Kfz-Versicherung: Prämienerhöhung ermöglicht Wechsel nach 30.11.

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Kfz-Versicherung: Prämienerhöhung ermöglicht Wechsel nach 30.11.
Kfz-Versicherung: Prämienerhöhung ermöglicht Wechsel nach 30.11.
Kfz-Prämienanstieg bei Bestandskunden 2013 bis zu zehn Prozent / Erhöhung
der Prämie ermöglicht Sonderkündigung / Rechtzeitige Kündigung wichtig –
Stichtag fällt dieses Jahr auf einen Samstag
München, 27. November 2013
Erhöhen Versicherer die Prämien für die Kfz-Versicherung, können Kunden auch nach dem
Wechselstichtag am 30. November ihren bestehenden Vertrag kündigen. Für Bestandskunden erhöht sich die Versicherungsprämie in diesem Jahr um bis zu zehn Prozent. Um
Kündigungen zu verhindern, teilen einige Versicherungsunternehmen die Erhöhungen erst
knapp vor dem medial umworbenen Stichtag mit – oder sogar danach.
CHECK24.de weist darauf hin, dass Versicherungskunden nach einer Prämienerhöhung –
unabhängig vom Wechselstichtag – das Recht zur außerordentlichen Kündigung haben.
Sie können ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung
mit Bezug auf den Preisanstieg kündigen. Dieses Jahr fällt der 30.11. auf einen Samstag. Aus Kulanz könnten einige Versicherer die Kündigungsfrist auf den 02.12. verlängern – verlassen sollten sich Verbraucher darauf aber nicht.
Bestandskunden: Kfz-Prämien steigen 2014 zum Teil um bis zu zehn Prozent
CHECK24-Experten gehen davon aus, dass auf Bestandkunden vieler Assekuranzen Preiserhöhungen von bis zu zehn Prozent zukommen. Neukunden hingegen werden in der
wechselintensiven Zeit umgarnt: Der CHECK24-Prämienindex* zeigt, dass die durchschnittliche Prämie in der Haftpflichtversicherung für Versicherungswechsler von September bis Mitte November 2013 um 18 Prozent gesunken ist.
Weil einige Versicherungsunternehmen fürchten, mit den hohen Prämiensteigerungen
viele Kunden zu verlieren, benachrichtigen sie Bestandskunden erst kurz vor oder nach
dem Stichtag über die Preisveränderungen für das kommende Versicherungsjahr. Zudem
ist für den Verbraucher in den zum Teil intransparenten Rechnungen oft nicht ersichtlich,
worauf die Preisänderung zurückzuführen ist und wie hoch sie ausfällt.
Sonderkündigungsrecht bei jeder bei Erhöhung der Kfz-Versicherungsprämie
„Das Recht der außerordentlichen Kündigung besteht grundsätzlich immer, wenn die
Prämie steigt“, erklärt Daniel Friedheim vom Vergleichsportal CHECK24.de. „Der Grund
für die Erhöhung spielt keine Rolle. Sie gilt auch dann, wenn die Erhöhung durch die
Umstufung des Fahrzeugs in eine andere Regional- oder Typklasse bedingt ist“, so
Friedheim weiter.
Nach der Benachrichtigung über die Prämienerhöhung haben Versicherungswechsler einen
Monat Zeit, schriftlich zu kündigen. Sie müssen sich dabei explizit auf die Erhöhung beziehen – andernfalls kann die Assekuranz eine Kündigung nach dem 30. November ablehnen. Auch wenn Versicherte sofort kündigen sollten, wird die Kündigung erst ab dem Zeitpunkt wirksam, zu dem der neue Preis gilt.
Sonderkündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel oder nach einem Schadensfall
Verbraucher haben aber nicht nur dann ein Recht auf Sonderkündigung, wenn die Assekuranz die Prämie erhöht. Auch Verbraucher, die ein Fahrzeug kaufen und zum ersten Mal
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auf sich zulassen, können unterjährig kündigen. Sobald das alte Auto abgemeldet wird,
endet die Versicherung automatisch.
Nach einem Schadensfall haben sowohl Versicherte als auch Versicherungsunternehmen
das Recht, die Police innerhalb von einem Monat nach Regulierung des Schadensfalls zu
kündigen.
Durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung mehrere hundert Euro sparen
Mit dem mehrmals zum Testsieger gekürten Vergleichsrechner von CHECK24.de können
Verbraucher kostenlos über 200 Kfz-Versicherungstarife vergleichen und online zu einem
günstigeren Anbieter wechseln.
Vielfahrer haben dabei ein besonders hohes Sparpotenzial – bis zu 1.693 Euro können sie
jährlich durch einen Wechsel sparen. Fahranfänger zahlen durch einen Wechsel bis zu 987
Euro im Jahr weniger. Aber auch Normalfahrer, Rentner und Familien haben durch einen
Versicherungswechsel eine hohe Ersparnis. Je nach Profil sparen sie sogar bis zu 697 Euro
im Jahr.**
*CHECK24-Prämienindex, Grundlage des Prämienindex: Mehr als zwei Millionen über CHECK24.de getätigte
Abschlüsse seit April 2009, Stand 18.11.2013
**Quelle: Eigene Berechnungen vom Oktober 2013, Angaben ohne Gewähr. Berechnungen online unter
http://www.check24.de/files/p/2013/d/8/b/3569-2013-11-19_check24_praesentation_kfzpraemienindex_und_beispielberechnungen.pdf [26.11.2013]
Pressekontakt CHECK24
Julia Stubenböck, Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1173, [email protected]
Daniel Friedheim, Head of Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170, [email protected]
Über die CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Die CHECK24 Vergleichsportal GmbH ist Deutschlands großes Vergleichsportal im Internet und
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