflichten sind von den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer auf den
begleitenden Jugendfeuerwehrwart (min. 18 Jahre) übertragen worden.
Der Jugendfeuerwehrwart hat weiter die Aufgabe, Mädchen und Jungen in getrennten Zelten
unterzubringen.
Weisungsrecht der Lagerleitung
Der Lagerleiter und seine Mitarbeiter haben unmittelbares Weisungsrecht gegenüber jedem
Teilnehmer, Besucher und Gästen.
Zur Wahrung der Lagerordnung.
Zur Einhaltung des Hausrechts.
Zur Durchführung des vorgesehenen Lagerprogramms.
Zur Wahrung von leiblicher und seelischer Unversehrtheit der Lagerteilnehmer.
Wenn das gesamte Wohl des Zeltlagers bedroht ist.
Im Rahmen des Weisungsrechtes ist der Lagerleiter berechtigt, Lagerteilnehmer und Gäste
nach Hause zu schicken. Die entstehenden Kosten müssen selbst getragen werden.
Die im Lager gefundenen Gegenstände sind bei der Lagerleitung abzugeben und können dort
jederzeit abgeholt werden.
Wo die Lagerordnung nicht zutrifft gilt die Hausordnung des Feuerwehrzentrum
Potzwenden!

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