arbeiten in spanien
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Europäische Union ARBEITEN IN SPANIEN ARBEITEN IN SPANIEN INHALT: 1. Einleitung 2. Freier Arbeitnehmerverkehr 3. Der Arbeitsmarkt 4. Arbeitsuche in Spanien 5. Sozialversicherung, Gesundheit und Arbeitslosenunterstützung 6. Steuern 7. Arbeit 8. Unterkunft 9. Ausbildung: Das spanische Bildungssystem 10. Anerkennung von Zeugnissen und Diplomen 11. Kultur 12. Juristische Hilfen 13. Nützliche Adressen und Telefonnummern 14. Glossar 15. Woran Sie denken sollten... 1. EINLEITUNG Spanien ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Die europäische Wirtschaftsregion (EWR) besteht aus den Ländern der Europäischen Union sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Spaniens Bevölkerung umfasst ca. 40,5 Mio. Einwohner. Mit einer Gesamtfläche von 504.782 km2 ist das Land nach Frankreich der zweitgrößte Staat in der EWR. Zu seiner Landfläche zählt der größte Teil der iberischen Halbinsel, eine mediterrane Inselgruppe (Balearen), eine weitere gegenüber der afrikanischen Westküste (Kanarische Inseln), sowie die spanischen Hoheitsgebiete im Norden Afrikas (Ceuta und Melilla). Neben den autonomen Städten Ceuta und Melilla besteht der spanische Staat aus 17 autonomen Regionen, die sich in insgesamt 50 Provinzen aufteilen. Die Hauptstadt von Spanien ist Madrid. Andere wichtige Städte sind Barcelona, Valencia, Sevilla, Zaragoza und Bilbao. Im Verhältnis zur spanischen Bevölkerung konzentriert sich der größte Anteil der in Spanien lebenden Ausländer auf den Inseln (>4%), gefolgt von Navarra, La Rioja, Katalonien, der Region Valencia, Murcia und Madrid, deren Ausländeranteile bei zwischen 2% und 4% liegen (INE, Dezember 2000). Sprache In ganz Spanien wird kastilisch (spanisch) gesprochen. Will man sich jedoch in den autonomen Regionen Galizien oder Katalonien, auf den Balearen oder im Baskenland niederlassen, so ist es hilfreich, ihre jeweilige regionale Sprache zu beherrschen - galizisch, katalonisch (in Katalonien und auf den Balearen) oder baskisch - die in diesen Regionen neben dem Spanischen als offizielle Zweitsprache gilt. Inoffiziell gibt es in Spanien noch weitere, von Minderheiten gesprochene Landessprachen: die Dialekte der Regionen Asturien, Leon, Aragon und Aran. Spricht man ausschließlich englisch, deutsch oder französisch, ist es sehr schwer, in Spanien Arbeit zu finden, abgesehen von Gelegenheitsjobs in einigen Touristenstandorten der Inseln oder der Küste. Währung Seit dem 1. Januar 2002 ist der Euro die offiziell gültige Währungseinheit, am 1. März 2002 wurde die Pesete entgültig von ihm abgelöst. Zeit Auf der Halbinsel und den Balearen herrscht die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d.h. eine Stunde vor der Zeit des Greenwich-Längengrades, während die Kanarischen Inseln dieselbe Zeit messen wie dieser. Internationale Telefonanrufe Aus dem Ausland: Vorwahl ++34 - plus neunstellige Nummer des Telefonanschlusses. Von Spanien ins Ausland: 00- Landesvorwahl- Ortsvorwahl- Nummer des Telefonanschlusses. Um R-Gespräche von Spanien aus zu führen, wähle 1008. Unter der spanischen Nummer 11818 werden Fragen beantwortet und nationale Auskünfte gegeben. Für internationale Auskünfte wähle 11825. Auf öffentlichen Strassen gibt es zahlreiche Telefonzellen mit Anleitung zu ihrer Benutzung. Von dort aus können Telefongespräche entweder direkt oder über eine Vermittlung geführt werden. Viele dieser städtischen Telefone erlauben neben herkömmlichen Münzen auch folgende Kartentypen als Zahlungsmittel: Telefonkarten zu 6 oder 12 Euro, erhältlich in Tabakgeschäften und Postämtern, persönliche Karten, ausgestellt von der Telefongesellschaft Telefónica, und die Kreditkarten American Express und Diners Club. Postsystem Briefmarken zum Frankieren von Postkarten und Briefen sind in Tabakgeschäften und Postämtern erhältlich. Es ist hilfreich, den bediensteten Verkäufer über den Bestimmungsort und die Art der Sendung zu informieren, damit dieser den genauen Wert der Frankierung angeben kann. Um Briefe einzuwerfen gibt es perfekt gekennzeichnete Briefkästen auf den öffentlichen Strassen. Für den Versand kleiner Postpakete (gehen diese ins Ausland, dürfen sie nicht über 2 kg wiegen) sind die Postämter zuständig. Dort erhalten Sie Informationen über den zu zahlenden Tarif, der abhängig ist vom Gewicht des Pakets, seinem Bestimmungsort und der Art des Transports (Luftpost oder Landweg). Notdienste Allgemeiner Notruf, Kranken- und Rettungsdienste: 112 (oder rote Taste am Telefon drücken, falls vorhanden) Pannenhilfe: 900 12 35 05 Polizeiruf überregional: 091; Ortspolizei: 092 Zivilschutz: 1006 Notruf der Guardia Civil (Polizei für zivile Sicherheit): 062 Ärztlicher Notdienst: 061 Notruf des Roten Kreuzes: 91 335 45 45 (überregionale Telefonnummer) Feuerwehr: Da die Feuerwehr unter örtlicher oder regionaler Verwaltung steht, variieren die Telefonnummern von Gemeinde zu Gemeinde (Madrid: 91 588 91 11, Barcelona: 93 291 53 53). 2. FREIER ARBEITNEHMERVERKEHR Die Bürger der EWR können in jedem Mitgliedsstaat frei verkehren, sich ansiedeln und arbeiten, wobei sie dieselben Rechte genießen wie die Staatsbürger des Landes ihrer Wahl. Dieser freie Verkehr erstreckt sich ebenfalls auf ihre Angehörigen, unabhängig von deren Nationalität. Somit können Sie als Staatsbürger eines dieser Länder in Spanien sowohl als Angestellter als auch als Selbständiger jedweder beruflichen Tätigkeit nachgehen ohne eine Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Dabei haben Sie dieselben Rechte wie spanische Arbeitnehmer im Hinblick auf Einkommen, Arbeitsbedingungen, Zugang zu Wohnraum, professionelle Ausbildung, Krankenund Sozialversicherung oder auch Gewerkschaftsbeitritte. Um nach Spanien einzureisen, brauchen Sie als EU-Bürger lediglich Ihren Personalausweis oder gültigen Reisepass. Wenn Sie über einen längeren Zeitraum als drei Monate in Spanien verweilen möchten, sollten Sie einen Wohnsitzausweis beantragen, der Ihren Status als EU-Arbeitnehmer bestätigt. Aufenthaltserlaubnis Die Aufenthaltsgenehmigung ist sowohl für selbständige als auch für angestellte Arbeitnehmer garantiert. Falls Sie jedoch ohne Tätigkeit, Student oder Rentner sind, müssen Sie für eine Aufenthaltsbewilligung den Nachweis erbringen, keine wirtschaftliche und/oder gesellschaftliche Belastung für den spanischen Staat zu sein. In diesem Fall müssen Sie bis spätestens einen Monat nach Ihrem Eintrittsdatum nach Spanien Ihren Wohnsitzausweis beantragen. Dafür zuständig ist das Büro für Auslandsangelegenheiten der jeweiligen Provinz, in der Sie residieren bzw. in der Sie wirtschaftliche oder berufliche Tätigkeiten einnehmen werden, oder, falls dieses nicht vorhanden ist, im Polizeikommissariat der entsprechenden Provinz. Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist abhängig von der Gemeinschaft, der Sie angehören, und von der geplanten Dauer Ihres Aufenthalts in Spanien. Unter den folgenden Telefonnummern können Sie weitere Informationen erhalten: 900 150 000 (gebührenfreie Nummer für telefonische Anfragen beim Innenministerium) oder aus dem Ausland: 0034 91 537 24 23. Bevor Sie nach Spanien reisen, ist es hilfreich, sich in der Botschaft oder dem spanischen Konsulat Ihres Landes Informationen über Ihren konkreten Fall einzuholen (http://www.mae.es/mae/textos/embajadas/relalf.htm). Nach Ihrer Ankunft in Spanien ist es ratsam, sich in der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Heimatlandes zu melden und Ihre Wohnadresse in Spanien anzugeben (http://www.mae.es/mae/textos/misiones/default.htm). 3. ARBEITSMARKT Zwischen 1996 und 2000 erlebte die spanische Wirtschaft ein stetiges Wachstum (2000 waren es 4,1%) und überschritt dabei mit über 1,1 Prozentpunkten den EUDurchschnitt. Dieses Wachstum wurde von einem schnelleren Rhythmus der Schaffung von Arbeitsplätzen begleitet (3,7% gegenüber 1,3%), sowie außerdem von einem intensiven Prozess wirtschaftlicher Modernisierung und Internationalisierung. Obwohl dieser Wachstumsrhythmus im Jahr 2001 zurückging, z.T. bedingt durch die Verschlechterung der internationalen Situation insgesamt, hat er sich dennoch gehalten, und das sogar mit einem Punkt über dem Prozentsatz der EURO-Region ("The Spanish Economy", Ma Economía, Oktober 2001). Die Stichworte bezüglich des Verhaltens des Arbeitsmarktes waren die Erhaltung von und Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie der kontinuierliche Rückgang der Arbeitslosigkeit seit 1996 bis hin zu einer Annäherung an die Prozentzahlen der EU (14,1% gegenüber 8,2% im Jahr 2000; 13,1% gegenüber 7,7% im Jahr 2001), nichtsdestotrotz unter Beibehaltung der in Spanien höchsten Arbeitslosenquote in der EU. Diese Entwicklung der Arbeitslosigkeit hat in den letzten Monaten innegehalten und ihre Vorzeichen sogar umgekehrt. (Beschäftigungsquote) (Arbeitslosenquote) (Varones: Männer; Mujeres: Frauen; Total: Gesamt) ("España en cifras 2001". INE) - ("Spanien in Zahlen 2001". INE) Ein Vergleich der autonomen Regionen verdeutlicht, daß Navarra, die Balearen, Aragón, Rioja und Katalonien mit den niedrigsten Arbeitslosenquoten vorne liegen. Andalusien, Ceuta/Melilla und Extremadura hingegen messen mit Werten von über 20% die höchsten Arbeitslosenquoten. (Volksbefragung -EPA 2000) ("España en cifras 2001". INE) - ("Spanien in Zahlen 2001". INE) [leyenda en alemán: Activos: Berufstätige insgesamt Parados: Arbeitslose Ocupados: Beschäftigte Total: Gesamt Tasa: Quote (in Prozent) 1-miles de personas: 1- in Tausend Distribución por sectores: Aufteilung nach Sektoren Agricultura: Landwirtschaft Industria: Industrie Construcción: Bauwesen Servicios: Dienstleistung España: Spanien Andalusien Aragón (Fürstentum) Asturien (Inselgruppe) Balearen Kanarische Inseln Kantabrien Kastilien und León Kastilien-La Mancha Katalonien (Autonome Region) Valencia Extremadura Galizien (Autonome Region) Madrid (Region) Murcia (Regionalrechtsgebiet) Navarra Baskenland La Rioja Ceuta und Melilla] Die Arbeitslosigkeit unter der jugendlichen Bevölkerung ist vergleichsweise hoch. Wie aus Grafik und Tabelle der folgenden Abbildung hervorgeht, liegt die Arbeitslosenquote dieser Bevölkerungsgruppe wesentlich höher als die nationale Gesamtquote. (Bevölkerungspyramide gemäß ihrem Verhältnis zur wirtschaftlichen Tätigkeit) ("España en cifras 2001". INE) - ("Spanien in Zahlen 2001". INE) [leyenda en alemán: (tabla): edad: Alter; 70 y más: über 70: 65 a 69: 65 bis 69...etc., total: Gesamt Activos: Berufstätige insgesamt (1-miles de personas: 1-in Tausend) Parados: Arbeitslose Tasa de paro: Arbeitslosenquote (2-Porcentaje: 2-in Prozent) (gráfico): varones: Männer; mujeres: Frauen Ocupados: Beschäftigte; Parados: Arbeitslose; Inactivos: nicht Berufstätige millones de personas: in Millionen] Im Sektorenvergleich zählt der Dienstleistungssektor die höchsten Beschäftigungszahlen, obwohl er aufgrund seiner engen Kopplung an die Saisonarbeit im Verlauf der verschiedenen Etappen eines Jahres variiert, besonders im Tourismus- und Hotelleriegeschäft sowie in der Dienstleistung für Firmen und Betriebe. Der Industriesektor umfasst zwar insgesamt eine niedrigere Arbeitnehmerzahl, jedoch sind in diesem Sektor die Arbeitsplätze stabiler. Das Bauwesen erlebte eine kontinuierliche Vermehrung der Arbeitsplätze aufgrund der starken baulichen Ausdehnung und einer Periode der Stabilität über mehrere Jahre hinweg. In der Landwirtschaft ist, wie im Dienstleistungssektor, eine Schwankung der Beschäftigung in den unterschiedlichen Jahresperioden zu beobachten, die abhängig ist von den jahreszeitlich bedingten landwirtschaftlichen Aufgaben. (Beschäftigte nach Art der Arbeitszeit und Wirtschaftssektor. EPA 2000. In Tausend.) ("España en cifras 2001". INE) - ("Spanien in Zahlen 2001". INE) [leyenda en alemán: varones: Männer; mujeres: Frauen a tiempo parcial: in Teilzeitarbeit a tiempo completo: in Vollzeitarbeit agricultura: Landwirtschaft industria: Industrie construcción: Bauwesen servicios: Dienstleistung] Die am höchsten industrialisierten Regionen sind Rioja und Navarra. In der landwirtschaftlichen Produktion treten Galizien und Extremadura hervor, und in der Dienstleistung liegen Ceuta/Melilla, die Balearen, die Kanarischen Inseln und die Autonome Region Madrid vorne. 4. ARBEITSUCHE IN SPANIEN Trotz ihres starken Rückgangs seit 1996 ist die Zahl der Arbeitslosen in Spanien noch immer die höchste innerhalb der EU. Es ist keine leichte Aufgabe hier Arbeit zu finden. Sie sollten daher neben dem EURES-Netz alle weiteren dafür zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen (Bekannte, Angehörige, die Presse, Informationszentren, Berufsverbände etc.), sowie eine große Menge an Kreativität und Vorstellungskraft einbringen. Oficinas de Empleo - Arbeitsämter Die staatlichen und regionalen Arbeitsvermittlungsdienste in Spanien verfügen über ein Netz von Vermittlungsstellen (Oficinas de Empleo), auf deren Dienste jede Arbeitnehmerkategorie Zugriff hat. Im Internet: http://www.inem.es Die EU-Bürger genießen dabei dieselben Rechte wie die spanischen Staatsbürger. Nach der Vollendung des 16. Lebensjahres können Sie die Dienste dieser Arbeitsämter in Anspruch nehmen; Sie benötigen dafür lediglich Ihren Personalausweis oder gültigen Reisepass sowie einen festen Wohnsitz. Dort erhalten Sie kostenlos Auskunft über Stellenangebote, Arbeitsförderungsmassnahmen, Berufsbildungsmöglichkeiten, Abwicklung von Beihilfen und Arbeitslosenunterstützung etc. Haben Sie sich einmal beim staatlichen Institut für Arbeitsvermittlung (Instituto Nacional de Empleo - INEM) angemeldet, müssen Sie innerhalb bestimmter Zeiträume Ihren Antrag erneuern sowie jedwede Veränderung Ihres persönlichen und beruflichen Profils der zuständigen Stelle mitteilen. Die Adressen der Büros des INEM oder der entsprechenden regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (der jeweiligen autonomen Region, in der die Stelle vermittelt werden soll) finden Sie im Telefonbuch oder im Internet (http://www.inem.es). Es gibt Arbeitsämter oder "Oficinas de Empleo" in jeder Provinzhauptstadt sowie in vielen weiteren Städten Spaniens. Suchen Sie die entsprechende Vertretung in der Nähe Ihres Wohnsitzes auf. s Falls Sie Arbeitslosengeld oder -hilfe von Ihrem Heimatstaat aus erhalten, müssen Sie sich innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Ausreise aus Ihrem Heimatland bei dem Ihrem Wohnsitz entsprechenden Arbeitsamt melden. EURES (Europäisches Arbeitsamt) ist ein eingerichtetes Kooperationsnetz zwischen der Europäischen Kommission, den staatlichen Arbeitsämtern der Mitgliedsstaaten, Norwegen und Island, sowie (in Grenzgebieten) der die Tarifpartner vertretenden Organisationen, das den Zugang zu Stellenangeboten ermöglicht. Es verfügt über eine Datenbank mit Stellenangeboten in allen 17 Staaten und eine weitere mit allgemeinen Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den genannten Ländern. Es kann nützlich sein, das EURES-Netz von Ihrem Heimatland aus zu konsultieren. Informieren Sie sich beim staatlichen Institut für Arbeitsvermittlung. Sie werden dort Informationen über Stellenangebote in Spanien sowie weitere wissenswerte Daten erhalten, als Entscheidungshilfe und/oder um Ihren Umzug zu gestalten. Unter http://www.inem.es im Internet finden Sie die Adressen der spanischen EURES-Ratgeber und -Vertretungen. Unter http://europa.eu.int/jobs/eures erhalten Sie allgemeine Informationen zum EURESNetz und unter http://www.eures-jobs.com können Sie Stellenangebote in Europa nachschlagen. Zeitarbeitsfirmen Zeitarbeitsfirmen sind private Unternehmen, die Arbeit auf Zeit anbieten, indem sie Arbeitnehmer einstellen und deren Dienste an andere Firmen weitervermitteln. Ihre Namen und Adressen finden Sie im Branchentelefonbuch unter der Rubrik "Empresas de Trabajo Temporal" (Zeitarbeitsfirmen), im Register des Ministeriums für Arbeit und Soziales, oder im Internet unter ETT ("Empresas de Trabajo Temporal"): http://www.mtas.es/empleo/ett-OIA/inicio.htm Non-Profit-Arbeitsvermittlungsagenturen Neben den öffentlichen "Oficinas de Empleo" können Sie auch in privaten Arbeitsvermittlungsagenturen Ihre Stellensuche registrieren lassen. In diesem Fall müssen Sie ein Entgelt für die geleisteten Dienste zahlen, dessen Höhe sich jedoch auf die angefallenen Unkosten begrenzt. Informationen zu den Adressen dieser Agenturen erhalten Sie in Ihrem Arbeitsamt oder im Internet, auf den Webseiten des INEM unter der Rubrik "Otras Informaciones/Agencias de Colocación" (weitere Informationen/Arbeitsvermittlungsagenturen): http: www.inem.es Die Medien: Presse, Radio und Fernsehen In Spanien werden über hundert Tageszeitungen veröffentlicht. Die meisten der Provinzzeitungen haben keine hohen Auflagen, im Vergleich zur enormen Verbreitung der Tageszeitungen Madrids oder Barcelonas, deren Ausgaben sich in ganz Spanien und im Ausland verkaufen. Zu diesen wichtigen Tageszeitungen gehören "El País", "ABC", "El Mundo" in Madrid und "El Periódico" sowie "La Vanguardia" in Barcelona. Sie alle enthalten eine tägliche Rubrik mit Stellenangeboten, wobei jedoch die meisten Angebote in den Lokalausgaben zu finden sind. Allerdings haben auch die regionalen und lokalen Zeitungen eine Anzeigenrubrik mit Stellenangeboten. Die Zeitungen in deutscher, englischer und französischer Sprache, die in den spanischen Haupttourismusgebieten herausgegeben werden, bieten ebenfalls eine Liste mit Stellenangeboten an, in denen gewöhnlich vor allem Fremdsprachenkenntnisse ein unerlässliches Kriterium für die Besetzung der hier angebotenen Stellen sind. Weiterhin pflegt auch die internationale Presse Stellenangebote in Spanien zu veröffentlichen, wobei diese sich allerdings hauptsächlich an Führungspersonal, technische oder akademische Berufe richten. Auch die in der EWR erhältlichen Fachzeitungen und -zeitschriften können brauchbare Informationen zur Arbeitsuche in Spanien enthalten, besonders dann, wenn sie eine spezielle Rubrik mit Stellenangeboten haben. Sie können auch im Internet nachschauen: El Mundo El país cultural El país digital ABC Electrónico La Razón El Periódico Galicia Nova El Europeo La Estrella Digital “Sur in English” Kiosk im Internet nationale und internationale Presse http://www.elmundo.es/ http://www.elpais.com http://www.elpais.es http://www.abc.es/ http://www.larazon.es/ http://www.elperiodico.es/ http://www.galicianova.com/ http://www.eleuropeo.com/ http://www.estrelladigital.es/ http://www.surinenglish.com http://www.kiosco.net/ http://www.mir.es/oris/enlaces/prensa.htm Vier große Radiostationen mit konventionellen Inhalten senden in allen Provinzen Spaniens: RNE, SER, COPE und ONDA CERO. Außerdem gibt es eine hohe Zahl an Sendern mit lokalem oder regionalem Charakter, in denen Sendungen zur Arbeitsuche ausgestrahlt und Stellenangebote verbreitet werden. Im in Spanien geltenden Fernsehmodell existieren öffentlich-rechtliche und private Sender nebeneinander. Unter ersteren befinden sich Televisión Española ("Spanisches Fernsehen") mit zwei Sendekanälen, sowie die unter Verwaltung der Autonomen Regionen stehenden Fernsehstationen. Beispiele für letztere sind Telemadrid, ETB im Baskenland, TV3 in Katalonien, TVG in Galizien, Canal 9 in der Autonomen Region Valencia und Canal Sur in Andalusien. Die privaten Fernsehstationen mit überregionalem Sendeempfang sind Antena 3, Tele 5 und Canal Plus. Eine bekannte Sendung ist "Aquí hay trabajo" ("Hier gibt es Arbeit"), die von Montag bis Freitag um 9:30 Uhr in TV2 ausgestrahlt wird: http://www.rtve.es/tve/program/empleo/index.html Berufsverbände und Gewerkschaften Weitere Informationsquellen sind die Berufsverbände und Gewerkschaften, wenn Sie einer solchen angehören (in Spanien ist die Mitgliedschaft sehr niedrig). Sie können in Spanien Kontakte vermitteln und Informationen weitergeben, die für die Arbeitsuche nützlich sind. Handelskammern Des Weiteren sind, in Spanien wie auch in Ihrem Heimatland, die Handelskammern (Offizielle Industrie- und Handelskammer) mögliche Informationsquellen. Sie können sich mit der Spanischen Handelskammer in Ihrem Land in Verbindung setzen, oder mit dem Oberrat der Offiziellen Kammern für Industrie, Handel und Verkehr in Spanien, unter der Adresse: Consejo Superior de las Cámaras Oficiales de Comercio Industria y Navegación de España Velázquez, 157. 28002-MADRID Tel.: 00 34 91 5906900 Fax: 00 34 91 5906908 http://www.camerdata.es/ 5. SOZIALVERSICHERUNG, GESUNDHEIT UND ARBEITSLOSENUNTERSTÜTZUNG Der Sozialschutz der Bürger Spaniens ist durch eine Vielzahl an Verwaltungsorganen öffentlicher Behörden garantiert. Die staatliche Sozialversicherungsanstalt (Instituto Nacional de la Seguridad Social - INSS) verwaltet Renten, Invalidität und finanzielle Hilfen im Falle von berufsbedingten Krankheiten, Arbeitsunfällen, temporärer Erwerbsunfähigkeit oder Mutterschaft etc., während das INEM für die Verwaltung von Arbeitslosenunterstützungen zuständig ist. Die Sozialanstalt der Marine (Instituto Social de la Marina - ISM) gewährleistet den Sozialschutz der Arbeiter auf See sowie der Handelsmarine, und die Behörde für Einwanderung und Soziale Dienste (Instituto de Migraciones y Servicios Sociales IMSERSO) leistet zusätzliche Sozialarbeit, Beihilfe für Emigranten und steuerfreie Sozialleistungen. All diese Organe sind Behördenstellen des Ministeriums für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit der staatlichen Versicherungsanstalt (Tesorería General de la Seguridad Social - TSS), die sich ausschließlich mit der Verwaltung und Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie der Kontrolle der Mitgliedschaft beschäftigt. Das staatliche Gesundheitsinstitut (Instituto Nacional de la Salud - INSALUD), eine Behörde des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz und seiner entsprechenden ausführenden Organe in den Autonomen Regionen, verantwortlich für die medizinische Versorgung und Hilfe. Wenn Sie einen Umzug nach Spanien planen, sollten Sie folgende, der Euro-Norm entsprechende, Formulare beachten, die Sie bei den Einrichtungen der Sozialversicherungsanstalt Ihres Heimatlandes erhalten: Serie E100 - für den Rechtsanspruch auf Wirtschaftsbeihilfen im Falle von Krankheit, Mutterschaft und Umsiedelung. Serie E200 - für die Berechnung und Auszahlung von Renten Serie E300 - für den Rechtsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung Serie E400 - für den Rechtsanspruch auf Familienbeihilfen Informationen über die spanische Sozialversicherung und ihr zweifaches Mitgliedschaftssystem erhalten Sie unter: Allgemeine Versicherungsregelung (Arbeitnehmer aus Industrie und Dienstleistung) und Sonderversicherungsregelung (Landwirte, Selbständige, Untertagebauarbeiter, Fischer und Matrosen sowie Hausangestellte) im Internet: http://www.seg-social.es Gesundheit Die medizinische Versorgung in Spanien wird vom staatlichen Gesundheitsinstitut (INSALUD) gesteuert. Sie sollten sich vor Ihrem Reiseantritt bei den Einrichtungen der Sozialversicherungsanstalt Ihres Heimatlandes informieren. Diese werden Sie mit dem entsprechenden Formblatt versorgen (E111 für Ferien- oder Geschäftsreisen bzw. E119 für Arbeitslose), das Ihren Rechtsanspruch auf kostenlose ärztliche Hilfe im Falle eines Unfalls oder plötzlicher Erkrankung gewährleistet. Falls Sie Angestellter sind und daher dem spanischen Sozialversicherungssystem angehören, erhalten Sie einen Sozialversicherungsausweis mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Mitgliedschaftsnummer, mit dem Sie das Recht auf kostenlose ärztliche Behandlung und Krankenhausaufenthalt innerhalb des spanischen Gesundheitssystems haben. Dieses übernimmt zusätzlich 40% der Kosten für ärztliche Rezepte. Die einzige zahnmedizinische Behandlung hingegen, die das Krankenversicherungssystem abdeckt, ist die Zahnentfernung. In Spaniens örtlichen Vertretungen des staatlichen Gesundheitsinstituts (INSALUD) wird man Ihnen eine Aufstellung aller nationalen Gesundheitszentren und Krankenhäuser zur Verfügung stellen (http://www.msc.es/insalud/directorio/centros.htm und http://www.msc.es/centros/catalogo/home.htm). Einen privaten Krankenversicherungsschutz erhalten Sie, indem Sie sich an einen privaten Versicherungsanbieter in Ihrem Heimatlande oder an eine der zahlreichen privaten Krankenversicherungen in Spanien wenden. Letztere finden Sie im Branchentelefonbuch unter "Sociedades Médicas". Für weitere Informationen wenden Sie sich an die INSS oder die INSALUD: Instituto Nacional de la Seguridad Social Padre Damián, 4 28036-MADRID Tel.: 91 568 83 00 http://www.seg-social.es. Instituto Nacional de la Salud Alcalá, 56 28014-MADRID Tel.: 91 338 00 00 http://www.msc.es/insalud/ Arbeitslosenunterstützung Die spanische Regelung zur Arbeitslosenunterstützung wird vom INEM verwaltet. Wenn Sie in Spanien arbeitslos werden, setzen Sie sich mit dem örtlichen "Oficina de Empleo" in Verbindung, das Ihnen Auskunft über die Vorgehensweise bei der Beantragung von Arbeitslosengeld gibt. Ausführung der Arbeitslosenunterstützung Wenn Sie in Ihrem Heimatland oder einem anderen EWR-Land Arbeitslosengeld oder -hilfe erhalten, können Sie diese in einen anderen Mitgliedsstaat ausführen, um in diesem über einen Zeitraum von maximal drei Monaten Arbeit zu suchen. Hierfür ist es erforderlich, zuvor der staatlichen Anstalt für Arbeit des Herkunftslandes der Zahlungen über die Dauer von mindestens vier Wochen zur Verfügung gestanden zu haben, diesem das genaue Abreisedatum mitzuteilen und sich binnen einer Frist von sieben Tagen nach Ihrer Abreise aus dem ersten Mitgliedsstaat beim spanischen staatlichen Institut für Arbeitsvermittlung (INEM) anzumelden. Dafür brauchen Sie das EU-Formblatt E303, das Ihnen von der Behördenstelle ausgestellt wird, die Ihnen die Unterstützung bewilligt hat. Beachten Sie dabei jedoch, daß die Behördenwege bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen können. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihr Arbeitsamt (http://www.inem.es). Abschließend ist es ratsam, vor Ihrer Abreise aus dem Land, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben, in diesem das EU-Formblatt E301 zu beantragen, damit die Zeiträume Ihrer Beitragszahlungen bei der Berechnung Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld in Spanien berücksichtigt werden können. Für weitere Information über die möglichen Arbeitslosenunterstützungen, auf die Sie während Ihres Aufenthalts in Spanien einen Rechtsanspruch haben (Krankengelder, Renten, Erwerbsunfähigkeitsrenten...), setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Zweigstelle der INSS (CAISS - Service- und Informationszentrum der staatlichen Sozialversicherungsanstalt) in Verbindung, unter der gebührenfreien Telefonnummer 900 16 65 65 oder unter folgender Adresse: Instituto Nacional de Seguridad Social (Gestión y Administración de las Prestaciones Económicas del Sistema de la Seguridad Social) Servicios Centrales C/ Padre Damián, 4-6 28036 – Madrid Tel.: 91 568 83 00 Fax.: 91 563 29 08, 91 5611051, 91 563 20 85 www.seg-social.es/inss Die Europäische Gemeinschaft hat dazu einige Führer herausgegeben: * "Seguridad Social para Trabajadores Migrantes" ("Sozialversicherung für eingewanderte Arbeitnehmer"): In Spanien erhalten Sie diesen in der Staatsbuchhandlung: Librería Boletín Oficial del Estado - B.O.E. C/Trafalgar, 27. 28010 - Madrid. Tel.: 902 365 303. Fax: 91 538 21 21. Email: [email protected] Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9:00 bis 20:00 Uhr (im August von 9:00 bis 14:00 Uhr) und sonnabends von 10:00 bis 14:00 Uhr. * “Your Social Security Rights when moving within the European Union. A Practical Guide” ("Ihr Sozialversicherungsrecht bei Umzügen innerhalb der Europäischen Union. Ein nützlicher Führer"): Diesen finden Sie im Internet unter: http://europa.eu.int/comm/employment_social/soc-prot/schemes/guide_en.htm 6. STEUERN Einer der wichtigsten Schritte nach Ihrer Ankunft im EWR-Staat, in dem Sie arbeiten möchten, in diesem Fall Spanien, ist die Anmeldung bei der entsprechenden Steuerbehörde des besagten Landes. Denken Sie daher an die Mitnahme der nötigen Steuerunterlagen aus Ihrem Herkunftsland sowie der jeweiligen Nachweise über die abgeschlossene Abwicklung aller dort anstehenden Steuerangelegenheiten vor Ihrer Abreise. Sie benötigen weiterhin die entsprechenden Unterlagen Ihres neuen Arbeitsplatzes bzw. Ihrer neuen Einnahmequelle. Denken Sie bei der Ankunft ebenfalls daran, daß Sie ein Bankkonto benötigen werden, und daran, daß Sie genügend Geld beiseite legen sollten, um die anfallenden Steuern zu zahlen. In Spanien existieren folgende Steuertypen: Direkte Steuern: Lohn- und Einkommenssteuer der natürlichen Personen (IRPF): Diese besteuert das pro Kopf erwirtschaftete Jahreseinkommen, d.h. die Erträge aus Erwerbsarbeit oder unternehmerischen Tätigkeiten, sonstigen Einkommen und Vermögen. Die Höhe der Steuern berechnet sich aus dem jeweiligen Einkommensumfang (bei Staffelsätzen: je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz) und den steuerlichen Vergünstigungen und Abschreibungen, die sich aus dem jeweiligen Einzelfall ergeben, nach Abzug der laufenden Kosten und Kontobelastungen sowie den im betreffenden Kalenderjahr bereits vorgenommenen Teilzahlungen. Grundsätzlich wird die Einkommenssteuererklärung unter Angabe der Gesamteinkünfte der steuerpflichtigen Person aus aller Welt im Staat ihres Hauptwohnsitzes vorgenommen. Dieser ist im Sinne der IRPF im Allgemeinen der Ort Ihres Arbeitsplatzes und habituellen Wohnsitzes, d.h. in jenem Land, in dem Sie über einen Zeitraum von mindestens 183 Tagen des jeweiligen Steuerjahres residiert haben. Bei der Bestimmung Ihres "Steuerwohnsitzes" können jedoch auch andere Überlegungen eine Rolle spielen, wie etwa der Wohnsitz Ihrer Familienangehörigen, enge persönliche oder wirtschaftliche Verbindungen, der Ort Ihres angemeldeten Hauptwohnsitzes oder der Ort, an dem Sie den größten Teil Ihrer beruflichen Tätigkeit ausüben. Daher ist es von Nutzen, sich im Vorfeld Ihrer Entscheidung über die Annahme einer Arbeitsstelle in Spanien ausreichend über Ihre spezifische steuerliche Situation in diesem Land zu informieren. Die Einkommenssteuererklärung eines Steuerjahres wird während der Monate Mai und Juni des darauffolgenden Jahres vorgenommen. Die ausbleibende oder nicht fristgerechte Vorlage der Steuererklärung hat, wie auch im Falle aller weiteren Steuerabgaben, die Verhängung von Sanktionen zur Folge. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben untereinander Steuerabkommen abgeschlossen (Abkommen zur Doppelbesteuerung, CDI) mit dem Ziel, eine Doppelbesteuerung des Einkommens derjenigen Personen zu vermeiden, die zwischen verschiedenen EU-Staaten pendeln oder ihren Wohnsitz in mehr als einem Land haben (http://www.minhac.es/tributos/cdipaises.htm; http://www.aeat.es/normlegi/cdi/home.html). Körperschaftssteuer: Die Körperschaftssteuer ist im Allgemeinen der Einkommenssteuer sehr ähnlich, bezieht sich jedoch auf juristische Personen (Firmen, Gesellschaften, Vereine etc.). Die Höhe der allgemeinen Besteuerung liegt zur Zeit fest bei 35%, wobei allerdings weitere Steuertypen in bestimmten Sonderfällen juristischer Personen erhoben werden. Vermögenssteuer: Sie besteuert auf progressive, gestaffelte Weise das Vermögen der natürlichen Personen aus Gütereigentum oder Rechtsanteilen mit wirtschaftlichen Inhalten, falls diese die steuerfreie Höchstgrenze überschreiten. Die Frist für die Erklärung der Vermögenssteuer fällt in den gleichen Zeitraum wie die der Einkommenssteuer. Erbschafts- und Schenkungssteuer: Diese erhebt Steuern auf den Besitz von Gütern und Rechtsanteilen aus Erbeinnahmen (Erbschaften) oder Schenkungen "unter Lebenden" (Spenden). Indirekte Steuern: Mehrwertsteuer (IVA): Die IVA besteuert die Abgabe von Gütern und Dienstleistungen von Unternehmern und professionellem Personal und den Warenimport, ungeachtet der rechtlich etablierten Zollfreiheiten. Die Höhe der Steuererhebungen variiert je nach Warentyp zwischen 4% für lebensnotwendige Artikel des täglichen Bedarfs und der allgemeinen Mehrwertsteuer von 16%. Übertragungs- und Urkundensteuer: Diese Steuer bezieht sich auf die Übertragung "unter Lebenden" von Gütern und Rechtsanteilen mit wirtschaftlichem Inhalt und mit entgeltlichem Charakter sowie auf die vertragliche Beurkundung von Rechtshandlungen, die in Spanien vollzogen wurden bzw. dort juristisch zur Wirkung kommen. Der Steuersatz dieser Erhebung variiert gemäß der Schenkungsart oder Art der zu beurkundenden Rechtshandlung (notariell, kaufmännisch, administrativ oder richterlich). Staatliche Verbrauchssteuer: Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer, die den Verbrauch im Allgemeinen besteuert, erhebt die staatliche Verbrauchssteuer Gebühren auf den Verbrauch bestimmter Güter. Zur Zeit wird diese Steuer erhoben auf: Mineralöl, Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Wein und gegärte Getränke, Bier, Tabak... Falls Sie ein Auto haben, sollten Sie noch eine weitere Steuer beachten: die Kraftfahrzeugsteuer. Sie erhebt Abgaben auf den Besitz und Gebrauch von Automobil-, Wasser- und Luftkraftfahrzeugen. In Spanien müssen alle neuen und gebrauchten Verkehrsfahrzeuge angemeldet werden, die unter die Kraftfahrzeugsteuer fallen, sobald sie auf spanischem Boden von dort wohnhaft gemeldeten Personen oder Körperschaften in Gebrauch genommen werden. Außer den genannten existieren noch weitere, auf staatlicher Ebene erhobene Steuern, wie etwa die Versicherungsversteuerungspflicht oder die Abgaben auf den Im- und Export von Gütern, also die an die von der EU vorgegebenen Normen angepassten Außenhandelssteuern. Regional erhobene Steuern: Grundsteuer: Erhebt Abgaben auf den Grundbesitz. Gewerbesteuer: Besteuert die Ausübung jeglicher unternehmerischen, berufsprofessionellen oder artistischen Tätigkeit. Kraftfahrzeuganmeldesteuer: Erhebt Steuern auf die Anmeldung von auf öffentlichen Verkehrswegen tauglichen Kraftfahrzeugen. Bausteuer: Besteuert die Durchführung jeglicher stadtlizenzpflichtiger Bauunternehmungen, Neubau, Installationen oder andere Bauarbeiten. Steuer auf die Wertsteigerung städtischer Grünflächen: Diese Steuer erhebt Zölle auf die Wertsteigerung von Stadtgebieten, wenn diese als Konsequenz aus deren Eigentumswechsel hervorgeht. Es ist ratsam, sich vor Ihrer Abreise nach Spanien über Ihre persönliche Steuersituation bei der Steuerbehörde Ihres Herkunftslandes zu informieren, sowie außerdem in der Spanischen Botschaft oder den dortigen Konsulatsstellen. (http://www.mae.es/mae/textos/embajadas/relalf.htm) In Spanien können Sie sich bei den Regionalvertretungen des Staatsamts für Finanzverwaltung und bei den weiteren entsprechenden Verwaltungsstellen erkundigen. Im Internet können Sie sich auf der Webseite des staatlichen Informationsbüros für Steuerfragen des Finanzamts informieren (http://www.aeat.es) oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 901 33 55 33 (allgemeine Informationen zu Steuerfragen). Für schriftliche Informationen wenden Sie sich bitte an: Delegación de Hacienda en Madrid (Finanzamt) Ministerio de Hacienda (Finanzministerium) Guzmán El Bueno 139, 3ª plta. E - 28003 Madrid Tel: (00 34) 91 582 67 67 Durchwahl: 6537 Fax: (00 34) 91 582 65 77 http://www.minhac.es Dirección General de Tributos (Oberfinanzdirektion) c/ Alcalá, nº 5 E - 28014 MADRID Tel.: 91 595 80 00 Durchwahl: 8043 Fax: 91 595 84 54 Agencia Estatal de la Administración Tributaria (Staatsamt für Steuer- und Finanzverwaltung) San Enrique, 26 E - 28071 Madrid Tel.: 91 583 70 00 Durchwahl: 8998 Fax: 91 583 70 05 http://www.aeat.es/ Departamento de Aduanas e Impuestos Especiales (Dependencia y Administraciones): (Abteilung für Zölle und staatliche Verbrauchssteuern (Verwaltungsniederlassung): http://www.aeat.es/aduanas/donde/home.html Email: [email protected] Tel.: 91 728 96 08 / 05 7. ARBEIT Arbeitsverträge Denken Sie daran, daß Sie Anspruch auf dieselben Rechte wie spanische Arbeitnehmer haben, im Hinblick auf Gehälter, Beförderungen, Sozialversicherung, Arbeitsbedingungen, Mitgliedschaften, Gewerkschaftsaktivitäten etc. Das zulässige Mindestalter, um in Spanien zu arbeiten, ist 16 Jahre, wobei bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dafür eine elterliche oder vormundschaftliche Vollmacht oder Einverständniserklärung notwendig ist, mit Ausnahme von Fällen der vorzeitigen rechtlichen Vollmündigkeit der Minderjährigen. Obwohl das spanische Recht mündlich abgeschlossene Verträge anerkennt, werden die meisten Verträge schriftlich festgehalten. Dies ist vor allem dann obligatorisch, wenn es sich dabei um Praktikums- und Ausbildungs-, Werk-, Staffel-, Heimarbeitsund Zeitverträge, sowie Zeitarbeitsverträge über mehr als vier Wochen, feste Arbeitsverträge mit Unterbrechungen oder von spanischen Firmen für den Dienst im Ausland abgeschlossene Verträge handelt. Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, prüfen Sie gewissenhaft dessen Termini und Einstellungsbedingungen. Vergewissern Sie sich, daß Sie das im Vertrag Festgehaltene genau verstehen. Der Arbeitgeber sollte Ihnen eine Kopie in Ihrer Muttersprache aushändigen können, falls dies nicht möglich ist, müssen Sie eine Übersetzung anfertigen lassen. Überprüfen Sie die Art und Häufigkeit Ihrer Gehaltsauszahlungen. Sie sollten ebenfalls die Urlaubs- und Unterkunftsbedingungen prüfen um zu erfahren, ob die dafür anfallenden Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden oder ob Sie diese selbst tragen müssen. Im Allgemeinen können Sie damit rechnen, daß ein Arbeitsvertrag für unbestimmte Zeit (fester Vertrag) abgeschlossen werden kann oder für eine zeitlich begrenzte Dauer (Zeitvertrag), die im Vertrag ausdrücklich festgehalten werden muß. Es kann eine Probezeit veranschlagt werden, die bei ausgebildeten Technikern nicht über sechs und bei allen anderen Arbeitnehmern nicht über zwei Monate hinausgeht. Die Höchstdauer der Wochenarbeitszeit liegt bei 40 Stunden, wobei eine tägliche Arbeitszeit von höchstens neun Stunden nicht überschritten werden darf. Die geleisteten Überstunden dürfen nicht über eine Gesamtzahl von jährlich 80 Stunden hinausgehen und müssen entweder durch Urlaubstage oder finanziell ausgeglichen werden. Die zugestandenen Urlaubstage dürfen niemals unter jährlich 30 Tagen liegen, Wochenenden eingeschlossen. Weiterhin gibt es in Spanien 12 nationale und 2 regionale Feiertage im Jahr. Es existiert eine berufsunabhängige Mindestlohnhöhe, die für jedes Jahr von der Regierung vorgegeben wird. Für 2002 liegt diese bei einem monatlichen Bruttolohn von 442,20 Euro für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren. Außerdem gibt es Gemeinschaftsabkommen vieler Tätigkeitssektoren, die für jedes Arbeitsfeld bzw. Tätigkeitskategorie die angemessenen Gehälter festlegen. Ein besonderer Aspekt der Gehaltsauszahlung in Spanien ist, daß jeder Arbeitnehmer nach allgemeiner Regelung jährlich insgesamt 14 Monatsgehälter ausgezahlt bekommt, zwölf reguläre Monatszahlungen und zwei Zusatzgehälter, deren Zahlungen jeweils zu Weihnachten und im Sommer vorgenommen werden. Sie haben ein Anrecht auf 15 Tage Hochzeitsferien und 16 Wochen Mutterschaftsurlaub. Die Unternehmen können ab einer Größe von 15 Angestellten einen Gewerkschaftsvertreter aufstellen und diejenigen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern können einen Betriebsrat gründen. Beratungsstellen Informationen und Beratung zu Ihren persönlichen Rechten, zu Gemeinschaftsabkommen, Gehältern etc. erhalten Sie bei Ihrem Arbeitsamt, sowie bei den offiziellen Berufsberatungsstellen oder Gewerkschaften. Oficina de Información Sociolaboral (offizielle Berufsberatungsstelle) Subdirección de Información Administrativa (Unterdirektion Verwaltungsauskunft) Agustín de Bethencourt, 11 28071-MADRID Tel.: 91 553 62 78 Fax: 91 533 29 96 Selbständige Arbeit Wenn Sie selbständig oder freischaffend in Spanien arbeiten wollen, ist es empfehlenswert, sich bei einer spanischen Konsularstelle in Ihrem Heimatstaat zu erkundigen oder wenden Sie sich and die Spanische Handelskammer direkt in Spanien. Selbständig Arbeitende müssen nachweisen, daß sie die Anforderungen hierfür erfüllen und die für die Ausübung ihrer Aktivität erforderlichen Lizenzen bzw. Vollmachten eingeholt haben. Dies ist notwendig, um den Wohnsitzausweis beantragen zu können, die Abgabe von Gewerbesteuern beim Finanzamt anzumelden und sich für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Sonderversicherung für Selbständige einzuschreiben. Jeder Arbeitnehmer muß sich eigenständig bei der Sozial- und Krankenversicherung anmelden. Dies kann bei den Provinzdirektionen der Generalkasse für Sozialversicherung oder bei deren Verwaltungsstellen innerhalb der ersten dreißig Tage nach Beginn der Tätigkeit erfolgen. 8. UNTERKUNFT Es ist ratsam, vor der Abreise aus Ihrem Herkunftsland den Ort auszuwählen, in dem Sie sich in Spanien niederlassen wollen; Sie ersparen sich dadurch mögliche Schwierigkeiten. Die Möglichkeiten sind zahlreich, so daß Ihre Entscheidung lediglich von Ihren Vorlieben und Ihrem Erwerbsniveau abhängt. Wohnen zur Miete Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Spanien eine Wohnung mieten wollen, ist die beste Empfehlung, die Wohnungsanzeigen in den entsprechenden Rubriken der Zeitungen zu konsultieren. Die Anzeigenbretter der Universitäten können ebenfalls hilfreiche Informationen bieten. Weiterhin können Sie eine Immobilienagentur aufsuchen (die Adressen finden Sie im Branchentelefonbuch), deren Mietverträge jedoch die Vorauszahlung einer zusätzlichen Monatsmiete enthalten und Sie weiterhin eine Kommissionsgebühr an die Agentur entrichten müssen, die in der Regel ebenfalls einer Monatsmiete entspricht. Es ist notwendig, mit dem Wohneigentümer einen Mietvertrag aufzustellen. Dieser ist in jeder ausgeführten Form gültig bzw. gesetzlich zugelassen, mündlich abgeschlossene Mietverträge eingeschlossen; allerdings ist es vorteilhaft, die schriftliche Form zu wählen. Für diesen Fall gibt es einen offiziellen Mietvertragsvordruck auf gestempeltem Papier, der in allen Kiosken (Tabakgeschäften) erhältlich ist. http://www.consumoinc.es/guiacons/interior/infpract/infpract.htm Der Vermieter ist verpflichtet, eine gesetzliche Mietskaution in Höhe einer Monatsmiete zu verlangen, die bar auszuzahlen ist. In fast allen Mehrfamilienhäusern verteilen sich die Nebenkosten für den Gemeinschaftsbereich und die anfallenden Dienstleistungen (Hauswart, Reinigung, Garten, Swimmingpool...) auf alle Mietparteien. Sie müssen daher überprüfen, ob diese Kosten in ihrem Mietvertrag enthalten sind. http://www.civilia.es/vivienda/alquiler/alquiler.html Wenn Sie Probleme bei der Anmietung einer Wohnung haben, wenden Sie sich an das Gemeindebüro der Verbraucherinformation (OMIC), die Verbraucher- und Nutzerverbände oder unabhängigen Verbraucherkommissionen. http://www.consumo-inc.es/directorio/interior/omic/omic.htm Das Programm "Junge Wohnungsbörse" der staatlichen Jugendanstalt (Instituto de la Juventud - INJUVE) in Zusammenarbeit mit den Jugendeinrichtungen bestimmter Autonomer Regionen (Madrid, Katalonien, Kastilien-La Mancha, Kastilien und Leon, die Kanarischen Inseln, Kantabrien und Navarra) und einiger Stadtverwaltungen (Zaragoza, Alicante, San Sebastian, Tarrasca, Palma de Mallorca und Gandia) bietet allgemeine Informationen zur Miete oder An- und Verkauf von Wohnungen, spezielle juristische Auskünfte, Informationen zu Mietwohnungen und Wohngemeinschaften, vor allem aber gibt es eine "Wohnungsbörse" für Jugendliche mit Mietpreisen unter dem Markwert heraus, unter Übereinkunft mit den Wohneigentümern. Dieses Jugendwohnprogramm richtet sich an junge Menschen im Alter zwischen 18 und 30/35 Jahren, wobei das Einkommen wenigstens eines der Wohnungsantragsteller das 1,5fache des gesetzlichen berufsunabhängigen Mindestlohns ausmachen muß. Wenn Sie kein Einkommen haben oder die Höhe der Zahlungen unter dem Satz des 1,5fachen des gesetzlichen Mindestlohns liegt, können Sie die Wohnungsbörse aufsuchen, falls Sie über eine Bürgschaft verfügen. Die Anforderungen können je nach Bestimmung der zuständigen Autonomen Regierung variieren, weshalb es empfehlenswert ist, sich bei den entsprechenden Jugendorganisationen zu informieren. Die nationale Jugendanstalt bietet während des ersten Mietsjahres den vollen Schutz einer allgemeinen Haftpflicht- und Hausratsversicherung an. Die Jugendeinrichtungen der dem Jugendprogramm angehörigen Autonomen Regionen und Gemeinden verfügen über einen Informationsdienst oder ein -büro mit den notwendigen Mitteln und Personal zur Entwicklung des besagten Programms. http://www.mtas.es/injuve/index2.htm (Büros der Mietwohnungsbörse) Für weitere Information: INJUVE. Servicio de Programas Sectoriales (Dienst für Gebietsprogramme) Tel.: 91 363 75 93 Fax: 91 402 21 94 Email: [email protected] Wohnen auf Zeit Während der Suche nach einer festen Wohnung, können Sie sich zunächst an das staatliche Tourismusbüro wenden, das Ihnen eine Vergleichsaufstellung der für die Saison zur Verfügung stehenden Unterkünfte aushändigt. Die nationale Jugendanstalt schließt mit den Stadtverwaltungen Kooperationsverträge ab, um Wohnungen mit zeitlich begrenzten Mietverträgen an junge Menschen unter 30 Jahren mit niedrigem Einkommen weiterzugeben, die ihren Aufenthaltsort von ihrem Hauptwohnsitz verlegen mussten, aus beruflichen oder Studiengründen, oder aufgrund ihrer Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Ereignissen bzw. Aktivitäten etc. Diese Wohnungen können sowohl in Neubauprojekten als auch in restaurierten Altbauten der jeweiligen Altstadt liegen. In den letzten Jahren hat die INJUVE mit folgenden Stadtverwaltungen Kooperationsverträge zu Bau und Restauration von Immobilien zur zeitlich begrenzten Vermietung an Jugendliche abgeschlossen: Zaragoza, La Línea de la Concepción (Cádiz), Sanlúcar la Mayor (Sevilla), Palma del Condado (Huelva), Tíjola (Almería), Santiago de Compostela, Albaida del Aljarafe (Sevilla), Sisante (Cuenca), Cáceres, Carmona (Sevilla) und Alanís (Sevilla). Kauf von Wohneigentum Mittlerweile vermitteln viele Immobilienagenturen in der EWR den Erwerb von spanischem Wohneigentum. Innerhalb Spaniens können Sie sich an eine ortsansässige Immobilienagentur wenden. Wenn Sie Wohneigentum kaufen wollen, muß diese Transaktion notariell beglaubigt werden (http://www.mju.es/guia_compraventa_t.htm). In jeder Bank oder Sparkasse können Sie sich über Hypotheken und die Höhe der Ratenzahlungen informieren. Für Informationen zum Kauf von Wohneigentum in Spanien, wenden Sie sich an: Fundación Instituto de Propietarios Extranjeros (Gründungsinstitut für ausländische (Foundation Institute of Foreign Property Owners) Eigentümer) Avda. de la Mar, 193 PO Box 418 03590 Altea - Alicante Tel.: 96 584 23 12 Fax: 96 584 15 89 E-mail: [email protected] http://www.fipe.org/ Wenn Sie sich an den Marktpreisen für Neubauwohnraum orientieren möchten: Die Gesellschaft zur Festlegung der Marktpreise führt massive Marktstudien durch, in denen alle in den Provinzhauptstädten ausgeschriebenen Neubauprojekte des freien Wohnungsmarktes analysiert werden. In der Halbjahreszeitschrift BOLETÍN ST veröffentlicht die Gesellschaft zur Festlegung der Marktpreise eine Zusammenfassung der Datenanalyse. Im BOLETÍN ST finden Sie die durchschnittlichen Wohnungspreise, Statistiken zur Preisentwicklung in den letzten Jahren sowie außerdem von Experten ausgearbeitete Prognosen zur zukünftigen Entwicklung des Immobilienmarktes (http://www.st-tasacion.es/inicio.html). Wohnungseinrichtung Aus den EU-Ländern eingeführte Güter und Wertgegenstände unterliegen keinerlei Verzollungspflicht. Wenn Sie Fragen zur Einfuhr von persönlichen Wertgegenständen haben, wenden Sie sich an das Spanische Konsulat in Ihrem Land, wo Sie schriftliches Informationsmaterial über die Ausfuhr von Hausgeräten und persönlichen Wertsachen erhalten können. Dienstleistungen Das Red Eléctrica de España ("spanisches Stromnetz") leitet die technische Überwachung des elektrischen Stromnetzes in Spanien und die Anpassung von Stromproduktion und Energieverbrauch. Danach verteilt sie die Energie auf alle Ortschaften auf spanischem Boden. Aufgrund der Liberalisierung des Sektors wird der Stromvertrag jedoch mit dem Stromanbieter abgeschlossen, der im jeweiligen Stromeinzugsgebiet für diese Dienstleistung zuständig ist (IBERDROLA, ENDESA, UNION FENOSA, HIDROELECTRICA DEL CANTABRICO). Die Vermarktung und Verbreitung der elektrischen Energie sind nicht reguliert, im Gegensatz zur finanziellen und technischen Verwaltung, Transport und Distribution. Generell gibt es in der Mehrheit der spanischen Großstädte einen zentralen Gasanbieter, wobei sich die Zahlungsweise nach Gaszählern richtet; in letzter Zeit hat sich das Ferngas etabliert. Des Weiteren sind Zentralheizungssysteme und elektrische Individualheizung in Spanien sehr üblich. Dennoch wird noch immer in vielen Familien mit Butangasflaschen gekocht (die sog. "bombonas" - "Gasflaschen" - werden ins Haus geliefert). Eine einzelne staatliche Telefongesellschaft gibt es in Spanien nicht. Wenn kein Telefon installiert ist, können Sie sich für eine Telefonverbindung über die Firma Telefónica (zuvor "Compañía Telefónica Nacional de España") oder eine andere Telefongesellschaft mit derselben Dienstleistung entscheiden (AIRTEL, JAZZTEL, RETEVISION, UNI2 ALÓ…). Die Installation der Telefonleitung und Schaltung der Verbindung kann zwischen sieben und 15 Tagen dauern. Es ist hilfreich, sich vor dem Vertragsabschluss einer Telefonleitung gut zu informieren, da große Unterschiede zwischen den Tarifen und Angeboten der einzelnen Anbieter bestehen, je nach Zeiträumen und Zielorten der Telefonanrufe (http://www.teltarifas.com/). Alle hier aufgeführten Dienstleistungen werden zweimonatlich in Rechnung gestellt und müssen fristgerecht bezahlt werden, da im gegensätzlichen Fall die Versorgung gekappt werden kann. 9. AUSBILDUNG: DAS SPANISCHE BILDUNGSSYSTEM Das aktuelle Ausbildungsmodell in Spanien wird vom Gesetz zur allgemeinen Regelung des Bildungssystems (LOGSE) reguliert, das mit Beginn des Schuljahres 1991/92 in Kraft getreten ist und sich im Verlauf dieser letzten zehn Jahre allmählich in ganz Spanien etabliert hat. Nach dem Gesetz liegt die schulpflichtige und kostenfreie staatliche Ausbildung zwischen sechs und 16 Jahren, welches das Mindestalter für den Erhalt eines Arbeitsplatzes in Spanien ist. Die Kinderfrüherziehung (bis sechs Jahre) ist nicht obligatorisch. Allgemeine Ausbildungsordnung: - Kinderfrüherziehung (von 0 bis 6 Jahre) - Primärstufe / Grundschule (von 6 bis 12 Jahre), obligatorisch und kostenlos - Sekundärstufe / Oberschule: - schulpflichtige Ausbildung Sekundärstufe 1 (von 12 bis 16 Jahre), obligatorisch und kostenlos - Bachillerato: freiwillige Ausbildung Sekundärstufe 2 / Gymnasium (von 16 bis 18 Jahre), Fachrichtungen: Kunst, Medizin, Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Technologie. - FP I: Berufsbildende Mittelstufe / Fach- und Berufsschule (von 16 bis 18 Jahre) - Sonderausbildungsprogramme im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Personen zwischen 16 und 21 Jahre ohne Sekundärstufenabschluss -Bachillerato- oder berufsbildende Mittelstufe) - FP II: Berufsbildende Oberstufe / Fachhochschule - Hochschulausbildung Sonderausbildungen: - Künstlerische Ausbildung (Musik und Tanz, Grafik, Bildende und Darstellende Kunst) - Sprachausbildungen Es gibt öffentliche und private Schulen, wobei der überwiegende Teil der privaten Ausbildung teilweise staatlich gefördert wird (angepasste Ausbildung). DAS SPANISCHE BILDUNGSSYSTEM (LOGSE) [leyenda en alemán: 1° ciclo (etc.) - 1. Zyklus curso 1-2-3 (etc.) - Jahrgang 1-2-3 6 años (etc.) - 6 Jahre Educación infantil - Kinderfrüherziehung Educación primaria - Primärstufe (Grundschule) Educación secundaria - Sekundärstufe 1 (Oberschule) Bachillerato LOGSE - Sekundärstufe 2 (gymnasiale Oberstufe) Selectividad - Auswahlverfahren Universidad - Hochschulen und Universitäten mayores de 16 sin secundaria - Personen über 16 Jahre ohne Sekundärstufe 1 convalidan asignaturas - Scheinanerkennung 1 o 2 cursos escolares - 1 bis 2 Schuljahre programas de iniciación profesional - Ausbildungsprogramme für Berufsanfänger pruebas de acceso para mayores de 18 años (etc.) - Zugangstests für Personen über 18 Jahre 5 trimestres a 2 cursos - 5 Trimester in 2 Ausbildungsjahren ciclo formativo de FP grado medio - berufsbildende Mittelstufe (Fach- und Berufsschule) ciclo formativo de FP grado superior - berufsbildende Oberstufe (Fachhochschule) acceso directo a carreras afines - direkter Zugang zu fachverwandten Studiengängen nivel 1 de cualificación (etc.) - 1. Qualifikationsstufe] Sie können auch zwischen verschiedenen ausländischen Schulen und Ausbildungszentren in Spanien wählen, die den Lehrplänen der betreffenden Länder folgen. Eine Aufstellung der ausländischen Schulzentren in Spanien erhalten Sie in der Abteilung für Information, Anregung und Beschwerden des Ministeriums für Bildung, Kultur und Sport: Ministerio de Educación, Cultura y Deporte Sección de Información, Iniciativas y Reclamaciones Alcalá, 36 - 28071-MADRID Tel.: 91 521 48 06 und 91 521 45 30 Möchten Sie eine Internationale Schule besuchen, nach britischem Modell und Bewertungssystem, können Sie eine Liste der Ausbildungszentren beim Iberischen Büro des Europäischen Rats für Internationale Schulen anfordern: ECIS (European Council of International Schools). Iberian Office. P O Box 6066 - E-28080 Madrid Tel.: 0034 91 562 6722 Fax: 0034 91 745 1310 Email: [email protected] In bestimmten Bildungszentren besteht auch die Möglichkeit, Studien nachzugehen, die den Erwerb eines doppelten Titels erlauben (akademische Titel in beiden Ländern), wie z.B. im Falle derjenigen Studienfächer, unter das Kooperationsabkommen zwischen dem spanischen Ministerium für Bildung, Kultur und Sport und dem British Council fallen (Abkommen MCDE - British Council). Weitere Informationen erhalten Sie über die Abteilung für Innovation des Zentrums für Bildungsforschung: Centro de Investigación y Documentación Educativa Programa de Innovación C/ General Oraá, 55. 28006 - Madrid Tel.: 91 745 94 00. Pädagogische Unterkommission, Durchwahl: 3422 Unterkommission Verwaltung, Durchwahl: 3532 Fax: 91 745 94 38 Im September 2002 eröffnet in Alicante eine Europäische Schule mit vier linguistischen Abteilungen: deutsch, spanisch, französisch und englisch. Der Lehrplan der Europäischen Schulen, die am 12. April 1957 in Luxemburg mit der Unterschreibung des "Statuts der Europäischen Schule" gegründet wurden, umfasst den gesamten schulpflichtigen, nicht universitären Zeitraum von der Früherziehung bis zum Abschluss der Sekundärstufe. http://www.eursc.org/SE/htmlEn/IndexEn_home.html Das spanische Bildungssystem steht inmitten von Reformen, wie z.B. die LEY ORGÁNICA 6/2001 (Grundgesetzregelung für Universitäten vom 21.12.2001) oder das PROYECTO DE LEY DE FORMACIÓN PROFESIONAL Y DE LAS CUALIFICACIONES ("Gesetzesvorlage zur Berufsausbildung und professionellen Qualifikation"), eine Vorlage für ein Gesetz zur Steigerung der Bildungsqualität vom 11.3.2002. Eine detailliertere Auskunft über das spanische Bildungssystem erhalten Sie beim Ministerium für Bildung, Kultur und Sport: Ministerio de Educación, Cultura y Deporte C/ Alcalá, 36, Stockwerk 0 (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9:00 - 18:00 Uhr, Sonnabend 9:00 - 14:00 Uhr) E-28071 MADRID Zentrale: 91 701 80 00 Tel. Durchwahl: 91 701 85 00 Fax: 91 701 86 48 [email protected] http://www.mec.es Die allgemeine Hochschulausbildungsdauer in Spanien liegt zwischen drei und fünf bzw. sechs Jahren. Die Universitäten sind autonome Körperschaften mit der Kapazität, ihr eigenes Bildungsangebot etablieren zu können (mindestens 50% der Studienplätze müssen für Studenten aus allen Einzugsgebieten offen sein). Gemäß der Rede der Ministerin für Bildung, Kultur und Sport vor den EU-Bildungsministern in Brüssel am 9.11.2000 "(...) wird die Mobilität als eine Priorität in der Bildungspolitik betrachtet, besonders im universitären Bereich (...)", weshalb die Politik des sog. "offenen Einzugsbereichs" für alle Studenten aus allen Teilen des nationalen Territoriums die Möglichkeit vorsieht, ihre Hochschulstudien in der öffentlichen Universität ihrer Wahl durchzuführen, unabhängig von ihrem Herkunftsort. Sie haben dabei dieselben Rechte wie die in der Autonomen Region der gewählten Universität ansässigen Studenten. Der "offene Einzugsbereich" wird in einem stufenweise Verlauf von drei Jahren eingeführt, beginnend mit dem Schuljahr 2001/02. Darüber hinaus wird mit dem neuen Universitätsgesetz das Hochschulsystem geöffnet, um auch renommierte ausländische Lehrkräfte einstellen können - EUBürger können somit beamtete Dozenten werden und die Vertragsmodelle (Arbeitsverträge) öffnen sich für Lehrer und Professoren aus allen Ländern -, das Auswahlverfahren zur Aufnahme an Universitäten wird beseitigt und ein neuer Titel des "Bachillerato" (abiturähnlicher Abschluss der Sekundärstufe 2) eingeführt, als einziges notwendiges Aufnahmekriterium einer Universität (Artikel 42.2). Dieser macht das neue Zugangssystem mit denen des übrigen Europa vereinbar. Für weitere Informationen über das spanische Universitätssystem wenden Sie sich an den Universitätsrat: Consejo de Coordinación Universitaria Ciudad Universitaria s/n - 28040 MADRID Tel.: 914 539 800. Fax: 914 539 886 http://www.mec.es/universidades/index.html Master, Promotion und Postgraduiertenstudien Fast alle spanischen Universitäten bieten Postgraduiertenstudien, Promotionsmöglichkeiten, Master sowie eigene Weiterbildungstitel an. Unter http://www.mec.es/consejou/cursodoc/index.html finden Sie Webadressen mit Informationen über Studien dritten Grades, Promotion und Weiterbildung. Das 1973 gegründete "Instituto de Empresa" ("Institut für Unternehmensgründung") ist eine private Organisation ohne Gewinnstreben, die wie eine Universität funktioniert, indem sie Ausbildung in Geschäftsfragen auf höherem Niveau anbietet, einschließlich eines Programms des MBA (Master of Business Administration), das von der AMBA (Assosiation of MBAs) autorisiert ist. Informationen erhalten Sie bei: INSTITUTO DE EMPRESA María de Molina, 11 28006 Madrid Tel. 91 568 96 00 (Zentrale) [email protected] Die Lehrberufsausbildung wird vom Staat und dem Europäischen Sozialfonds subventioniert. Sie ist die spezifische Vorbereitung auf den Beruf, die in den Berufsbildungszentren und anderen kooperierenden Zentren vorgenommen wird. Die Berufsausbildung ist kostenlos, die Schüler müssen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren sein. In einigen Fällen gibt es auch Stipendien und Studienhilfen, die im R.D. 631/93 des offiziellen spanischen Staatsberichts (BOE vom 4.5.1993) aufgeführt sind. Die Leitung und Verwaltung der Lehrberufsausbildung wird vom Staat zunehmend den einzelnen Autonomen Regionen selbst übertragen: Katalonien (1991), Valencia (1992), Galizien (1993), Andalusien (1993), Kanarische Inseln (1994), Extremadura (1998), Navarra (1998), Aragon (1998), Balearen (1998), Kastilien-La Mancha (1998), Madrid (1999), Kantabrien (1999), La Rioja (1999), Kastilien und Leon (1999), Murcia (1999) und Asturien (2000). Spanischkurse für Ausländer werden sowohl von privaten, als auch von öffentlichen Organen angeboten. Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Bildung, Kultur und Sport: http://www.mec.es/esp_ext, Email: [email protected]. Auch das Institut Cervantes bietet in seinen Zentren Spanischunterricht an, organisiert in Spanien der einheitlichen Sprachprüfungen zur Erlangung des DELE (Sprachdiplom in Spanisch als Fremdsprache - das sind offizielle, vom Ministerium für Bildung, Kultur und Sport verliehene Titel, die den Grad der Kenntnis und Beherrschung der spanischen Sprache angeben), und stellt Informationen über mehr als 1300 Spanischkurse für Ausländer in Spanien, beinah 300 Unterrichtszentren und ca. 100 Ortschaften zur Verfügung: http://eee.cervantes.es/, Email: [email protected]. 10. ANERKENNUNG VON ZEUGNISSEN UND DIPLOMEN Anerkennung von Berufsabschlüssen Das Ziel der Anerkennung von Berufstiteln ist die Überwindung der Hindernisse, besonders im Hinblick auf Berufsbezeichnungen, die sich Bürgern eines Mitgliedsstaats bei der Ausübung eines bestimmten Berufs in einem anderen Mitgliedsstaat stellen. Die Hauptnutznießer der Anerkennung von Berufsabschlüssen sind die Berufsprofessionellen, nicht die Studenten. Bringen Sie in Erfahrung, ob der Beruf, dem Sie in Spanien nachgehen wollen, reguliert ist oder nicht (d.h., ob Sie für seine dortige Praktizierung einen speziellen nationalen Titel benötigen), und welches Staatsorgan oder Abteilung für die Anerkennung der besagten Berufsausbildung zuständig ist. Die entsprechenden Informationen gibt Ihnen die Generalunterdirektion für Berufstitel, Anerkennung und amtliche Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Kultur und Sport oder unter der folgenden Adresse im Internet: http://europa.eu.int/comm/education/socrates/naric/coun/sp/sp4.htm Die gemeinsamen Direktiven zur Anerkennung von Titeln gelten ausschließlich für Staatsbürger der 18 Teilnehmerstaaten des Abkommens zur Europäischen Wirtschaftsregion, d.h. die 15 EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. http://www.mec.es/inf/comoinfo/d-4-2-1-1.htm Anerkennung akademischer Titel (Anerkennung und amtliche Genehmigung) Das Ziel der Anerkennung von akademischen Titeln ist die Schaffung der Möglichkeit für Bürger der Mitgliedsstaaten, in einem anderen Mitgliedsstaat sein Studium fortzusetzen oder zu vertiefen. Die Hauptnutznießer sind die Studenten, nicht die Berufsprofessionellen. Für mehr Information über sowohl die Anerkennung von Titeln im akademischen Umfeld als auch die in berufsprofessionellen Bereich, wenden Sie sich an das Nationale Informationszentrum für akademische Anerkennung des Ministeriums für Bildung, Kultur und Sport: NARIC (Centro Nacional de Información sobre Reconocimiento Académico) Ministerio de Educación, Cultura y Deporte Subdirección General de Títulos, Convalidaciones y Homologaciones Consejería Técnica de Títulos de la Unión Europea Paseo del Prado, 28 - 28014 MADRID Tel.: 91 506 56 00 und 91 506 56 18 Fax: 91 506 57 06 Außerdem können Sie die Abteilung für Information, Anregung und Beschwerden des Ministeriums kontaktieren, sowie jedes Ministeramt für Bildung (http://www.mec.es/sgci/ae/dir_con.htm) oder die Konsularstellen der spanischen Botschaft in Ihrem Heimatland. 11. KULTUR Die Sitten und Gebräuche, Lebensart, persönliche Beziehungen etc. weichen in den Ländern der EWR in weiten Teilen voneinander ab. Ein fundamentaler Aspekt zur Integration in die Gesellschaft eines Landes ist die Kenntnis der Landessprache. http://spanish.about.com/ http://www.el-castellano.com/index.html Es ist hilfreich, sich vor der Ankunft in Spanien über verschiedene allgemeine Aspekte der spanischen Kultur zu unterrichten, die Ihnen im Moment Ihrer Umsiedelung von Vorteil sein können. Für allgemeine Auskünfte wenden Sie sich an das Spanische Tourismusbüro in Ihrem Land (http://www.tourspain.es/turespae/Marcoe.htm) oder an die spanische Botschaft bzw. Konsulat. Befinden Sie sich in Spanien, können Sie sich mit dem Bürgerinformationsbüro (Centro de Atención al Cliente) in Verbindung setzen (Abteilung für kulturelle Information, Plaza del Rey, 1. 28071 MADRID. Tel. Zentrale: 91 701 70 00. Durchwahl: 91 701 71 56/57/59. Email: [email protected]). Dort stellt man Ihnen unterschiedlichen Datenbanken des Staatsekretariats für Kultur (früherer Dienst der Kulturinformationspunkte PIC) zur Verfügung, über die Sie Informationen erhalten zu den Themen historisches Erbe, Bibliographie, Musik, Theater, Kino, Sport sowie diverse weitere kulturelle Informationen. Fragen Sie in den Rathäusern oder im Amt für Bildung und Kultur Ihrer Autonomen Region. Spanien ist integriert in einen Kulturkreis, dessen Zivilisationen im Verlauf der Jahrhunderte den iberischen Boden bevölkerten: Kelten, Iberer, Phönizier, Griechen, Römer, Araber etc. Das historische Vermächtnis lebt von der Reichhaltigkeit dieses Mosaiks, seiner Facettenvielfalt und der Verschmelzung all dieser kulturellen Beiträge. Die großen künstlerischen und kulturellen Bewegungen haben auch auf spanischem Boden einen schöpferischen Ausdruck und einen starken Anklang gefunden. Spanien besitzt ein beträchtliches bibliographisches und dokumentarisches Erbe, das die Schlüssel zum nationalen Gemeinschaftsleben bewahrt. Hinsichtlich der Zahl seiner Monumente, die als historisch wertvoll für die Weltgeschichte gelten, liegt das Land weltweit an dritter Stelle. Die Erhaltung dieses Schatzes hat die Ergreifung einiger Maßnahmen gegen die traditionelle Anpassung und Abstumpfung nötig gemacht, da sie den Spaniern einen Teil ihres kulturellen Reichtums nahm. Das Gesetz zum Erhalt des spanischen historischen Vermögens (Nr. 16/1985) vom 15.6.1985 versucht, diesen Umstand zu korrigieren. Das Ministerium für Bildung, Kultur und Sport hat den Kulturführer "Guía de Servicios Culturales" ("Führer der kulturellen Dienste") herausgegeben, der eine Liste aller kulturellen Einrichtungen in Spanien enthält: Bibliotheken, Museen, Theater, Musik etc, mit zusätzlicher Information über die Hauptaufgaben der kulturellen Autoritäten. Für weitere Auskunft über die Kulturpolitik können Sie den Führer anfordern beim Ministerium für Bildung, Kultur und Sport: Ministerio de Educación, Cultura y Deporte (Ministerium für Bildung, Kultur u. Sport) SECRETARIA DE ESTADO DE CULTURA (Staatssekretär für Kultur) Centro de Información y Atención al Ciudadano (Zentrum für Information und Bürgerservice) Sección de Información Cultural (Abteilung kulturelle Information) Plaza del Rey, 1, Etage 0 28004 MADRID Zentrale: 91 701 70 00 Durchwahlnummern: 91 701 71 56/57/59 Fax: 91 701-73-52 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9:00 - 14:00 und 16:00 - 18:00 Uhr Sonnabend 9:00 - 14:00 Uhr Email: [email protected] Internet: http://www.mcu.es/ Sie können sich den Kulturführer auch aus dem Internet unter der folgenden Adresse herunterladen: http://www.mcu.es/guia/index.html Das spanische Tourismusinstitut (Instituto de Turismo de España - TURESPAÑA) ist das offiziell zuständige Organ für Werbung und Vermarktung des spanischen Tourismus im Ausland. TURESPAÑA verfügt über 29 Büros, um in aller Welt für den Tourismus nach Spanien zu werben. In ihnen erhalten Sie jedwede nötige Hilfe zu Ihrer Reiseplanung. Im Internet: http://www.tourspain.es Mehr allgemeine Information über Spanien finden Sie im interaktiven Informationsservice der spanischen Botschaft in Kanada, der unter der Schirmherrschaft der Generaldirektion für Öffentliche Beziehungen des Außenministeriums erweitert wurde. Wenden Sie sich bitte an: http://www.sispain.org/spanish/index.html Weiterhin können Sie in den lokalen Tourismusbüros Wissenswertes über die betreffende Region erhalten, in der Sie sich aufhalten. In allen spanischen Städten werden Führer herausgegeben, erhältlich in Zeitungskiosken, die jegliche Information über Tourismus-, Vergnügungs- und Freizeitangebote enthalten, die der Standort bietet. Die nationale Jugendanstalt (Instituto de la Juventud - INJUVE) trägt alle für Jugendliche interessanten Informationen innerhalb und außerhalb der spanischen Grenzen zusammen und leitet sie weiter: Jugendpässe, Herbergen, Austauschplätze, Zusammenarbeit, Praktika, Einrichtungen, Studienmöglichkeiten, Arbeit, Wohnplätze usw. Sie kooperiert mit den ca. 3000 Jugendinformationszentren im Land, die den Autonomen Regionen, Stadtverwaltungen oder verschiedenen sozialen Initiativen unterstellt sind. Wenden Sie sich an: INJUVE. Servicio de Información y Difusión (Informations- und Verteilungsdienst) Tel: 91 363 78 33 Fax: 91 319 93 38 Email: [email protected] Internet: http://www.mtas.es/injuve/index2.htm Unter http://www.mtas.es/infoven/index.html werden Sie alle Information im Zusammenhang mit Jugendfragen finden, die von der nationalen Jugendanstalt, den Autonomen Regionen und Autonomen Städte Ceuta und Melilla im Internet angeboten wird. Das staatliche Institut der Frau (Instituto de la Mujer) verfügt über zwei Servicetelefonnummern für Frauen, die kostenlos und landesweit 24 Stunden täglich an sieben Tagen der Woche erreichbar sind (Tel: 900 191 010 und 900 152 152 für gehörlose Frauen). Diese Servicetelefone dienen der Information für Frauen zu juristischen Fragen (Ehe, Abstammung, standesamtliche Eintragungen, Arbeitsrecht, Missbrauch, Vergewaltigung, kostenloser Rechtsbeistand etc.), Berufsorientierung (selbständige und nichtselbständige Arbeit, Genossenschaften, Lehrgänge und Berufsausbildung, Abeitsvermittlungsstellen usw.) und allgemeinen Fragen (Frauenhäuser, alleinerziehende Mütter, Beratungszentren, Familienplanung, Schwangerschaftsabbruch, Fraueneinrichtungen, Sozialarbeit etc.) Unter der Telefonnummer 900 19 10 10 besteht ebenfalls die Möglichkeit, sexistische Werbung oder jegliche andere sexuelle Diskriminierung anzuzeigen. 12. JURISTISCHE HILFEN Denken Sie während Ihres Aufenthalts in Spanien daran, daß Sie der spanischen Rechtssprechung unterstehen. Seien Sie sich jederzeit darüber bewusst, daß es eine Pflicht aller ins Ausland reisenden Personen ist, die Gesetze der anderen Länder zu respektieren, die sich in vielen Fällen substantiell von den Gesetzen ihres Heimatlandes unterscheiden. Diese Empfehlung ist besonders wichtig im Hinblick auf Besitz, Konsum und Verkehr von Betäubungsmitteln. Vergessen Sie nicht, daß Sie, falls Sie im Falle eines Verkehrsverstoßes mit Ihrem Fahrzeug keine Wohnadresse in Spanien nachweisen können, die erhobene Strafgebühr direkt an Ort und Stelle entrichten müssen, es sei denn, Sie reisen mit einer Person spanischer Nationalität, die sich für die spätere Begleichung der Gebühr verbürgt. Ist dies nicht der Fall, können die Polizeibeamten Ihr Fahrzeug fahruntauglich machen. Die spanische Verfassung und sein normativer Ausbau legen eine Reihe fundamentaler Rechte fest, die weitreichend garantiert sind. Suchen Sie bei allen rechtlichen Problemen einen Rechtsanwalt auf; wenn Sie keinen haben, fordern Sie eine Liste der Pflichtverteidiger an: Die Anwesenheit eines Rechtsbeistandes ist jedem Festgenommenen bei allen polizeilichen oder gerichtlichen Verfahren garantiert. Jede festgenommene Person muß umgehend über ihre Rechte und die Gründe für die Festnahme aufgeklärt werden, ohne selbst zu einer Aussage verpflichtet zu sein. Die vorläufige Festnahme darf nur solange dauern, wie unbedingt notwendig ist, um die Ermittlungen zur Aufklärung der damit verbundenen Tatsachen zu führen. In jedem Fall wird der Festgenommene nach maximal 72 Stunden freigelassen bzw. der Justiz vorgeführt. Eine zusätzliche gesetzliche Garantie des Rechts auf persönliche Freiheit ist die Klausel des "habeas corpus", die zur sofortigen Freilassung jeder Person führt, die über 72 Stunden festgehalten wurde, ohne dem Gericht vorgeführt worden zu sein. Im Moment des Vollzugs dieser Klausel und in den darauffolgenden 24 Stunden muß der Festgenommene vor dem Gericht aussagen, das dann über die Rechtmäßigkeit seiner Festnahme entscheidet. Geben Sie acht und versuchen Sie, den Diebstahl oder Verlust Ihrer Ausweispapiere und Reisefahrscheine zu vermeiden. Setzen Sie sich mit Ihrer Botschaft in Verbindung, dort kann man Ihnen eine Aufstellung der Rechtsanwälte aushändigen, die Ihre Sprache sprechen, Ihnen im Falle einer Festnahme oder Gefangenschaft beistehen (im letzteren Fall bitten Sie sofort die örtlichen Autoritäten, sich mit dem Konsulat Ihres Landes in Verbindung zu setzen) und Ihnen bestimmte juristische Dienste im Ausland leisten: standesamtliche Eintragungen, notarielle Dienste, Weiterleitung von Ersuchen an Behörden ihres Heimatlandes... 13. NÜTZLICHE ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN Deutschland Tel.: 91 557 90 00 Belgien Österreich Tel.: 91 577 63 00 Tel.: 91 5565315, 91 556 54 03 und 91 556 55 04 Tel.: 91 431 84 45 Dänemark Finnland Frankreich Griechenland Irland Island (in Paris) Italien Luxemburg Norwegen Niederlande Portugal Großbritannien Schweden Fax: 91 310.21.04 http://www.embajadaalemania.es/ Fax: 91 431 81 66 Fax: 91 597 35 79 Fax: 91 431 91 68 http://www.embajadadinamarca .es/ Tel.: 91 3196172 Fax: 91 308 39 01 http://www.finlandia.org Tel.: 91 423 89 00 Fax: 91 423 89 01 http://www.ambafrance.es Tel.: 91 5644653 Fax: 91 564 46 68 Tel.: 91 436 40 93 Fax: 91 435 16 77 Tel.: 00 33 144 17 32 85 Fax: 00 33 140 67 99 96 Tel.: 91 423 33 00 Fax: 91 575 77 76 Tel.: 91 4359164, 91 Fax: 91 577 48 26 435 92 26 und 91 435 92 71 Tel.: 91 310 31 16 Fax: 91 310 43 26 http://www.emb-noruega.es Tel.: 91 359 09 14 Fax: 91 359 21 50 und 91 353 71 95 Tel.: 91 782 49 60 Fax: 91 782 49 72 Tel.: 91 700 82 00 Fax: 91 700 82 72 http://www.ukinspain.com Tel.: 91 702 20 00 Fax: 91 702 20 40 http://www.embajadasuecia.es Euroinfo. Spanische Vertretung der Europäischen Kommission Paseo de la Castellana, 46 E - 28046 Madrid Tel. : 91 423 80 00 Fax: 91 576 03 87 http://europa.eu.int/spain/organizacion/index.htm#rpespan Auskunft zu Steuerfragen: 901 33 55 33 Auskunft zu Arbeit und Sozialversicherung: 900 16 65 65 Bürgerinformationsbüro des Innenministeriums: 900 15 00 00 Zentrum für Verwaltungsauskünfte des Ministeriums für öffentliche Verwaltung: 91 586 10 10 Allgemeine Auskunft des INEM: 902 39 99 99. Diese Nummer ist nur von Spanien aus erreichbar. Die Provinzen, die diesen Service anbieten, sind: Asturien (Oviedo), Madrid, Las Palmas, Valencia, Bizcaya (Bilbao) und Zaragoza. Die Kosten für den Anruf werden zwischen dem INEM und dem Anrufer aufgeteilt. Instituto Nacional de Empleo (INEM) - Staatliches Institut für Arbeitsvermittlung Condesa de Venadito, 9 28027-MADRID Tel.: 91 585 98 88. Fax: 91 377 58 81/ 91 377 5887 http://www.inem.es. Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) - Staatliches Institut für Sozialversicherung Subdirección General de Relaciones Internacionales (Convenios Internacionales). (Generalunterdirektion für internationale Beziehungen - Internationale Abkommen) Padre Damián, 4-6 28036-MADRID Tel.: 91 5688300 http://www.seg-social.es INJUVE (Instituto de la Juventud) - Nationale Jugendanstalt Calle Marqués de Riscal, 16 E-28010 MADRID SPAIN Tel.: (34+1) 347 77 00 Fax: (34+1) 319 93 38 INJUVE. Servicio de Europa (Europadienst) José Ortega y Gasset, 71. 28006 Madrid Tel: 91 363 77 40 / 91 363 76 93 und 91 363 76 83 Fax: 91 363 76 87 INJUVE. Área de Cooperación (Bereich Zusammenarbeit) Tel: 91 363 76 47 Fax: 91 401 81 60 Email: [email protected] Internet: http://www.mtas.es/injuve/index2.htm Instituto de la Mujer - Staatliches Institut für Frauen C/ Condesa de Venadito, nº 34 28027 MADRID Tel.: 91 363 80 00 (Zentrale) Email: [email protected] Internet: http://www.mtas.es/mujer/informacion.htm Internetadressen: Im Textverlauf dieses Prospekts wurden die wichtigsten Internetadressen in jedem entsprechenden Absatz notiert. Folgend wird außerdem eine Liste mit weiteren nützlichen Adressen angehängt: Administración General del Estado Español (Generalverwaltung des spanischen Staates): http://www.administracion.es Spanische Ministerien: Ministerium für öffentliche Verwaltung: http://www.map.es Ministerium für Äußeres (Arbeitsgruppe internationale Behörden): http://www.mae.es/ Ministerium für Wirtschaft: http://www.mineco.es Ministerium für Finanzen: http://www.minhac.es Ministerium für Bildung, Kultur und Sport: http://www.mec.es/ Ministerium für Justiz: http://www.mju.es/ Ministerium für Gesundheit und Konsum: http://www.msc.es/insalud Ministerium für Arbeit und Soziales: http://www.mtas.es Ministerium für Inneres: http://www.mir.es/ Ministerium für Entwicklung: http://www.mfom.es Ministerium für Wissenschaft und Technologie: http://www.mcyt.es/ Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung: http://www.mapya.es Ministerium für Umwelt: http://www.mma.es/ Autonome Verwaltungen: Gemeinschaft Andalusien (Junta de Andalucía): http://www.junta-andalucia.es Autonome Region Aragón (Regierung von Aragón): http://www.aragob.es/ Autonome Region Asturien (Fürstentum Asturien): http://www.princast.es/ Autonome Region Balearen: http://www.caib.es/ Autonome Region Kanarische Inseln: http://www.gobcan.es/ Autonome Region Kantabrien: http://www.gobcantabria.es Autonome Region Kastilien-La Mancha: http://www.jccm.es Autonome Region Kastilien und León: http://www.jcyl.es Autonome Region Katalonien: http://www.gencat.es Autonome Region Extremadura: http://www.juntaex.es/ Autonome Region Galizien: http://www.xunta.es/ Autonome Region Madrid: http://www.comadrid.es/ Autonome Region Murcia: http://www.carm.es/ Partikularregion Navarra: http://www.cfnavarra.es/ Autonome Region Baskenland: http://www.euskadi.net/ Autonome Region La Rioja: http://www.larioja.org/ Autonome Region Valencia: http://www.gva.es Autonome Stadtregion Ceuta: http://www.ciceuta.es Autonome Stadtregion Melilla: http://www.camelilla.es/ Spanisches Büro für internationale Zusammenarbeit des Außenministeriums: http://www.aeci.es Datenbank der Höheren Bildung in Europa. Institutionen. Kurse. Europäische Programme: http://europa.eu.int/comm/education/ortelius.html Arbeitsbedingungen: Information zu diesen Themen finden Sie im "Führer für Arbeit und Soziales 2001” http://www.mtas.es/guia2001/portada.htm Offizielle Zeitungen und Zeitschriften, Gesetzgebung, Rechtssprechung, (Zentrum für europäische Dokumentation der Universität Alicante): http://www.cde.ua.es Arbeit: EURES-Netz: EURES Allgemeine Information: http://europa.eu.int/jobs/eures/ EURES-Stellenagebote: http://www.eures-jobs.com EURES-Datenbank für Lebensläufe: http://eurescv-search.com Staatlicher öffentlicher Dienst für Arbeitsvermittlung (Instituto Nacional de Empleo, INEM): http://www.inem.es Regionale öffentliche Dienste für Arbeitsvermittlung (Autonome Regionen mit bereits übertragenen Arbeitsverwaltungskompetenzen): Asturien: http://www.princast.es/trempfor/trabajo/index.htm Kantabrien: http://www.empleacantabria.com/ Kastilien und León: http://www.jcyl.es/jcyl/cict/ Katalonien: http://www3.gencat.es:81/scc/ Extremadura: http://www.empleaextremadura.com/ Galizien: http://www.xunta.es/emprego/portal.htm Balearen: http://soib.caib.es/ Kanarische Inseln: http://www.gobiernodecanarias.org/empleo/ Madrid: http://www.comadrid.es/trabajo/index.htm Navarra: http://www.cfnavarra.es/INDUSTRIA/index.htm La Rioja: http://www.larioja.org/ Valencia: http://www.gva.es/servef/inicio_empleo_c.htm Private Arbeitsvermittlungsbüros (INEM/Otras Informaciones/Agencias de Colocación): http://www.inem.es Zeitarbeitsfirmen (ETT): http://www.mtas.es/empleo/ett-OIA/inicio.htm Stellenangebote des öffentlichen Dienstes: http://www.igsap.map.es/cia/oferta/oferta.htm IRIS-Netz: http://www.rediris.es/list/ofer-trabec.html Spezialisierte und/oder auf Sektoren ausgerichtete Arbeitsbörsen: Direktionen und qualifizierte Berufe: http://www.canalcv.com/asp/ofertasempleo/main.asp Wirtschaft und Finanzen: http://finanjobs.com/ Gastgewerbe, Tourismus und Freizeit: http://www.bolsindetrabajo.com/default.asp http://www.hotelnetjobs.com/hotelNetJobs/index.jsp http://www.turiempleo.com/ Frauen mit technischer Ausbildung: http://www.cfnti.net/now/vulcana/empleo/ Lehrpersonal und Professoren: http://www.internenes.com/empleo/index.phtml Programmierer und Informatiker: http://www.novanotio.es/ http://www.tecnovitae.com/ spezialisiertes Gesundheitspersonal: http://www.secardiologia.es/ http://www.geriatricas.com/contenidos/trabajo/ http://www.elmedico.net/bolsa.htm Informationstechnologien: http://www.it-job.com/ Technologien der Kommunikation und Information: http://www.infojobs.net/home_ie.htm Arbeit für Menschen mit Behinderung: http://www.mercadis.com/ Studenten und Universitätsabgänger: http://es.talentcampus.com/ http://www.practicasenempresa.com/ Weitere Stellenbörsen im Internet: http://www.acciontrabajo.com/ http://www.ceta.es/trabajo/ http://www.hispamerica.com/gr/30/inicio.htm http://www.digigrup.com/centro/index.html http://www.tdi.es/job-e.htm http://www.accion-bancoempleohild.com Sprachschulen in Europa: http://www.europa-pages.co.uk Eurydice. Europäisches Netz für Ausbildungsinformation: http://www.eurydice.org http://www.mec.es/cide/eurydice/index.htm Stiftung Universität-Firma. Eine Einrichtung der Industrie- und Handelskammer und der Universitäten von Madrid. http://www.fue.es/ Eyrica-Führer (Europäische Gesellschaft zur Jugendinformation und -beratung) über Leben und Arbeiten in...: http://www.eryica.org/infomobil/sp/index.htm Information über alle EU-Länder. Lebens- und Arbeitsbedingungen. Bildungssysteme. http://citizens.eu.int/ Touristeninformation, Kultur, Unterkunft, Reisen: http://www.red2000.com/spain/1index.html http://www.sispain.org/ http://www.tourspain.es/ http://www.sleepinspain.com/ Branchenbuch Gelbe Seiten: http://www.paginas-amarillas.es/ Forum für Studierende: http://www.universia.es Anerkennung von Berufstiteln (“Handbuch des allgemeinen Systems der Anerkennung beruflicher Qualifikationen”): http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/qualifications/guidees.pdf Löhne und Gehälter in Spanien: http://contenido.monster.es/salext/salarios/infografia 14. GLOSSAR Nachfolgend haben wir Ihnen eine kleine Auswahl praktischer Bücher über Leben und Arbeiten in Spanien zusammengestellt: DIDOCI 2001-2002. Jahrbuch der 50.000 wichtigsten spanischen Vereinigungen. 40. Ausgabe, erschienen in zwei Bänden mit statistischem Anhang. Preis für Buch + CDROM: 472,28 Euro. Sie können es per Fax bestellen unter der Nummer 91 768 78 54/52, per Email unter [email protected] oder Telefon 91 768 78 20. DIDOCI, S.A. Anuarios y Publicaciones Económicas Doctor Castelo, 10-4ªplanta - 28009-MADRID Duns 50.000. Die wichtigsten spanischen Unternehmen. 2001 DUN & BRADSTREET 84-95551-01-2, 2000, 3638 Seiten, gebunden. Preis: 276,58 € España. Guía para jóvenes visitantes (Spanien. Führer für junge Besucher), Madrid, INJUVE: Hier finden Sie Informationen über Studienangebote, Arbeit, Ausund Weiterbildung, Unterkunft, kulturelle und sportliche Aktivitäten, Freizeit, Gesundheit, Informationsdienste für Jugendliche, soziale Dienste und Verkehrsmittel. Alles in der Landessprache oder auf englisch. Oficina de información del Instituto de la Juventud (Informationsbüro der nationalen Jugendanstalt) C/ José Ortega y Gasset, 71 - 28006 Madrid Tel.: 347 77 00 http://www.eryica.org/infomobil/sp/index.htm España 30.000 (Spaniens 30.000) September 2001, 1392 Seiten, gebunden. Preis für Buch + CD-ROM: 150,25 € Fomento de la Producción, S.L. Casanova, 57 08001-BARCELONA Tel.: 93 451 12 46 Fax: 93 323 38 85 GUÍA DE LAS EMPRESAS QUE OFRECEN EMPLEO 2001 (Führer der Unternehmen mit Stellenausschreibungen 2001) (Der Führer 2002 ist ab Mai im Handel.) Die Ausgabe für 2001 enthält die CD- Rom "Guíate", das beste Werkzeug zur Organisation von Arbeitssuche und Praktika. Preis: 15,03 €. Para más información: [email protected] Guía laboral 2001 (Arbeitsführer 2001) (Der Führer 2002 wird in Kürze erscheinen.). Preis: 13,52 € (MWSt. inbegriffen). © Ministerium für Arbeit und Soziales, 2001. C/ Agustín de Bethencourt, 4 - 28003 Madrid. NIPO-201-01-039-7. ISSN 1138-9095. Erhältlich in der Ministeriumsbuchhandlung: Librería del Ministerio. C/ Agustin de Bethencourt nº 11 28003 Madrid. Tel: 91.554.34.00 (Durchwahl 3003) Fax: 91 553 38 47. Email: [email protected]. http://www.mtas.es/guia2001/portada.htm Los salarios en España. (Die Gehälter in Spanien.) Santiago Pérez Camarero und Álvaro Hidalgo Vega Herausgeber: Fundación Argentaria/Visor Distribuciones, 2000. Madrid. Preis: 15,93 € Tel: 91 537 70 00 Weitere Information unter Tel. 91 468 10 11 (Verwaltung Antonio Machado) REAJ. Guía de albergues juveniles. España 2001. (Führer der Jugendherbergen. Spanien 2001.) Enthält eine herausnehmbare Karte mit der genauen Markierung der 188 spanischen Herbergen und gibt die wichtigsten Merkmale jeder von ihnen an. Außerdem stellt sie Informationen zusammen über das Netz der Jugendherbergen und dessen Service für Jugendliche, Ausstellung und Preise des Herbergsausweises und das Reservierungssystem. Der Jugendherbergsführer ist einsehbar und erhältlich in den Jugendeinrichtungen der Autonomen Regionen. 15. VERGESSEN SIE NICHT... Wenn Sie zur Arbeitsuche oder aufgrund eines Vorstellungsgesprächs nach Spanien kommen, dürfen Sie einige Dokumente nicht vergessen: - gültiger Reisepass oder Ausweisdokument (Personalausweis) der EU/EWR - beglaubigte Übersetzung des Berufstitels - übersetzter Lebenslauf, Bewerbungsschreiben und Zeugnisse Ihrer früheren Arbeitgeber, akademische Titel und Kurse - EU-Formblatt der Serie "E-100", ausgestellt von der Krankenversicherungsanstalt für medizinische Versorgung innerhalb der EWR und bei Bedarf die Formblätter E301 und/oder E-303 - Fotokopien der Geburtsurkunde und des Familienstammbuchs - weitere Genehmigungen und Lizenzen, die Sie für angebracht halten, z.B. die Fahrerlaubnis: Der spanische Staat erkennt fast ausnahmslos alle weltweit ausgestellten Führerscheine an. Deren Gültigkeit richtet sich nach dem in ihnen angegebenen Gültigkeitsdatum. Lediglich im Falle Ihrer Wohnsitzanmeldung in Spanien wird die Gültigkeit auf ein Jahr begrenzt. Denken Sie daran, zusammen mit Ihrem Führerschein auch überprüfen sollten, ob die Kraftfahrzeugversicherung Ihres Fahrzeugs in Ordnung ist. Überprüfen Sie vor der Annahme einer Arbeitsstelle, ob Sie: - einen gültigen Reisepass oder Ausweisdokument (Personalausweis) der EU/EWR besitzen. - die Termini und Modalitäten des Arbeitsvertrags genau verstehen. Es ist wichtig, sich darüber zu vergewissern, ob der Unternehmer die Reisekosten für das Vorstellungsgespräch bzw. Ihre Besetzung der Arbeitsstelle übernimmt, sowie ebenfalls die Kosten für Unterkunft, oder ob Sie selbst dafür aufkommen müssen. - Kenntnis über die Form der Gehaltzahlungen haben. - eine Unterkunft in Spanien haben. - angemessene medizinische Versorgung haben. - entsprechenden Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls, dem Verlust von Reisegepäck oder Schäden gegenüber Dritten haben. - über ausreichend finanzielle Rücklagen bis zu Ihrer ersten Gehaltszahlung verfügen oder, um nach Hause zurückzukehren, falls dies nötig ist. - ein ausreichend hohes Niveau an Spanischkenntnis haben oder dieses noch verbessern müssen. Sobald Sie in Spanien sind, wäre es außerdem von Nutzen und ist daher ratsam: - sich in Ihrer Lokalvertretung der staatlichen Sozialversicherungsanstalt über die aktuell gültigen Maßgaben zu informieren. Überprüfen Sie, ob Sie Sozialversicherungsabgaben zahlen bzw. Zugang zu kostenloser ärztlicher Versorgung haben. Dies können Sie erfahren, indem Sie den Bericht über ihr "Arbeitsleben" ("vida laboral") anfordern. - sich nach der Beendigung eines Arbeitsvertrags in den Vertretungen des INEM über Ihr Anrecht auf den Empfang und/oder die Ausfuhr von Arbeitslosengeld zu informieren, sowie ebenfalls über das entsprechende Dokument, das Sie bei der Rückkehr in Ihr Heimatland vorweisen müssen. - daran zu denken, daß in den Autonomen Regionen, in denen die Regionalregierung die Kompetenzen für Arbeitsstellen, Ausbildung, Gesundheit usw. innehat, die Bezeichnungen der Einrichtungen variieren können (z.B. "Oficina de Colocación" anstelle von "Oficina de Empleo"...). DIESE BROSCHÜRE WURDE IN HÖHEREM INTERESSE UND MIT KORREKTEM INHALT ZUSAMMENGESTELLT, GEMÄSS DER INFORMATION, DIE UNS BIS ZU DIESEM ZEITPUNKT ZUR VERFÜGUNG STEHT. DAS INEM (EURES) AKZEPTIERT DAHER KEINERLEI ZWECKENTFREMDETE NUTZUNG DERSELBEN, FEHLER ODER ÄNDERUNGEN IN DEN HIER ENTHALTENEN ANGABEN.