Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur
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Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur
Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Versand der Arzneimittel aus der Apotheke Stand der Revision: 28.04.2015 Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Versand der Arzneimittel aus der Apotheke Inhaltsverzeichnis I Zweckbestimmung und Geltungsbereich ...................................................................... 3 II Regulatorische Anforderungen ..................................................................................... 3 III Zuständigkeiten ............................................................................................................ 3 IV Versand der Arzneimittel aus der Apotheke ................................................................. 4 V Empfehlungen für zu erstellende Standardarbeitsanweisungen ................................... 6 Copyright Bundesapothekerkammer Stand der Revision: 28.04.2015 Seite 2 von 6 Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Versand der Arzneimittel aus der Apotheke I Zweckbestimmung und Geltungsbereich Diese Leitlinie zur Qualitätssicherung beschreibt die Verfahrensweise bei der Versendung der Arzneimittel aus der Apotheke. Ziel ist die Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit, die Sicherstellung der Information und Beratung des Patienten sowie die Optimierung der Arbeitsabläufe vom Eingang der Anforderung bis zur Aushändigung des Arzneimittels an den Patienten oder z. B. eine/n von ihm namentlich benannte/n Person/Personenkreis. Die Anforderungen an die vertraglichen Beziehungen zwischen Apotheke und Patient sowie deren Gestaltungsmöglichkeiten sind nicht Gegenstand der Leitlinie. Gleiches gilt für eventuelle sozialrechtliche Anforderungen. II Regulatorische Anforderungen Der Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel ist nur nach Maßgabe der Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (AMG), des Apothekengesetzes (ApoG) und der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs aus den Betriebsräumen einer öffentlichen Apotheke zulässig, sofern die Erlaubnis nach § 11a ApoG vorliegt. Dies bedingt u. a., dass der Apothekenleiter die Abläufe beim Versand der Arzneimittel aus der Apotheke in dem Qualitätsmanagementsystem nach § 2a und § 17 Abs. 2a ApBetrO festlegen und dokumentieren muss. Wenn die Erlaubnis zum Versandhandel nach § 11a ApoG erteilt worden ist, besteht nach § 17 Abs. 2a Nr. 4 ApBetrO grundsätzlich die Verpflichtung zur Lieferung, d. h. der Apothekenleiter hat sicherzustellen, dass alle bestellten Arzneimittel geliefert werden, soweit sie im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes in den Verkehr gebracht werden dürfen und verfügbar sind. Voraussetzung für die Arzneimittelbelieferung ist die Angabe einer Telefonnummer durch den Besteller, unter der er durch pharmazeutisches Personal der Apotheke gebührenfrei beraten wird, § 17 Abs. 2a Nr. 7 ApBetrO. Darüber hinaus sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu beachten, mit denen unionsrechtliche Vorgaben zu Verbraucherrechten im Fernabsatz umgesetzt wurden [3]*. Werden Arzneimittel mittels Internet, Telefon o.ä. bestellt, muss der Apotheker den Kunden vor Vertragsschluss umfassend über seine Rechte – insbesondere über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts – informieren [4]*. III Zuständigkeiten Wie bei der Abgabe der Arzneimittel in der öffentlichen Apotheke trägt auch beim Versand der Apothekenleiter die Verantwortung für die ordnungsgemäße Versorgung des Patienten. Weiterhin muss er den Transport zum Patienten in einer Weise sichern, die die Unversehrtheit des Arzneimittels und den Erhalt dessen Qualität gewährleistet. Auch die notwendige Information und Beratung des Patienten muss nach §§ 17 Abs. 2a und 20 ApBetrO gesichert sein. * siehe Kapitel 11 „Literaturverzeichnis“ im Kommentar der Leitlinie Copyright Bundesapothekerkammer Stand der Revision: 28.04.2015 Seite 3 von 6 Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Versand der Arzneimittel aus der Apotheke IV Versand der Arzneimittel aus der Apotheke Eingang der Bestellung - Telefonisch - Schriftlich - Fax - Internet Eingang der Bestellung über Arzneimittel bzw. der ärztlichen Verordnung Eingang der ärztlichen Verordnung - Muss der Apotheke im Original vorliegen 3.1 Prüfung der Bestellung/ärztlichen Verordnung Mindestangaben der Bestellung - Name, Vorname, Anschrift des Patienten - Telefonnummer des Patienten (tagsüber, abends) - Bezeichnung des Arzneimittels - Stärke des Arzneimittels - Darreichungsform - Packungsgröße 3.1 Prüfung der Bestellung/ ärztlichen Verordnung zusätzlich bei ärztlicher Verordnung - Angaben nach § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (AMVV) Angaben vollständig? Nein Rückfrage beim Patienten bzw. Arzt Nein 3.2 Versand verweigern, Patienten informieren Ja 3.2 Liegen die Voraussetzungen für den Versand des Arzneimittels vor? 9 Dokumentation, ein evtl. vorliegendes Rezept zurücksenden Ja 3.3 Gibt es Bedenken oder Unklarheiten? Rückfrage beim Patienten bzw. Arzt Ja 3.2 Voraussetzungen für den Versand der Arzneimittel Versendet werden dürfen: - AM, soweit sie im Geltungsbereich des AMG in Verkehr gebracht werden dürfen Verkehrsfähige AM, die nicht versendet werden dürfen: - Verschreibungspflichtige AM ohne gültige ärztliche Verordnung - Thalidomid-, Pomalidomid-, Lenalidomidhaltige AM sowie für die Notfallkontrazeption zugelassene Levonorgestrel- oder Ulipristalacetathaltige AM - Tierarzneimittel nach § 43 Abs. 5 AMG (Ausnahme: Arzneimittel ausschließlich für Tiere, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen) - AM mit erhöhtem Informations- und Beratungsbedarf Als nicht geeignet für den Versand werden angesehen: - Flüssige Zubereitungen von Zytostatika - Radioaktive Arzneimittel - BtM - Arzneimittel mit sehr kurzer Haltbarkeit - Begründeter oder nicht auszuräumender Verdacht auf Missbrauch Angabe einer Telefonnummer unter der durch pharmazeutisches Personal der Apotheke vor der Belieferung beraten wird 3.3 Maßnahmen bei Bedenken und Unklarheiten - Rückfrage beim Arzt (ggf. erforderliche Einverständniserklärung des Patienten) - Information des Patienten bei nachträglicher Änderung der ärztlichen Verordnung - Dokumentation der Maßnahmen Bedenken/Unklarheiten beseitigt? Ja Nein Nein Versand verweigern, Patienten informieren A 10 Dokumentation, ein evtl. vorliegendes Rezept zurücksenden Copyright Bundesapothekerkammer Stand der Revision: 28.04.2015 Seite 4 von 6 Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Versand der Arzneimittel aus der Apotheke Fortsetzung A Arzneimittel in der Apotheke vorhanden? Nein Ist das Arzneimittel kurzfristig beschaffbar? Nein Information des Patienten Ja Trotzdem bestellen? Ja Beschaffung Ja Nein 10 Dokumentation, ein evtl. vorliegendes Rezept zurücksenden 4 Beratung des Patienten - Beratung des Patienten gemäß § 17 Abs. 2a ApBetrO unter der angegebenen Telefonnummer durch pharm. Personal ohne zusätzliche Gebühren - In deutscher Sprache gemäß § 11a Nr. 2 Buchst. d ApoG 4 Beratung des Patienten 5 Vorbereitung der Arzneimittel zur Versendung 5.1 Inhalt der Sendung Die Sendung muss neben dem Arzneimittel enthalten: - Rechnung - Quittiertes Originalrezept und Kopie bei privat versicherten Patienten - Hinweis auf die weitere Möglichkeit der Beratung, Beratungszeiten, Tel. Nr., Fax, E-Mail-Adresse - Hinweis, dass bei Problemen der AM-Anwendung Kontakt mit dem Arzt aufgenommen werden soll - Hinweis auf Möglichkeit zur Meldung bekannt gewordener Risiken - Information über evtl. nachträgliche Änderungen der Bestellung/Verschreibung - Schriftliche Anwendungshinweise - Ggf. Informationen über die sachgerechte Aufbewahrung und Entsorgung des AM - Fragebogen zur Erfassung von Fehlern oder Komplikationen bei der Lieferung 5.2 Verpackung - Fester, neutraler Umkarton - Ausreichend großer Umkarton für genügend Füllmaterial - Angemessener Schutz gegenüber Druck, Stoss, Vibration, Fall, Licht, Feuchtigkeits- und Temperatureinflüssen - Kennzeichnung bei zerbrechlichem Inhalt und Kühlware, kein Hinweis auf AM - Originalitätsverschluss Nein 5 Vorbereitung zur Versendung 6 Endkontrolle und Freigabe 6 Endkontrolle und Freigabe zur Versendung - Unter Verantwortung bzw. Aufsicht eines Apothekers - Bei Vorliegen eines Rezeptes Abzeichnung durch Apotheker - Dokumentation Entspricht das Arzneimittel der Bestellung? 7 Versendung - Innerh. von 2 Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung - Erhalt der Qualität und Wirksamkeit beim Transport - Besondere Anforderungen aufgrund der Darreichungsform bzw. Thermolabilität berücksichtigen - Logistikunternehmen mit System zur Sendungsverfolgung und aktivem Kühlsystem - Transportversicherung Ja 7 Versendung Abgabe an den Patienten oder eine von ihm benannte Person oder Personenkreis erfolgt? - In begründeten Fällen nur gegen schriftliche Empfangsbestätigung (§ 17 Abs. 2a ApBetrO) Nicht möglich Erfolgt Erfolgt 9 Ggf. ergänzende Beratung 10 Dokumentation Kostenlose Zweitzustellung Abgabe erfolgt? - Empfänger über gescheiterte Zustellung benachrichtigen Nicht möglich Weiteres Verfahren abhängig vom Einzelfall 9 Ergänzende Beratung - Patient kann sich bei Fragen zu seinem Arzneimittel an die Apotheke wenden - Beratung durch pharmazeutisches Personal auch mittels Einrichtungen der Telekommunikation gebührenfrei 10 Dokumentation - Erhebung, Verarbeitung, Nutzung personenbezogener Daten nur aufgrund Rechtsvorschrift, z. B. § 17 Abs. 6a ApBetrO oder entspr. § 4 BDSG, oder wenn der Betroffene eingewilligt hat - Dokumentation der ggf. geführten Telefonate und Beratungsgespräche Copyright Bundesapothekerkammer Stand der Revision: 28.04.2015 Seite 5 von 6 Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Versand der Arzneimittel aus der Apotheke V Empfehlungen für zu erstellende Standardarbeitsanweisungen Angaben, die auf der Bestellung kontrolliert werden müssen Angaben, die auf dem Rezept kontrolliert werden müssen Verpackung der Arzneimittel für den Transport Ablauf des Versandes Verfahren bei gescheiterter Zustellung Copyright Bundesapothekerkammer Stand der Revision: 28.04.2015 Seite 6 von 6