Die Apotheke im Altenautal für Ihre Gesundheit
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Die Apotheke im Altenautal für Ihre Gesundheit
Die Apotheke im Altenautal ... für Ihre Gesundheit Vorschriftenchaos bei Kassenrezepten Ihre Apotheke hilft Ihnen durch den kassenrechtlichen Dschungel. 1 Die wichtigsten Begriffe rund um das Rezept 2 Vergiftungsunfälle im Kindesalter Wichtig zu wissen, wie wir richtig reagieren! 3 Unser Tipp: Eigenkosmetik / Maßgeschneidert für individuelle Haut 4 Vorschriftenchaos bei Kassenrezepten Ihre Apotheke hilft Ihnen durch den kassenrechtlichen Dschungel. Arzneimittel abgegeben wird, sondern ein vergleichbares Präparat. Eine alltägliche Situation in der Apotheke, Sie betreten mit einem Kassenrezept in der Hand die Offizin, der Hausarzt hat Ihnen ein Arzneimittel verordnet, welches Sie schon lange Jahre einnehmen. Sie haben die Erwartung das Arzneimittel komplikationsfrei vom Apothekenpersonal zu bekommen. Ein Mitarbeiter der Apotheke nimmt das Rezept entgegen und gibt das Arzneimittel in das Computersystem ein. Das Programm vergleicht die ärztliche Verordnung mit den aktuellen Gesetze, Verordnungen und Kassenverträgen. Ist das Arzneimittel zuzahlungsfrei? Überschreitet der Preis den Festbetrag der Krankenkassen? Gibt es einen Rabattvertrag der Krankenkasse mit einer Herstellerfirma? Oder muss ein reimportiertes Arzneimittel abgegeben werden? Viele dieser Fragen beantwortet das Apothekenteam mit Hilfe der Software, ohne dass der Kunde etwas davon bemerkt. Bei anderen Bestimmungen muss der Kunde zusätzlich befragt werden. Am Ende dieses Prozesses kann das Ergebnis sein, dass nicht das altbewährte Die Verunsicherung ist verständlicherweise groß, da nun eventuell das Arzneimittel einen anderen Namen, die Packung ein anderes Design und die Tablette eine andere Farbe hat. In den meisten Fällen ist das Apothekenpersonal per Gesetz dazu verpflichtet das Medikament auszutauschen. Bestehen allerdings erhebliche pharmazeutische oder medizinische Bedenken ein Arzneimittel durch ein anderes zu ersetzen, so finden wir auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt, eine gute Lösung für Sie. In dieser Ausgabe der Apothekenzeitung möchten wir Ihnen einige Begriff erläutern oder sie fragen uns einfach bei Ihrem nächsten Apothekenbesuch. Ihr Apotheker Wilfried Josephs 1 Die wichtigsten Begriffe rund um das Rezept. Begriff Erläuterung Rabattverträge Ihre Krankenkasse kann mit Arzneimittelherstellern Verträge zu bestimmten Arzneimittel mit vergünstigten Preisen abschließen. Sie bekommen dann nur noch die Mittel der Hersteller, mit denen Ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Rabattverträge sind immer nur für einen bestimmten Zeitraum gültig und können sich ändern. Die Vergünstigung kommt der Krankenkasse zu Gute und damit auch Ihnen als Mitglied – nicht der Apotheke. Aut – idem – Substitution „Aut idem“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „oder ein Gleiches“. Gemeint ist, dass das verordnete Arzneimittel gegen ein gleichwertiges ausgetauscht werden kann. Wenn der Arzt das Kästchen „aut idem“ auf dem Rezept ankreuzt, darf kein Austausch erfolgen. Generika Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff in gleicher Dosierung von unterschiedlichen Herstellern. Zuzahlung 10% des Arzneimittelpreises, mindestens 5 €, höchstens 10 €, nie mehr als der tatsächliche Preis des Arzneimittels. Daraus ergeben sich unter Umständen auch „krumme“ Preise. Mehrkosten Die Krankenkasse bezahlt Arzneimittel grundsätzlich nur bis zur Höhe des Festbetrags, der gesetzlich festgelegt wurde. Verordnet der Arzt ein teureres Arzneimittel, müssen Sie die Differenz des Festbetrags bis zum vollen Arzneimittelpreis (so genannte Mehrkosten) selbst übernehmen. Die Zuzahlung für das Arzneimittel ist davon unabhängig und kommt noch dazu. Genehmigung Für spezielle Hilfsmittel und manche Arzneimittel muss eine Genehmigung eingeholt werden, bevor Sie das Hilfsmittel oder Arzneimittel bekommen können. Die Genehmigung der Krankenkasse kann einige Zeit dauern. Reimporte Arzneimittel, die in Deutschland hergestellt wurden, aber für den Vertrieb in andere EU – Länder exportiert wurden und danach wieder nach Deutschland zurück importiert wurden, werden Reimporte genannt. Der Reimport ist für die Krankenkassen häufig günstiger. Die fremdsprachigen Bezeichnungen müssen jedoch durch deutsche Angaben ersetzt sein, z.B. durch einen Aufkleber. §§§§§§ 2 (Quelle PTAheute Nr. 4/2011) Vergiftungsunfälle im Kindesalter Wir wissen, dass etwas passieren kann und irgendwann passiert es auch Wichtig zu wissen, wie wir richtig reagieren! Jeder Tag mit einem Kind ist eine Herausforderung. Es sind viele Dinge von Groß und Klein zu meistern. Kleine und große Unfälle gehören dazu. Insbesondere bei Kindern unter 6 Jahren ereignen sich Situationen, die lebensbedrohlich sein können oder dazu werden können, wenn wir nicht richtig handeln. Kinder bis zum vierten Lebensjahr haben kein Gefahrenbewusstsein. Das wird häufig unterschätzt. Selbst wenn im Alter von 5-6 Jahren ein Erkennen von Gefahren einsetzt, kann das Kind immer noch nicht eigenständig handeln, um sich zu schützen. Erst ab dem achten Lebensjahr können wir von einem vorausschauenden Gefahrenbewusstsein ausgehen. Obwohl das Bewusstsein in jungen Jahren nicht vorhanden ist, ist es doch ganz wichtig zu lehren Gefahren zu erkennen und natürlich eine sichere Umgebung schaffen. Fast 90% der Vergiftungen passieren im Haushalt: bunte Tabletten, schöne Waschmittel, Arzneipflaster, Batterien... Das große Problem bei Vergiftungen ist, dass die Symptome sehr unterschiedliche Gesichter haben können. Bei der einen Vergiftung ist Blässe ein Zeichen, bei einer anderen rosige Haut. Das eine Gift verengt die Pupillen, das andere stellt sie weit. Sowohl Herzrasen als auch ein langsamer Puls können eine Vergiftung anzeigen. Bei Verdacht auf eine Vergiftung ist immer sofort der Notarzt zu rufen und die Giftnotrufzentrale in Bonn zu kontaktieren (Telefon: 0228 - 19240). Die Zentrale in Bonn begleitet am Telefon bis der Notarzt eingetroffen ist. Erste Maßnahme nach Rücksprache mit dem Arzt ist häufig ein Einnahme von medizinischer Kohle (z.B. Kohle Compretten®). Medizinische Kohle wirkt gegen fast alle Gifte, weil die Eigenschaft Gifte an sich zu binden (zu adsorbieren) universell wirkt. Wichtig ist möglichst schnell handeln zu können. Deshalb sollte in einem Haushalt mit Kindern immer ausreichend medizinische Kohle vorhanden sein: 0,52,0g pro Kilogramm Körpergewicht des Vergifteten aufgelöst in Wasser sollte eingenommen werden. Das bedeutet, dass man für ein 15 kg schweres Kind (2-3 Jahre alt) eine ganze Packung mit 30 Kohletabletten parat halten soll. Hat ein Kind Shampoo, Waschmittel oder etwas getrunken, das schäumt (Tensidvergiftung), ist das Verabreichen von Entschäumern ( Lefax®, Sab Simplex® oder ähnliches) das Mittel der Wahl. Haben Sie deshalb Medizinische Kohle und Entschäumer im Haus. Dann können Sie in viele Vergiftungssituationen richtig reagieren. Die Giftnotrufzentrale in Bonn unterstützt Sie im Notfall. Vorsichtsmaßnahmen gegen Vergiftungen sind: – Reiniger und Waschmittel nur unter Verschluss aufbewahren – keine Giftigen Pflanzen in Haus und Garten – giftige und ätzende Substanzen nie in Lebensmittelflaschen umfüllen Wir beraten Sie gerne ausführlicher über Vergiftungen und andere Unfallthemen. Ihre Apothekerin Anne Beverungen 3