Wortprotokolle - Procès-verbaux 05.03.13 11.487

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Wortprotokolle - Procès-verbaux 05.03.13 11.487
AMTLICHES BULLETIN – BULLETIN OFFICIEL
Nationalrat • Frühjahrssession 2013 • Zweite Sitzung • 05.03.13 • 08h00 • 11.487
Conseil national • Session de printemps 2013 • Deuxième séance • 05.03.13 • 08h00 • 11.487
11.487
Parlamentarische Initiative
Leutenegger Oberholzer Susanne.
Wechselkurspolitik der SNB
Initiative parlementaire
Leutenegger Oberholzer Susanne.
Politique de change de la BNS
Vorprüfung – Examen préalable
CHRONOLOGIE
NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 05.03.13 (VORPRÜFUNG - EXAMEN PRÉALABLE)
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Leutenegger Oberholzer, Maire Jacques-André, Marra, Pardini)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Leutenegger Oberholzer, Maire Jacques-André, Marra, Pardini)
Donner suite à l'initiative
Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL): Die Schweizer Wirtschaft ist stark auslandorientiert, jeder zweite
Franken wird im Ausland erwirtschaftet. Das gilt zum einen für die Industrieexporte, es gilt zum andern auch
für den Tourismus, der ebenfalls zur Exportwirtschaft zu zählen ist. Das macht klar: Volkswirtschaftlich ist
neben der Wettbewerbsfähigkeit der Wechselkurs des Frankens gegenüber den Währungen der wichtigsten
Handelspartner der wichtigste Parameter für die Wirtschaftslage in der Schweiz überhaupt.
Mit meiner parlamentarischen Initiative verlange ich nun, dass die Wechselkurspolitik bei den gesetzlichen Aufgaben gemäss Artikel 5 des Nationalbankgesetzes verankert wird. Was steht heute im Nationalbankgesetz?
In Artikel 5 Absatz 1 heisst es: "Die Nationalbank führt die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse
des Landes. Sie gewährleistet die Preisstabilität. Dabei trägt sie der konjunkturellen Entwicklung Rechnung."
In Absatz 2 sind dann die einzelnen Aufgaben aufgelistet. Nicht dabei ist die Währungspolitik. Das möchte
ich jetzt mit diesem Vorstoss ändern. Ich möchte, dass in Artikel 5 des Nationalbankgesetzes explizit festgehalten wird, dass die Schweizerische Nationalbank eine Wechselkurspolitik zu betreiben hat, die sich an der
Kaufkraftparität der wichtigsten Handelspartner ausrichtet.
Weshalb ist das wichtig? Ich habe bereits gesagt, die Schweiz lebe vom Export, vom Aussenhandel. Für die
Schweiz, und das haben wir in den letzten Monaten vor der Fixierung der Untergrenze zum Euro gesehen, ist
es überlebenswichtig, dass die Nationalbank eine Wechselkurspolitik betreibt, die sich an der Kaufkraftparität
orientiert. Noch im November 2011 ergab eine Umfrage der Nationalbank, dass 85 Prozent der Industriefirmen
und 63 Prozent der Unternehmen des Detailhandels – denn auch diese sind betroffen – unter der Frankenüberbewertung leiden. Das hat dann Folgen für die gesamte Wirtschaft, nicht nur für die Direktbetroffenen. Der
Schweizerische Gewerkschaftsbund hat eine Studie gemacht und festgestellt, dass bereits eine zehnprozentige Auf- oder Überbewertung des Frankens in drei bis fünf Jahren 100 000 Arbeitsplätze kosten wird.
Was will ich damit sagen? Ich will damit sagen, dass die Wechselkurspolitik zentral für den Wohlstand in diesem
Land ist. Wir haben das eindrücklich erlebt und eingehend diskutiert, als die Nationalbank diesen Grundsatz
vergessen
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Nationalrat • Frühjahrssession 2013 • Zweite Sitzung • 05.03.13 • 08h00 • 11.487
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AB 2013 N 62 / BO 2013 N 62
und keine kaufkraftorientierte Wechselkurspolitik betrieben hat – diesen Kurs hat sie etwa im Herbst 2009 verfolgt und dann aufgegeben. Viel zu spät hat sie dann eine Untergrenze zum Euro definiert, im September
2011, und zwar bei einer Euro-Parität von Fr. 1.20. Es steht heute fest, dass auch diese zu tiefe Untergrenze
die Überbewertung des Frankens nicht genügend korrigiert und der Schweizer Wirtschaft schadet.
Gefährden wir die Unabhängigkeit der Nationalbank, wenn wir jetzt diesen Auftrag im Gesetz verankern?
Nein, überhaupt nicht. Es ist einfach ein gesetzlicher Auftrag. Wie ihn die Nationalbank dann umsetzt, ist ihre
Entscheidung. Wann und wie sie interveniert, ist ebenfalls ihre Entscheidung.
Die Verwaltung macht gegen die parlamentarische Initiative geltend – das ist fast ein lächerliches Argument –,
dass sie Zielkonflikte eröffne. Ja, die Nationalbank befindet sich bereits heute in einem Zielkonflikt; sie muss
nämlich die Preisstabilität gewährleisten, und sie muss die konjunkturelle Entwicklung fördern. Es ist klar: Dazu
gehört eben auch die Verfolgung einer Wechselkurspolitik, die dem Standort angemessen ist, die sich an der
Kaufkraftparität orientiert. Solche Zielkonflikte gibt es immer, es gibt sie auch bei den heutigen zwei Aufgaben
der Nationalbank. Von daher ist das sicher kein Argument gegen die Initiative.
Wer die Anliegen des Standortes Schweiz ernst nimmt und der Exportorientierung unseres Landes Rechnung
trägt, ergänzt unser Nationalbankgesetz mit dem Auftrag, die Kaufkraftparität in der Wechselkurspolitik zu
verankern.
Darum bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Pardini Corrado (S, BE): Wie Kollegin Leutenegger Oberholzer ausgeführt hat, ist im geltenden Nationalbankgesetz geregelt, dass die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes durch die Nationalbank
geführt werden muss. Das Gesamtinteresse ist der zentrale Punkt in diesem Gesetzesartikel. Nun, was heisst
"Gesamtinteresse"? Im Nationalbankgesetz wird das grundsätzlich auf zwei Ebenen betrachtet. Zum einen
geht man davon aus, dass die Preisstabilität einen wichtigen Pfeiler des Gesamtinteresses darstellt, und zum
andern, dass der Pfeiler der Konjunktur nicht aus den Augen verloren werden darf. Auf diesen zwei Grundsätzen beruht das Nationalbankgesetz.
Nicht zu den expliziten Pflichten der Nationalbank gehört die Wechselkurspolitik. Nun wissen wir aber spätestens seit August 2010, als der Euro und der Schweizerfranken praktisch eins zu eins gewechselt wurden,
dass der Wechselkurs ein sehr wichtiger Faktor für die Entwicklung der Wirtschaft, für die Konjunktur und nicht
zuletzt für den Wohlstand der Schweiz ist. Darum wurde dann folgerichtig im ganzen Land eine Debatte rund
um die Wechselkurspolitik lanciert. Es waren namentlich der Gewerkschaftsbund, die SP und weitere Kräfte,
die eine Untergrenze forderten. Auf der Gegenseite gab es vor allem aus bürgerlicher Optik Opposition, weil
man Angst hatte, dass diese Untergrenze, vor allem die Verteidigung der Untergrenze durch die Nationalbank,
zu Inflation führen und damit die Preisstabilität gefährden würde.
Diese Auseinandersetzung hatte zur Folge, dass die Nationalbank im ganzen Land ins Zentrum der Debatte
gelangte. Schlussendlich hat die Nationalbank dann im September 2011 entschieden, die Untergrenze zum
Euro bei Fr. 1.20 zu fixieren. Die Nationalbank hat dies mit der Aussage verknüpft, dass sie diese Untergrenze
mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen werde. Es war ein klares Signal an die Märkte, an die
Spekulantinnen und Spekulanten: Passt auf, die Schweizerische Nationalbank wird alles einsetzen, sie ist für
diesen Währungskrieg gerüstet. Dieser Krieg hat sich gelohnt, die Nationalbank hat die Untergrenze bis heute
verteidigen können. Wie Sie gesehen haben, schwankt der Kurs des Schweizerfrankens zum Euro mittlerweile
zwischen Fr. 1.21 und der Marke von Fr. 1.25. Es zeigt sich also, dass die Wechselkurspolitik der Nationalbank
sehr erfolgreich war.
Wir haben nun aber im Gesetz nirgends eine Verankerung dieser Politik. Es wäre meiner Meinung nach richtig,
sie im Nationalbankgesetz so zu verankern, wie es in der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer
verlangt wird, und zwar aus folgenden Gründen: Erstens gibt es ein Bedürfnis der Schweizer Volkswirtschaft,
namentlich der Tourismus- und Exportindustrie. Zweitens wissen wir, dass heute nicht nur die Preisstabilität ein
Ziel der Nationalbank sein muss, sondern vor allem auch eine positive Konjunktur; dabei spielt der Wechselkurs
eine entscheidende Rolle.
Ich bitte Sie, diese parlamentarische Initiative zu unterstützen, weil unsere Politik und die Politik der Nationalbank eigentlich dazu führen sollten, dass wir gegenüber wichtigen Währungen zu einer Kaufkraftparität
gelangen. Beim Euro wäre diese heute bei einem Kurs zwischen Fr. 1.30 und Fr. 1.35 erreicht. All diejenigen
unter Ihnen, die mit dem Tourismus oder mit der Exportindustrie zu tun haben, können heute hier mit Fug und
Recht behaupten, dass dank einer aktiven Politik der Nationalbank Zigtausende von Arbeitsplätzen gerettet
wurden, dass mit einer Verankerung im Gesetz in Zukunft solche Mechanismen zum Tragen kommen würden
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Nationalrat • Frühjahrssession 2013 • Zweite Sitzung • 05.03.13 • 08h00 • 11.487
Conseil national • Session de printemps 2013 • Deuxième séance • 05.03.13 • 08h00 • 11.487
und dass wir somit unsere Exportindustrie und unsere Tourismusindustrie stärken und ihnen einen grossen
Dienst erweisen würden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Kaufmann Hans (V, ZH), für die Kommission: In der Kommission war unbestritten, dass die Wechselkurse für
unsere Wirtschaft eine wichtige Rolle spielen. Dennoch haben wir diese parlamentarische Initiative, die eine
Anbindung des Frankens an die Kaufkraftparität wichtiger Exportländer fordert, mit 15 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Wir erinnern uns: Die Nationalbank hat als primäres Ziel die Preisstabilität; das war auch der Grund, warum
sie den Mindestwechselkurs von Fr. 1.20 festsetzte. Unsere Nationalbank befürchtete eben eine Deflation. Es
gibt noch andere Gründe, warum Ihre Kommission zum Schluss kam, diese parlamentarische Initiative sei abzulehnen. Es besteht eben doch ein Zielkonflikt. Sie können nicht die Preisstabilität anstreben und gleichzeitig
einen Wechselkursautomatismus zulassen. Damit riskieren Sie nämlich, dass Sie über die Wechselkurse auch
Inflation importieren, vor allem weil Sie ja nicht gegen alle Länder gleich reagieren können. Selbst gegenüber
dem Euro haben wir ja das Problem, dass die Inflation innerhalb der Eurozone ganz unterschiedlich ist. Da
fragt es sich dann, gegen welches Land wir eine solche Preisparität festlegen sollen.
Es ist auch schwierig, gegenüber mehreren Handelspartnern gleichzeitig einen solchen Wechselkurs festzulegen; da wären sicher der Dollar, vielleicht das Pfund oder auch der Yen zu beachten. Wenn ich die Entwicklung
der letzten zwölf Monate betrachte: Der Yen hat 15 Prozent an Wert verloren, der Euro hat 2 Prozent und die
schwedische Krone 6 Prozent an Wert gewonnen. Welchen Wechselkurs wollen Sie jetzt festlegen?
Wir kamen also in der Kommission zum Schluss, dass auch die praktische Durchführung nicht einfach wäre.
Wir befürchteten aber vor allem eine Verpolitisierung der Nationalbank.
Die Minderheit hat ihren Antrag ja bereits begründet. Sie war der Meinung, was wir heute hätten, sei weitgehend bereits die Praxis dessen, was die Initiative fordert. Wir sind allerdings der Meinung, das sei nicht der
Fall. Es ist nicht das Gleiche, wenn man temporär – so ist es heute gedacht – einen Wechselkurs festlegt, um
Deflation zu bekämpfen.
Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen im Namen der Kommission, der Mehrheit zu folgen und dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
de Buman Dominique (CE, FR), pour la commission: L'article 5 alinéa 1 de la loi sur la Banque nationale
suisse poursuit deux buts essentiels: le maintien de la politique monétaire et la stabilité des prix. Ces deux
objectifs de la politique
AB 2013 N 63 / BO 2013 N 63
de la Banque nationale suisse se font à la lumière de la conjoncture économique générale. Madame Leutenegger Oberholzer aimerait qu'à ces deux objectifs principaux de la Banque nationale suisse on ajoute celui
de mener une politique de change active axée sur la "parité de pouvoir d'achat".
La Commission de l'économie et des redevances a examiné, au terme d'un long débat, l'opportunité éventuelle
de modifier et d'étendre la mission de la Banque nationale suisse. Or, elle a constaté, après un certain nombre
d'expériences et de paramètres examinés, qu'il pourrait y avoir, avec une politique de change active, des
risques inflationnistes dans certains cas. Ces risques inflationnistes ne sont pas présents aujourd'hui – il y a
même plutôt un risque de déflation –, mais, dans un contexte économique général, ce risque pourrait survenir.
Cela veut donc dire qu'il pourrait y avoir des contradictions entre les différents objectifs de la politique de la
Banque nationale suisse. Par conséquent, la majorité de la commission estime que les objectifs prioritaires de
politique monétaire et de stabilité des prix doivent rester les deux axes essentiels.
La majorité de la commission a argumenté avec un deuxième élément. Il s'agit de savoir ce que l'on entend
par la "parité de pouvoir d'achat". S'agit-il de la parité d'un pouvoir d'achat global, brut, ou s'agit-il du pouvoir
d'achat résiduel, net? Cette notion, selon les termes de l'initiative, est imprécise – c'est ce que l'on appellerait
en allemand un "unbestimmter Rechtsbegriff" – et cela peut causer des dégâts ou en tout cas des effets
secondaires qui ne sont pas désirés.
Il faut dire aussi que, de l'avis de la majorité de la commission, il s'agit de maintenir, parmi les objectifs de
la Banque nationale, des objectifs que j'appellerai "objectifs matériels", soit des objectifs monétaires et non
pas liés aux personnes, aux consommateurs. La protection des consommateurs, celle du marché, avec ses
agents, est l'affaire du Conseil fédéral et notamment celle du SECO. C'est la raison pour laquelle – c'est le
deuxième argument –, la majorité de la commission estime qu'il ne faut pas introduire la notion de parité de
pouvoir d'achat, car cette notion est insuffisamment précise.
Le troisième argument est un argument de fait, pragmatique: c'est que le marché et la pratique de la Banque
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nationale fonctionnent aujourd'hui. Nous en avons la preuve: entre le moment où la force du franc a causé des
ravages dans l'économie de notre pays, puis celui où la Banque nationale est intervenue, de manière subite,
et aujourd'hui, où cette intervention se poursuit, on constate que la Banque nationale oeuvre déjà dans le sens
désiré. Alors pourquoi vouloir obliger ladite banque à atteindre un objectif supplémentaire obligatoire sur le
papier alors que, dans les faits, elle nous prouve qu'elle est parfaitement à même de maîtriser la situation à la
satisfaction de tous?
Puis, il y a un risque de politisation évident – Monsieur Kaufmann en a parlé tout à l'heure –, parce que, dès
le moment où les objectifs seraient en contradiction, vous auriez des prises de position pour tel ou tel objectif,
ce qui serait tout à fait dommageable à l'image et à la crédibilité de la Banque nationale.
La minorité de la commission – forte de sept membres alors que la majorité en compte quinze – souhaiterait au
contraire, comme on dit, graver dans le marbre cette politique de change de la Banque nationale, en estimant
que ce serait une mission à long terme. La minorité estime qu'il y a déjà aujourd'hui des risques de conflit
entre les deux objectifs que j'ai décrits. La minorité ne souhaite pas non plus s'immiscer dans la politique de
la Banque nationale et s'élève contre tout risque de politisation.
Ce que la majorité dit simplement et de manière claire, c'est qu'aujourd'hui la Banque nationale suisse réalise
ses objectifs, qu'elle ne connaît pas de problèmes de priorité et qu'il n'est donc pas nécessaire de modifier la
loi dans ce sens-là.
C'est en tout cas l'avis de la majorité de la commission, qui vous demande de ne pas donner suite à cette
initiative.
Abstimmung – Vote
(namentlich – nominatif; 11.487/8513)
Für Folgegeben ... 55 Stimmen
Dagegen ... 133 Stimmen
Schluss der Sitzung um 13.05 Uhr
La séance est levée à 13 h 05
AB 2013 N 64 / BO 2013 N 64
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