Internetanbieter verlangen für Vertragsmitnahme bei Umzug bis zu

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Internetanbieter verlangen für Vertragsmitnahme bei Umzug bis zu
Internetanbieter verlangen für Vertragsmitnahme bei Umzug bis zu 70 Euro
Bei Verschlechterung der Leistung: Sonderkündigungsrecht / Meldefristen für Umzug bei DSLund Kabelanbietern von bis zu drei Monaten / Rufnummernmitnahme zu neuem Anbieter kostet
bis zu 30 Euro / Vertragsumschreibung bei vier Anbietern kostenlos
München, 09. September 2016
Verbraucher, die ihren bestehenden Internetanschluss bei einem Umzug in die neue Wohnung
mitnehmen möchten, zahlen dafür einmalig zwischen 40 und 70 Euro. Bei keinem der betrachteten
DSL- und Kabelanbieter ist die Vertragsmitnahme kostenlos möglich. Kann der Internetanbieter den
Vertrag am neuen Anschlussort nicht mehr erfüllen, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht.
Je nach Anbieter muss der Umzug bis zu drei Monate im Voraus gemeldet werden. Bei sieben der neun
betrachteten Versorger ist auch eine Übertragung des Internetvertrages auf den Nachmieter möglich,
bei vier davon sogar kostenfrei. Wollen Verbraucher bei einem umzugsbedingten Anbieterwechsel ihre
aktuelle Rufnummer zum neuen Versorger mitnehmen, kostet sie das in der Regel rund 30 Euro. Bei
keinem Anbieter ist die Portierung gratis.
Umzugspauschale: DSL-Anbieter verlangen bis zu 70 Euro, Kabelanbieter bis zu 50 Euro
Bei allen neun betrachteten Internetanbietern ist die Mitnahme des bestehenden Internet- und
Telefonvertrages an eine neue Adresse kostenpflichtig. Verbraucher zahlen dafür eine einmalige
Umzugspauschale zwischen 39,99 Euro (Unitymedia, Vodafone, Vodafone Kabel Deutschland) und
69,95 Euro (Telekom).
sortiert nach Umzugspauschale und Alphabet
1
Standard-Anschluss
IP- und Universal-Anschluss
3
Der Kunde muss mindestens zehn Tage vor dem Umzug einen neuen Anschluss für die neue Adresse bestellen und den alten Vertrag
kündigen. Dafür zahlt er evtl. anfallende Bereitstellungsgebühren.
Quelle: CHECK24 (www.check24.de/dsl/; 089 - 24 24 11 77), Angaben ohne Gewähr, Stand: 05.09.2016
2
Manche Anbieter verzichten auf die Pauschale, wenn Kunden beim Umzug einem Neustart der
Vertragslaufzeit zustimmen. Diese Variante sollten Verbraucher genau durchrechnen, weil effektiv
höhere Kosten entstehen könnten, z. B. durch Wegfall von Sonderkonditionen.
Sonderkündigungsrecht für Verbraucher, wenn Anbieter Vertrag nicht mehr erfüllen kann
Kann der Anbieter den bestehenden Vertrag am neuen Anschlussort überhaupt nicht oder nicht zu
denselben Bedingungen und Konditionen erfüllen wie bisher, hat der Kunde ein gesetzlich geregeltes
Sonderkündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende. Dieses sollten Verbraucher unbedingt in
Anspruch nehmen, um eine finanzielle Doppelbelastung zu vermeiden. Zudem profitieren sie bei einem
Anbieterwechsel in der Regel von Neukundenangeboten am neuen Wohnort.
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Besteht an der neuen Adresse bereits ein Anschluss, etwa bei Einzug in eine WG, haben Kunden kein
Sonderkündigungsrecht und müssen auf die Kulanz des Versorgers hoffen. Im schlechtesten Fall muss
der bestehende Vertrag bis zum Ende erfüllt werden.
Einen bevorstehenden Umzug sollten Verbraucher so früh wie möglich beim Internetanbieter melden,
um einen reibungslosen Wechsel des Anschlusses zu gewährleisten. Je nach Anbieter muss dies bis
zu drei Monate vorher erfolgen.
Rufnummernmitnahme bei Anbieterwechsel: nur innerhalb des Vorwahlgebietes
Seine bestehende Rufnummer kann ein Kunde nur innerhalb eines Vorwahlgebietes behalten. Zieht er
mit seinem alten Vertrag um, wird die Rufnummer automatisch übertragen. Wechselt der Verbraucher
bei Umzug den Anbieter, muss er für die Rufnummernmitnahme zahlen. Bei den betrachteten Anbietern
liegt diese Gebühr zwischen 6,92 Euro (Telekom) und 29,99 Euro (Vodafone Kabel Deutschland).
Vertragsumschreibung: bei vier Versorgern kostenlos, bei zwei Kabelanbietern nicht möglich
Eine weitere Möglichkeit, aus bestehenden Verträgen herauszukommen, ist die Übertragung auf den
Nachmieter. Eine Umschreibung ist bei den meisten Anbietern möglich – bei easybell, M-net,
Unitymedia und Vodafone sogar kostenlos. Kostenpflichtig ist es bei der Telekom (69,95 Euro), 1&1
(49,00 Euro) und O2 (29,99 Euro). Kunden von Tele Columbus und Vodafone Kabel Deutschland
können ihren bestehenden Vertrag nicht auf den Nachmieter übertragen.
Pressekontakt CHECK24
Philipp Lurz, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1173, [email protected]
Daniel Friedheim, Head of Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170, [email protected]
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