Die Apotheke im Altenautal für Ihre Gesundheit

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Die Apotheke im Altenautal für Ihre Gesundheit
Die Apotheke im Altenautal
... für Ihre Gesundheit
Vorschriftenchaos bei Kassenrezepten
Ihre Apotheke hilft Ihnen durch den kassenrechtlichen Dschungel.
1
Die wichtigsten Begriffe rund um das Rezept
2
Vergiftungsunfälle im Kindesalter
Wichtig zu wissen, wie wir richtig reagieren!
3
Unser Tipp: Eigenkosmetik / Maßgeschneidert für individuelle Haut
4
Vorschriftenchaos bei Kassenrezepten
Ihre Apotheke hilft Ihnen durch den
kassenrechtlichen Dschungel.
Arzneimittel abgegeben wird, sondern ein
vergleichbares Präparat.
Eine alltägliche Situation in der Apotheke,
Sie betreten mit einem Kassenrezept in der
Hand die Offizin, der Hausarzt hat Ihnen
ein Arzneimittel verordnet, welches Sie
schon lange Jahre einnehmen. Sie haben
die
Erwartung
das
Arzneimittel
komplikationsfrei vom Apothekenpersonal
zu bekommen.
Ein Mitarbeiter der Apotheke nimmt das
Rezept entgegen und gibt das Arzneimittel
in das Computersystem ein. Das
Programm
vergleicht
die
ärztliche
Verordnung mit den aktuellen Gesetze,
Verordnungen und Kassenverträgen. Ist
das
Arzneimittel
zuzahlungsfrei?
Überschreitet der Preis den Festbetrag der
Krankenkassen?
Gibt
es
einen
Rabattvertrag der Krankenkasse mit einer
Herstellerfirma?
Oder
muss
ein
reimportiertes Arzneimittel abgegeben
werden?
Viele dieser Fragen beantwortet das
Apothekenteam mit Hilfe der Software,
ohne dass der Kunde etwas davon
bemerkt. Bei anderen Bestimmungen muss
der Kunde zusätzlich befragt werden. Am
Ende dieses Prozesses kann das Ergebnis
sein,
dass
nicht
das
altbewährte
Die Verunsicherung ist verständlicherweise
groß, da nun eventuell das Arzneimittel
einen anderen Namen, die Packung ein
anderes Design und die Tablette eine
andere Farbe hat. In den meisten Fällen ist
das Apothekenpersonal per Gesetz dazu
verpflichtet
das
Medikament
auszutauschen.
Bestehen
allerdings
erhebliche
pharmazeutische
oder
medizinische Bedenken ein Arzneimittel
durch ein anderes zu ersetzen, so finden
wir auch in Zusammenarbeit mit Ihrem
Arzt, eine gute Lösung für Sie.
In dieser Ausgabe der Apothekenzeitung
möchten wir Ihnen einige Begriff erläutern
oder sie fragen uns einfach bei Ihrem
nächsten Apothekenbesuch.
Ihr Apotheker Wilfried Josephs
1
Die wichtigsten Begriffe rund um das Rezept.
Begriff
Erläuterung
Rabattverträge
Ihre Krankenkasse kann mit Arzneimittelherstellern Verträge
zu bestimmten Arzneimittel mit vergünstigten Preisen
abschließen. Sie bekommen dann nur noch die Mittel der
Hersteller, mit denen Ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag
abgeschlossen hat. Rabattverträge sind immer nur für einen
bestimmten Zeitraum gültig und können sich ändern. Die
Vergünstigung kommt der Krankenkasse zu Gute und damit
auch Ihnen als Mitglied – nicht der Apotheke.
Aut – idem – Substitution
„Aut idem“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „oder
ein Gleiches“. Gemeint ist, dass das verordnete Arzneimittel
gegen ein gleichwertiges ausgetauscht werden kann. Wenn
der Arzt das Kästchen „aut idem“ auf dem Rezept ankreuzt,
darf kein Austausch erfolgen.
Generika
Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff in gleicher Dosierung
von unterschiedlichen Herstellern.
Zuzahlung
10% des Arzneimittelpreises, mindestens 5 €, höchstens
10 €, nie mehr als der tatsächliche Preis des Arzneimittels.
Daraus ergeben sich unter Umständen auch „krumme“
Preise.
Mehrkosten
Die Krankenkasse bezahlt Arzneimittel grundsätzlich nur bis
zur Höhe des Festbetrags, der gesetzlich festgelegt wurde.
Verordnet der Arzt ein teureres Arzneimittel, müssen Sie die
Differenz des Festbetrags bis zum vollen Arzneimittelpreis
(so genannte Mehrkosten) selbst übernehmen. Die
Zuzahlung für das Arzneimittel ist davon unabhängig und
kommt noch dazu.
Genehmigung
Für spezielle Hilfsmittel und manche Arzneimittel muss eine
Genehmigung eingeholt werden, bevor Sie das Hilfsmittel
oder Arzneimittel bekommen können. Die Genehmigung der
Krankenkasse kann einige Zeit dauern.
Reimporte
Arzneimittel, die in Deutschland hergestellt wurden, aber für
den Vertrieb in andere EU – Länder exportiert wurden und
danach wieder nach Deutschland zurück importiert wurden,
werden Reimporte genannt. Der Reimport ist für die
Krankenkassen häufig günstiger. Die fremdsprachigen
Bezeichnungen müssen jedoch durch deutsche Angaben
ersetzt sein, z.B. durch einen Aufkleber.
§§§§§§
2
(Quelle PTAheute Nr. 4/2011)
Vergiftungsunfälle im Kindesalter
Wir wissen, dass etwas passieren kann und irgendwann passiert es auch
Wichtig zu wissen, wie wir richtig reagieren!
Jeder Tag mit einem Kind ist eine Herausforderung. Es sind viele Dinge von Groß und Klein
zu meistern. Kleine und große Unfälle gehören dazu. Insbesondere bei Kindern unter 6 Jahren
ereignen sich Situationen, die lebensbedrohlich sein können oder dazu werden können, wenn
wir nicht richtig handeln.
Kinder bis zum vierten Lebensjahr haben kein Gefahrenbewusstsein. Das wird häufig
unterschätzt. Selbst wenn im Alter von 5-6 Jahren ein Erkennen von Gefahren einsetzt, kann
das Kind immer noch nicht eigenständig handeln, um sich zu schützen. Erst ab dem achten
Lebensjahr können wir von einem vorausschauenden Gefahrenbewusstsein ausgehen.
Obwohl das Bewusstsein in jungen Jahren nicht vorhanden ist, ist es doch ganz wichtig zu
lehren Gefahren zu erkennen und natürlich eine sichere Umgebung schaffen.
Fast 90% der Vergiftungen passieren im Haushalt: bunte Tabletten, schöne Waschmittel,
Arzneipflaster, Batterien... Das große Problem bei Vergiftungen ist, dass die Symptome sehr
unterschiedliche Gesichter haben können. Bei der einen Vergiftung ist Blässe ein Zeichen, bei
einer anderen rosige Haut. Das eine Gift verengt die Pupillen, das andere stellt sie weit.
Sowohl Herzrasen als auch ein langsamer Puls können eine Vergiftung anzeigen.
Bei Verdacht auf eine Vergiftung ist immer sofort der Notarzt zu rufen und die
Giftnotrufzentrale in Bonn zu kontaktieren (Telefon: 0228 - 19240). Die Zentrale in Bonn
begleitet am Telefon bis der Notarzt eingetroffen ist. Erste Maßnahme nach Rücksprache mit
dem Arzt ist häufig ein Einnahme von medizinischer Kohle (z.B. Kohle Compretten®).
Medizinische Kohle wirkt gegen fast alle Gifte, weil die Eigenschaft Gifte an sich zu binden (zu
adsorbieren) universell wirkt. Wichtig ist möglichst schnell handeln zu können. Deshalb sollte
in einem Haushalt mit Kindern immer ausreichend medizinische Kohle vorhanden sein: 0,52,0g pro Kilogramm Körpergewicht des Vergifteten aufgelöst in Wasser sollte eingenommen
werden. Das bedeutet, dass man für ein 15 kg schweres Kind (2-3 Jahre alt) eine ganze
Packung mit 30 Kohletabletten parat halten soll. Hat ein Kind Shampoo, Waschmittel oder
etwas getrunken, das schäumt (Tensidvergiftung), ist das Verabreichen von Entschäumern
( Lefax®, Sab Simplex® oder ähnliches) das Mittel der Wahl.
Haben Sie deshalb Medizinische Kohle und Entschäumer im Haus. Dann können Sie in viele
Vergiftungssituationen richtig reagieren. Die Giftnotrufzentrale in Bonn unterstützt Sie im
Notfall.
Vorsichtsmaßnahmen gegen Vergiftungen sind:
–
Reiniger und Waschmittel nur unter Verschluss aufbewahren
–
keine Giftigen Pflanzen in Haus und Garten
–
giftige und ätzende Substanzen nie in Lebensmittelflaschen umfüllen
Wir beraten Sie gerne ausführlicher über
Vergiftungen und andere Unfallthemen.
Ihre Apothekerin Anne Beverungen
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