arbeiten in spanien

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arbeiten in spanien
Europäische Union
ARBEITEN
IN SPANIEN
ARBEITEN IN SPANIEN
INHALT:
1. Einleitung
2. Freier Arbeitnehmerverkehr
3. Der Arbeitsmarkt
4. Arbeitsuche in Spanien
5. Sozialversicherung, Gesundheit und Arbeitslosenunterstützung
6. Steuern
7. Arbeit
8. Unterkunft
9. Ausbildung: Das spanische Bildungssystem
10. Anerkennung von Zeugnissen und Diplomen
11. Kultur
12. Juristische Hilfen
13. Nützliche Adressen und Telefonnummern
14. Glossar
15. Woran Sie denken sollten...
1. EINLEITUNG
Spanien ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Die europäische
Wirtschaftsregion (EWR) besteht aus den Ländern der Europäischen Union sowie
Norwegen, Island und Liechtenstein.
Spaniens Bevölkerung umfasst ca. 40,5 Mio. Einwohner. Mit einer Gesamtfläche von
504.782 km2 ist das Land nach Frankreich der zweitgrößte Staat in der EWR. Zu
seiner Landfläche zählt der größte Teil der iberischen Halbinsel, eine mediterrane
Inselgruppe (Balearen), eine weitere gegenüber der afrikanischen Westküste
(Kanarische Inseln), sowie die spanischen Hoheitsgebiete im Norden Afrikas (Ceuta
und Melilla). Neben den autonomen Städten Ceuta und Melilla besteht der spanische
Staat aus 17 autonomen Regionen, die sich in insgesamt 50 Provinzen aufteilen. Die
Hauptstadt von Spanien ist Madrid. Andere wichtige Städte sind Barcelona, Valencia,
Sevilla, Zaragoza und Bilbao.
Im Verhältnis zur spanischen Bevölkerung konzentriert sich der größte Anteil der in
Spanien lebenden Ausländer auf den Inseln (>4%), gefolgt von Navarra, La Rioja,
Katalonien, der Region Valencia, Murcia und Madrid, deren Ausländeranteile bei
zwischen 2% und 4% liegen (INE, Dezember 2000).
Sprache
In ganz Spanien wird kastilisch (spanisch) gesprochen. Will man sich jedoch in den
autonomen Regionen Galizien oder Katalonien, auf den Balearen oder im
Baskenland niederlassen, so ist es hilfreich, ihre jeweilige regionale Sprache zu
beherrschen - galizisch, katalonisch (in Katalonien und auf den Balearen) oder
baskisch - die in diesen Regionen neben dem Spanischen als offizielle Zweitsprache
gilt.
Inoffiziell gibt es in Spanien noch weitere, von Minderheiten gesprochene
Landessprachen: die Dialekte der Regionen Asturien, Leon, Aragon und Aran.
Spricht man ausschließlich englisch, deutsch oder französisch, ist es sehr schwer, in
Spanien Arbeit zu finden, abgesehen von Gelegenheitsjobs in einigen
Touristenstandorten der Inseln oder der Küste.
Währung
Seit dem 1. Januar 2002 ist der Euro die offiziell gültige Währungseinheit, am 1.
März 2002 wurde die Pesete entgültig von ihm abgelöst.
Zeit
Auf der Halbinsel und den Balearen herrscht die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), d.h.
eine Stunde vor der Zeit des Greenwich-Längengrades, während die Kanarischen
Inseln dieselbe Zeit messen wie dieser.
Internationale Telefonanrufe
Aus dem Ausland: Vorwahl ++34 - plus neunstellige Nummer des
Telefonanschlusses.
Von Spanien ins Ausland: 00- Landesvorwahl- Ortsvorwahl- Nummer des
Telefonanschlusses.
Um R-Gespräche von Spanien aus zu führen, wähle 1008.
Unter der spanischen Nummer 11818 werden Fragen beantwortet und nationale
Auskünfte gegeben. Für internationale Auskünfte wähle 11825.
Auf öffentlichen Strassen gibt es zahlreiche Telefonzellen mit Anleitung zu ihrer
Benutzung. Von dort aus können Telefongespräche entweder direkt oder über eine
Vermittlung geführt werden. Viele dieser städtischen Telefone erlauben neben
herkömmlichen Münzen auch folgende Kartentypen als Zahlungsmittel:
Telefonkarten zu 6 oder 12 Euro, erhältlich in Tabakgeschäften und Postämtern,
persönliche Karten, ausgestellt von der Telefongesellschaft Telefónica, und die
Kreditkarten American Express und Diners Club.
Postsystem
Briefmarken zum Frankieren von Postkarten und Briefen sind in Tabakgeschäften
und Postämtern erhältlich. Es ist hilfreich, den bediensteten Verkäufer über den
Bestimmungsort und die Art der Sendung zu informieren, damit dieser den genauen
Wert der Frankierung angeben kann. Um Briefe einzuwerfen gibt es perfekt
gekennzeichnete Briefkästen auf den öffentlichen Strassen. Für den Versand kleiner
Postpakete (gehen diese ins Ausland, dürfen sie nicht über 2 kg wiegen) sind die
Postämter zuständig. Dort erhalten Sie Informationen über den zu zahlenden Tarif,
der abhängig ist vom Gewicht des Pakets, seinem Bestimmungsort und der Art des
Transports (Luftpost oder Landweg).
Notdienste
Allgemeiner Notruf, Kranken- und Rettungsdienste: 112 (oder rote Taste am Telefon
drücken, falls vorhanden)
Pannenhilfe: 900 12 35 05
Polizeiruf überregional: 091; Ortspolizei: 092
Zivilschutz: 1006
Notruf der Guardia Civil (Polizei für zivile Sicherheit): 062
Ärztlicher Notdienst: 061
Notruf des Roten Kreuzes: 91 335 45 45 (überregionale Telefonnummer)
Feuerwehr: Da die Feuerwehr unter örtlicher oder regionaler Verwaltung steht,
variieren die Telefonnummern von Gemeinde zu Gemeinde (Madrid: 91 588 91 11,
Barcelona: 93 291 53 53).
2. FREIER ARBEITNEHMERVERKEHR
Die Bürger der EWR können in jedem Mitgliedsstaat frei verkehren, sich ansiedeln
und arbeiten, wobei sie dieselben Rechte genießen wie die Staatsbürger des Landes
ihrer Wahl. Dieser freie Verkehr erstreckt sich ebenfalls auf ihre Angehörigen,
unabhängig von deren Nationalität.
Somit können Sie als Staatsbürger eines dieser Länder in Spanien sowohl als
Angestellter als auch als Selbständiger jedweder beruflichen Tätigkeit nachgehen
ohne eine Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Dabei haben Sie dieselben
Rechte wie spanische Arbeitnehmer im Hinblick auf Einkommen,
Arbeitsbedingungen, Zugang zu Wohnraum, professionelle Ausbildung, Krankenund Sozialversicherung oder auch Gewerkschaftsbeitritte.
Um nach Spanien einzureisen, brauchen Sie als EU-Bürger lediglich Ihren
Personalausweis oder gültigen Reisepass. Wenn Sie über einen längeren Zeitraum
als drei Monate in Spanien verweilen möchten, sollten Sie einen Wohnsitzausweis
beantragen, der Ihren Status als EU-Arbeitnehmer bestätigt.
Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltsgenehmigung ist sowohl für selbständige als auch für angestellte
Arbeitnehmer garantiert. Falls Sie jedoch ohne Tätigkeit, Student oder Rentner sind,
müssen Sie für eine Aufenthaltsbewilligung den Nachweis erbringen, keine
wirtschaftliche und/oder gesellschaftliche Belastung für den spanischen Staat zu
sein.
In diesem Fall müssen Sie bis spätestens einen Monat nach Ihrem Eintrittsdatum
nach Spanien Ihren Wohnsitzausweis beantragen. Dafür zuständig ist das Büro für
Auslandsangelegenheiten der jeweiligen Provinz, in der Sie residieren bzw. in der
Sie wirtschaftliche oder berufliche Tätigkeiten einnehmen werden, oder, falls dieses
nicht vorhanden ist, im Polizeikommissariat der entsprechenden Provinz. Die
Gültigkeitsdauer des Ausweises ist abhängig von der Gemeinschaft, der Sie
angehören, und von der geplanten Dauer Ihres Aufenthalts in Spanien.
Unter den folgenden Telefonnummern können Sie weitere Informationen erhalten:
900 150 000 (gebührenfreie Nummer für telefonische Anfragen beim
Innenministerium) oder aus dem Ausland: 0034 91 537 24 23.
Bevor Sie nach Spanien reisen, ist es hilfreich, sich in der Botschaft oder dem
spanischen Konsulat Ihres Landes Informationen über Ihren konkreten Fall
einzuholen (http://www.mae.es/mae/textos/embajadas/relalf.htm).
Nach Ihrer Ankunft in Spanien ist es ratsam, sich in der Botschaft oder dem Konsulat
Ihres Heimatlandes zu melden und Ihre Wohnadresse in Spanien anzugeben
(http://www.mae.es/mae/textos/misiones/default.htm).
3. ARBEITSMARKT
Zwischen 1996 und 2000 erlebte die spanische Wirtschaft ein stetiges Wachstum
(2000 waren es 4,1%) und überschritt dabei mit über 1,1 Prozentpunkten den EUDurchschnitt. Dieses Wachstum wurde von einem schnelleren Rhythmus der
Schaffung von Arbeitsplätzen begleitet (3,7% gegenüber 1,3%), sowie außerdem von
einem intensiven Prozess wirtschaftlicher Modernisierung und Internationalisierung.
Obwohl dieser Wachstumsrhythmus im Jahr 2001 zurückging, z.T. bedingt durch die
Verschlechterung der internationalen Situation insgesamt, hat er sich dennoch
gehalten, und das sogar mit einem Punkt über dem Prozentsatz der EURO-Region
("The Spanish Economy", Ma Economía, Oktober 2001).
Die Stichworte bezüglich des Verhaltens des Arbeitsmarktes waren die Erhaltung
von und Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie der kontinuierliche Rückgang der
Arbeitslosigkeit seit 1996 bis hin zu einer Annäherung an die Prozentzahlen der EU
(14,1% gegenüber 8,2% im Jahr 2000; 13,1% gegenüber 7,7% im Jahr 2001),
nichtsdestotrotz unter Beibehaltung der in Spanien höchsten Arbeitslosenquote in
der EU. Diese Entwicklung der Arbeitslosigkeit hat in den letzten Monaten
innegehalten und ihre Vorzeichen sogar umgekehrt.
(Beschäftigungsquote)
(Arbeitslosenquote)
(Varones: Männer; Mujeres: Frauen; Total: Gesamt)
("España en cifras 2001". INE) - ("Spanien in Zahlen 2001". INE)
Ein Vergleich der autonomen Regionen verdeutlicht, daß Navarra, die Balearen,
Aragón, Rioja und Katalonien mit den niedrigsten Arbeitslosenquoten vorne liegen.
Andalusien, Ceuta/Melilla und Extremadura hingegen messen mit Werten von über
20% die höchsten Arbeitslosenquoten.
(Volksbefragung -EPA 2000)
("España en cifras 2001". INE) - ("Spanien in Zahlen 2001". INE)
[leyenda en alemán:
Activos: Berufstätige insgesamt
Parados: Arbeitslose
Ocupados: Beschäftigte
Total: Gesamt
Tasa: Quote (in Prozent)
1-miles de personas: 1- in Tausend
Distribución por sectores: Aufteilung nach Sektoren
Agricultura: Landwirtschaft
Industria: Industrie
Construcción: Bauwesen
Servicios: Dienstleistung
España: Spanien
Andalusien
Aragón
(Fürstentum) Asturien
(Inselgruppe) Balearen
Kanarische Inseln
Kantabrien
Kastilien und León
Kastilien-La Mancha
Katalonien
(Autonome Region) Valencia
Extremadura
Galizien
(Autonome Region) Madrid
(Region) Murcia
(Regionalrechtsgebiet) Navarra
Baskenland
La Rioja
Ceuta und Melilla]
Die Arbeitslosigkeit unter der jugendlichen Bevölkerung ist vergleichsweise hoch.
Wie aus Grafik und Tabelle der folgenden Abbildung hervorgeht, liegt die
Arbeitslosenquote dieser Bevölkerungsgruppe wesentlich höher als die nationale
Gesamtquote.
(Bevölkerungspyramide gemäß ihrem Verhältnis zur wirtschaftlichen Tätigkeit)
("España en cifras 2001". INE) - ("Spanien in Zahlen 2001". INE)
[leyenda en alemán:
(tabla):
edad: Alter; 70 y más: über 70: 65 a 69: 65 bis 69...etc., total: Gesamt
Activos: Berufstätige insgesamt (1-miles de personas: 1-in Tausend)
Parados: Arbeitslose
Tasa de paro: Arbeitslosenquote (2-Porcentaje: 2-in Prozent)
(gráfico):
varones: Männer; mujeres: Frauen
Ocupados: Beschäftigte; Parados: Arbeitslose; Inactivos: nicht Berufstätige
millones de personas: in Millionen]
Im Sektorenvergleich zählt der Dienstleistungssektor die höchsten
Beschäftigungszahlen, obwohl er aufgrund seiner engen Kopplung an die
Saisonarbeit im Verlauf der verschiedenen Etappen eines Jahres variiert, besonders
im Tourismus- und Hotelleriegeschäft sowie in der Dienstleistung für Firmen und
Betriebe. Der Industriesektor umfasst zwar insgesamt eine niedrigere
Arbeitnehmerzahl, jedoch sind in diesem Sektor die Arbeitsplätze stabiler. Das
Bauwesen erlebte eine kontinuierliche Vermehrung der Arbeitsplätze aufgrund der
starken baulichen Ausdehnung und einer Periode der Stabilität über mehrere Jahre
hinweg. In der Landwirtschaft ist, wie im Dienstleistungssektor, eine Schwankung der
Beschäftigung in den unterschiedlichen Jahresperioden zu beobachten, die abhängig
ist von den jahreszeitlich bedingten landwirtschaftlichen Aufgaben.
(Beschäftigte nach Art der Arbeitszeit und Wirtschaftssektor. EPA 2000. In
Tausend.)
("España en cifras 2001". INE) - ("Spanien in Zahlen 2001". INE)
[leyenda en alemán:
varones: Männer; mujeres: Frauen
a tiempo parcial: in Teilzeitarbeit
a tiempo completo: in Vollzeitarbeit
agricultura: Landwirtschaft
industria: Industrie
construcción: Bauwesen
servicios: Dienstleistung]
Die am höchsten industrialisierten Regionen sind Rioja und Navarra. In der
landwirtschaftlichen Produktion treten Galizien und Extremadura hervor, und in der
Dienstleistung liegen Ceuta/Melilla, die Balearen, die Kanarischen Inseln und die
Autonome Region Madrid vorne.
4. ARBEITSUCHE IN SPANIEN
Trotz ihres starken Rückgangs seit 1996 ist die Zahl der Arbeitslosen in Spanien
noch immer die höchste innerhalb der EU. Es ist keine leichte Aufgabe hier Arbeit zu
finden. Sie sollten daher neben dem EURES-Netz alle weiteren dafür zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten nutzen (Bekannte, Angehörige, die Presse,
Informationszentren, Berufsverbände etc.), sowie eine große Menge an Kreativität
und Vorstellungskraft einbringen.
Oficinas de Empleo - Arbeitsämter
Die staatlichen und regionalen Arbeitsvermittlungsdienste in Spanien verfügen über
ein Netz von Vermittlungsstellen (Oficinas de Empleo), auf deren Dienste jede
Arbeitnehmerkategorie Zugriff hat. Im Internet: http://www.inem.es
Die EU-Bürger genießen dabei dieselben Rechte wie die spanischen Staatsbürger.
Nach der Vollendung des 16. Lebensjahres können Sie die Dienste dieser
Arbeitsämter in Anspruch nehmen; Sie benötigen dafür lediglich Ihren
Personalausweis oder gültigen Reisepass sowie einen festen Wohnsitz. Dort
erhalten Sie kostenlos Auskunft über Stellenangebote,
Arbeitsförderungsmassnahmen, Berufsbildungsmöglichkeiten, Abwicklung von
Beihilfen und Arbeitslosenunterstützung etc.
Haben Sie sich einmal beim staatlichen Institut für Arbeitsvermittlung (Instituto
Nacional de Empleo - INEM) angemeldet, müssen Sie innerhalb bestimmter
Zeiträume Ihren Antrag erneuern sowie jedwede Veränderung Ihres persönlichen
und beruflichen Profils der zuständigen Stelle mitteilen.
Die Adressen der Büros des INEM oder der entsprechenden regionalen
Arbeitsvermittlungsstellen (der jeweiligen autonomen Region, in der die Stelle
vermittelt werden soll) finden Sie im Telefonbuch oder im Internet
(http://www.inem.es). Es gibt Arbeitsämter oder "Oficinas de Empleo" in jeder
Provinzhauptstadt sowie in vielen weiteren Städten Spaniens. Suchen Sie die
entsprechende Vertretung in der Nähe Ihres Wohnsitzes auf.
s
Falls Sie Arbeitslosengeld oder -hilfe von Ihrem Heimatstaat aus erhalten, müssen
Sie sich innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Ausreise aus Ihrem Heimatland
bei dem Ihrem Wohnsitz entsprechenden Arbeitsamt melden.
EURES (Europäisches Arbeitsamt) ist ein eingerichtetes Kooperationsnetz zwischen
der Europäischen Kommission, den staatlichen Arbeitsämtern der Mitgliedsstaaten,
Norwegen und Island, sowie (in Grenzgebieten) der die Tarifpartner vertretenden
Organisationen, das den Zugang zu Stellenangeboten ermöglicht. Es verfügt über
eine Datenbank mit Stellenangeboten in allen 17 Staaten und eine weitere mit
allgemeinen Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den
genannten Ländern.
Es kann nützlich sein, das EURES-Netz von Ihrem Heimatland aus zu
konsultieren. Informieren Sie sich beim staatlichen Institut für
Arbeitsvermittlung. Sie werden dort Informationen über Stellenangebote in
Spanien sowie weitere wissenswerte Daten erhalten, als Entscheidungshilfe
und/oder um Ihren Umzug zu gestalten. Unter http://www.inem.es im Internet
finden Sie die Adressen der spanischen EURES-Ratgeber und -Vertretungen. Unter
http://europa.eu.int/jobs/eures erhalten Sie allgemeine Informationen zum EURESNetz und unter http://www.eures-jobs.com können Sie Stellenangebote in Europa
nachschlagen.
Zeitarbeitsfirmen
Zeitarbeitsfirmen sind private Unternehmen, die Arbeit auf Zeit anbieten, indem sie
Arbeitnehmer einstellen und deren Dienste an andere Firmen weitervermitteln.
Ihre Namen und Adressen finden Sie im Branchentelefonbuch unter der Rubrik
"Empresas de Trabajo Temporal" (Zeitarbeitsfirmen), im Register des Ministeriums
für Arbeit und Soziales, oder im Internet unter ETT ("Empresas de Trabajo
Temporal"): http://www.mtas.es/empleo/ett-OIA/inicio.htm
Non-Profit-Arbeitsvermittlungsagenturen
Neben den öffentlichen "Oficinas de Empleo" können Sie auch in privaten
Arbeitsvermittlungsagenturen Ihre Stellensuche registrieren lassen. In diesem Fall
müssen Sie ein Entgelt für die geleisteten Dienste zahlen, dessen Höhe sich jedoch
auf die angefallenen Unkosten begrenzt.
Informationen zu den Adressen dieser Agenturen erhalten Sie in Ihrem Arbeitsamt
oder im Internet, auf den Webseiten des INEM unter der Rubrik "Otras
Informaciones/Agencias de Colocación" (weitere
Informationen/Arbeitsvermittlungsagenturen): http: www.inem.es
Die Medien: Presse, Radio und Fernsehen
In Spanien werden über hundert Tageszeitungen veröffentlicht. Die meisten der
Provinzzeitungen haben keine hohen Auflagen, im Vergleich zur enormen
Verbreitung der Tageszeitungen Madrids oder Barcelonas, deren Ausgaben sich in
ganz Spanien und im Ausland verkaufen. Zu diesen wichtigen Tageszeitungen
gehören "El País", "ABC", "El Mundo" in Madrid und "El Periódico" sowie "La
Vanguardia" in Barcelona. Sie alle enthalten eine tägliche Rubrik mit
Stellenangeboten, wobei jedoch die meisten Angebote in den Lokalausgaben zu
finden sind.
Allerdings haben auch die regionalen und lokalen Zeitungen eine Anzeigenrubrik mit
Stellenangeboten.
Die Zeitungen in deutscher, englischer und französischer Sprache, die in den
spanischen Haupttourismusgebieten herausgegeben werden, bieten ebenfalls eine
Liste mit Stellenangeboten an, in denen gewöhnlich vor allem
Fremdsprachenkenntnisse ein unerlässliches Kriterium für die Besetzung der hier
angebotenen Stellen sind.
Weiterhin pflegt auch die internationale Presse Stellenangebote in Spanien zu
veröffentlichen, wobei diese sich allerdings hauptsächlich an Führungspersonal,
technische oder akademische Berufe richten.
Auch die in der EWR erhältlichen Fachzeitungen und -zeitschriften können
brauchbare Informationen zur Arbeitsuche in Spanien enthalten, besonders dann,
wenn sie eine spezielle Rubrik mit Stellenangeboten haben.
Sie können auch im Internet nachschauen:
El Mundo
El país cultural
El país digital
ABC Electrónico
La Razón
El Periódico
Galicia Nova
El Europeo
La Estrella Digital
“Sur in English”
Kiosk im Internet
nationale und internationale Presse
http://www.elmundo.es/
http://www.elpais.com
http://www.elpais.es
http://www.abc.es/
http://www.larazon.es/
http://www.elperiodico.es/
http://www.galicianova.com/
http://www.eleuropeo.com/
http://www.estrelladigital.es/
http://www.surinenglish.com
http://www.kiosco.net/
http://www.mir.es/oris/enlaces/prensa.htm
Vier große Radiostationen mit konventionellen Inhalten senden in allen Provinzen
Spaniens: RNE, SER, COPE und ONDA CERO. Außerdem gibt es eine hohe Zahl
an Sendern mit lokalem oder regionalem Charakter, in denen Sendungen zur
Arbeitsuche ausgestrahlt und Stellenangebote verbreitet werden.
Im in Spanien geltenden Fernsehmodell existieren öffentlich-rechtliche und private
Sender nebeneinander. Unter ersteren befinden sich Televisión Española
("Spanisches Fernsehen") mit zwei Sendekanälen, sowie die unter Verwaltung der
Autonomen Regionen stehenden Fernsehstationen. Beispiele für letztere sind
Telemadrid, ETB im Baskenland, TV3 in Katalonien, TVG in Galizien, Canal 9 in der
Autonomen Region Valencia und Canal Sur in Andalusien. Die privaten
Fernsehstationen mit überregionalem Sendeempfang sind Antena 3, Tele 5 und
Canal Plus. Eine bekannte Sendung ist "Aquí hay trabajo" ("Hier gibt es Arbeit"), die
von Montag bis Freitag um 9:30 Uhr in TV2 ausgestrahlt wird:
http://www.rtve.es/tve/program/empleo/index.html
Berufsverbände und Gewerkschaften
Weitere Informationsquellen sind die Berufsverbände und Gewerkschaften, wenn Sie
einer solchen angehören (in Spanien ist die Mitgliedschaft sehr niedrig). Sie können
in Spanien Kontakte vermitteln und Informationen weitergeben, die für die
Arbeitsuche nützlich sind.
Handelskammern
Des Weiteren sind, in Spanien wie auch in Ihrem Heimatland, die Handelskammern
(Offizielle Industrie- und Handelskammer) mögliche Informationsquellen. Sie können
sich mit der Spanischen Handelskammer in Ihrem Land in Verbindung setzen, oder
mit dem Oberrat der Offiziellen Kammern für Industrie, Handel und Verkehr in
Spanien, unter der Adresse:
Consejo Superior de las Cámaras Oficiales
de Comercio Industria y Navegación de España
Velázquez, 157. 28002-MADRID
Tel.: 00 34 91 5906900
Fax: 00 34 91 5906908
http://www.camerdata.es/
5. SOZIALVERSICHERUNG, GESUNDHEIT UND
ARBEITSLOSENUNTERSTÜTZUNG
Der Sozialschutz der Bürger Spaniens ist durch eine Vielzahl an
Verwaltungsorganen öffentlicher Behörden garantiert. Die staatliche
Sozialversicherungsanstalt (Instituto Nacional de la Seguridad Social - INSS)
verwaltet Renten, Invalidität und finanzielle Hilfen im Falle von berufsbedingten
Krankheiten, Arbeitsunfällen, temporärer Erwerbsunfähigkeit oder Mutterschaft etc.,
während das INEM für die Verwaltung von Arbeitslosenunterstützungen zuständig
ist. Die Sozialanstalt der Marine (Instituto Social de la Marina - ISM) gewährleistet
den Sozialschutz der Arbeiter auf See sowie der Handelsmarine, und die Behörde für
Einwanderung und Soziale Dienste (Instituto de Migraciones y Servicios Sociales IMSERSO) leistet zusätzliche Sozialarbeit, Beihilfe für Emigranten und steuerfreie
Sozialleistungen. All diese Organe sind Behördenstellen des Ministeriums für Arbeit
und Soziales in Zusammenarbeit mit der staatlichen Versicherungsanstalt (Tesorería
General de la Seguridad Social - TSS), die sich ausschließlich mit der Verwaltung
und Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie der Kontrolle der
Mitgliedschaft beschäftigt. Das staatliche Gesundheitsinstitut (Instituto Nacional de la
Salud - INSALUD), eine Behörde des Ministeriums für Gesundheit und
Verbraucherschutz und seiner entsprechenden ausführenden Organe in den
Autonomen Regionen, verantwortlich für die medizinische Versorgung und Hilfe.
Wenn Sie einen Umzug nach Spanien planen, sollten Sie folgende, der Euro-Norm
entsprechende, Formulare beachten, die Sie bei den Einrichtungen der
Sozialversicherungsanstalt Ihres Heimatlandes erhalten:
Serie E100 - für den Rechtsanspruch auf Wirtschaftsbeihilfen im Falle von Krankheit,
Mutterschaft und Umsiedelung.
Serie E200 - für die Berechnung und Auszahlung von Renten
Serie E300 - für den Rechtsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung
Serie E400 - für den Rechtsanspruch auf Familienbeihilfen
Informationen über die spanische Sozialversicherung und ihr zweifaches
Mitgliedschaftssystem erhalten Sie unter: Allgemeine Versicherungsregelung
(Arbeitnehmer aus Industrie und Dienstleistung) und Sonderversicherungsregelung
(Landwirte, Selbständige, Untertagebauarbeiter, Fischer und Matrosen sowie
Hausangestellte) im Internet: http://www.seg-social.es
Gesundheit
Die medizinische Versorgung in Spanien wird vom staatlichen Gesundheitsinstitut
(INSALUD) gesteuert.
Sie sollten sich vor Ihrem Reiseantritt bei den Einrichtungen der
Sozialversicherungsanstalt Ihres Heimatlandes informieren. Diese werden Sie mit
dem entsprechenden Formblatt versorgen (E111 für Ferien- oder Geschäftsreisen
bzw. E119 für Arbeitslose), das Ihren Rechtsanspruch auf kostenlose ärztliche Hilfe
im Falle eines Unfalls oder plötzlicher Erkrankung gewährleistet.
Falls Sie Angestellter sind und daher dem spanischen Sozialversicherungssystem
angehören, erhalten Sie einen Sozialversicherungsausweis mit Ihren persönlichen
Daten und Ihrer Mitgliedschaftsnummer, mit dem Sie das Recht auf kostenlose
ärztliche Behandlung und Krankenhausaufenthalt innerhalb des spanischen
Gesundheitssystems haben. Dieses übernimmt zusätzlich 40% der Kosten für
ärztliche Rezepte. Die einzige zahnmedizinische Behandlung hingegen, die das
Krankenversicherungssystem abdeckt, ist die Zahnentfernung.
In Spaniens örtlichen Vertretungen des staatlichen Gesundheitsinstituts (INSALUD)
wird man Ihnen eine Aufstellung aller nationalen Gesundheitszentren und
Krankenhäuser zur Verfügung stellen
(http://www.msc.es/insalud/directorio/centros.htm und
http://www.msc.es/centros/catalogo/home.htm).
Einen privaten Krankenversicherungsschutz erhalten Sie, indem Sie sich an einen
privaten Versicherungsanbieter in Ihrem Heimatlande oder an eine der zahlreichen
privaten Krankenversicherungen in Spanien wenden. Letztere finden Sie im
Branchentelefonbuch unter "Sociedades Médicas".
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die INSS oder die INSALUD:
Instituto Nacional de la Seguridad Social
Padre Damián, 4 28036-MADRID
Tel.: 91 568 83 00 http://www.seg-social.es.
Instituto Nacional de la Salud
Alcalá, 56 28014-MADRID
Tel.: 91 338 00 00
http://www.msc.es/insalud/
Arbeitslosenunterstützung
Die spanische Regelung zur Arbeitslosenunterstützung wird vom INEM verwaltet.
Wenn Sie in Spanien arbeitslos werden, setzen Sie sich mit dem örtlichen "Oficina de
Empleo" in Verbindung, das Ihnen Auskunft über die Vorgehensweise bei der
Beantragung von Arbeitslosengeld gibt.
Ausführung der Arbeitslosenunterstützung
Wenn Sie in Ihrem Heimatland oder einem anderen EWR-Land Arbeitslosengeld
oder -hilfe erhalten, können Sie diese in einen anderen Mitgliedsstaat ausführen, um
in diesem über einen Zeitraum von maximal drei Monaten Arbeit zu suchen. Hierfür
ist es erforderlich, zuvor der staatlichen Anstalt für Arbeit des Herkunftslandes der
Zahlungen über die Dauer von mindestens vier Wochen zur Verfügung gestanden zu
haben, diesem das genaue Abreisedatum mitzuteilen und sich binnen einer Frist von
sieben Tagen nach Ihrer Abreise aus dem ersten Mitgliedsstaat beim spanischen
staatlichen Institut für Arbeitsvermittlung (INEM) anzumelden. Dafür brauchen Sie
das EU-Formblatt E303, das Ihnen von der Behördenstelle ausgestellt wird, die
Ihnen die Unterstützung bewilligt hat. Beachten Sie dabei jedoch, daß die
Behördenwege bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen können. Für weitere
Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihr Arbeitsamt (http://www.inem.es).
Abschließend ist es ratsam, vor Ihrer Abreise aus dem Land, in dem Sie zuletzt
gearbeitet haben, in diesem das EU-Formblatt E301 zu beantragen, damit die
Zeiträume Ihrer Beitragszahlungen bei der Berechnung Ihres Anspruchs auf
Arbeitslosengeld in Spanien berücksichtigt werden können.
Für weitere Information über die möglichen Arbeitslosenunterstützungen, auf die Sie
während Ihres Aufenthalts in Spanien einen Rechtsanspruch haben (Krankengelder,
Renten, Erwerbsunfähigkeitsrenten...), setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen
Zweigstelle der INSS (CAISS - Service- und Informationszentrum der staatlichen
Sozialversicherungsanstalt) in Verbindung, unter der gebührenfreien Telefonnummer
900 16 65 65 oder unter folgender Adresse:
Instituto Nacional de Seguridad Social
(Gestión y Administración de las Prestaciones Económicas del Sistema de la
Seguridad Social)
Servicios Centrales
C/ Padre Damián, 4-6
28036 – Madrid
Tel.: 91 568 83 00
Fax.: 91 563 29 08, 91 5611051, 91 563 20 85
www.seg-social.es/inss
Die Europäische Gemeinschaft hat dazu einige Führer herausgegeben:
* "Seguridad Social para Trabajadores Migrantes" ("Sozialversicherung für
eingewanderte Arbeitnehmer"):
In Spanien erhalten Sie diesen in der Staatsbuchhandlung:
Librería Boletín Oficial del Estado - B.O.E. C/Trafalgar, 27. 28010 - Madrid.
Tel.: 902 365 303. Fax: 91 538 21 21. Email: [email protected]
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9:00 bis 20:00 Uhr (im August von 9:00 bis
14:00 Uhr) und sonnabends von 10:00 bis 14:00 Uhr.
* “Your Social Security Rights when moving within the European Union.
A Practical Guide” ("Ihr Sozialversicherungsrecht bei Umzügen innerhalb der
Europäischen Union. Ein nützlicher Führer"): Diesen finden Sie im Internet unter:
http://europa.eu.int/comm/employment_social/soc-prot/schemes/guide_en.htm
6. STEUERN
Einer der wichtigsten Schritte nach Ihrer Ankunft im EWR-Staat, in dem Sie arbeiten
möchten, in diesem Fall Spanien, ist die Anmeldung bei der entsprechenden
Steuerbehörde des besagten Landes. Denken Sie daher an die Mitnahme der
nötigen Steuerunterlagen aus Ihrem Herkunftsland sowie der jeweiligen Nachweise
über die abgeschlossene Abwicklung aller dort anstehenden Steuerangelegenheiten
vor Ihrer Abreise. Sie benötigen weiterhin die entsprechenden Unterlagen Ihres
neuen Arbeitsplatzes bzw. Ihrer neuen Einnahmequelle. Denken Sie bei der Ankunft
ebenfalls daran, daß Sie ein Bankkonto benötigen werden, und daran, daß Sie
genügend Geld beiseite legen sollten, um die anfallenden Steuern zu zahlen.
In Spanien existieren folgende Steuertypen:
Direkte Steuern:
Lohn- und Einkommenssteuer der natürlichen Personen (IRPF): Diese besteuert
das pro Kopf erwirtschaftete Jahreseinkommen, d.h. die Erträge aus Erwerbsarbeit
oder unternehmerischen Tätigkeiten, sonstigen Einkommen und Vermögen.
Die Höhe der Steuern berechnet sich aus dem jeweiligen Einkommensumfang (bei
Staffelsätzen: je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz) und den
steuerlichen Vergünstigungen und Abschreibungen, die sich aus dem jeweiligen
Einzelfall ergeben, nach Abzug der laufenden Kosten und Kontobelastungen sowie
den im betreffenden Kalenderjahr bereits vorgenommenen Teilzahlungen.
Grundsätzlich wird die Einkommenssteuererklärung unter Angabe der
Gesamteinkünfte der steuerpflichtigen Person aus aller Welt im Staat ihres
Hauptwohnsitzes vorgenommen. Dieser ist im Sinne der IRPF im Allgemeinen der
Ort Ihres Arbeitsplatzes und habituellen Wohnsitzes, d.h. in jenem Land, in dem Sie
über einen Zeitraum von mindestens 183 Tagen des jeweiligen Steuerjahres residiert
haben. Bei der Bestimmung Ihres "Steuerwohnsitzes" können jedoch auch andere
Überlegungen eine Rolle spielen, wie etwa der Wohnsitz Ihrer Familienangehörigen,
enge persönliche oder wirtschaftliche Verbindungen, der Ort Ihres angemeldeten
Hauptwohnsitzes oder der Ort, an dem Sie den größten Teil Ihrer beruflichen
Tätigkeit ausüben. Daher ist es von Nutzen, sich im Vorfeld Ihrer Entscheidung über
die Annahme einer Arbeitsstelle in Spanien ausreichend über Ihre spezifische
steuerliche Situation in diesem Land zu informieren.
Die Einkommenssteuererklärung eines Steuerjahres wird während der Monate Mai
und Juni des darauffolgenden Jahres vorgenommen. Die ausbleibende oder nicht
fristgerechte Vorlage der Steuererklärung hat, wie auch im Falle aller weiteren
Steuerabgaben, die Verhängung von Sanktionen zur Folge.
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben untereinander Steuerabkommen
abgeschlossen (Abkommen zur Doppelbesteuerung, CDI) mit dem Ziel, eine
Doppelbesteuerung des Einkommens derjenigen Personen zu vermeiden, die
zwischen verschiedenen EU-Staaten pendeln oder ihren Wohnsitz in mehr als einem
Land haben (http://www.minhac.es/tributos/cdipaises.htm;
http://www.aeat.es/normlegi/cdi/home.html).
Körperschaftssteuer: Die Körperschaftssteuer ist im Allgemeinen der
Einkommenssteuer sehr ähnlich, bezieht sich jedoch auf juristische Personen
(Firmen, Gesellschaften, Vereine etc.). Die Höhe der allgemeinen Besteuerung liegt
zur Zeit fest bei 35%, wobei allerdings weitere Steuertypen in bestimmten
Sonderfällen juristischer Personen erhoben werden.
Vermögenssteuer: Sie besteuert auf progressive, gestaffelte Weise das Vermögen
der natürlichen Personen aus Gütereigentum oder Rechtsanteilen mit
wirtschaftlichen Inhalten, falls diese die steuerfreie Höchstgrenze überschreiten. Die
Frist für die Erklärung der Vermögenssteuer fällt in den gleichen Zeitraum wie die der
Einkommenssteuer.
Erbschafts- und Schenkungssteuer: Diese erhebt Steuern auf den Besitz von
Gütern und Rechtsanteilen aus Erbeinnahmen (Erbschaften) oder Schenkungen
"unter Lebenden" (Spenden).
Indirekte Steuern:
Mehrwertsteuer (IVA): Die IVA besteuert die Abgabe von Gütern und
Dienstleistungen von Unternehmern und professionellem Personal und den
Warenimport, ungeachtet der rechtlich etablierten Zollfreiheiten. Die Höhe der
Steuererhebungen variiert je nach Warentyp zwischen 4% für lebensnotwendige
Artikel des täglichen Bedarfs und der allgemeinen Mehrwertsteuer von 16%.
Übertragungs- und Urkundensteuer: Diese Steuer bezieht sich auf die
Übertragung "unter Lebenden" von Gütern und Rechtsanteilen mit wirtschaftlichem
Inhalt und mit entgeltlichem Charakter sowie auf die vertragliche Beurkundung von
Rechtshandlungen, die in Spanien vollzogen wurden bzw. dort juristisch zur Wirkung
kommen. Der Steuersatz dieser Erhebung variiert gemäß der Schenkungsart oder
Art der zu beurkundenden Rechtshandlung (notariell, kaufmännisch, administrativ
oder richterlich).
Staatliche Verbrauchssteuer: Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer, die den
Verbrauch im Allgemeinen besteuert, erhebt die staatliche Verbrauchssteuer
Gebühren auf den Verbrauch bestimmter Güter. Zur Zeit wird diese Steuer erhoben
auf: Mineralöl, Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Wein und gegärte Getränke,
Bier, Tabak... Falls Sie ein Auto haben, sollten Sie noch eine weitere Steuer
beachten: die Kraftfahrzeugsteuer. Sie erhebt Abgaben auf den Besitz und Gebrauch
von Automobil-, Wasser- und Luftkraftfahrzeugen. In Spanien müssen alle neuen und
gebrauchten Verkehrsfahrzeuge angemeldet werden, die unter die
Kraftfahrzeugsteuer fallen, sobald sie auf spanischem Boden von dort wohnhaft
gemeldeten Personen oder Körperschaften in Gebrauch genommen werden.
Außer den genannten existieren noch weitere, auf staatlicher Ebene erhobene
Steuern, wie etwa die Versicherungsversteuerungspflicht oder die Abgaben auf den
Im- und Export von Gütern, also die an die von der EU vorgegebenen Normen
angepassten Außenhandelssteuern.
Regional erhobene Steuern:
Grundsteuer: Erhebt Abgaben auf den Grundbesitz.
Gewerbesteuer: Besteuert die Ausübung jeglicher unternehmerischen,
berufsprofessionellen oder artistischen Tätigkeit.
Kraftfahrzeuganmeldesteuer: Erhebt Steuern auf die Anmeldung von auf
öffentlichen Verkehrswegen tauglichen Kraftfahrzeugen.
Bausteuer: Besteuert die Durchführung jeglicher stadtlizenzpflichtiger
Bauunternehmungen, Neubau, Installationen oder andere Bauarbeiten.
Steuer auf die Wertsteigerung städtischer Grünflächen: Diese Steuer erhebt
Zölle auf die Wertsteigerung von Stadtgebieten, wenn diese als Konsequenz aus
deren Eigentumswechsel hervorgeht.
Es ist ratsam, sich vor Ihrer Abreise nach Spanien über Ihre persönliche
Steuersituation bei der Steuerbehörde Ihres Herkunftslandes zu informieren, sowie
außerdem in der Spanischen Botschaft oder den dortigen Konsulatsstellen.
(http://www.mae.es/mae/textos/embajadas/relalf.htm)
In Spanien können Sie sich bei den Regionalvertretungen des Staatsamts für
Finanzverwaltung und bei den weiteren entsprechenden Verwaltungsstellen
erkundigen. Im Internet können Sie sich auf der Webseite des staatlichen
Informationsbüros für Steuerfragen des Finanzamts informieren (http://www.aeat.es)
oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 901 33 55 33 (allgemeine Informationen
zu Steuerfragen). Für schriftliche Informationen wenden Sie sich bitte an:
Delegación de Hacienda en Madrid (Finanzamt)
Ministerio de Hacienda (Finanzministerium)
Guzmán El Bueno 139, 3ª plta.
E - 28003 Madrid
Tel: (00 34) 91 582 67 67 Durchwahl: 6537
Fax: (00 34) 91 582 65 77
http://www.minhac.es
Dirección General de Tributos (Oberfinanzdirektion)
c/ Alcalá, nº 5
E - 28014 MADRID
Tel.: 91 595 80 00 Durchwahl: 8043
Fax: 91 595 84 54
Agencia Estatal de la Administración Tributaria (Staatsamt für Steuer- und
Finanzverwaltung)
San Enrique, 26
E - 28071 Madrid
Tel.: 91 583 70 00 Durchwahl: 8998
Fax: 91 583 70 05
http://www.aeat.es/
Departamento de Aduanas e Impuestos Especiales (Dependencia y
Administraciones): (Abteilung für Zölle und staatliche Verbrauchssteuern
(Verwaltungsniederlassung):
http://www.aeat.es/aduanas/donde/home.html
Email: [email protected]
Tel.: 91 728 96 08 / 05
7. ARBEIT
Arbeitsverträge
Denken Sie daran, daß Sie Anspruch auf dieselben Rechte wie spanische
Arbeitnehmer haben, im Hinblick auf Gehälter, Beförderungen, Sozialversicherung,
Arbeitsbedingungen, Mitgliedschaften, Gewerkschaftsaktivitäten etc.
Das zulässige Mindestalter, um in Spanien zu arbeiten, ist 16 Jahre, wobei bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr dafür eine elterliche oder vormundschaftliche Vollmacht
oder Einverständniserklärung notwendig ist, mit Ausnahme von Fällen der
vorzeitigen rechtlichen Vollmündigkeit der Minderjährigen.
Obwohl das spanische Recht mündlich abgeschlossene Verträge anerkennt, werden
die meisten Verträge schriftlich festgehalten. Dies ist vor allem dann obligatorisch,
wenn es sich dabei um Praktikums- und Ausbildungs-, Werk-, Staffel-, Heimarbeitsund Zeitverträge, sowie Zeitarbeitsverträge über mehr als vier Wochen, feste
Arbeitsverträge mit Unterbrechungen oder von spanischen Firmen für den Dienst im
Ausland abgeschlossene Verträge handelt.
Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, prüfen Sie gewissenhaft dessen
Termini und Einstellungsbedingungen. Vergewissern Sie sich, daß Sie das im
Vertrag Festgehaltene genau verstehen. Der Arbeitgeber sollte Ihnen eine Kopie in
Ihrer Muttersprache aushändigen können, falls dies nicht möglich ist, müssen Sie
eine Übersetzung anfertigen lassen. Überprüfen Sie die Art und Häufigkeit Ihrer
Gehaltsauszahlungen. Sie sollten ebenfalls die Urlaubs- und
Unterkunftsbedingungen prüfen um zu erfahren, ob die dafür anfallenden Kosten
vom Arbeitgeber übernommen werden oder ob Sie diese selbst tragen müssen.
Im Allgemeinen können Sie damit rechnen, daß ein Arbeitsvertrag für unbestimmte
Zeit (fester Vertrag) abgeschlossen werden kann oder für eine zeitlich begrenzte
Dauer (Zeitvertrag), die im Vertrag ausdrücklich festgehalten werden muß. Es kann
eine Probezeit veranschlagt werden, die bei ausgebildeten Technikern nicht über
sechs und bei allen anderen Arbeitnehmern nicht über zwei Monate hinausgeht.
Die Höchstdauer der Wochenarbeitszeit liegt bei 40 Stunden, wobei eine tägliche
Arbeitszeit von höchstens neun Stunden nicht überschritten werden darf.
Die geleisteten Überstunden dürfen nicht über eine Gesamtzahl von jährlich 80
Stunden hinausgehen und müssen entweder durch Urlaubstage oder finanziell
ausgeglichen werden.
Die zugestandenen Urlaubstage dürfen niemals unter jährlich 30 Tagen liegen,
Wochenenden eingeschlossen. Weiterhin gibt es in Spanien 12 nationale und 2
regionale Feiertage im Jahr.
Es existiert eine berufsunabhängige Mindestlohnhöhe, die für jedes Jahr von der
Regierung vorgegeben wird. Für 2002 liegt diese bei einem monatlichen Bruttolohn
von 442,20 Euro für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren. Außerdem gibt es
Gemeinschaftsabkommen vieler Tätigkeitssektoren, die für jedes Arbeitsfeld bzw.
Tätigkeitskategorie die angemessenen Gehälter festlegen.
Ein besonderer Aspekt der Gehaltsauszahlung in Spanien ist, daß jeder
Arbeitnehmer nach allgemeiner Regelung jährlich insgesamt 14 Monatsgehälter
ausgezahlt bekommt, zwölf reguläre Monatszahlungen und zwei Zusatzgehälter,
deren Zahlungen jeweils zu Weihnachten und im Sommer vorgenommen werden.
Sie haben ein Anrecht auf 15 Tage Hochzeitsferien und 16 Wochen
Mutterschaftsurlaub.
Die Unternehmen können ab einer Größe von 15 Angestellten einen
Gewerkschaftsvertreter aufstellen und diejenigen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern
können einen Betriebsrat gründen.
Beratungsstellen
Informationen und Beratung zu Ihren persönlichen Rechten, zu
Gemeinschaftsabkommen, Gehältern etc. erhalten Sie bei Ihrem Arbeitsamt, sowie
bei den offiziellen Berufsberatungsstellen oder Gewerkschaften.
Oficina de Información Sociolaboral (offizielle Berufsberatungsstelle)
Subdirección de Información Administrativa (Unterdirektion Verwaltungsauskunft)
Agustín de Bethencourt, 11 28071-MADRID
Tel.: 91 553 62 78
Fax: 91 533 29 96
Selbständige Arbeit
Wenn Sie selbständig oder freischaffend in Spanien arbeiten wollen, ist es
empfehlenswert, sich bei einer spanischen Konsularstelle in Ihrem Heimatstaat zu
erkundigen oder wenden Sie sich and die Spanische Handelskammer direkt in
Spanien.
Selbständig Arbeitende müssen nachweisen, daß sie die Anforderungen hierfür
erfüllen und die für die Ausübung ihrer Aktivität erforderlichen Lizenzen bzw.
Vollmachten eingeholt haben. Dies ist notwendig, um den Wohnsitzausweis
beantragen zu können, die Abgabe von Gewerbesteuern beim Finanzamt
anzumelden und sich für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei der
Sonderversicherung für Selbständige einzuschreiben. Jeder Arbeitnehmer muß sich
eigenständig bei der Sozial- und Krankenversicherung anmelden. Dies kann bei den
Provinzdirektionen der Generalkasse für Sozialversicherung oder bei deren
Verwaltungsstellen innerhalb der ersten dreißig Tage nach Beginn der Tätigkeit
erfolgen.
8. UNTERKUNFT
Es ist ratsam, vor der Abreise aus Ihrem Herkunftsland den Ort auszuwählen, in dem
Sie sich in Spanien niederlassen wollen; Sie ersparen sich dadurch mögliche
Schwierigkeiten. Die Möglichkeiten sind zahlreich, so daß Ihre Entscheidung lediglich
von Ihren Vorlieben und Ihrem Erwerbsniveau abhängt.
Wohnen zur Miete
Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Spanien eine Wohnung mieten wollen, ist die
beste Empfehlung, die Wohnungsanzeigen in den entsprechenden Rubriken der
Zeitungen zu konsultieren. Die Anzeigenbretter der Universitäten können ebenfalls
hilfreiche Informationen bieten.
Weiterhin können Sie eine Immobilienagentur aufsuchen (die Adressen finden Sie im
Branchentelefonbuch), deren Mietverträge jedoch die Vorauszahlung einer
zusätzlichen Monatsmiete enthalten und Sie weiterhin eine Kommissionsgebühr an
die Agentur entrichten müssen, die in der Regel ebenfalls einer Monatsmiete
entspricht.
Es ist notwendig, mit dem Wohneigentümer einen Mietvertrag aufzustellen. Dieser ist
in jeder ausgeführten Form gültig bzw. gesetzlich zugelassen, mündlich
abgeschlossene Mietverträge eingeschlossen; allerdings ist es vorteilhaft, die
schriftliche Form zu wählen. Für diesen Fall gibt es einen offiziellen
Mietvertragsvordruck auf gestempeltem Papier, der in allen Kiosken
(Tabakgeschäften) erhältlich ist. http://www.consumoinc.es/guiacons/interior/infpract/infpract.htm
Der Vermieter ist verpflichtet, eine gesetzliche Mietskaution in Höhe einer
Monatsmiete zu verlangen, die bar auszuzahlen ist. In fast allen
Mehrfamilienhäusern verteilen sich die Nebenkosten für den Gemeinschaftsbereich
und die anfallenden Dienstleistungen (Hauswart, Reinigung, Garten,
Swimmingpool...) auf alle Mietparteien. Sie müssen daher überprüfen, ob diese
Kosten in ihrem Mietvertrag enthalten sind.
http://www.civilia.es/vivienda/alquiler/alquiler.html
Wenn Sie Probleme bei der Anmietung einer Wohnung haben, wenden Sie sich an
das Gemeindebüro der Verbraucherinformation (OMIC), die Verbraucher- und
Nutzerverbände oder unabhängigen Verbraucherkommissionen.
http://www.consumo-inc.es/directorio/interior/omic/omic.htm
Das Programm "Junge Wohnungsbörse" der staatlichen Jugendanstalt (Instituto de
la Juventud - INJUVE) in Zusammenarbeit mit den Jugendeinrichtungen bestimmter
Autonomer Regionen (Madrid, Katalonien, Kastilien-La Mancha, Kastilien und Leon,
die Kanarischen Inseln, Kantabrien und Navarra) und einiger Stadtverwaltungen
(Zaragoza, Alicante, San Sebastian, Tarrasca, Palma de Mallorca und Gandia) bietet
allgemeine Informationen zur Miete oder An- und Verkauf von Wohnungen, spezielle
juristische Auskünfte, Informationen zu Mietwohnungen und Wohngemeinschaften,
vor allem aber gibt es eine "Wohnungsbörse" für Jugendliche mit Mietpreisen unter
dem Markwert heraus, unter Übereinkunft mit den Wohneigentümern. Dieses
Jugendwohnprogramm richtet sich an junge Menschen im Alter zwischen 18 und
30/35 Jahren, wobei das Einkommen wenigstens eines der Wohnungsantragsteller
das 1,5fache des gesetzlichen berufsunabhängigen Mindestlohns ausmachen muß.
Wenn Sie kein Einkommen haben oder die Höhe der Zahlungen unter dem Satz des
1,5fachen des gesetzlichen Mindestlohns liegt, können Sie die Wohnungsbörse
aufsuchen, falls Sie über eine Bürgschaft verfügen. Die Anforderungen können je
nach Bestimmung der zuständigen Autonomen Regierung variieren, weshalb es
empfehlenswert ist, sich bei den entsprechenden Jugendorganisationen zu
informieren.
Die nationale Jugendanstalt bietet während des ersten Mietsjahres den vollen Schutz
einer allgemeinen Haftpflicht- und Hausratsversicherung an.
Die Jugendeinrichtungen der dem Jugendprogramm angehörigen Autonomen
Regionen und Gemeinden verfügen über einen Informationsdienst oder ein -büro mit
den notwendigen Mitteln und Personal zur Entwicklung des besagten Programms.
http://www.mtas.es/injuve/index2.htm (Büros der Mietwohnungsbörse)
Für weitere Information:
INJUVE. Servicio de Programas Sectoriales (Dienst für Gebietsprogramme)
Tel.: 91 363 75 93
Fax: 91 402 21 94
Email: [email protected]
Wohnen auf Zeit
Während der Suche nach einer festen Wohnung, können Sie sich zunächst an das
staatliche Tourismusbüro wenden, das Ihnen eine Vergleichsaufstellung der für die
Saison zur Verfügung stehenden Unterkünfte aushändigt.
Die nationale Jugendanstalt schließt mit den Stadtverwaltungen
Kooperationsverträge ab, um Wohnungen mit zeitlich begrenzten Mietverträgen
an junge Menschen unter 30 Jahren mit niedrigem Einkommen weiterzugeben, die
ihren Aufenthaltsort von ihrem Hauptwohnsitz verlegen mussten, aus beruflichen
oder Studiengründen, oder aufgrund ihrer Teilnahme an kulturellen oder sportlichen
Ereignissen bzw. Aktivitäten etc. Diese Wohnungen können sowohl in
Neubauprojekten als auch in restaurierten Altbauten der jeweiligen Altstadt
liegen.
In den letzten Jahren hat die INJUVE mit folgenden Stadtverwaltungen
Kooperationsverträge zu Bau und Restauration von Immobilien zur zeitlich
begrenzten Vermietung an Jugendliche abgeschlossen: Zaragoza, La Línea de la
Concepción (Cádiz), Sanlúcar la Mayor (Sevilla), Palma del Condado (Huelva), Tíjola
(Almería), Santiago de Compostela, Albaida del Aljarafe (Sevilla), Sisante (Cuenca),
Cáceres, Carmona (Sevilla) und Alanís (Sevilla).
Kauf von Wohneigentum
Mittlerweile vermitteln viele Immobilienagenturen in der EWR den Erwerb von
spanischem Wohneigentum. Innerhalb Spaniens können Sie sich an eine
ortsansässige Immobilienagentur wenden.
Wenn Sie Wohneigentum kaufen wollen, muß diese Transaktion notariell beglaubigt
werden (http://www.mju.es/guia_compraventa_t.htm). In jeder Bank oder Sparkasse
können Sie sich über Hypotheken und die Höhe der Ratenzahlungen informieren.
Für Informationen zum Kauf von Wohneigentum in Spanien, wenden Sie sich an:
Fundación Instituto de Propietarios Extranjeros (Gründungsinstitut für ausländische
(Foundation Institute of Foreign Property Owners)
Eigentümer)
Avda. de la Mar, 193
PO Box 418
03590 Altea - Alicante
Tel.: 96 584 23 12
Fax: 96 584 15 89
E-mail: [email protected]
http://www.fipe.org/
Wenn Sie sich an den Marktpreisen für Neubauwohnraum orientieren möchten: Die
Gesellschaft zur Festlegung der Marktpreise führt massive Marktstudien durch, in
denen alle in den Provinzhauptstädten ausgeschriebenen Neubauprojekte des freien
Wohnungsmarktes analysiert werden. In der Halbjahreszeitschrift BOLETÍN ST
veröffentlicht die Gesellschaft zur Festlegung der Marktpreise eine
Zusammenfassung der Datenanalyse. Im BOLETÍN ST finden Sie die
durchschnittlichen Wohnungspreise, Statistiken zur Preisentwicklung in den letzten
Jahren sowie außerdem von Experten ausgearbeitete Prognosen zur zukünftigen
Entwicklung des Immobilienmarktes (http://www.st-tasacion.es/inicio.html).
Wohnungseinrichtung
Aus den EU-Ländern eingeführte Güter und Wertgegenstände unterliegen keinerlei
Verzollungspflicht. Wenn Sie Fragen zur Einfuhr von persönlichen
Wertgegenständen haben, wenden Sie sich an das Spanische Konsulat in Ihrem
Land, wo Sie schriftliches Informationsmaterial über die Ausfuhr von Hausgeräten
und persönlichen Wertsachen erhalten können.
Dienstleistungen
Das Red Eléctrica de España ("spanisches Stromnetz") leitet die technische
Überwachung des elektrischen Stromnetzes in Spanien und die Anpassung von
Stromproduktion und Energieverbrauch. Danach verteilt sie die Energie auf alle
Ortschaften auf spanischem Boden. Aufgrund der Liberalisierung des Sektors wird
der Stromvertrag jedoch mit dem Stromanbieter abgeschlossen, der im jeweiligen
Stromeinzugsgebiet für diese Dienstleistung zuständig ist (IBERDROLA, ENDESA,
UNION FENOSA, HIDROELECTRICA DEL CANTABRICO). Die Vermarktung und
Verbreitung der elektrischen Energie sind nicht reguliert, im Gegensatz zur
finanziellen und technischen Verwaltung, Transport und Distribution.
Generell gibt es in der Mehrheit der spanischen Großstädte einen zentralen
Gasanbieter, wobei sich die Zahlungsweise nach Gaszählern richtet; in letzter Zeit
hat sich das Ferngas etabliert. Des Weiteren sind Zentralheizungssysteme und
elektrische Individualheizung in Spanien sehr üblich. Dennoch wird noch immer in
vielen Familien mit Butangasflaschen gekocht (die sog. "bombonas" - "Gasflaschen"
- werden ins Haus geliefert).
Eine einzelne staatliche Telefongesellschaft gibt es in Spanien nicht. Wenn kein
Telefon installiert ist, können Sie sich für eine Telefonverbindung über die Firma
Telefónica (zuvor "Compañía Telefónica Nacional de España") oder eine andere
Telefongesellschaft mit derselben Dienstleistung entscheiden (AIRTEL, JAZZTEL,
RETEVISION, UNI2 ALÓ…). Die Installation der Telefonleitung und Schaltung der
Verbindung kann zwischen sieben und 15 Tagen dauern. Es ist hilfreich, sich vor
dem Vertragsabschluss einer Telefonleitung gut zu informieren, da große
Unterschiede zwischen den Tarifen und Angeboten der einzelnen Anbieter bestehen,
je nach Zeiträumen und Zielorten der Telefonanrufe (http://www.teltarifas.com/).
Alle hier aufgeführten Dienstleistungen werden zweimonatlich in Rechnung gestellt
und müssen fristgerecht bezahlt werden, da im gegensätzlichen Fall die Versorgung
gekappt werden kann.
9. AUSBILDUNG: DAS SPANISCHE BILDUNGSSYSTEM
Das aktuelle Ausbildungsmodell in Spanien wird vom Gesetz zur allgemeinen
Regelung des Bildungssystems (LOGSE) reguliert, das mit Beginn des Schuljahres
1991/92 in Kraft getreten ist und sich im Verlauf dieser letzten zehn Jahre allmählich
in ganz Spanien etabliert hat.
Nach dem Gesetz liegt die schulpflichtige und kostenfreie staatliche Ausbildung
zwischen sechs und 16 Jahren, welches das Mindestalter für den Erhalt eines
Arbeitsplatzes in Spanien ist. Die Kinderfrüherziehung (bis sechs Jahre) ist nicht
obligatorisch.
Allgemeine Ausbildungsordnung:
- Kinderfrüherziehung (von 0 bis 6 Jahre)
- Primärstufe / Grundschule (von 6 bis 12 Jahre), obligatorisch und kostenlos
- Sekundärstufe / Oberschule:
- schulpflichtige Ausbildung Sekundärstufe 1 (von 12 bis 16 Jahre),
obligatorisch und kostenlos
- Bachillerato: freiwillige Ausbildung Sekundärstufe 2 / Gymnasium (von 16
bis 18 Jahre), Fachrichtungen: Kunst, Medizin, Natur-, Geistes- und
Sozialwissenschaften sowie Technologie.
- FP I: Berufsbildende Mittelstufe / Fach- und Berufsschule (von 16 bis 18
Jahre)
- Sonderausbildungsprogramme im Rahmen von
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Personen zwischen 16 und 21 Jahre ohne
Sekundärstufenabschluss -Bachillerato- oder berufsbildende Mittelstufe)
- FP II: Berufsbildende Oberstufe / Fachhochschule
- Hochschulausbildung
Sonderausbildungen:
- Künstlerische Ausbildung (Musik und Tanz, Grafik, Bildende und Darstellende
Kunst)
- Sprachausbildungen
Es gibt öffentliche und private Schulen, wobei der überwiegende Teil der privaten
Ausbildung teilweise staatlich gefördert wird (angepasste Ausbildung).
DAS SPANISCHE BILDUNGSSYSTEM (LOGSE)
[leyenda en alemán:
1° ciclo (etc.) - 1. Zyklus
curso 1-2-3 (etc.) - Jahrgang 1-2-3
6 años (etc.) - 6 Jahre
Educación infantil - Kinderfrüherziehung
Educación primaria - Primärstufe (Grundschule)
Educación secundaria - Sekundärstufe 1 (Oberschule)
Bachillerato LOGSE - Sekundärstufe 2 (gymnasiale Oberstufe)
Selectividad - Auswahlverfahren
Universidad - Hochschulen und Universitäten
mayores de 16 sin secundaria - Personen über 16 Jahre ohne Sekundärstufe 1
convalidan asignaturas - Scheinanerkennung
1 o 2 cursos escolares - 1 bis 2 Schuljahre
programas de iniciación profesional - Ausbildungsprogramme für Berufsanfänger
pruebas de acceso para mayores de 18 años (etc.) - Zugangstests für Personen
über 18 Jahre
5 trimestres a 2 cursos - 5 Trimester in 2 Ausbildungsjahren
ciclo formativo de FP grado medio - berufsbildende Mittelstufe (Fach- und
Berufsschule)
ciclo formativo de FP grado superior - berufsbildende Oberstufe (Fachhochschule)
acceso directo a carreras afines - direkter Zugang zu fachverwandten Studiengängen
nivel 1 de cualificación (etc.) - 1. Qualifikationsstufe]
Sie können auch zwischen verschiedenen ausländischen Schulen und
Ausbildungszentren in Spanien wählen, die den Lehrplänen der betreffenden
Länder folgen. Eine Aufstellung der ausländischen Schulzentren in Spanien erhalten
Sie in der Abteilung für Information, Anregung und Beschwerden des Ministeriums
für Bildung, Kultur und Sport:
Ministerio de Educación, Cultura y Deporte
Sección de Información, Iniciativas y Reclamaciones
Alcalá, 36 - 28071-MADRID
Tel.: 91 521 48 06 und 91 521 45 30
Möchten Sie eine Internationale Schule besuchen, nach britischem Modell und
Bewertungssystem, können Sie eine Liste der Ausbildungszentren beim Iberischen
Büro des Europäischen Rats für Internationale Schulen anfordern:
ECIS (European Council of International Schools). Iberian Office.
P O Box 6066 - E-28080 Madrid
Tel.: 0034 91 562 6722 Fax: 0034 91 745 1310
Email: [email protected]
In bestimmten Bildungszentren besteht auch die Möglichkeit, Studien nachzugehen,
die den Erwerb eines doppelten Titels erlauben (akademische Titel in beiden
Ländern), wie z.B. im Falle derjenigen Studienfächer, unter das
Kooperationsabkommen zwischen dem spanischen Ministerium für Bildung, Kultur
und Sport und dem British Council fallen (Abkommen MCDE - British Council).
Weitere Informationen erhalten Sie über die Abteilung für Innovation des Zentrums
für Bildungsforschung:
Centro de Investigación y Documentación Educativa
Programa de Innovación
C/ General Oraá, 55. 28006 - Madrid
Tel.: 91 745 94 00.
Pädagogische Unterkommission, Durchwahl: 3422
Unterkommission Verwaltung, Durchwahl: 3532
Fax: 91 745 94 38
Im September 2002 eröffnet in Alicante eine Europäische Schule mit vier
linguistischen Abteilungen: deutsch, spanisch, französisch und englisch. Der
Lehrplan der Europäischen Schulen, die am 12. April 1957 in Luxemburg mit der
Unterschreibung des "Statuts der Europäischen Schule" gegründet wurden, umfasst
den gesamten schulpflichtigen, nicht universitären Zeitraum von der Früherziehung
bis zum Abschluss der Sekundärstufe.
http://www.eursc.org/SE/htmlEn/IndexEn_home.html
Das spanische Bildungssystem steht inmitten von Reformen, wie z.B. die LEY
ORGÁNICA 6/2001 (Grundgesetzregelung für Universitäten vom 21.12.2001) oder
das PROYECTO DE LEY DE FORMACIÓN PROFESIONAL Y DE LAS
CUALIFICACIONES ("Gesetzesvorlage zur Berufsausbildung und professionellen
Qualifikation"), eine Vorlage für ein Gesetz zur Steigerung der Bildungsqualität vom
11.3.2002. Eine detailliertere Auskunft über das spanische Bildungssystem erhalten
Sie beim Ministerium für Bildung, Kultur und Sport:
Ministerio de Educación, Cultura y Deporte
C/ Alcalá, 36, Stockwerk 0
(Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9:00 - 18:00 Uhr, Sonnabend 9:00 - 14:00 Uhr)
E-28071 MADRID
Zentrale: 91 701 80 00
Tel. Durchwahl: 91 701 85 00
Fax: 91 701 86 48
[email protected]
http://www.mec.es
Die allgemeine Hochschulausbildungsdauer in Spanien liegt zwischen drei und fünf
bzw. sechs Jahren.
Die Universitäten sind autonome Körperschaften mit der Kapazität, ihr eigenes
Bildungsangebot etablieren zu können (mindestens 50% der Studienplätze müssen
für Studenten aus allen Einzugsgebieten offen sein). Gemäß der Rede der Ministerin
für Bildung, Kultur und Sport vor den EU-Bildungsministern in Brüssel am 9.11.2000
"(...) wird die Mobilität als eine Priorität in der Bildungspolitik betrachtet, besonders im
universitären Bereich (...)", weshalb die Politik des sog. "offenen Einzugsbereichs" für
alle Studenten aus allen Teilen des nationalen Territoriums die Möglichkeit vorsieht,
ihre Hochschulstudien in der öffentlichen Universität ihrer Wahl durchzuführen,
unabhängig von ihrem Herkunftsort. Sie haben dabei dieselben Rechte wie die in der
Autonomen Region der gewählten Universität ansässigen Studenten. Der "offene
Einzugsbereich" wird in einem stufenweise Verlauf von drei Jahren eingeführt,
beginnend mit dem Schuljahr 2001/02.
Darüber hinaus wird mit dem neuen Universitätsgesetz das Hochschulsystem
geöffnet, um auch renommierte ausländische Lehrkräfte einstellen können - EUBürger können somit beamtete Dozenten werden und die Vertragsmodelle
(Arbeitsverträge) öffnen sich für Lehrer und Professoren aus allen Ländern -, das
Auswahlverfahren zur Aufnahme an Universitäten wird beseitigt und ein neuer Titel
des "Bachillerato" (abiturähnlicher Abschluss der Sekundärstufe 2) eingeführt, als
einziges notwendiges Aufnahmekriterium einer Universität (Artikel 42.2). Dieser
macht das neue Zugangssystem mit denen des übrigen Europa vereinbar. Für
weitere Informationen über das spanische Universitätssystem wenden Sie sich an
den Universitätsrat:
Consejo de Coordinación Universitaria
Ciudad Universitaria s/n - 28040 MADRID
Tel.: 914 539 800. Fax: 914 539 886
http://www.mec.es/universidades/index.html
Master, Promotion und Postgraduiertenstudien
Fast alle spanischen Universitäten bieten Postgraduiertenstudien,
Promotionsmöglichkeiten, Master sowie eigene Weiterbildungstitel an. Unter
http://www.mec.es/consejou/cursodoc/index.html finden Sie Webadressen mit
Informationen über Studien dritten Grades, Promotion und Weiterbildung.
Das 1973 gegründete "Instituto de Empresa" ("Institut für Unternehmensgründung")
ist eine private Organisation ohne Gewinnstreben, die wie eine Universität
funktioniert, indem sie Ausbildung in Geschäftsfragen auf höherem Niveau anbietet,
einschließlich eines Programms des MBA (Master of Business Administration), das
von der AMBA (Assosiation of MBAs) autorisiert ist.
Informationen erhalten Sie bei:
INSTITUTO DE EMPRESA
María de Molina, 11
28006 Madrid
Tel. 91 568 96 00 (Zentrale)
[email protected]
Die Lehrberufsausbildung wird vom Staat und dem Europäischen Sozialfonds
subventioniert. Sie ist die spezifische Vorbereitung auf den Beruf, die in den
Berufsbildungszentren und anderen kooperierenden Zentren vorgenommen wird. Die
Berufsausbildung ist kostenlos, die Schüler müssen im Alter zwischen 18 und 65
Jahren sein. In einigen Fällen gibt es auch Stipendien und Studienhilfen, die im R.D.
631/93 des offiziellen spanischen Staatsberichts (BOE vom 4.5.1993) aufgeführt
sind.
Die Leitung und Verwaltung der Lehrberufsausbildung wird vom Staat zunehmend
den einzelnen Autonomen Regionen selbst übertragen: Katalonien (1991), Valencia
(1992), Galizien (1993), Andalusien (1993), Kanarische Inseln (1994), Extremadura
(1998), Navarra (1998), Aragon (1998), Balearen (1998), Kastilien-La Mancha
(1998), Madrid (1999), Kantabrien (1999), La Rioja (1999), Kastilien und Leon
(1999), Murcia (1999) und Asturien (2000).
Spanischkurse für Ausländer werden sowohl von privaten, als auch von
öffentlichen Organen angeboten. Informationen erhalten Sie beim Ministerium für
Bildung, Kultur und Sport: http://www.mec.es/esp_ext, Email: [email protected].
Auch das Institut Cervantes bietet in seinen Zentren Spanischunterricht an,
organisiert in Spanien der einheitlichen Sprachprüfungen zur Erlangung des DELE
(Sprachdiplom in Spanisch als Fremdsprache - das sind offizielle, vom Ministerium
für Bildung, Kultur und Sport verliehene Titel, die den Grad der Kenntnis und
Beherrschung der spanischen Sprache angeben), und stellt Informationen über mehr
als 1300 Spanischkurse für Ausländer in Spanien, beinah 300 Unterrichtszentren und
ca. 100 Ortschaften zur Verfügung: http://eee.cervantes.es/, Email:
[email protected].
10. ANERKENNUNG VON ZEUGNISSEN UND DIPLOMEN
Anerkennung von Berufsabschlüssen
Das Ziel der Anerkennung von Berufstiteln ist die Überwindung der Hindernisse,
besonders im Hinblick auf Berufsbezeichnungen, die sich Bürgern eines
Mitgliedsstaats bei der Ausübung eines bestimmten Berufs in einem anderen
Mitgliedsstaat stellen. Die Hauptnutznießer der Anerkennung von Berufsabschlüssen
sind die Berufsprofessionellen, nicht die Studenten. Bringen Sie in Erfahrung, ob der
Beruf, dem Sie in Spanien nachgehen wollen, reguliert ist oder nicht (d.h., ob Sie für
seine dortige Praktizierung einen speziellen nationalen Titel benötigen), und welches
Staatsorgan oder Abteilung für die Anerkennung der besagten Berufsausbildung
zuständig ist. Die entsprechenden Informationen gibt Ihnen die Generalunterdirektion
für Berufstitel, Anerkennung und amtliche Genehmigung des Ministeriums für
Bildung, Kultur und Sport oder unter der folgenden Adresse im Internet:
http://europa.eu.int/comm/education/socrates/naric/coun/sp/sp4.htm
Die gemeinsamen Direktiven zur Anerkennung von Titeln gelten ausschließlich für
Staatsbürger der 18 Teilnehmerstaaten des Abkommens zur Europäischen
Wirtschaftsregion, d.h. die 15 EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Island und
Liechtenstein. http://www.mec.es/inf/comoinfo/d-4-2-1-1.htm
Anerkennung akademischer Titel (Anerkennung und amtliche Genehmigung)
Das Ziel der Anerkennung von akademischen Titeln ist die Schaffung der Möglichkeit
für Bürger der Mitgliedsstaaten, in einem anderen Mitgliedsstaat sein Studium
fortzusetzen oder zu vertiefen. Die Hauptnutznießer sind die Studenten, nicht die
Berufsprofessionellen.
Für mehr Information über sowohl die Anerkennung von Titeln im akademischen
Umfeld als auch die in berufsprofessionellen Bereich, wenden Sie sich an das
Nationale Informationszentrum für akademische Anerkennung des Ministeriums für
Bildung, Kultur und Sport:
NARIC (Centro Nacional de Información sobre Reconocimiento Académico)
Ministerio de Educación, Cultura y Deporte
Subdirección General de Títulos, Convalidaciones y Homologaciones
Consejería Técnica de Títulos de la Unión Europea
Paseo del Prado, 28 - 28014 MADRID
Tel.: 91 506 56 00 und 91 506 56 18
Fax: 91 506 57 06
Außerdem können Sie die Abteilung für Information, Anregung und Beschwerden
des Ministeriums kontaktieren, sowie jedes Ministeramt für Bildung
(http://www.mec.es/sgci/ae/dir_con.htm) oder die Konsularstellen der spanischen
Botschaft in Ihrem Heimatland.
11. KULTUR
Die Sitten und Gebräuche, Lebensart, persönliche Beziehungen etc. weichen in den
Ländern der EWR in weiten Teilen voneinander ab. Ein fundamentaler Aspekt zur
Integration in die Gesellschaft eines Landes ist die Kenntnis der Landessprache.
http://spanish.about.com/ http://www.el-castellano.com/index.html
Es ist hilfreich, sich vor der Ankunft in Spanien über verschiedene allgemeine
Aspekte der spanischen Kultur zu unterrichten, die Ihnen im Moment Ihrer
Umsiedelung von Vorteil sein können. Für allgemeine Auskünfte wenden Sie sich an
das Spanische Tourismusbüro in Ihrem Land
(http://www.tourspain.es/turespae/Marcoe.htm) oder an die spanische Botschaft bzw.
Konsulat.
Befinden Sie sich in Spanien, können Sie sich mit dem Bürgerinformationsbüro
(Centro de Atención al Cliente) in Verbindung setzen (Abteilung für kulturelle
Information, Plaza del Rey, 1. 28071 MADRID. Tel. Zentrale: 91 701 70 00.
Durchwahl: 91 701 71 56/57/59. Email: [email protected]). Dort stellt man
Ihnen unterschiedlichen Datenbanken des Staatsekretariats für Kultur (früherer
Dienst der Kulturinformationspunkte PIC) zur Verfügung, über die Sie Informationen
erhalten zu den Themen historisches Erbe, Bibliographie, Musik, Theater, Kino,
Sport sowie diverse weitere kulturelle Informationen. Fragen Sie in den Rathäusern
oder im Amt für Bildung und Kultur Ihrer Autonomen Region.
Spanien ist integriert in einen Kulturkreis, dessen Zivilisationen im Verlauf der
Jahrhunderte den iberischen Boden bevölkerten: Kelten, Iberer, Phönizier, Griechen,
Römer, Araber etc. Das historische Vermächtnis lebt von der Reichhaltigkeit dieses
Mosaiks, seiner Facettenvielfalt und der Verschmelzung all dieser kulturellen
Beiträge. Die großen künstlerischen und kulturellen Bewegungen haben auch auf
spanischem Boden einen schöpferischen Ausdruck und einen starken Anklang
gefunden. Spanien besitzt ein beträchtliches bibliographisches und
dokumentarisches Erbe, das die Schlüssel zum nationalen Gemeinschaftsleben
bewahrt. Hinsichtlich der Zahl seiner Monumente, die als historisch wertvoll für die
Weltgeschichte gelten, liegt das Land weltweit an dritter Stelle. Die Erhaltung dieses
Schatzes hat die Ergreifung einiger Maßnahmen gegen die traditionelle Anpassung
und Abstumpfung nötig gemacht, da sie den Spaniern einen Teil ihres kulturellen
Reichtums nahm. Das Gesetz zum Erhalt des spanischen historischen Vermögens
(Nr. 16/1985) vom 15.6.1985 versucht, diesen Umstand zu korrigieren.
Das Ministerium für Bildung, Kultur und Sport hat den Kulturführer "Guía de Servicios
Culturales" ("Führer der kulturellen Dienste") herausgegeben, der eine Liste aller
kulturellen Einrichtungen in Spanien enthält: Bibliotheken, Museen, Theater, Musik
etc, mit zusätzlicher Information über die Hauptaufgaben der kulturellen Autoritäten.
Für weitere Auskunft über die Kulturpolitik können Sie den Führer anfordern beim
Ministerium für Bildung, Kultur und Sport:
Ministerio de Educación, Cultura y Deporte (Ministerium für Bildung, Kultur u. Sport)
SECRETARIA DE ESTADO DE CULTURA (Staatssekretär für Kultur)
Centro de Información y Atención al Ciudadano (Zentrum für Information und
Bürgerservice)
Sección de Información Cultural (Abteilung kulturelle Information)
Plaza del Rey, 1, Etage 0
28004 MADRID
Zentrale: 91 701 70 00
Durchwahlnummern: 91 701 71 56/57/59
Fax: 91 701-73-52
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9:00 - 14:00 und 16:00 - 18:00 Uhr
Sonnabend 9:00 - 14:00 Uhr
Email: [email protected]
Internet: http://www.mcu.es/
Sie können sich den Kulturführer auch aus dem Internet unter der folgenden Adresse
herunterladen: http://www.mcu.es/guia/index.html
Das spanische Tourismusinstitut (Instituto de Turismo de España - TURESPAÑA) ist
das offiziell zuständige Organ für Werbung und Vermarktung des spanischen
Tourismus im Ausland. TURESPAÑA verfügt über 29 Büros, um in aller Welt für den
Tourismus nach Spanien zu werben. In ihnen erhalten Sie jedwede nötige Hilfe zu
Ihrer Reiseplanung. Im Internet: http://www.tourspain.es
Mehr allgemeine Information über Spanien finden Sie im interaktiven
Informationsservice der spanischen Botschaft in Kanada, der unter der
Schirmherrschaft der Generaldirektion für Öffentliche Beziehungen des
Außenministeriums erweitert wurde. Wenden Sie sich bitte an:
http://www.sispain.org/spanish/index.html
Weiterhin können Sie in den lokalen Tourismusbüros Wissenswertes über die
betreffende Region erhalten, in der Sie sich aufhalten.
In allen spanischen Städten werden Führer herausgegeben, erhältlich in
Zeitungskiosken, die jegliche Information über Tourismus-, Vergnügungs- und
Freizeitangebote enthalten, die der Standort bietet.
Die nationale Jugendanstalt (Instituto de la Juventud - INJUVE) trägt alle für
Jugendliche interessanten Informationen innerhalb und außerhalb der spanischen
Grenzen zusammen und leitet sie weiter: Jugendpässe, Herbergen,
Austauschplätze, Zusammenarbeit, Praktika, Einrichtungen, Studienmöglichkeiten,
Arbeit, Wohnplätze usw. Sie kooperiert mit den ca. 3000 Jugendinformationszentren
im Land, die den Autonomen Regionen, Stadtverwaltungen oder verschiedenen
sozialen Initiativen unterstellt sind. Wenden Sie sich an:
INJUVE. Servicio de Información y Difusión (Informations- und Verteilungsdienst)
Tel: 91 363 78 33
Fax: 91 319 93 38
Email: [email protected]
Internet: http://www.mtas.es/injuve/index2.htm
Unter http://www.mtas.es/infoven/index.html werden Sie alle Information im
Zusammenhang mit Jugendfragen finden, die von der nationalen Jugendanstalt, den
Autonomen Regionen und Autonomen Städte Ceuta und Melilla im Internet
angeboten wird.
Das staatliche Institut der Frau (Instituto de la Mujer) verfügt über zwei
Servicetelefonnummern für Frauen, die kostenlos und landesweit 24 Stunden täglich
an sieben Tagen der Woche erreichbar sind (Tel: 900 191 010 und 900 152 152 für
gehörlose Frauen). Diese Servicetelefone dienen der Information für Frauen zu
juristischen Fragen (Ehe, Abstammung, standesamtliche Eintragungen, Arbeitsrecht,
Missbrauch, Vergewaltigung, kostenloser Rechtsbeistand etc.), Berufsorientierung
(selbständige und nichtselbständige Arbeit, Genossenschaften, Lehrgänge und
Berufsausbildung, Abeitsvermittlungsstellen usw.) und allgemeinen Fragen
(Frauenhäuser, alleinerziehende Mütter, Beratungszentren, Familienplanung,
Schwangerschaftsabbruch, Fraueneinrichtungen, Sozialarbeit etc.) Unter der
Telefonnummer 900 19 10 10 besteht ebenfalls die Möglichkeit, sexistische Werbung
oder jegliche andere sexuelle Diskriminierung anzuzeigen.
12. JURISTISCHE HILFEN
Denken Sie während Ihres Aufenthalts in Spanien daran, daß Sie der spanischen
Rechtssprechung unterstehen. Seien Sie sich jederzeit darüber bewusst, daß es eine
Pflicht aller ins Ausland reisenden Personen ist, die Gesetze der anderen Länder zu
respektieren, die sich in vielen Fällen substantiell von den Gesetzen ihres
Heimatlandes unterscheiden. Diese Empfehlung ist besonders wichtig im Hinblick auf
Besitz, Konsum und Verkehr von Betäubungsmitteln.
Vergessen Sie nicht, daß Sie, falls Sie im Falle eines Verkehrsverstoßes mit Ihrem
Fahrzeug keine Wohnadresse in Spanien nachweisen können, die erhobene
Strafgebühr direkt an Ort und Stelle entrichten müssen, es sei denn, Sie reisen mit
einer Person spanischer Nationalität, die sich für die spätere Begleichung der
Gebühr verbürgt. Ist dies nicht der Fall, können die Polizeibeamten Ihr Fahrzeug
fahruntauglich machen. Die spanische Verfassung und sein normativer Ausbau legen
eine Reihe fundamentaler Rechte fest, die weitreichend garantiert sind. Suchen Sie
bei allen rechtlichen Problemen einen Rechtsanwalt auf; wenn Sie keinen haben,
fordern Sie eine Liste der Pflichtverteidiger an: Die Anwesenheit eines
Rechtsbeistandes ist jedem Festgenommenen bei allen polizeilichen oder
gerichtlichen Verfahren garantiert.
Jede festgenommene Person muß umgehend über ihre Rechte und die Gründe für
die Festnahme aufgeklärt werden, ohne selbst zu einer Aussage verpflichtet zu sein.
Die vorläufige Festnahme darf nur solange dauern, wie unbedingt notwendig ist, um
die Ermittlungen zur Aufklärung der damit verbundenen Tatsachen zu führen. In
jedem Fall wird der Festgenommene nach maximal 72 Stunden freigelassen bzw.
der Justiz vorgeführt.
Eine zusätzliche gesetzliche Garantie des Rechts auf persönliche Freiheit ist die
Klausel des "habeas corpus", die zur sofortigen Freilassung jeder Person führt, die
über 72 Stunden festgehalten wurde, ohne dem Gericht vorgeführt worden zu sein.
Im Moment des Vollzugs dieser Klausel und in den darauffolgenden 24 Stunden muß
der Festgenommene vor dem Gericht aussagen, das dann über die Rechtmäßigkeit
seiner Festnahme entscheidet.
Geben Sie acht und versuchen Sie, den Diebstahl oder Verlust Ihrer Ausweispapiere
und Reisefahrscheine zu vermeiden. Setzen Sie sich mit Ihrer Botschaft in
Verbindung, dort kann man Ihnen eine Aufstellung der Rechtsanwälte aushändigen,
die Ihre Sprache sprechen, Ihnen im Falle einer Festnahme oder Gefangenschaft
beistehen (im letzteren Fall bitten Sie sofort die örtlichen Autoritäten, sich mit dem
Konsulat Ihres Landes in Verbindung zu setzen) und Ihnen bestimmte juristische
Dienste im Ausland leisten: standesamtliche Eintragungen, notarielle Dienste,
Weiterleitung von Ersuchen an Behörden ihres Heimatlandes...
13. NÜTZLICHE ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN
Deutschland
Tel.: 91 557 90 00
Belgien
Österreich
Tel.: 91 577 63 00
Tel.: 91 5565315, 91
556 54 03 und 91 556
55 04
Tel.: 91 431 84 45
Dänemark
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Island (in Paris)
Italien
Luxemburg
Norwegen
Niederlande
Portugal
Großbritannien
Schweden
Fax: 91 310.21.04 http://www.embajadaalemania.es/
Fax: 91 431 81 66
Fax: 91 597 35 79
Fax: 91 431 91 68 http://www.embajadadinamarca
.es/
Tel.: 91 3196172
Fax: 91 308 39 01 http://www.finlandia.org
Tel.: 91 423 89 00
Fax: 91 423 89 01 http://www.ambafrance.es
Tel.: 91 5644653
Fax: 91 564 46 68
Tel.: 91 436 40 93
Fax: 91 435 16 77
Tel.: 00 33 144 17 32 85 Fax: 00 33 140 67
99 96
Tel.: 91 423 33 00
Fax: 91 575 77 76
Tel.: 91 4359164, 91
Fax: 91 577 48 26
435 92 26 und 91 435
92 71
Tel.: 91 310 31 16
Fax: 91 310 43 26 http://www.emb-noruega.es
Tel.: 91 359 09 14
Fax: 91 359 21 50
und 91 353 71 95
Tel.: 91 782 49 60
Fax: 91 782 49 72
Tel.: 91 700 82 00
Fax: 91 700 82 72 http://www.ukinspain.com
Tel.: 91 702 20 00
Fax: 91 702 20 40 http://www.embajadasuecia.es
Euroinfo. Spanische Vertretung der Europäischen Kommission
Paseo de la Castellana, 46
E - 28046 Madrid
Tel. : 91 423 80 00
Fax: 91 576 03 87
http://europa.eu.int/spain/organizacion/index.htm#rpespan
Auskunft zu Steuerfragen: 901 33 55 33
Auskunft zu Arbeit und Sozialversicherung: 900 16 65 65
Bürgerinformationsbüro des Innenministeriums: 900 15 00 00
Zentrum für Verwaltungsauskünfte des Ministeriums für öffentliche Verwaltung: 91
586 10 10
Allgemeine Auskunft des INEM: 902 39 99 99. Diese Nummer ist nur von Spanien
aus erreichbar. Die Provinzen, die diesen Service anbieten, sind: Asturien (Oviedo),
Madrid, Las Palmas, Valencia, Bizcaya (Bilbao) und Zaragoza. Die Kosten für den
Anruf werden zwischen dem INEM und dem Anrufer aufgeteilt.
Instituto Nacional de Empleo (INEM) - Staatliches Institut für Arbeitsvermittlung
Condesa de Venadito, 9 28027-MADRID
Tel.: 91 585 98 88. Fax: 91 377 58 81/ 91 377 5887
http://www.inem.es.
Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) - Staatliches Institut für
Sozialversicherung
Subdirección General de Relaciones Internacionales (Convenios Internacionales).
(Generalunterdirektion für internationale Beziehungen - Internationale Abkommen)
Padre Damián, 4-6 28036-MADRID
Tel.: 91 5688300
http://www.seg-social.es
INJUVE (Instituto de la Juventud) - Nationale Jugendanstalt
Calle Marqués de Riscal, 16
E-28010 MADRID
SPAIN
Tel.: (34+1) 347 77 00
Fax: (34+1) 319 93 38
INJUVE. Servicio de Europa (Europadienst)
José Ortega y Gasset, 71. 28006 Madrid
Tel: 91 363 77 40 / 91 363 76 93 und 91 363 76 83
Fax: 91 363 76 87
INJUVE. Área de Cooperación (Bereich Zusammenarbeit)
Tel: 91 363 76 47
Fax: 91 401 81 60
Email: [email protected]
Internet: http://www.mtas.es/injuve/index2.htm
Instituto de la Mujer - Staatliches Institut für Frauen
C/ Condesa de Venadito, nº 34
28027 MADRID
Tel.: 91 363 80 00 (Zentrale)
Email: [email protected]
Internet: http://www.mtas.es/mujer/informacion.htm
Internetadressen:
Im Textverlauf dieses Prospekts wurden die wichtigsten Internetadressen in jedem
entsprechenden Absatz notiert. Folgend wird außerdem eine Liste mit weiteren
nützlichen Adressen angehängt:
Administración General del Estado Español
(Generalverwaltung des spanischen Staates):
http://www.administracion.es
Spanische Ministerien:
Ministerium für öffentliche Verwaltung: http://www.map.es
Ministerium für Äußeres (Arbeitsgruppe internationale Behörden): http://www.mae.es/
Ministerium für Wirtschaft: http://www.mineco.es
Ministerium für Finanzen: http://www.minhac.es
Ministerium für Bildung, Kultur und Sport: http://www.mec.es/
Ministerium für Justiz: http://www.mju.es/
Ministerium für Gesundheit und Konsum: http://www.msc.es/insalud
Ministerium für Arbeit und Soziales: http://www.mtas.es
Ministerium für Inneres: http://www.mir.es/
Ministerium für Entwicklung: http://www.mfom.es
Ministerium für Wissenschaft und Technologie: http://www.mcyt.es/
Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung: http://www.mapya.es
Ministerium für Umwelt: http://www.mma.es/
Autonome Verwaltungen:
Gemeinschaft Andalusien (Junta de Andalucía): http://www.junta-andalucia.es
Autonome Region Aragón (Regierung von Aragón): http://www.aragob.es/
Autonome Region Asturien (Fürstentum Asturien): http://www.princast.es/
Autonome Region Balearen: http://www.caib.es/
Autonome Region Kanarische Inseln: http://www.gobcan.es/
Autonome Region Kantabrien: http://www.gobcantabria.es
Autonome Region Kastilien-La Mancha: http://www.jccm.es
Autonome Region Kastilien und León: http://www.jcyl.es
Autonome Region Katalonien: http://www.gencat.es
Autonome Region Extremadura: http://www.juntaex.es/
Autonome Region Galizien: http://www.xunta.es/
Autonome Region Madrid: http://www.comadrid.es/
Autonome Region Murcia: http://www.carm.es/
Partikularregion Navarra: http://www.cfnavarra.es/
Autonome Region Baskenland: http://www.euskadi.net/
Autonome Region La Rioja: http://www.larioja.org/
Autonome Region Valencia: http://www.gva.es
Autonome Stadtregion Ceuta: http://www.ciceuta.es
Autonome Stadtregion Melilla: http://www.camelilla.es/
Spanisches Büro für internationale Zusammenarbeit des Außenministeriums:
http://www.aeci.es
Datenbank der Höheren Bildung in Europa. Institutionen. Kurse. Europäische
Programme: http://europa.eu.int/comm/education/ortelius.html
Arbeitsbedingungen: Information zu diesen Themen finden Sie im "Führer für
Arbeit und Soziales 2001” http://www.mtas.es/guia2001/portada.htm
Offizielle Zeitungen und Zeitschriften, Gesetzgebung, Rechtssprechung, (Zentrum für
europäische Dokumentation der Universität Alicante): http://www.cde.ua.es
Arbeit:
EURES-Netz:
EURES Allgemeine Information: http://europa.eu.int/jobs/eures/
EURES-Stellenagebote: http://www.eures-jobs.com
EURES-Datenbank für Lebensläufe: http://eurescv-search.com
Staatlicher öffentlicher Dienst für Arbeitsvermittlung (Instituto Nacional de Empleo,
INEM): http://www.inem.es
Regionale öffentliche Dienste für Arbeitsvermittlung (Autonome Regionen mit bereits
übertragenen Arbeitsverwaltungskompetenzen):
Asturien: http://www.princast.es/trempfor/trabajo/index.htm
Kantabrien: http://www.empleacantabria.com/
Kastilien und León: http://www.jcyl.es/jcyl/cict/
Katalonien: http://www3.gencat.es:81/scc/
Extremadura: http://www.empleaextremadura.com/
Galizien: http://www.xunta.es/emprego/portal.htm
Balearen: http://soib.caib.es/
Kanarische Inseln: http://www.gobiernodecanarias.org/empleo/
Madrid: http://www.comadrid.es/trabajo/index.htm
Navarra: http://www.cfnavarra.es/INDUSTRIA/index.htm
La Rioja: http://www.larioja.org/
Valencia: http://www.gva.es/servef/inicio_empleo_c.htm
Private Arbeitsvermittlungsbüros (INEM/Otras Informaciones/Agencias de
Colocación): http://www.inem.es
Zeitarbeitsfirmen (ETT): http://www.mtas.es/empleo/ett-OIA/inicio.htm
Stellenangebote des öffentlichen Dienstes:
http://www.igsap.map.es/cia/oferta/oferta.htm
IRIS-Netz: http://www.rediris.es/list/ofer-trabec.html
Spezialisierte und/oder auf Sektoren ausgerichtete Arbeitsbörsen:
Direktionen und qualifizierte Berufe:
http://www.canalcv.com/asp/ofertasempleo/main.asp
Wirtschaft und Finanzen: http://finanjobs.com/
Gastgewerbe, Tourismus und Freizeit: http://www.bolsindetrabajo.com/default.asp
http://www.hotelnetjobs.com/hotelNetJobs/index.jsp
http://www.turiempleo.com/
Frauen mit technischer Ausbildung: http://www.cfnti.net/now/vulcana/empleo/
Lehrpersonal und Professoren: http://www.internenes.com/empleo/index.phtml
Programmierer und Informatiker:
http://www.novanotio.es/
http://www.tecnovitae.com/
spezialisiertes Gesundheitspersonal:
http://www.secardiologia.es/
http://www.geriatricas.com/contenidos/trabajo/
http://www.elmedico.net/bolsa.htm
Informationstechnologien: http://www.it-job.com/
Technologien der Kommunikation und Information:
http://www.infojobs.net/home_ie.htm
Arbeit für Menschen mit Behinderung: http://www.mercadis.com/
Studenten und Universitätsabgänger:
http://es.talentcampus.com/
http://www.practicasenempresa.com/
Weitere Stellenbörsen im Internet:
http://www.acciontrabajo.com/
http://www.ceta.es/trabajo/
http://www.hispamerica.com/gr/30/inicio.htm
http://www.digigrup.com/centro/index.html
http://www.tdi.es/job-e.htm
http://www.accion-bancoempleohild.com
Sprachschulen in Europa: http://www.europa-pages.co.uk
Eurydice. Europäisches Netz für Ausbildungsinformation:
http://www.eurydice.org
http://www.mec.es/cide/eurydice/index.htm
Stiftung Universität-Firma. Eine Einrichtung der Industrie- und Handelskammer und
der Universitäten von Madrid. http://www.fue.es/
Eyrica-Führer (Europäische Gesellschaft zur Jugendinformation und -beratung) über
Leben und Arbeiten in...: http://www.eryica.org/infomobil/sp/index.htm
Information über alle EU-Länder. Lebens- und Arbeitsbedingungen.
Bildungssysteme. http://citizens.eu.int/
Touristeninformation, Kultur, Unterkunft, Reisen:
http://www.red2000.com/spain/1index.html
http://www.sispain.org/
http://www.tourspain.es/
http://www.sleepinspain.com/
Branchenbuch Gelbe Seiten: http://www.paginas-amarillas.es/
Forum für Studierende: http://www.universia.es
Anerkennung von Berufstiteln (“Handbuch des allgemeinen Systems der
Anerkennung beruflicher Qualifikationen”):
http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/qualifications/guidees.pdf
Löhne und Gehälter in Spanien: http://contenido.monster.es/salext/salarios/infografia
14. GLOSSAR
Nachfolgend haben wir Ihnen eine kleine Auswahl praktischer Bücher über Leben
und Arbeiten in Spanien zusammengestellt:
DIDOCI 2001-2002. Jahrbuch der 50.000 wichtigsten spanischen Vereinigungen. 40.
Ausgabe, erschienen in zwei Bänden mit statistischem Anhang. Preis für Buch + CDROM: 472,28 Euro. Sie können es per Fax bestellen unter der Nummer 91 768 78
54/52, per Email unter [email protected] oder Telefon 91 768 78 20.
DIDOCI, S.A. Anuarios y Publicaciones Económicas
Doctor Castelo, 10-4ªplanta - 28009-MADRID
Duns 50.000. Die wichtigsten spanischen Unternehmen. 2001
DUN & BRADSTREET
84-95551-01-2, 2000, 3638 Seiten, gebunden.
Preis: 276,58 €
España. Guía para jóvenes visitantes (Spanien. Führer für junge Besucher),
Madrid, INJUVE: Hier finden Sie Informationen über Studienangebote, Arbeit, Ausund Weiterbildung, Unterkunft, kulturelle und sportliche Aktivitäten, Freizeit,
Gesundheit, Informationsdienste für Jugendliche, soziale Dienste und Verkehrsmittel.
Alles in der Landessprache oder auf englisch.
Oficina de información del Instituto de la Juventud
(Informationsbüro der nationalen Jugendanstalt)
C/ José Ortega y Gasset, 71 - 28006 Madrid
Tel.: 347 77 00
http://www.eryica.org/infomobil/sp/index.htm
España 30.000 (Spaniens 30.000)
September 2001, 1392 Seiten, gebunden.
Preis für Buch + CD-ROM: 150,25 €
Fomento de la Producción, S.L.
Casanova, 57 08001-BARCELONA
Tel.: 93 451 12 46
Fax: 93 323 38 85
GUÍA DE LAS EMPRESAS QUE OFRECEN EMPLEO 2001
(Führer der Unternehmen mit Stellenausschreibungen 2001)
(Der Führer 2002 ist ab Mai im Handel.) Die Ausgabe für 2001 enthält die CD- Rom
"Guíate", das beste Werkzeug zur Organisation von Arbeitssuche und Praktika.
Preis: 15,03 €. Para más información: [email protected]
Guía laboral 2001 (Arbeitsführer 2001)
(Der Führer 2002 wird in Kürze erscheinen.). Preis: 13,52 € (MWSt. inbegriffen).
© Ministerium für Arbeit und Soziales, 2001.
C/ Agustín de Bethencourt, 4 - 28003 Madrid.
NIPO-201-01-039-7. ISSN 1138-9095. Erhältlich in der Ministeriumsbuchhandlung:
Librería del Ministerio. C/ Agustin de Bethencourt nº 11
28003 Madrid. Tel: 91.554.34.00 (Durchwahl 3003)
Fax: 91 553 38 47. Email: [email protected].
http://www.mtas.es/guia2001/portada.htm
Los salarios en España. (Die Gehälter in Spanien.) Santiago Pérez Camarero und
Álvaro Hidalgo Vega
Herausgeber: Fundación Argentaria/Visor Distribuciones, 2000. Madrid. Preis: 15,93
€
Tel: 91 537 70 00
Weitere Information unter Tel. 91 468 10 11 (Verwaltung Antonio Machado)
REAJ. Guía de albergues juveniles. España 2001.
(Führer der Jugendherbergen. Spanien 2001.)
Enthält eine herausnehmbare Karte mit der genauen Markierung der 188 spanischen
Herbergen und gibt die wichtigsten Merkmale jeder von ihnen an. Außerdem stellt sie
Informationen zusammen über das Netz der Jugendherbergen und dessen Service
für Jugendliche, Ausstellung und Preise des Herbergsausweises und das
Reservierungssystem. Der Jugendherbergsführer ist einsehbar und erhältlich in den
Jugendeinrichtungen der Autonomen Regionen.
15. VERGESSEN SIE NICHT...
Wenn Sie zur Arbeitsuche oder aufgrund eines Vorstellungsgesprächs nach Spanien
kommen, dürfen Sie einige Dokumente nicht vergessen:
- gültiger Reisepass oder Ausweisdokument (Personalausweis) der EU/EWR
- beglaubigte Übersetzung des Berufstitels
- übersetzter Lebenslauf, Bewerbungsschreiben und Zeugnisse Ihrer früheren
Arbeitgeber, akademische Titel und Kurse
- EU-Formblatt der Serie "E-100", ausgestellt von der Krankenversicherungsanstalt
für medizinische Versorgung innerhalb der EWR und bei Bedarf die Formblätter E301 und/oder E-303
- Fotokopien der Geburtsurkunde und des Familienstammbuchs
- weitere Genehmigungen und Lizenzen, die Sie für angebracht halten, z.B. die
Fahrerlaubnis: Der spanische Staat erkennt fast ausnahmslos alle weltweit
ausgestellten Führerscheine an. Deren Gültigkeit richtet sich nach dem in ihnen
angegebenen Gültigkeitsdatum. Lediglich im Falle Ihrer Wohnsitzanmeldung in
Spanien wird die Gültigkeit auf ein Jahr begrenzt. Denken Sie daran, zusammen mit
Ihrem Führerschein auch überprüfen sollten, ob die Kraftfahrzeugversicherung Ihres
Fahrzeugs in Ordnung ist.
Überprüfen Sie vor der Annahme einer Arbeitsstelle, ob Sie:
- einen gültigen Reisepass oder Ausweisdokument (Personalausweis) der EU/EWR
besitzen.
- die Termini und Modalitäten des Arbeitsvertrags genau verstehen. Es ist wichtig,
sich darüber zu vergewissern, ob der Unternehmer die Reisekosten für das
Vorstellungsgespräch bzw. Ihre Besetzung der Arbeitsstelle übernimmt, sowie
ebenfalls die Kosten für Unterkunft, oder ob Sie selbst dafür aufkommen müssen.
- Kenntnis über die Form der Gehaltzahlungen haben.
- eine Unterkunft in Spanien haben.
- angemessene medizinische Versorgung haben.
- entsprechenden Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls, dem Verlust von
Reisegepäck oder Schäden gegenüber Dritten haben.
- über ausreichend finanzielle Rücklagen bis zu Ihrer ersten Gehaltszahlung verfügen
oder, um nach Hause zurückzukehren, falls dies nötig ist.
- ein ausreichend hohes Niveau an Spanischkenntnis haben oder dieses noch
verbessern müssen.
Sobald Sie in Spanien sind, wäre es außerdem von Nutzen und ist daher ratsam:
- sich in Ihrer Lokalvertretung der staatlichen Sozialversicherungsanstalt über die
aktuell gültigen Maßgaben zu informieren. Überprüfen Sie, ob Sie
Sozialversicherungsabgaben zahlen bzw. Zugang zu kostenloser ärztlicher
Versorgung haben. Dies können Sie erfahren, indem Sie den Bericht über ihr
"Arbeitsleben" ("vida laboral") anfordern.
- sich nach der Beendigung eines Arbeitsvertrags in den Vertretungen des INEM
über Ihr Anrecht auf den Empfang und/oder die Ausfuhr von Arbeitslosengeld zu
informieren, sowie ebenfalls über das entsprechende Dokument, das Sie bei der
Rückkehr in Ihr Heimatland vorweisen müssen.
- daran zu denken, daß in den Autonomen Regionen, in denen die Regionalregierung
die Kompetenzen für Arbeitsstellen, Ausbildung, Gesundheit usw. innehat, die
Bezeichnungen der Einrichtungen variieren können (z.B. "Oficina de Colocación"
anstelle von "Oficina de Empleo"...).
DIESE BROSCHÜRE WURDE IN HÖHEREM INTERESSE UND MIT KORREKTEM
INHALT ZUSAMMENGESTELLT, GEMÄSS DER INFORMATION, DIE UNS BIS ZU
DIESEM ZEITPUNKT ZUR VERFÜGUNG STEHT. DAS INEM (EURES)
AKZEPTIERT DAHER KEINERLEI ZWECKENTFREMDETE NUTZUNG
DERSELBEN, FEHLER ODER ÄNDERUNGEN IN DEN HIER ENTHALTENEN
ANGABEN.