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Internet-Trickser
In die Falle gelockt und abgezockt
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Sie versuchen mit
Tricks vor allem
Kindern Geld aus der
Tasche zu ziehen.
Tausende Österreicher
werden Opfer von
Abzocker-Webseiten.
aufforderung und das angedrohte Anwaltsschreiben.
Das „Phänomen Schmidtlein" ist bereits seit mehr als
einem Jahr bekannt. Die Masche des „Abzocker-Trios",
wie es von Konsumentenschützem genannt wird, ist
ganz einfach: Sie bieten auf
ihren Webseiten kosten-
sioneil gestaltete Z&lungs-
Drohungen haben Erfolg Eingeschüchtert durch ein angedrohtes Anwaltsschreiben zahlen die meisten
Vorsicht Falle: Gefährliche Webseiten
Aufüsh~ngDie GebriJder
Schrnidtlein betreiben zahlreiche
Webseiten. mit denen sie bei
unbedarften lnternet-Nutzern
abkassieren wollen. Folgende
Webseiten sollte man meiden:
www.hausaufgaben.at
www.lehrstellen.at
www.gedichte.at
www.sternzeichen.at
www.basteln.at
www.drogen.at
www.fabrikverkaufat
www.suchen.at
www.latein.de
www.wohnung.de
wW.mieten.de
w,deutsch.de
pflichtige Informationen an,
mit der man vor d e m auf die
junge Klientel abzielt. So werden diese mit „3000Hausaufgaben zum Downloaden",
,,Bastelspaß"oder MP3s, ProgrammeoderGames (,,downloaden bis der Arzt kommt")
gelockt.AuchwerSuchbegriffe wie Referate. Hausauf~a-
i
ben oder Horoskop in eine
Suchmaschine eintippt, bekommt mit großer Wahrscheinlichkeit SchmidtleinSeiten als Treffer aufgelistet.
Wer die einzelnen-webseiten vergleicht - eine Auflistunggibt es unten- wird feststellen, dass alle Seiten gleich
aufeebaut sind. die Methode
-
aiso System hat. Seit mehr als
eineinhalb Jahren. MittlerweilesindunzähligeIntemetForen und Blogs Web-Tagebücher) wie etwa www.lawblog.
de, in denen juristische Probleme diskutiert werden, voll
mit Schmidtlein-Berichten.
Gegen die Bnider wurden in
DeutschlandTausende Straf-
gen das ~emabsatz~esetz."
b ~uristen-~ipp
Schriftlich zurücktreten und nicht sofort zahlen
s dato kein Fall
t, in dem ein
chischer Internet-Nutzer von der Firma
Schmidtlein geklag wurde",
stellt Reinhold Schranz,Jurist
des EVZ, klar. Sein Rat: „Gegen die Rechnung schriftlich
protestieren. Das Europäische Verb~aucherzentmm
(EIL?!) berät im Einzelfall."
Wer ein eMail der Firma
Schmidtlein erhält und zur
Zahlung aufgefordert wird,
dem raten Juristen zu folgendem Schritt: Mittels einge-
schriebenen Brief vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
SoUtensichMinderjährige
angemeldet haben, können
Eltern als gesetzliche Vertreter die Zustimmung verweigern. Mangels eigenem
Einkommen müssten Kinder die Erlaubnis der Eltem
einholen, um solche Verträge abschließen zu können.
Wer bereits einen Anwaltsbrieferhaltenhat,soilte
auf jeden Fall einen eingeschriebenen Briefsowdhl an
die Firma Schmidtlein als
auch an deren Anwalt Olaf
Tank schicken. Das EVZ hat
die Firma Schmidtlein bereits mehrmals angeschrieben, nur wenige Schreiben
wurden auch beantwortet.
MusterfonndareAufwwweuri,
pakmsumentat (auf den Punkt
„E-Commerce"klicken) gibt
es unter ,,Schmidtlein - was
tun?'' entsprechende Musterbriefe zum Downloaden,
diemanausgefüllt andieFirma schicken kann.