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Internet-Trickser In die Falle gelockt und abgezockt - W W - - Sie versuchen mit Tricks vor allem Kindern Geld aus der Tasche zu ziehen. Tausende Österreicher werden Opfer von Abzocker-Webseiten. aufforderung und das angedrohte Anwaltsschreiben. Das „Phänomen Schmidtlein" ist bereits seit mehr als einem Jahr bekannt. Die Masche des „Abzocker-Trios", wie es von Konsumentenschützem genannt wird, ist ganz einfach: Sie bieten auf ihren Webseiten kosten- sioneil gestaltete Z&lungs- Drohungen haben Erfolg Eingeschüchtert durch ein angedrohtes Anwaltsschreiben zahlen die meisten Vorsicht Falle: Gefährliche Webseiten Aufüsh~ngDie GebriJder Schrnidtlein betreiben zahlreiche Webseiten. mit denen sie bei unbedarften lnternet-Nutzern abkassieren wollen. Folgende Webseiten sollte man meiden: www.hausaufgaben.at www.lehrstellen.at www.gedichte.at www.sternzeichen.at www.basteln.at www.drogen.at www.fabrikverkaufat www.suchen.at www.latein.de www.wohnung.de wW.mieten.de w,deutsch.de pflichtige Informationen an, mit der man vor d e m auf die junge Klientel abzielt. So werden diese mit „3000Hausaufgaben zum Downloaden", ,,Bastelspaß"oder MP3s, ProgrammeoderGames (,,downloaden bis der Arzt kommt") gelockt.AuchwerSuchbegriffe wie Referate. Hausauf~a- i ben oder Horoskop in eine Suchmaschine eintippt, bekommt mit großer Wahrscheinlichkeit SchmidtleinSeiten als Treffer aufgelistet. Wer die einzelnen-webseiten vergleicht - eine Auflistunggibt es unten- wird feststellen, dass alle Seiten gleich aufeebaut sind. die Methode - aiso System hat. Seit mehr als eineinhalb Jahren. MittlerweilesindunzähligeIntemetForen und Blogs Web-Tagebücher) wie etwa www.lawblog. de, in denen juristische Probleme diskutiert werden, voll mit Schmidtlein-Berichten. Gegen die Bnider wurden in DeutschlandTausende Straf- gen das ~emabsatz~esetz." b ~uristen-~ipp Schriftlich zurücktreten und nicht sofort zahlen s dato kein Fall t, in dem ein chischer Internet-Nutzer von der Firma Schmidtlein geklag wurde", stellt Reinhold Schranz,Jurist des EVZ, klar. Sein Rat: „Gegen die Rechnung schriftlich protestieren. Das Europäische Verb~aucherzentmm (EIL?!) berät im Einzelfall." Wer ein eMail der Firma Schmidtlein erhält und zur Zahlung aufgefordert wird, dem raten Juristen zu folgendem Schritt: Mittels einge- schriebenen Brief vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen. SoUtensichMinderjährige angemeldet haben, können Eltern als gesetzliche Vertreter die Zustimmung verweigern. Mangels eigenem Einkommen müssten Kinder die Erlaubnis der Eltem einholen, um solche Verträge abschließen zu können. Wer bereits einen Anwaltsbrieferhaltenhat,soilte auf jeden Fall einen eingeschriebenen Briefsowdhl an die Firma Schmidtlein als auch an deren Anwalt Olaf Tank schicken. Das EVZ hat die Firma Schmidtlein bereits mehrmals angeschrieben, nur wenige Schreiben wurden auch beantwortet. MusterfonndareAufwwweuri, pakmsumentat (auf den Punkt „E-Commerce"klicken) gibt es unter ,,Schmidtlein - was tun?'' entsprechende Musterbriefe zum Downloaden, diemanausgefüllt andieFirma schicken kann.