Mindest- wärmeschutz - bei decke-wand

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Mindest- wärmeschutz - bei decke-wand
LINIT ®
Paneele
LINIT Paneele
Mindestwärmeschutz
nach DIN 4108-2:2003-07
I Erläuterungen zum
Mindestwärmeschutz
nach DINNormen
Mindestwärmeschutz mit LINIT Paneelen nach DIN 4108-2:2003-07
Gemäß DIN 4108-2:2003-07 Abschnitt 5 „Mindestanforderungen an den Wärmeschutz wärmeübertragender Bauteile“ müssen unter anderem für Pfosten-Riegel-Konstruktionen Mindestanforderungen
für den Wärmeschutz eingehalten werden. Es müssen verschiedene Kriterien beachtet werden, die die
Mindestanforderungen festlegen.
In der DIN 4108-2:2003-07 werden zwei verschiedene Anwendungsbereiche unterschieden.
Die folgenden dargelegten Anforderungen gelten für Aufenthaltsräume in Hochbauten, die auf übliche
Innentemperaturen θi ≥ 19°C beheizt werden.
Die Anforderungen für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen legt Abschnitt 5.2.3 fest.
Gemäß DIN 4108-2:2003-7 Abschnitt 5.2 „Mindestwerte der Wärmedurchlasswiderstände
nichttransparenter Bauteile“ wird zwischen der flächenbezogenen Gesamtmasse unterschieden:
„5.2.1 Anforderungen an ein- und mehrschichtige Massivbauteile
Die Grenzwerte, die bei Räumen nach Abschnitt 1 an Einzelbauteile mit einer flächenbezogenen
Gesamtmasse von mindestens 100 kg/m2 gestellt werden, sind in Tabelle 3 angegeben.“
Für leichte Bauteile, Rahmen- und Skelettbauarten werden im Abschnitt 5.2.2 folgende Anforderungen
gestellt:
„5.2.2 Anforderungen an leichte Bauteile, Rahmen- und Skelettbauarten
Für Außenwände, Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen und Dächern mit einer flächenbezogenen
Gesamtmasse unter 100 kg/m2 gelten erhöhte Anforderungen mit einem Mindestwert des Wärmedurchlasswiderstandes R ≥ 1,75 m2K/W. Bei Rahmen- und Skelettbauarten gelten sie nur für den Gefachbereich.
In diesen Fällen ist für das gesamte Bauteil zusätzlich im Mittel R = 1,0 m2K/W einzuhalten. Gleiches gilt
für Rollladenkästen. Für den Deckel von Rollladenkästen ist der Wert von R = 0,55 m2K/W
einzuhalten.
(...)
Der nichttransparente Teil der Ausfachungen von Fensterwänden und Fenstertüren, die mehr als 50 %
der gesamten Ausfachungsfläche betragen, muss mindestens die Anforderungen nach Tabelle 3 erfüllen.
Bei Flächenanteilen von weniger 50 % muss der Wärmedurchlasswiderstand R ≥ 1,0 m2K/W sein.
5.2.3 Anforderungen für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen
Für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (12°C ≤ θi < 19°C) gelten die Werte nach Tabelle 3.
Hiervon ausgenommen ist der Wärmedurchlasswiderstand von Bauteilen nach Tabelle 3, Zeile 1.
R = 0,55 m2K/W ist der Mindestwert für den Wärmedurchlasswiderstand.
(...).“
Demnach gilt für Paneele, die in Fassadenkonstruktionen von Gebäuden mit niedrigen Innentemperaturen
zum Einsatz kommen der Mindestwert für den Wärmedurchlasswiderstand
von R ≥ 0,55 m2K/W.
Nach Abschnitt 5.3 „Randbedingungen für die Berechnung“ gilt für Fassaden aus Pfosten-RiegelKonstruktionen folgende Anforderung:
„5.3.8 Fassaden aus Pfosten-Riegel-Konstruktionen
(...) Der Wärmedurchlasswiderstand im nichttransparenten Ausfachungsbereich muss Tabelle 3, Zeile 1
entsprechen.“
...2
...2
LINIT ®
Paneele
Die Anforderungen nach Tabelle 3 sind in folgendem Auszug dargestellt:
Auszug - Tabelle 3 – Mindestwerte für Wärmedurchlasswiderstände von Bauteilen
1
2
Bauteile
Wärmedurchlasswiderstand R
m2K/W
1,2
Spalte
Zeile
1
Außenwände; Wände von Aufenthaltsräumen
gegen Bodenräume,
Durchfahrten, offene Hausflure, Garagen,
Erdreich
2
Wände zwischen fremdgenutzten Räumen;
Wohnungstrennwände
0,07
(...)
(...)
(...)
Aus diesen verschiedenen Abschnitten der DIN 4108-2:2003-07 lassen sich für die LINIT Fassadenpaneele
verschiedene Mindestanforderungen für üblich beheizte Gebäude (≥ 19°C) ableiten:
1. flächenbezogene Gesamtmasse
< 100 kg/m2: R ≥ 1,75 m2K/W
≥ 100 kg/m2: R ≥ 1,2 m2K/W
2. Anteil der nichttransparenten Ausfachungen bei Fensterwänden und Fenstertüren
> 50 %: R ≥ 1,2 m2K/W
< 50 %: R ≥ 1,0 m2K/W
3. nach 5.3.8: R ≥ 1,2 m2K/W
Generell bei Pfosten-Riegel-Fassaden und geschosshohen Fensterfassaden
Bei Pfosten-Riegel-Fassaden und geschosshohen Fensterfassaden müssen die Ausfachungen mindestens
R ≥ 1,2 m2K/W entsprechend höchstens U = 0,73 W/(m2K) haben, außer in folgenden Fällen:
Bei Außenwänden mit flächenbezogener Gesamtmasse < 100 kg/m2 müssen die Paneele mindestens
1,75 m2K/W haben (entsprechend U-Wert höchstens 0,52 W/(m2K)).
Bei Fensterwänden und Fenstertüren (nicht bei Pfosten-Riegel-Fassaden oder geschosshohen
Fensterfassaden), wenn der Anteil der nichttransparenten Ausfachungen weniger 50 % beträgt:
dann reicht für diese Ausfachungen R ≥ 1,0 m2K/W (entsprechend U-Wert höchstens 0,85 W/(m2K)).
Bei Gebäuden mit niedrigen Innentemperaturen reicht für die Außenwände ein R von ≥ 0,55 m2K/W
(entsprechend max. U-Wert 1,39 W/(m2K)).
Bei der Festlegung der Wärmedämmung von Paneelen ist es daher erforderlich, die genaue Fassadengestaltung (Art der Fassade, Gewicht der Gesamtfassade pro m2, Gebäudetyp) in Betracht zu ziehen.
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Diese Information stellt eine auszugsweise Übersicht der Anforderungen an den Mindestwärmeschutz aus
der DIN 4108-3:2003-07 dar. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
In jedem Fall sind bei Planung und Errichtung von Gebäuden die gesetzlichen Vorgaben durch den Planer
zu prüfen.
BE /LINIT Mindestwärmeschutz / 11-2008 / SD
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